Úterý 26. øíjna 1869

a o zamìstnání tulákù ménì nebezpeèných a schopných a aby podporovaly c. kr. èetnictvo ve vìci té.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Punkte c) zustimmen, die Hand zu erheben (Geschieht. )

Angenommen.

Punkt d) Seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Reorganisirung der k. k.. Gendarmerie bald möglichst erfolge.

Snìmovní aktuár Sládek ète: Aby užil veškerého svého vlivu, by reorganisace c. kr. èetnictva co nejdøíve se stala.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Ersuche jene Herren, welche Diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Und daß e) die mit Ende Dezember I. Jahres zum Uebertritt in die Reserve berechtigten geschulten Gendarmen von dieser Zeit an, gegen eine tägliche Zulage von 23 kr. noch weiterhin drei Monate im Dienste verbleiben.

Snìmovní aktuár Sládek ète: e) By zkušení èetníci, kteøí mohou koncem roku vstoupiti do zálohy, od toho èasu zùstali ještì ve službì 3 mìsíce za denní pøirážku 23 kr. rak. mince.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Abg. Wolfrum und Dr. Hanisch melden sich. )

Herr Abg. Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Ich habe nichts gegen die Verbleibung der Mannschaft zu Ende des Jahres auszutreten, und auch gar nichts dagegen, wenn beantragt wird, daß dieselbe mit einer täglichen Zulage zum Bleiben vermocht werden soll. Aber ich glaube, daß, wenn wir jetzt an den hoh. k. k. Statthaltereileiter die Bitte stellen, diese 23 kr. Zulage zu leisten, es selbstverständlich ist, daß diese Zulage dann aus dem Landesfond geleistet werden muß (Bravo!), und in dieser Hinsicht mußte also der Antrag vervollständigt werden. Anderseits aber habe ich die Ansicht, daß es Pflicht der allgemeinen Reichs-Regierung ist, für die Sicherheit des Landes zu sorgen, und daß die allgemeinen Reichssmanzen diejenigen Kosten zu tragen haben, die diese Sicherheit verursacht.

Wenn aber vielleicht in dem Reichsbudget für die Vermehrung der Löhnung der Mannschaft nicht Vorgesehen, und Seine Excellenz der Herr Minister sich nicht veranlaßt finden sollte, diese geringe Mehrausgabe Kraft seiner Stellung als verantwortlicher Minister zu machen, und später vor dem Reichsrathe zu rechtfertigen, so bin ich wohl auch bereit zuzustimmen, daß diese Mehrauslage auf den Landesfond übertragen werde, jedoch mit dem Beisatz "vorschußweise", indem ich glaube, daß es wohl keinem Zweifel unterliegt, daß der Staat verpflichtet sei, für die Sicherheit des Landes und der Bewohner zu sorgen (Bravo!). Es wird dann dem Landesausschuße möglich gemacht sein, sich hinsichtlich der Mehrauslage mit der hohen Regierung ins Einvernehmen zu setzen, und wollte daher bitten daß der Herr Berichterstatter mit diesem "vorschußweise" sich einverstanden erkläre und vielleicht seiner Antrag in dieser Hinsicht vervollständige, wenn vielleicht noch ein weiterer Antrag hinsichtlich der Kosten kommt; sonst müßte ich mir erlauben, hier gleich schon die Redigirung dieses Antrages, der ich vorläufig skizirt habe, vorzubringen.

Oberstlandmarschall: Abg. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Ich verzichte. Abg. Baron Christian Kotz: Ich bitte um's Wort!

