Pondělí 25. října 1869

léta užívati, aneb příbytečné jemu příslušející ještě za lhůtu nejblíže přicházející vybrati.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi: Wenn keine Einwendung erfolgt, erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Wickert liest:

§. 78.

Die Nutzungen eines zur Dotation der Schulstelle gehörigen Grundstückes (§. 27) gehören den Erben eines in aktiver Dienstleistung verstorbenen Mitgliedes des Lehrstandes mit dann, wenn der Todesfall zwischen dem 1. Juni und 31. Oktober erfolgte. Außer diesem Falle haben die Erben blos Anspruch auf den Ersatz jener Auslagen, welche zur Gewinnung dieser Nutzungen gemacht wurden.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 78.

Užitky pozemku k dotaci místa učitelského náležitého (č. 27. ) přináležejí dědicům po učiteli v činné službě zemřelém toliko, když zemřel mezi 1. červnem až do 31. října. Kromě této případnosti mohou dědicové jenom žádati za náhradu toho, co bylo vynaloženo, aby pozemnost ten užitek vydala.

Oberstlandmarschallstellvertreter C l a u d i: Wenn feine Einwendung erfolgt, erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Wickert liest:

§. 79.

Wenn der letzte von einem in aktiver Dienstleistung verstorbenen Mitgliede des Lehrstandes bezogene an rechenbare Jahresgehalt 600 fl. nicht überstieg und der Nachlaß zugleich nicht hinreicht, die Krankheits- und Leichenkosten zu bestreiten, gebührt den Erben des Verstorbenen ein Viertel jenes Jahresgehaltes als Kondukt-Quartal.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 79.

Nečinili poslední služné roční, jehož učitel v činné službě zemřelý užíval, více 600 zl., a nestačí-li pozůstalost ani k tomu, aby se zapravil náklad za nemoc a za pohřeb, náleží dědicům zemřelého čtvrtý díl toho služného jako pohřební čtvrtletně.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claubi: Wenn feine Einwendung erfolgt, erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 80.

Zur Deckung der Ruhegenüsse für dienstuntauglich gewordene Mitglieder des Lehrstandes, sowie zur Befriedigung der Versorgungsansprüche ihrer Hinterbliebenen wird eine Pensionskassa errichtet, welche der Landesschulrath verwaltet (§. 57 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869).

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 80.

Aby se zahrazovaly platy výslužné náležité učitelům, kteří k službě nespůsobilými se stali,

pak aby se vyhovovalo žádostem opatřovacím osob pozůstalých po učitelích, má se zříditi pokladnice pensijní, kterou spravovati bude zemský úřad školní (§. 57. říšského zákonníka, daného dne 14. května 1869. )

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi:

Wenn keine Einwendung erfolgt, erkläre ich den §. für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 81.

Sämmtliche Mitglieder des Lehrpersonals, welche nach abgelegter Lehrbefähigungs-Prüfung eine Dienststelle erlangen, find verpflichtet, 10 Perzente ihres ersten nach erfolgter Regulirung bezogenen, für den Ruhegenuß anrechenbaren Jahresgehaltes und ebensoviel von dem Betrage jeder ihnen später zu Theil werdenden Gehaltsaufbesserung oder Dienstalterszulage, überdies aber jährlich 2 -Perzente ihrer für den Ruhegenuß anrechenbaren Jahresbezüge an die Pensionskasse zu entrichten.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 81.

Všickni údové učitelstva, kteří odbyvše zkoušky spůsobilosti učitelské nabyli místa služebního, jsou povinni, aby do pensijní pokladnice vpláceli 10 percent svého služného ročního, který jim byl po upravení nejdříve vykázán a který při vyměření platu výslužného počítati se může; a tolikéž aby vpláceli z každého jim později udíleného přilepšení služného aneb z přídavku za prošlou službu víceletou; - mimo to pak aby ročně odváděli 2 percenta příjmů ročních při vyměření výslužného počítatelných.

Öberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Ich ertheile dem Herrn Abg. Prof. Kittel das Wort.

Abg. Prof. Kittel: Die Kommission hat im §. 81 entsprechend der Regierungsvorlage, die sie dem §. 61 gegeben hatte, von dem vorhin die Rede War, auch im §. 81 das Wort Funktionszulage gestrichen. Es wird, nachdem §. 61 in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen worden ist, nothwendig sein, dem entsprechend auch konsequent den §. 81 nach der Regierungsvorlage anzunehmen und ich stelle somit den Antrag, den §. 81 in der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Wird dieser Antrag unterstützt?

