Støeda 27. øíjna 1869

zapoèaté aneb k dalšímu vykonám naznaèené buïtež ukonèeny od jednoho z pøíruèích zemského archivu, není-li jinak na místì spolehlivých osob, kterým by se práce pro archiv zemský potøebná mohla svìøiti.

Náhradu za cesty ustanovuje zemský výbor pro každý pøípad zvláš. Pøi urèení èástky náhradní rozhoduje okolnost, že veškeré úøednictvo archivní jest povinno podnikati cesty a že tedy jen za takové výlohy smí žádati náhrady, které jsou nevyhnutelné a prokázati se dají.

Oberstlandmarschall-Stelvertreter: Wünscht Jemand das Wort? wo nicht, erkläre ich den Absatz für angenommen.

Dr. Volkelt: f) Bei der Einreihung der neuen Acquisitionen genau darauf Acht zu haben, daß das, was in das Amtsarchiv gehört, in dieses, was in das historische Sammelarchiv gehört, in letzteres eingereiht werde.

Der Oberstlandmarschall nimmt wieder den Vorsitz ein.

Snìmovní aktuár Sládek ète: f) Aby pøi ukládám novì získaných listin bedlivì pøihlížel k tomu, by do úøedního a historického archivu bylo vøadìno to, co kam náleží.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren welche dem Absatz zustimmen, die Hand zu erheben (geschieht).

Angenommen.

Dr. Volkelt: g) Ueber die Leistungen des Archivs und dessen

Bereicherung am Ende eines jeden Jahres einen Bericht an den Landesausschuß zu erstatten.

Snìmovní aktuár Sládek ète: g) Aby na konci každého roku podával zemskému výboru zprávu o èinnosti v archivu a jeho obohacení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welchen dem Absatz zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Volkelt liest:

4. Benützung des Archivs.

Da die Sammlungen des Landesarchivs aus zwei Theilen

a)  dem eigentlichen Amtsarchiv,

b)  dem historischen Sammelarchiv bestehen, so ist auch die Freiheit der Benützung eine verschiedene.

Die Originalurkunden des Amtsarchivs sind dem Amtspersonale des Landesausschußes zum amtlichen Gebrauche gegen ein Recepiß auszufolgen, auf dem auch die Nummer des Cinreichungsprotokolles zu stehen hat.

Fremden kann die Benützung dieser Abteilung des Archivs nur mit Erlaubniß des Landesausschußes gestattet werden.

Das Sammelarchiv steht dagegen jedem Forscher nach vorheriger Anmeldung bei dem Archivar und unter den üblichen Vorsichtsmaßregeln zu Gebote.

Snìmovní aktuár Sládek ète: 4. Užívání archivu. Jakož sbírky zemského archivu sestávají z dvou èástí, totiž:

a)   z vlastního archivu úøedního a

b)   ze sbìracího archivu historického - jest i volnost užívám jich rozlièná.

Listiny pùvodní buïtež z archivu zemského vydávány úøednictvu výboru zemského k úøední potøebì na recepis, na nìmž napsáno má býti též èíslo podacího protokolu.

Cizí smìjí užívati tohoto oddìlení archivu toliko s pøivolením výboru zemského.

Sbìrací archiv však jest každému bádateli, když se prvé ohlásil u archiváøe, za obyèejných prozøetelností pøístupný.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreist, erkläre ich den Absatz für angenommen.

Dr. Volkelt liest:

III. Obliegenheiten des Archivars in Betreff des Archivpersonales.

1.   Der Archivar hat die Archivsadjunkten in ununterbrochener Weise zu beschäftigen, wie es die Fortentwickelung des Landes-Archivs erheischt.

2.    Der Archivar hat darauf zu achten, daß die Arbeiten unter die Archivs-Adjunkten so getheilt werden, daß einer derselben regelmäßig im Landesarchive selbst seinem Amte nachkomme, der andere aber mit der Vereisung fremder Archive beschäftigt werde, um dort die vom Archivar ihm vorgezeichneten Arbeiten zu vollenden. Zwischen den Adjunkten soll in dieser doppelten Beschäftigung, so weit es die Umstände gestatten, ein regelmäßiger Wechsel eintreten.

Snìmovní aktuár Sládek ète: III. Povinnosti archiváøe vzhledem k úøednictvu archivnímu.

