jektù tìch, a aby se mu zabezpeèilo 4 % z adjustovaného nákladu stavebního.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, die dem Punkte 2 beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.
Punkt 3. Dem Landesausschuße wird der Betrag von 2800 fl. zur Verfügung gestellt, um den an den bisherigen Verhandlungen in hervorragender Weise betheiligten Persönlichkeiten entsprechende Remunerationen zuwenden zu können.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemskému výboru odevzdána èástka 2800 zl. k tomu cíli, aby z ní mohla býti poskytnuta pøimìøená odmìna osobám v dosavadním jednání o vìci vynikajícím spùsobem se s úèastnivším.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, ersuche ich jene Herren, die diesem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.
Dr. Banhans: Nachdem diese 3 bezüglich des Gebäudes der Technik vorgetragenen Anträge in meritorischem Zusammenhange stehen, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß die 3. Lesung sogleich vorgenommen werde.
Oberstlandmarschall: Es ist in diesem Punkte eine Meinungsverschiedenheit zwischen mir und dem Herrn Berichterstatter. Ich halte es eben für nothwendig, daß für den ersten vorgetragenen Bericht ebenfalls die 3. Lesung vorgenommen werde, der Herr Berichterstatter meint, es sei dies nicht nothwendig. Ich stütze mich auf §. 46 der Geschäftsordnung, welcher deutlich sagt: "Der Abstimmung über die einzelnen Theile des Antrages folgt jedesmal die Abstimmung über das Ganze und zwar in der Regel in der nächsten Sitzung, wenn nicht der Landtag anders beschließt. Bei Abstimmung über das Ganze können keine Nebenanträge vorgebracht werden. " Meine Ansicht ist, daß für den ersten Bericht ebenfalls eine 3. Lesung nöthig sei. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Dr. Banhaus: Ich stimme der Anschauung Sr. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls bei, wenn es sich um einen Antrag handelt, der aus mehreren Theilen besteht. Der erste Theil meines Antrages, betreffend die Durchführung des polytechnischen Statuts, besteht aus 6 Punkten, von denen jeder mit dem Anderen in gar keiner Verbindung steht, jeder Punkt ein Antrag für sich ist, so daß ich nicht im Stande bin, die Abstimmung über das Ganze in Antrag zu bringen, nachdem 6 ganze Anträge vorhanden sind, durchaus aber nicht ein Antrag aus 6 Abtheilungen bestehend. Ich bin daher der Meinung, daß die Abstimmung über die ganzen 6 Punkte lediglich aus dem Grunde, weil sie in einem Berichte enthalten sind, nicht nothwendig sein dürfte; ich erkenne dagegen den innigen Zusammenhang im 2. Berichte und habe mir des-halb die Bitte erlaubt, den Antrag zu stellen, daß diese 3 Punkte, weil sie eben zusammen ein Ganzes bilden, auch in 3. Lesung zur Abstimmung als Ganzes gelangen.
Oberstlandmarschall: Dr. Tedesco hat das Wort.
Dr. T e d e s c o: Auch ich stimme in der formalen Frage mit der Ansicht des Herrn Berichterstatters überein. Es wäre möglich gewesen, daß der Landesausschuß den Bericht, den er dem hohen Hause erstattet hat, in mehrere Einzelberichte getheilt hätte; ebenso wäre es vollkommen möglich gewesen, daß auch die Kommission ihren Bericht über den Bericht des Landesausschußes in verschiedenen Abtheilungen im hohen Hause zur Sprache gebracht hätte. Es sind in diesem Berichte vollkommen von einander getrennte und mit einander in gar keinem logischen Zusammenhange stehende Gegenstände verbunden. Und aus dem Grunde bin ich ebenfalls der Ansicht, daß hier eine 3. Lesung nicht nothwendig sein dürfte.
