Ètvrtek 28. øíjna 1869

muß, so muß der Grund doch irgend wo anders liegen, so muß der Grund wahrscheinlich in den großen Gebrechen liegen, welche eben da herrschen. Daß dem so ist, kann ja nachgewiesen werden. Es ist im Laufe der Zeit ein Krankenhaus aufgehoben worden, respective ihm das Deffentlichkeitsrecht genommen worden, drei andere Krankenhäuser sind gemaßregelt worden und mehrere andere Krankenhäuser haben diese Maßregelung zu erwarten, und doch nur aus dem Grunde, weil eben nicht richtig gebahrt wird. Und wen trifft der Schade? Nur das Land, der Landesfond muß den Schaden ersetzen. Darin scheint auch die beständige Steigerung der uneinbringlichen Kosten zu liegen und nur aus dem Grunde allein wird dieser Gegenstand jahrelang im Landtage herumgeschleppt.

Es hat derselbe Herr Abgeordnete gesagt, daß die Gemeinden gegen die Abgabe von Kranken in die Krankenhäuser sich wehren werden wegen der Lasten, und daß diese Härte die Armen vorzugsweise treffen wird. Wenn der Fall vorkommt, und ich will nicht leugnen, daß er vorkommt, so trifft dies allerdings die Armen. Aber auch jetzt, wo von den Gemeinden gar nichts ersetzt werden muß für die uneinbringlichen Verpflegskosten an den Landesfond, kommen solche Fälle vor, daß gewissenlose Gemeindevorsteher, die ihre Verpflichtung nicht verstehen eben Kranke nicht in die Krankenhäuser schicken, und daß sie förmlich dazu gezwungen werden müssen. Der Fall wird bestehen, so lange es Menschen gibt, die gewissenlos sind, so lange Laster auf der Welt existiren. Aber ich behaupte, daß das massenhaft nicht vorkommen kann, denn, werden die Kranken nicht abgegeben in das öffentliche Krankenhaus, so müssen sie nach dem Aimengesetz, nach der Armenkrankenpflege zu Hause verpflegt werden. Die Gemeinde kann man dazu zwingen und die Hausverpflegung kommt noch viel hoher, als wenn die Gemeinde ein Fünftel an den Landesfond für die Verpflegung in dem öffentlichen Krankenhause ersetzt. Es wurde betont, daß es eigenthümlich sei, daß nur eine Ausnahme gemacht werde bei den Verpflegskosten für Syphiliskranke. Nun, die Commission konnte eben nicht anders, als sich auf den gesetzlichen Standpunkt stellen.

Die diesbezüglich erlassenen Verordnungen sagen, daß nur für solche Kranke aus dem Landes-fond eine Vergütung geleistet wird und für andere nicht. Wenn behauptet wird, daß dadurch, daß nicht auch für andere Kranke, bei Cholera und anderen Epidemien nicht auch von dem Landesfond die Kosten geleistet werden, solche Krankheiten noch gesteigert werden können, so möchte ich doch widerstreiten. Das wird nicht der Grund sein und ich glaube auch nicht, daß die Gemeinde dadurch die Krankheit steigern werde, daß sie eben, wenn sie ein Fünftel anzusteuern hätte, die Kranken nicht ins Spital schicken werde. Gerade bei einer Epidemie, besonders bei Cholera mache ich darauf aufmerksam, hat der Gemeindevorsteher selbst das Bestreben, sobald als möglich die Kranken ins Spital und aus der Gemeinde hinauszubringen. Es spricht da der Trieb der Selbsterhaltung mit. Eben so befürchte ich auch nicht, daß der Communalarzt schließlich ein Zengniß, daß Kranke in. ein öffentliches Krankenhaus aufgenommen werden sollen, nicht ausstellen werde, weil der Gemeindevorsteher protestiren wird.

Der Gemeindevorsteher wird sich hüten, die Verantwortung auf sich zu nehmen. Kranke zu Hause zu behalten, sie zu Grunde gehen zu lassen, während der Arzt ein Zengniß ausgestellt hat.

