Úterý 26. øíjna 1869

Wäre dies der Fall, sollten die Diebstähle, Gewalttätigkeiten und Raubanfälle, die laut competenter Bestätigung schon ißt häufig vorkommen, sich noch vermehren; sollte der Zustand der öffentlichen Sicherheit, im Lande, der nach competenter Bestätigung unbefriedigend ist, noch trostloser werden, was er werden müßte, wenn einerseits die geschulte Gendarmerie den Dienst verließe und anderenteils eine Vermehrung der Gendarmerie abgelehnt würde - dann, hoher Landtag, hätten die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, wie sie im Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 normirt sind, keinen Werth mehr und müßten vielmehr als ein Hemmniß für jenen Schutz bezeichnet werden, den sich ohne ihren Bestand das Land allenfalls noch selbst bieten konnte; dann käme namentlich der Art. 9 dieses Gesetzes: "Das Hausrecht ist unverletzlich" nur jenem Auswurfe der Gesellschaft zu gestatten, welcher in verbrecherischer Weife fremdes Eigenthum verletzt, die persönliche Freiheit Anderer gefährdet und so frevelt gegen jene Grundrechte, durch welche den sämmtlichen das Gesetz achtenden Staatsbürgern die Unverletzlichkeit des Eigenthums und der Person garantirt wurde, dann wäre es besser, der Art. 9 der Grundrechte "das Hausrecht ist unverletzlich" würde so lange, als das Land ohne den nöthigen Schutz gelassen wird, außer Kraft und Wirksamkeit gesetzt.

Die Kommission unterläßt es nur aus dem Grunde, einen auf Suspendirung dieses Grundrechtes abzielenden Antrag zu stellen, weil sie hofft, es werde dem hohen Landtage durch Annahme der übrigen Anträge, die die Kommission zu stellen beabsichtigt, gelingen, feie in bedenklichem Grade gestörte Sicherheit wieder herzustellen. Wenn die Kommission unter ihre Anträge auch den aufnimmt, die Verpflegskosten in der Landescorrektionsanstalt auf die Hälfte herabzusetzen, wenn sie weiter den Antrag stellt, auf den Landesfond die Zulage von circa 10000 fl. für jene geschulte Gendarmerie zu übernehmen, welche sonst mit Ende dieses Jahres in die Reserve übertreten Würde, so bittet sie dringend, die hiedurch entstehende Belastung des Landesfondes bewilligen zu Wollen.

Durch die Einsperrung jener Vagabunden in die Landescorrektionsanstalt, welche jetzt entweder resultatlos die Schutzbehörde in Athem halten oder die öffentlichen Krankenanstalten belästigen, wird der bei weitem größte Theil des Mehrerfordernisses an den jetzt enormen Schutzkösten und an den Bonitätsauslagen erspart und sollte der Landesfond in die Mitleidenschaft kommen, so wird dasjenige, was das Land zu zahlen haben würde, vom Steuerträger gewiß gern gezahlt werden; handelt es sich doch nur um eine Uibergangsperiode und in dieser um die Sicherheit der Person und des Eigenthums, um die öffentliche Sittlichkeit, um die Sanität, von der die dem ärztlichen Stande augehörigen Herren Mitglieder des h. Hauses gewiß das Traurigste mittheilen könnten, handelt es sich doch um die Ehre des Landes.

Die Kommission stellt demnach folgende Anträge:

1. Der hohe Landtag wolle beschließen: Seine Excellenz der Herr Statthaltereileiter wird ersucht:

a)  Die politischen Bezirksbehörden zu veranlassen, daß sie bezüglich aller jener Vagabunden, welche arbeitsfähig sind und ungeachtet mehrmaliger Abstrafung im arbeitsscheuen Vagiren beharren, unverzüglich die Notionirung für das Präger Landescorrectionshaus bei der k. k. Statthalterei beantragen;

b)  aus den zur Einsperrung beantragten Individuen die Gefährlichsten in jener Zahl, welche der Zahl der dermal nicht besetzten Stellen in der Corrections-Anstalt entspricht, zu notioniren und deren ungesäumte Einlieserung mit Vorbehalt der nachträglichen Sicherstellung der Verpflegskosten anzuordnen;

c)   die k. k. Bezirkshauptmannschaften aufzufordern, daß sie auf die Gemeinden, soweit es sich um die Abstellung des gewöhnlichen Bettelns, um die Beschäftigung der minder gefährlichen arbeitsfähigen Vagabunden und um die Unterstützung der k. k. Gendarmerie handelt, den kräftigsten Einfluß nehmen;

