Sobota 23. øíjna 1869

§. 22 statt in Gemeinden der 3. Klaffe 400 fl. 450 fl. zu setzen und in der 4. Klasse 400 fl.

Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Herr Dr. Knoll stellt den Antrag im §. 22 zu Setzen der mindeste Betrag des festen Jahresgehalts der ersten Klasse ist 700 fl., in Gemeinden Der zweiten Klasse 600 fl, in Gemeinden der dritten Klasse 1500 st., in Gemeinden der vierten Klasse 400 fl.

Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Ich ertheile nun dem Herrn Dr. Haßmann das Wort.

Abg. Dr. Haßmann: Ich kann den Anschauungen jener Herren Vorredner, welche ein Zurückgehen aus die Regierungsvorlage empfehlen, nicht beitreten, weil dadurch eine Gehaltsstufe geschaffen würde, bei; welcher die Existenz des Lehrers nicht gesichert wäre, ich meine nämlich, die nach der Regierungsvorlage mit 300 fl. veranschlagte mindeste Gehaltsstufe. Es sind der Kommission zahlreiche Petizionen von Seite einzelner Lehrer, wie ganzer Lehrer-Korporationen vorgelegen, welchen Petitionen die Rechnungen beigelegen waren über jenen Bedarf, welchen ein Lehrer zur Bestreitung der Lebensbedürfnisse für sich und seine Familie jährlich benöthigt. Diese Berechnungen schwanken zwischen 400 und 500 fl., und es sind, ich kann Das dem hohen Hause versichern, die Ansätze für Herbeischaffuug der einzelnen Lebeusbedürfnisse so niedrig gestellt, daß der Herr Lehrer auch nach Tische mit feiner Familie noch bei: gesegnetem Appetit sein wird. Ich konnte also die Annahme der niedrigsten Gehaltsstufe mit 300 fl. nicht empfehlen. Selbst wenn ich ganz davon absehen wollte, daß bei den höheren Anforderungen, welche das Gesetz an die Bildung des künftigen Lehrers stellt, es schwerlich Jemanden verleiten würde, sich einem Berufe zu widmen, bei welchem dieselbe seine Laufbahn nicht mit 300 fl., sondern viel niedriger unter dieser Gehaltsstufe beginnen müßte. Denn in der Regel, beginnt der Lehrer seine Laufbahn als Unterlehrer. Nun ist aber nach Dem Entwurfe der Kommission und nach ihrem Antrage der Gehalt eines Unterlehrers blos 60% des Gehaltes des wirklichen Lehrers an der betreffenden Schule. Nimmt man nun die niedrigste Gehaltsstufe mit 300 fl. an, so würde ein Unterlehrer an derselben Schule 180 fl. bekommen. Meine Herren, um 180 fl. jährlich zu verdienen, dazu sind feine Vorstudien nothwendig. Das thut die bloße Hand. Es ist das beinahe kein größeres Einkommen, als ein Taglohner bezieht. Ich kann aber am allerwenigsten die Bedenken meines geehrten Freundes Herrn Wolfrum theilen, die, wie mir scheint, doch von einem gar zu praktischen Standpunkte, möchte ich sagen, hergenommen sind. Es wird, nämlich durch die Erhöhung der Gehalte die Belastung der Gemeinde keine so beträchtliche werden, als man vielleocht besorgt. Ich erlaube mir hier zu bemerken,

daß die Fassionen, welche größteutheils aus dem vorigen Jahrhunderte stammen, von 120 ft. fassionsmäßigem Gehalte angefangen bis höchstens 250 fl. fassionsmäßigen Einkommen reichen. Besieht man aber das fassionsmäßige Einkommen beim rechten Lichte, so kommt man zur Uiberzeugung, daß jede Fassion von 120 fl. gleich ist einem wirklichen Einkonimen von mindestens 300 fl (sehr richtig), daß aber die Fassionen mit 210 fl. beziehungsweise 200 fl. C. M. gleich sind einem Einkommen von 400 bis 500 fl. und in dem Verhältnisse weiter, je nachdem die Fassion über den Betrag von 210 fl. hinausreicht. Nun werden nach dem eben vom hohen Landtage angenommenen Gesetze über Errichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschule alle diese fassionsmäßigen. Bezüge in die Bezirkskasse einstießen, die Naturalien werden zu Gelde veranschlagt, das in die Bezirkskasse einfließt, und es wird die Realisirung der fassionsmäßigen Bezüge wenigstens in den meisten Fällen so viel betragen, als der erhöhte Gehalt nach dem Kommissionsautrage, beziehungsweise nach dem Antrage des Herrn Dr. Wiener. Eben deshalb aus diesem Grunde nämlich ist auch das vom Herrn Abgeord. Wolfrum geäußerte Bedenken, daß es dahin kommen konnte, daß der Lehrer mehr Gehalt habe, als der Besitzer in der Gemeinde Einkommen, unbegründet, denn darin liegt eben der große Vortheil des vom hohen Hause beschlossenen Gesetzes, daß es der Lehrer nicht mehr mit der Gemeinde zu thun hat, daß der Lehrer durch dieses Gesetz losgelöst ist von der Gemeinde, daß er seinen Gehalt aus der Bezirkskassa erhält, daß. die Gemeinde nicht für ihre Schule in die Bezirkskasse zahlt, sondern daß diese Bezahlung für sämmtliche Schulen des Bezirkes in die Bezirkskasse erfolgt. Ich werde daher für die Kommission und eventuell für den Antrag des Dr. Wiener stimmen und erlaube mir zu bemerken, daß wir oft gelesen und erlebt haben, daß für Pferdezucht und Pferdezüchter beträchtliche Prämien votirt wurden, daß mir jedoch nicht erinnerlich ist, daß je Prämien votirt wurden für den Lehrer, der den sittlichst und besterzogensten Jungen erzogen hätte. (Bravo! Bravo!) Darum glaube ich, lassen wir den erhöhten Gehalt der Lehrer als Prämie für ihre mühevolle, dornenvolle Laufbahn! (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Dr. Banhans hat das Wort.

Dr. Banhans: Gestatten Sie mir, daß ich auch mein Wort erhebe im Interesse des Lehrers, und in erster Reihe für die Kommissions-Anträge. Es ist gesagt worden, der Stand der Lehrer wird besser sein im Lande, wenn man ihnen: 300 fl. geben wird; ich muß dem auf das entschiedenste widersprechen. Mein unmittelbarer Vorredner hat betont, daß seine Fassion des Schullehrerstandes auf 120 fl., bei der Berechnung gleich kommt einer Bezahlung, von 300 fl. Nun ich muß das auf das unbedingteste bestätigen. Meine Herren, abgesehen davon,

daß ich selbst der Sohn eines Lehrers bin, der Fassion auf 120 fl. hatte und der nach einer genauen Berechnung wußte, daß er doch über 300 fl. zu verfügen habe im Jahre, mochte ich die Herren aufmerksam machen, daß, als der 1. Srahl der Freiheit nach Oesterreich drang, im Jahre 1848 unter dem Vorsitze hochverdienter, hochwürdiger Herren Leserversammlungen abgehalten, wurden, die nachdenken und prüfen sollten, welche Uebelstände vorhanden sind, um das Lehrerwesen zu erheben und wie dieselben zu beseitigen wären. In diesen Kommissionen wurden hunderte und hunderte Fassionen hergenommen und sorgfältig geprüft und es hat sich immer die Wahrheit bestätigt, daß unsere Lehrer, welche fassionsmäßig 120 fl. hatten, in Wirklichkeit 300 st. beziehen. Nun meine Herren! konnte man damals sehr leicht Lehrer werden, der Junge trat mit 12 Jahren aus der Dorfschule heraus und trat zu seinem Schullehrer als sogenannter Gehilfe oder Lehrling ein; nach zwei Jahren ging er in eine Anstalt aus 6 Wochen, legte dort die Prüfung ab und ward nun ein gemachter Lehrer. Heute votiren wir ein Gesetz und verlangen von demselben Manne, daß er hinausziehe in die Welt oder wenigstens in eine große Stadt, daß er daselbst Unterrealschule oder Untergymnasium absolvire und sich dann noch einem vierjährigen Lehrkurse widme, ehe er das Zeugniß bekommt, als Lehrer fungiren zu dürfen und dann tritt er heraus nach dieser achtjährigen Studienzeit und hat das Recht Unterlehrer zu werden nach dem Antrage der Kommission mit 180 fl.

Meine Herren, wer durch 8 Jahre auf seine Kosten leben muß, der braucht dazu Geld und Kapital und wenn sie das Kapital verzinsen, so wird der junge Mann wohl das Recht haben zu prüfen: Was hat mir das Kapital für Zinsen getragen? und wenn sie mit nichts anderem antworten können, als daß er vielleicht das ganze Leben hindurch mit 300 fl. als Schullehrer fungiren wird, dann wird er sich bedenken, eine solche Laufbahn einzuschlagen. Wenn er, während er einen 4jährigen Lehrkurs absolvirt hat, die OberRealschule absolvirt, wird er mit Vergnügen einen Dienstposten erhalten, der ihm jährlich 500 bis 600 fl. trägt. Wenn der Antrag meines verehrten Freundes, des Herrn Abgeordneten Wolfrum, angenommen würde, wenn nämlich der Lehrer in der niedersten Klasse mit 300 fl. bezahlt werden sollte, dann müßte man das ganze Gesetz umändern. Gestatten sie mit nur aus einige §§. hinzuweisen. Sie wissen, meine Herren, daß der Lehrer in der Regel besoldet wird in Barem durch das bisher gezahlte Schulgeld und dann entweder in Naturalien, insoweit sie noch nicht abgelöst sind, in der Regel aber durch Grundstücke. Man gibt dem Lehrer in der Gemeinde, sei es, daß es in der Fassion steht oder nicht, einige Metzen Grund, damit er im Stande ist, eine Kuh zu halten und damit für sich und seine Kinder Milch zum Frühstücke, überhaupt zum Leben zu haben. Was sagt nun dieses Gesetz? Diese Grundstücke sollen dem Lehrer genommen werden, und was will mau dem Lehrer dafür bieten ? Es steht im §. 27 ausdrücklich: "da wird der Katastralreinertrag genommen und diesen gibt man dem Lehrer für das Grundstück. " Sehen sie nun, meine Herren, den Betrag an, wie er im Kataster steht, von dem Grundstück, das der Lehrer bekommen hat; in der Regel gibt man dem Schullehrer das beste Grundstück nicht, man gibt ihm ein Grundstück von den Gemeindegründen in der Regel dort, wo sie nicht gut, wo sie schlecht sind; man erwartet von dem Lehrer, daß er durch seine Intelligenz, durch seinen Fleiß die Grundstücke sich verbessern wird, damit sie ausreichen zur Unterhaltung der Küche. Es steht also im Kataster, daß das Grundstück einen Reinertrag von 50 kr. bis 2 fl. gibt. Sie geben dem Lehrer für die Unterhaltung einer Kuh eine Baarsumme von cirka 10 fl. und werden die durch Schweig und Mühe des Schullehrers gut gemachten Grundstücke einziehen zu Handen, der Bezirksschulkassa.

Die Bezirksschulkasse wird bei diesem Standpunkte sich bereichern auf Kosten des armen Schullehrers, und Sie haben die Lage des Schullehrers nicht nur nicht verbessert, sondern ich konstatire hiemit öffentlich, Sie haben seine Lage aus das Wesentlichste, verschlechtert und ihm unmöglich gemacht zu leben, weil Sie ihm die Milch genommen haben, womit er seine Kinder ernähren kann; man hat es ihm unmöglich gemacht zu leben, weil man nicht Rücksicht genommen hat auf die hohen Preissteigerungen in Naturalien, die allerdings in billigeren Jahren möglich machen zu leben. Das aber, glaube ich, kann unmöglich in der. Intention des hohen Hauses liegen, daß man ans Kosten des armen Schullehrers die Totalsumme ausspricht in runder Ziffer, die recht, gut klingen mag, die aber in Wirklichkeit weniger gibt, als bisher. Sie verlangen nun auf einer Seite von dem Lehrer, daß er mehr lerne, mehr leiste, daß er das Volk heranbilde zur Aufrechthaltung der bestehenden Gesetze, daß er die Kinder heranziehe in Ehrfurcht vor Gott, vor dem Monarchen, dem Gesetze und bieten auf der anderen Seite weniger, als ihm bisher die Gemeinden gegeben haben. Ich frage: warum haben Sie denn vor wenigen Tagen beschlossen, daß der Lehrer aus der Gemeinde herausgenommen und vom Schulbezirke bezahlt werde, mir scheint ein mächtiger Widerspruch darin zu liegen; aber, meine Herren, gehen Sie weiter; wenn Sie das Gesetz umblättern, so finden sie einen Passus, der wesentlich in's Gewicht fällt. Es steht im §. 42:

Jedes Mitglied des Lehrerstandes hat sich von dem Zeitpunkte au, mit dem die Regulirung seiner Bezüge nach dem gegenwärtigen Gesetze durchgeführt ist, der Ertheilung des sogenannten Nachstunden-Unterrichtes und der Verschling des Meßnerdienstes zu enthalten,

Ich habe gesagt, daß durch die Einziehung der Grundstücke dem Lehrer ein wesentlicher Theil seines Gehaltes genommen wird und daß. sich der Schulbezirk auf Kosten des armen Lehrers irgend einen Mehrbetrag schafft. Die Nachstunden haben wenige Gulden im Monat, also einige Gulden im Jahre getragen, auf die muß er gleichfalls verzichten, die waren nicht in der Fassion enthalten, das war sein rechtlich erlaubtes Nebeneinkommen.

Eben so bezüglich des Meßnerdienstes.

Er hat denselben nicht dem Hochwürdigen und der Kirche allein zu Liebe verrichtet, sondern weil ihm der Meßnerdienst etwas getragen hat.

Sehen sie wieder auf die Fassion zurück, mit welch' niederer Summe waren diese. Beträge eingestellt !

Was auf der einen Seite dem Lehrer genommen wird, muß mindestens auf der anderen Seite gegeben werden, und ich weiß recht wohl, wie schwer es ist, das Geld im großen Ganzen auszubringen. Aber, meine Herren! meine Ansicht ist, daß, wenn Sie nach den hier bestehenden Normen den Schullehrergehalt regeln, es unmöglich ist, weniger zu geben als 400 fl., weil, wenn sie weniger geben, sie den Lehrer schlechter stellen wie bisher, und er wird sich zurücksehnen nach den Zeiten, wo er nicht vom Staate aus geschützt wurde, sondern wo er im bisherigen Zustande weiter existiren kann. Und deswegen bitte ich das hoße Haus, sich gegenwärtig zuhalten, daß, wenn sie vom Lehrer mehr verlangen, auch mindestens so viel geben, als er bisher bezogen hat und 400 fl. als Minimalbetrag anzunehmen. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dein Herrn Pr. Herrmann das Wort.

Prof. Herrmann: Hoher Landtag ! Ich kann als Schulmann nicht umhin, mein tiefes Bedauern auszusprechen, daß heute ein Antrag gestellt wurde, wonach der niedrigste mindeste Gehalt aus 300 fl. bemessen werden soll.

Ich bedauere dies um so mehr, da er von einem von mir hochverehrten Mann gestellt wurde, der von einem der Herren Vorredner ein unpraktischer Mann genannt wurde und den ich als einen gerechten und praktischen Mann kenne. Ich muß jedoch gestehen, gerade in dieser Angelegenheit kann ich ihn nicht als praktischen Mann anerkennen. Denn was würde die Folge sein, wenn seinem Antrag der hohe Landtag beitreten wollte? Die Folge wird eben die sein, daß die ganze Reform des Volksschulwesens, die wir anstreben, daß der ganze Zweck vereitelt werden würde und müßte. - Der Herr Abgeordnete Wolfrum wird mir als Geschäftsmann zugeben, daß er um einen so niedrigen Gehalt schon einen sehr beschränkten Gehilfen oder Buchhalter in seinem Geschäfte finden wird. Er würde Daher nichts weniger als praktisch handeln, wenn er auch, seinen Buchhalter so schlecht bezahlen würde, denn er würde seinem Geschäfte wenig nützen.

Meine Herren! Als ich vor mehr ale 20 Jahren öffentlich für die Hebung des Volksschulwesens in Oesterreich eintrat, als ich nach meinen beschränkten Mitteln die Reform anstrebte, da war mein Motto: "Wahrheit und Recht. "

Und dieses Motto ist bis heute noch das meinige. - Jede Institution, wenn sie zum Segen der allgemeinen Menschheit, des Staates werden soll, muß aus diesen beiden Prinzipien ruhen, folglich auch die Volksschule.

Allein, meine Herren, wenn ich mir jetzt das Staatsgesetz und speziell den. §. 55 desselben ansehe, welcher da lautet, daß Minimalbezüge, unter welche keine Gemeinde herabgehen darf, so bemessen sein sollen, daß der Lehrer und Unterlehrer frei sind von den hemmenden Nebenbeschäftigungen ihrer Zeit und ihre ganze Kraft dem Berufe widmen sollen; Wenn ich diesen §. in seiner ganzen Intention und in seiner vollen Bedeutung erwäge, so würde ich durchaus keine Wahrheit finden, wenn man heute auf einen Minimalgehalt von 300 fl. zurückgeht. Ich beklage, daß unsere Volksbildung keine wahre ist. und jeder Schulfreund, jeder Volksfreund, jeder Jugendfreund muß in dieser Hinsicht nur zustimmen.

Ich habe durch mehr als 42 Jahre dem Schulwesen gedient, ich habe nichts so tief beklagt, als daß die Volksbildung nicht eine Wahrheit war; auf Grund der Wahrheit müssen wir die Volksbildung anstreben, dann würde sie Glück und Segen bringen dem ganzen Lande, dem ganzen Staate. Nun aber wenn es eine wahrhafte Volksbildung geben soll, wenn die Jugend in der That und in Wirklichkeit gebildet und erzogen werden soll, so müssen wir nicht die Schule zu einer Dressuranstalt, sondern zu einer Erziehungsanstalt machen und wenn das der Fall ist, so müssen wir auch höhere Anforderungen, an die Lehrer stellen, als bisher gestellt worden sind. Allein wenn das der Fall ist, und sie mir das zugeben, so frage ich: Wo ist denn das Recht ? Denn zwischen Leistung und Lohn besteht ja ein inniger Causalnerus, und kann man von Recht reden, wenn man größere Anforderungen macht und weniger gibt? Wollen wir zurückgehen in die uralte Zeit, wo man, um einen billigen Ingendunterricht zu haben, Sklaven zu Erziehern wählte? Da wird man Sklaven bilden und, wird gegen sich selbst arbeiten. Nun glaube ich, wenn dieser §. 55 zur Wahrheit werden soll, so kann man unmöglich mit einem Minimalsatze von 300 fl., resp. 180 fl. zufrieden sein.

Mir liegen eine Menge Berechnungen vor, welche Lehrer angestellt haben und die nach meiner Uiberzeugung auch zutreffend und wahr sind, und alle diese Berechnungen über die nothwendigen Lebensbedürfnisse gehen weitaus über den Betrag von 300 fl. Nun konnte man mir freilich entgegnen: Wo hat man es bis jetzt hergenommen ? Das war einfach so: Der Lehrer war alles, nur kein Volksschullehrer, und wir hatten auch deswegen keine Volksschule, welche auf Wahrheit gegründet war, denn der Lehrer.

konnte beim besten Willen kein - wirklicher Volkserzieher sein. Das soll aber in Zukunft besser werden. Er soll von allen hemmenden Nebenbeschäftigungen befreit werden, er soll in Zukunft ein wirklicher Volkschullehrer sein, ein wirklicher Lehrer der ihm anvertrauten Jugend. Und, meine Herren! ich sollte doch wohl meinen, daß Kinder es verdienen, daß, man auf das Beste für dieselben sorge. Sind sie denn nicht unser größter Schatz, den wir als Fawthenväter, den wir im Lande und im Staate haben? Für die Zukunft müssen wir arbeiten und wollen wir dafür arbeiten, so müssen wir auch denjenigen in die Lage stellen, welcher für das Beste der Kinder arbeiten soll, daß er es kann.

Jeder Arbeiter ist seines Lohnes werth, das ist ein altes Sprichwort und läßt sich hierzu gut anwenden. Nun bitte ich, meine Herren, zu bedenken, wenn sie z. B. einen Gehalt von 300 fl. aussetzen, so kommt pr. Tag circa 82 kr. Der Volksschullehrer ist in Zukunft bis zu 30 Stunden wöchentlich verpflichtet, was kommt also auf eine Stunde? 13 Kreuzer. Ich frage, meine Herren, aus ihrer Erfahrung werden sie mir zugestehen, wo bekommen sie selbst nur die niedrigsten Dienstleistungen auf eine Stunde um 13 Kreuzer? Die niedrigsten Verrichtungen werden sie hoher entlohnen müssen und dem Lehrer will man für eine Stunde Unterricht, wo er soviel Nützliches leisten kann damit abfinden? Das, meine Herren, kann; ich nicht für gerecht finden. Noch großer ist es bei" den Unterlehrern. Der Unterlehrer würde pr. Tag 50 kr. haben, wo er absolut nicht im Stande ist, das Allernothwendigste sich zu schaffen und er, hätte für, eine Stunde kaum 9 Kreuzer, also für eine Stunde Unterricht, wo er vielleicht mit 80 Schülern von vermiedenen Altersklassen arbeiten soll, wo er eine so aufreibende Arbeit hat, da soll er sich mit nicht einmal 9 Kreuzern für eine Stunde begnügen? Alle übrigen Einkünfte sind, wie eben aus der Vorlage hervorgeht, ihm ja untersagt, also ich bin fest überzeugt, der. hohe Landtag wird erkeinnen, daß er der Wahrheit nicht' entspräche, wollten wir auf den niedrigen Satz von 300 fl. zurückgehen. Ich bin fest überzeugt, der hohe Landtag wird es als Recht erkennen, daß man hier einen höheren Satz eintreten lassen müsse und ich glaube mit vollem Rechte nickt allein dem Antrage der Kommission, sonden auch dem Antrage von einigen Herren Vorrednern, welche 400 fl. als Nominalgehalt wollen; beizutreten zu sollen. Ich appelire an den hohen Sinn des hohen Landtages, an seine Gerechtigkeitsliebe und ich hoffe, sie wird auch in dieser Beziehung das Rechte thun, damit es zum Segen, zum Heil der Volksjugend und des theueren Vaterlandes werde. (Bravo!)

Eine Stimme rechts: Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Oberstlanndmarschall: Es. ist der Schluß der Debatte beantragt, ich ersuche jene Herren,, welche

dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Es haben sich noch folgende Herren Redner gemeldet: Herr Abg. Stöhr für, Herr Abg; Hanisch, der Hr. Abg. Baron Weidenheim und Hr. Wolfrum gegen, und ich würde bitten, es ist einer für, und 3 gegen; ich möchte also bitten, die 3 Herren möchten sich über einen Generalredner einigen, nämlicher. Abg. Wolfrum, Hr. Dr. Hanisch und Bar. Weidenheim.

Dr. Hanisch: Durchlaucht! Das ist unmöglich, ich bin gegen den Komimissionsantrag, aber ich bin für Hr. Wiener.

Obetstlandmarschall: Wenn sich die Herren nicht einigen würden, so würde das Los entscheiden. Von der Geschäftsordnung kann ich unmöglich abgehen.

Ich bitte Herren Herren, mir zu erlauben! Meine Absicht war die, jetzt nach Schluß der Debatte, ehe der Hr. Berichterstatter spricht, zu erklären, daß eigentlich über beide Paragraphe debattirt worden ist. Ich würde die Debatte über §. 21 schließen und würde dann die Art und Weise, wie ich die Abstimmung vornehme, dem h. Hause bekannt geben. Ich würde §. 22 noch einmal vorlesen lassen, und würde fragen, ob über den §. 22 irgend noch Jemand sprechen wolle. Aber da beide Paragraphe mit einander debattirt worden sind, so könnte ich nichts anderes thun, als noch einmal vorlesen zu lassen und vor der Abstimmung noch ersuchen, ob Jemand über den §. 22 reden will. Nun würde ich bitten, sich über §. 22 zu einigen.

Abg. Freiherr Karl Korb v. Weidenheim: Ich verzichte auss Wort bei §. 21, bitte mich zu §. 22 vorzumerken.

Abg. Dr. H a n i s ch: Dasselbe thue ich.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem Herrn Abgeord. Wolfrum das Wort.

Abgeord. Wolfrum: Ich muß gestehen, daß ich allerdings mit einigem Bangen meinen Antrag gestellt habe und daß ich mir wohl bewußt war, mit diesem Antrage nach der Stimmung, wie ich sie bei einzelnen Herren Mitgliedern dieses hohen Landtages kannte, eine heftige Opposition hervorzurufen, und zwar weil in Mitten dieser hohen Versammlung, die in der edelsten Absicht wirkt, vorzugsweise für die Bildung des Volkes in den untersten Schichten mit aller Entschiedenheit. eingetreten wird. Aber ebenso bin ich mir auch-bewußt, daß derieu'ige Antrag, den ich zu stellen mir erlaubte, dieser Zweck ebenfalls erreicht wird, nur mit km Unterschiede, daß er sich eben nicht, wie der geehrte Herr Abgeordnete Kittel, bloß auf den Standpunkt der Zukunft stellt, sondern eben den Standpunkt der Gegenwart im Auge behält.

Ich glaube, daß man bei allen Gesetzen, und wenn sie noch so wohltätig zu wirken geeignet sind, dennoch den Standpunkt der Gegenwart nicht verlassen darf. Denn die Gegenwart und die Beträge der Gegenwart, die jetzigen Steuerträger, (Bravo!) die müssen beim Volksunterichte mit bei der Bildung des Volkes doch gewiß berücksichtigt werden. Ein geehrter Herr Redner, mein sehr geehrter Freund Herrmann, glaubt mich bedauern zu müssen (Heiterkeit), daß ich mir den Antrag hier zu stellen erlaubte. Nun ich tröste mich (Heiterkeit), denn ich finde mich bei dieser bedauernswerthen Lage in einer sehr guten Gesellschaft, denn mein Antrag ist ja von der Regierung gestellt. (Bravo!) Und ebenso glaube ich, daß der Vorwurf, den mir der geehrte. Herr Abgeordnete Dr. Knoll und noch ein anderer Herr Redner machte, daß ich mit meinem Antrage dem Reichsgesetze widerstreite, doch jedenfalls keinen Grund hat; denn wo die Regierung, die Reichsregierung eine Vorlage macht, und ich beantrage ja nichts anderes, als was die Reichsregierung dem h. Landtage vorgelegt hat, wo also die Regierung eine Vorlage macht, da ist gewiß einem Reichsgesetze nicht in das Gesicht geschlagen.

Da hat sich freilich ein Herr darauf berufen, daß in dem Reichsgesetze steht, es solle Jeder sein Auskommen haben, und nun herausgerechnet, daß man mit 300 fl. nicht auskomme. Ich kann mich lebhaft der Zeit erinnern, wo ein geehrtes Landtagsmitglieb, welches einer Partei angehört, die. wir im Landtage zu sehen jetzt nicht das Glöck haben, beinahe in jeder Landtagssession lebhaft für die Besserung der Lage der Völksschullehrer eingetreten ist.

Da kann ich mich auch noch sehr lebhaft erinnern, daß dazumal die Fassionsberechnungen und Aufstellung der Gehalte der Lehrer durchaus nicht diese hohe. Summe erreicht haben, die die geehrten Herren Redner jetzt alle aus den Fassionen herausgerechnet haben. Dazumal wurden und so elende Fassionen zu Tage gebracht - es ist noch nicht lange her, daß sie nirgends 200 fl. erreichten.

Jetzt hören wir aus den Andeutungen sämmtlicher Vorredner, daß eigentlich 400 fl. noch gar keine Entschädigung für die jetzige Besoldung der Lehrer sei, daß die Lehrer noch viel besser besoldet werden müssen. Wenn das der Fall ist, so muß ich meinen bescheidenen Zweifel an der Richtigkeit der Klage der Volksschullehrer ausdrücken, denn wenn man unter unseren jetzigen Verhältnissen nicht denen der Zukunft setzt, daß man mit 400 fl. nicht auskommen kann, da verletzt man die Steuerträger; denn es sind sehr viele Steuerträger, die nicht 400 fl. haben und damit ihr Auskommen finden müssen und auch unter 300 fl. finden müssen. Ich mag den Herren nicht folgen, die das Einkommen des Volksschullehrers nach dem Ausatze der Regierung von 300 fl. sogar bis auf die täglichen. Kreuzer ausberechnet haben.

So materiell habe ich nicht gerechnet, denn ich müßte da nach der Rechnung, die im Volke gang und gebe ist, doch blos diejenigen Tage in Anschlag bringen, die bezahlt werden müssen, wo der Lehrer arbeitet. Wenigstens in den Schichten, wo ich verkehre, wird dem jetzigen Systeme sehr zum Worwurfe gemacht, daß die Lehrer eine ungeheuere Menge von Ferialtagen haben, und die Herren Vorredner, die pr. Tag 83 kr. herausrechneten, haben wahrscheinlich die Ferialtage nicht mitgerechnet; wenn das der Fall ist, ist allerdings 83 kr. für diese Ferialtage genug.

Ich glaube aber, das soll geändert werden; es soll nicht allein der Volksschullehrer besser, gestellt werden, er soll auch größere Pflichten haben und wie der geehrte Herr Vorredner Maresch sagte, soll er 30 Stunden in der Woche Unterricht geben. Was bis jetzt nicht der Fall war. Dafür soll er eben eine bessere Stellung erhalten, verschlechtert soll sie nicht werden; denn ich weiß nicht, ob der Herr hochgeehrte Freund Banhans sich nicht bedeutend täuschte, wenn er gesagt hat, daß nach dem vorliegenden Gesetze der Lehrer, wenn er auf Grundstücke angewiesen ist, dieselben verliert. Es ist das nicht der Fall, es soll ihm gar nichts genommen werden, es ist jetzt allerdings ein §., aber wie die Kommission ihn vorschlägt und wie auch die Regierungsvorlage gemeint hat, heißt es ausdrücklich, im §. 38: "Eine mit Grundstücken dotirte Lehrerstelle gibt auch Anspruch auf den Besitz und die Benützung der erforderlichen Wirthschaftsräume. "

Wenn er Wirthschaftsräume haben muß, muß er auch die Grundstücke behalten können und wo die Fassion ist, die basirt ist auf die Benützung der Aecker, Gärten, so ist die Fassung des §., 27 eine derartige, daß gewiß Niemand sagen kann, die Gehalte des Lehrers würden verkürzt werden.

Wenigstens die Herren, die einen Einblick in diese Rechnungen haben, haben mir versichert, daß dies nicht der Fall ist, sondern jedenfalls das Gegentheil. Ich bin von dem Scharfsinn meines Freundes vollkommen überzeugt, daß, wenn er die beiden §§. betrachtet, er wohl zugeben wird, daß er sich geirrt hat. Es wurde von meinem sehr geehrten Vorredner gesagt, daß die Lehrer jetzt besser besoldet werden müssen, weil sie eine lange Vorbildung zu machen haben, und daß wir keine finden werden, die acht Jahre - ich weiß nicht, wie lange sie ihre Vorbildung treiben - und dann nachher Anspruch auf blos 300 fl. oder, um es gleich recht drastisch zu machen, auf 180 fl. haben; Man hat den Unterlehrergehalt angenommen, der noch nicht festgesetzt ist, da die 60 % die Genehmigung des h. Hauses noch nicht erhalten haben und übersehen, daß, wenn 60 % zu niedrig sind, aus den 60 % 70 % gemacht werden können, und dann sind die Einwendungen gegen die Stellung der Unterlehrer sofort behoben.

Aber der geehrte Herr Vorredner sagt, daß man sich so lange fortbilden muß, um endlich blos 300 fl. zu erlangen. Nun, meine Herrn, das ist gewiß auch der Standpunkt der Zukunft; denn bis jetzt haben sich Lehrer, selbst Lehrer, die ausgezeichnete Leistungen haben, noch nicht 8 Jahre fortgebilbet und ich glaube; in Bezug auf den jetzigen Standpunkt war für den Lehrer diese Gehaltsab-


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