Das ist unverantwortlich, das würde der Gemeindevorsteher nicht auf sich nehmen, Es hat Baron Kotz gesagt, daß es vom humanen Standpunkte aus schon gegen das Prinzip sei daß Gemeinden einen Theil der Krankenhauskosten tragen. Nun, ich glaube, der humane Standpunkt ist bei der Berathung des Gemeindegesetzes auch erörtert worden und da hat man darauf Rücksicht genommen, daß eben die Gemeinden für ihre Kranken unter allen Umständen zu sorgen haben, und im Prinzip ist im Gemeindegesetze und im Gesetze vom 3. Dezember 1863 der Grundsatz ausgesprochen, daß die Gemeinden für ihre armen Kranken unbedingt einzig und allein zu sorgen haben es ist also im Prinzip in dem Gesetze, welches ich eben angeführt habe, schon ausgesprochen, und man kann unmöglich hier prinzipiell gegen die Anträge der Kommission sein, denn diese süßen eben auf dem gesetzlichen Standpunkte.

Es wurde gesagt, daß man mit solchen Anträgen zurückkehren könnte zu den Zuständen des Mittelalters, daß das herzlos wäre u. s. w.

Nun ich möchte für die Mitglieder der Kommission doch auch Herz in Anspruch nehmen und die Kranken werden durch die Anträge der Kommissionen gewiß nicht im Entferntesten geschädigt werden. Denn wenn auch hie und da der Fall vorkommen sollte, daß Krank?, die in das öffentliche Krankenhaus gehören, nicht hingeschafft werden, so wollen die Herren weiter bedenken, daß andererseits eben in Folge der Gebrechen in den Krankenhäusern wiederum Kranke aufgehalten werden, die nicht hinein gehören, die den andern, die hinein, gehören, geradezu den Platz wegnehmen, wodurch eben Bedürftige zu Hause zu Grunde gehen müssen, oder schlecht verpflegt werden; eben diese Gebrechen sind es, weßhalb einem Krankenhause das Oeffentlichkeitsrecht entzogen, das andere gemaßregelt wurde. Es gibt Krankenhäuser, wo Kranke durch volle 90 Tage aufgehalten werden, länger dürfen sie nicht darin bleiben und zwar deshalb, weil die Patienten auch noch zu häuslichen Verrichtungen mitbenutzt werden. Es ist vorgekommen, daß mau, um solche Patienten noch weiter zu ökonomischen Arbeiten benutzen zu können, dieselben ganz kurz vor Ablauf der 90 Tage entlassen und gleich darauf nach einigen Tagen wieder aufgenommen hat.

Es ist weiter vorgekommen, daß man Kranke

aus Gefälligkeit in Spitälern behalten hat, die nicht hinein gehört haben; nun die nehmen den Platz andern weg, die hineingehören und eben von humanem Standpunkte aus ist es nothwendig, daß etwas geschieht, um Solchen Platz zu machen, die hinein gehören. Und dieses Prinzip wird durch die Anträge der Kommission zur Geltung gebracht, weil Gemeinden, welche betheiligt sind, welche zahlen müssen, sich kümmern werden, daß nicht Leute aufgehalten werden, die nicht hineingehören. Sie werden ein Interesse daran haben und die Verwaltung in den Krankenhäusern wird sich etwas in Acht nehmen, was jetzt nicht so der Fall zu sein scheint.

Es hat der Abgeordnete Hr. Wolfrum sich auch dem Bedenken gegen dieses Gesetz angeschlossen; ich muß gestehen, mich hat es gewundert, nachdem Hr. Abgeordnete Wolfrum als Berichterstatter des Budgets schon mehrere Jahre darauf angetragen hat, es möge endlich einmal da eine Regulirung erfolgen.

Insbesonders mache ich darauf aufmerksam, daß im heurigen Budget der Hr. Abgeordnete Wolfrum darauf hingewiesen hat, daß die Krankenkosten 40 % des ganzen Aufwandes erheischen. Allerdings glaubte er mit seinem Antrage als Berichterstatter etwas anderes erreichen zu können, als dieses Gesetz, welches durch die Kommission vorgelegt wurde. Allein die Kommission weiß eben nichts anderes, der Landesausschuß wußte auch nichts anderes anzutragen.

