Stenographischer Bericht
über die
X. Sitzung der dritten Jahres-Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am
18. Oktober 1869.
Stenografická zpráva
o
X. sezení tøetího výroèního zasedání snìmu
èeského od roku 1867, dne 18. øíjna
roku 1869.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.
Gegenwärtig: Der Oberstlandmarschallstellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Der k. k. Statthaltereileiter Freiherr v. Koller, Hofrath Laufberger, Statthaltereirath Neubauer.
Beginn der Sitzung um 11 Uhr 35 Minuten Vormittags.
Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský Adolf kníže Auersperg.
Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka zemského Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.
Od vlády: C. k. námìstek místodržitele svobodný pán Koller, dvorní rada Laufberger a místodržitelský rada Neubauer.
Sezení poèalo o 11. hodinì 35 minut dop.
Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig, ich erkläre die Sitzung für eröffnet.
Die Geschäftsprotokolle der 7. Sitzung vom 14. Oktober sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen. Wünscht Jemand zu diesem Protokoll eine Bemerkung zu machen? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich das Protokoll für agnoszirt. In Druck wurden vertheilt Nr. 194, Bericht des Landesausschußes über die Aktivirung des landwirthschaftlichen Fortbildungsunterrichtes in Böhmen. Nr. 202, Bericht der Kommission für Abänderung einer Straßenpolizeiordnung vom 15. Juni 1866. Der Petitionskommission habe ich zugewiesen Eingabe Nr. 214, Landesausschußbericht mit der Eingabe der Bezirksausschüsse Kamenitz, Eule und Elbogen um Belassung der Steuerämter am Sitze der Bezirksgerichte. Eingabe der Bezirksvertretung Øièan und Kamenitz um Aenderung der §§. 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864. Eingabe des Bezirksausschußes Zbírow um Regelung der Assentirungsbezirke, des Bezirksausschußes Bilín, des Bezirksausschußes von Sedletz um Befreiung der Vorschußkassen von der Leistung der vorgeschriebenen Staatsgebühr. Der Kommission für Thierschutz habe ich zugewiesen: Landesausschußbericht mit der Eingabe des Starkenbacher Bezirksausschußes, betreffend das Absangen der Zugvögel. Ich bitte den Entlauf an Petitionen kund zu geben.
Landtagssekretär Schmidt (liest: ) Abgeordneter Ritter Dotzaner überreicht das Gesuch des Josef Jawurek, Kanzelisten in der Korrekzionsanstalt um eine Remunerazion für geleistete Organistendienste.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Bezirksausschuß Smichow um Bewilligung eines Beitrages zur Reparatur des Pflasters an der Podbaber Bezirksstraße.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Dr. Pauer überreicht das Gesuch der Gemeinden der Bezirke Marschendorf, Schatzlar und Duppau um Aenderung des Gesetzes über die Bezirksvertretungen.
Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Löffler überreicht das Gesuch des deutsch-politischen Vereins in Kaaden wegen direkter Reichsrathswahlen.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Dr. Wiener's Antrag.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Ritter v. Peche überreicht das Gesuch der LandesgüterKontrolorswitwe Theresia Bergauer um PensionsErhöhung.
Oberstlandmarschall: Der Budgetkommission.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Dr. Pickert überreicht die Gesuche wegen direkter Reichsrathswahlen der Gemeinden: Neuteplitz, Paßnau, Jablon & Wurz, Lub & Sicheritz, Kolleschau, Pohlem & Maroditz, M. Stock, Zoboles, Gessing & Lintsch und Prohoø.
Oberstlandmarschall: Der Kommission für Dr. Wiener's Antrag.
Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Dr. Roser überreicht das Gesuch des Anton Petr in Roschkopow um Steuernachsicht.
Abg. Kuh überreicht das Gesuch des Adolf Frommer & Franz Richter in Brüx wegen Regelung der Steuerzahlung aus den Stadt Brürer Gemeinderenten.
Landesausschuß überreicht die Eingaben der Bezirksausschüsse Jaromìø und Mirowitz um Belassung der k. k. Steuerämter am Sitze des jeweiligen Amtsortes des Gerichtsbezirkes.
Oberstlandmarschall: Sämmtliche der Petitionskommission.