Oberstlandmarschall: Herr Baron Kotz! Abg. Baron Christian Kotz: Ich erlaube mir den Antrag des geehrten Herrn Abg. Wolfrum sehr zu empfehlen. Wir sind hier in der Lage, daß man wählen soll zwischen dem Fond, welcher diese Leistung zu tragen hat gegenüber der so hart bedrohten Sicherheit der Person und des Eigenthums durch Strolche, und da wird man, fürchte ich, immer nach dem Fonde suchen, indeß rapid die Unsicherheit auf dem Lande zunimmt, so wird es wie olim wieder heißen: "Roma deliberante Saguntum periit; " denn wir können vorhersehen, daß, Wenn die Frage, ob Böhmen 250. 000 fl., um die es sich bei der Vermehrung der Gendarmerie handelt, aus dem Reichsschatze erhalten soll oder 10000 fl, von denen jetzt die Rede ist, provisorisch dem Landesfonde entnimmt, so würden bei der erstgedachten Reichsverhandlung die anderen Königreiche und Länder auch wahrscheinlich kommen und die Vermehrung ihrer Gendarmerie beanspruchen; dann würde der Posten von 250000 fl. sich auf mehre Milionen erhohen und die Frucht sehr langsam reifen, und am Ende wird selbst der Reichsrath Anstand nehmen, diese Posten zu genehmigen. Die Unsicherheit wird aber im Winter sehr zunehmen, und die 500 Gendarmen hier in Böhmen Werden dann schon längst in die Reserve getreten und verloren fein. Es muß also heute ein kräftiges Mittel geschaffen werden, um sogleich ausgiebige Hilfe zu gewähren; die Vorsicht gebietet also aus dem Landesfonde für diese 500 Mann etwas Geld, was auch systemwidrig provisorisch dem Landesfond zu entnehmen, und ich hoffe, daß der Herr Berichterstatter Jahnel sich damit vereinen werde. Ich empfehle daher den Antrag des verehrten Herrn Wolfrum dringend, weil wir sonst Zeit verlieren und die Unsicherheit noch größer werden würde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Da Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Jahnel: Die Absicht der Kommission ging ja eben nur dahin, die 510 geschulten Gendarmen im Dienste so lange zu erhalten, bis die Reorganisation durchgeführt sein wird.

Dies soll nach Auskunft des Gensdarmeriemajors ungefähr Ende März kommenden Jahres geschehen. Daran, daß das Wort "vorschußweise" eingeschaltet wird, nehme ich daher im Namen der Kommission nicht den mindesten Anstand; ich conformire mich damit.

Oberstlandmarschall: Ich kann diesen Punkt nun zur Abstimmung bringen und ersuche Jene, die dem zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

f) "Bei dem h. k. k. Ministerium für öffentliche Sicherheit nochmals eine entsprechende Vermehrung der k. k. Gendarmerie zu beantragen. "

Snìmovní aktuar Sládek ète:

f) Aby se c. k. ministerstvu pro veøejnou bezpeènost ještì jednou navrhlo rozmnožení cís. král. èetnictva.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene, die dem Punkt zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen. 2. Der h. Landtag wolle beschließen: a) "Die Zulage täglicher 23 fr. für die mit Ende l. I. zum Uibertritt in die Reserve berechtigte Gendarmeriemannschaft wird von dieser Zeit un bezüglich jener Gendarmen, welche weiter zu dienen bereit sind, für drei Monate vorschußweise aus dem Landesfonde übernommen. "

Snìmovní aktuár Sládek ète: 2. Slavný snìme raèiž se usnésti takto: a) Denní pøirážka 23 kr. pro èetníky, kteøí koncem toho roku oprávnìni jsou vstoupiti do zálohy, béøe se od toho èasu vzhledem konìm èetníkùm, kteøí jsou ochotni sloužiti, zálohou na fond zemský.

Oberstlandmarschall: Wünscht Niemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welche dem Punkt zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

b) "Die Verpflegsgebührin der Prager Landeskorrektionsanstalt wird, soweit sie von den Gemeinden zu zahlen ist, auf 50 fl. ermäßigt. "

Snìmovní aktuar Sládek ète:

b) Poplatek ošetøovací v pražské káznici, pokud zapraviti se má od obce, sníží se na 50 zlatých.

