Pondìlí 18. øíjna 1869

haben, der Genehmigung des Landtages zu unterbreiten.

Snìmovní tajemník: Zároveò se výboru zemskému ukládá, aby o povolených subvencích v nejblíže pøíštím sezení zprávu podal, a zásady, vedle nichž by se dávat mìly, slavnému snìmu pøedložil.

Abgeordneter Dr. Rziha: Bitte Durchlaucht zur Fragestellung.

Ich würde bitten, diesen Antrag zu trennen und zwar einmal bezüglich des beantragten Berichtes, der dem Landesausschuße zur Pflicht zu machen wäre, und dann andererseits bezüglich des Normale oder der Grundsätze, die an den hohen Landtag mitzutheilen wären, nach welchen vorgegangen würde.

Ich glaube, es wäre die Trennung schon deshalb nothwendig, weil, was meine Stellung als Berichterstatter anbelangt, ich für den ersten Antrag mich erklären würde, bezüglich des Berichtes jedoch gegen dieses Normale aus den bereits erwähnten Gründen.

Oberstlandmarschall: Ich werde also dem Wunsche des Herrn Berichterstatters gemäß diesen Antrag getrennt zur Abstimmung bringen, und zwar: "Zugleich wird der Landesausschuß beauftragt über diese ertheilte Subventionen dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten. "

Snìmovní tajemník: Zároveò se výboru zemskému ukládá, aby o povolených subvencích nejblíže pøíštímu sezení zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen letzt kommt der weitere Zusatz. "und die Grundsätze, welche bei dieser Unterstützung der Bezirksstraßen maßgebend zu sein haben, der Genehmigung des Landtages zu unterbreiten. "

Snìmovní tajemník: Aby snìm k schválení pøedložil zásady, vedlé nichž by se podpory takové dávat mìly.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Darf ich die Herren bitten, sich zu erheben, welche diesem Antrage zustimmen ? (Geschieht. ) Der Antrag ist mit 71 Stimmen angenommen.

Abgeordneter Dr. R z i h a: Ich würde mir den Antrag erlauben, daß die gefaßten Beschlüße des hohen Hauses als Ganzes in 3. Lesung angenommen würden.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die für die 3. Lesung stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Ich würde mir den Vorschlag erlauben, nur jene Punkte vorzulesen, welche geändert worden sind.

Abgeordneter Dr. Rziha:

§. 1.

Es werde in eine meritorische Berathung der hohen Regierungsvorlage wegen Exkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen in Böhmen nicht eingegangen, und diese Vorlage an die hohe Regierung zurückgeleitet, indem die Exkamerirung noch nicht durch die Reichsvertretung geregelt sei.

Oberstlandmarschall: §. 2 bleibt unverändert.

Abgeordneter Dr. Rziha: §. 3.

Zugleich wird der Landesausschuß, jedoch nur für das Jahr l870, ermächtiget, aus der Dotation für Strassenbauten nicht blos für Neubauten, sondern mit Rücksicht aus §. 9 des Strassengesetzes vom 12. August 1864 auch für die Erhaltung von Strassen aus dieser Dotation eine Subvention ertheilen zu dürfen.

Zugleich wird der Landesausschuß beauftragt, über diese ertheilte Subvention dem nächsteu Landtage Bericht zu erstatten, und die Grundsätze, die bei dieser Unterstützung der Bezirksstraßen maßgebend zu sein haben, der Genehmigung des Landtages zu unterbreiten.

Snìmovní tajemník: Vládní pøedloha o exkamerování nìkterých øíšských silnic v Èechách budiž slavné vládì vrácena a øíšským zastupitelstvem upravena.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diese 3 Punkte in 3. Lesung annehmen wollen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Rziha: Es sind 2 Petitionen, welche gestern erst eingelangt sind und mit dem Gegenstande, welcher eben dem hohen Hause vorlag, im Zusammenhange stehen. Diese Petitionen sind durch die gefaßten Beschlüße erledigt; ich werde um die Bewilligung des h. Hauses bitten, diese Petition sogleich vortragen zu können. Der Antrag der Kommission würde dahin gehen, daß beide Petitionen durch die bereits gefaßten Beschlüße erledigt sind.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß das h. Haus die Ermächtigung geben wird, daß der Herr Berichterstatter in dieser Form vorgeht.