1.   Archiváø má pøíruèí archivní nepøetržitì tak zamìstnávati, jak toho žádá vývoj zemského archivu.

2.    Archiváø pøihlížej k tomu, aby práce mezi pøíruèí archivní byla rozdìlena tak, by pravidelnì jeden z nich v archivu zemském úøad svùj konal, druhý pak byl zamìstnán v cizích archivech dokonáváním prácí od archiváøe naznaèených. Pokud okolnosti dovolují, mají pøíruèí v této dvojí èinnosti pravidelnì býti vystøídáni.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so erkläre ich den Punkt für angenommen.

Dr. Volkelt: Nachdem die ganze Instrukzion durchberathen wurde, so bleibt noch der Titel übrig, der sömite nicht andere lauten als,, Avchivinstrukzion

Snìmovní aktuár Sládek ète: Jelikož pøijata jest celá instrukce, zbývá jen nadpis: "instrukce pro archiv zemský. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche den Titel annehmen wollen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Volkelt: Nachdem die ganze Inftrukzion aus mehren Abtheilungen und Punkten besteht und keiner der einzelnen Punkte eine Abänderung erlitten hat, so würde ich darauf antragen, die 3. Lesung mit Umgang einer weitern Lesung vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Ersuche jene Herren, welche dem zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ich ersuche jene Herren, welche die Instrukzion in der 3. Lesung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 2, 256. Bericht der über den Antrag des Abgeordneten Dr. Wiener und Genossen zur Vorberathung der Fragen der direkten Reichsrathswahlen, der Vermehrung des Abgeordnetenhauses und der Mandats-Dauer eingesetzten Kommission.

Berichterstatter Dr. Schmeykal liest: Hoher Landtag!

Die Kommission, welche in der 6. Sitzung des hohen Landtages über Antrag des Abgeordneten Dr. Wiener und Genossen mit der Erwägung der Fragen der direkten Reichsrathswahlen, der Vermehrung des Abgeordnetenhauses und der Mandatsdauer beaustragt wurde, ging an die Losung der ihm gewordenen Aufgabe im vollen Bewußtsein des Ernstes und der Schwere derselben.

Jede wesentliche Aenderung an Bersassungsbestimmungen ruft vielfache Bedenken wach und es ist dieses umsomehr dann der Fall, wenn die Verfassung selbst sich jener Festigung noch nicht erfreut, die im langjährigen Bestande und der eigenen Geschichte liegt und wenn überhaupt über Verfassung und Verfassungsrecht die Meinungen und Anschauungen so vielfach schwanken und auseinandergehen, wie es bei uns der Fall ist.

So gewissenhast sich die Kommission nun diese Lage vor Augen hielt, vermochte sie sich anderseits doch nicht der Ueberzeugung zu verschließen, daß gegenüber den zumal in der jüngsten Zeit zu Tage getretenen Erfahrungen,, gegenüber dem in vielfachen Resolutionen und an den Reichsrath und die Landtage gelangten Petitionen im legalen Wege kund gewordenen Verlangen der Bevölkerung, sowie gegenüber den bereits von mehreren Landesvertretungen diesfalls gefaßten Beschlüssen unsere Grundgesetze in den von dem vorliegenden Antrage in Aussicht genommenen punkten einer Revision dringendst bedürfen und auch der böhm. Landtag nicht unterlassen dürfe, seiner Auffassung dieser wichtigen Fragen verfassungsmäßigen Ausdruck zu geben.

Belangend zunächst die Frage der Einführung direkter Wahlen für den Reichsrath, so vermochte die Kommission nicht zu verkennen, daß das konstitutionelle Prinzip, - die Befestigung der Verfassung, - Bestand und Macht des Reiches, sowie die Ausgleichung der vielfach widerstrebenden nationalen Parteiströmungen es unerläßlich erscheinen lassen, dem Abgeordnetenhause feste Grundlagen zu sichern und jenes Maß einflußreicher Unabhängigkeit von den Bertretungskörpern der Königreiche und Länder zu verleihen, welches ihm zugemessen werden muß, wenn überhaupt noch in Ernst und Wahrheit von Reich und Reichsvertretung gesprochen werden soll. Die direkten Wahlen für das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes bilden zu diesem Ziele ein sicheres Mittel und es war die Kommission einstimmig in Dieser Uiberzeugung und in dem Wunsche, auf solchem Wege das Haus der Abgeordneten so viel als möglich auf die natürlichen und berechtigten Grundlagen seines Entstehens und Bestehens zurückzuführen.

