Sobota 23. øíjna 1869

zeit. Nach dem Schulgesetze wird beiläufig ein Drittel unserer Lehrer die Stellung von Unterlehrern einnehmen und wenn ich selbst, annehme, daß die Lehrer nach 40 Jahren wirklich pensionirt werden, so hat also im Durchschnitt jeder 13 Jahre das Brod eines Unterlehrers möglicherweise in dieser untersten Gehaltsstuse mit 180 fl. zu essen, und da frage ich meine Herren, ob das überhaupt für die Existenz eines Menschen eine entsprechende Entlohnung ist. Ich frage gerade die Männer, die im praktischen Leben stehen, ich frage die Geschäftsleute, welche Arbeiter im Solde haben und sie sollen mir die Summe angeben, welche diejenigen Arbeiter als Lohn beziehen, welche die gemeinen Handarbeiten verrichten und ich glaube, daß ich keinen Widerspruch ersahren werde, wenn ich sage, daß diese Summen über 180 fl. hinausgehen werden. Indem ich zunächst nach dieser doppelten Richtung hin die Anschauung der Herren Gegner critisiren mußte, will ich mich auf das Detail einlassen und kann nicht verschweigen, daß mein geehrter Freund Herr Wolfrum mich da wieder zum Theile von ganz irrigen Boraussetzungen ausgegangen ist und zum Theil das Gesetz nicht in allen seinen §§. übersehen hat, indem er z. B. anführt, daß ja dieser Gehalt von 300 fl, wie er meint, wie es aber heißen soll von 180 fl., nur der mindeste wäre, und indem er hinzusetzte, daß der Bezirksschulrath tüchtigere Lehrer höher besolden wird. Nur in dieser Beziehung ist mir in vortrefflicher Weise Hr. Baron Kotz zu Hilfe gekommen, der allerdings scheinbar für Hr. Abg. Wolfrum gesprochen hat, aber, wie mir scheint, in Wahrheit gegen denselben. Der Hr. Abg. wies daraus hin, daß bei der Zusammensetzung unseres Bezirksschulrathes wohl vorzüglich solche Männer- in demselben sitzen werden, welche vom Standpunkte des Sparens ausgehen werden.

Nun, meine Herren, wenn das zur Begründung des Antrages des Abg. Hrn. Wolfrum angeführt werden soll, so scheint mir, daß er denselben nicht unterstützt, sondern vielmehr bekämpft.

Wenn wirklich die Majorität des Bezirksschulrathes derart sein wird, daß sie vom Standpunkte des Sparens aus ihre Vota abgeben wird, dann wird sie nicht geneigt sein, wie der H. Abg. Wolfrum in Aussicht stellen zu können glaubt, höhere Ansätze zu bewilligen für die Lehrer, als die, welche durch das Gesetz normirt sind, sondern wenn es möglich wäre, noch darunter herabzugehen und es wird eine weise Vorsicht sein, daß man die Gehalte nicht allzusehr erniedrige, sondern daß man ein Minimum einhalte, wie es zur Existenz nothwendig ist,

Wenn dann Herr Abg. Wolfrum weiter gesagt hat, daß dieses Minimum, wie er es beantragt, schon gegen den jetzigen Gehalt ein großer Fortschritt wäre, so haben meine geehrten Freunde bereits in ausführlicher Weise diese Anschauung bekämpft, findem sie darauf hinwiesen, daß man da

wohl nur ziffermäßige Fassionen im Auge habe, aber nicht die wirklichen Bezüge des Lehrerstandes, die allerdings auf der untersten Stufe nicht im entferntesten derart waren, tun zu einem verschwenderischen Leben zu verleiten. Ich muß aber auch darauf hinweisen, daß gewisse Bezüge, die jetzt dem Lehrer werden genommen werden müssen, kaum so recht sich berechnen fassen.

Es sind namentlich die Bezüge aus Kirchendiensten.