Dr. Rziha: Erstens: Petition der Bezirksvertretung Politz, welche bittet, daß die Bezirksstraße Politz-Hronov-Nachod, Politz-Hutberg als Landesstraßen erklärt werden. Da nun nach Absatz 2 beschlossen wurde, daß in die meritorische Entscheidung bezüglich der Erhebung mehrerer Bezirkszu Landesstraßen nicht eingegangen werde, so kann auch der Petition keine Folge gegeben werden. Ich stelle daher bei dieser Petition den Antrag, daß sie durch die gefaßten Beschlüße erledigt sei. Eine zweite Petition ist die des landwirthschaftlichen Vereines in Eger, in der gebeten wird, daß mit Rücksicht auf die vorzunehmende Exkamerirung einige Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, bezüglich der auf den Acrarialstraßen befindlichen und knapp an den anliegenden Gründen bei den Chausseegräben stehenden Chausseebäume. Nachdem auf die Exkamerirung eben nicht eingegangen wird und nach dem Beschluße des h. Hauses die Vorlage an die Re-gierung zurückzuleiten ist, erledigt sich diese Petition durch die bereits gefaßten Beschlüße.

Ich stelle daher den Antrag, der h. Landtag Wolle beschließen, daß diese beiden Petitionen durch die gefaßten Beschlüße ihre Erledigung finden.

Snìmovní tajemník: Pan zpravodaj navrhuje: Slavný snìm raèiž uzavøíti: Právì pøednešené petice jsou vyøízeny usnesením právì uèinìným.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort?

Wenn Niemand das Wort wünscht, werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Punkt 2, 198. Kommissionsbericht über die Durchführung des Statuts der polytechnischen Landes-Institute, dann betreffend den Bau eines polytechnischen Institutsgebäudes. Herr Dr. Banhans hat das Wort.

Dr. Banhans. Die Kommission, welche beauftragt war, über den Bericht des Landesausschußes, betreffend das neue organische Statut, über beide Institute Bericht zu erstatten, hat ihre Arbeit vollendet und in Anbetracht dessen, daß der Gegenstand auf der Tagesordnung steht, bei der Kürze der Zeit es nicht möglich war, denselben in Druck zu legen, erlaube ich mir im Namen der Kommission den h. Landtag zu bitten, diesen Bericht vortragen zu dürfen, ohne daß derselbe im Druck gelegt ist.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, daß das hohe Haus mit diesem Ansuchen einverstanden ist, und nehme es für angenommen an.

Dr. Banhans (liest. ) Kommissionsbericht über die Durchführung des neuen organischen Statuts für beide polytechnische Landesanstalten.

Hoher Landtag! Der Bericht, welchen der Landesausschuß über die gesetzlich vorgeschriebene Trennung der Technik in zwei abgesonderte Landesanstalten und seine diesfalls getroffenen Verfügungen dem hohen Landtage vorgelegt, zerfällt in 2 Theile. Der erste enthält eine eingehende Darstellung alles dessen, was der Landesausschuß im eigenen Wirkungskreise verfügt hat, um das mit allerhöchster Entschließung vom 18. April 1869 sanctionirte Statut zur Durchführung zu bringen.

Der 2. Theil beschäftigt sich mit Darlegung einiger Wunsche und Anträge in Organisirungsangelegenheiten, welche in Folge der Errichtung zweier Lehranstalten sich als nothwendig oder wünscheuswerth zeigen und wozu ein Beschluß des Landtages nothwendig ist.

Was den 1. Theil betrifft, so gewann die Kommission die Uiberzeugung, daß der Landesausschuß seine wichtige und schwierige Aufgabe mit eben so viel Umsicht als Energie gelöst hat. Was in der kurzen Zeit in dieser verwickelten und schweren Aufgabe geschehen konnte, hat der Landesausschuß, unterstützt von den beiden Lehrkörpern, die eben gleichfalls erst zu bilden waren, auch wirklich ge-leistet und hofft die Kommission, der hohe Landtag werde nicht anstehen, diesen Theil des Berichtes zur befriedigenden Kenntniß zu nehmen und dem diesfalls von der Kommission gestellten Antrage seine Zustimmung zu ertheilen.