Bei Beantwortung der weiteren Frage, welche Art des Vollzuges sich für diese direkten Wahlen empfehle, ließ sich die Kommission durch die Erwägungen leiten, daß von den geltenden Bestimmungen der Verfassung nur insoweit abgewichen werden solle, als es die Nothwendigkeit erheischt, und insbesondere an dem Grundsatze der Interessenvertretung festgehalten werden müsse.

In richtiger Folge dieser Prämissen gelaugte sie zu dem Schluße, daß die Wahl der Mitglieder des Reichsrathes durch die Bevölkerung nach jenen Gebieten, Städten und Körperschaften zu vollziehen sei, wie dieselben im Anhange zur Landesordnung festgestellt erscheinen, hiebei jedoch bezüglich der Landgemeinden das System der Wahlmänner aufrecht erhalten werde.

Betreffend die Vermehrung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses findet die Kommission dieselbe deshalb nothwendig, um zu verhindern, daß durch lange Dauer der Sessionen und Geschästsüberbürdung Aufreibung der Kräfte und Unmöglichkeit der Leistungen hervorgerufen werde und um der ungarischen Volksvertretung ein gleichgewichtiges, an Zahl und Kraft reiches Parlament zur Seite zu stellen.

Von diesen Motiven geleitet, beantragt die Kommission die Verdoppelung der bisherigen Zahl der Abgeordneten der einzelnen Wahlgruppen, und fügt bei, daß es sowohl vom Standpunkte des Schutzes der Interessen und Minoritäten, als von Jenem der Erleichterung des Vollzuges der Wahlen wünschenswerth erscheine, die auf die einzelnen in der L. -O. bezeichneten Gruppen der Städte und der Landbezirke entfallende vermehrte Zahl der Abgeordneten auf kleinere innerhalb dieser Gruppen zu bildende Wahlbezirke zweckmäßig aufzutheilen.

Die Kommission verkannte nicht die Vortheile, welche für das konstitutionelle Prinzip in einer kürzeren Mandatsdauer begründet sind, hielt aber dafür, vorläufig in diesen Punkten eine Aenberung der Verfassungsbestimmungen nicht befürworten zu sollen, weil sich dafür eine dringende Nothwendigkeit doch nicht erkennen ließ, und die Besorgniß berechtigt ist, durch Häusung der verschiedenen Wahlen das Interesse der Bevölkerung noch im Zuge der Konsolidirung unsere Verfassungszustände abzuschwächen.

Dagegen glaubte die Kommission für die Vornahme der unmittelbaren Wahlen die Form der geheimen Abstimmung durch Stimmzetteln vorschlagen zu dürfen, um die Freiheit der Wahl zu sichern und den wahren Willen der Wähler zum unverfälschten Ausdruck zu bringen, und weil sowohl die Landesordnung in ihren Bestimmungen über die Vornahme der Reichsrathswahlen. als auch das Gesetz vom 29. Juni 1868, Z. 82, dasselbe Prinzip ausgestellt haben.

Im Zusammenhange mit diesen hier kurz ausgeführten wesentlichen Anschauungen und Motiven beruft sich die Kommission endlich darauf, daß ihr von Seite des hohen Landtagspräsidiums 67 in dieser Angelegenheit an den hohen Landtag gelangte Petitionen verschiedener Vereine und Körperschaften Zugewiesen wurden, welche sämmtlich auf die Einführung unmittelbarer Reichsrathswahlen gerichtet sind und von welchen die überwiegende Mehrheit im Prinzipe von der Interessenvertretung ausgeht.

Auf Grund dieser Auseinandersetzung nun stellt die Kommission den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

I.   Der Landtag empfiehlt der hohen Regierung im verfassungsmäßigen Wege dahin zu wirken,

a)' daß die nach Maßgabe des Anhanges zu den Landesordnungen auf die daselbst bestimmten Gruppen entfallende Zahl von Mitgliedern des Abgeordnetenhauses unmittelbar durch die Landtagswahlberechtigten Derselben Gruppen jedoch unter Aufrechthaltung des Systems der Wahlmänner für die Landgemeinden gewählt werden;

b)   daß die Zahl dieser Abgeordneten für jede der Gruppen verdoppelt werde;

c)   daß die auf die einzelnen Gruppen der Stadt- und Landbezirke entfallende verdoppelte Zahl der Abgeordneten auf kleinere, innerhalb dieser Gruppen zu bildende Wahlbezirke zweckmäßig aufgeteilt werde;

d)   daß bei den unmittelbaren Wahlen für den Reichsrath die geheime Abstimmung durch Stimmzettel Platz greife.