Oberstlandmarschall: Abg. Dr. Görner hat das Wort.

Ab. Dr. Görner: Meine Herren; Ich muß gegen diesen Antrag einige Worte sprechen. Der Antrag gebt direkt gegen eine Maßregel, welche über Antrag des letzten Landtages im vorigen Jahre gegeben werden ist. Der Auftrag im vorigen Jahre erfolgte nämlich über den Bericht der Kommission, welche wegen Reorganisation des Prager Arbeitshauses niedergesetzt war. Bericht wurde erstattet vom H. Abg. Ritter von Dotzauer im Namen der Kommission. Diese Kommission hatte zur Grundlage den Bericht der Enquêtekommission und hat in einem Theile dieses Berichtes Folgendes, welches ich mir erlaube vorzutragen, angetragen:

"Der Ersatz der Verpflegskosten eines Zwänglings, wenn dessen Aufnahme von der Familie selbst angesucht wird, hätte jährlich 200 fl. zu betragen und hätte über Ermäßigung der Landesausschuß die Entscheidung zu treffen.

Der Ersatz für die Verpflegskosten eines von einer Gemeinde eingeführten Zwänglings hätte jährlich 100 fl. zu betragen und hatte hiefür zuerst die Familie und im Falle der Vermögenslosigkeit die Gemeinde, in weiterer Beziehung der Bezirk und endlich das Land einzutreten. Die Entscheidung hierüber müßte dem Landesausschuße zustehen. "

Das war der integrirende Bestandtheil des damals vorgetragenen Berichtes, ein Bestandtheil der für die Zukunft in der Zwangsarbritsanstalt einzuführenden Einrichtungen.

Der Beschluß, welcher damals gefaßt worden ist, wurde über meinen Antrag gefaßt. Der Berichterstatter der Kommission wollte, daß sogleich sämmtliche Anträge, welche der Bericht enthielt, definitiv von dem Landtage angenommen würden. Ich erlaubte mir damals den Antrag zu Stellen, es möge in dieser Angelegenheit nicht eingegangen werben, sondern es mögen die ganzen Berichtspunkte dem Landesausschuße zur möglichst thunlichen Berücksichtigung übergeben und bei der Zusammenstellung des Statutes in Anwendung gebracht werden.

Der Landtag faßte damals den Beschluß dahin, der Landesausschuß werde beauftragt, auf Grund der Beschlüsse und Wünsche der Enquête- und Landtagskommission und der vom Verwalter im Auslande zu sammelnden Erfahrungen alle jene Reformen durchzuführen, welche mit der Direktive vom 31. Mai 1833 nicht im Widerspruche stehen, weil natürlich die Direktive vom 31. Mai 1833 ein Gesetz bildet, welches nur im gesetzlichen Wege abzuändern ist. Der Landesausschuß hat nun in mehreren Punkten, welche nicht gegen das Gesetz verstossen, die von dem Landtage übergebenen Wünsche und Anträge sowohl der Enquête- - als auch der Commission, welche eigens von dem Landtage niedergesetzt worden ist, durchzuführen getrachtet. Ein solcher Antrag war nun auch, den ich eben vorlas, und der Landesausschuß hat vorn 1. Juli 1869 angefangen die früher mit 84 Gulden bestimmte Taxe auf 100 fl. für Gemeinden und auf 200 fl. für Familien erhöht.