Wenn aber die Darstellung der vollzogenen Durchführung des organischen Statutes mit diesem selbst verglichen wird, so zeigt sich, daß noch Manches zu thun erübrigt, und daß auch einzelne der getroffenen Verfügungen neuerdings werden geändert werden müssen, um dem Geiste und Wortlaute des Statutes vollkommen gerecht zu werden. Es läßt sich dies durch die Schaffung zweier Institute an Stelle eines bestandenen und aus dem Umstande, daß die nöthigen Lokalitäten für 2 vollkommen getheilte Anstalten erst beigestellt werden müssen, leicht erklären.

Die vollständige Durchführung des Statuts kann eben erst dann erfolgen, wenn die nöthigen Räumlichkeiten für zwei Institute vorhanden sein werden.

Die Kommission stellt deshalb den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: Der Bericht des Landesausschußes über seine, in Absicht auf die Durchführung des organischen Statutes für die beiden polytechnischen Landesinstitute des Königreiches Böhmen in Prag getroffenen Verfügungen werden zur befriedigenden Kenntniß genommen und die Erwartung ausgesprochen, der Landesausschuß werde mit gleicher Umsicht und Thaikraft dahin wirken, daß das organische Statut in allen feinen Bestimmungen möglichst bald durchgeführt werde.

Der 2. Theil des Landesausschußberichtes verlangt die Enischeidung des hohen Landtages über die Besetzung einiger Lehrkanzeln und über die Regelung der Administration.

Der Lehrkörper des höhmischen polytechnischen Landesinstitutes stellt das Begehren, daß alle bisher am vereinigten Polytechnikum bestandenen Vorträge ohne Rücksicht, ob dieselben Gegenstände betreffen, welche nach §. 3 des Statut´s jedenfalls gelehrt werden müssen, oder aber nur zur mehrseitigen Bildung der Studierenden als Nebenfächer gelehrt werden können oder sollen, am böhmischen Institute eingeführt werden. Gegen die Entscheidung des Landesausschußes, womit blos in die Besetzung aller Lehrkanzeln 1. Kategorie eingegangen wurde, legte der Lehrkörper des böhmischen Institut's Verwahrung ein, stellte aber gleichzeitig die Bitte beim hohen Landtage, die Creirung einer ordentlichen Lehrkanzel für höhere Geodäsie, verbunden mit sphärischer Astronomie und Terrainlehre, dann die Creirung einer honorirten Docentur für Hüttenwesen zu beantragen.

Die Richtigkeit der Entscheidung des Landesausschußes geht aus dessen Berichte klar hervor, sowie dort auch speziell nachgewiesen wird, welche Gegenstände als Nebenfächer allein am deutschen und allein am böhmischen Institute vorgetragen werden. Dagegen befürwortet der Landesausschuß die Creirung der verlangten ordentlichen Lehrkanzel für höhere Geodäsie und der honorirten Dozenten für Hüttenkunde, erstere aus persönlichen, letztere aus Sachlichen Gründen.

Mit dem ersteren Antrage des Landesausschußes konnte sich die Kommission nicht einverstanden erklären. Der Landesausschuß anerkennt selbst, daß höhere Geodäsie, sphärische Astronomie und Terrainlehre an der Universität gelehrt werden sollen und über das Bereich der Technik hinaus gehen.

Diese Gegenstände scheinen auch im §. 4 des organischen Statutes nicht ausgeführt.

