Úterý 26. října 1869

dachten Zulage ohne Rücksicht auf etwaige Beförderung. Ein derartiges Zugeständniß erscheint jedoch zu weit gehend, da eine aus diese Weise durch mögliches Zusammentreffen der Gehaltserhöhung mit der Zulage eintretende Vermehrung des Gehaltes nicht gerechtfertigt erscheint. Die B. -K. hält dagegen die Verordnung als ungleich zweckentsprechender, daß die Quinquennalzulagen in jenem Quinquennium zu entfallen haben, in welchem der Beamte in eine höhere (Uchatzy: Es soll beißen Beamten-Kategorie) Kategorie befördert wurde und daß in jeder Beamtenkategorie jedem Beamten nur zweimal verliehen werden können, wodurch der 3. Punkt des L. -A. -Antrags als überslüßig entfallen dürfte. Diese Modalität erscheint um so empfehlenswerther, als in ihr auch ein liberalerer, zugleich aber auch die ausgezeichnete Dienstverwendung berücksichtigender Grundsatz zum Ausdrucke gelangt, als in dem Antrage des L. -A., nach welchem die Quinquennal-Zulagen nur innerhalb der Dienstzeit von 35 Jahren und jedem Beamten nur fünfmal verliehen werden sollen.

Was den 4. Absatz des L. -A. -Antrags anbelangt, so glaubt die B. -Kommission demselben lediglich in der kurz gehaltenen Fassung beistimmen zu sollen, daß als Ausgangspunkt für die Berechnung der Quinquennalzulagen der 24. Februar 1866 anzunehmen, dagegen der diese Statuirung lediglich begründende Nachsatz in Wegfall kommen konnte.

Bei der Berathung der vorgenannten Quinquennalsystemisirung fand jedoch die B. -Kommission über Anregung des Referenten Anlaß, den Status der technischen Abtheilung der Landesbeamten einer besonderen Diskussion zu unterziehen und namentlich die Fragen zu ventiliren, ob mit Rücksicht auf das Wesen dieser Dienstleistung es nicht ernpfehlenswerth erscheinen dürste, den Posten des Ober-Ingenieurs einzuziehen, dagegen an Stelle der bisher bestehenden 4 Ingenieure und des Ingenieur-Adjunkten fünf gleichgestellte Ingenieur-Posten zu systemisiren.

Die B. -Kommission hat sich in Erwägung, daß der technische Dienst durchwegs eine gleiche Qualifikation erfordert und eine Graduirung diesfalls nicht zweckentsprechend erscheint, in weiterer Erwägung aber, daß hierüber vorerst der Landesausschuß seine Wohlmeinung abgeben möge, für eine Resoluzion in der in Antrag zu bringenden Fassung entschieden.

Was schließlich die finanzielle Seite des im Vorstehenden begründeten Quinquennal - Systems anbelangt, so ist wohl nicht zu leugnen, daß mit der Gründung solcher Zulagen eine Mehrbelastung des Landesfondes eintritt; allein diese Belastung erscheint einerseits als eine nothwendige, und der hiedurch erreichte Vortheil im abgewendeten Nachtheile ein ungleich größerer, als es die dies fällige Sparung ist, und überdies auch nicht von zu großer Bedeutung, indem diese Mehrauslage, mit Ausschluß der nicht in Anschlag gebrachten erhöhten Pensionsziffer jährlich nur eine Bedeckung von 840 fl. nothwendig macht, übrigens aber auch den ökonomisch plausiblen Vortheil gewährt, damit alle wie immer zu stellenden Bitten um anderweitige Zulagen und Gehaltserhöhungen vermieden zu sehen.

In Erwägung dieser Gründe stellt min die Budget-Kommission den Antrag:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1.    Den dem Landesausschuße beigegebenen Concepts- und technichen Beamten sind Quinquennalzulagen von 200 fl. zuzuweisen, welche als Bestandtheil des Gehaltes anzusehen und bei der Pension anrechenbar find.