Diese Erhöhung besteht nur eine zu furze Zeit, als daß man heute sagen könnte, sie habe irgend einen Einfluß auf die ganze Angelegenheit ausgeübt, sie habe einen vortheilhaften oder nachtheiligen Einfluß ausgeübt. Einen vortheilhaften Einfluß wird sie jedenfalls ausüben auf die Auslagen des Landes, ob sie aber dadurch, einen nachtheiligen

Einfluß auf die Zahl der Vagabunden oder aus die in einer so krassen Weise geschilderten Zustände der Unsicherheit des Landes ausüben - das, glaube ich, konnte heute das h. Haus unmöglich schon beurtheilen, und daher wäre es nicht zeitgemäß, heute schon einen solchen Antrag des Herrn Berichterstatters anzunehmen; ich möchte mir nur erlauben, darauf hinzuweisen, wie sich der Stand der Zwangsarbeitsanstalten in Bezug auf die Kopfzahl gestellt hat in früherer Zeit und in der Zeit vom 1. Juli, wo die Erhöhung eingetreten ist. Es wird das wenigstens ein Schlaglicht darauf werfen, ob die Erhöhung einen nachtheiligen Einfluß ausüben wird, oder ausgeübt hat.

Ich habe hier die Wochenberichte, welche der Landesausschuß von Seite der Verwaltung des Zwangsarbeitshauses über Vermehrung oder Verminderung der Zahl der Zwänglinge mitgetheilt hat. Der erste Bericht ist vom 4. Juli 1868. Nach diesem stellt sich die Zahl der Zwänglinge auf 88 männliche und 14 weibliche, sonach die Gesammtsumme auf 102; nach einem halben Jahre am 2. Jänner heurigen Jahres ist eine Vermehrung eingetreten; es stellt sich die Zahl auf 116, wovon 98 männliche und 18 weibliche, sonach in einem halben Jahre eine Vermehrung von 14. Am 3. Juli l. J., zur Zeit also, wo die Einführung der höheren Beträge auf die Zahl nicht einwirken konnte, war die Zahl 129, sie hat sich sonach ziemlich gleichmäßig vermehrt um 13; und am 16. Oktober, sonach 2. 1/2 Monate später, als die Erhöhung eingeführt worden ist, vermehrte sich die Zahl auf 138, sonach in 2 1/2 Monaten um 9 Köpfe, sonach viel mehr als früher im Verhältniß der Zeit nach einem halben Jahre sich herausgestellt hat. Es scheint daher, daß, wenn auch nur eine gleiche Anzahl an-genommen würde, die Erhöhung keinen Einfluß geübt hat. Keinesfalls könnte ich heute mit Beruhigung zustimmen, daß eine Maßregel, die über Auftrag des h. Landtages vom vorigen Jahre erst vor 2 1/2 Monaten eingeführt wurde, heute abgeändert würde. Ich würde den h. Landtag bitten, über den gestellten Antrag zur Tagesordnung überzugehen, eventuell für den Fall, als diesem meinem Antrage nicht stattgegeben werden sollte, denselben wenigstens zu vertagen, bis der Landesausschuß in der Lage ist, das neue Statut für das Zwangsarbeitshaus vorzulegen, was jedenfalls in der nächsten Session des hohen Landtages stattfinden wird. Das Statut wäre schon jetzt vorgelegt worden, allein es müßte darüber die Verwaltung des Arbeitshauses gehört werden, und nicht blos mit ihren Erfahrungen, sondern auch mit denen, die sie auf ihren vorgeschriebenen Reisen gesammelt. Leider ist dieses Statut, das ziemlich umfangreich ist, erst gerade beim Zusammentreten des hohen Landtages vorgelegt worden, und dem Landesausschuße war es während der Session nicht mehr möglich, in die genaue und gewissenhafte Berathung des Statuts einzugehen; allein diese Berathung wird bald nach Schluß des Landtages im Landesausschuße anfgenommen, und im nächsten Landtage jedenfalls vorgelegt werden. Der 2. Antrag geht also dahin, die Beschlußfassung über diesen Antrag, wenn nicht überhaupt zur Tagesordnung übergegangen wird, so lange zu verschieben, bis der Landesausschuß in der Lage ist, das neue Statut für das Zwangsarbeitshaus vorzulegen.

Oberstlandmarschall: Herr Wolfrum hat das Wort.