Letzteres verlangt nur die allgemeine Geodäsie obligatorisch, welche auch wirklich an beiden der polytechnischen Institute gelehrt wird. Die Kommission ist der Ansicht, daß es nicht opportun sei, über das Statut hinaus eine neue Lehrkanzel zu errichten, in dem Momente, wo die Durchführung des Statutes in Angriff genommen wird, eine Lehrkanzel, welche als dringendes und unaufschiebbares Bedürfniß von keiner Seite anerkannt ist. Pros. Dr. Koøistka, welcher mit seiner Zustimmung von dem Lehrkörper des böhm. Institutes für diese Lehrkanzel in Aussicht genommen wird, lehrt bereits über 20 Jahre in deutscher Sprache und ist eine wissenschaftliche Celebrität, sein Eiser zum Lehren und Vortragen ist allbekannt, sein Name gereicht jeder Anstalt zur Zierde. Es scheint nun nicht anzugehen, einen um die Wissenschaft und das Lehrfach verdienten Mann vom ordentlichen Professor zum Professor extra statum an eine gleichgestellte Anstalt zu berufen und mit einem Gegenstande zu betrauen, welcher nur wenigen Studirenden zugänglich sein wird und auf diese Art eine so bewährte Kraft zum großen Theile lahm zu legen.

Was dagegen die honorirte Doceutur für Hüttenwesen betrifft, so ist deren Errichtung vom Landesausschuße so erschöpfend begründet, daß von Seite der Kommission nichts hinzuzufügen ist, deshalb stellt die Kommission über diese beiden Punkte folgenden Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.    Es fei auf die Systemisirung einer Lehrkanzel für höhere Geodäsie am böhm. polytechnischen Institute nicht einzugehen, daher prof. Koøistka die Vorlesungen hierüber als ordentlicher Professor extra statum für das Schuljahr 1870/71 angefangen nicht übernehmen kann.

2.    Dagegen sei zur Abhaltung von Vorträgen über Hüttenkunde am böhm. polytechnischen Landesinstitute die Bestellung eines honorirten Dozenten zu gestatten. Was die weiteren Anträge des Landesausschußes betrifft, stimmt die Kommission zu, daß die Bestellung eines Rektoratssekretärs mit dem Jahresgehalte von 700 fl. nothwendig ist, wie derselbe Posten auch am 2. Institute bereits bestehe.

Das Schreibpauschale von 100 fl. erachtet die Kommission für zu hoch gegriffen, da eine Aushilfe nur am Eingang und Ende eines jeden Schuljahres

nothwendig sei, wozu der Betrag von 50 fl. genügend sei.

Bei der Institutsverwaltung beantragt der Landesausschuß die Systemisirung eines 3. Beamten und die Gleichstellung aller 3 Verwaltungsbeamten mit jenen der übrigen Landesanstalten.

Die Kommission konnte sich von der Noth? wendigkeit eines 3. Beamten dermal nicht überzeigen, zumal die Klarstellung der Dienstleistung des Verwaltungspersonals den Beweis gibt, daß 2 Beamte hinreichend beschäftigt sind, daß aber eine Vermehrung des Personals sich dermalen als durchaus nicht nothwendig herausstellt. Ferner scheint auch die Benennung des 2. Beamten als Verwaltungskontrolors nicht zweckmäßig, weil er zumeist als Beihilfe des Verwalters und nicht als dessen Kontrolor fungirt, daher der Titel 3. Verwaltungsadjunkt vorzuziehen wäre. Dagegen ist die Aufnahme weiterer zweier Schuldiener unvermeidlich, weil die Lehrkanzeln vermehrt wurden.

Die Kommission stellt daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen:

4.    Die Bestellung eines Rektoratssekretärs am böhm. polytechnischen Landesinstitute mit dem Jahresgehalte von 700 fl. und die Gewährung von Schreibpauschalien zu je 50 fl. an jedes der beiden Rectorate wird genehmigt.

5.     Die Bezüge des Verwaltungspersonales werden nachstehend sistemisirt: Der Verwalter hat 1200 fl., der Verwaltungsadjunkt hat 900 fl., überdies wird dem Verwalter eine Naturalwohnung im Institutsgebände mit freier Beheizung und Beleuchtung zugewiesen und die Zuweisung von gleichen Emolumenten dem Adjunkten bei dem vorstehenden Neubau des Polytechnikums nach Zulaß der disponiblen Räume zugesichert.