(Einige Abgeordnete erheben die Hand. )

Er ist hinlänglich unterstützt.

Herr Dr. Schrott hat das Wort.

Abg. Prof. Schrott: Ich wollte denselben Antrag stellen.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Abg. Dr. Wickert: Ich konformire mich aus den früher angegebenen Gründen mit dem Antrage des Herrn Abg. Mittel.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Es wird der §., wie er in der Regierungsvorlage vorliegt, zur Abstimmung gebracht werden.

(Liest):

§. 81.

Sämmtliche Mitglieder des Lehrpersonals, welche nach abgelegter Lehrbefähigungs-Prüfung eine Dienststelle erlangen, sind verpflichtet, 10 Perzente ihres ersten nach erfolgter Regulirung bezogenen, für den Ruhegenuß anrechenbaren Jahresgehaltes und ebensoviel von dem Betrage jeder ihnen später zu Theil werdenden Gehaltsaufbesserung, Dienstalterszulage oder Funktionszulage, überdies aber jährlich 2 Perzente ihrer für den Ruhegenuß anrechenbaren Jahresbezüge an die Pensionskasse zu entrichten.

Sněmovní aktuár Sládek:

Pan profesor Kittel navrhuje, aby se článek přijal tak, jak jej vládní předloha navrhuje. §. zní pak dle vládní předlohy takto:

§. 81.

Všickni údové učitelstva, kteří odbyvše zkoušky spůsobilosti učitelské nabyli místa služebního, jsou povinni, aby do pensijní pokladnice vpláceli 10 percent svého služného ročního, který jim byl po upravení nejprve vykázán, a který při vyměření platu výslužného počítati se může; a tolikéž aby vpláceli z každého jim později udíleného přilepšení služného z přídavku za prošlou službu víceletou aneb z příplatku funkčního; - mimo to pak aby ročně odváděli 2 percenta příjmů ročních při vyměření výslužného počítatelných.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. C l a u d i: Ersuche jene Herren, welche der Fassung, des Paragraphes nach der Regierungsvorlage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

§. 81 ist nach der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.

Abg. Dr. Pickert liest:

§. 82.

Als besondere Zuflüsse werden der Pensionskasse zugewiesen:

1.   jene gesetzlichen Beiträge aus Verlassenschaften, welche bisher dem Normalschulfonde zusloßen;

2.    die auf das Land entfallenden Gebahrungsüberschüsse des Schulbücherverlags;

3.   die Interkalarien für erledigte Lehrstellen, soweit sie nicht den Erben eines verstorbenen Direktors, Oberlehrers oder Lehrers zufallen (§§. 78, 79), oder durch die Remunerazion des Hilfslehrers in Anspruch genommen werden;

4.    die Strafgelder, welche in Folge von Strafverfügungen der Schulbehörden eingehen.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 82.                    

Jakožto zvláštní příjmy přikazují se pensijní pokladnici;

1.    Příspěvky pozůstalosti zákonem vyměřené, které posavád vcházely do normálního fondu školního.

2.   Nadbytky ze správy skladu školních kněh, které na zemi vycházejí.

3.    Interkaláry uprázdněných míst učitelských, pokud nepřipadají dědicům po zemřelém řediteli, vyšším učiteli, aneb učiteli (§§ 78., 79. ) aneb pokud remunerací pomocních učitelů se nespotřebují.

4.   Pokuty peněžité, které na základě nařízení trestních od úřadů školních vydávaných docházejí.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, so erkläre ich den. Paragraph für angenommen.

Dr. Wickert liest:

§. 83.

Der zur Deckung der jährlichen Ausgaben der Pensionskasse noch Wetters erforderliche Betrag wird aus Landesmitteln zugeschossen.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 83.

To, čeho k uhrazení ročního vydání pokladnice pensijní ještě mimo to bude zapotřebí, přispíváno bude z prostředků země.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Claudi: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Wickert liest:

§. 84.

Ueberschüsse, welche sich in dem Jahreseinkommen der Pensionskasse (§§. 81 -83) ergeben, sind zu kapitalisiren und nur die Zinsen derselben in die nächste Jahresrechnung einzubeziehen.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 84.

Co z příjmů ročních pokladnice pensijní (§§. 81-83. ) zbývá, budiž v kapitál obráceno, a toliko úroky takového kapitálu buďte vpočtěny v účty nejblíže příštího roku.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung geschieht, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Wickert liest:

§. 85.

Pensionen, welche Mitgliedern des Lehrstandes oder Hinterbliebenen derselben schon jetzt gebühren, müssen von den bisher zu ihrer Bestreitung Verpflichteten auch fernerhin bezahlt werden.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 85.

Pense náležité již nyní údům učitelstva a osobám po nich pozůstalým mají také budoucně býti placeny jako posud od těch, kteří zapracovati je jsou povinni.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung erfolgt, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Pickert: Die §§. 57 bis 85 bilden einen Abschnitt und haben die Ueberschrift:

"Vierter Abschnitt. Von der Versetzung des Lehrpersonals in den Ruhestand und der Versorgung seiner Hinterbliebenen. "

Sněmovní aktuár Sládek:

§§. 57. až do 85. tvoří čtvrtou čásť a nadepsány jsou:

"Dávání učitelstva do výslužby a zaopatřování pozůstalých. "

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich die Ueberschrift für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 86.

Der Landesschulrath nimmt sofort bei Beginn der Wirksamkeit Dieses Gesetzes die im §. 31 vorgesehene Eintheilung sämmtlicher Schulgemeinden vor.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 86.

Hned jak ten zákon v platnost vzejde, má zemská rada školní veškeré obce školní podle toho, co ustanovuje §. 21., rozděliti.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn Niemand etwas einwendet, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 87.

Aus Grund dieser Eintheilung legt jeder Bezirksschulrath einen Kataster sämmtlicher Lehrstellen des Bezirkes an und stellt dabei das Einkommen fest, welches dem gegenwärtigen Inhaber einer jeden derselben nach den §§. 22-40 gebührt.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 87.

Na základě toho rozdělení založí každý okresní rada školní katastr všech míst učitelských v okresu a ustanoví příjmy, které nynějšímu na každém místě dosazenému učiteli dle §§. 22-40. náležejí.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, wird der Paragraph als angenommen erklärt.

Dr. Pickert liest:

§. 88.

Hiebei ist nur jenen bereits definitiv angestellten Mitgliedern des Lehrstandes die erste im §. 30 bezeichnete Dienstalterszulage zuzugestehen, welche bereits fünfzehn Jahre lang an einer öffentlichen Volksschule eines der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder ununterbrochen und mit entsprechendem Erfolge gewirkt haben. Alle anderen bereits definitiv angestellten Mitglieder des Lehrstandes treten erst mit Zurücklegung des fünfzehnten Dienstjahres in den Genuß der ersten Dienstalterszulage.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 88.

Při tom se má propůjčiti první přídavek za víceletou službu vykonanou v §. 30. poznamenaný toliko takovým učitelům konečně dosazeným, kteří nepřetržené a s platným prospěchem působili již patnácte let při některé veřejné škole národní v královstvích a zemích v říšské radě zastoupených. Všem ostatním konečně dosazeným učitelům bude vstoupiti v užívání prvního přídavku za prošlou službu víceletou teprve, až dokonají patnáctý rok své služby.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn keine Einwendung geschieht, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 89.

Die auf den erwähnten Kataster (§. 87) gegründete Regulirung der Bezüge sämmtlicher Mitglieder des Lehrstandes muß spätestens ein Jahr nach Beginn der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes vollständig durchgeführt sein.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 89.

Upravení platů veškerého učitelstva zakládající se na dotknutém katastru (§. 87. ) má býti úplně provedeno nejdéle rok po tom, kdy ten zákon platnosti nabude.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn Niemand etwas einwendet, erkläre ich den Paragraph für angenommen.

Dr. Pickert liest:

§. 90.

Innerhalb desselben Zeitraumes hat auch die Thätigkeit der Pensionskasse zu beginnen. Bei der Regulirung der Bezüge jedes Mitgliedes des Lehrstandes ist der von ihm nach §. 81 zu entrichtende Beitrag bei der Kassa des Schulbezirks in Vorschreibung zu bringen. Den vor Wirksamkeit dieses Gesetzes bereits definitiv angestellten Mitgliedern des Lehrstandes ist die Dienstzeit vom Zeitpunkte ihrer definitiven Anstellung zur Pensionsfähigkeit anzurechnen.

Sněmovní aktuár Sládek čte: §. 90.

V témž čase také má začíti působiti pokladnice pensijní. Při upravování každého učitele budiž předepsáno, co podle §. 81. do pokladnice okresu školního bude vpláceti. Učitelům konečně dosazeným již dříve, než zákon tento ve skutek se uvede, budiž čas služby, co se týče spůsobilosti k výslužnému, počítán ode dne jejich konečného dosazení.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, wird der §. 90 als angenommen erklärt.

Berichterstatter Dr. Pickert: Die §§. 86-90 inklus. führen die Ueberschrift "Uebergaugsbestimmungen. "

Sněmovní aktuár Sládek:

§§. od 86. až k 90. nadepsány jsou:

"Ustanovení přechozí. "

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, nehme ich die Ueberschrift,, Uebergangsbestimmungen" für angenommen.

Berichterstatter Dr. Pickert:

§. 91.

Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Beginne des der Kundmachung nachfolgenden Schuljahres in Wirksamkeit.

Sněmovní aktuar Sládek čte:

§. 91.

Tento zákon vejde v platnost školním rokem, který po vyhlášení jeho nejblíže přijde.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, wird §. 91 angenommen.

Berichterstatter Dr. Pickert liest:

§. 92.

Mit dem Beginne der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes treten alle auf Gegenstände desselben sich beziehenden bisherigen Gesetze und Verordnungen außer Kraft.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 92.

Až zákon ten platnosti nabude, pozbudou své moci všecky zákony a nařízení na předměty toho zákona se vztahující.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter    C l a u d i:

Wenn sich Niemand zum Worte meldet,   erkläre ich den §. für angenommen.

Berichterstatter Dr. Pickert liest:

§. 93.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes und der Erlassung der nöthigen Instrukzionen ist der Minister für Kultus und Unterricht beauftragt.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

§. 93.

Ministru duchovních záležitosti a vyučování ukládá se, aby ten zákon v skutek uvedl a aby potřebná navedení vydal.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich den §. 93 für angenommen.

Berichterstatter Dr. Pickert: Die §§. 91 bis 93 inklus. führen die Ueberschrift "Schlußbestimmungen. "

Sněmovní aktuár Sládek: Paragrafy 91, 92, 93 jsou nadepsány: "Konečná ustanovení. "

Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wenn sich Niemand zum Worte meldet, sehe ich die Ueberschrift als angenommen an.

Berichterstatter Dr. Pickert: Titel und Einleitung lauten:

G e s e t z

vom........

wirksam für das Königreich Böhmen, zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen. Volksschulen des Königreiches Böhmen.

Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen wie folgt: Sněmovní aktuár S l á d e k:

Nadpis a úvod jest následující:

Zákon,

daný dne ........

kterým se upravují právní svazky učitelstva veřejných škol národních v království Českém. S přivolením sněmu Mého království českého vidí se Mi naříditi takto:

Oberstlandmarschall-Stellvertreter. C l a u d i: Ich ersuche jene Herren, die mit dem Titel und Einleitung des Gesetzes unverstanden sind, die Hand zu erheben.

Herr Dr. Knoll hat das Wort.