2.   Diese duinquennalzulagen werden je nach 5 Jahren jenen Concepts- und technischen Beamten dann zugewiesen, wenn sie sich durch diese ganze Zeit mit allem Fleiße, voller Zufriedenheit des Landesausschußes im Dienste verwendet haben. Die Quinquennalzulage hat jedoch für jenes Quinquennium zu entfallen, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kategorie be-: fördert wurde.

3.   Die Quinquennalzulagen können in jeder Beamtenkategorie jedem Beamten nur zweimal verliehen werden.

4.   Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Quinquennalzulagen ist der 24. Februar 1866 anzunehmen.

Ferner wolle der hohe Landtag beschließen: Es wird der Landesausschuß aufgefordert, in Erwägung zu ziehen und darüber in der nächsten Landtagssession Bericht zu erstatten, ob und inwiefern eine Reorganisirung der technischen Abtheilung der Landesbeamten, namentlich aber ob sich nicht die Einziehung der Stelle des Ober-Ingenieurs, dagegen die Systemisirung von fünf im gleichen Range stehenden Ingenieuren an Stelle der gegenwärtig systemisirten 4 Ingenieure und des bestehenden Ingenieur-Adjunkten empfehle.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Slavný sněme račiž se usnésti takto:

1.   Konceptním a technickým úřadníkům, výboru zemskému přiděleným, dávány buďtež pětiletní přídavky po 200 zl., kteréž pokládati se mají za část platu služebného a počítati se mají při vyměřování výslužného.

2.   Tyto pětiletní přídavky dostanou konceptní a techničtí úředníci vždy po projití pěti let v tom případě, když po celý ten čas s celou pilností a k plné spokojenosti výboru zemskému úřad svůj konali. Pětiletní přídavek má však pro ono pětiletí odpadnouti, v kterém úředník, jehož se týče, povýšen byl do vyšší kategorie.

3.   Pětiletní přídavky dány buďtež jenom úředníku v každé kategorii úřednické jen dvakráte.

4.   Za dobu, od které se pětiletní přídavky počítati mají, buď pokládán 24. únor 1866.

Dále račiž se slavný sněme usnésti takto: Výbor zemský vybízí se, aby vzal na uváženou, a aby o tom podal v nejblíže příštím zasedání sněmu zprávu, zdali by nebylo záhodno reorganisovati oddělení technických úředníků zemských, zejmena pak zrušiti místo vrchního inženýra a za to systemisovati pět sobě rovných míst inženýrů na místě nyní systemisovaných čtyř inženýrů a jednoho adjukta inženýrského.

Oberstlandmarschall; Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und eröffne die Spezialdebatte.

Dr. Uchatzy liest; Punkt I. Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Den dem Landesausschuße beigegebenen Concepts- und technischen Beamten sind Quinquennalzulagen von 200 fl. zuzuweisen, welche als Bestandteil des Gehaltes anzusehen und bei der Pension anrechenbar sind.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Článek I.

Konceptním a technickým úřadníkům, výboru zemskému přiděleným, dávány buďtežpětiletní přídavky po 200 zl., kteréž pokládati se mají za část platu služebného a počítati se mají při vyměřování výslužného.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Herr Dr. Volkelt!

Dr. Volkelt: Ich würde mir erlauben, bei diesem Punkte aus eine Kategorie von Beamten aufmerksam zu machen, für welche meiner Ansicht nach die Gründe, welche von Seite des Landesausschußes und auch der Kommission zu Gunsten der Koncepts-und technischen Beamten angeführt wurden, ebenso sprechen. Es sind dies nämlich die Beamten des Landesarchivs.