Die Bestellung eines dritten Verwaltungsbeamten wird nicht genehmigt, dagegen die Aufnahme weiterer zwei Schuldiener wird gestattet und bewilligt, daß der Portier 400 fl., 6 Diener je 350 fl., 7 Diener je 300 fl. und ein Dienersgehilfe 250 fl. als Jahresgehalt nebst den übrigen systemisirten Emolumenten zu beziehen habe.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, schließe ich die Generaldebatte und gehe zur Specialdebatte über u. z. Punkt I., der lautet:

Der Bericht des Landesausschußes über seine in Absicht auf die Durchführung des organischen Statuts für die beiden polytechnischen Laudesinstitute des Königreiches Böhmen in Prag getroffenen Verfügungen wird zur befriedigenden Kenntniß genommen und die Erwartung ausgesprochen, der Landesausschuß werde mit gleichet Unisicht und Thatkraft dahin wirken, daß das organische Statut in allen seinen Bestimmungen möglichst bald durchgeführt werde.

Snìmovní tajemník: Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

Zpráva výboru zemského o opatøení v pøíèinì provedení organického statutu obou ústavù polytechnických zemských království èeského béøe se pochvalnì u vìdomost a vyslovuje se nadìje, že výbor zemský s rovnou pøíèinlivostí a obezøelostí bude pùsobiti k tomu, aby co nejdøíve proveden byl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand bei Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meidet, so ersuche ich jene Herren, welche dem Punkt I. zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Punkt II. Es sei auf die Systemisirung der Lehrkanzel für höhere Geodäsie am böhmischen polytechnischen Landesinstitute nicht einzugehen, daher auch Professor Koøistka die Vorlesungen hierüber als ordentlicher Professor extra statum vom Schuljahre 1870 bis 1871 nicht übernehmen kann.

Snìmovní tajemník: Systemisování stolice uèitelské pro vyšší geodesii na èeském polytechnickém ústavì neschvaluje se, proèež také dr. Koøístka nemùže pøevzíti pøednášky o pøedmìtu tom na rok 1870-71 co øádný profesor extra statunu

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so ersuche ich jene Herren, welche dem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.

Punkt III. Dagegen sei zur Abhaltung von Vorträgen über Hüttenkunde am böhmischen Landesinstitute die Bestellung eines honorirten Docenten zu gestatten.

Snìmovní tajemník: Naproti tomu se povoluje k pøednáškám o hutnictví na èeském polytechnickém ústavì zøízení honorovaného docenta.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, welche dem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Punkt IV. Die Bestellung eines Rectoratssekretärs am böhm. polytechnischen Institute mit dem Jahresgehalte von 700 fl. und die Gewährung von Schreibpauschalien zu je 50 fl. an jedes der beiden Rectorate wird genehmigt.

Snìmovní tajemník: Za ètvrté: Schvaluje se zøízení sekretáøe rektorátu na èeském polytechnickém ústavì s roèním platem 700 zlatých a poskytnutí úhrneèného na psací potøeby po 50ti zlatých každému z obou rektorátù.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so ersuche ich jene Herren, die dem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Punkt V. Die Bezüge des Verwaltungspersonals werten nachstehend systemisirt:

Der Verwalter hat 1200 fl., der Verwaltungs-adjunkt 900 fl.; überdies werden dem Verwalter Naturalwohnung im Institutsgebäude mit freier Beheizung und Beleuchtung zugewiesen und die Zuwendung der gleichen Emolumente dem Adjunkten beim bevorstehenden Neubau des polytechnischen Instituts, soweit die Räumlichkeiten ausreichen werden, zugeführt.

Die Bestellung eines dritten Verwaltungsbeamten wird nicht genehmigt.

Snìmovní tajemník: Platy míst pøi správì zøízených buïtež ustanoveny takto: Spr8vec má mít 1200 zlatých, pøíruèí správce 900 zlatých. Mimo to dává se správci byt v domì ústavu, topivo a palivo a pøíruèímu se slibuje, že mu budou pøi vystavení nové budovy místnosti k obydlí vykázány, pokud v nìm bude místa. Naproti tomu neschvaluje se zøízení tøetího úøadníka správy.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Es geschieht. ) Ist angenommen.

VI. Die Ausnahme weiterer zweier Schuldiener wird gestattet und bewilligt, daß der Portier 400 fl., 6 Diener je 350 fl., 7 Diener je 300 fl., ein Dienersgehilfe 250 fl. als Jahresgehalt nebst den übrigen systemisirten Emolumenten zu beziehen bat.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Za 6. svoluje se, aby pøijati byli ještì dva školní sluhové a povoluje se také, aby dostal portýr plat 400 zl. a 6 sluhù po 350 a 7 po 300 zlatých a pomocní sluha 250 zlatých co plat roèní mimo ostatní systemované pøíspìvky.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, ersuche ich jene Herren, welche diesem Punkte zustimmen, die Hand zu heben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Abgeordneter Dr. Banhans: Der zweite Bericht, welcher der Kommission zugetheilt war, ist jener des Landesausschußes, betreffend die Errichtung eines neuen Gebäudes für beide polytechnischen Landesinstitute. Wie aus dem Berichte des Landesausschußes zu ersehen ist, wurde derselbe vom hohen Landtage und zwar in der am 24. September 1868 stattgehabten Sitzung beauftragt: 1. Von den eingebrachten Bauplänen denjenigen, welcher passender scheint (Ullmann Nr. 3) nach dem Prinzipe der vollständigen räumlichen Trennung umarbeiten zu lassen und den so umarbeiteten Plan sammt Kostenüberschlag dem hohen Landtage in der nächsten Session vorzulegen. 2. Gleichzeitig jedoch die nöthigen Untersuchungen und Einvernehmungen zu pflegen, ob nicht das gegenwärtige Institutsgebäude für eine der beiden Lehranstalten der beiden polytechnischen Landeslehranstalten und die Karlskaserne für die andere hergerichtet werden könnte und hierüber Pläne verfassen zu lassen und in der nächsten Session Bericht zu erstatten. Diesem Auftrage ist der Landesausschuß nachgekommen und hat in beiden Richtungen durch Sachverständige die eingehendsten Erhebungen pflegen lassen. Die Sachverständigen sowohl, als auch die Lehrkörper des Landesausschußes haben sich nun dahin ausgesprochen, daß es bei der vollständigen Durchführung der Trennung dieser beiden Landesinstitute, am zweckmäßigsten sei, wenn nicht ein einziges Gebäude für beide Anstalten erbaut wird, sondern wenn diese beiden Institute auch räumlich vollkommen getrennt werden.

Die Gründe, die hiefür sprechen, sind in dem dem hohen Landtage vorgelegten Ausschußberichte erschöpfend niedergelegt und die Kommission erachtet sich lediglich darauf berufen zu können und sich dahin auszusprechen, daß kein Grund vorliegt, dem einstimmigen Wunsche der beiden Lehrkörper und dem Ausspruche der Sachverständigen entgegenzutreten. Somit hat sich die Kommission dahin ausgesprochen, daß nicht ein einziges Gebäude aufgeführt werden solle, sondern daß dieselben so getrennt werden mögen, daß beide Institute auch räumlich getrennt werden. Von dieser Anschauung geleitet erlaubt sich auch die Konimission den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen, jedes der beiden polytechnischen Landes-Institute ist in ein abgesondertes Gebäude zu unterbringen, und ist das gegenwärtige Institutsgebäude in der DominikanerGasse für das deutsche, dagegen die Karlskaserne sammt Neben- und Umgebäuden für das böhm. polytechnische Landesinstitut und zwar nach dem Bauprojekte Nr. 5 mit den erforderlichen Zu- und Umbauten herzurichten. Es ist in diesem Antrage enthalten, daß das deutsche Institut im alten polytechnischen Gebäude in der Dominikanergasse verbleibe, das böhm. Institut in dem Gebäude am Karlsplatze untergebracht werden solle, ganz wie es beide Lehrkörper gewünscht haben und wie dem die Kommission zustimmt.