Wenn man in der. Budgetkommission etwas Besseres wußte, so hätte man vielleicht einen Fingerzeig auf den Weg geben können. Die Bedenken vom Standpunkte der Gemeinde, welche der Hr. Abgeordnete Wolfrum hegt, theile ich theilweise auch. Er sagt, einzelne Gemeinden werden in solcher Masse arme Gemeindeangehönge haben, daß sie sich nicht zu helfen wissen werden u. s. w. Nun, das wird vorkommen; die Gemeinden werden dann allerdings verpflichtet sein, wenn der Antrag der Kommission zur Geltung kommen sollte, den 5. Theil der Krankenverpflegskosten zu tragen, aber man muß bedenken, daß die Armen nicht regelrecht eingetheilt werden können unter allen Gemeinden des Königreiches, und wenn eine Gemeinde hart getroffen werden sollte, daß ja ein Correctiv in dem Gesetze liegt, welches die Kommission als conditio sine qua non der Annahme des ganzen Gesetzes betrachtet, §. 2, wonach jenen Gemeinden, welchen die Last zu schwer fällt, die Krankenverpslegungskosten ganz oder theilwesse nachgesehen werden können.

Es hat der Herr Abgeordnete Wolfrum gesagt: "Allerdings wird der Landesfond eine Erleichterung erfahren, weil der 5. Theil durch die Gemeinden gezahlt werden wird, " nur wollte ich darauf aufmerksam machen, daß von den Gemeinden, die er so sehr in Schutz nimmt, gewiß auch nitcht der 5, Theil gezahlt werden wird, denn, wie der Bericht der Kommission auseinandergesetzt hat, werden für die syphilitischen Kranken unter allen Umständen die Kosten aus dem Landesfonde getragen werden; nachdem diese Kosten sehr bedeutend sind, so wird auf die Gemeinden kaum 1/9 fallen. Ich mache aufmerksam auf Oberösterreich, wo das Gesetz schon besteht, und wo der 5. Theil von den Gemeinden getragen werden muß und wo auf die Totalsumme von 624616 fl. von den Gemeinden der Betrag von 72580 fl. 80 1/2 kr. gezahlt wurde, also ungefähr der 9. Theil, so daß die Gemeinden nicht so übermäßig hart getroffen werden. Nun sind in der Kommission 9 Mitglieder, von denen 7 auf dem Lande begütert und Steuerzahler sind. Ich selbst bin von 3 Landgemeindebezirken gewählt und der Vorsteher einer größeren Landstadt. Der h. Landtag wird mir gewiß glauben, daß ich weit davon entfernt bin, den Gemeinden nahe zu treten und ebenso sind sämmtliche Mitglieder der Kommission weit davon entfernt.

Wenn wir den Antrag in der Richtung vorhin stellten, so haben wir ihn deshalb so gestellt, um eines Theils den Landesfond zu entlasten, anderen Theils den Gemeinden auch wirklich zu helfen, Denn, meine Herren, wenn der Unfug so fortgeht, wie er leider bisher war, so wird der Landesfond immer mehr und mehr durch mißliche Umlagen in Anspruch genommen werden müssen, und wer wird den Landesfond ergänzen? Immer wieder die Gemeinden. Es trifft also immer unbedingt die Gemeinden.

Wenn die Gemeinden einen Theil der uneinbringlichen Krankenkosten tragen, so wolle der hohe Landtag berücksichtigen, daß ja nur eben die vermögenden Gemeinden diesen Theil tragen werden und daß dieser dem Landesfond zu Gute kommen wird, daß um so viel weniger durch den Landesfond wird aufgebracht werden müssen und daß die Gemeinden auch eine Erleichterung erfahren. Es wird nicht zweifelhaft fein, wie der Herr Abgeordnete erwähnt hat, ob der Landesfond wirklich auf diese Art erleichtert wird, und ich erlaube mir nochmals auf das zurückzukommen, was ich hier bezüglich Oberösterreich verlesen, und noch den weiteren Passus zu verlesen; er lautet: So wie man sich aus den bezüglichen hierorts geführten Spezialvormerkungen die Ueberzeugung verschafft hat daß durch die Beitragsleistung der Gemeinden zu den erwachsenen Krankenverpflegskosten dieselben nicht so sehr ins Mitleid gezogen werden, da sie sich durch Ausstellung eines Zeugnisses in erwiesenen Mittellosigkeitssällen davon befreien können.

Es wird also unter allen Umständen ein firer Betrag doch eingebracht werden, aber zweifellosdürste sein, daß dem Uebelstande vorgebeugt wird, daß in Zukunft Gemeinden mitunter in wirklich: leichtfertiger Weife Armuthszeugnisse ausstellen, und dadurch das Land belasten; es werden sich von nun an die Gemeinden in Acht nehmen, zu Gun-

sten einzelner Weniger den Landesfond, die Gemeinden zu belasten.