Was der Lehrer aus der Kirchenkasse bezog, war gering, aber was er bei Hochzeiten etc. erhielt, bildete ein ziemliches Einkommen. Wenn dies gestrichen wird und man dafür einen vollen Ersatz bitten will, so wird man namentlich in jenen Orten, wo die Schulen einen größeren Kirchensprengel umfassen, ganz gewiß zu höheren Ansätzen greifen müssen.

Es hat der Abg. H. Wolfrum auf die Pensionen hingewiesen. In dieser Beziehung habe ich Wichtiges zu erwiedern.

Vor allem, glaube ich, er wird etwa nicht wollen, daß der Zustand, der jetzt besteht, fortdauert, daß die Lehrer, thatsächlich keine Aussicht auf Pension hatten, denn das, was ihnen vielleicht bis jetzt als Ruhegehalt geboten war, war ein äußerst nothdürftiger Behelf.

Aber das ist noch nicht das wichtigste, daß der Lehrer sich durch seine 40- bis 50jährige Plage wirklich, einen kleine Ruhegehalt ehrlich verdient hat, sondern das wichtigste, und das hat der Herr Abg. Wolfrum vollständig übersehen, ist das, daß die Lehrer im hohen Maße besteuert werden zur Bildung eines Pensionsfondes.

Ich bitte, meine Herren, den §. 81 der Vorlage der Kommission anzusehen und sie werden finden, daß der Lehrer nicht blos 10 % vom ersten Gehalt zurücklassen muß, sondern daß auch schon die jetzt angestellten Lehrer nach der Regulirung 10 % ihrer Gehalte zum Pensionsfonde steuern müssen, daß sie von jeder Erhöhung des Gehaltes 10 % zusteuern müssen und daß sie endlich fortlaufend noch 2 % ihres, für den Ruhegenuß anrechenbaren Jahresgehaltes an den Pensionsfond entrichten müssen.

Also, meine Herren, da können wir ans doch nicht etwa den Anschein geben, als ob wir außerordentlich splendid ergingen gegen die Lehrer. Ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich sage, daß der Pensionsfond vorzüglich vom Gelde der Lehrer selbst gebildet wird, und das glaube ich, können wir den Lehrern nicht so außerordentlich in Anrechnung bringen.

Wenn der Herr Abg. Wolfrum dann gesagt hat, es könnte ja eine Ausgleichung bezüglich der Unterlehrer in der Richtung stattfinden, daß man den 60 % Antheil an dem Gehalte des wirklichen Lehrers auf einen 70 % Antheil erhöht, so glaube ich, hat er sich in doppelter Richtung geirrt Einmal, menn er den Standpunkt des Sparens einnimmt, wird er dann mit dem Sparen nicht viel ausrichten, denn da wird nicht viel übrig bleiben; was auf der einen Seite erspart wird, gibt er auf der andern wieder aus. Aber auch dann wird der Unterlehrer noch nicht so gestellt sein, wie viele andere, die nicht diese Vorbildung haben müssen, denn dann erhält er 210 st. und das bekommt bei uns auch ein Diurnist, der nur einigermaßen schreiben kann, das bekommt auch der Hilfsarbeiter bei unseren Handwerkern, ebenso der Arbeiter in der Fabrik, der halbwegs geschickt ist und von dem doch keine große Vorbildung verlangt wird.

Wir sehen auch, meine Herren, daß schon jetzt Lehrer, die noch nicht diese große Vorbildung haben, mit der sich der Unterlehrer wird demnächst ausweisen müssen, sich vom Lehrerstande hinwegbegeben zu praktischen Unternehmungen; sie suchen Stellen bei Eisenbahnen, in den verschiedenen Geschäften und dergleichen. Und da Hr. Abgeordneter Wolfrum sich so wiederholt auf seine praktischen Erfahrungen und praktischen Anschauungen berufen hat und insbesondere auf die Verhältnisse seiner Gegend, so bin ich in der überausangenehmen Lage ihm erwiedern zu können, daß ein Votum von anderer Seite gerade aus seiner Gegend vorliegt und daß er das entweder gering oder nicht genügend gewürdigt hat.