Seit der Zeit, wo die Angelegenheiten des Landesarchivs in diesem hohen Hause zur Sprache und Beschlußfassung kamen, habe ich Gelegenheit gehabt, als Mitglied der betreffenden Commission vielfach Einsicht zu nehmen in die Gebahrung der Landesarchivsbeamten. Die Zahl dieser Beamten ist eine sehr geringe. Es sind deren nämlich dreister Landesarchivar und zwei Landesarchivadjukten. Ich habe aber die Bemerkung gemacht, daß im Laufe von wenigen Jahren trotz den unverhältnißmäßig geringen Miteln eine Masse von Sachen herbeigeschafft worden ist, und darunter namentlich Urkunden, die früher nicht zur Hand gewesen sind. Es ist das eine Eigenthümlichkeit des böhmischen Landesarchivs, daß es nicht bloß ein Repositorium von Landesurkunden ist, sondern auch noch historisch wichtige Aktenstücke enthält.

Es wurde dazu begründet, um jene Lücken, die zum Theile bis jetzt noch vorhanden find, auszufüllen, und dieser Ausgabe namentlich hat sich das Archivspersonale mit unermüdlichem Fleiße und aufopfernder Thätigkeit sich unterzogen. Es ist in dem Archiv nun eine Masse von staatsrechtlichen Urkunden, die in früherer Zeit gar nicht bekannt waren, wenn auch nur in vidimirten Abschriften vorhanden. Es stellt sich heraus, daß im Verlaufe von wenigen Jahren wenigstens 25000 solcher Urkunden gesammelt und im Archive niedergelegt worden sind.

Es ist aber hiebei zu erwägen, daß die Archivbeamten eine wissenschaftliche Vorbildung haben müssen und zwar eine solche, wie sie für Professoren an den Gymnasien nothwendig ist; daß außer dem Archivar mir zwei Beamten und zwar mit 6 und 700 Gulden besoldet sind, daß von einem Borrückungsrechte für die letzteren keine Rede ist, weil nur, wenn der Archivar wegkömmt, oder einen anderen Posten annimmt, nur Der eine von beiden eine höhere Stellung erlangen kann, so daß sie also mit diesen ihren Besoldungen für alle Zeit angewiesen find. Es wurde sogar in früherer Zeit, namentlich vor 3 Jahren darauf Rücksicht genommen, und man hat das Ungenügende dieser Besoldung dadurch anerkannt, daß den beiden Landesarchivsadjunkten Dezennalzulagen von je 100 fl. bewilligt wurden.

Mir scheint aber eine andere Strömung eingetreten zu sein, und man hat für diejenigen Beamten, deren Besoldung als nicht genügend erscheint, Quinquennalzulagen und zwar von je 200 fl. beantragt. Mit Rücksicht auf die von mir entwickelten Gründe würde ich dem hohen Hause empfehlen, unter die Kategorie derjenigen Beamten, welche eben mit. Quinquemialzulagen betheiligt werden, auch die Archivbeamten einzubeziehen und deshalb den §. 1. des Antrages der Kommission derart zu stilisiren.

"Den dem Landesausschuße beigegebenen Archivs, Koncepts- und technischen Beamten. "

Sonst bleibt natürlicher Weise der §., wie er war.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort?

Da Niemand das Wort ergreift, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem H. Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Es thut mir leid, daß ich gegen den Antrag des Herrn Dr. Volkelt im Namen der Budgetkommission - meine Gründe werden, glaube ich, auch vielleicht im hohen hause getheilt werden - Einwendung erheben muß. Es ist vor allem andern evident, daß der Landesausschuß, der in dieser Frage wohl mir die kompetenteste Behörde zu sein scheint, die Beamten des Archiven in seinem Antrage gar nicht eingestellt hat, daß er es für nothwendig erachtet, nur den Concepts- und technischen Beamten in dieser Richtung eine Quinquennalzulage zu gewähren. Wenn der Landesausschuß nur diese zwei Rategorien von Beamten in seinem Antrage eingeschlossen hat, so ging er offenbar von der, auch von Seite der Kommission getheilten Ansicht aus, daß die ganz besondere Qualifikation, welche gegenwärtig der Landesdienst erheischt, zum Bezuge solcher Quinquennalzulagen berechtigt. Die Gründe sind in dem Antrage des Landesausschußes weiter entwickelt und gipfeln alle in dieser Motivirung; ich glaube daher einfach darauf vorweisen zu dürfen.