Ich möchte deshalb denn doch bitten, daß dieser Gesetzentwurf nicht fallen gelassen werde, amendirt kann er werden; dagegen hat die Kommission nichts. Schließlich möchte ich noch darauf aufmerksam machen: Wenn dieser Gesetzentwurf, der das Produkt einer mehrjährigen Verhandlung im Landtage ist, jetzt fallen gelassen werden Sollte, wird diese Frage nicht so leicht mehr vor den Landtag kommen, und dann werden diejenigen, die bisher auf Kosten des Landesfondes Nutzen gezogen haben, auf eine ungerechte Weise ihr Haupt noch kühner erheben, und es wird noch gewissenloser an dem Mark des Landes gezehrt werden, als bisher gezehrt worden ist. Ich empfehle daher den Gesetzentwurf zur Spezialdebatte.

Oberstlandmarschall: Vor der Spezialbebatte kommt der Antrag des Hrn. Abgeordneten Dr. Josef Hasner Ritter von Artha zur Abstimmung. Er ist ein Vertagungsantrag und lautet: Das Gesetz bezüglich der Berichtigung der uneinbringlichen Verpflegskosten für die in den öffentlichen Krankenanstalten Verpflegten sei zur nochmaligen eingehenden Berathung an den Landesausschuß zurückzuverweisen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: Pan poslanec med. dr. Hasner rytíø z Arthy navrhuje:

Slavný snìme raèiž se usnésti: Zákon o zapravování nedobytných útrat léèebních prostøedkù, které vzešly za ošetøování nemocných ve všeobecných veøejných nemocnicích, budiž vrácen zemskému výboru k opìtnému dùkladnému uvážení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Vertagungsantrage zustimmen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Unstreitig die Majorität.

Punkt 2, Nr. 280. Kommissionsbericht, betreffend die Moldauregulirung von Prag nach Melnik.

Ich ersuche Herrn Steffens die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Steffens: Die löbliche Handels- und Gewerbekammer ist beim Landes? ausschuße eingeschritten mit der Bitte: Der hochlöbliche Landesausschuß geruhe unter Darlegung der die beschleunigte Ausführung bedingenden Verhältnisse beim hohen Landtage auf die Votirung einer entfprechenden Summe zu den Kosten der Regulirung der Moldau von Prag bis Melnik in Verbindung mit einer Schleppbahn vom Landungsplatz bei Prag mit den Schienenwegen geneigtest anzutragen.

(Oberstlandmarschall-Stellvertreter übernimmt den Vorsitz. )

Diese Eingabe der Prager Handels- und Gewerbekammer wurde einer Kommission zugewiesen, für welche ich die Ehre habe nunmehr den Bericht zu erstatten.

Die Kommission war nich der Ansicht, daß das Land zu den Kosten der Moldauregulirung irgend welchen Beitrag zu leisten habe, da diese Regulirung vielmehr im Interesse des Reiches stattzufinden hat, als im Interesse des Landes, und begründet dies mit Folgendem:

Die Schiffahrt auf der Moldau abwärts Prag und von Melnik weiter auf der Elbe nimmt von Jahr zu Jahr größere Dimensionen an und hat mit vollem Rechte schon feit längerer Zeit die Aufmerksamkeit der h. Regierung sowohl, mich der Handelskammer und aller dabei Betheiligten auf sich gezogen.

Beim Hauptzollamte Schandau passirten im Jahre 1868 in der Thalfahrt 476 Dampfschiffe, 3934 beladene Fahrzeuge und 1407 Flöße, welche 10, 441, 745 Ctr. Güter verführten, in der Bergfahrt 462 Dampfschiffe und 496 andere Fahrzeuge mit einer Ladung von 564, 694 Ctrn. Der Binnensverkehr auf der Moldau und Elbe kann nach einer mäßigen Schätzung auch noch mit 2, 000. 000 Ctrn. angenommen werden.

Wie groß der Verkehr einzelner Landungsplätze werden kann, beweist am besten jener der Stadt Aussig, wo im Jahre 1868 allein 5, 415. 300 Ctr. Kohle und verschiedene andere Güter auf die Schiffe ein-, und 153. 800 Ctr. Schwefel, Salz, Salpeter und Steine ausgeladen wurden.

