Sobota 23. øíjna 1869

und mit dem Verhältnisse der Landbewohner selbst verglichen, ein gar nicht zu verachtender, namentlich wenn ich, wie ich wiederholt betonte, annehme, daß dies blos als ein Minimum angesehen werden soll. Ich glaube auch, daß die soziale Stellung dos Lehrers in einer Gemeinde nicht gerade verbessert wird, wenn er jetzt plötzlich einen wirklich bedeutenderen Gehalt bezieht, als früher, einen Gehalt, der mit den Einkommen der meisten Landwirthe in kleinen Wirthschaften, wenigstens in meiner Gegend verglichen, immer noch ein größerer genannt werden kann, großer, als das Einkommen, welches die Väter der Kinder selber haben. Es wird sehr viel Landwirthe bei uns geben, die keine 360 und vielleicht lange keine 400 fl. Einkommen haben, während der Lehrer nach den Bestimmungen der Regierungsvorlage in den niedersten Gemeinden in den allergeringsten Abtheilungen 360 fl. nach 10 Jahren erreichen konnte.

Alle diese Betrachtungen bestimmen mich, den Antrag der Regierungsvorlage aufzunehmen, welcher in seinem vollständigen Wortlaute lautet, "daß der mindeste Betrag des ersten Jahres, welchen ein Lehrer in einer Gemeinde der 1. Klasse anzusprechen hat, 600 fl., in einer Gemeinde 2. Klasse 500 fl., 3. Klasse 400 fl. und in einer Gemeinde 4. Klasse 300 fl. erhält. "

So ist der Wortlaut der Regierungsvorlage, und ich erlaube mir diesen Antrag auszunehmen und der Genehmigung des hohen Landtages zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Es hat jetzt das Wort Herr Schulrath Maresch.

Schulrath Maresch: Wenn ich mir die Geschichte des österreichischen Schulwesens, vor Augen halte, so finde ich, daß die Dotation für Volksschullehrer mannigfache Wandlungen erfahren bat, während im Anfange - in der Josephinischen Zeit - der Lehrer bei einer ganz geringen Vorbildung, indem er blos einige Wochen, oder höchstens 3 Monate den Bildungskurs zu besuchen genöthigt war und bei ungleich geringer Aufgabe, als dermalen ihm im Schulamte gestellt ist, nur den Gehalt von 200 fl zu beziehen hatte, wurde im Jahre 1852 und 1853 bei höherer Anforderung an die Bildung und Leistung auch eine höhere Gehaltszahlung bewilligt.

Die Congrua des Lehrers d. h. jener Betrag, welchen der Lehrer sowohl aus dem Schulgeldeinkommen als auch aus Naturalgiebigkeiten und auch aus Feldern zu beziehen hatte, betrug 300 fl. für Pfarrschulen, und für Filiallehrer wurde er auf 210 fl. erhöht. Die Ursache, daß die Regierung eine solche Erhöhung in Angriff nahm, war die, daß ein großer Nothstand unter den Lehrern herrschte und auch eine große Noth an Lehrern vorhanden war.

Die Nachtheile waren bedeutender Art; die Ursache dieser Noth an Lehrern war die, daß man eine 2jährige Vorbildungszeit für den Eintritt in den pädagogischen Curs begehrte und daß der pädagogische Curs selbst auf zwei Jahre ausgedehnt worden war. Eine solche Große der Anforderung an die Bildung und in Folge dessen auch eine größere Anforderung an die Leistung hatte zur Folge, daß ein höherer Gehalt den Lehrern bewilligt werden mußte. Wir hatten in jener Zeit 10-15 Unterlehrer in manchen Schuldistrikten fehlend. Wir gehen einer neuen Zeit entgegen, nach dem Reichsrathsgesetze vom 4. Mai ist eine ungleich längere Vorbildungsdauer für den Lehrer bestimmt; er soll eine vollständig 4klassige Unterrealschule oder ein Untergymnasium besucht haben, bevor er in den pädagogischen Curs eintritt; dieser Curs selbst ist durch das Gesetz vom 14. Mai abermals verlängert worden, und erstreckt sich auf die Dauer von 4 Jahren:

Die Anforderung an die künftige Leistung ist ebenfalls eine erhöhte und sie ist nicht etwa für den einen oder den andern Lehrer erhöht, sondern für alle; der Unterricht soll ausgedehnt werden, bis auf 30 Lehrstunden. (Rufe: Laut, laut!)