d)  seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Reorganisirung der k. k. Gendarmerie bald möglichst erfolge und daß

e)   die mit Ende Dezember d. J. zum Uibertritte in die Reserve berechtigten, geschulten Gendarmen von dieser Zeit an gegen eine tägliche Zulage von 23 kr. noch weiterhin drei Monate im Dienste verbleiben;

f)  bei dem hohen k. k. Ministerium für öffentliche Sicherheit nochmals die entsprechende Vermehrung der k. k. Gendarmerie zu beantragen.

2.   Der hohe Landtag wolle beschließen:

a)   Die Zulage täglicher 23 kr. für die mit Ende

l. J.   zum Uibertritte in die Reserve berechtigte Gendarmeriemannschaft wird von dieser Zeit an bezüglich jener Gendarmen, welche weiter zu dienen bereit sind, für 3 Monate auf den Landesfond vorschußweise übernommen;

b)  die Verpflegs-Gebühr in der Prager LandesCorrections-Anstalt werde, soweit sie von Gemeinden zu bezahlen ist, auf 50 fl. ermäßigt. Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Abg. Wolfrum: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Es ist sehr mißlich für mich, nach einem so umfangreichen Bericht, der auch so eingehende und weitgehende Anträge stellt, in der Generaldebatte das Wort ergreifen zu sollen. Es kann wohl sein, daß ich bei den Bemerkungen, die vorzubringen ich die Ehre haben werde, vielleicht den Wortlaut oder den Sinn des Berichtes nicht recht erfaßt, habe. In dieser Hinsicht bitte ich dann meine Äußerung zu corrigiren, aber ich glaube nach alldem, was vom Herrn -Berichterstatter vorgelesen worden ist, doch in der Generaldebatte das Wort ergreifen zu müssen. Zuerst ist mir aufgefallen, daß die Ehre des Landes so vielfach in Beziehung zu dem Vagabundenwesen gebracht ist. (Bravo!)

Ich gebe zu daß alle die Beispiele, die der Herr Berichterstatter vorgebracht hat, aus dem Leben genommen sind, so drastisch dieselben auch sein mögen; aber ich erkläre, daß, mag eine Polizei oder eine Gesetzgebung sein, wie sie will, derartige Beispiele auch hier in Böhmen wie überall in den kultivirtesten Ländern vorkommen werden.

(Sehr wahr!)

Wir mögen einrichten was wir wollen, einzelne solche unverbesserliche Individuen männlichen und weiblichen Geschlechtes werden immer da sein, sie find nicht auszurotten, das ist mit der menschlichen Gesellschaft überhaupt verbunden. Die Verhältnisse des Landes aber für gefährdet zu halten, mochte ich wenigstens von dem Standpunkte, den ich einnehme, abweisen. (Sehr wahr!)

Was nun weiter der Herr Berichterstatter hinsichtlich der Staatsgrundgesetze gesagt hat, lind womit er wahrscheinlich das Gesetz über die Heilighaltung des Hausrechtes gemeint hat, so bin ich, ich erlaube es mir zu sagen, ebenfalls anderer Meinung.

Das Gesetz über das Hausrecht ist ein Staatsgrundgesetz und wurde seiner Zeit erlassen im tiefen Gefühle der Heiligkeit des Hausrechtes und im Gefühle, daß, wenn auch eine Durchsuchung des Hauses in vielen Fällen sehr nothwendig wird und wünschenswerth ist, und für die Sicherheit des Landes und der Bewohner angemessen ist, doch auch wieder mit einer unbeschränkten Freilassung dieses Hausrechtes, wie früher, beständige Uibelstände verknüpft sind, unter welchen die Bewohner leiden, die unter so etwas nicht leiden sollten.

Deshalb hat man es für hochwichtig gehalten, diese früher blos gewöhnlichen Gesetze unter die Staatsgrundgesetze auszunehmen und ich würde tief bedauern, wenn aus diesem Anlaß wegen den in ihrer Zahl zu den übrigen Bewohnern so wenigen Individuen die Sicherheit und das Wohlbefinden der anderen ruhigen Bewohner gestört werden sollte. (Bravo !)