Ganz anders aber verhält es sich jedoch mit dem Personal des Archives.

Das Personale des Archives besieht, wie der Herr Antragsteller richtig bemerkt hat, aus einem Archivdirektor und zwei anderen Archivbeamten. Der Archivdirektor ist ein Universitätsprofessor, bat sich aber seine Remuneration selbst bestimmt. Die zwei Beamten stehen in der Kategorie von Kanzelisten, und haben eine ganz untergeordnete Qualität. Meine

Herren, es hat in der Budgetkommission bei der Behandlung dieser Frage wirklich, ich muß es gestehen, ein anerkennenswerther Geist der Gerechtigkeit und Billigkeit gewaltet, und es würde sich dieser Geist der Gerechtigkeit und Billigkeit auch dieser Frage gegenüber nicht verschließen, wenn die Motive so überwiegend wären, als es auf der andern Seite die Uiberlegung für die Belastung des Budgets auch gestattet. Ich, so leid es mir thut, könnte mich im Namen der Budgetkommission nicht für diesen Antrag erklären, und zwar aus den bereits angeführten Gründen.

Ich glaube, die Voraussetzungen, welche bei dem Concepts- und technischen personale in Rücksicht der Gewährung der Quinquennalzulagen herrschen, sind bei den Archivbeamten nicht in finden.

Oberstlandmarschall: Ich werde über den §. 1 abstimmen lassen, so wie er von der Commission beantragt ist, und dann erst über die Worte, die Herr Abg. Dr. Volkelt eingeschaltet zu haben wünscht, nämlich "des Archives. "

Abg. Fürth: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Abg. Fürth hat das Wort.

Abg. Fürth: Ich bitte die Abstimmung in der Weise vornehmen zu lassen, daß über den Absatz "den dem Landesausschuße" zc. bis "anzusehen" zuerst abgestimmt werde, und dann über den letzten Passus "bei Pensionen anrechenbar sind" separat, damit es jenen, die nur für den ersten Theil stimmen wollen, ermöglicht werde.

Oberstlandmarschall: Ich werde abstimmen lassen über den Punkt 1: "Den dem Landesausschuße beigebenden Concepts- und technischen Beamten sind Quinquennalzulagen von 200 fl. zuzuweisen, welche als Bestand des Gehaltes anzusehen sind. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: 1. Konceptním a technickým úřadníkům, výboru zemskému přiděleným, dávány buďtež pětiletní přídavky po 200 zl., kteréž pokládati se mají za část platu služebného.

Oberstlandmarschall:. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. )

Es ist die Majorität.

Ich werde nun über die Worte abstimmen lassen "und des Archives. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: Úředníkům konceptním a technickým a těm, kteří ustanoveni jsou při archivě zemském atd.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche Jene, die dem Antrage des Hrn. Abg. Dr. Volkelt zustimmen, auch "die Archivs-Beamten einzubeziehen", sich zu erheben.

(Geschieht. )

Es ist die Minorität.

Jetzt kommt "und bei den Pensionen anrechenbar. "

Sněmovní aktuár Sládek čte: A počítati se mají při vyměřování výslužného.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche Jene, die diesem Antrage zustimmen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Es ist die Majorität.

Abg. Dr. Uchatzy: Punkt 2. Ich muß aufmerksam machen, daß im Vergleich zum Manuskript ein Druckfehler unterlaufen ist, den ich nicht korrigiren konnte.

2. Diese Quinqueunalzulagen werden je nach 5 Jahren jenen Concepts- und technischen Beamten dann zugewiesen, wenn sie sich durch diese ganze Zeit mit allem Fleiße, voller Zufriedenheit des Landesausschußes und Berusstreue im Dienste verwendet haben. Die Quinquennalzulage hat jedoch für jenes Quinquennium zu entfallen, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kategorie befördert wurde.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand über den Punkt 2 das Wort? Wenn nicht, werde ich über den Punkt 2 abstimmen lassen.