Diese Verkehrsquantitäten würden sich aber gewiß noch in bedeutendem Ausmaße vermehren, wenn einerseits der Fluß bis Prag schiffbar gemacht, anderseits alle jene Hindernisse beseitigt werden, welche das Befahren des Flußes auch bei kleinerem Wasserstande ermöglichen.

Hiezu ist der Ankauf der auf dieser Strecke noch bestehenden Wehren, die Ausführung einiger Wasserbauten und die stellenweise Baggerung des Flußes nöthig.

In richtiger Erkenntniß der oben angeführten Verhältnisse hat die hohe Regierung bereits vor längerer Zeit ein genaues, die ganze Durchführung umfassendes Projekt verfassen lassen, welches mit allerhöchster Entschließung vom 27. Feber 1868 genehmigt wurde.

Mit Erlaß des Ministers des Innern vom 13. April 1868, Z. 2936/95, wurde die Bauperiode festgestellt und verfügt, daß die zur Ausführung erforderlichen 800. 000 fl. in 6 aufeinanderfolgenden Jahren und zwar derart zu verwenden seien, daß auf die Jahre 18. 68 und 1869 je 100, 000 fl. und für die folgenden 4 Jahre je 150. 000 fl. entfallen.

Von den auf die Jahre 1868 und 1869 entfallenden verfassungsmäßig bewilligten. Quoten mußte der größere Theil auf Zahlungen für den Ankauf der Mühlen bei Troja, Chvatìrub verwendet werden und konnten mit dem Reste der Dotation nur Baggerungen und einige Konzentrirungsbauten in der Flußstrecke bis Melnik ausgeführt werden.

Uiber Verwendung der löblichen Prager Handels- und Gewerbekammer und der hohen Statthaftem hat nun wohl die Regierung eine Vermehrung der Dotation pro 1870 auf 200. 000 fl. in Aussicht gestellt, es wird aber auch damit an den eigentlichen Bauten nicht viel gemacht werden können, da vor Allem die noch bestehenden Mühlen eingelöst und deren Wehren abgetragen werden müssen, dazu nimmt der Ankauf der Mühlen in Troja, in Libschic und in Husinec ca. 127. 800 fl. in Anspruch und es würden von der Dotation von 200. 000 fl. für die eigentlichen Bauten wieder nur 73. 000 fl. verwendet werden können, da aber im Jahre 1871 die in Prag auslaufenden neuen Bahnen, die Franz-Josefbahn und die böhmische Nordwestbahn, dem Betriebe übergeben werden, durch deren Eröffnung und ihre Verbindung unter den schon bestehenden, Prag berührenden Bahnen, für Massentransporte das Bedürfniß eines so billigen Transportmittels, wie es die Wasserstraße bietet, um so dringender herantreten wird, ist es gewiß im allgemeinen Interesse des Reiches gelegen, mit der endlichen Schiffbarmachung der Moldau und Elbe gleichzeitig, d. i. im Jahre 1871 zu Stande zu kommen, damit der Verkehr gleich bei Eröffnung jener neuen Bahnen, namentlich eben jener aus dem Centrum des Reiches direkt hieherführenden in das richtige Geleise geführt werden könnte.

Ein Umstand, der hier auch besondere Berücksichtigung verdient, ist der, daß durch die fortschreitende Errichtung von Zuckerfabriken, welche sich im Präger Kammerbezirke allein in den letzten 10 Jahren von 20 auf 48 vermehrt haben, von Maschinen, Fabriken, Brauereien und anderen Etablissements der Kohlenverbrauch ebenfalls in stetem Zunehmen begriffen ist und der Bedarf in diesem Brennmateriale in Prag und den oberhalb Prag gelegenen Orten gegenwärtig nur zur Noth gedeckt werden kann.

Die Kohlenwerke des Buschtìhrader Reviers, welche jetzt diesen Bedarf decken, können ihre Förderungen über das jetzige, auf 28 Millionen Ctr. gestiegene Quantum kaum noch weiter ausdehnen. Das Kohlenrevier, welches die Aussig-Teplitzer Bahn durchzieht und das am ehesten in der Lage wäre, größere Quantitäten Kohle abzugeben, kann für Prag etc. nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Verfrachtung der Kohle von Aussig zu Wasser bewerkstelligt wird.

Das kann aber erst dann eintreten, wenn Die beantragte Regulirung ausgeführt und dadurch ein constantes und zu jeder Zeit fahrbares Wasser hergestellt sein wird.