Oberstlandmarschall: Ich kann nicht von meiner Ansicht abgehen, weil der §. zu deutlich sagt, "über die einzelnen Theile des Antrags. " Da der Antrag mehrere Punkte hat, so halte ich dafür, daß mehrere Theile sind. Ich kann ein Ganzes nicht anders theilen, als wenn ich dasselbe eben in Punkte theile, und da der Antrag in Punkte getheilt ist, so sehe ich daraus, daß er aus Theilen besteht. Das ist meine Anficht. Ich werde das hohe Haus darüber befragen, glaube aber, daß die Ansicht die richtige ist, daß, wenn der Antrag in Punkte gestheilt ist, einzelne Theile bestehen; in wiefern sie zusammenhängen, das ist, glaube ich, schwer zu präzisiren; also würde ich mir erlauben, das hohe Haus zu befragen, ob es einverstanden ist, daß über den ersten Bericht noch einmal als 3. Tagesordnung abgestimmt werde und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Es ist die Majorität, daher angenommen.
Ich ersuche also den Herrn Berichterstatter, nachdem das hohe Haus meine Ansicht akceptirt hat, den Antrag auf 3. Lesung zu stellen.
Dr. Banhans: Ich stelle in Folge dessen die Bitte an den hohen Landtag, daß auch über den Antrag des 1. Berichtes heute in 3. Lesung abgestimmt werde.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage in 3. Lesung zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Ich glaube, da nichts an diesem Berichte geändert worden ist, daß von der Vorlesung abgesehen werden konnte, und würde jene Herren ersuchen, welche diesem Berichte in 3. Lesung zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Ich ersuche jene Herren, welche für 3. Lesung des 2. Berichtes sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ich ersuche jene Herren, welche den 2. Bericht in 3. Lesung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Punkt 3. Bericht der Budgetkommission zur Landtagszahl Nr. 434, betreffend den Ankauf des Birnbaum'schen Gartens. Ich ersuche Herrn Wolfrum die Berichterstattung zu übernehmen.
Abgeordneter Wolfrum: Bericht des Landesausschußes, betreffend die allerhöchste Genehmigung des Ankaufs des Birnbaum'schen Gartens für das allgemeine Krankenhaus zu Prag. Hoher Landtag! In der 16. Sitzung der Session des Jahres 1868 hat der hohe Landtag den Landesausschuß ermächtigt, den Ankauf des ehemaligen Birnbaum'schen Gartens an die hohe k. k. Regierung zu Handen des Krankenhausfondes auf Grundlage eines Kausschillings von 40000 fl. ö. W. unter die grundbücherlich einzuverleibende Bedingung abzuschließen, daß auf diesem Gartengrunde ohne Zustimmung des Landesausschußes kein Gebäude errichtet, und kein Gewerbe betrieben werden dürfe, weiches auf die in der Nähe befindlichen Kranken und Landeshumanitätsanstalten einen nachtheiligen Einfluß ausüben könnte, und daß der Käufer alle auf diesem Reale haftenden Verbindlichkeiten übernehme.
Im Grunde dieses hohen Beschlußes hat sich der Landesausschuß mit der k. k. Statthalterei in das entsprechende Einvernehmen gesetzt. Dieselbe eröffnete mit der Note vom 20. September l. J., Z. 42005, dem Landesausschuße, daß Seine k. k. Apostolische Majestät mit der allerhöchsten Entschließung vom 2. August 1869 den Ankauf des Birnbaum'schen Gartens in Prag für das Prager allgemeine Krankenhaus und die Deckung des Kaufschillings von 40000 Gulden aus dem Krankenhausfonde durch Verwendung eines überschüßigen Baarbetrages von 31500 fl. und durch den Verkauf eines Theiles der Pfandbriefe der böhmischen Hypothekenbank bis zu dem Betrage von 8500 fl. zu bewilligen geruht haben. Unter Einem hat die hochlöbliche k. k. Statthaltern die k. k. Finanzprokuratur unter Zustellung der Verhandlungsakten aufgefordert, sich wegen Feststellung des bezüglichen Kontraktsentwurfes mit dem Landesausschuße in's Einvernehmen zu setzen.
Der Landesausschuß erlaubt sich dies dem hohen Landtage mit dem Antrage zur geeigneten Kenntniß zu bringen, den vorliegenden Bericht der Budgetkommission behufs Antragstellung in Betreff der Zuweisung und Verwendung des Kaufschillings und Rücksichtsnahme hierauf bei Feststellung des Budgets überweisen zu wollen. Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.
Prag, am 3. Oktober 1869.
Der Oberstlandmarschall.