Die Schulzeit soll verlängert werden und wir haben alle diese Maßregeln des Reichsrathes mit Vergnügen begrüßt. Dem entsprechend aber erscheint mir nothwendig, daß auch die Gehaltserhöhung eine entsprechend erhöhte sei und zwar nicht für einen, sondern für alle Lehrer. Nun hat ein Vorredner allerdings gut geheißen die Gehaltserhöhung in den obern Klassen, aber will beschränkt wissen die Gehaltserhöhung für jene Lehrer, welche in kleineren Gemeinden leben.

Allein meine Herren, der Zustand dieser Lehrer ist in jeder Beziehung ein bedeutend ungünstigerer und unangenehmerer als jener Lehrer, welche in großem Gemeinden wirken. Die Anforderung ist oft an ihn eine größere. Er hat vielleicht ein Schulzimmer, er hat 4 bis 5 Altersklassen in diesem Schulzimmer, er soll in den verschiedenen Klassen den Unterricht ertheilen und dennoch ein achtbares Ziel erreichen. Die Aufgabe ist demnach für diesen Mann eine nicht unbedeutende, anderseits ist seine Stellung in der Gemeinde eine ungleich unangenehmere; ein Nebeneinkommen kann sich der Mann nicht verschaffen, während der Lehrer im größeren Orte durch Privatunterricht, durch Gemeindeschreiberei ein Einkommen erwerben kann; an Lehrer im kleinen Orte der letzten Kategorie kann das nicht so leicht haben, er wird in Noth sein. Sehen wir seine Familienverhältnisse an, so wird er für die Erziehung feiner Kinder größere Auslagen zu tragen haben, als derjenige, der in einem bedeutenden Orte wohnt, wo auch entsprechende Schulanstalten und andere Wege zur Versorgung seiner Kinder vorhanden sind; darum ist der Lehrer im kleineren Orte ebenfalls auch in dieser Richtung nicht günstiger dran, sondern ungünstiger. Dafür, daß er in einen kleinen Ort gekommen ist, kann er eben nicht, warum soll da der Mann härter gehalten werden, als derjenige Lehrer, der in günstige Lebensverhältnisse gestellt ist; aber auch innere Gründe Sprechen dafür, daß eine derartige bedeutende Herabminderung nicht erfolgen mochte. Zu diesen inneren Gründen rechne ich dieses, daß man ihn dann nicht vergleichen kann seiner höheren Bildung. wegen mit der Mehrzahl der Ortsbewohner.