Nur diese wenigen Worte will ich in der Generaldebatte sprechen, indem ich mir vorbehalte, bei der Spezialdebatte meine Bedenken gegen diese Anträge geltend zu machen. Aber ich habe geglaubt, nur dies wenige zu sagen, indem bei allem Wahren, was dieser Bericht enthält, es mir scheint, daß er zu generell gehalten ist und doch vielleicht einen Schatten aus die Ehre des Königreiches Böhmen merfen würde, was ich zurückreisen müßte, (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat das Wort.

Abg. Dr.. Görner: Wenn ich mich auch in der Generaldebatte zum Worte gemeldet habe, erlaube ich mir nur 2 Punkte des Berichtes, wenn ich sie recht ausgefaßt habe, zu beleuchten. Der eine Punkt ist der, daß der Herr Berichterstatter den Schwerpunkt daraus gelegt hat, um den Landesfond insbesondere in Anspruch zu nehmen, daß durch die Mittel, welche er uns vorzuschlagen bereit war, die Kosten aus eine andere Weise wieder herabgemindert werden sollen. Es handelt sich nach dem Berichte darum, daß durch die Mittel, welche er vorgeschlagen hat, die Schubskosten vermindert würden. Ich weiß eigentlich nicht, durch welche Mittel das geschehen sollte. Wenn man sagt, daß immer die Schubskosten von denselben Leuten herrühren, so kömmt mir vor, daß es eben die Schuld der Gemeinden ist, welchen die Schüblinge angehören, weil sie einerseits nicht die Ueberwachung über dieselben haben, anderseits ihre Verpflichtung nicht einhalten, auf irgend eine Weise für sie zu sorgen und zur Arbeit anzuhalten. Der Landesausschuß hat im Einvernehmen mit der Regierung schon dahin gewirkt, daß Notionirungen, welche von Seite der politischen Behörden schwerer durchzusetzen wären, um die Ausnahme für derlei Leute in die LandesKorrektions-Anstalt zu ermöglichen, daß diese Schwierigkeiten vermindert worden sind, daß Notionirungen viel leichter vorzunehmen waren und daß selbst, wo die Kosten nicht sicher gestellt waren, wer sie zu zahlen hat, daß über diese Kostenaussprüche später erst verhandelt wurde, um nur die Notionirung rechtzeitig und schnell durchzuführen, um die Einlieferung zu ermöglichen.

Ein 2. Punkt ist der, daß der Berichterstatter darauf hinwies, daß es eine zweite Art von Vagabunden gebe, welche sich in Krankenhäusern aufhalte. Ich weiß nicht, ob daran irgend eine Verschuldung bei der Aufnahme in das Krankenhaus stattfindet, und dann werden auch die Mittel, welche gegenwärtig vorgeschlagen worden sind, kaum hinreichen, um das zu verhindern. Soviel wollte ich in der Generaldebatte nur bemerken, bei den einzelnen Punkten werde ich mir erlauben, einzelne Anträge zu stellen.

Oberstlandmarschall: Dr. Tedesco hat das Wort.

Dr. T e d e s c o: Ich habe mich zum Worte gemeldet, blos wegen einer Bemerkung in dem Berichte, der eben auf das Bezug hat, was Abg. Görner so eben erwähnt hat. Es betrifft das die sogenannten Spitalsbrüder, welche, wie in dem Berichte angedeutet wurde, aus einer Stadt in die andere vagabundiren und in verschiedenen Spitälern ihre Unterkunft suchen. Bezüglich deren hat, und das wollte ich konstatiren, der Landesausschuß im laufenden Jahre die Einrichtung getroffen, daß, wo bei einer meritorischen Prüfung der Krankenverpflegskosten sich herausstellt, daß ein und derselbe Name in verschiedenen Spitälern, sei es im Königreiche Böhmen, sei es in andern Provinzen des österreichischen Kaiserstaates, vorkommt, daß diese Namen gesammelt und das Verzeichniß derselben an sämmtliche öffentliche allgemeine Krankenanstalten des ganzen Kaiserthums Oestetreichs versendet werden mit dem Auftrage, daß diesen Personen künftighin mit Ausnahme der größten ärztlich bescheinigten Dringlichkeit die Aufnahme in das Krankenhaus untersagt, dieselben angehalten, der Polizei übergeben und durch Schub in die Heimat befördert werden sollen. Diese Maßregel hat der Landesausschuß im heurigen Jahre getroffen und ich glaube, es ist die einzige, welche genügen dürfte, um dieser Art des Vagabundenthums wirksam Einhalt zu thun.