Sněmovní aktuár Sládek čte:                    

2 Tyto pětiletní přídavky dostanou konceptní a techničtí úředníci vždy po projíti pěti let v tom případě, když po celý ten čas s celou pilností a k plné spokojenosti výboru zemskému a s věrností v povolání svém úřad svůj konali. Pětiletní přídavek má však pro ono pětiletí odpadnouti, v kterém úředník, jehož se týče, povýšen byl do vyšší kategorie.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche Jene, welche diesem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

3. Die Quinquennalzulagen können in jeder Beamtenkategorie jedem Beamten nur zweimal verliehen werden.

Sněmovní aktuár Sládek čte: 3. Pětiletní přídavky dány buďtež jenom úředníku v každé kategorii úřednické jen dvakráte.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene

Herren, welche diesem Punkt zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Uchatzy liest:

4. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Quinquennalzulagen ist der 24. Februar 1866 anzunehmen.

Sněmovní aktuár Sládek čte: 4. Za dobu, od které se pětiletní přídavky počítati mají, buď pokládán 24. únor 1866.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dcm punkte 4 zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Herr Dr. Wiener hat das Wort.

Abg. Dr. Wiener: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß die Anträge, wie sie eben gestellt und angenommen wurden, sich denn doch zumeist auf den Umstand reduciren, daß eine Organisirung eintritt und zwar eine Organisation, welche auf den 24. Februar 1866 zurückbezogen werden kann. Hier nun muß man in Betracht ziehen, daß diejenigen Beamten, welche bereits vor dem 24. Februar 1866 in Landesdiensten sich befanden, weit schlechter daran sind, als diejenigen, welche nach dem 24. Februar 1866 in Landesdienste traten. Es ist zweifellos, daß derjenige, welcher nach dieser Gesetzvorloge eintreten wird, oder nach dem 24. Februar eingetreten ist, nach Ausgang der Dienstzeit,. nach 35 Jahren also in die Lage gesetzt ist, eine Pension zu erhalten, welche weit höher ist, als sie bisher bestand, nämlich 1200 fl.. weil jeder Beamte in jeder Kategorie 2mal Quinquennalzulagen erhält, daher nach 30 Jahren 6mal 200 fl Anders ist es mit jenen, welche bereits vor dem 24. Februar 1866 in Landesdiensten sich befinden. Ich nehme z. B. an, daß Jemand damals Sekretär war, so ist er nach den angenommenen Anträgen nur in der Lage, 4mal die Qiunquennalzulagen zu erheben, nämlich in der Kategorie als Sekretär und in der Kategorie als Rath. Eben so ist es der Fall bezüglich jüngerer Personen, welche am 24. Februar 1866 bereits Räthe waren; dieser Rath kann nunmehr nur 2mal. Quinquennalzulagen erhalten,. weil er eben in dieser Kategorie der Quinquennalzulagen theilhaftig werden kann; er ist also schlechter daran, als diejenigen Concipisten, welche erst nach dem 24. Februar 1866 aufgenommen wurden. Um nun dieser Ungleichförmigkeit zu begegnen, erlaube ich mir, als Punkt 5 den Antrag zustellen: "Die Bestimmung, daß die Quinquennalzulagen für jene Zeit zu entfallen haben, in welcher der Beamte in eine höhere Kategorie befördert wird, so wie, daß die Quinqnennalzulagen in jeder Beamtenka-tegorie nur 2mal verliehen werden können, hat auf jene Concipisten und technischen Beamten, welche sich bereits vor dem 24. Februar 1866 in Landesdiensten befinden, keine Anwendung. "

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Herr Dr. Banhaus hat das Wort.