Es wäre demnach ebenso sehr im allgemeinen Interesse des Reiches als im speciellen des Landes gelegen, wenn die zur Durchführung erforderlichen Geldmittel, das sind die im Prinzipe bereite ge-

nehmigten noch restlichen 600. 000 fl., sowie die zur Ausbaggerung der Elbe von Melnik bis zur Landesgränze und zwar von der Gränze bis Außig mit 68000 fl. und von Außig bis Melnik mit 58000 fl. veranschlagten, schon in das Reichsbudget für 1871 eingestellt würden und es erlaubt sich demnach die Kommission in Erwägung des Vorausgeschickten, sowie in fernerer Erwägung, daß mit so verhältnismäßig geringen Mitteln eine 21 Meilen lauge Wasserstraße, welche für den Transport von Kohle, Getreide, Obst und andern Produkten eine so große Bedeutung hat, hergestellt werden kann, den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe Regierung sei zu ersuchen in's Budget für 1870:

a)  zur Ausbaggerung der Elbe von der Landesgränze bis Außig 68. 000 fl.,

b)  zur Regulirung der Moldau und der Strecke von Melnik bis Prag 200. 000 fl.,

c)  zum Ankaufe der Mühlen resp. Wehren bei Troja, Libschic und Husinec 127. 000 fl., ferner zur Vollendung der Ausbaggerung des Fahrwassers in der Elbe von Außig bis Melnik, dann der Regulirungsbauten von Melnik bis Prag die Beträge von 58. 000 fl. und 273. 000 fl., zusammen 331. 000 fl. in das Budget für 1871 einzustellen und der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen.

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Slavná vláda budiž požádána, aby do rozpoètu na rok 1870 postavila

a)  za vyèistìní Labe od hranic zemských až do Ústí nad Labem 68. 000 zl.;

b)  na upravení øeky Vltavy od Mìlníka do Prahy 200. 000 zl.;

c)  na zakoupení mlýnù, potahmo jezù u Troji, Lipšic a Husince 127. 000 zl.; dále aby na dokonèení vyèistìní plavební vody od Ústí nad Labem až do Mìlníka, pak na upravení Vltavy od Mìlníka až do Prahy do rozpoètu na rok 1871 58. 000 a 273. 000 zl., úhrnem tedy 331. 000 zl. postavila a k zdárnému øízení pøivedla.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Baron Riese-Stallburg hat das Wort.

Abg. Friedrich Freiherr von Riese-Stallburg: Die Flusse Elbe und Moldau durchströmen das Land in der Richtung von Süden nach Norden und sind hauptsächlich geeignet, Rohprodukte, an denen Böhmen so reich ist, ins Ausland zu schaffen. Wir sehen aus statistischen Zahlen, daß über 10 Millionen Ztr. Fracht exportirt worden sind, und das ist bei dem jetzigen so ungünstigen Wasserstande immerhin bedeutend; namentlich außer Kohle, Holz und besonders Obst. Wenn die Wasserstraße für das ganze Jahr fahrbar sein wird, so wird sich das Schifffahrtsgewerbe in einer noch nicht geahnten Ausdehnung erweitern können,

Welchen günstigen Einfluß eine billige Fracht auf die preise der Rohprodukte hat, das wird die Zukunft zeigen. Ich erwähne mir einen Artikel, das ist z. B. das Obst.

In den Nachbarthalern der Elbe und Moldau, wo noch ein großer Obstbau ist, wird jetzt das Obst in dem Verhältnisse verkauft, als der Wasserstand günstig ist und den Wasser-Transport begünstiget.

Wir sehen Schiffe nicht nur nach Hamburg, Stettin, Potsdam gehen, sondern auch selbst Rußland wird mit unserem Obst versorgt.

Wenn aber der Schiffer das Doppelte, vielleicht das Dreifache von Obst aufladen kann, kann er natürlich den Theil der ersparten Fracht auch wieder dem Producenten abgeben. Es wird also das unendlich Günstige dieser besseren Wasserstraße auf unsere Produktion und die Steuer-Erträgnisse unseres Staates wirken. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des Ausschußes.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Abg. Steffens: Nachdem Niemand gegen den Antrag gesprochen, glaube ich mich des Wortes begeben zu können.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Punkt 3. Nr. 279. Der Bericht der Kommission über den Antrag der Abg. Dr. Uchatzy und Genossen, betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung für Böhmen. Ich bitte Herrn Dr. Uchatzy.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Hoher Landtag !