Abgeordneter Wolfrum: Ich erlaube mir den Antrag des geehrten Herrn Vorredners auf das Lebhafteste zu unterstützen, und füge den Gründen, die er vorgebracht hat, noch hinzu, daß gestern das hohe Haus bei Berathung des Budgets diese Verpflegsgebühr von 100 fl. dadurch nochmals sanktionirt hat, daß es aus Antrag der Kommission die Kostenersätze erhöhte, und, wie die Kommission in ihrem Berichte ausdrücklich anführt, deswegen erhöhte, weil ein neues Statut eingeführt worden ist, wo die Verpflegsgebühr in höheren Ansatz gebracht ist.

In Folge dessen hat die Budgetkommission die vom Landesausschuße angesetzten Beträge von 6800 fl. für diese Verpflegsersätze für Zwänglinge um 1200 fl. erhöht und auf 8000 fl. gebracht; das hat das hohe Haus gestern beschlossen. Nun glaube ich, daß es nicht angeht, anderen Tags diese Beschlüsse wieder umzustoßen und auf die Hälfte herabzusetzen, wo der Budgetposten statt 8000 mit 4000 fl. eingesetzt werden müßte.

Der Herr Berichterstatter hat aber in seinen Eingangsworten wahrscheinlich in Bezug auf diese Vergütung gesagt, daß man doch nun annehmen könnte, daß die Gemeinde die Hälfte der Kosten zu zahlen hätte, und wahrscheinlich hat sich das aus diese 50 fl. bezogen, die die Kommission in Abschlag zu bringen beantragt.

Wenn der Herr Berichterstatter glauben sollte, ein Zwängling werde oben im Zwangsarbeitshause mit 100 fl. erhalten, so befindet er sich in großem Irrthum. Der Zwängling kostet bedeutend mehr, und wenn auch die Zwanglinge arbeiten, so wird er aus dem Budgetberichte und dem Ertrage der ganzen Anstalt mit 3500 fl. entnehmen, daß diese Arbeit nicht so fruchtbringend ist, wie eine Arbeit, die ein Mann im freien Zustande erzielen kann. Es kostet ein Zwängling, wenn der Zuschuß, den das Land aus das Zwangsarbeitshaus leistet, mit in Anschlag gebracht wird, bedeutend mehr als 100 fl.; ja ich neige mich der Ansicht zu, bedeutend mehr als 200 fl., weil nicht allein die Verköstigung in Anschlag gebracht werben muß, sondern die ganze Art und Weise des Zwangsstrafhauses, die Ueberwachung und auch diejenigen Mittel, die angewendet werden, um die Zwänglinge zu bessern.

Wenn daher von den Gemeinden eine Zubuße von 100 fl. verlangt wird, so ist es im Rückblick auf die Kosten, die dem Lande verursacht werden, imitier noch lange nicht die Hälfte u. ich glaube, daß gewiß, wenn diese Nachtheile der Vagabundirenden so drastisch sind, wie sie der Herr Berichterstatter in Seinem Berichte geschildert hat, keine Gemeinde zurückschrecken wird, einen oder 2 Vagabunden, die in ihrem Bereiche sind, der Zwangsarbeitsanstalt zuzuführen. Dann ist im Statut noch das vorgesehen, daß, wo eine solche Gemeinde wirklich arm ist, der Bezirk dafür eintritt, dann aber, wenn der Bezirk und die Gemeinde arm ist, daß das Land eintritt und was ist die Folge? daß der Landesausschuß einen solchen Zwängling entweder zu einem geringen Preise oder ganz umsonst ausnimmt. Aber allgemein diesen Ersatz auf 50 fl. so außer aller Verhältnisse mit den wirklichen Kosten zu stellen, halte ich an und für sich nicht für statthast, abgesehen davon, daß 2 Beschlüsse für 100 fl. vorliegen, und ich schließe mich daher dem Antrage des Dr. Görner vollständig an.