Der junge Lehrer hat eine achtjährige Bildungszeit über die Volksschule hinaus, er hat entweder 4 Gymnasialschulen, dann eine 4jährige Bidungszeit an den Lehrerbildungsschulen und hat die Gegenstände in wissenschaftlicher Form zu hören. Dadurch aber muß er eine ungleich höhere Ausbildung bekommen. Bei dieser höheren geistigen Ausbildung entstehen höhere Anforderungen ans. Leben. Ich will damit nicht sagen von dieser äußeren größeren. Bequemlichkeit, von einem besseren Tisch - von dem will ich nichts reden, aber er wird sich sehnen nach Büchern, nach geistigen Bildungsmitteln, er wird sich zu vervollkommnen suchen, damit er sich einen Namen erwirkt, damit er von diesem kleineren Ort an einen besser dotirten Platz komme, dazu bedarf er der Bildungsbehelfe, die kosten Geld; nachdem er nun bedeutende Geldauslagen haben wird oder haben dürfte, nachdem anderseits sein Nebeneinkommen geringer sein wird als bei anderen Lehrern, nachdem seine Aufgabe keine geringere ist als bei den übrigen, dann baucht es mir, es sei billig und gerecht, ihn nicht viel geringer zuhalten, als seine übrigen Mitlehrer gehalten sind; dies nun sind meine Ausichten über die Herabminderung der Dotation von 400. fl. auf 300 fl. Es ist allerdings wahr, wie der Herr Vorredner gesagt hat, daß sein Gehalt plötzlich bedeutend steigt, allein es ist auch nicht allgemein der Fall, denn sehen wir die Fassionen, die sogenannten Gehaltsverzeichnisse der Lehrer, so finden wir, daß auch die Naturalbezüge jetzt herabgemindert werden; sie werden sie nicht in dem gering berechneten Maßstabe zu beziehen haben, wie sie eben in diesen Einkommenverzeichnissen oder Fassionen enthalten sind, der Lehrer wirb nicht" in seiner Lage so bedeutend gebessert, als es den Anschein hat. Allerdings das Schulwesen wird im Lande von nun an eine ungleich größere Ausgabe verursachen, als es bisher gewesen ist, das gebe ich zu. Allein, alle wollen wir gewiß eine gehörige Bildung unseres Volkes, wir wollen denkende Bürger haben, wir wollen Menschen haben, wie sie ein Verfassungsstaat eben bedarf, anders ist es im absolut regierten Staate, anders im freien Staate der Verfassung, da ist es wünschenswerth, ja dringendes Bedürfnis wenn bei der größeren Freiheit der Bewegung auch eine größere Freiheit und Fertigkeit im Denken und ein größeres und geordneteres Wissen beim einzelnen Bürger vorhanden ist. Dieses Wissen, diese. Fertigkeit im Denken soll aber nicht blos in größeren Orten, auch in kleineren Orten erzielt werden, und von einer besseren und geregelteren Bildung unseres Volkes wird auch seine Erwerbsfähigkeit, folglich auch die Stenerfähigkeit und Steuerkraft abhängen.

Sehen wir hin auf einzelnere kleinere Staaten, so müssen wir wirklich staunen, was sie in dieser Beziehung für die Volksbildung, leisten, und wenn ich blos einfach anführe den Cauton Set. Gallen, der bei einer Einwohnerzahl von 180. 000 Seelen 6 Millionen Franken für sein Schulwesen aufopfert, der 30 Realschulen sogar auf 180. 000 Einwohner hat, aus einen Kanton, der bei seiner Unbedeuienheit und Kleinheit bemungeachtet ein hochgebildetes Volk besitzt, so meine ich, werden die Paar Tausend Gulden, die allerdings mehr aufgehen werden, für die erhöhte Lehrerdotation der geringsten Klasse auch dem Königreiche Böhmen nicht gerade verderblich sein. Ich könnte nur in dem einzigen Falle, wenn nämlich eine ganz kleine Schule weniger als 50 Kinder hat, mich einverstanden erklären, daß dem Lehrer bei einer so ungleich geringen Arbeit auch etwas an seiner Gebühr gemindert wird. Aber das wird so unbedeutend sein,. daß ich mich schon der Ansicht hingebe, daß der Lehrer den vollen Gehalt von 400 fl. so beziehe, wie die Kommission beantragt. Ich spreche im Namen unseres Lehrerstandes, der pflichtgetren bis jetzt gearbeitet hat und der gewiß der Regierung um so mehr ergeben sein wird, wenn ihm in dieser Beziehung auch im untersten Grade eine Aufbesserung zu Theil wird. Doch das ist nicht der Grund. Ich halte dafür, daß es eine Pflicht sei,. nämlich eine Pflicht der Obsorge für das Schulwesen, daß wir so geringe dotirte Lehrerklassen nicht bestimmen, sondern ein gleichmäßiges Einkommen auch den geringer dotirten Lehren, geben. Oberstlandmarschall: Ich. würde bitten, daß diejenigen Herren, die sich zum. Worte gemeldet haben, mir gütig angeben, wer für den Paragraph nach der Fassung der Kommission, und wer gegen den Paragraph zu reden wünscht. Ich würde mir erlauben, die Herren vorwiesen in der Reihe, wie sie sich zum Worte gemeldet haben. Es haben sich zum Worte gemeldet:

Professor Kittel!

Abg. Kittel: Für.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wiener!

Abg. Dr. Wiener: Für den Kommissionsantrag kann sich Niemand aussprechen, sobald er damit einverstanden, daß es 4 Klassen gibt. Es handelt sich um Paragraph 22.

Ich werde, gegen den Kominissionsantrag sein, weil er-3 Klassen beantragt. (Seaen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Haßmann!

Abg. Dr. Haßmann: Für.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Herrmann!

Abg. Herr mann: Für.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Stöhr!

Abg. Stöhr: Für.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Knoll!

Abg. Dr. Knoll: Gegen.

Oberstlandmarschall: Herr Sektionschef Banhans !

Abg. Dr. Banhans: Gegen.

Oberstlandmarschall: Es haben sich also gemeldet: Für: Herr Prof. Kittel, Herr Dr. Haßmann, Prof. Herrmann und Herr Abg. Stöhr.

Gegen: Herr Dr. Wiener, Herr Dr. Knoll, Herr Sektionschef Banhans.

Also ich werde jetzt, da der Herr Schulrath für den Kommissionsantrag gesprochen hat, dem Herrn Dr. Wiener das Wort geben.

Abg. Dr. Wiener: Ich habe zu dem §. 21 wohl angetragen, daß die Schulgemeinden in 4 Klaffen eingetheilt werden. Allein in Folge dieses Antrages will ich doch dem nicht zustimmen, was Herr Wolfrum beantragte. Ich will nicht, daß die niederste Klasse mit 300 fl. festgesetzt Werde, die Gründe dagegen sind von den Herren Vorrednern auseinander gesetzt worden. Ich erlaube mir zu betonen, daß einerseits an dem gegenwärtigen Schullehrer eine viel höhere Anforderung gestellt wird, indem beispielweise statt dem zweijährigen Lehrkurs ein 4jähriger eingeführt wurde. Ich erlaube mir weiter zu bemerken, daß nach dem gegenwärtigen Gesetzentwurf und zwar in Gemäßheit des §. 42 jedes Mitglied des Lehrstandes sich von dem Zeitpunkte an, mit welchem die Regulirung seiner Bezüge nach den §§. 22 bis 32 des gegenwärtigen Gesetzes durchgeführt ist, der Ertheilung des sogenannten Nachstundenunterrichtes und der Versehung des Meßner- (Küster-) Dienstes zu enthalten hat.

Diese Gründe bewegen mich dafür zu stimmen, daß auch die niedrigste Klasse, "die 4. Klasse", den mindesten Gehalt von 400 fl. erhalten solle. Was nun die Gemeinden betrifft, welche vielleicht dadurch gewissermaßen überbürdet werden könnten, so ist doch dafür schon in einem anderen Gesetze, welches gestern berathen und beschlossen wurde, fürgesorgt werden. Man hat große Schulbezirke gebildet und hat schließlich auch das beantragt und beschlossen, daß das Land in letzter Linie aushelfen werde. Also glaube ich, daß allen diesen Besorgnissen durchaus begegnet ist. Ich möchte mir den Antrag erlauben, daß im §. 22 lauten sollte statt "daß in Gemeinden der dritten Klasse 400 fl" "in der Gemeinde der dritten Klasse 450 fl., in Gemeinden der 4. Klasse 400 fl. "

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem H. Abg. Prof. Kittel das Wort.

Abg. Kittel: Ich stehe dem Gesetze, betreffend die Volksschulen, vom Standpunkte der Zukunft gegenüber und nicht allein vom Standpunkte der

Gegenwart. Ich verkenne nicht, wenn ich mich auf den Standpunkt stelle, den der geehrte Abg. Wolfrum einnimmt, daß sich in der That manches Bedenken gegen den untersten Satz von 400 st. erheben läst. Wenn ich jedoch berücksichtige, daß die ganze Zukunft unserer Volksschule abhängt von dem zukünftigen Gefchlechte der Lehrer und nicht vom gegenwärtigen, da muß ich mich zu einer ganz an deren Anschanung bekennen. Ich bitte vor Allem andern die eine Wahrheit ins Ange zu fassen, daß auch die besten Einrichtungen, daß, auch die zweckdienlichsten Verordnungen und Gesetze inhaltlos, werthlos, hohl bleiben, wenn es an tauglichen Organen sehlt, durch welche dieselbe erst ins Leben gerufen werden können. Die Organe, die Schul gesetze ins Leben zu rufen, sind aber vor Allem andern, abgesehen von den leitenden Behörden, die Lehrer.

Die Qualität dieser Lehrer wird es in den Zukunft vor allem Anderen bestimmen, was aus unferen Volksschulen werden soll, jeder Fortschritt auf dem Gebiete der Volksschule muß also vor allem Anderen bedingt sein durch die fortschreitende Bildung des Lehrerstandes, und dieser Fortschritt in der Bildung des Lehrerstandes ist nicht allein bedingt durch zweckentsprechende Lehrerbildungsanstalten, sondern er ist auch bedingt in 2. Linie durch eine entsprechende bessere materielle Stellung der Lehrer, das, glaube ich, meine Herren, sind zwei Faktoren, die sie mir gewiß zugeben werden; für die besseren Lehrerbildungsanstalten wird gewiß gesorgt werden, für die Verbesserung der materiellen Lage soll so eben gesorgt werden. Ich gestehe, daß die Kommission, die sich zu den 3 Ansätzen veranlaßt sah, hier eine schwierige Stellung hatte. Eines Theils stand sie mit warmem Herzen gegenüber den Bedürfnissen der Lehrer, anderseits konnte sie nicht die mißliche Lage der Gegenwart in finanzieller Beziehung mißkennen. Leider ist es eine Wahrheit, daß sich uns diese finanzielle Lage allüberall dort, wo es sich darum handelt, das Beste zu schaffen, schwerwiegend entgegenwirft. Ich müßte sehr bedauern, wenn am Ende über diesen Felsblock, der sich uns da entgegenstellt, das Beste zu Grunde gehen müßte. Wenn aber darauf hingewiesen wird, daß ja für die Bedürfnisse des Lehrers auch mit einem niederen Ansatze von 300 fl. gesorgt ist, so erlaube ich mir dagegen zu bemerken: 1. hatte die Kommission bei der Erhöhung dieses niedersten Satzes auf 400 fl. vor allein Anderen, wie von Anfang von mir bekont wurde, die Zukunft im Auge, also das zukünftige Geschlecht der Lehrer und vor allem Anderen unter diesen wieder die Unterlehrer. Meine Herren, glauben Sie, daß Sie den bildungsfähigen und strebsamen jungen Mann anreizen zu jenen ausgebreiteten Studien, die nach dem Gesetze gefordert weiden, wenn ihn vielleicht am Schluße derfelben mit der Aussicht 10, 12 oder gar mehr Jahre Unterlehrer zu bleiben, der außerordentlich splendide, loh kende Gehalt von 180 fl. erwartet? Das find die 60 % des niedersten Gehaltes von 300 fl., das die bittere Schule der Entbehrungen, die doch mehr weniger jeder Kandidat durchzumachen hat; denn man wird ihn nicht gleich nach absolvirten Studien an die höchsten Schulen setzen. Das ist vor allem Anderen zu bedenken, ich bitte darauf vor Allem Rücksicht zu nehmen, daß sich bereits gegenwärtig ein außerordentlicher Mangel an Lehrkräften fühlbar macht, so daß es außerordentliche Schwierigkeiten bieten wird, das neue Schulgesetz in dieser Richtung durchführen zu können. Wenn man also nicht dafür sorgt, daß möglichst viele, strebsame, intelligente junge Männer angelockt werden, durch die Aussicht auf den Verhältnissen entsprechende Gehalte sich diesen Studien zu widmen, meine Herren, dann sehlt uns das Material. Uebrigens soll doch der Lehrer nicht blos eine kümmerliche, materielle Deckung finden, ich gebe zu, man kann mit sehr Wenigem leben, was versteht man aber dann unter Leben ? ich siehe da nicht auf dem Standpunkte jenes Mannes, der mir bei Gelegenheit, als ich ihn aufmerksam machte auf die gedrückte Stellung eines Lehrers, in einem gegebenen Falle sagte: "Ja was wollen Sie, der Mann ißt ja sogar Sonntags manchmal einen Braten; " auf diesem Standpunkte, meine Herrn, stehe ich nicht. Ich wünsche, daß der Lehrer manchmal Braten speisen könne, und es handelt sich nicht allein um Essen und Trinken bei dem Lehrer, es handelt sich vor allem Anderen um die Möglichkeit, die Mittel zu bieten zur Fortbildung; denn ich kann mit keinen Lehrer für die zukünftigen Volksschulen denken, der es entweder aufgegeben hätte, sich fortzubilden, oder dem es nicht mehr möglich wäre, sich fortzubilden; und zur Fortbildung, meine Herren, gehören vor allem Anderen Mittel, denn auch der beste Willen

  vorwärts zu streben, bleibt vergeblich, wo die Mittel fehlen. Ich glaube, wenn die Gemeinden das Opfer auf sich nehmen - ich verkenne nicht, daß anfänglich große Opfer zu tragen sein werden - so werden das Opfer sein, die gewiß die besten Früchte tragen werden. Ich erlaube mir noch auf Eines aufmerksam zu machen. (Es wird sich beklagt, daß den Gemeinden große Opfer aufgebürdet werden. Wie dann, meine Herren, wenn die Lehrkräfte sich gar nicht ausreichend finden werden, wie dann, wenn die besseren Lehrkräfte um diesen geringen Gehalt sich gar nicht bewogen finden werden, in die Dorfschulen zu gehen, sondern in Hauptstädten mit Privatunterricht sich forthelfen werden? Wenn dann die Gemeinde wird Lehrkräfte haben wollen,

  wird sie noch höhere Gehalte zahlen müssen. Diese Eventualität, meine Herren, entspringt nicht blos einer Fantasie-Anschauung, sondern entspricht den faktischen Verhältnissen.

Wenn ferner darauf hingewiesen wurde, daß der niedere Ansatz vollständig entspreche den Verhältnissen der Jetztzeit, so erlaube ich mir auch das wenigstens in seinem ganzen Umfange zu bezweifeln; denn durch die neuen Schulgesetze wird den Lehrern

ein viel engerer Kreis des Privaterwerbes gezogen, als er ihnen bisher offen stand. Wenn auf die verlockende Stellung der Lehrer an Pfarrschulen hingewiesen wurde, so mag das an einigen Orten wohl gelten, das will ich nicht in Abrede stellen; aber allüberall ist das nicht so.

Wenn ferner ein Grund geltend gemacht wurde, der dahinging, daß durch eine Verbesserung eine Erhöhung des niedersten Satzes auf 400 fl. die soziale Stellung der Lehrer nicht verbessert würde, weil der Lehrer in eine bessere Lage versetzt würde, als manche Väter der Kinder, die in die Schule gehen, so muß ich gestehen, daß ich das als Grund gegen die Erhöhung der Gehalte nie und nimmer anerkennen kann. Denn wollten wir das als Grund anerkennen, meine Herren, dann könnten wir gar sonderbare Konsequenzen daraus ziehen und sagen, viele Beamten beziehen viel höhere Gehalte, als die Parteien, mit denen sie zu thun haben, denn das Verhältniß der Eltern, der Kinder zum Lehrer ist das Verhältniß der Parteien. Also wenn ich sage, die Eltern der Kinder besitzen nicht so viel als der Lehrer, folglich darf er auch nicht so viel besitzen, sondern weniger - meine Herren, das scheint mir ein merkwürdiger Grundsatz zu sein.

Ich wollte recht gern, daß in jeder Beziehung das Land entlastet oder wenigstens nicht schwerer belastet werde; aber meine Herren, die Durchführung der Schulgesetze ist gar nicht möglich ohne Belastung, das dürfen wir uns nicht verhehlen, dem Lande nicht verhehlen. Die Belastung wird kommen, wird eintreten, aber ich wußte noch nie, wo Großes geschaffen worden wäre ohne Anstrengung, geschaffen worden wäre ohne Opfer. Es leuchtet mir klar und bestimmt der Satz vor: Wer das Große will, der kann es nicht mit kleinen Mitteln erreichen wollen.

Ich mochte daher dem Hause die Annahme dieses §. in der Fassung empfehlen, wie die Kommission ihn vorgelegt hat, und würde mich nur eventuell entschließen können, mich dem Antrage des verehrten Herrn Dr. Wiener anschließen. Für eine niedrigere Stellung, für eine Rückkehr zur Regierungsvorlage bezüglich des letzten niedersten Ansatzes kann ich mich aus den angeführten Gründen nicht entschließen.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem Herrn Abg. Dr. Knoll das Wort.

Dr. Knoll: Ich muß mich ganz den Gründen anschließen, welche Dr. Wiener in treffender Weise dafür entwickelt hat, daß wir eine Eintheilung der Gemeinden in Bezug auf die Lehrergehalte in 4 Klassen vornehmen sollen, indem sich dadurch eine gerechte Klassifizirung der einzelnen Schulen wird vernehmen lassen. Allein ich komme nicht hierbei zur Konsequenz zu welcher der Herr Abg. Wolfrum gekommen ist, daß wir nämlich noch eine unterste Klasse von Lehrergehalten hinzufügen müssen; ich glaube vielmehr, nachdem die unterste Klasse mit reiflicher Erwägung von der Kommission so tief als möglich angesetzt wurde, daß wir ans dieser Klassifizirung zur Konsequenz kommen, eine höhere Klasse anzufügen und ich werde mir daher erlauben in dieser Richtung meinen Antrag zu formuliren und dem hohen Hause anzuempfehlen.

Der Herr Abg. Wolfrum hat gemeint, wenn wir einen Minimalgehalt von 300 fl., also mithin für den Unterlehrer 60 %, das ist 180 fl., annehmen, daß damit ein ungeheuerer Fortschritt gegen die jetzigen Zustände getroffen wird. Es ist schon angedeutet worden, daß das wohl auf einem großen Irrthum beruht, denn, wenn auch die finanziellen Zustände unserer Lehrer sehr bedauerlich waren, so waren sie doch immerhin durch Nebeneinkünfte insbesondere aus dem Meßnerdienste und durch Nachstunden gewiß in der Lage, ihr Gesanimteinkommen zu Ende des Jahres zu dem Betrage zu summiren, welchen wir ihnen votiren wollen. Nachdem alle diese Nebenbeschäftigungen im Interesse des Unterrichtes wegzufallen haben, ist es ganz natürlich, daß wir denselben einen Ersatz bieten. Es muß sogar in Zweifel fein, daß unsere Ansätze in jeder Beziehung den Ersatz für den Entgang der Nebenbeschäftigungen bieten.

Wir sind verpflichtet das Reichsgesetz zur Ausführung zu bringen. Dasselbe lautet: Die Minimalbezüge sollen so bemessen sein, daß der Lehrer und Unterlehrer frei von hemmenden Nebengeschäften ihre ganze Kraft dem Berufe widmen, und ersterer auch eine Familie den örtlichen Verhältnissen gemäß erhalten kann.

Ich bitte den vorgeschlagenen Mimmalgehalt von 300 fl. und für den Unterlehrer von 180 fl. in's Auge zu fassen. Der Gehalt entspricht einer monatlichen Revenne von 25 fl. für den Oberlehrer und 15 fl. für den Unterlehrer. Für den ersten Lehrer würde also nach diesem Ansätze ein Taglohn von 83 kr. und für den Unterlehrer ein Taglohn., von 50 kr. entfallen. Ich glaube, daß das eine Ziffer ist, welche sogar mit dem ganz gewöhnlichen Taglohn der Tagarbeiter im Widerspruche steht und kann mir nicht erklären, wie es dem Lehrer möglich sein kann, mit 83 kr. täglich seine Familie zu ernähren und nebenbei frei von hemmenden Nebenbeschäftigungen seine Kräfte ganz der Schule zu widmen. Es wird mit 400 fl. schwer genug sein, denn auch da wird blos 1 fl. auf den Tag kommen und für den Unterlehrer sogar nur 66 kr. kommen, aber mit dem Ansatz, wie ihn der Herr Abgeordnete Wolfrum vorschlägt, ist es absolut unmöglich.

Wäre übrigens zwar kein ungemeiner Fortschritt aber doch ein Fortschritt gegen die jetztgen Verhältnisse mit diesem Antrage gegeben, so ist damit wahrhaftig noch nicht viel gesagt; denn es ist ja bekannt, wie ungenügend und traurig die jetzigen Verhältnisse des Lehrerstandes sind und das Sprichwort "Quem dii odere, paedagogum fecere" seine Anwendung findet. Das wird nicht geändert werden, wenn wir den Ansätzen des Herrn

Abg. Wolfrum zustimmen. Er meinte zwar, es hieße ja nur im §. 22 "mindestens" jedem Schulbezirke, und es stände noch frei, einen noch höheren Gehalt zu beschließen, ich glaube, meine Herren, darüber dürfen wir uns keinen Illusionen hingeben. Wir könnten hier zu den Worten "mindestens" getrost auch das Wort "höchstens" hinzufügen, denn daß es bei diesen Gehalten, wie wir es festsetzen werden, in den weit aus meisten Fällen bleiben Wird, und daß der Schulbezirk nicht selbstständig beschließen wird, über dieselben hinaus zu gehen, das ist ziemlich klar.

Der Herr Abg. Wolfrum hat noch einen eigenthümlichen Grund geltend gemacht, daß die soziale Stellung der Lehrer in der Gemeinde in irgend einer Weise gestört oder angefeindet werden könne, wenn sie sich jetzt mit dem neuen Gehalte der Schlemmerei hingeben würden- und den übrigen Gemeindegliederu gegenüber in eine günstigere und bevorzugtere Lage dastehen werden. Es ist gemeint worden, daß ihnen daraus allerlei Neid- und Anseindungen erwachsen würden. Nun, meine Herren, wir haben auch jetzt schon in den meisten Gemeinden einen Mann, der im Ganzen besser gestellt und weniger auf feine Händearbeit angewiesen ist als die andern Gemeindeglieder, das ist der Pfarrer, ich habe nirgends gehört, daß der Pfarrer, weil er in guten Vermögensverhältnissen sich befindet, von der Gemeinde angefeindet oder beneidet worden wäre. Wenn es der Fall war, daß man mit ihm unzufrieden war, so waren es gewiß andere Gründe, als der, daß er sich eines anständigen Einkommens erfreute. Ich stelle mit nun vor, meine Herren, daß der Lehrer, wenn er das Volksschulgesetz durchführen soll, in der Gemeinde eine eben so achtbare und einflußreiche Stellung einnehmen muß wie der Pfarrer. Er hat dieselben großen Obliegenheiten, er hat die Jugend heranzubilden zu tüchtigen Staatsbürgern. Wenn wir ihm das nicht einräumen, daß er dem Pfarrer gleichberechtigt gegenüberstehe, so glaube ich, daß wir nicht den Intentionen des Schulgesetzes gerecht werden. Wir haben ja in unserem Landesbudget das Geld votirt um die Hypothekenbankdirektoren von 2000 auf 3000 fl. zu setzen, wir haben auch noch das Geld das Theater mit 10000 und 15000 fl. zu subventioniren.

Ich glaube, es wird sich auch das Geld auftreiben lassen, um dem Lehrer den Gehalt von 400 fl. zu geben.

Ich beantrage daher, der §. 22 hat zu lauten: Der mindeste Betrag des festen Jahresgehaltes beträgt 700 fl. in Gemeinden erster Klasse, in Gemeinden zweiter Klasse 600 fl., in Gemeinden dritter Klasse 500 fl., in Gemeinden vierter oder letzter Klasse 400 fl.

Oberstlandmarschall: Ich werde mir erlauben die Unterstützungsfrage zu beiden Anträgen zu stellen.

Der Antrag des Herrn Dr. Wiener lautet: im §. 21 zu sagen statt 3 Klassen 4 und im


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