II.    Der Landtag erachtet es für zweckmäßig, die jetzt auf sechs Jahre festgestellte Mändatsbauer der Abgeordneten beizubehalten.

III. Hiemit finden die in der Beilage verzeichneten Petitionen ihre Erledigung.

Snìmovní aktuár Sládek ète; Komise èiní návrh:

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: I. Snìm doporouèí slavné vládì v cestì stavní spùsobiti:

a)  aby poèet èlenù snìmovny poslanecké, jenž dle dodatku k zemským zøízením vypadá na skupení tam ustanovená, volen byl pøímo od osob, v tìchže skupeních k volení do snìmu oprávnìných, pøi èemž však šetøeno býti má systému volitelù pro obce venkovské;

b)  aby poèet tìchto poslancù pro každé skupení byl zdvojnásobnìn;

c)  aby zdvojnásobnìný poèet poslancù na jednotlivá skupení okresù mìst a obcí venkovských vypadající úèelnì rozdìlen byl na menší okresy volební, které vnitø tìchto skupení mají býti zøízeny;

d)  aby pøi odbývání pøímých voleb do øíšské rady v platnost vešlo tajné hlasování prostøedkem lístkù hlasovacích.

II. Snìm uznává za vìc úèelnou, aby v platnosti zùstala doba trvání mandátù poslancùv, nyní na 6 let ustanovená.

III. Tím docházejí vyøízení petice v pøíloze uvedené.

Oberstlandmarschall: Es haben sich zum Worte einschreiben lassen Ritter v. Limbek Karl für, Hr. Dr. Roser für, Hr. Kuh gegen den Kommissionsantrag.

Ich werde die Debatte eröffnen,, indem ich geschäftsordnungsmäßig dem Herrn Abg. Kuh, da er gegen den Kommissionsantrag spricht, zuerst das Wort ertheilen werde.

Abg. Kuh hat das Wort.

Abg. Kuh: Die Aufgabe der Kommission War eine sehr heikle und zugleich sehr wichtige. Wie immer die Aufgabe gelöst worden ist, sie wird wahrscheinlich der Beschluß des böhm. Landtages Werden. Ich aber muß mich gegen eine solche Losung erklären, weil ueuerdings nur etwas Krankes, etwas Halbes, etwas Verfehltes zu Stande kommt. Es ist gar kein Zweifel darüber, daß nach den zwei Richtungen, in welchen der Kommissionsantrag die Frage beleuchtet, beide Aufgaben, wie Lösungen höchst dringende sind. Es ist kein Zweifel darüber, daß direkte Wahlen höchst nothwendig sind, nicht nur Ungarn gegenüber, nicht nur der nothwendigen Stärkung und Verjüngung des Abgeordnetenhauses wegen, sondern weil es tatsächlich auch nachgerade der Wille in den Vorgeschrittensten Ländern der österr. Monarchie gewurden ist. Es handelt sich also nur um die Art, wie das zu geschehen hat, wie direkte Wahlen einzuführen sind. Da gilt es nun vollständig offenherzig sein, da gilt es fein Mäntelchen umhängen, und da muß man sagen, wir müssen direkte Wahlen haben, erstens aus den Gründen, die wir angegeben haben, und sagen wir es auch gerade heraus, auch deshalb, weil das die einige Möglichkeit ist, daß vollste Gerechtigkeit der einzelnen Nationalitäten gegenüber geschaffen werde, daß es aber auch die einzige Möglichkeit ist, die vielfach -angefochtene Stellung der mehr als 8 Millionen zählenden Deutschen in Oesterreich zu festigen in ihrer natürlichen Grundlage. Es nützt nichts, das den Nationalitäten zu verschweigen, offen müssen wir die Karten gegeneinander Spielen, und nicht nur sind es die direkten Wahlen hier, es ist auch das Wahlsystem in der Art und Weife, wie die Kommission es beantragt, die nur mancherlei Bedenken erregt. Sie schafft nämlich zweierlei Wahlsysteme, eins für den Landtag gewissermaßen Wenigstens und theilweise indirekt, und eines für das Abgeordnetenhaus direkt. Sie schmeichelt sich mit der Hoffnung, daß das Abgeordnetenhaus sich so unabhängig stelle von den Landtagen. Meine Herren! Was schafft sie da ? Sie schafft aus den Gruppen, wie sie jetzt bestehen, neue Wahlen in das Abgeordnetenhaus und schafft dabei Wahlen in den Landtag, wie er jetzt besteht, d. h. sie macht nicht etwa das Abgeordnetenhaus unabhängig von den Landtagen; nein! sie macht die Landtage noch viel unabhängiger vom Abgeordnetenhause. Sie schafft Kometen, die weit weg von der regulären Bahn ihren Kreislauf beschreiben, der in der Verfassung vorgeschrieben wird. Ich scheue mich nicht, es auszusprechen, während die Dezemberverfassung eine hohe grundsätzliche und praktische Verbesserung der Februarverfassung war, gehen wir jetzt einem großen gewaltigen Rückschritt entgegen. Alle Opposition verlegt man in die Landtage, die wird dann für sich allein bestehen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit dem Reichsrath wird schwächer werden, das Abgeordnetenhaus soll plötzlich aufhören eine Landervertretung zu sein, es soll aufhören eine historische Vertretung zu bilden, und im Haudumdrehen ein Volkshaus werden.