Oberstlandmarschall: Freihr. v. Wächter hat das Wort.

Abg. Freiherr v. Wächter: Ich möchte mir nut einige Worte zur Inschutznahme des Ausschußberichtes erlauben gegen das, was Herr Abgeordneter Wolfrum vorgebracht hat. Er sagt, er halte es mit der Ehre des Landtages nicht vereindarlich, daß in dem Berichte dieselbe so häusig angeführt wird. Wenn ich auch zugebe, daß in den kultivirtesten Staaten allerdings Fälle, wie die in dem Berichte vorgekommen sind, ebenfalls Platz finden, so muß aber doch die Ursache, daß der Bericht in so grellen Farben gehalten ist, darin liegen, daß diese Fälle allzu häusig vorkommen. Die alljährlich wiederkehrenden Anträge bezüglich der Unsicherheit des Landes geben offenbar Zeugniß, daß die Unsicherheit eben bei uns, wenigstens in den einzelnen Gegenden außerordentlich groß sein muß und dringender Abhilfe bedarf. Daß dieser Umstand dem Lande nicht besonders zur Ehre gereicht, wenn besonders viel gestohlen und geraubt wird, ist meiner Ansicht nach gerechtfertigt. Ich sehe also nicht ein, daß der Ausdruck "es gereicht dem Lande nicht sehr zur Ehre" verpönt wird. Nur in dieser Beziehung wollte ich mir erlauben, das Wort anzuführen und die Kommission hat auch gewiß in dieser Beziehung den darauf bezüglichen Satz aufgefaßt.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort?

Baron Christian Kotz v. Dobrž: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Baron Kotz hat das Wort.

Baron Christian Kotz v. Dobrž: Ich glaube, daß es in unserem Interesse liegen muß, ohne uns daran zu kehren, ob unsere Ehre gekränkt gehalten wird oder nicht, schnell und kräftig der persönlichen und Eigenthumssicherheit nützlich zu Werden; bann werden wir auch im Stande sein, die Ehre vollkommen gewahrt zu sehen! Ohne diese Bemerkung, glaube ich, die einzelnen Anträge, welche Herr Abg. Jahnel als Berichterstatter gestellt hat, einer allgemeinen Würdigung zu unterziehen. Den ersten Punkt, den der Bericht angeführt hat, daß die Notionirung für die Prager Zwangs-Arbeits-Anstalt erleichtert werden soll, betreffend, glaube ich, hat auch eine Kehrseite, denn es ist nach juridischen Prinzipien eigentlich unthunlich, daß Jemand, der seine Strafe überstanden hat, wieder seiner Freiheit beraubt und auf unbestimmte Zeit eingesperrt wird. Wenn aber das Uebel so gewaltig überhand genommen hat, und wir trotz der entgegenstehenden Rechtsbedenken noch eine aktive Zwangs-Arbeits-Anstalt aus dem Landesfonde er halten, so glaube ich, daß wir vollkommen berechtigt sind, diese Notionirungen zu erleichtern und Beträge auf die Hälfte herabzusetzen und nachträglich erst in Verhandlung mit den Gemeinden zu treten, wie der Ersatz geleistet werden soll. Dieses ist für das Land mit einer unbedeutenden Summe beziffert worden und ich glaube die Annahme des Antrages in dieser Richtung unbedingt empfehlen zu müssen.

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir zu, bemerken, daß das in die Spezialdebatte gehört.

