Ètvrtek 21. øíjna 1869

tuirung dieser Bezirksschulbehörde an dieselbe die Geschäfte der Šchulausschüsse ihres Bezirkes.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: §. 38.

Aby okresní úøad školní záležitosti z toho vycházející obstarával, pøidá se mu v okresích školních, ježto se skládají z nìkolika obcí, osm údù s hlasy rozhodujícími, kteøí od pøedstavených obcí v okresu ležících nadpolovièní vìtšinou hlasù z tìch, kdož mají právo volenu býti v obci, voleni budou na šest let a kteøí úøad svùj zastávají zdarma. Náleží-li k okresu školnímu více okresù zastupitelských, volí pøedstavení obecní jednoho každého okresu zastupitelského z tìch, kdož mají právo volenu býti. v obcích celého okresu školního, osm údù výše uvedených, dle pomìru pøímých daní na každý okres zastupitelský vypadajících. Jest-li ustanovení tohoto poètu pochybno, má okresní školní rada koneènì platnì ustanoviti.

Rozmnožený školní úøad okresní nastoupí také namísto a v pùsobnost školních výborù, které dle zákona, daného dne 13. záøí. 1864, mají býti zøízeny; §§. 12 až 19. zákona, daného dne 13. záøí 1864, pozbývají tudiž moci, a jakmile ustaví se; okresní úøad školní, pøejde naò úøad školních výborù jeho okresu.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Elandi: Zum Worte bei diesem §. hat sich" gemeldet Herr Dr. Haßmann. Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Dr. Haßmann: Ich erlaube mir zum §. 38 folgenden Zusatzantrag zu stellen:

"Verweigert die Majorität der Mitglieder der Bezirksschulbehörden die Theilnahme an den Geschäften derselben, so hat der Bezirkshauptmann die Geschäfte der Bezirksschulbehörde nach Vorschrift des Gesetzes zu besorgen. "

Die Begründung dieses Antrages glaube ich aus den gegebenen Verhältnissen und aus dem Widerstand, welchen das Schulgesetz von vielen Seiten findet, hernehmen zu sollen.

Ich kann mir nämlich sehr leicht den Fall denken, daß zwar die zur Wahl der Mitglieder der Bezirksschulbehörde berufenen Organe die Wahl vornehmen, daß aber die Gewählten ihre Mitwirkung an den Geschäften der Bezirksschulbehörde beziehungsweise des Bezirksschulrathes verweigern. Wäre nur für diesen Fall im Gesetze nicht vorgesorgt, so wäre die Bezirksschulbehödbe brach gelegt, konnte feinen Wirkungskreis ausüben, und dies zu vermeiden ist der Zweck meines Antrages, den ich aus diesen Gründen dem hohen Hause zur Annahme empfehle, (Bravo! )

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Wünscht noch Jemand das Wort ?

Abg. Prof. Kittel: Bitte ums Wort.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Herr Kittel hat das Wort.

Prof. Abg. Kittel: Ich möchte mir auch erlauben, einen Zusatzantrag in anderer Richtung zu diesem §. zu machen, einen Zusatzantrsg, der die größeren Gemeinden schützen soll, daß sie doch innerhalb dieser, durch 8 Mitglieder verstärkten Vertretung eben auch leichter eine ihnen entsprechende eigene Vertretung finden konnten, ein Antrag, der sich basirt aus die Steuerleitung, also bemessen ist nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Ich würde ihn beantragen als alinea 3 zu §. 38 in folgender Fassung:

Eine Gemeinde, welche wenigstens 1/8 sämmtlicher direkter Steuern im Schulbezirke zahlt, wählt für sich allein durch ihren. Ausschuß eines der obigen 8 Mitglieder; in gleicher Weise wählt dieselbe Gemeinde 2, 3, oder 4 dieser Mitglieder, wenn sie wenigstens 2/8, 3/8 oder die Hälfte sämmtlicher direkten Steuern im Schulbezirke zahlt.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Wird dieser Antrag des Herrn Prof. Kittel unterstützt?

(Mehrere Abgeordnete erheben die Hand. )

Er ist hinreichend unterstützt.

Abgeordneter Dr. Waldert: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschallstellvertreter Claudi:

Herr Dr. Waldert hat das Wort.

Dr. Waldert: Ich mochte mir erlauben bezüglich der Wahl der 8 Mitglieder, welche in die verstärkte Bezirksschulbehörde einzutreten haben, eine Aenderung zu beantragen.

Es wird nämlich im §. 38 festgesetzt, daß die 8 Mitglieder, die in diese verstärkte Bezirksschulbehörde einzutreten haben, von den Vorstehern der, im Schulbezirke einbegriffenen Gemeinden mit absoluter Stimmenmehrheit auf die Dauer von 6 Jahren gewählt werden und die Geschäfte unentgeltlich besorgen.

Ich möchte mir erlauben, die Aufmerksamkeit des h. Hauses darauf zu lenken, daß erfahrungsgemäß zwischen der ländlichen Bevölkerung eines Bezirkes und zwischen der städtischen häufig eine große Eifersucht, eine große Rivalität besteht; daß aber bei dem gegenwärtigen Wahlmodus immer nur die Landgemeinden in der Lage sind ihre Kandidaten oder Mitglieder in die verstärkte Bezirksschulbehörde zu bringen, weil sie gegenüber den im Bezirke liegenden Städten unbedingt in der Majorität find. Das Verhältniß zwischen den Gemeindevorstehern der Städte und zwischen jenen der Dörfer verhält sich meist wie 5 zu 50 und hoch ungünstiger. Es liegt daher auf der Hand, daß die Wahl allein in die Hände der Gemeindevorsteher der Dorsschaften gelegt ist. Es dürfte sich nun empfehlen, auch den kleinern Städten selbst, vorausgesetzt, daß der Antrag des Abg. Professor Kittel wegen Ausscheidung der größeren Städte angenommen wird, Rechnung zu tragen und auch dafür Vorsorge zu treffen, das auch diese in der verstärkten Bezirksschulbehörde vertreten seien. Den Ausweg, welchen ich hier beantrage, glaube ich schon in den Gründen, welche uns zu diesem Gesetze mitgetheilt worden sind, gefunden zu haben, nämlich darin, daß ich vorschlage, es möchten auch diese 8 Mitglieder der verstärkten Bezirksschulbehörde aus der Bezirksvertretung gewählt werden. In der Bezirksvertretung sind denn doch die verschiedenen Interessengruppen eingehalten und dort hat das städtische Element schon einen gewissen Einfluß und Gewicht Es würde daher dieser Einfluß auch bei der Wahl in die verstärkte Bezirksschulbehörde gewahrt werden. Aber auch noch aus einem andern Grunde glaube ich diesen Wahlmodus befürworten zu können, denn es wird für die Bildung des Schulbezirkes immer darauf hingewiesen, daß man bemüssigt sei, die Kräfte an Intelligenz zusammenzunehmen, weil so intelligende Kräfte überhaupt nicht sehr zahlreich seien, und daß es gerade darum zu thun sei, eine intelligente Bezirksschulbehörde zu konstituiren. Auch aus diesem Grunde empfiehlt sich der von mir gemachte Vorschlag, weil ich bedenke, daß von einer Bezirksvertretung im Allgemeinen eine intelligentere Wahl zu erwarten ist, als von einer Versammlung der Gemeindevorsteher der Ortschaften eines Bezirkes. Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, daß diese 8 Mitglieder der verstärkten Bezirksschulbehörde aus der Bezirksvertretung nach denselben Modalitäten gewählt werden sollen, wie dieses schon für den ordentlichen Bezirksschulrath in dem Gesetze für die Volksschulaufsicht bestimmt ist. Ich erlaube mir weiter zu beantragen, daß auch hier statt "Bezirksschulbehörde" der Ausdruck "Bezirksschulrath" substituirt werde, wenn auch früher hervorgehoben wurde, daß auch pädagogisch-didaktische Gründe dafür sprechen, daß man hier den Ausdruck Bezirksschulbehörde beibehalte. Ich glaube doch, daß dieses ganz unnöthig sei und daß man ganz gut unterscheiden könne, "der ordentliche Bezirksschulrath" und" der "verstärkte Bezirksschulrath", immer aber ist es Bezirksschulrath.

Oberstlandmarschallstellvertreter C l a u d i:

Ich werde ersuchen, mir den Antrag schriftlich zu übergeben.

Dr. Haßmann: Ich würde mir erlauben den Antrag zu stellen, das alinea 1 und 2 des §. 38 ganz zu streichen und diesen erweiterten Ausschuß ganz fallen zu lassen, weil ich in der That keinen Grund einsehe, zu welchem Zwecke der Bezirksausschuß, welcher bereits aus gewählten Vertreiern des Bezirkes besteht, bei Konkurrenzangelegenheiten noch durch andere Vertreter verstärkt werden soll, um so mehr, da diese gewählten Vertreter des Bezirksschulrathes in der Führung der Geschäfte der Konkurrenz nicht besonders unterstützend, sondern vielmehr eher hemmend in den Weg treten würden.

Ich glaube, der Bezirksschulrath in seiner gegebenen gesetzlichen Zusammensetzung nach dem Volksschulgesetze ist vollkommen stark genug, um auch die Conkurrenzangelegenheiten und die in §. 37 bezeichneten besorgen zu können, und dies um

so mehr, da nach dem Gesetze die Organe der Bezirkshauptmannschaft mit zu diesen Geschäften des Bezirksschulrathes verwendet werden können und müssen. Mir scheint folglich eine solche Verstärkung der Bezirksschulbehörde ganz ungerechtfertigt, noch ungerechtfertigter aber von dem Standpunkte, daß, wenn diese 8 Mitglieder der verstärkten Bezirksschulbehörde von den Gemeindevorstehern gewählt werden sollen - ich sage es ganz offen nachgerade beinahe jede Intelligenz aus dieser erweiterten Bezirksschulbehörde aufgeschlossen sein wird. Die Städte, die in solchen Bezirken liegen, werden nie in die Lage kommen, in dem erweiterten Bezirksschulrathe ihre Stimme erheben zu kön-nen, weil gewiß die Landgemeinden aus den Städten keine Mitglieder in diesen erweiterten Bezirksschulrath wählen werden und weil die Städtevertreter kein Mittel haben, sich dieser Majorisirung von Seite der Gemeindevorsteher zu entziehen. Ich erlaube mir aus diesem Grunde meinen Antrag dem h. Hause zu empfehlen: alinea 1 und 2 des §. 38 hätten zu entfallen, alinea 3 hätte zu lauten:

Die Bezirksschulbehörde tritt auch an die Stelle und in den Wirkungskreis der nach dem Landesgesetze vom 13. September 1864 zu bildenden Schulausschüsse; es werben somit die §§. 12 bis 19 des Gesetzes vom 13. September 1864 außer Kraft gesetzt und es übergehen sofort nach Konsti. tuirung dieser Bezirksschulbehörde an dieselbe die Geschäfte der Schulausschüsse ihres Bezirkes mit meinem Zusatzantrag.

Oberstlandmarschallstellvertreter Cla u d i:

Den ich gleich lesen werde:

"Hoher Landtag!

Verweigert die Majorität der Mitglieder der Bezirksschulbehörde die Theilnahme an den Geschäften derselben, so hat der Bezirkshauptmann die Geschäfte der Bezirksschulbehörde nach Vorschrift des Gesetzes zu besorgen. " Ich werde für beide Anträge die Unterstützungsfrage stellen.

Ist der Antrag hinlänglich unterstützt? Er ist hinlänglich unterstützt. Herr Dr. Haßmann hat das Wort.

Abg. Dr. Haßmann: Ich würde das Wort "Bezirksschulbehörde" in meinen beiden Anträgen in "Bezirksschulrath" abzuändern bitten.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Claudi: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Herr Dr. Wickert hat das Wort.

Dr. Wickert: Ich sehe mich vor Allem veranlaßt den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Haßmann zu unterstützen und zwar noch aus folgenden Gründen, außer denen, die der geehrte Herr Abgeordnete selbst angeführt. Vor Allem scheint mir, daß schwierig sein wirb, in alten Fällen genau zu bestimmen, ob ein Verhandlungsgegenstand dem engern oder weitern Bezirksschulrathe zugehört. Der weitere Bezirksschulrath wird die finanziellen Angelegenheiten des Bezirkes zu besorgen haben; es

wird nun aber sehr oft die Frage entstehen, tangirt das nicht die finanzielle Kraft des Bezirkes, wenn nicht direkt, so doch wenigstens indirekt, und Wenn solche Zweifel entstehen, so wird die Folge davon sein, daß auch Streitigkeiten daraus hervorgehen. Es wird in einem Falle geschehen können, daß Mitglieder des weiteren Bezirksschulrathes sich beschweren werden, daß sie zu den Beratungen nicht zugezogen wurden und in anderen Fällen; daß diejenigen Mitglieder, die bloß dem engeren Bezirksschulrathe angehören, in dieser Beziehung gegen jene Verstärkung Einsprache erheben werden. Schon aus diesem Gründe also scheint es mir nicht zweckmäßig diese neue verstärkte Schulbehörde zu schaffen, aber auch im Allgemeinen liegt es nicht im Interesse einer gedeihlichen Entwickelung einen sehr komplizirten Apparat zu schaffen, und daß dies ein komplizirter Apparat ist, brauche ich Wohl nicht auseinanderzusetzen. Ich erlaube mir ferner darauf hinzuweisen, daß damit doch an die Bezirksbewohner, welche in den erweiterten Bezirksschulrath gewählt werden, große Anforderungen gestellt würben. Unsere politischen Bezirke, die in der Regel die Schulbezirke bilden, sind ziemlich groß, und wenn nun diese Mitglieder der Bezirksbehörde, deren Zahl noch vermehrt werden soll, immer den Sitzungen beiwohnen müssen, so wird das ein Opfer sein, das wir ihnen nicht zumuthen können. Insbesondere in der ersten Zeit werden die Sitzungen natürlich sehr häufig sein, und da wird es geschehen, daß entweder die beschlußfähige Anzahl nicht zu Stande kommt, oder daß die Mitglieder sich nur mit Widerwillen in die, Sitzungen verfügen. Beides ist von Hebel und wird nur zur Diskreditirung des Institutes und zur Schaffung von Unbehagen und Unzufriedenheit beitragen. Aus diesen gewiß praktischen Gründen wäre ich für die Anficht des Dr. Haßmann, daher für das Fallenlassen der beiden Alineas. Sollten sie aber wider Vermuthen dessenungeachtet beibehalten Werden, so würde ich mich für die Abänderungsanträge und zwar in 1. Linie für den des Dr. Waldert aussprechen, und zwar einmal deshalb, weil schon die bisherigen Mitglieder des Bezirksschulrathes, die nicht Fachmänner sind, aus der Bezirksvertretung gewählt find; und daß daher auch die jetzigen durch dieselbe gewählt werden sollen, weil auf diese Art eine größere Konformität erzeugt wird, dann auch, weil ich in der Bezirksvertretung eine bessere Interessenvertretung sehe. Sollte aber selbst dieser Antrag nicht angenommen werden, so würde mir eher eine Correctur in dem Antrag des Abgeordneten Kittel zu liegen scheinen.

Ich will im Allgemeinen darauf hinweisen, daß wir überhaupt eine Interessenvertretung haben, selbst wo es sich um die Ausübung politischer Rechte handelte, mit Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie geworden sind und bestehen; wenn das schon nun bei Vertretungen der Fall ist, die die politischen Rechte auszuüben haben, so sind wir noch mehr berechtigt, eine Interessenvertretung zu fordern, wo es sich um materielle Angelegenheiten handelt, wo die Steuerkraft der Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Aus diesen Gründen möcht ich empfehlen, die 1. Alinea ganz fallen zu lassen; sollten sie aber doch angenommen werden, die Verbesserungsanträge des Herrn Dr. Waldert in 1. Linie, eventuell den des Dr. Kittel anzunehmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter C l a u d i: nachdem sich Stimmen kunbgegeben haben, daß der Antrag des Herrn Dr. Haßmann nicht richtig verstanden wurde, erlaube ich mir denselben vorzulesen, und dann die Unterstützungsfrage zu stellen. Herr Dr. Haßmann beantragt, die ersten 2 Alineas sollen ganz wegfallen, und es würde §. 38 lauten: Der Bezirksschulrath tritt auch an die Stelle und in den Wirkungskreis der nach dem Landesgesetze vom 13. September 1864 zu bildenden Schulausschüsse; es werben somit die §§. 12--19 des Gesetzes vom 13. September 1864 außer Kraft gesetzt und es übergehen sofort nach Konstituirung dieses Bezirksschulraths an denselben die Geschäfte der Schulausschüsse seines Bezirkes. Verweigert die Majorität der Mitglieder des Bezirksschulrathes die Theilnahme an den Geschäften desselben, so hat der Bezirkshauptmann die Geschäfte des Bezirksschulrathes nach Vorschrift des Gesetzes zu besorgen.

Wirb dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Abg. Wolfrum: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter C l a u d i: Herr Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Bei der so zahlreichen Unterstützung des sveben vorgelesenen Antrags glaube ich mir meinen Gegenbemerkungen wohl wenig Eindrück zu machen, kann aber doch nicht unterlassen, diese Bemerkung dem hohen Hause zur Erwägung zu unterbreiten. Der Bezirksschulrath wird zusammengesetzt aus dem Bezirkshauptmann, dem Ortsseelforger, einem delegirten Lehrer des Bezirkes und 4 gewählten Mitgliedern der Bezirksvertretung. Nun hat aber der Bezirksschulrath außer den pädagogisch-didaktischen Angelegenheiten kraft §. 37 auch alle Baulichkeiten und alle ökonomischen Bedürfnisse der Schulen des ganzen Schulbezirks zu leiten und zu überwachen.

Ist nun schon bei diesem großen Umfange der Geschäfte, welcher namentlich am Anfange der Einführung dieses Gesetzes ein ganz außerordentlicher sein wird, im hohen Grabe wünschenswerth, daß eine solche Behörde aus mehreren Kräften zusammengesetzt ist, so meine ich doch, daß, nachdem und weil die Schulausschüsse ausgehoben werden in dieser Beziehung doch die Theilnahme der Bevölkerung an solchen rein finanziellen Angelegenheiten eine etwas größere sein sollte. Als die Wahlen in den Bezirksschulrath jetzt vorgenommen wurben, haben gewiß diejenigen, die zur Wahl berufen waren, nicht daran gedacht, daß dieser Bezirksschulrath auch alle und zwar ganz ökonomische Angelegenhaiten der Schule für den ganzen Bezirk wird zu besorgen höben, es liegt auch wirklich nicht im Sinne des Gesetzes. Hätten die Bezirksvertretungen gewußt, daß ganz ökonomische Angelegenheiten in die auschließliche Competenz des zu wählenden Schulrathes fallen würden, so würde das Augenmerk höchst wahrcheinlich auf andere Persönlichkeiten wenigstens in der Hälfte gefallen sein.

Man hat aber - ich habe diese Erfahrung gemacht - geglaubt, der Bezirksschulrath werde blos bei pädagogisch-didaktischen, eigentlich geistigen Schulangelegenheiten die entscheidende Behörde sein. Nun nach §. 37 ist es etwas ganz anderes. Der Bezirksschulrath besorgt als allwaltende Behörde für den ganzen Schulbezirk alle Angelegenheiten, die sich auf die Schule beziehen und wo, meine Herren, bleibt denn da nachher die wirklich bestehende gesetzliche Bestimmung der Gemeindeordnung, daß Schulangelegenheiten in den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinde gehören, wenn ihnen nicht geftattet ist, im Wege der Delegation wenigstens irgend einen Einfluß zu üben ? Wird es nicht auch dem gewählten Schulrathe sehr angenehm sein, bei Bauten, bei Anschaffung von Schulbänken, Taseln, Kreide, Schwämmen u. s. w.. durch die Bezirksinfassen unterstützt zu werden? Wie ist es möglich, daß bei größeren Schulbezirken, die jetzt eintreten werden, die wenigen Mäuner, die gewöhnlich mit derartigen Baulichkeiten nicht so vertraut sind, die sämmtlichen Bauten aller Gemeinden des Schulbezirkes überwachen. Es wird nicht anders gehen, als daß man den Gemeindevorsteher beauftragt, das anzuschaffen, den Bau zu überwachen, zu leiten. Welche Bereitwilligkeit wird aber die Bezirksschulbehörde finden bei den einzelnen Gemeinden, wenn ihr jede geringste Ingerenz in ökonomischen Angelegenheiten, um ihre Stimme nur einigermaßen geltend zu machen, vollständig abgeschnitten wird. Ist da nicht daß Recht, acht Männer in den Bezirksschulrath zu wählen, in eine Behörde, die über einen großen Kreis und über ziemlich bedeutende Ausgaben zu verfügen hat, ist das ein zu großes Verlangen, wenn es an die Stelle desjenigen Rechtes tritt, welches die Gemeindeordnung den Gemeinden zuschreibt?

Sollen wir mit einem Schlage die Schule total von jedem Einfluße der Gemeinde ausschließen? Ich glaube, das wäre nicht recht und ich bin mit vollem Sinne einverstanden mit dem Regierungsvorschlage, acht Bezirksinsassen in diesen Schulrath zu berufen und ebenso einverstanden mit dem Zusatze des Dr. Kittels, als auch mit dem Zusatzantrage, den Herr Dr. Haßmann zuletzt gestellt hat, der leider bei den gegenwärtigen Verhältnissen ein zweckmäßiger ist. Ich werde diesem zustimmen, aber stets werde ich dafür stimmen, daß den Gemeinden eines Bezirkes jene Ingerenz, die nach diesem Gesetze ihnen überlassen ist, auch bleibe. (Bravo !)

Dr. Roser: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Dr. Roser hat das Wort.

Dr. Roser: Ich werde für den Commissionsantrag und zwar mit Vergnügen stimmen, theils wegen den Auseinandersetzungen des Herrn Abg. Wolfrums, der hier ganz richtig bemerkt hat, daß die Gemeinden das Recht haben, in den Bezirksschulrath ein Wort mitzusprechen, denn wer zahlt, muß auch mitsprechen können. Dann, meine Herren, was die Bemerkung betrifft bezüglich der Intelligenz, so stellen sie sich das nicht so schrecklich vor, es gibt unter der Landbevölkerung auch noch Leute, die Intelligenz haben; deshalb möchte ich für den Antrag der Kommission stimmen.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter Claudi: Ich werde den Antrag des Herrn Dr. Waldert vorlesen und sodann die Unterstützungsfrage stellen: "Zur Besorgung der hieraus erwachsenden Geschäfte wird der Bezirksschulrath an jene Schulbezirke, die aus mehreren Gemeinden bestehen, durch 8 Mitglieder mit entscheidender Stimme verstärkt, die von der Bezirksvertretung gewählt werden. Wenn dem Schulbezirke mehrere Vertretungsbezirke angehören, so wählt jede Bezirksvertretung eine gleiche Anzahl und wo eine gleiche Theilung nicht möglich ist, hat die Schulbehörde die Anzahl von jeder Bezirksvertretung zu wählender Mitglieder zu bestimmen. "

Wird der Antrag des Herrn Dr. Waldert hinreichend unterstützt?

Er ist nicht hinreichend unterstützt, er ist gefallen.

Wünscht noch Jemand der Herren das Wort, wo nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Dr. Knoll: Ich muß mich zuerst zu dem Zusatzantrag des Herrn Dr. Haßmann wenden, welcher lautet:

Verweigert die Majorität der Mitglieder des Bezirksschulrathes die Teilnahme an den Geschäften desselben, so hat der Bezirkshauptmann die Geschäfte des Bezirksschulrathes nach Vorschrift des Gesetzes zu besorgen. (Rufe: Laut !) Ich kann mich mit diesem Antrage, nachdem er eigentlich mit dem, was in der Kommission ausgesprochen worden ist, übereinstimmt, ganz einverstanden erklären. Ich glaube aber, daß eine glücklichere Formulirung bei der dritten Lesung möglich sein dürste und ich kann mich daher nur im Prinzipe für diesen Antrag aussprechen. Was nun den zweiten Antrag de Herrn Dr. Haßmann anbelangt, die Verstärkung des Schulrathes gänzlich fallen zu lassen, so hat alles das, was ich hätte vorbringen können,, in treffender Weise Herr Wolfrum vorgebracht. Wir müssen diese Verstärkung des Bezirksschulratlhes eintreten lassen, weil es sich um die ökonomischen Angelegenheiten de ganzen Schulbezirkes und um die Steuerzahler de ganzen Schulbezirkes handelt, und weil die Zusammensetzung des Bezirksschulrathes im Interesse der Schulaufsicht, aber nicht im Interesse der Erhaltung der Schulen vorgenommen worden ist. Die Zusammensetzung des Schulrathes ist eine derartige, daß die Lehrer und Geistlichen im Vereine mit dem Vorsitzenden die Steuerträger, sehr leicht zu majorisiren in der Lage waren. Wenn Herr Haßmann meint, daß diese 8, die dazu gewählt wurden, einen hemmenden Einfluß abgeben würden, so bin ich ganz einverstanden. Es wird auch nothwendig sein, daß ein hemmender Einfluß eintrete, wenn die Schulauslagen nicht in's Unendliche wachsen sollen.

Es ist auch diese Vermehrung vom Gesetze offenbar nicht beabsichtigt worden wegen der großen Geschäfte des Schulrathes, um eine bessere Vertheilung derselben eintreten zu lassen, sondern im Interesse der Vertretung der Steuerzahler. Ich muß aber noch bemerken, daß, wenn der Antrag des Herrn Abg. Haßmann zur Abstimmung gebracht Werden soll, derselbe vorerst formell richtig zu stellen wäre, denn er entspricht seinen Intentionen offenbar nicht, er will nämlich der Bezirksschulaufsicht oder dem Bezirksschulrath die ökonomischen Angelegenheiten zuweisen, das ist aber in seinem Antrag nicht enthalten, das ist, der sich nur an die letzte Alinea anschließt. Nun übernimmt er aber auch Geschäfte der Gemeinden, wo bisher keine Schulausschüsse bestanden. Es müßte also jedenfalls zur Besorgung der hieraus erwachsenen Geschäfte die Bezirksschulaufsicht bestellt werden, dann erst käme dieser Zusatz, sonst würde eine Lücke im Gesetze sein.

Es müßte jedenfalls anders formulirt werden. Ich glaube aber, daß sich die Nothwendigkeit dessen nicht herausstellen wird, nachdem ich hoffe, daß das hohe Haus den gewichtigen Gründen, welche für die Verstärkung der Schulaussichtsbehörde sprechen, die Zustimmung gewiß nicht versagen wird.

Es ist auch weiter Rechnung getragen worden den Städten, daß diese nicht contumacirt werden durch den Zusatzantrag des Herrn Abg. Kittl, welchem ich auch beizutreten im Stande bin. Hiedurch werden viele Stadtgemeinden, welche nur ein Achtel sämmtlicher Steuern zahlen, was ost der Fall ist, im Stande sein, sich durch eine Viril-Stimme im verstärkten Schulrath vertreten zu lassen. Es wird auch dem Interesse der Städte Genüge geleistet. Ich kann mich jedoch nicht der Befürchtung hingeben, daß in den meisten Fallen die Verstärkung aus lauter Landbewohnern bestehen wird, denn es ist schon im natürlichen Interesse, daß sie Leute wählen, weiche im Sitze der Schulbezirksbehörde wohnhaft sind, weil sie zu jeder Sitzung leicht einberufen werden können, während entferntere die Schwierigkeit haben werden, daß sie zuerst zur Sizzung einen weiten Weg machen müssen. Es liegt also schon in der natürlichen Lage der Sache, daß die Gemeindevorsteher der Schulbezirke, welche zusammentreten, vorzugsweise Männer am Sitze der Schulbehörde wählen, jedoch Männer, von denen sie auch Berücksichtigung der Gemeinde-Interessen erwarten können. Ich glaube also, daß die Regierungsvorlage mit den Zusätzen, wie sie schon zum Theile in der Commission beantragt worden sind, zum Theile ergänzt durch den Antrag des Herrn Abg. Kittel vollkommen der Anerkennung von diesem hohen Hause für würdig befunden werden wird.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Es liegen 2 Anträge vor von dem Herrn Abg. Haßmann und Kittel. Jener von Haßmann ist weitgehender, ich werde ihn daher zuerst zur Abstimmung bringen.                                                                  

Abg. Dr. Pickert: Ich bitte das Wort zur Abstimmung.

Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Ich bitte!

Abg. Dr. Pickert: Wenn ich den Antrag des Dr. Haßmann recht verstanden habe, so ist der erste Theil ein negativer Antrag, er kann daher vom hohen Hause nur in der Weise gewürdigt werden, daß der geehrte. Herr Vorsitzende zuerst über die beiden ersten Alinea abstimmen läßt.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. Claudi: Ich werde jede Alinea extra zur Abstimmung bringen.

Abg. Dr. Knoll:

§. 38, 1. Alinea.

Zur Besorgung der hieraus erwachsenden Geschäfte wird der Bezirksschulrath in jenen Schulbezirken, welche aus mehreren Gemeinden bestehen, durch acht Mitglieder mit entscheidender Stimme verstärkt, welche von den Vorstehern der im Bezirke inbegriffenen Gemeinden aus den Gemeinde-Wahlberechtigten mittelst absoluter Stimmenmehrheit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt werden und ihr Geschäft unentgeltlich versehen.

Snìmovní tajemník Schmidt ète:

§. 38.

Aby okresní rada školní záležitosti z toho vycházející obstarávala, pøidá se jí v okresích školních, ježto se skládají z nìkolika obcí, osm údù s hlasy rozhodujícími, kteøí od pøedstavených obcí v okresu ležících nadpolovièní vìtšinou hlasù z tìch, kdož mají právo volenu býti v obci, voleni budou na šest let a kteøí úøad svùj zastávají zdarma.

Oberstlandmarschallstellvertreter Ed. C l a u d i: Jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, ersuche ich die Hand zu erheben.

(Die Majorität ist nicht zu erkennen. )

Ich bitte aufzustehen.

(Geschieht. )

Ich bitte die Gegenprobe.

(Geschieht. )

Das erste Alinea des Commissionsantrages ist mit Majorität angenommen. Das zweite Alinea des §. 38 lautet: "Wenn dem Schulbezirke mehrere Vertretungsbezirke angehören, so wählen die Gemeindevorsteher eines jeden Vertretungsbezirkes, die nach dem Verhältnisse der direkten Steuern auf jeden Vertretungsbezirk entfallende Anzahl obiger 8 Mitglieder aus den Gemeindewahlber echtigten des ganzen Schulbezirkes. Ist die Bestimmung dieser Anzahl zweifelhaft, so hat der Bezirksschulrath dieselbe endgiltig festzusetzen. "


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