Die Kommission erstattet darüber einen kurzen Bericht, daß das Kapital zum Ankauf der Birnbanm'scheu Realität seiner Zeit aus den Kapitalien oder Kassavermögen des Landes entnommen würde. Da dieser Kassastand aber gegenwärtig bedeutend
gesunken ist, beantragt die Budgetkommission, der hohe Landtag wolle Den gegenwärtigen Bericht zur Kenntniß nehmen und den Kaufschilling von 40. 000 fl. dem Kassastande des Landesvermögens zuweisen.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Budžetní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž zprávy tyto k vedomosti vzíti, a trhovou sumu 40000 zl. k pokladnì zemské pøikázati.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich über den Antrag abzustimmen, und diejenigen Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Der Autrag ist angenommen. Es kommt Punkt 4 Bericht der Budgetkommission zur Landtagszahl 58, betreffend den Nothstandstraßenbau MarschendorfKlein-Aupa.
Abgeord. Wolfrum: Unter Landtagszahl 58 berichtet der Landesausschuß, daß von der im Jahre 1863 vom hohen Landtage bewilligten Dotation von 20000 fl. für einen Bau der MarschendorfKleinaupa'er Zollstraße blos ein Betrag von 4000 fl. bis jetzt verwendet wurde, daß die volle Verwendung aus der Ursache nicht Stattfand, weil das außer der Landesdotation noch zu bedeckende Erforderniß von 50. 000 fl. in der Konkurrenz nich sichergestellt Werden konnte. Seit 1863 hätten sich aber die Verhältnisse insoweit geändert, daß die königl. preußische Regierung die früher beabsichtigte Fortsetzung dieser Straffe in Preußen nicht mehr zu bauen willens sei, vielmehr die Rekonstruktion der Straffe der einheimischen Konkurrenz anheim gegeben habe, wie eine dem Berichte beiliegende Zuschrift des Magistrates von Schmiedeberg das Nähere ausführt.
Der Landesausschuß habe nun den Marschendorfer Bezirksausschuß aufgefordert, ein neues weniger kostspieliges Projekt für eine bloße Rekonstruktion dieser Straffe verfassen zu lassen, welchem Auftrage der Bezirksausschuß nachgekommen ist, indem er einen Vorschlag von blos 25918 fl. 77 kr. vorlegte.
Der Landesausschuß erbittet nun vom hohen Landtage die Ermächtigung die von der im Jahre 1863 bewilligten Dotation von 20. 000 fl. nichtverwendeten 16. 000 fl. jetzt zur Rekonstruktion der Marschendorf- Kleinaupa'er Straße aufwenden zu dürfen, er werde sich bemühen, nach nochmaliger Einleitung einer Konkurrenzverhandlung die Mehrkosten aus der Straßenbaujahres-Dotation zu begleichen.
Gleichzeitig legt der Landesausschuß das Gesuch des Marschendorfer Bezirksausschußes vom 30. August 1868 vor, worin der hohe Landtag gebeten wird, entweder die fragliche Straße als Landesangelegenheit zu erklären oder noch eine besondere Dotation von 43000 Gulden zu bewilligen. Diese Petition ist aber erst nach Schluß des vorjährigen Landtages in die Händen des Landesausschußes gekommen und konnte nicht vorgelegt werden. Die Budgetkommission hat aus der Darstellung des Landesausschußes die Ueberzeugung gewonnen, daß die fragliche Straffe.
welche man im Jahre 1863 nur um der Bevölkerung Arbeit zu verschaffen zu bauen angefangen hat, eine hervorragende Wichtigkeit für den Verkehr nicht hat. Die königl. preußische Regierung würde den Neubau der preußischen Fortsetzung dieser Strasse nicht unterlassen haben, und dürfte durch die eingetretene unbeabsichtigte Anlage von Eisenbahnen in dieser Gegend die Wichtigkeit dieser Straße, selbst wenn sie 1863 vorhanden war, bedeutend vermindert haben.