Es liegt eine Petition an den hohen Landtag vor, welche der Aussig-Karbitzer Lehrerverein verfaßt und eingereicht hat; dieselbe enthält als Anhang einen Nachweis der Lebensbedürfnisse einer Lehrerfamilie in Böhmen. Ich frage die geehrten Herren Abgeordneten, welche diesen Nachweis näher angesehen haben, ob da irgendwo die Ziffern zu hoch gegriffen sind!

Wahrlich ich nehme Anstand, irgend einen dieser Posten hier im hohen Hause vorzutragen, denn, wenn ich sagen sollte, was zum Beispiel auf die Kleidung der Lehrerfamilie verwendet wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß da irgend etmas überflüssig wäre. Und wie viel bekommen wir zusammen! 527 fl., da sind aber die Beträge noch nicht gerechnet, die der Lehrer an die Pensionskasse zahlen muß, es sind hier auch noch manche andere Bedürfnisse nicht gerechnet, die sich mit der Zeit ergeben müssen, wenn namentlich an die Fortbildung der Lehrer höhere Anforderungen gestellt werden. Das sind in der That Zahlen, die insbesondere mit Rücksicht auf den Aussig-Karbitzer Bezirk zusammengestellt wurden, auf welchen Bezirk sich Herr Abg. Wolfrum berufen hat, und diese Zahlen sind von Männern aufgestellt worden, die die Verhältnisse kennen, und soviel, als ich bis jetzt in privaten Unterredungen über diesen Gegenstand gehört, sind dieselben auch von anderen nicht Betheiligten durchaus nicht für zu hoch, sondern eher als zu niedrig gegriffen erklärt worden. Der Herr Abg. Wolfrum hat sich auf die Regierungsvorlage berufen, und sich viel darauf zu Gute gethan, daß er durch diese Autorität unterstützt wird.

Der Herr Regierungsvertreter hat mich bereits der Mühe enthoben, ihm darauf zu erwiedern.

Ich glaube aber, ohne daß ich Selbstverständlich nach meiner Stellung mir anmaßte, irgend wie die Intentionen der Regierung zu kennen, sagen zu können, daß ja vornhinein dies Niemand so auffassen könnte, als ob die Regierung dem Landtage des Königreiches Böhmen irgend etwas vorschreiben oder besonders empfehlen wollte, schon deshalb nicht, weil meines Wissens, soweit ich es aus den Zeitungsberichten erfahren, diese Vorlage für alle Länder gleich gemacht wurde, es also nur den Sinn haben kann, daß in jenen Kronländern Oesterreichs, wo die Lebensbedürfnisse in der billigsten Weise befriedigt werden können, daß selbst da der Ansatz von 300 fl. als Minimum in der letzten Gehaltsstufe beibehalten werde und daß die Regierung eben nur die Stelle der Ziffer nicht leer lassen wollte. Uiberhaupt ist es unnöthig, diese Autorität in diesem Falle citiren zu wollen, wo dieselbe gar keinen Abspruch thun wollte, sondern wie vom Regierungstische ausdrücklich versichert wurde, es dem hohen Landtage selbstverständlich überlassen blieb, zu entscheiden, weil es sich um die Landesfinanzen handelt.

Es ist auch gar nicht anzunehmen, daß die hohe Regierung eine Schablone für sämmtliche Krouländer Oesterreichs schaffen wollte in Bezug auf die Lehrergehalte, da ja die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Kronländern außerordentlich verschieden sind.

Der Herr Abg. Wolfrum hat als praktischer Mann seiner hervorgehoben, daß er die jetzigen Verhältnisse im Auge hat, nicht die zukünftigen. Wenn er nur wenigstens zugestanden hätte, daß er eine Anbahnung zukünftiger Verhältnisse auch im Auge hat, dann hätte ich seiner Argumentation schon mehr Gerechtigkeit widerfahren lassen; so aber muß ich gestehen, wenn er sagt, er habe nur die jetzigen Verhältnisse im Auge, so heißt das auch die Vergangenen, und man will die zukünftigen, besseren nicht einmal anbahnen. Was werden wir erreichen, wenn wir blos die jetzigen Verhältnisse berücksichtigen ? Da, daß man auch nie andere Leistungen wird beanspruchen können, nie andere Leistung haben wird, als die jetzigen. Und das, glaube ich, soll eben durch die gegenwärtige Schulgesetzgebung geändert werden.

Man will eben in der Zukunft höhere Leistungen und darum müssen auch wir mehr leisten, wenn wir vom Lehrerstande höhere Leistungen verlangen. Es sind die Steuerträger citirt worden, die vielfach nicht ein Einkommen von 400 fl., viele nicht 300 fl. haben. Wird aber von jedem Steuerträger verlangt, " daß er vier Jahre in's Gymnasium und dann noch 4 Jahre in's Pädagogium geht, dann die Prüfung macht und dann zwei Jahre im Schuldienste praktizirt; das verlangt wohl auch der Herr Abg. Wolfrum von den verschiedenen Dorfbewohnern nicht, sondern gestattet, daß, wenn sie die Volksschule absolvirt haben, sie sich beliebig ihren Beruf wählen, ohne noch in eine höhere Anstalt einzutreten. Da scheint mir gar kein Vergleichspunkt vorzuliegen. Nur dann, wenn man gleiche. Anforderungen stellt, kann man auch das, was man dafür bietet, in eine Vergleichiing bringen. Es hat Herr Abg. Wolfrum, wie mir scheint, mit Effekt hervorgehoben, daß die 83 kr., die herausgerechnet wurden, pr. Tag auch für die Ferialtage entfallen.

Nun ich gestehe zu, daß man die Berechnung anders anstellen konnte mit Rücklicht darauf, weil man den Arbeitern in den Fabriken auch nicht für die Sonntage und Feiertage zahlt.: mir für die Arbeitstage.

Aber, meine Herren! sind 83 kr. täglicher Löhn derart, daß ein Lehrer, besonders wenn er noch eine Familie zu ernähren hat, etwas zurücklegen kann, oder soll et an den Ferialtagen, wo er nicht Schule hält, sich zur lieben Sonne zu Tische laden und nichts essen?

Das wird Abg. Wolfrum nicht wollen,. und seine Argumentation Wäre daher nur dann richtig, wenn er nachweisen könnte, daß das Einkommen des Lehrers so reichhaltig sei, daß er auch etwas zurücklegen könnte für die Ferialtage. Es hat Abg. Wolfrum sich veranlaßt gesehen, den Herrn Vorredner. Dr. Banhans bezüglich der Auffassung des §. 27 zu berichtigen und zu sagen, daß die Grundstücke den Lehrern nicht genommen werden. Nun die Gründe, welche nach dem §. 27 ge; meint sind, werden den Lehrern nicht genommen werden, dessenungeachtet aber war die Argumentation des Hrn. Abg. Dr. Banhans richtig..

Denn gerade der Herr Abg. Wolfrum, der eine so. reiche Erfahrung im Gemeindeleben hat, wird wissen, daß die zahlreichen Lehrer. und insbesondere solche, welche bis jetzt- besser standen, außer den Grundstücken, die ihnen fassionsmäßig gebührten, auch sonst noch von der Gemeinde Grundstücke hatten, daß aber jetzt die Gemeinden, wo die Schulsteuer an die Bezirkskasse entrichtet werden muß, ohne. Zweifel in den meisten Fällen geneigt sein; werden, diese Grundstücke den Lehrern zu entziehen. und da wird naturgemäß mit Bezug auf §. 27 diese Berechnung eintreten und dieselbe wird dann sehr zum Nachtheile der Lehrer aussallen. Die Argumentation des Herrn Dr. Banhans muß ich daher zur Unterstützung unserer Anschauung in Anspruch nehmen und muß behaupten, daß sie dessen ungeachtet sehr wohl begründet war.

Nun der Hr. Abg. Wolfrum meint, jetzt wird es 8 Jahre lang dauern, bis wir erst neue Lehrer bekommen, und dann wollen wir auch neue Gehalte geben. Das bedarf wieder vielfacher Berichtigung: erstens ist es gar nicht richtig, daß es 8 Jahre dauern wird, sondern heute kann schon einer, der das Untergymnasium mit gutem, Ersolge absolvirt hat, in eine Lehrerbildungsanstalt eintreten und nach 4 Jahren hat er schon die neuen Anforderungen erfüllt.

Der Herr Abg. Wolfrum muß daher seine Argumentation auf 4 Jahre reduziren. Aber selbst Wenn das richtig wäre, daß es. 8 Jahre dauert, so wäre dessenungeachtet seine Ausführung noch nicht richtig:

Denn die Sache steht einfach so: Sobald das Gesetz herauskommen wird, so wird es sich; entscheiden, ob von nun an noch eine größere Anzahl juuger Männer sich dem Lehrerberufe zuwendet oder nicht. Das wird selbstverständlich abhängen von dem, was man dem Lehrer in Zukunft bietet. Setzt man die Gehalte so gering, daß der Lehrer nicht einmal das Einkommen eines Diurnisten, Kanzleischreibers oder Arbeiters hat, dann werden selbstverständlich die jungen Leute ihren Enthusiasmus für den Lehrerberuf nicht weit treiben; daß sie sich in dieses Elend hineinstürzen, sondern einfach einen anderen Beruf aufsuchen- und wir werden gar keine Lehrer haben. Weil wir jetzt schon an einen großen Lehrermangel leiden, kömmt es jetzt schon vor, daß sich keine Bewerber um die ausgeschriebenen Lehrerstellen melden, daß sich die. Gemeinden wiederholt an die Landesschulbehörde gewendet haben, daß sie ihnen Kandidaten zuschicken möchten und daß vielleicht der ganztägige Unterricht in halbtägigen Unterricht umgewandelt werden mußte.

Auch in anderer Beziehung ist der Herr Abg. Wolfrum nicht über sämmtliche §§. des Gesetzes im Klaren. Er hat z. B. gesagt: "Es Wird Sache des Schulrathes sein, zwischen tüchtigen und mindertüchtigen Lehrern zu unterscheiden u; s. w. "

Da hat der Herr Abgeordnete ganz und gar folgenden Umstand übersehen: Der Landesschulrath wird bestimmen, in welche Gehaltsklasse jede Schule einzureihen sei, aber der Landesschulrath wird es nicht sein, der die Lehrer anstellt,. sondern der Bezirksschulrath; es bliebe also dem Bezirksschülrath nichts übrig, als gegen die Ertheilung des Landesschulrathes eine andere Eintheilung vorzunehmen, wozu er natürlich als untergeordnete Behörde gar nicht berechtigt ist.

In dieser Beziehung erlaube ich mir also zu bemerken, ist der Hr. Abg. Wolfrum von irrigen Voraussetzungen ausgegangen; Mit großem Effecke hat er zum Schluße für den langsamen und sicheren Fortschritt plaidirt, um zum Ziele zu gelangen. Ich muß gestehen, es scheint mir der langsame Fortschritt nicht immer der sichere zu sein und wenn man auch in diesem langsamen Vorgehen noch einen Fortschritt sehen wollte, so möchte ich sagen, wir müssen uns auf einen raschen Fortschritt gefaßt mächen, mit einem langsamen Fortschritte kommen wir nicht vorwärts und weil wir gerade in Schulwesen gegen die Nachbarlän der Zurückstehen, müssen wir trachten in einem Decennium nachzuholen; was wir in 50 Jahren versäumt haben und daß wir allzurasch vorwärts gehen, wie der Herr Abgeordnete meint, mit dem Antrage der Kommission, wenn er zum Beschluß erhoben wird; das wird doch kaum begründet werden können. Denn daß wirklich etwa mit 400 fl. Jahresgehalt Kapazitäten dem Lehrerberufe zugeführt und einem anderen Stand entzogen werden, oder welches sonstige Unheil dadurch eintreten sollte, befürchte ich von meinem Standpunkte aus - und ich glaube auch mit den Verhältnissen betraut zu Sein - nicht im Geringsten.

Gegen den Antrag des Freiherrn von Korb hätte ich mich aus denselben Gründen, welche vom Regierungstische vorgebracht worden sind, aussprechen müssen und insbesondere Deshalb, weil er gar nicht durchführbar wäre.

Auch die jetzigen Lehrer haben die gesetzliche Befähigung, andere würden nicht angestellt werden. Sie haben auch zum großen Theil viel mehr noch geleistet, als sie verpflichtet waren, denn Eifer und Pflichttreue kann man gewiß unseren Lehrern nicht absprechen. Deshalb also blos, weil sie nicht so glücklich gewesen, die Prüfung 12 Monate früher abzulegen, deshalb sollen sie in die niedrigere Gehaltsstufe versetzt werden?

Das scheint mir vollständig ungerechtfertigt. Ich kann nun zum Schluß meine Gründe dahin zusammenfassen, daß ich sage, wir haben in jeder Beziehung durch die vorhergehenden Beschlüsse höhere Anforderungen an den Lehrerstand gestellt, wir haben insbesondere höhere Anforderungen gestellt an die Vorbildung des Lehrers, sowohl der Zeit der Vorbildung nach, als auch den Leistungen nach, welche bei den Prüfungen verlangt werden. Während früher Jemand Volksschullehrer werden konnte, der nach der Hauptschule eine 3klassige, ja nach, Umständen eine 2klassige Unterrealschule und dann den 2jährigen Lehrerbildungskurs absolvirt hatte, wozu also im ganzen 4 oder 5 Jahre gehörten, muß er jetzt eine 3klassige Unterrealschule oder ein Untergymnasium und den 4jährigen Lehrerbildungskurs absolviren, was 7, bez ehungsweise 8 Jahre ausmacht. Uiberdies, ehe er definitiv angestellt werden kann, muß er nach den Bestimmungen des Volksschulgesetzes mindestens 2 Jahre Praxis nachweisen, es kommt demnach die Vorbildungszeit auf 9, beziehungsweise 10 Jahre hinaus. Aber auch in Bezug auf die Leistungen bei der Prüfung werden viel höhere Anforderungen gestellt und ich verweise in dieser Beziehung aus das Volksschulgesetz Ebenso werden auch selbst viel höhere Anforderungen gestellt in Bezug auf die fysische Zeit, indem dem Lehrer 31 Stunden Unterricht wöchentlich aufgebürdet werden. Ferner zahlreiche Nebenbeschäftigungen werden verboten. Fern sei et von mir, für die Beibehaltung der Nebenbeschäftigungen eintreten zu wollen, ich weiß nur zu wohl, welche Mängel dieser Umstand im Gefolge hatte, aber ich kann nicht unberücksichtigt lassen, daß mit diesen Nebengeschäften gute Einkünfte verbunden waren und daß die Lehrer selbst nach dem Antrage der Kommission sür dieselben nicht vollständig entlohut würden.

Endlich glaube ich, wird man mir zugeben, daß der Lehrer eine geachtetere Stellung in der Gemeinde einnehmen muß, als jetzt; die kann er aber nicht einnehmen, wenn er sein Leben nur fristen, kann wie ein gewöhnlicher Handarbeiter, wie ein Proletarier, die kann er nicht einnehmen, wenn er Nebenbeschäftigungen suchen müßte, und die Organe, welche die Lehrer zu beaufsichtigen haben, würden nicht im Stande sein, diesen Unfug abzustellen.

Wenn wir in jeder Beziehung höhere Anforderungen an den Lehrer stellen, müssen wir auch nach den Kräften des Landes Höheres zu leisten suchen, den Lehrern eine bessere Stellung geben.

Ich beanspruche für mich und meine Gesinnungsgenossen, daß auch wir die Steuerträger vertreten, aber ich halte mich der Zustimmung aller intelligenten Steuerträger für gewiß; indem wir, wenn wir schon nothgedrungenerweise zahlreiche unproduktive Ausgaben votiren müssen, einmal eine im eminentesten Sinne produktive Ausgabe votiren und zweifle nicht, daß gerade diese Last von den intelligenten Steuerträgern wenn auch mit Resignation doch nicht mit Widerwillen wird getragen werden. (Bravo!)

Meine Herren, ich erlaube mir noch auf einen Umstand hinzuweisen. Es mag sein, daß Jemand, der spartanische Grundsätze sich angeeignet hat und ein besonderer Freund der stoischen Philosophie ist, auf kärgliche Weise sein Leben fristete. Aber nicht eines jeden Menschen Natur ist dazu angelegt, sonst konnten wir auch die Gehalte der Universitätsprofessoren auf 300 st. herabsetzen, denn von diesen könnten wir solche Grundsätze am che sten erwarten. Das sind hochgebildete Männer, die sich über die Zeitverhältnisse am leichtesten hinwegsetzen könnten. Von diesen Herren könnten wir diese Resignation um ehesten in Anspruch nehmen. Von diesem Standpunkte dürfen wir aber die Frage nicht beurtheilen, sondern Leistung gegen Leistung nehmen und wenn wir in diesem Sinne die. Vorlage der Kommission auffassen, so wird noch immer gesagt werden müssen, daß die Leistung der Steuerträger nicht im entferntesten der Leistung entspricht, die man von den Lehrern fordert. Ich empfehle dem hohen Hause wenigstens nicht unter den Minimalgehalt von 400 fl. herabzugehen. Ich muß nur noch Folgendes bemerken: In der Kommission war man einig darüber, daß der Gehalt von 300 fl. viel zu niedrig sei, aber Anträge, wie Dr. Knoll einen gestellt hat, 4, 5, 6-700 fl. wurden deshalb nicht angenommen, weil man eben die Rücksicht auf die Steuerträger soweit als möglich trieb.

Ich könnte daher noch am ehesten einem solchen vermittelnden Antrage, wie ihn Dr. Wiener gestellt hat, beitreten u. z. mit Rücksicht daraus, weil es gewiß praktisch ist, eine 4 klassige Abstufsung einzuführen statt einer 3 klassigen. Ich werde also für meine Person einem solchen Abänderungsantrage beistimmen, aber nimmermehr einem Antrage, der noch unter 400 fl. herabgeht und glaube die Mehrzahl der Mitglieder der Kommission für mich zu haben.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zur Abstimmung u. z. werde ich abstimmen lassen über §. 2l mit Auslassung des Wortes "drei. "

§. 21.

Um den Betrag auszumitteln, auf welchen jede Lehrstelle Anspruch gibt, werden die Schulgemeinden nach den Durchschnittspreisen der wichtigsten Lebensbedürfnisse und anderen örtlichen Verhältnissen in Klassen getheilt. Diese Einteilung nimmt der Landesschulrath vor und revidirt sie von 10 zu 10 Jahren, ohne daß dadurch zwischenweilige Berichtigungen ausgeschlossen sind.

Snìmovní tajemník Schrnidt ète:

§. 21.

Aby se postavilo na jisto, ku kterým pøíjmùm každé uèitelské místo dává právo, rozdìlí se obce školní podle prùmìrných cen nejdùležitìjších vìcí k živobytí potøebných a podle jiných místních okolností na tøídy. Zemský úøad školní rozdìlení to vykoná, a každých 10 let prohlídne, èímž ovšem není vylouèeno, aby také mezi tím èasem se mohly státi opravy.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben (geschieht). Angenommen. Nun werde ich die Zahl auslaffen und erst nach Abstimmung über §. 22 erst die Zahl zur Abstimmung bringen. §. 22 werde ich zur Abstimmung bringen flassenweise, weil für jede verschiedene Anträge vorliegen und zwar werden zuerst als den weitgehendsten den Antrag des Dr. Knoll zur Abstimmung bringen.

Dr. Knoll: Ich konformire mich mit dem Antrage von Dr. Wiener.

Oberstlandmarschall! Also kommt zuerst der Antrag des Dr. Wiener zur Abstimmung, welcher die zwei ersten Klassen unverändert läßt. Ich werde also über die 2 ersten Klassen abstimmen lassen.

§. 22.

Der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes, welchen ein Lehrer in Gemeinden der I. (höchsten) Klasse anzusprechen hat, beträgt 600 fl., in Gemeinden der II. Klasse 500 fl.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 22.

Stálé služné roèní, na které uèitel v obcích I. (nejvyšší) tøídy má právo, má èiniti neménì než 600 zl., - v obcích II. tøídy 500 zl.

Ob er st l and marsch all: Ich ersuche jene Herren, welche dem ersten Theil des §. zustimmen, die Hand zu erheben (geschieht). Angenommen.

Oberstlandmarschall: Nun kommt der Antrag des Hr. Dr. Wiener und zwar anstatt zu setzen "der dritten Klasse 400 ft., " sei zu setzen "in Gemeinden der 3. Klasse 450 fl. "

Snìmovní tajemník Schmidt ète: V obcích III. tøídy 450 zl.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Hr. Dr. Wiener zustimmen, sich erheben zu wollen (geschieht). (Es ist die Minorität 43). Also der Antrag des Dr. Wiener ist gefallen; nun kommt der Antrag, wie ihn die Kommission gestellt hat "In Gemeinden der 3. Klasse 400 ft. "

Ich ersuche jene Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben (geschieht). Angenommen.

Jetzt käme der Antrag des Abg. Dr. Wiener, wornach in der 4. Klasse....

Dr. _ W i e n e r: Ich kann ja diesen Theil meines Antrages nicht mehr aufrecht erhalten, weil der erste Theil desselben gefallen ist.

Abgeordneter Wolfrum: Ich beantrage, daß in der 4. Klasse 300 st. eingestellt werden.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abg. Wolfrum beantragt, daß eine 4. Klaffe eingestellt werde mit 300 st.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Poslanec pan Wolfrum navrhuje IV. tøídu s 300 zlatými.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Herrn Abgeordneten Wolfrum zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Es ist unstreitig die Majorität.

Nun entfällt der Antrag des Herrn Baron Weidenheim. Nun ist noch abzustimmen, das heißt, es ist nicht mehr abzustimmen, sondern es kommen im §. 21 "4 Klassen. "

Ich werde den §. in der jetzigen Fassung vorlesen:

§. 21.

Um den Betrag auszumitteln, - auf welchen jede Lehrstelle Anspruch gibt, werden die Schulgemeinden nach den Durchschnittspreisen der wichtige sten Lebensbedürfnisse und anderen örtlichen Verhältnissen in 4 Klassen geteilt. Diese Eintheilung nimmt der Landesschulrath vor und revidirt sie von 10 zu 10 Jahren, ohne daß dadurch zwischenweilige Berichtigungen ausgeschlossen sind.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 21.

Aby se postavilo na jisto, ku kterým pøíjmùm každé uèitelské místo dává právo, rozdìlí se obec školní podle prùmìrných cen nejdùležitìjších vìcí k živobytí potøebných a podle jiných místních okolností na 4 tøídy. Zemský úøad školní rozdìlení to vykoná, a každých 10 let prohlídne, èímž ovšem není vylouèeno, aby také mezi tím èasem se mohly státi opravy.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche den §. in dieser Fassung annehmen, die Hand zu erheben.

Abg. Dr. Wickert liest:

§. 23.

Für Lehrstellen an Bürgerschulen ist der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes eines Lehrers ohne Unterscheidung der eben erwähnten Klassen


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