Baron Kotz v. Dobrž: Ich habe nur im Allgemeinen den Antrag unterstützen wollen und beschränke daher jetzt meine Bemerkungen. Ich wollte ja in der Generaldebatte nur daraus hinweisen, daß alle Anträge mir sehr berücksichtigungswerth erscheinen und andeuten, daß uns hier ein Hauptgegenstand nicht mitgeteilt worden ist; denn in der Fahrlässigkeit und Langsamkeit, dann Schwerfälligkeit bezüglich der Untersuchung und Bestrafung von Freveln in Feld und Wald, in Vergehen und Verbrechen liegt wohl ein Hauptgrund, daß es nur möglich wird, daß eine Schaar müßigen und unruhigen Gesindels die öffentliche und Privatsicherheit verspotten und so arg gefährden könne; und darin wäre noch ein neuer Artikel nach meiner Ansicht hinzuzufügen, worauf ich in der Spezialdebatte einzuwirken mir vorbehalte, daß nämlich die Regierung angegangen würde, diesen Gegenstand wieder in Ueberlegung zu nehmen, um endlich im verfassungsmäßigen Wege die Verhandlung zu schließen; bann durch ein einfaches und durchgreifendes Verfahren namentlich für Frevel, wie es die Nachbar. schaften längst besitzen und welches auch in dem letzten Entwürfe eines Forstgesetzes enthalten ist und sich besonders darauf bezieht, daß beeidete AufsichtsOrgane z. B. Feld- und Forsthüter umfassenden Beweis und Glauben finden und ebenso der Ersatz des Schadens rasch und gediegen eintritt und so die Abschreckung vor dem Eingriffe in offen liegendes Privateigenthum wesentlich zunehmen muß; denn die Hoffnung, straflos und ohne Ersatzpflicht durchzukommen, reizt mächtig zu solchen jetzt zahlos in Böhmen Vorkommenden Eingriffen. Ich komme nun noch darauf zurück, daß mir schon von mehreren Herren geleugnet worden ist, als der Landesfond hier mit einer kleinen Summe provisorisch einzutreten hätte, in eine Vermehrung der Gebühren für die uns bald entgehenden 500 Gendarmen, als 2. Theil der bevorstehenden Auslage, welche oben für Tragung der Verluste, welche denselben bedrohen, wenn man die Gebühr im Zwangsarbeitshause herabsetzt und Geldsicherstellungs-Verhandlungen nachhinein pflegt, entziffert wurden.

Diese möglichen Auslagen für den Landesfond scheinen mir gering gegenüber dem immensen durch die Wegelagerer bedrohten Werthe in Böhmen. In dieser doppelten Beziehung glaube ich den Antrag im Allgemeinen empfehlen zu können und behalte mir einen Zusatzantrag vor hinsichtlich des neuen Strafgesetzes für Verbrechen, Vergehen und Frevel.

Oberstlandmarschall: Herr Ritter von Waidele hat das Wort.

Abg. Ritter v. Waidele: Was die Frage der Zwangs-Arbeitshäuser betrifft, so gehört dieselbe in die Spezialdebatte, und ich werde mir erlauben, später einen Zusatzantrag zu stellen.

Ich vermisse aber in dem Bericht einen Grund der Unstcherheit, der mir sicher bedenklich zu sein scheint, das ist nämlich der Zustand unserer Gefängnisse. Ich halte dafür, daß dort ein großer Theil dieses Uebels, von dem heute hier die Rede ist, geboren und erzeugt wird (Rufe: Sehr wahr!), daß wir in den Gefängnissen eine Stätte der fortwährenden Erneuerung, Verbreitung und des Umsichgreifens der Unsicherheit anerkennen müssen. (Rufe: Sehr richtig!) Das Zusammenleben der Gefangenen ist es eben, das eine moralische Pest, eine moralische Ansteckung erzeugt, die sich fort und fort in den Folgen äußert, und über das ganze Land verbreitet. Allein dieses Uebel ist von einer Art, daß die Abhilfe leider in der Gesetzgebung des Landes nicht gesucht werden kamt. Ich werde mir daher erlauben, in der Spezialdebatte noch einen Antrag zu stellen, und wollte nur bemerken, daß mir in dieser Beziehung die Anträge der Kommission nicht vollständig zu sein schienen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Jahnel: Meine Herren! Was zunächst den Passus "die Ehre des Landes betreffend" anbelangt, kann ich mittheilen, daß derselbe durch einstimmigen Beschluß der Kommissionsmitglieder in den Bericht gekommen ist. Niemand wird uns wohl den Vorwurf machen wollen, daß wir die Ehre des Landes verletzen wollten. Der Passus hält sich nur in der Mitte, daß das Vagabundenwesen dem Königreiche weder zur Ehre, noch zur Unehre gereiche, sondern, daß es die Ehre des Landes erfordere, diesen Zustand abzustellen.

Was insbesondere die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Wolfrum betrifft, daß es solcher Vagabunden nur einzelne, nur wenige gibt, so vermag ich ihm eine 18jährige Erfahrung entgegenzusetzen; es gibt sehr viele, leider zu viele. Wenn der Herr Abgeordnete Wolfrum jenen Passus des Berichtes kritisirt, welcher die Staatsgrundgesetze betrifft, so habe ich mir zu bemerken, daß die Kommission gerade die staatsgrundgesetzlichen Rechte der Gesammtbevölkerung gegen den Auswurf der Gesellschaft sicher stellen wollte.