Außerdem ist der Ausspruch von Männern, von welchen man ein unbefangenes Urtheil zu erwarten berechtigt ist, vorhanden und bestärkt die Budgetkommission in dieser Ueberzeugung. Eine Strasse von minderer Bedeutung als Landesangelegenheit zu erklären ging wohl nicht an, und ebensowenig ist der Auswand von nahezu 30000 fl. aus Landesmitteln zu empfehlen und die Budgetkommission beantragt, der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, den Bezirksausschuß von Marschendorf-Schatzlar auf seine Bitte vom 30. August 1868 abweislich zu bescheiden, und in Hinsicht des Umbaues der Marschendorf-Kleinaupa'er Zollstraße eine Konkurrenzverhandlung einzuleiten und wenn durch das Resultat desselben die fehlende Bausumme gedeckt ist, wegen Verordnung der 16000 fl. eine neuerliche Vorlage zu machen.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Budžetní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž výboru zemskému uložiti aby žádost okresního výboru Marschendorfského ze dne 30. srpna 1868 zamítnul a v prieme pøestavení silnice v Marschendorfì a Kleinaupì provedl konkurenèní øízení a aby v tom pøípadu, kdyby takto došel nedostávající se sumy stavební, podal opìtovní pøedlohu k upotøebení tìch 16000 zl.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand der Herren das Wort verlangt, ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
(Angenommen. )
Wir kommen nun zum Pkt. 5. Bericht der Budgetkommission Z. 186 betreffs der Bewilligung einer Subvention zu Straßenbauzwecken im Prachatitzer Bezirke.
W o l f r u m: Der Prachatitzer Bezirksausschuß hat eine Petition an den hohen Landtag eingereicht und über diesen Petitionsbericht der Budgetkommission Nachfolgendes in beiliegender Petition bittet der Bezirksausschuß in Prachatitz: der hohe Landtag wolle eine im J. 1865 bewilligte und jetzt für verfallen erklärte Subvention zum Umbau zwischen Prachatitz und Pfefferschlag noch im Jahre 1870 flüßig erhalten. Der Bezirksausschuß begründet diese Bitte damit, daß, nachdem sein vorgelegtes Projekt vom Landesausschuße als nicht ausführbar erklärt und zurückgewiesen wurde, er bis vor Kurzem keine Ingenieurs habe finden können, der ein neues Projekt verfaßt hätte. Erst jetzt wäre es ihm gelungen einen Sachverständigen zu bewegen, diese Arbeit zu übernehmen und es habe der Bezirksausschuß auch schon ein Nivellirungsinstrument angeschafft.
Die Budgetkommission könne nach Prüfung der Beilagen dem Vorgehen des Landesausschußes nur beistimmen, da eine Subvention für Bau von Straßen nur zugesichert werden kann, wenn ein Projekt verfaßt und vom Landesausschuße genehmigt ist, ebenso eine Geldbewilligung erlischt, wenn sie auch im folgenden Jahre nicht in Anspruch genommen werden kann. Sobald der Bezirksausschuß sein neues Projekt wird haben verfassen lassen, bleibt es ihm unbenommen, unter Darlegung der Gründe um eine Subvention beim Landesausschuße einzuschreiten. Die Budgetkommission beantragt daher, der hohe Landtag wolle unter Bewilligung des Landesausschußes über die Petition des Prachatitzer Bezirksausschußes zur Tagesordnung übergehen.
Die Budgetkommission beantragt daher, der hohe Landtag wolle unter Billigung des Vorgehens des Landesausschußes über die Petition des Prachaticer Bezirksausschußes zur Tagesordnung übergehen.
Snìmovní tajemník: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž øízení zemského výboru schváliti a o usnesení okresního výboru Prachatického k dennímu poøádku pøejíti.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Punkt 6. Bericht Der Budgetkommission über die Petition Nro. 44 der Direktion des Taubstummeninstitutes zu Leitmeritz um Gewährung einer Subvention zum Baue eines Institutsgebäudes.