Abg. Dr. Knoll: Ich habe in der Kommission nach der Berathung beider Gesetze den Antrag gestellt, es möge mit Rücksicht auf dieses Gesetz einem Wunsche der Kommission, beziehungsweise des Landtages Ausdruck gegeben werden. Ich bin in der Kommission in der Minorität geblieben; ich erlaube, mir daher denselben Antrag dem h. Hause zu wiederholen, in der Hoffnung, daß derselbe hier eine größere Zustimmung findet. Mein Antrag lautet dahin: "Der Landtag spricht die Erwartung aus, die Regierung werde es sich zur dringenden Aufgabe machen, durch Verminderung des Präsenzstandes in der Armee und anderweitige Ersparungen im Militärbudget eine Ermäßigung der unter dem Namen Kriegszuschläge bestehenden Erhöhungen der Steuern in dem Waße herbeizuführen, daß die durch die Einführung der neueu Schulverfassung entstehenden größeren Lasten aufgewogen werden. " Es ließe sich zur Begründung desselben eine lange Rede halten, aber fürchten die Herren nicht, daß ich Sie mit einer solchen langen Rede belästigen werde. Ich glaube wohl, daß die Nethwendigkeit einer Herabminderung dieser Auslagen bereits klar geworden ist; wer diese Nothwendigkeit nicht anerkennt, dem würde sie auch durch eine lange Rede nicht klar werden. Ich verkenne nicht, daß in den letzten zwei Jahren sehr viel in dieser Beziehung geschehen ist, ich verkenne aber auch nicht, daß noch sehr viel geschehen muß, und ich glaube, der hohe Landtag wird nicht ermangeln bei jenem Anlaß, wo den Steuerträgern eine bedeutende Mehrbelastung für Schulzwecke aufgebürdet werden soll, auf jenen Punkt hinzudeuten, von dem allein eine Remedur, ein wirtschaftlicher Fortschritt, Ordnung im Staats-Haushalte und Zufriedenheit sämmtlicher Steuerträger zu hoffen ist. Ich empfehle daher diesen Wunsch der Erwägung des h. Hauses.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter C l a u d i: Ich werde ersuchen, mir den Antrag zu geben; er ist nicht deutlich verstanden worden und ich werde mir erlauben, denselben vorzulesen. Der Antrag lautet. Der Landtag spricht die Erwartung aus, die Regierung wird es sich zur dringenden Aufgabe machen, durch Verminderung des Präsenzzustandes

in der Armee und anderweitige Ersparungen im Militärbudget eine Ermäßigung der unter dem Namen Kriegszuschläge bestehenden Erhöhungen der Steuern in dem Maße herbeizuführen, daß die durch die Einführung der neuen Schulversassung entstehenden größeren Lasten aufgewogen werden. Ich stelle die Frage an das hohe Haus, ob dieser Antrag unterstützt wird Er ist hinlänglich unterstützt.

Sněmovní aktuár Sládek čte: Slavný sněm vysloví své očekávání, že slavná vláda položí si to za nutný úkol, že zmenší nynější stav armády a že zavede úspory v budžetu vojenském a ostatních "příplatků válečných" nyní pozůstávajících zvýšení daní v tom směru, že bude s to poplatníkům dostáti břemenům, ježto se tímto novým zřízením školním na ně vkládají.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter Claudi: Meldet sich noch Jemand zum Wort?

Abg. Wolfrum: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall - Stellvertreter. Claudi: Herr Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Ich verkenne nicht die gute Absicht des Herrn Antragstellers. Ein gleicher Antrag ist ja in andern Vertretungskörpern und in den Delegationen vielfach ventilirt und mit zahlreichen Gründen unterstützt worden. Ich würde bei einer andern Gelegenheit unbedingt keinen Austand nehmen, diesen Antrag aufs Wärmste zu unterstützen; aber ich sehe doch nicht ein, wie mit dem Schulgesetze der Präsenzstand der Armee im Zusammenhang stehen sollte, wenigstens in einem unmittelbaren. Ich würde glauben, man sollte, um diese Wünsche der Bevölkerung, die wahrscheinlich allgemein sind, der hohen Regierung an's Herz zu legen, eine andere Gelegenheit ergreifen; aber hier, bei den Rechtsverhältnissen der Lehrer über den Präsenzstand der Armee einen Antrag an die hohe Regierung zu stellen, wäre die richtige Gelegenheit nicht, und ich werde daher, so sehr ich mit dem Antrage einverstanden bin, doch in formaler Hinsicht für denselben nicht stimmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter C l a u d i: Herr Dr. Knoll hat das Wort

Abg. Dr. Knoll: Ich glaube den Zusammenhang damit hinreichend begründet zu haben, daß der Wunsch ausgesprochen werde, es mögen jene M e h r auslagen, melche auf der einen Seite gemacht werden müssen, auf der anderen in Ersparung gebracht werden. Der Zusammenhang wird sich nicht verkennen lassen, und wenn wir in diesem Augenblicke dieser gelinden Mahnung aus dem Wege gehen, so zweifle ich sehr, daß Herr Wolfrum eine andere passende Gelegenheit hiezu sinden wird. (Der Oberstlandmarschall übernimmt wieder den Borsitz).