Oberstlandmarschall: Der Herr Baron Kotz hat das Wort.

Abgeordneter Christian Baron Kotz von Dobrž: Wir stehen vor einer brennenden

Frage und Gefahr, und ich glaube, man kann annehmen, daß diese Gefahr doch von den meisten

Herren anerkannt wird.

Wie können wir diese Frage gegenüberstellen einer Verhandlung, inwieweit die Erträgnisse des Zwangsarbeitshanses mit den Auslagen im Verhältnisse stehen? So viel ich mich erinnere, habe ich gestern in dem Budget gelesen, daß ein solcher Zwängling 369 fl. kostet, also mehr als ein Schullehrer der letzten Klasse (Bravo!). Unter diesen Verhältnissen würde die Unsicherheit immer zunehmen. Wir haben viele leere Plätze im Zwangsarbeitshause, wir haben viele gefährliche Individuen, aso glaube ich, müssen wir schnell wirken und bitte den Antrag des Kommissions-Ausschußes in dieser Beziehung unbedingt anzunehmen und andere Bedenken vor der Hand fallen zu lassen. Der mährische Landtag hat, ich glaube vorgestern, die Zwangsarbeitshäuser ganz aufzulassen beschlossen, weil er aus den finanziellen Schwierigkeiten nicht herauskommen konnte; das wird bei uns vielleicht auch Später der Fall sein, schadet aber nichts, um jetzt Das Zwangsarbeitshaus zur Verminderung der Unsicherheit in unserem Lande nützlich zumachen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rziha hat das Wort.

Dr. Rziha: Ich schließe mich ebenfalls der Anficht an, wie sie von dem Herrn Vorredner vertreten wurde. (Rufe: welcher?)

Ich bin gegen die Resolution, wie sie von der Kommission beantragt wird, und erlaube mir zu den Gründen, wie sie entwickelt wurden, noch ein Motiv, welches mir neu zu sein scheint, anzuführen. Die Begründung des Ausschußantrages ist, so viel mir scheint, unrichtig. Man geht von Voraussetzungen aus, daß die Kosten einer der Beweggründe sind, welche die Einbringung der Zwänglinge erschweren.

Nun ist das ganz unrichtig. Die Praxis zeigt gerade das Gegentheil, denn nicht in den Kosten lag der Beweggrund, daß die Zwänglinge nicht eingebracht werden, sondern in Dem schwerfälligen Vorgange bei der Notionirung. Das praktische Leben hat dies besonders klar herausgestellt. Es war früher nicht möglich, namentlich seit Erlassung des Statthaltereinormales vom Jahre 1856 nach den Direktiven vom Jahre 1833 die Notionirung zu bewerkstelligen. Dazu gehört eine enorme Befähigung des Zwänglinges (Heiterkeit), ehe die Behörde gesagt hat: Er ist als Zwängling aufzunehmen. In Folge der Beseitigung dieser Hindernisse von 1856 dürfte allerdings die Notionirung etwas leichter vor sich gehen. Ich würde aber dabei gerade die heutigen Beschlüsse und zwar den 1. und 2. Absatz, gegen den ich ebenfalls gestimmt habe, als ein Hinderniß aus dem Grunde ansehen, weil eben diese auch eine Erschwerung in der Einbringung der Zwänglinge zur Folge haben werden.

Man hat befürchtet, es werden die 178 Plätze zu bald vergriffen sein; man müsse nur die größeren Vagabunden einliefern, und ich glaube eben, daß nachdem nach dem Gesetze bei der Nationirung schwerfällig vorgegangen würde, eine solche Befürchtung nicht begründet ist.