Abg. Wolfrum: Die Direktion des Taubstummeninstitutes zu Leitmeritz legt in der beiliegenden Petition weitläufig auseinander die Gründe, welche sie zum Neubau resp. Umbau des Institutsgebäudes veranlassen. Es ist nämlich der Andrang in dieses mit großem Segen wirkende Institut ein so großer, daß jährlich ziemlich viele Competenten zurückgewiesen werden müssen. Nun ist wohl nicht zu leugnen, daß ein Taubstummeninstitut, wie es bisher in Prag bestand, für die leider so große Anzahl von Taubstummen im Lande nicht hinreichend ist, und daß es mit Freuden zu begrüßen wäre, wenn ein zweites derartiges Institut irgendwo festen Fuß fassen konnte. Die Direktion fetzt nun auseinander, daß ein solcher Umbau ihres Gebäudes gegen 40. 000 fl. kosten würde, daß aber wenn sie ihr eigenes Vermögen, welches allerdings in 40000 Gulden besteht, dazu verwenden würde, sie zur Erhaltung der Zöglinge gar nichts haben würde. Sie bittet nun den hohen Landtag, er möge in gnädiger Berücksichtigung aller dieser Gründe zum Baue eines neuen Institutes ihr eine Subvention gewähren. Nun ist aber nach der Ansicht der Budgetkommission dies Gesuch, so berücksichtigungswerth es vielleicht auch wäre, doch nicht geeignet, daß es jetzt schon eine Folge haben konnte. Es ist nicht gesagt, daß die andere Bausumme, selbst wenn vom hohen Landtage etwas bewilligt werden würde, auch sichergestellt ist. Es liegt überhaupt gar kein Plan und Nichts vor und es scheint, sich die ganze Sache im ersten Stadium der Uiberlegung zu befinden. Um aber diesem Taubstummeninstitute, welches in der dortigen Gegend von Segen ist, nicht alle Hoffnung abzuschneiden, so hat sich die Budgetkommission veranlaßt gefühlt, folgenden Antrag zu stellen:
Vorliegende Petition wäre dem Landesausschuß zur näheren Instruirung und allenfälligen Wiedervorlage zu übergeben und ersucht die Budgetkommission den hohen Landtag, diesen Antrag gefälligst anzunehmen.
Oberstlandmarschall: Abg. Dr. Weber hat sich um das Wort gemeldet.
Abg. Dr. Weber: Wenn ich mir in dieser Angelegenheit das Wort erbeten habe, so geschieht es nicht etwa deshalb, um etwaige locale Interessen der Stadt Leitmeritz zu vertreten.
Es handelt sich vielmehr um eine Angelegenheit, die meiner Ansicht nach von großer Tragweite und Bedeutung ist für das Land selbst. Es hat eine jede Regierung erkannt, daß die Heranziehung und Ausbildung tüchtiger Staatsbürger die Grundlage des Staatswohls sei, jede aufgeklärte Schulverfassung den Grundsatz ausgestellt, das jedes bildungsfähige Kind auch schulpflichtig sei, dies muß daher umsomehr von jenen unglücklichen Wesen gelten, die ohne jede Bildung nur äußerlich dem Menschen ähnlich, sost aber dem Thiere gleich sind, die keinen andern Zweck kennen, als die Befriedigung ihrer physischen Bedürfniße, die aber ohne Bildung kein Gesetz, kein menschliches, kein göttliches Gebot kennen, eine Last für die Familie, eine Gefahr für die Gemeinde und das Land sind.
Gemeinden können solche Schulen für Taubstumme nicht errichten, es ist dies eine Angelegenheit des Landes; gleich wie Irrenanstalten Landesanstalten sind, ebenso kann das auch von Taubstummeninstituten gelten, da die Taubstummen im unkultivirten Zustande nicht mehr zurechnungsfähig sind als Irrsinnige.
Diese Momente wurden auch von allen kultivirten Staaten anerkannt; allein wir in Oesterreich sind leider hinter allen Anforderungen zurück, die in der Beziehung gestellt werden können.
Nehmen wir Preußen an, wie es in seiner früheren Ausdehnung war, so besitzt dasselbe 34 wohlorganisirte Taubstummeninstitute.
Der ganze Kaiserstaat Oesterreich, Trans- und Cisleithanien, hat nur 11 christliche, eine israelitische Taubstummenanstalt. Baiern hat ebensoviele Taubstummenanstalten wie Oesterreich, nicht gerechnet, daß mit jedem Lehrerseminar eine solche Taubstummenschule verbunden ist. Hannover und das kleine Sachsen erfreuen sich der besten Anstalten, und eben Sachsen zahlt für seine wohleingerichteten Anstalten in Leipzig und Dresden jährlich je 12000 Thlr. Subvention.
Ich werde mir eine weitere Thatsache erlauben dem hohen Hause zu konstatiren:
Bei der letzten Volkszählung im Jahre 1857 hat sich herausgestellt, daß in Böhmen 3500 Taubstumme vorkommen, worunter nur 500 gebildet waren, während sich die andern 3000 im rohen Zustande befanden.
Hat nun auch Prag eine solche Anstalt, welche gewiß segensreiche Wirkungen hervorgebracht hat, so zeigen doch diese Ziffern, sowie der Umstand, daß alljährlich so viele Bittsteller zurückgewiesen werden, daß sie den Anforderungen nicht mehr genügt. Aus diesem Anlasse hat der verewigte und durch seine Humanität ausgezeichnete Bischof von Leitmeritz Hille, in den 1850er Jahren ein verehrtes Mitglied unseres Hauses, Herrn Schulrath Maresch ausgefordert, diese Frage zu studiren.
Auf dessen Anregung kam in Leitmeritz die Taubstummenschule zu Stande, die dann durch die Unterstützung des damaligen Kreishauptmanns, Baron von Henninger, durch die Unterstützung anderer mildthätiger Privaten, insbesondere durch die Thätigkeit seines dermaligen Leiters und Lehrers P. Demuth in die Lage kam, ein großes Grundstück in schöner Lage in Leitmeritz zu erwerben und ein Haus dort für die Taubstummenschule zu adoptiren.
Der hohe Landtag hat selbst die segensreichen Wirkungen dieses Institutes anerkannt, indem von demselben eine jährliche Subvention von 2500 fl. bewilligt wurde.
Allein das Resultat aller dieser Unterstützungen ist, daß nur höchstens 28 Kinder jährlich in diese Anstalt aufgenommen werden können.
Wenn also diese Anstalt nicht gründlich reorganisirt wird, wenn namentlich nicht durch die Erweiterung des Gebäudes, durch innere Reformen die Anstalt gefördert wird, so kann trotz der aufopfernden Thätigkeit der beiden an derselben angestellten Lehrer dieselbe nicht ferner mehr existiren.
Hat nun der hohe Landtag durch Genehmigung einer Subvention die Nothwendigkeit des Bestandes dieser Anstalt anerkannt, hat derselbe für die Forderung der Volkswirthschaft, des Handels und der Gewerbe so hohe Summen schon bewilligt, so glaube ich bei aller Anerkennung des Strebens der Landesvertretung nach Sparsamkeit und nach dem Haushalte mit den Mitteln des Landes doch die Bitte stellen zu können, das hohe Haus wolle den Antrag des Herrn Abgeordneten Wolfrum auf das wärmste unterstützen.
Oberstlandmarschall: Herr Schulrath Maresch hat das Wort.
Landesschulinspektor Matesch: Ich freue mich der schönen und freundlichen Stimmung für einen so humanen Zweck, wie die Bildung der Taubstummen.
Bereits im verflossenen Landtage hatte das hohe Haus die besondere Gnade sich der armen Unglücklichen anzunehmen und sowohl für das Präger als auch Leitmeritzer Institut Subvention für jene taubstummen Kinder zu bewilligen, welche nicht in der Lage sind, von ihren Eltern eine Bildung zu erhalten, auch nicht in der Lage in Instituten aufgezogen zu werden.
So lange der Grundsatz besteht, daß jedes Kind eine Bildung, wie sie seinem menschlichen Bedürfnisse angemessen ist, erhalten möge, so lange der Grundsatz aufgestellt bleibt, daß jedes Kind des Volkes in der Volksschule einen gewissen Grad von Bildung zur Ergreifung eines Berufes, durch welchen es leichter sein Leben fortbringen kann, erlangen soll, so lange wird auch der Grundsatz festgehalten werden müssen, daß auch für arme Taubstummen dasselbe angewendet, daß auch für sie gesorgt werde.
Das Institut in Leitmeritz ist durch die Subvention des hohen Hauses bereits in die Lage gekommen, eine größere Anzahl von taubstummen Kindern anzunehmen, als sonst möglich wäre; allein was ist das für so viele, die da den Unterricht ansprechen, des Unterrichtes bedürfen.