Abg. Dr. Banhans: Ich möchte mir erlauben, den Antrag des Hrn. Dr. Wiener auf das Wärmste zu unterstützen. So sehr ich mit dem Prinzige einverstanden bin, welches in dem Commissionsantrage enthalten ist, so läßt sich anderseits doch nicht verkennen, daß es immerhin schwer ist, Aenderungen vorzunehmen in einem wenige Jahre vorher erst systemisirten Beamtenstatus, und daß es absolut nothwendig ist, Rücksicht zu nehmen auf jene bereits angestellten Beamten in der Art und Weise, daß wenigstens die älteren den süngeren gegenüber nicht verkürzt werden und daß auch in zweiter Reihe dasjenige eingehalten wird, was ihnen bei der Anstellung zugesichert worden ist. Würde der Antrag des Hrn. Dr. Wiener nicht angenommen, so würde es sich ereignen, daß z. B. einige der jüngsten Sekretäre aufs Tiefste beklagen müßten, eben vor kurzer Zeit erst befördert worden zu sein, indem sie schlechter stünden mit Rücksicht auf die Bestimmungen als ihre Nachmänner, die ältesten Concipisten, und eben so würde es dem jüngsten Rathe ergehen, der nicht in der Lage wäre, mehr als eine Quinquennalzulage erhalten zu können. Ganz anders stellt es sich, wenn von heute an als Prinzip beschlossen wird und von nun an jene Beamten, die aufgenommen werden, nach diesem Prinzige behandelt werden. Das, glaube ich, hat dem Prinzipe der Gerechtigkeit in der vollsten Weise Rechnung getragen, nur daß es nebstbei durch den Antrag Dr. Wiener's ermöglicht hat, dieses Prinzip der Gerechtigkeit auszureichen bezüglich derjenigen Beamten, welche schon vor dem 24. Febr. 1866 in Landesdiensten angestellt sind. Ich möchte mir daher die Bitte erlauben, das h. Haus möge sich bestimmt finden, diesem Zusatzantrage des Hrn. Dr. Wiener die Genehmigung zu ertheilen, und hoffe mit Rücksicht auf das Prinzip der Gerechtigkeit und Gleichstellung der jetzt angestellten Beamten und jener, die angestellt werden sollen, daß auch von Seite des Herrn Berichterstatters gegen diesen Antrag nichts eingewendet wird.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Ich glaube sicher zu sein, und nur in den Intentionen des hohen Budgetausschußes zu handeln, wenn ich den Antrag des Herrn Dr. Wiener, welcher so warm von Dr. Banhans unterstützt wurde, meine volle Zustimmung ertheile und mich mit demselben conformire. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß die Beschlußfassung des Budgetausschußes bezüglich der Quinquennalzulagen und der Modalität ihrer Verleihung nur einen vervollständigten Ausdruck in dem von Dr. Wiener gestellten Nachtragsantrage erhalten hat

Oberstlandmarschall: Wir kommen zur Abstimmung. Dr. Wiener beantragt einen neuen

Punkt einzuschalten und zwar Punkt 5, welcher lautet: Die Bestimmung, daß die Qninquennalzulage für jenes Quinquennium zu enfallen habe, in welchem der Beamte in eine höhere Kategorie befördert wird, so wie die Bestimmung, daß die Quinquennalzulagen in jeder Beamtenkategorie nur zweimal verliehen werden können, hat aus jene Konzepts- und technische Beamten, welche sich bereits vor dem 24. Februar 1866 in Landesdiensten befanden, keine Anwendung.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Ustanovení, že pětiletní přídavky odpadnouti mají pro ono pětiletí, ve kterém úředník, jehož se týče, povýšen byl do vyšší kategorie, jakož i ustanovení, že pětiletní přídavky dávány býti mají úředníku v každé kategorii jen dvakráte, nevztahuje se na ony úředníky konceptní a technické, kteří před 24. únorem 1866 v zemské službě stáli.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Es ist die Majorität.

Berichterstatter Dr. U c h a tz y: Ich erlaube mir mit Rücksicht auf den Umstand, daß der Antrag der Budgetkommission aus mehreren Theilen besteht, sofort den Antrag auf 3. Lesung zu stellen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Vornahme der 3. Lesung stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Die 3. Lesung ist angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Punkt 1 bleibtunberührt.