Oberstlandmarschall: Fürst Karl Auersperg hat das Wort.

Fürst Karl Auersperg: Ich halte dafür, daß, wenn neue Körperschaft, wie der böhmische Landtag, eineu Ausspruch fällen soll, er sich genau an das halten soll, mas gesetzlich ist und was innerhalb des Rahmens der staatsrechtlichen Verhältnisse sich besindet. Es ist wohl dem hohen Hause nicht unbekannt, daß auf die Militärauslagen, auf das Militärbudget die Regierung keinen Einfluß zu üben hat, weil darüber die Delegazionen beschlossen haben. Ich halte dafür, daß der Landtag, wenn er einen solchen Ausspruch thut, wie ihn der Antragsteller in seinem Antrage gefaßt hat an eine falsche Adresse geht, und da würde ich wünschen, daß der hohe Landtag es nicht thut und den Antrag des Herrn Dr. Knoll eben bei Seite liegen läßt. Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Der Herr Professor Schrott hat das Wort.

Professor Dr. Schrott: Als Kommissionsmitglieb will ich nur bemerken auf die Aeußerung des geehrten Abg. Dr. Knoll, daß er in der Kommission in der Minorität geblieben ist, daß die Majorität der Kommission diesem seinem Antrage eben auch nur aus diesen Opportunitätsgründen nicht zugestimmt hat welche der Abg. Hr. Wolfrum vorgeführt hat. Wenn der Hr. Abg. Knoll fagt, daß der präsenzstand der Armee vermöge feiner Lasten, die er dem Reiche bringt, im Zusammenhange steht mit dem neuen Volksschulgesetze, weil die auch neue Lasten geben, so ist das allerdings wahr, aber eben so mahr ist, daß dann der Präsenzstand der Armee mit allen möglichen Gattungen von Auslagen, die überhaupt an den Landtag herantreten, auch in dem nämlichen Zusammenhange stehe. (Rufe: Sehr richtig. ) Das ist die Ursache, warum in der Kommission dem Antrage Dr. Knolls von der Majorität nicht zugestimmt worden ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, so erkläre ich die Debatte geschlossen, und ertheile dem Hr. Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Wickert: Ich besinde mich allerdings in diesem Falle in einer mißlichen Lage, indem ich im vorhinein gestehen muß, daß ich in der Kommission der Minorität angehöre, wie ich auch in zahlreichen anderen Fällen dieses Schicksal hatte. Von diesem Standpunkte aus bin ich für den Antrag des Dr. Knoll. Wenn der Abg. Wolfrum darauf hingewiesen hat, daß kein Zusammenhang zwischen dem Schulgesetze und dem Heeres-Präsenzstande, beziehungsweise dem Aufwande für das Heer besteht, so scheint mir, daß das nicht in Uibereinstimmung ist mit der Argumentazion, die er in den letzten Sitzungen vorgebracht hat, wo er nämlich auch mit Rücksicht auf die hohen Lasten, welche die Steuerträger zu tragen haben, für eine geringere Besoldung der Lehrer plaidirte und ebenso glaube ich, daß Hr. Dr. Schrott eigentlich nicht richtig argumentirt, daß man dann bei allen andern Gattungen von Auslagen eine ähnliche Resoluzion beantragen könne. Ich glaube, der Antragsteller wird das im Allgemeinen durchaus nicht leugnen und er würde bei einer neuen Gelegenheit, wo es sich darum handelte, bedeutende Auslagen zu votiren, einen ähnlichen Antrag gestellt haben. Es versteht sich auch wohl von selbst, daß man ihn nicht dort stellen wird, wo es sich um eine kleine Ausgabe handelt. Es versteht sich aber doch auch von selbst, daß man einen solchen Antrag stellen kann, wo es sich um größere neue Auslagen handelt,, sei es nun für Schul- oder andere Zwecke, denn das Drückende der Auslagen wird empfunden ohne Rücksicht darauf, für welche Zwecke sie verwendet worden, wenn man überhaupt behauptet, daß die Steuern hoch sind und ich glaube von dieser Veraussetzung ist auch die Kommission ausgegangen.