Es ist schrecklich und schauerlich, wenn man den Menschen in seiner Verwahrlosung sieht; es ist schlimm und traurig, wenn er in diese Verwahrlosung durch eigene Schuld kommt, hier aber sind unschuldige, die in diesem Zustande sich befinden und nur auf künstliche Weise möchte ich sagen, Unterricht erlangen und in die menschliche Gesellschaft als nützliche Glieder eingeführt werden können. Dadurch, daß das Leitmeritzer Institut in den Stand gesetzt wird, einen Neubau zu führen deshalb, weil die Gemeinde Leitmeritz beim besten Willen nicht im Stande ist, etwas für das Taubstummeninstitut zu thun, so ist es allerdings ganz erwünscht und erfreulich, wenn das hohe Haus die Mittel dazu genehmigt.
Wird der Landesausschuß ermächtigt, das Institut in Leitmeritz aufzufordern, die nöthigen Baupläne vorzulegen und die Durchführung dieser Baupläne dadurch schon einigermaßen zu sichern, daß Hoffnung dafür vorhanden ist, daß das h. Haus die nöthigen Mittel dazu bewillige, so wird ein weiterer Schritt geschehen sein für Heranbildung einer großen Anzahl unglücklicher Taubstummen und es werden gewiß Menschenfreunde weiterhin sich ermuntert fühlen, für Mittel zu sorgen, daß die Subventionen sich mehren, daß mehr Kinder noch unterrichtet und erzogen werden können. Ich kann demnach nicht anders, als den Antrag meines Vorredners zu unterstützen und zugleich den des Berichterstatters der Kommission, das hohe Haus zu bitten, es wolle huldvoll der armen Taubstummen sich annehmen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Pause. ) Wenn Niemand, auch der Herr Berichterstatter das Wort begehrt, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Punkt 7. Bericht der Petitionskommission über die Eingabe der Priesnitzer VorschußkassaVerwaltung in Mörkau. Nr. 7 Petition wegen Vertheilung dieses Fondes.
Herr Dr. Weber, darf ich bitten?
Abgeordneter Dr. Weber: Die Priesnitzer Vorschußkassa-Verwaltung in Mörkau bittet um die Bewilligung, daß der Fond dieser Vorschuß-Kassa eben so vertheilt werde, wie dies bei dem Steuergeldfonde der Fall ist. Die genannte Verwaltung begründet ihre Bitte damit: 1. daß durch diese Vertheilung der Vorschußkassa an die einzelnen Gemeinden einfacher, fast kostenfrei werde und diese Ersparung den Fondstheilnehmern wieder zu Gute komme, daß ein größerer Gewinn, als dermalen durch diese Theilung für die Kassa erzielt werde, daß diese Vertheilung den Wünschen der Gemeinden entspreche, und daß dieses Ansuchen gleich bei der Constituirung der Priesnitzer Vorschußkasse gestellt worden sei, trotz allen diesen Gründen war die Petitionskommission nicht in der Lage auf Willfahrung der gestellten Bitte eingehen zu können. weil hier das Gesetz vom 6. August 1864 maßgebend ist, wonach eine Theilung von Vorschußkassen nur in den zwei Fällen möglich sei. wenn die Theilung oder Zutheilung an andere Vorschußkassen stattfindet, oder wenn das Gebiet der Kassa selbst unverhältnißmäßig groß sei, da beide Fälle aber nicht in der Petition zutreffen. Es stellt daher die Petitionskommission einstimmig den Antrag, der hohe Landtag beschließe über vorliegende Petition mit Anführung der Punkte 3 und 4 des Gesetzes vom 6. August 1864 über Vorschußkassen zur Tagesordnung zu übergehen.
Snìmovní tajemník: Petièní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti vzhledem k §. 3. a 4. zákona o záložnách ze dne 6. srpna 1864 v pøíèinì této petice pøejíti k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, ersuche ich jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Punkt 8. Bericht der Petitionskommission, zur Petitionszahl 12, betreffend die Regelung der Zustellungsgebühr der k. k. Gerichtsdiener.
Dr. Weber: Der Bezirksausschuß Bensen petitionirt um Regelung der Zustellmigsgebühr der k. k. Gerichtsdiener. Der genannte Bezirksausschuß bittet um strengere Anweisung der Bezirksgerichte, gerichtliche Zustellungen soviel als möglich durch die k. k. Post zu veranlassen, derselbe bittet ferner solche Zustellungen durch die Gemeindevorsteher mittelst der Gemeindeboten, welche reget-