Punkt 2. Diese Quinquennalzulagen werden je nach 5 Jahren jenen Konzepts- und technischen Beamten dann angewiesen, wenn sie sich durch diese ganze Zeit mit allem Fleiße, voller Zufriedenheit des Landesausschußes und Berufstreue im Dienste verwendet haben. Die Quinquennalzulage hat jedoch für jenes Quinquennium zu entfallen, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kategorie befordert wurde.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

1.   Konceptním a technickým úřadníkům, výboru zemskému přiděleným, dávány buďtež pětiletní přídavky po 200 zl., kteréž pokládati se mají za část platu služebného a počítati se mají při vyměřování výslužného.

2.   Tyto pětiletní přídavky dostanou konceptní a techničtí úředníci vždy po projití pěti let v tom případě, když po celý ten čas s celou pilností a k plné spokojenosti výboru zemskému a s věrností úřad svůj konali. Pětiletní přídavek má však pro ono pětiletí odpadnouti, ve kterém úředník, jehož se týče, povýšen byl do vyšší kategorie.

Berichterstatter Dr. Uchatzy: Punkt 3 und 4 bleibtunberührt.

Als 5. Punkt ist einzuschalten:

Die Bestimmung, daß die Quinquennalzulage für jenes Quinquennium zn entfallen habe, in welchem der Beamte in eine höhere Kathegorie befördert wird, so wie die Bestimmung, daß die Quinquennalzulage in jeder Beamtenkategorie nur zweimal verliehen werden könne, hat auf jene Konzeptsund technischen Beamten, welche sich bereits vor dem 24. Februar 1866 in Landesdiensten befanden, keine Anwendung.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Odstavec 5.

Ustanovení, že pětiletní přídavky odpadnouti mají pro ono pětiletí, ve kterém úředník, jehož se týče, povýšen byl do vyšší kategorie, jakož i ustanovení, že pětiletní přídavky dávány býti mají úředníku v každé kategorii jen dvakráte, nevztahuje se na ony úředníky konceptní a technické, kteří před 24. únorem 1866 v zemské službě stáli.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche also jene Herren, welche diese Punkte als Ganzes in 3. Lesung annehmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Uchatzy:

Ferner wolle der hohe Landtag beschließen:

Es wird der Landesausschuß aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, und darüber in der nächsten Landtagssession Bericht zu erstatten, ob und inwiefern eine Reorganisirung der technischen Abtheilung der Landesbeamten, namentlich aber ob sich nicht die Einziehung der Stelle des Oberingenieurs, dagegen die Systemisirung von fünf im gleichen Range stehenden Ingenieuren an Stelle der gegenwärtig systemisirten 4 Ingenieure und des bestehenden Ingenieur-Adjunkten empfehle.

Sněmovní aktuar Sládek čte: Dále račiž se slavný sněme usnésti takto: Výbor zemský vybízí se, aby vzal na uváženou, a aby o tom podal v nejblíže příštím zasedání sněmu zprávu, zda-li by nebylo záhodno reorganisovati oddělení technických úředníků zemských, zejména pak zrušiti místo vrchního inženýra a za to sistemisovati pět sobě rovných míst inženýrů na místě nyní systemisovaných čtyř inženýrů a jednoho adjunkta inženýrského.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat das Wort.

Dr. Görner: In dem Antrage, welchen die Budgetkommission hier vorlegt, kommt der Ausdruck vor eine Reorganisirung der technischen Abtheilung der Landesbeamten. Es gibt nach dem Beschluße des Landesausschußes keine technische Abtheilung, sondern, wie schon früher von Seite der Budgetkommission angeführt wurde, nur technische Beamte, so wie es eine Rechnungsabtheilung gibt. Sie sind Hilfsbeamte, welche dem Landesausschuße beigegeben sind. Ich möchte den Antrag stellen, das Wort "technische Abtheilung" auszulassen und dafür "Reorganisirung der technischen Landesbeamten"


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP