Sobota 23. øíjna 1869

stufung anwendbar. Wenn nach 8 Jahren sich Lehrer herausgebildet und alle diese Erfolge erzielt haben werden, die der Herr Abgeordnete Herrmann als Ziel der Volksschullehrer hingestellt hat, wenn das der Fall sein wird, bleibt es ja der Gesetzgebung des Landes ganz unbenommen, die Gehaltsabstufungen zu erhöhen und auf eine entsprechendere Höhe zu setzen, als es jetzt möglich ist. Meine Meinung ist eben, daß in der Jetztzeit die mindeste Gehaltsabstufung von 300 fl. ganz zweckmäßig sei. Denn bedenken sie, meine Herren, sie haben noch nicht diese Kräfte, wie sie die Herrn Abgeordneten Herrmann und Maresch geschildert haben, wenigstens nicht in ihrem ganzen Umfange; und bedenken sie weiter, daß die Einreihung der Gemeinden in die verschiedenen Gehaltsklassen ja Sache des Schulrathes ist, daß der Schulrath zu beurtheilen haben wird, ob ein Pfarrdorf, welches so und so viel Kinder hat, nicht etwa in die dritte Gehaltsklasse gesetzt werden soll, da ja das Alles Sache des Schulrathes ist. Wenn man aber den Schulrath zwingt, blos 3 Klassen zu nehmen und zwar die letzte mit. 400 fl., dann kann der Schulrath keinen Unterschied machen, dann würden gewiß große Ungerechtigkeiten eintreten, wenn derjenige, der ein ausgezeichneter Lehrer an einer großen Pfarrschule - ich habe die Städte gar nicht im Auge - in großen Pfarrschulen 400 fl. erhält und der, der jetzt in Folge des soeben beschlossenen Gesetzes einer kleinen Schule vorsteht, 40 oder 45 Kinder beiderlei Geschlechtes hat, die er heranbilden muß, auch 400 fl. bekommt, was wirb der Lehrer in der Pfarrschule sagen? er wird sagen: "ich habe Anspruch auf eine höhere Gehaltsstufe!" Nun da ist jetzt durch meinen Antrag, oder vielmehr durch die Regierungsvorlage dem Schulrathe Gelegenheit geboten, eine große Zahl von neu zu creirenden Schulen - meiner Ansicht werden 1000-1500 sein-in diejenige Klasse, die eben die letzte ist, wenigstens zum Theil einzureihen.

Aber, meine Herren, sie werden nicht lauter Unterlehrer bekommen, denn wenn sie diese neuen Klassen blos mit Unterlehrern besetzen wollen, werden sie bald an Unterlehrern Mangel haben; es werden Lehrer genommen werden müssen. Wenn sie aber den Lehrern an allen diesen tausend von neu zu kreirenden Schulen gleich 400 fl. geben, dann gestatten sie mir, so laut und so lebhaft die reinen Freunde des Volksschulwesens ihre Stimme erhoben haben, daß auch von Seite eines Vertreters der Steuerträger eben auch in dieser Hinsicht die Stimme erhoben wird, nicht um die ganze Instituzion und Organisazion der Schule zu hemmen oder zurückzuwersen, nein, um sie langsam und sicheren Schrittes dem Ziele zuzuführen. Wenn sie die Sache überstärzen, werden sie sie in der öffentlichen Meinung zu Grunde richten; wenn sie langsam und vorsichtig vörwärts gehen, wird sich das Volk allmählig an die großen Kosten gewöhnen, es wird die Früchte

dieser, heilsamen Instituzionen einsehen und die ganze Instituzion wird in der Meinung des Volkes festen Fuß fassen. (Bravo!) Gehen sie aber zu rasch vorwärts, werden sie der Sache, fürchte ich, schaden. Ich kann nun wohl eigentlich dem Herrn Regierungsvertreter, der noch nicht gesprochen hat, überlassen, diejenige Vorlage, die die Regierung eingebracht hat, ebenfalls zu vertheidigen. Ich glaube, daß die Vorwürfe, die meinem Antrage gemacht worden sind, wohl eine kräftige Vertheidigung von Seite desjenigen erfordern, der eben eigentlich gemeint war; denn ich nehme nicht in Anspruch, der Vater dieses Kindes zu sein, ich habe blos die Regierungsvorlage zu meinem Antrage gemacht, indem ich glaube, daß nach den Berathungen der Regierung, ehe sie den Antrag stellte, eine Grundlage vorhanden ist, die sich auf wirkliche Bedürfnisse und Verhältnisse des Landes stützt; deswegen erlaube ich mir nochmals unbeschadet aller der Einwendungen, die mir von sehr geehrter Seite und zu meinem Bedauern von meinen Freunden gemacht worden, dennoch diese Vorlage dem h. Landtage zur geneigten Annahme zu empfehlen. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich ertheile Hrn. Stöhr das Wort.

Abgeordneter Stöhr: Beider Berathung des Volkßschulgesetzes sind, wie selbstverständlich; die Meinungen in, Prinzipienfragen im hohen Hause auseinander geplatzt.

Eine solche Prinzipienfrage ist es, daß der Unterricht an der Volksschule unentgeltich ertheilt werden soll; jedoch aus Opportunitätsrücksichten hat man diese Prinzipienfrage fallen gelassen, man hat das an und für sich verwerfliche Schulgeld beibehalten. Ohne Zweifel durfte es im Prinzipe wiederum richtig sein, daß tüchtige Leistungen auch entsprechend honorirt werden müßten. Wollen wir, daß die neuen Volksschulgesetze in Fleisch und Blut übergehen, Wollen wir, daß sie zum Segen des Landes ausschlagen, dann müssen wir auch für tüchtige Lehrer Sorge tragen, die Tüchtiges leisten, und diese wüssen wir dann wieder entsprechend honoriren. Aus Opportunitätsgründen, aus Rücksichten auf die Steuerträger können wir nicht mäckeln.

Wenn wir hier mäckeln sollen bei dem wichtigsten Gegenstande, der dem Landtage vielleicht je vorgelegen ist, dann konnte man mindestens ebenso bei jedem anderen Gegenstande mäckeln.

Was nöthig ist, muß geschaffen werden; eine gute Volksschule ist nöthig, erfordert Lehrkräfte und das Alles muß geschaffen werden. Der geehrte Herr Vorredner sagte zwar, daß vor einigen Jahren über die Besoldung der Lehrer bereits verhandelt wurde und daß man damals so hohe Ansätze nicht nöthig glaubte, wie's diesmal der Fall ist. Aber ich mache darauf aufmerksam, daß die Zeiten sich geändert haben. Es ist alles theuerer worden, als es früher war. Man verlangt auch jetzt von dem Lehrer mehr, als man früher von ihm verlangt hat. Er hat eine weit größere Vorbildung nöthig, als vorher. Diese verursacht ihm weit mehr Auslagen, er. muß mit einem Worte auch mehr leisten als vorher und hat dafür den gerechten Anspruch mehr zu bekommen. Nun mache ich aber noch auf eines ausmerksam. §. 42 des vorliegenden Gesetzes bestimmt, daß sogenannte Nachstunden nicht mehr ertheilt werden dürfen. Die Nachstunden haben dem Lehrer ein ziemliches Erträgniß geliefert. Wenn wir ihnen dieses entziehen und mit Recht entziehen, so müssen wir ihnen ein Aequivalent geben und ihren Gehalt ausbessern, so aber geben wir ihnen kein Aequivalent und begehen geradezu ein Unrecht gegen sie. Nun mochte ich wirklich wissen, ob der Gehalt, ich spreche vom niedrigsten, von 400 fl., wirklich so außerordentlich viel ist, daß man daran noch mäckeln soll. 400 fl. sind besonders, wenn der Lehrer verheiratet, und das Cölibat können wir ihm unmöglich auserlegen, gerade so Viel, daß er nicht verhungern aber auch nicht recht leben kann. Das ist eine wenig beneidenswerthe Stellung. Wenn man noch berücksichtigt, daß ein Unterlehrer nur 60 0/0 von diesen 400 fl. bekommt, was 240 fl. ausmacht, so muß man nothwendigerweise zum Schluße kommen, daß so ein Unterlehrer, wenn er nicht Unterkunft in einer barmherzigen Familie findet, entweder aus Bettelei oder schlechte Handlungen angewiesen ist. Damit, was der Herr Abg. Wolfrum erwähnt, daß ein Fortschritt im Gesetze darin liege, daß der Lehrer von nun an eine Pension in Aussicht hat, ist dem Lehrer nicht besonders gedient. Was nützt es ihm, wenn er auf seine alten Tage eine Pension in Aussicht hat, dagegen in seinen jungen Tagen nicht weiß, wovon er leben soll. Dieser Fortschritt scheint mir nicht so bedeutend zu sein, um se weniger bedeutend, als der Lehrer jetzt auch zu leben bekommen mußte. Es ist zwar möglich und ich möchte sagen, es ist gewiß, was der Hr. Vorredner erwähnt hat, daß viele Steuerträger sind, welche weniger zu verzehren haben, als Lehrer und wenn sie selbst nur 300 fl. bekommen. Aber ich möchte fragen, ob diese Steuerträger auch die Fähigkeit haben, welche man von einem Lehrer verlangt und selbst wenn sie haben, so frage ich, wird man deshalb einen Lehrer um einen billigen Gehalt bekommen, weil es andere Leute gibt, die noch weniger Einkommen haben. Ich glaube nicht, daß das ein Grund wäre, den Gehalt herabzusetzen. Wean wir diesen niedrigen Gehalt behalten wollen, welchen die Regierungsvorlage und der Abg. Herr Wolfrum empfohlen haben, so fürchte ich, daß wir nicht nur schlechte, sondern daß wir auch gar keine Lehrer bekommen werden.

Ich mache darauf aufmerksam, daß wir nach dem neuen Gesetze sehr viel Lehrer brauchen und wenn sie nicht entsprechend dotirt wurden, würden sich nicht genug Leute diesem Fache widmen. Der hohe Landtag könnte in die unangenehme Lage kommen, daß er später den Gehalt noch mehr erhöhen müßte, als es heute nach dem Antrage der Kommission der Fall ist, um Lehrer heranzuziehen;

aber angenommen, wir bekommen Lehrer zu diesen Gehalten, so läßt es sich nicht läugnen, daß dieselben in Folge dessen, daß sie nur ein trauriges Leben fristen müssen, auch unzufrieden fein werden, und ich möchte fragen, ob ein unzufriedener Lehrer geeignet ist, die lugend mit Erfolg zu erziehen. Die Unzufriedenheit des Lehrers wird sich sehr bald auf das kindliche Gemüth übertragen,. insofern als das Kind den Mißmuth des Lehrers fühlen müßte. Viele Gemeinden haben das bereits anerkannt und viele Gemeinden haben aus diesem Grunde, so schwer es ihnen auch gefallen, die Dotazion der Lehrer erhöht. Wenn der hohe Landtag die Lehrer so stellen wird, so ist zu etwarten, daß die Lehrer ihre Pflichten erfüllen werden und zwar mit Liebe, es wird den Kindern eben etwas Ersprießliches beigebracht werden, dann bin ich auch überzeugt, daß die Gemeinden, die einzelnen Steuerträger nicht unzufrieden sein werden mit den Ergebnissen des Landtags, und es wird sich die Meinung Bahn brechen, daß dieser Landtag wohlthätig für das Land war. Wenn der hohe Landtag das nicht thut, wenn er die Lehrer nicht so stellt, wie es nothwendig ist, so ist es die Frage, ob die heilsamen Schulgesetze von Erfolg fein werden, dann werden wir allerdings wieder wunderschöne Gesetze im Prinzipe haben, aber zur Durchführung werden sie nicht gelangen; ich schließe mich daher vollständig dem Antrage der Kommission an.

Oberstlandmarschall: Es ist eine Abstimmung über §. 21 nicht möglich, wenn nicht über §. 22. abgestimmt wird, es wäre meine Ansicht, den §. 21 zur Abstimmung zu bringen ohne das Wort "vier", das offen zu lassen ist, bis dann über §. 22 abgestimmt werde, wo ich im Einzelnen über jede Klasse abstimmen lassen werde und erst dann, wenn es sich herausgestellt hat, wie viel Klassen im §. 22 bleiben, würde ich über das Wort "vier" im §. 21 abstimmen lassen. Ich glaube, daß diese Ari der Abstimmung vollkommen genügen würde, da jetzt die Debatte über §. 21 geschlossen ist und da eben die. Abstimmung nicht möglich ist, wenn nicht auch über §. 22 geschlossen ist, so eröffne ich die Debatte über §. 22.

Es haben sich gemeldet Herr Abg. Hanisch, Herr Freiherr Karl von Weidenheim jun.

Ich ertheile dem Herrn Dr. Hanisch das Wort.

Dr. Schweykal: Ich bitte ums Wort. Informeller Beziehung würde ich das Ersuchen stellen, zuerst den §. 22 vorzulesen.

Dr. Pickert: Der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes, welchen ein Lehrer in Gemeinden der ersten (höchsten) Klasse anzusprechen hat, beträgt 600 fl., in Gemeinden der zweiten Klasse 500 fl., in Gemeinden der dritten Klasse 400 fl.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß in Oesterreich eine Partei besteht, welche die unseligen Schulgesetze nicht sowohl wegen der Gottlosigkeit perhorrescirt, die in denselben liegen soll, als vielmehr deswegen, weil sie den Lehrer aus seiner Untertänigkeit, aus serner erniedrigenden, aus seiner unwürdigen, ans seiner Bedientenstellung, um es kurz zu sagen, be sreien, ich muß mich korrigiren, befreien sollen: Denn auch ich bin der Ansicht, daß der Erfolg dieser Gesetze von der Gehaltfrage abhängt und deshalb ist es auch charakteristisch, und es ist im Reichsrathe von einem Der beredtesten Interpreten dieser Partei auch unvorsichtiger Weise verrathen worden, daß es sich eigentlich darum handelt, den Lehrer nicht auskommen zu lassen. Ich kann mit Vergnügen konstatiren, daß in dieser hohen Versammlung diese Partei nicht vertreten ist, und deshalb glaube ich auch, daß der Antrag der Kommission, welcher die niedrigste Gehaltstufe mit 400 fl. festgesetzt hat, und ebenso der Antrag des Herrn Abg. Wiener in Bezug auf die niedrigste Gehaltstuse den Intentionen des Gesetzes besser entspreche, als die Regierungsvorlage. Ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme, daß die Regierung schon in Vorhinein entweder ausdrücklich oder stillschweigend diese Gehaltstufe gebilligt und als Verbesserung der Regierungsvorlage betrachtet hat. Wenn man nun meint, daß nur die Gegenwart zu berücksichtigen sei, so muß ich gerade sagen, die Gegenwart ist es, welche diese Berücksichtigung der Lehrer erfordert, jetzt ist es nothwendig, den gedrückten Lehrer zu heben. Und es handelt sich nicht um Lehrer, die vielleicht bei großen Stadtschulen angestellt sind, die andere Emolumente haben, die, wie mir das Beispiel von Grulich bekannt ist, einen Gehalt, wie selbst der Bezirksrichter nicht, haben, es handelt sich nicht um solche Lehrer, sondern um Lehrer in den kleinen Dorsschulen, um Lehrer der untersten Kathegorie, welchen die 400 fl. aus ihrer Nothlage, welchen sie aus ihrer entwürdigenden Stellung helfen sollen. Ich bin daher in der Lage, für die 4 Klassen allerdings stimmen zu können, weil vier Klassen der Eintheilung der verschiedenen Schulen im Lande entsprechen. Ich wäre aber nicht in der Lage, auf 300 fl. zurückgehen zu können, weil eben diese 300 fl. der Mission nicht entsprechen, welche wir haben, den Lehrerstand an heben. Diese 400 fl., welche in der niedrigsten Klasse gesetzt werden sollen, diese sind für jetzt wohl zureichend, für die Zukunft, wenn an die Lehrer andere Anforderungen gestellt werden, find sie wohl auch noch nicht zureichend. Ich schließe mich daher dem Antrage auf vier Klassen und dem Antrage mit 4 Gehaltstufen im Sinne des Herrn Abgeordneten Wiener an.

Oberstlandmarschall: Freiherr Karl Korb von Weidenheim hat das Wort.

Abg Karl Korb von Weidenheim: Ich ergreise heute allerdings mit einer gewissen Bangigkeit das Wort, meine Herren, einfach aus dem Grunde, weil schon so gewiegte Kräfte heute in der Debatte des vorliegenden Paragraphen 21 und 23 eingetreten sind. Darum andererseits, weil ich als Mitglied der Kommission jetzt eigentlich dagegen sprechen will, gegen das, was ich in der Commission selbst befürwortet habe. Wenn ich recht zusammenfasse alle jene Momente und jene Standpunkte vor die Augen haltt, die die einzelnen Redner heute eingenommen haben, muß ich sagen, daß einige der Herren auf dem finanziellen Standpunkte ihre Ansichten entwickelt haben, andere den Standpunkt der Gegenwart unseres Volkes, und andere den Blick hingelenkt haben nach dem Ziele der Zukünft, die wir vor Augen haben sollen. In dieser Beziehung allerdings ist in diesem Gesetze sehr viel geschehen. Das Gesetz will heranziehen tüchtige Kräfte zum Lehrfache, indem sie die Beförderung insbesonders möglich macht, die Gehalte bessert und indem sie andererseits Rechnung trägt allen jenen Mängeln, welche bisher unseren Volksschulen besonders anhängten. Ich muß offenbar gestehen, daß der niedrige Gehalt der Volksschullehrer einer der hauptsächlichsten Momente ist, die bis jetzt hinderlich waren einem Ausblühen der Volksschule. (Sehr wahr. ) Aber eines müssen Sie nicht aus den Augen verlieren, es frägt sich, ob wir durch bloße Erhöhung der Gehaltklassen der Volksschullehrer das erreichen, was wir erreichen wollen, ob wir auch bessere Lehrer haben und ob auch zugleich mit Erhöhung der Gehalte unser Volksschulwesen ein besseres wird. Ich glaube, die Besserung unseres Volksschulwesens hängt insbesondere von der Heranbildung der nöthigen Lehrkräfte ab und die Heranbildung der Lehrkräfte wird eben nicht im Augenblicke geschaffen mit Erhöhung der Gehaltsklassfen. Es handelt sich hauptsächlich darum, einen Sporn zu schärsen, der jungen Leuten die eine Ausficht für die Zukunft bietet und ihnen jenen Stand ergreifen laßt, in dem sie die Zukunft und eine Aussicht auf ihre Beförderung in der Zukunft sinden können. Nun, ich muß gestehen, daß ein Volkslehrer, wenn er den Anforderungen des Gesetzes entsprechen soll, wie es die Vorlage verlangt, daß er, wie wir geholt haben, entweder 4 Jahre Gymnasium oder Untevrealschule und dann noch einen pädagogischen Curs von 4 Jahren durchgemacht-hat und sich nach allen dem einer strengen Prüfung unterziehen muß, mit 300 fl. nicht leben kann. (Bravo!) Das gebe ich zu und darum stehe ich ganz auf dem Standpunkte meines geehrten Landtagscollegen Herrn Wolfrum, der, wie ich glaube, auch denselbeu Standpunkt einnimmt. Er will nicht jene, die die Befähigung besitzen, nach dem Gesetze mit 300 fl. bedacht wissen, er will sie in höheren Kategorien wissen; er will andrerseits nicht jene, die diese Befähigung nicht besitzen und in Folge dessen das nicht leisten, was das Gesetz verlangt, auch nicht absolut diesen höheren Gehalt zusprechen. In Folge dessen und in Hinblick auf die Begründung derselben Ansicht erlaube ich mir folgenden Antrag zu stellen: §. 22. hätte zu lauten: "Der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes, welchen ein Lehrer in meinden anzusprechen hat, beträgt 600 fl., also in Gemeinden der zweiten Klasse 500 fl., in Gemeinden der dritten Klasse 400 fl.,. in. sofern der betreffende Lehrer, der gesetzlichen Anforderungen rücksichtlich der Lehrerbefähigungen entspricht. Der mindeste Betrag für bereits definitiv angestellte Lehrer, deren Lehrerbefähigung jetzt noch nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird mit 300 fl. festgesetzt.            

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? - Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Abg. Freiherr Christian Kotz v. Dobrž hat das Wort.

Abg. Kotz v. Dobrž: Ich erlaube mir für die Bestimmung von 300 fl. als niedrigsten Gehalt der 4. Klasse wie in der Regierungsvorlage einzutreten. Ich halte mich an den alten Satz: "ultra posse nemo tenetur!" Niemand kann nämlich zu einer Leistung über das Können verhalten werden. Wir müssen hier auf die Zusammensetzung des verstärkten Bezirksschulrathes Rücksicht nehmen, wo man ja ausdrücklich festgestellt hat, daß die Gemeindevorsteher des Schulbezirkes 8 Männer wählen Sollen als Beisitzer mit. entscheidender Stimme. Ich frage nun, werden sie diese Herren nur aus der Klaffe der Schulfreunde wählen, oder nicht auch ausschließend aus der Klasse der Haushälter? Ich denke aus der Reihe, welche den Schulbezirk vor übermäßigen Auslagen bewahren wollen. Wir sehen ferner, daß die Steuern, die wir zu zahlen haben, schon eine bedeutende Höhe erreicht haben, so daß man z. B. bei der Grundsteuer hofft, daß sie niedriger würde. (Rufe: Schwerlich!)

Wir haben ferner den sogenannten Steuergulden; dieser gilt in den meisten Gemeinden als der Hauptfaktor des Gemeindeeinkommens; ja, die meisten Dörfer, wohl auch viele Städte konnten die Auslagen nicht erschwingen, ohne diese Steuerzuschläge zu machen, die eine ziemlich bedeutende Ziffer erreichen. Wir haben ferner im Durchschnitte für die Auslagen jeder bezirksvertretung gewiß 10 % anzunehmen; wir haben ferner den Landesfondzuschlag, der auch, wie ich, glaube, 10 % beträgt und einen nur etwas geringeren Zuschlag für die Grundentlastung; auch spuken hie und da noch andere Lokalzuschläge. Wir haben ferner festgesetzt, daß die Schulbezirke die Hälfte des. Aufwandes für die. Bezirksschulen bis 10 % hinauf zu tragen haben, und diese Hälfte wird wieder den direkten Steuerträger treffen. Ich frage nun, wenn wir alle diese Faktoren zusammenrechnen, ob wir, wenn auch das allgemeine Beste fest im Auge haltend, alles werden bezahlen können? ob wir damit durchdringen werden bei dieser Zusammensetzung des Bezirksschulrathes, und ob wir eine Exekutive haben werden, welche kräftig genug sein wird, um, wenn die Mittel dazu verweigert würden, dieselben aufzubringen, ohne die bestehenden Leistungen für andere Branchen ins

Was der Herr Abg. Wolfrum gesagt hat und was man als unpraktisch bezeichnet hat - vielleicht meint man aber, es sei unpraktisch - das halte. ich nämlich für sehr praktisch, das allein macht es möglich, daß wir Schneller erreichen, was wir anstreben. Wir haben nicht so viele Lehrer, als wir brauchen von der Befähigung, wir müssen uns daher auch mit geringeren behelfen und müssen anerkennen, daß doch größten Theils unsere Jugend von Lehrern gebildet worden ist, die mehr weniger befähigt waren.

Ich glaube, daß eine niedrige Gehaltsklasse, wie stein der Regierungsvorlage in weiser Ueberlegung aller Umstände, mit 300 fl. beziffert wird, als Minimum der vierten Besoldungsklasse nach den Landesverhältnissen Böhmens unbedingt nothwendig ist. Deswegen muß ich mich dem Antrage des Hrn. Abgeordneten Wolfrum, beziehungsweise der Regierungsvorlage unbedingt anschließen und bitte nicht zu vergessen, daß, wenn wir zu viel Bedingungen daran knüpfen, mir Verwirrung ins Ganze, gebracht werden dürfte.

Ich würde dasselbe glauben, bei keinem Ziffersatze der Klassen unter 100 fl. herabzugehen, und was übrigens mein verehrter Freund Baron Karl Korb von Weidenheim gesagt hat, daß man Abstufungen der Klassen-Ziffersätze nach der Befähigung der Lehrer machen sollte, das würde ich nie befürworten, weil es mir zu komplizirt scheint und zudem zu hart für die Lehrer.

Dr. Forster: Ich beantrage bei dem Umstande, daß der Gegenstand nach allen Seiten hin ventilirt werde, den. Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Wird der Schluß der Debatte angenommen?

Er ist angenommen.

Es hat sich Niemand mehr zum Worte gemeldet; ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Der Herr Regierungskommissär hat das Wort.

Abg. Statthaltereirath Grohmann, (vom Regierungstische aus): Ich erfülle den Wunsch des Herrn Abgeordneten Wolfrum, um in kurzen Worten den Standpunkt zu präcisiren, den die Regierung in der vorliegenden hochwichtigen. Frage eingenommen hat. Der Herr Abg. Wolfrum hat die vorliegende, Frage selbst als eine solche, bezeichnet, durch welche die finanziellen Kräfte des Landes in hohem Maße in Anspruch genommen werden.

In allen solchen Fragen hat die Regierung bei den gegenwärtigen. Verhandlungen über das Volksschulgesetz die Haltung beobachtet, daß sie es der Weisheit des hohen Hauses vollständig überlassen hat, die Kräfte des Landes abzuwägen und hienach seine Beschlüsse zu fassen.

Sie wird sich nicht veranlaßt finden, abänderuden Anträgen des hohen Hauses entgegen zu treten, insofern sich dieselben nur innerhalb des Nahmens und der Bestimmungen des allgemeinen.

Volksschulgesetzes bewegen und den Interessen des Volksschulwesens nicht abträglich sind.

Wenn daher die Regierungsvorlage den Gehalt von 300 ft. als den niedrigsten Ansatz hin-gestellt hat, so hat sie damit nur die äußerste Grenze bezeichnen wollen, unter Welche der hohe. Landtag nicht herabgehen konnte, ohne dem Volksschulwesen des Landes wesentlichen Abbruch zu thun. Sollte sich das hohe Haus veranlaßt finden, höhere Ansätze als die Regierungsvorlage anzunehmen, so würde die Regierung gewiß keine Ursache haben, derartigen Beschlüssen entgegenzutreten.

(Heiterkeit. )

Was jedoch den Antrag des Herrn Abgeordneten Korb von Weidenheim anbelangt, so kann ich. denselben vom Staudpunkte der Regierung, aus keineswegs. billigen. Wie aus dem §. 42 der Regierungsvorlage hervorgeht, soll künftighin den Lehrern verboten werden, Nachstunden zu ertheilen, und. auch andere Beschäftigungen zu treiben, welche bisher einen wesentlichen Theil des Nebeneinkommens des Lehrers gebildet haben. Es ist dieses Verbot nothwendig im Interesse der Volksschule. Wenn man aber dem Lehrer Nebenbeschäftigungen untersagt, welche bisher einen großen Theil seines Einkommens gebildet haben, so scheint es doch gerechtfertigt zu sein, daß man diesen Lehrer auch an den Vortheilen dieses neuen Gesetzes partizipiren läßt. Der Antrag des Herrn Abg. Baron Korb ist aber auch in formaler Beziehung nicht wohl anzunehmen, da er blos allgemein von der pädagogischen Befähigung des Lehrers spricht, die Lehrerbildungsprüfung überhaupt als die Bedingung bezeichnet, unter welcher die bereits angestellten Lehrer an den Wohlthaten des Gesetzes Antheil nehmen sollen.

Sämmtliche Lehrer, welche jetzt definitiv angestellt sind; haben ihre Lehrbefähigungs-Prüfung abgelegt und es wäre in der, That ein Mißtrau ensvotum, welches der Landtag unseren, gegenwär tigen Lehrern durch die Annahme dieses Beschlußes ertheilen würde, ein Mißtrauensvotum, welches die gegenwärtigen Lehrer ganz gewiß nicht verdient haben.

Unsere gegenwärtigen Lehrer haben unter ungünstigen Verhältnissen geleistet, was in ihren Kräften stand und es ist der Zustand der Schule keineswegs ein so schlechter, wie aus den Verhandlungen des hohen Landtages heute entnommen werden könnte, wenn diese Ansicht nicht im Hause selbst rectificirt würde.

Ich werde daher bitten den Antrag des Hrn. Abgeordneten Korb nicht anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter hat. das Wort.

Dr. Wickert: Ich kann nicht verhehlen, daß mich im Laufe dieser Verhandlung wiederholt das" Gefühl ergriffen hat, als ob die Gefahr vorhanden wäre, daß alle die großen Anstrengungen, welche zur Hebung des Schulwesens bisher gemacht worden sind, vergebens sein würden, als ob alle

Hoffnungen, welche auf die Zukunft in Bezug auf die Entwickelung des Schulwesens gestellt wurden, in Frage gestellt feien und ich glaube, daß dieses Gefühl nicht allein mich beherrscht, ja ich glaube sogar jene Herren Redner, welche gegen den Kommissionsantrag gesprochen haben, selbst mit als Zeugen für diese Thatsache anfuhren zu können, denn ausdrücklich haben einige dieser Herren selbst anerkannt, daß eine Besserung der; Stellung des Lehrers mit zu den wesentlichen Bedingungen zur Hebung unseres Volksschulwesens gehört. Das ist selbstverständlich, daß durch die Erfüllung dieser Bedingung allein die Hebung des Volksschulwesens noch nicht gesichert ist, ebenso wie sie nicht geschert wäre, wenn blos von einer einzigen andern Seile her auf die Hebung des Volksschulwesens hingearbeitet würde und man nicht bemüht wäre, alle Mängel und alle Gründe zu beseitigen, die bis jetzt einem höheren Aufschwunge entgegenstehen. Wenn ich dann insbesondere mich hinwende zu den Bedenken, welche zunächst von Seiten meines geehrten Freundes des Abgeord. Wolfrum angeregt wurden, und wie ich zu meiner Befriedigung sagen kann, von. wenigen Rednern vertheidigt worden find, so glaube ich, daß diese Bedenken zum großen Theile von unrichtigen Voraussetzungen erhoben wurden.

Es scheint mir doch kein praktischer Standpunkt zu sein, wenn man jede Frage blos vom finanziellen Standpunkte betrachtet. Ich glaube, daß auch mein verehrter Freund Wolfrum mir mit feiner reichen Erfahrung zugestehen wird, daß man vor allem produktive und unproduktive Ausgaben unterscheiden muß und wenn wir leider durch die Zeitverhältnisse auch in unserem Staate gezwungen sind, große Summen auf inproduktive Ausgaben zu votiren, so werden wir doch mit großer Beruhigung an die Votirung von Ausgaben Schreiten können, welche wir als produktiv in dem Sinne bezeichnen können, wie im vorliegenden Falle.

(Richtig. )

Das betrifft die eine irrige Voraussetzung, von der die Herren Gegner ausgegangen sind.

Eine andere irrige Voraussetzung, die ich im Allgemeinen richtig zu stellen habe, ist aber die, daß, wie mir scheint, man sich die Stellung eines Lehrers gar nicht vergegenwärtigt.

Meine Herren! ich muß ganz offen reden: Wollen wir, daß ein großer Theil unserer Lehrer blos die Stellung der Proletarier einnehme, dann allerdings können wir die Frage blos vom finanziellen Standpunkte betrachten und blos vom finanziellen Standpunkte lösen. Daß dieses Wort nicht zu hart ist, wird mir von allen Seiten zu gegeben werben, wenn ich vor allem eine Correctur anbringe, die von den Gegnern allerdings übersehen wurde. Es handelt sich ja, hoher Landtag, nicht um den Minimalgehalt von 300 fl., sondern es handelt sich um den Gehalt von 180 fl. jährlich für einen Lerhrer und zwar für eine längere Dienst


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