Der diesfällige Plan liegt am Tische des hohen Hauses.

Es ist aber mit diesem Beschluße allein nicht genug und es ist deshalb in dem LandesausschußBerichte hervorgehoben worden, daß, um vorwärts zu kommen, hervorzuheben sei, daß der hohe Landtag auch noch andere Verfügungen treffe. Es ist nämlich nothwendig, daß der Landesausschuß ermächtiget werde, die nöthigen Einleitungen zu treffen zur Adaptirung dieser Gedäude, daher die Bauleitung irgend einem Architekten zu übertragen, daß dem Landesausschuße die nöthigen Geldsummen zur Versügung gestellt werden, daß es möglich werde, jene Männer, welche sich in hervorragender Weise an der Anfertigung der Pläne und Vorarbeiten betheiligt haben, entsprechend entlohnen zu können.

Die Begründung alles dessen ist gleichfalls im Landesausschußberichte enthalten, und schließt sich die Kommission der Auffassung des Landesausschußes zur Gänze an, und stellt zu dem eben erwähnten Antrage noch wettere folgende Anträge:

Der Landtag wolle auch beschließen, der Landesausschuß werde ermächtiget, dem Arichitekten Hrn. Ignaz Ullmann in Würdigung seiner aufopfernden Mitwirkung bei dem Zustandekommen der Bauprojekte Nr: 4, 5 und 6 die Bauleitung bei der Ausführung des Projektes Nr. 5 anzuvertrauen und demselben 4% der Bausumme zuzusichern. Dem Landesausschuße wird der Betrag von 2800 fl ganz zur Verfügung gestellt, um den bisher in hervorragender Weise betheiligten Personen eine entsprechende Remunerazion zuwenden zu können.

Es sind 3 Bauprojekte mit Nr. 5 und 6 deshalb bezeichnet worden, weil das Projekt Nr. 4 das ursprüngliche war, wo die beiden Institute in einem Gebäude vereinigt sein sollten, weil wegen der vollständigen Trennung versucht wurde, beide Landesinstitute in einem Gebäude zu trennen und endlich die Adaptirung der vorhandenen Gebäude zur Unterbringung der beiden Institute, welchen Plan Heer Architekt Ullmann ausgearbeitet hat

Ich ersuche daher im Namen der Kommission, diese 3 von der Kommission dem hohen Landtage gestellten Anträge genehmigt annehmen zu wollen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Niemand das Wort?

Wenn Niemand, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und eröffne die Spezialdebate, und zwar: Punkt 1. "Jedes der beiden polytechnischen Landesinstitute in einem abgesonderten Gebäude zu unterbringen und das gegenwärtige Landesinstitutsgebäube in der Dominikanergasse für das deutsche, dagegen die Karlskaserne sammt Nebenanbau für das böhmische polytechnische Landesinstitut nach dem Bauprojekte Nr. 5 mit den erforderlichen Um- und Zubauten herzurichten.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Polytechnický ústav zemský budiž umístnìn ve zvláštních staveních. Nynìjší dùm ústavní budiž pro nìmecký zøízen, naproti tomu Karlové kasárny budou pro èeský polytechnický ústav zøízeny dle stavebního projektu èíslo 5, pøi èemž, èeho potøebí pøistavìti a pøestavìti se má.

Oberstlandmarschall: Wunscht Jemand das Wort ? Wenn Niemand das Wort ergreift, so werde ich abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, die dem punkte 1 zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Punkt 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, dem Architekten Herrn Ignaz Ullmann in Würdigung seiner aufopfernden Mitwirkung an dem Zustandekommen der Bauprojekte Nr. 4, 5, 6 die Bauleitung bei der Ausführung des Projektes 5 anzuvertrauen und demselben 4% der adjustirten Bausumme zuzusichern.

Snìmovní tajemník Schmidt ète: Výboru zemskému dává se moc, aby panu architektovi Ignácovi Ullmannovi vzhledem k jeho obìtavému spolupùsobení pøi skládání projektù èíslo 4, 5 a 6 udìlil vedení stavby pøi provedení pro-


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