Betreffs der Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Dr. Görner, daß durch den Bericht der Landesfond insbesondere in Anspruch genommen werde, so finde ich das im Berichte nicht. Die Kosten sollen getheilt werden zwischen den Gemeinden und dem Landesfond, die Gemeinden, weil der Vagabund in den Gemeinden zuständig ist, das Land deshalb, weil durch Einsperrung dieses Individuums das Land von einer 3fachen Landplage befreit wird; von einer besonderen Inanspruchnahme des Landesfondes ist nicht die Rede. Wenn weiter bemerkt wird, daß durch Einsperrung in Zwangsarbeitshäufern eine Verminderung der Schubskosten nicht entstehe, so muß ich dem widersprechen, denn die Erfahrung beweist, daß gerade Vagabunden fort und fort abgeschoben werden.

Wenn bemerkt wird, daß die Gemeinden ihre Pflicht nicht thun, so muß ich erklären, daß sichergestellt ist, die Gemeinden seien selbst bei redlichster Aufbietung aller Kräfte nicht im Stande, die Ordnung aufrecht zu erhalten und die Vagabunden zurückzuhalten.

Was die Bemerkung des Berichtes anbelangt, daß es auch solche Vagabunden gibt, die sich von Krankenhäusern zu Krankenhäusern fortschleppen, so wiederhole ich nur die Wahrheit gesagt zu haben: Unter einem plausiblen Vorwande finden sie Einlaß und aus Humanitätsrücksichten werden sie nicht abgewiesen. Würde aber die politische Behörde beauftragt, alle solche Leute, die arbeitsscheu sind und in ihrer Arbeitsscheu verharren, in das Zwangsarbeitshaus zu notioniren, so würde sie auch diesen Uebelstand zu beheben in der Lage sein. Die übrigen Herren haben sich vorbehalten, in der Spezialdebatte zu sprechen.

Oberstlandmarschall: Die Kommission stellt demnach folgende Anträge: der hohe Landtag wolle beschließen:

1. Seine Excellenz der Herr Statthaltereileiter wird ersucht:

a) die politischen Bezirksbehörden zu veranlassen, daß sie bezüglich aller jener Vagabunden, welche arbeitsfähig sind und ungeachtet mehrmaliger Abstrafung im arbeitsscheuen Vagiren beharren, unverzüglich die Notionirung derselben für das Prager Landes-Korrektionshaus bei der k. k. Statthalterei beantragen.

Snìmovní aktuár Sládek: Komise èiní návrhy tyto: 1. Slavný snìme raèiž se usnesti, že má býti jeho Excelence správce místodržitelství požádán:

a) Aby vybídnuti byli politiètí úøadové, aby veškeré tuláky, kteøí k práci schopní vzdor opìtnému potrestání pøedce se jí štítí a v tuláctví setrvávají, a bez odkladu místodržitelství oznámili, by dáni byli do káznice.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Welfrum: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: So viel mir von der Sache bekannt ist, durch Cirkulare, welche der Landesausschuß an sämmtliche Bezirksvertretungen des Landes erlassen hat, bestehen gesetzliche Bestimmungen, welche die Aufnahme in's Präger Zwangsarbeitshaus normiren. Sie waren in der letzten Zeit durch einen Statthaltereierlaß, ich glaube vom Jahre 1862, erschwert. Dieser Statthaltereierlaß ist wieder aufgehoben worden und das ursprüngliche Statut des Zwangsarbeitshauses wurde wieder hergestellt. Nun weiß ich aber nicht, denn mir ist dieses ursprüngliche Statut nicht bei der Hand, ob das Verlangen, welches die Kommission stellt und durch den hohen Landtag sankzionirt werden soll, im Einklange oder Widerspruche mit dem Statute des Zwangsarbeitshauses steht, und ich weiß nicht, ob einfach die Bezirksämter anzuweisen sind, bei mehrmaligem Betreten des Vagabundirenden sofort solche Vagabunden dem Zwangsarbeitshause zu übergeben. Wäre das der Fall, das in dem Statute vorgesehen ist, so bin ich vollkommen einverstanden, wäre aber das nicht der Fall und mau bei dem Zwangsarbeitshause andere Nachweise verlangte, so glaube ich, daß wir nicht diesen Antrag stellen könnten, sondern ich glaube, daß das Statut des Prager Zwangsarbeitshauses verändert werden soll. Der Herr Berichterstatter wird wohl die Gute haben, mir Ausschluß zu geben und dieses wird mich bestimmen, einen Autrag zu stellen oder nicht.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat das Wort.

Dr. G ö r n e r: Die Bedenken, welche der Herr Vorredner ausgeführt, sind insoweit begründet, daß im Statute die Worte "gemeingefährliche Individuen" enthalten sind. Ich glaube jedoch, nachdem bereits in der Richtung ein Auftrag von Seite des hohen Landtages vorliegt, das Statut zu revidiren, daß in der Beziehung dem Antrage, welchen die Kommission stellt, jedenfalls genügt werden dürfte, weil auch die Grundzüge, die im verflossenen Jahre von Seite des Landtags in dieser Richtung und anläßlich der Enquêtekommission, weicht abgehalten worden ist, vorgezeichnet waren, ziemlich mit dem Antrage der Kommission übereinstimmten. Gegenwärtig ließe sich dadurch abhelfen, daß man den Antrag der Kommission modifiziren würde, daß man einfach sagt, daß die politischen Behörden ersucht werden, jene, welche sich für ein Zwangsarbeitshaus eignen, sogleich zu notioniren.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so erkläre ich die Debatte über diesen Punkt geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Abg. Jahnel: Ich muß sowohl den Anschauungen des Herrn Abg. Görner, als den des Herrn Wolfrum entgegentreten. Es heißt im betreffenden Antrage: die politischen Behörden seien zu veranlassen, daß sie bezüglich aller jener Vagabunden, welche arbeitsfähig sind und ungeachtet mehrmaliger Abstrafung im arbeitsscheuen Vagiren beharren, unverzüglich die Notionirung derselben für das Prager Landeskorrekzionshaus bei der k. k. Statthalterei beantragen. Das Gesetz, beziehungsweise das Statut, welches das Zwangsarbeitshaus betrifft, sagt: Zur Einsperrung sind geeignet 1. diejenigen, welche zwar zu keiner Strase verurtheilt, deren schlechter Lebenswandel aber die Verwahrung nothwendig macht; 2. jene, welche ein sittenloses Leben führen, Ruhestörungen verursachen und durch wiederholte Strafen nicht gebessert werden können; 3. Müßiggänger und arbeitsscheue, liederliche Subjekte. Die Herren entnehmen also, daß der Antrag viel strenger ist, als das Gesetz selbst. Der Antrag bezweckt eine Anzahl der gefährlichsten Individuen zu notioniren, weil es sich darum handelt, die allergefährlichsten Individuen, 178 an der Zahl, mehr hätten nicht Platz, in das Zwangsarbeitshaus zu schicken. Warum sollte mau notioniren? Es haben doch nicht so viele Platz, ich bleibe also bei dem Kommissions-Antrage.

Oberstlandmarschall: Es liegt kein Gegenantrag vor, ich ersuche daher jene Herren, welche dem. §. a) zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen; und b) aus den zur Einsperrung beantragten Individuen die gefährlichsten in jener Zahl, welche der Zahl der dermal nicht besetzten Stellen in der Korrekzionsanstalt entspricht, zu notioniren, und deren ungesäumte Einlieferung mit Vorbehalt der nachträglichen Sicherstellung der Verpflegskosten anzuordnen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: b) Aby z osob detencí navržených ty nejnebezpeènìjší v poètu, který se rovná poètu míst pražných, v káznici naznaèil, a bezohledné dodání jich do káznice naøídil, zjistiv v pozdìjší dobì zabezpeèení nákladù ošetøovacích.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die dem Punkte b) zustimmen, die Hand zu erheben (Geschieht. )

Angenommen..

Punkt c) Die k. k. Bezirkshauptmannschaften aufzufordern, daß sie auf die Gemeinden, so weit es sich um Abstellung des Bettelns, um bie Beschäftigung der minder gefährlichen arbeitsfähigen Vagabunden und um die Unterstützung der k. k. Gendarmerie handelt, den kräftigsten Einfluß nehmen.

Snìmovní aktuár Sládek ète: c) Aby c. kr. okresní hejtmanství vybídl, aby obce k tomu mìla, pøièinit se, seè jsou o zamezení žebrání


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