Ich erlaube mir gleich bei Beginn meines Berichtes, den ich nun mündlich zu erstatten habe, die Versicherung abgeben zu dürfen, daß ich mich so kurz wie möglich fassen werde.

Die Kommission, welcher mein Antrag zur Vorberathung überwiesen wurde, hat sich der Erwägung nicht verschlossen, daß eine gesunde Wahlordnung das kräftigste und nachhaltigste Mittel zur Durchführung und Durchbildung der freiheitlichen Verfassung ist. Eine Wahlordnung ist aber doch nur dann gesund, wenn sie den freiheitlichen Staatsgesetzen einerseits, andererseits aber auch den Verhältnissen und Interessen der Bewohner entspricht. In weiterer Erwägung, ob die Landtagswahl-Ordnung einem solchen Gesetze entspricht, hat sich die Kommission entschieden dafür ausgesprochen, daß die Landtagswahlordnung für Böhmen vielfache Mängel in sich faßt und viele Stellen als karriös zu bezeichnen sind; sie hat sich im Prinzipe allen denjenigen Erwägungen angeschlossen, welche ich mir erlaubte, dem hohen Hause bei der Motivirung meines Antrages vorzulegen.

Sie hat erkannt, daß eine Uibereinstimmung der Landtagswahlordnung mit der Strafgesetz-Novelle vom 15. November 1867 nothwendig ist, sie hat weiter erkannt, daß die geheime Abstimmung bei den Wahlen ein nothwendiges Bedürfniß ist, sie hat weiter erkannt, daß die Regelung der Reklamationsfrist ebenfalls eintreten müßte, zumal offenbar in dem Gesetze eine Lücke darin besteht, daß bei der Wahl der Städte und Landgemeinden keine Reklamationsfrist gestattet ist, während beim Großgrundbesitz eine solche Frist normirt ist. Sie hat es als äußerst opportun erkannt, daß in Wahlbezirken der Städte und Industrialorte nicht blos, wie es jetzt bestimmt ist, der erstgenannte Ort Wahlort sei, sondern daß jeder dieser Orte Wahlort ist. Es wird dabei der Freiheit des Wahlrechtes großer Vorschub geleistet: in analoger Beziehung hat sie wieder weiter erkannt, daß in großen Städten, namentlich aber in Prag, welche in mehrere Wahlbezirke getheilt sind, von der Behörde die Verfügung getroffen werden könne, daß in solchen Bezirken mehrere Wahllokalitäten bezeichnet werden können mit alphabetischer Abtheilung der Wähler.

Dies sind alles Gründe, welche die Commission bewogen haben, dem h. Landtage den Antrag zu stellen, das von mir in Antrag gebrachte Gesetz zur Abänderung einzelner Bestimmungen der Landtagswahlordnung in Berathung zu ziehen und annehmen zu wollen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Abg. Dr. Rziha hat das Wort.

Abg. Dr. Wendelin Rziha: Ich muß den h. Landtag bitten, meinen Standpunkt der Commissionsvorlage gegenüber präcisiren zu dürfen. Ich muß um die Ermächtigung deshalb bitten, weil ich selbst einer der Unterzeichner des Antrages des Hrn. Dr. Uchatzy gewesen bin lind weil meine Gegnerschaft mehr eine formale als materielle ist; obwohl ich auch in der Materie nicht ohne Opposition bin. Ich stehe in theilweiser Opposition zur Vorlage, auch was den materiellen Theil anbelangt und werde darüber später sprechen. Ich kann der Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Aenderung der Landtagswahlordnung nicht zustimmen; daß einzelne Aenderungen wohl möglich sind, will ich gerne zugestehen. Aber daß eine solche Dringlichkeit und Nothwendigkeit vorhanden ist, um diese Aenderungen schon in dieser Session vorzuschlagen, dem kann ich unmöglich beipflichten.                

Unsere jungen Gesetze führen überhaupt ein sehr unruhiges Leben: kaum neugeboren in der Wiege so umschwärmen Freunde dieselbe und wollen dem Jungen von den Schmerzen helfen. Es fragt sich aber, ob ein pathologischer Prozeß vorhanden ist, ob die Schmerzen begründet sind. Bezüglich der Landtagswahlordnung muß ich geradezu bestreiten, daß irgend wie eine dringliche Nothwendigkeit vorhanden ist, eine solche Aenderung zu beschließen.                                                        


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