Man hätte dem Gesetze freien Lauf lassen sollen, und jeden in das Zwangsarbeitshaus einliefern sollen, der dazu geeignet ist. Es scheint mir eigenthümlich, einmal zu sagen, das Gesetz sei anzuwenden, ein andermal, es sei nicht im vollen Umfange anzuwenden; der erste Absatz sagt gerade zu, man solle nur die gefährlichen einschicken. Das Gesetz muß aber in seinem vollen Umfange zur Anwendung kommen und es muß jeder notionirt werden, welcher nach dem Gesetze dazu geeignet ist. Ich würde von diesem Standpunkte aus, weil ich nicht in der Große der Kosten das Hinderniß sehe, um die Notionirung auszusprechen und aus den, vom geehrten Herrn Vorredner vorgebrachten Gründen mich gegen diese Resolution aussprechen.

(Ruf: Schluß der Debatte!)

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt worden. Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wenn nicht, so ist der Schluß der Gebatte angenommen.

Ich ertheile noch dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Abg. Jahnel: Wenn der Herr Abg. Görner behauptet, daß über Aufforderung des hohen Landtages die Verpflichtungsgebühr im Zwangsarbeitshause von 80 fl. CM. auf 100 fl. der Gemeinde gegenüber erhöht wurde, so mochte ich sagen: was hindert uns denn, in der heutigen Sitzung, die Gebühr wieder herabzusetzen, nachdem es sich um das Wohl des Landes handelt? Die Commission glaubte, daß sie nur dann zum Ziele kommen könne, wenn die Frage der Notionirung und Einsperrung getrennt wird von der Frage, ob die betreffenden Gemeinden die Kosten bezahlen können oder nicht; sie findet es daher für billig und gerecht, diese Gebühr im Vorhinein principiell herabzusetzen, damit die Gemeinden, wenn sie nachträglich zur Zahlung verhalten werden, nicht gar zu hart daran kommen, und weil es sich überhaupt um die Abstellung einer Landplage handelt, das Interesse des Landes daher ebenso gut befangen ist, wie das der Gemeinde; es möge deshalb die Gemeinde 50 fl. und das Land auch 50 fl. zahlen. Wenn der Herr Abg. Görner mit den Ziffern 102, 116, 138 behaupten will, daß die Erhöhung keinen Einfluß geübt habe auf die Benützung der Zwangsarbeiten, so würde ich das bezweifeln; es sind ja 178 Stellen leer, vielleicht wären die 178 Stellen besetzt, wenn die Gebühr nicht erhöht worden wäre.

Wenn der Herr Abg. Wolfrum behauptet, daß der Erniedrigung der Gebühr der Umstand entgegensteht, daß der Zwängling nicht 100 fl., sondern 200 fl., vielleicht 365 fl. kostet, dann kann ich das nur bedauern. Ich dächte, wenn ein Zwängling 50 respektive 100 fl. im Zwangsarbeitshause kostet, so sollte man damit auskommen, weil der Eingesperrte arbeiten, und sich so die erforderliche Auslage verdienen muß.

Dem Herrn Baron Kotz stimme ich vollkommen bei, wenn er meint, daß die Gefahr des Landes es nicht gestatte, der Gefahr, in der sich das Land befindet, die Einnahmen den Ausgaben gegenüber zu stellen. Wenn der Herr Abg. Rziha behauptet, daß man alle gefährlichen Individuen einliefern und einsperren muß, so scheitert das au der Unzulänglichkeit der Stellen. Es sind nur 178 Posten da, folglich müssen die gefährlichsten ausgewählt werden.

Ich bleibe somit beim Antrage der Commission.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Punkt b). Es ist ein Antrag des Herrn Dr. Görner auf Uibergang zur Tagesordnung über diesen Punkt gestellt.

Abg. Dr. Schrott: Ich will nur bemerken, daß ein Antrag auf Uibergang zur Tagesordnung in der Spezialdebatte nicht zulässig ist, daß der Antrag des Dr. Görner vollkommen genügt, wenn über den Punkt, wie er von der Kommission vorgelegt ist, abgestimmt wird. Wird derselbe vom h. Hause abgelehnt, so ist dem zu entsprechen, was Dr. Görner beantragt.