Allerdings scheinen diejenigen Einwendungen sehr wichtig, welche Seine Durchlaucht Fürst Auersperg machte, indem er Competenzbedenken gegen den Antrag Dr. Knolls anführt. Ich möchte aber doch glauben, daß die Competenz der Ministerien nicht in der Weise abgegrenzt ist, daß von keinem Ministerium auf das andere ein Einfluß oder zwischen denselben sein Rapport stattfände. Ich glaube vielmehr, daß die Verantwortlichkeit unseres Ministeriums dasselbe auch verpflichtet, dem Reichsministerium namentlich in betreff der Auslagen, die unsere Reichshälfte in besonderem Maße treffen,. Vorstellungen zu machen und daß es unserem Ministerium nur erwünscht sein kann, wenn es in dieser Beziehung eine Unterstützung von den Landesvertretungen findet. Daß wir den Wunsch unserer Wähler aussprechen, wenn wir die Resolution annehmen, darüber bin ich mir vollkommen im Klaren und, da ich die vorgebrachten Bedenken theils gar nicht, theils nicht in dem Maße begründet finde, werde ich für meine Person für den Antrag Dr. Knolls stimmen und empfehle ihn zur Annahme.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Antrag des Herrn Dr. Knoll zur Abstimmung bringen.

Die Resolution würde lauten:

Der hohe Landtag spricht die Erwartung aus, die Regierung würde sich zur Dringenden Ausgabe machen, durch Verminderung des Präsenzstandes der Armee und anderweitige Ersparungen im Militärbudget, eine Ermäßigung der unter dem Namen Kriege-Anschläge bestehenden Erhöhungen der Steuern in dem Maße herbeizuführen, daß die durch die Einführung der neuen Schulverfassung entstehenden größem Lasten aufgewogen werden.

Sněmovní aktuár Sládek čte:

Resoluce by zněla takto:

Slavný sněme račiž vysloviti své očekávání, že vláda položí si to za nutný úkol, aby zmenšila nynější stav armády, zavedla úspory v budžetu vojenském a docílila zmenšení daní pod názvem "Vojenské přirážky" zvýšených, aby tím uhražena byla břemena, ježto se novým zřízením školním poplatníkům ukládají.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene

Herren, die dem Antrage des Herrn Dr. Knoll Zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Es ist die Minorität.

Dr. Pickert: Ich stelle an das hohe Haus die Bitte, es möge mir gestatten über die Petitionen, welche in Schulangelegnheiten ans h. Hause gelangt sind, mündlich Bericht erstatten zu dürfen.

Dr. Uchatzy: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Uchatzy hat das Wort.

Dr. Uchatzy: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht ganz richtig wäre nunmehr die Petizionen nach der zweiten Lesung in Erledigung zu bringen, während vielleicht die Erledigung Bezug nimmt aus das angenommene Gesetz und daß vielleicht erst die 3. Lesung vorzunehmen wäre.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, welchen Antrag stellen Sie?

Dr. Uchatzy: Ich stelle den Antrag, ob das h. Haus sich entschließen wolle, das in zweiter Lesung angenommene Gesetz auch in 3. Lesung anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Der Herr Dr. Uchatzy stellt den Antrag, daß das Gesetz in 3. Lesung angenommen werde.

Dr. Pickert: Ich habe dagegen nichts einzuwenden.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die für die Vornahme der 3. Lesung stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Pickert: Das höhe Haus dürfte vielleicht Zustimmen, daß nur jene §§. bei der 3. Lesung vorgelesen werden, bei Welcher eine Aenderung vorgenommen wurde.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, das h. Haus wird damit einverstanden sein,

Dr. Pickert: Selbstverständlich werden auch jene §§. nicht vorzulesen sein, bei welchen nur eine stilistische Aenderung vorgenommen wurde, nämlich

Ortsschulbehörde in Ortsschulrath,

Bezirksschulbehörde in Bezirksschulrath,

Landesschulbehörde in Landesschulrath.

Demnach ist zunächst als §. 6 vorzulesen, an welchem eine Aenderung vorgenommen wurde.

§. 6 würde lauten:

Das bisherige Präsentazions- (Ernennungs-) Recht der Schulgemeinde geht an den Schulbezirk über und wird von denselben Organen ausgeübt, welche zur Besorgung der ökonomischen Angelegenheiten des Schulbezirkes berufen sind (§§. 38 und 40 des Landesgesetzes zur Regelung der Errichtung und Erhaltung, sowie des Besuches der öffentlichen Volkschulen. )


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