In der Politik aber gibt es keine Escamotage; da muß man auf einem reellen Boden redlich und vertrauensvoll wirken. Wir haben es einmal nicht anders, wir können es nicht leugnen, unser Abgeordnetenhaus ist ein Länderhaus und auf Grund dieser Wahrheit müssen wir eben das, was mangelhaft ist, zu beseitigen suchen auf konstitutionellem, auf verfassungsmäßigem Wege. Ich begreife aber nicht, wie das nach den Anträgen der Kommission geschehen soll; sie geht mit ihren Anträgen nur neben dem Gesetze und tritt nicht aus dem Gesetze mit ihren Vorschlägen heraus. Ich werde mir später erlauben einen Autrag zu stellen, der gemäß dem Gesetze ist. Wenn sie nun aber glauben, die Zahl der Abgeordneten aus den Gruppen zu verdoppeln, was geschieht da? da wird Unrecht und Ungleichmäßigkeit, wo sie bestehen, auch verdoppelt, und da ist es nothwendig, daß sie auch Reichswahlbezirke herstellen, daß sie neue Klagen schaffen, daß wir Unzufriedenheit im Kreise tragen, wo sie noch nicht besteht, daß wir Propaganda machen für die Opposition und Zündstoff dahin werfen, wo er zufällig noch nicht ausgeworfen ist. Man muß sich die Verhältnisse nicht so schlimm denken, als sie scheinen. In Oesterreich haben wir eine Verfassung, wie sie anderswo auch nicht besser und fester besteht, nur haben wir kein Vertrauen zu aus selbst. Weshalb ist das aber? Weil wir Jahre lang im Finstern gesessen sind und nun kommen wir plötzlich an's Licht und verstehen nicht zu sehen. Es ist faktisch, daß es eigentlich eine verfassungs feindliche Partei nur in einem Lande, leider in einem großen Lande, aber eben doch nur in einem Lande gibt. Die anderen Parteien bilden nur eine Opposition, wie sie anderswo auch besteht; nur sind wir früher nicht an die laute Opposition gewohnt worden. Wir müssen daher Vertrauen fassen. Die Verfassung sieht fest, sie brauchte eigentlich nicht erst besonders gefestigt zu Werden, sie wird sich schon von selbst einwurzeln; und wenn wir Vertrauen zu uns haben, gewinnen wir nach und nach im Laufe der Jahre für die Opposition das Vertrauen in den Bestand der Verhältnisse. Allein, was wir jetzt thun wollen, wird uns nur neuen Schaden thun und neue Hemmnisse schaffen.

Wenn wir von der Gleichmäßigkeit sprechen, so denke ich dabei an Polen. Dort sind die Zustände nicht so vorgerückt wie in Böhmen, doch Haben wir dort nur 44 Großgrundbesitzer, aber auch nur 20 Städtevertreter daneben im Landtage. Was soll jetzt geschehen ? letzt soll dort die doppelte Anzahl Großgrundbesitzer gewählt werden, so auch die doppelte Zahl der Städtevertreter, die doppelte Zahl der Landgemeindenvertreter zwar auch, aber ich will hier nicht näher ausführen, wo hier die Schwäche läge, ich will nicht näher ausführen, daß, wenn aus der ganzen Masse von Gruppen dann Abgeordnete nicht in den Reichsrath gehen, die Schwierigkeit größer würde, als sie es jetzt ist. Wenn es schon innerhalb der verfassungstreuen Kreise sehr schwer werden würde, aus den Gruppen die doppelte Anzahl zu gewinnen, was für Folgen kämen dann, und wäre die Lage nicht trauriger, schlechter, mißlicher, als sie thatsächlich nun besteht?! Ich muß mir erlauben hier noch Eines zu bemerken. Ich anerkenne das Recht des Großgrundbesitzes kraft der Interessenvertretung nach diesem von der Kommission gemachten Vorschlage auch in doppelter Anzahl im Abgeordnetenhause zu erscheinen. Das läßt sich gar nicht leugnen, es ist einmal eine Interessenvertretung, so und so viel Ziffern sind bestimmt für jede Gruppe, für jede Curie, ergo geht auch der Großgrundbesitz in doppelter Anzahl hinein. Meine Herren! Angenommen, dies wird Gesetz, so müssen wir sagen: es gibt Rechte, die man nie in Anspruch nehmen darf. In einem Momente, wo - ob mit Recht oder Unrecht, will ich; nicht entscheiden - ich selbst bin ein prinzipieller Gegner der allgemeinen Wahlen - aber in einem Momente, wo das allgemeine Wahlrecht siegreich Durch die Welt schreitet, in einem solchen Momente zu sagen: es soll Einer auf 70 gewählt werden und Einer wieder auf 6500 Personen und in einem solchen Momente solche Ziffern und Zahlen nach und nach im Volke zum Bewußtsein, bringen - d. h. schaffen ein Werk für das Chaos oder für die Reaktion. Und sind sie so sicher ihrer künftigen Nachfolger, und sind wir so sicher der Nachfolger im Ministerium, und wissen wir, ob nicht im Handumdrehen vielleicht in doppelt verstärkter Zahl plötzlich im Abgeordnetenhause eine Phalanx von Verfassungsfeinden erscheint und das Terrain mit doppelter Sicherheit okkupirt? Das, glaube ich, ist wohl zu bedenken, hier handelt es sich um ein Recht, das man auszuüben sich sehr überlegen Sollte.

Ich aber meine, alle Politik ist ein Kompromiß. Thust du mir etwas politisch Gutes, muß ich dir auch was Gutes thun. Aber ein Kompromiß kann nicht darin bestehen, daß man sagt: Schaffen wir etwas, um uns gegenseitig hinzurichten. Das wäre eine elende Politik, vor der müßte ich warnen. Darin besteht auch ein Theil meines Antrages. Der Großgrundbesitz hat das Recht, nach der gegenwärtigen Verfassung in doppelter Anzahl im Reichsrathe zu erscheinen. Er selbst aber muß Sehen haben, dieses Recht zu gebrauchen, wir aber dürfen nicht so gewissenlos sein, es ihm zu überlassen. Geben wir dem Großgrundbesitz, was ihm gebührt, und er möge uns geben, was uns, der Volksvertretung gebührt, das heißt, möge der Großgrundbesitz ausgreifen die Idee, die in der ersten Verfassung Oesterreichs bereits festgesetzt worden ist. Mögen die Höchstbesteuerten, also der Großgrundbesitz im Herrenhause ihren Platz ergreisen. Dann, meine Idee geht dahin, daß nicht zweierlei Wahlsysteme herrschen, damit nicht doppelte Wahlen bestehen, denn, wie der Kommissionsbericht bestätigt, solle man sich hüten vor diesen vielen Wahlen, und doch vermehrt er selbst die Wahlen. Damit also der Landtag sowohl als das Abgeordnetenhaus nur durch eine Wahl entstehe, beantrage ich: Es gehen sämmtliche Abgeordneten der Landtage, direkt gewählt von den Städten und Landbezirken, als Abgeordnete in das Abgeordnetenhaus, die Großgrundbesitzer, die Gewählten der Korporationen und Handelskammern gehen als solche in's Herrenhaus. Gar zu groß ist deren Zahl nicht. Bedenken Sie, meine Herren, daß wir in Oesterreich nahezu 20 Millionen zählen, in Ungarn nur etwas über 14 Millionen, mit der Militärgrenze 15 Millionen Gesammtbevölkerung und Militär. In Ungarn haben wir 446 Abgeordnete, in England 608 nach der letzten Wahlreform, es käme also in Oesterreich ungefähr auf 30000 Einwohner 1 Abgeordneter. Es gingen 656 Abgeordnete in das Abgeordnetenhaus, und da muß ich bemerken, daß wohl von dieser Zahl die Hälfte stets zu Haufe bleiben wird, nicht etwa aus nationalen oder oppositionellen Gründen, sondern, weil viele faktisch durch ihren Beruf und ihre Beschäftigung gehindert sind. Das bildet aber kein Hinderniß des Parlamentarismus, und in England ist dasselbe der Fall, bilden doch deshalb nur 40 Stimmen ein vollberechtigtes Unterhaus. Ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landtag richtet an die k. k. Regierung in Erfüllung seines nach §. 19 der Landesordnung vorgeschriebenen Berufes nachstehende Erklärungen und Anträge:

a)   "Die Vermehrung der Zahl der Abgeordneten in den Reichsrath, sowie die unmittelbare Wahl derselben durch die Wahlberechtigten in den Wahlbezirken und Wahlorten ist für die Festigung der Verfassung, für die Stärkung des Reichorathes und im Interesse der Parität mit Ungarn eine unumgängliche Rothwendigkeit.

b)   Alle aus den Stadt- und Landgemeinden gewählten Abgeordneten in die Landtage wären demgemäß Mitglieder des Abgeordnetenhauses.

c)   Eine solche Verstärkung des politischen Gewichtes des Abgeordnetenhauses würde auch eine Erweiterung des Herrenhauses bedingen.

d)   Das Herrenhaus sollte daher neben seinen erblichen und den auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern auch Mitglieder für die Zeit ihrer Mandatsdauer umfassen. Solche Mitglieder wären die Abgeordneten in den Großgrundbesitz und der Handelskammer in den Landtag.

e)   Bei der verfassungsmäßigen Reform des Reichsrathes wolle die k. k. Regierung der Bezeichnung "Reichstag" statt "Reichsralh" gesetzliche Geltung erwirken. "

Ich erlaube mir in letzterer Beziehung einige Worte zu bemerken. Dem Worte "Reichsrath" ist ein eigenthümlicher oktobristischer Stempel aufgedrückt. Wir haben ein Parlament, das nicht nur berathet, sondern auch beschließt. Das Wort Reichsrath enthält also eine Unwahrheit und Unrichtigkeit und schon die Parität mit Ungarn erfordert, daß wir einen Reichstag haben. Die Parität mit Ungarn würde übrigens noch manches Andere erfordern. Ich erlaube mir zu bemerken, daß Se. Majestät unser allergnädigster Kaiser und Herr den Ungarn gegenüber am 24. April d. J. in seiner Thronrede unter Anderem gesagt hat: "Ich erachte es als eine Aufgabe der Vertretung, daß man auch daran gehe an eine zeitgemäße Umgestaltung des Oberhauses in dem Momente, wo man an eine zeitgemäße Umgestaltung des Oberhauses in Ungarn gehen wird, in dem Momente wollen Sie, meine Herren, hier, die Anzahl der Abgeordneten aus der Kurie des Großgrundbesitzes verdoppeln für die Abgeordneten des Unterhauses in Oesterreich!" Ich aber glaube, daß wir nicht nothwendig haben, immer den Ungarn den Bortritt zu geben und zu warten, bis wieder die Nothwendigkeit uns beim Halse packt. Treten wir doch einmal früher auf! In Ungarn wird künftiges Jahr oder in zwei Jahren nothwendig eine Umgestaltung des Herrenhauses - welches eben auch in bekannter Weise zusammengesetzt ist - eintreten. Sollen nun unsere Herren im Oberhause in ihrer Zusammensetzung starr verbleiben, sie, die sich doch wahrlich als Politiker bewährt haben denn ich gestehe es als Demokrat aufrichtig: Wir


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