Oberstlandmarschall: Das hat ganz seine Richtigkeit, aber es ist ein großer Unterschied, ob jetzt in die Tagesordnung eingegangen wird. Es ist aber nicht die Tagesordnung beantragt über den ganzen Gegenstand, sondern es ist die Tagesordnung beantragt nur über diesen Punkt. Da finde ich doch einen großen Unterschied, wenn jetzt die Tagesordnung beantragt wird, nachdem wir bereits in die Spezialdebatte eingegangen sind. Es hat übrigens gar nichts auf sich.

Abg. Dr. Görner: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner!

Abg. Dr. Görner: Ich werde bitten, Durchlaucht, den zweiten Antrag, welchen ich gestellt auf Vertagung bis zur Vorlage des Statuts über das Zwangsarbeitshaus, diesen zweiten Antrag zur Abstimmung zu bringen, nachdem ich den ersten zurückziehe.

Oberstlandmarschall: Es wird vom Hrn. Dr. Görner beantragt, die Abstimmung über den Punkt b) bis zur Vorlage eines Statuts über das Zwangsarbeitshaus zu vertagen.

Snìmovní aktuár Sládek: Pan poslanec Dr. Görner navrhuje, aby usnešení v odstavci b) návrhu druhého odroèeno bylo do té doby, kde pøedložen bude statut týkající se kázanice.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. )

Es ist die Majorität.

(Ritter von Waidele meldet sich zum Wort. )

Ich ertheile Herrn Ritter Waidele das Wort.

Abg. Ritter von Waidele: In dieser vorgerückten Stunde beabsichtige ich nicht einen langen Vortrag zu haften über die Eigenthümlichkeiten des Gefängnißwesens. Ich beschränke mich auf wenige Sätze. Es ist eine bereits unter Sach- und Fachkennern ausgemachte Sache, daß das Gefängnißwesen in einem unbefriedigenden Zustande und für die Rechtssicherheit sogar mißlich ist dadurch, daß man in den meisten die Gefangenen zusammendringt und zu einander bringt. Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß nur ein einziges Mittel dagegen besteht, das ist nämlich die Einführung der Einzelnhaft. Allein die Einzelnhaft hat zwei Seiten, einmal die gesetzliche Einführung derselben, und dann die zweite, die Geldbewilligung. Diese ist eine sehr bedeutende und in sehr vielen Ländern ist es bei der Vertretung immer an diesem zweiten Punkte gescheitert. Nicht an dem Punkte, daß man nicht anerkannt hätte die Vorzüglichkeit dieser Einrichtung, wohl aber an dem zweiten Punkte, nämlich an der Bewilligung der Geldmittel. Nachdem nun das Königreich Böhmen, der Landtag des Königreiches Böhmen eine sehr bedeutende Stimme in dieser Beziehung hat, so glaube ich, ist es forderlich, wenn man bei der Berathung über diesen heutigen Gegenstand, der allzugrell geschildert worden ist und in vieler Beziehung gewiß von jedem Bürger und Einwohner auch anerkannt wird, wenn man bei dieser Gelegenheit das Gewicht dieses Landtags auch in die Wagschale legt, zur Einführung der Einzelnhaft etwas beizutragen. Um nicht die hohe Versammlung noch länger aufzuhalten, werde ich meinen Antrag vorlesen: Das hohe Haus wolle beschließen:

"Die hohe Regierung werde ersucht, die nöthigen Einleitungen zu treffen, um die gründliche Verbesserung des Gefängnißwesens, insbesondere die Einführung der Einzelnhast, sowohl was die gesetzlichen Vorbedingungen, als auch was die Geldmittel betrifft, möglich zu machen. "

Ich empfehle die Resolution dem hohen Hause.


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