Oberstlandmarschall: Graf Hartig ersucht den Finanzausschuß heute um 5 Uhr zu einer Sitzung.
Tagesordnung Punkt 1.
Kommissionsbericht in Angelegenheiten der Exkamerirung der Reichsstraßen.
Ich ersuche den Herrn Dr. Rziha die Berichterstattung zu übernehmen. Die Herren Mitglieder der Iagdkommission werden aufgefordert, morgen den 19. Oktober Früh 9 Uhr zu einer Sitzung zu erscheinen. Franz Freiherr Mladota, Obmann.
Dr. Rziha:
Hoher Landtag!
In der Sitzung vom 8. Oktober l. J. wurde der berichtlich von dem Landesausschuße vorgelegte Gegenstand der Exkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen Böhmens, dann Erklärung einzelner Bezirksstraßen als Landesstraßen und Einreihung einiger Straßen unter die zu subvenzionirenden Bezirksstraßen, nachdem in der vorjährigen Landtagssession die Regierungsvorlage vom 14. Dezember 1865, Z. 67545 und die Landesausschußberichte vom 20. Mai 1867, Z. 16256 und 18. Juni 1868, Z. 19309, nicht zur Erledigung kamen, der gefertigten Kommission zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen.
Die Kommission mußte der vom Landesausschuße festgehaltenen Ansicht, es habe sich seit der Regierungsvorlage und der vorzitirten Berichte die Situation vollkommen geändert, indem nicht nur die bis zum Jahre 1868 vollendeten, sondern auch die in dem lausenden Jahre theils in Betrieb gefetzten, theils im Ausbaue begriffenen, theils nur projektirten aber schon konzessionirten Bahnen sehr vielen im Lande befindlichen Reichs- und Bezirksstraßen ihre frühere Wichtigkeit benommen, daher den Anspruch auf die Uibernahme in die Landesregie alterirt haben, vollkommen beipflichten.
Erwägt man, daß schon vor Schluß des Jahres 1868 Eisenbahnen in der Ausdehnung von 154. 2 Meilen in Betrieb gestanden sind, und daß die Strecken der Kaiser Franz Josefs -Bahn, der Bahnflügel von Schwadowitz bis Konigshain, dann die theils vollendeten, theils der Vollendung nahen Linien der böhm. Nordbahn, der böhm. Nordwestbahn, der österreichischen Nordwestbahn die Wichtigkeit mehrer zur Erkamerirung angetragenen Reichsstraßen, sowie auch mehrer der zu Landesstraßen zu erhebenden Bezirksstraßen herabgemindert haben, so kann mau sich der Uiberzeugung nicht verschließen, daß die mit dem Berichte vom 22. September 1869, Z. 64 Landtag, reproduzirten Vorlagen kein geeignetes Substrat bilden, um in der Sache selbst entscheiden zu können. Der Landesausschuß hat deshalb auch einen vertagenden Antrag gestellt, bezüglich der Bezirksstraßen aber, die zu Landesstraßen zu erheben waren, auf eine prinzipielle Ablehnung angerathen.
Dieser letztern Ansicht kann aber die gefertigte Kommission schon deshalb nicht das Wort reden, weil, wenn es überhaupt nach der Sachlage nicht angezeigt ist, in eine meritorische Erledigung des vorliegenden Gegenstandes einzugehen, es um so weniger gerechtfertigt erscheint, einen so wichtigen prinzipiellen Abspruch zu machen.
Die Kommission stellte demnach den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen:
1. Es werde bei den geänderten Verhältnissen in eine meritorische Berathung der Regierungsvorlage wegen Exkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen in Böhmen nicht eingegangen und diese Vorlage an die h. Regierung zur Prüfung und Revision ruckgeleitet.
2. Es werde aber auch in die meritorische Entscheidung der Vorlage des Landesausschußes um Erhebung mehrer Bezirksstraßen zu Landesstraßen und um Erklärung mehrer Straßen als subvenzionirte Bezirksstraßen dermal nicht eingegangen.
3. Werde der Landesausschuß ermächtigt, aus der Dotazion für Straßenbauten nicht blos für Neubauten, sondern mit Rücksicht auf §. 9 des Straßengesetzes vom 12. August 1864 auch für die Erhaltung von Straßen aus dieser Dotazion Subventionen ertheilen zu dürfen.
Snìmovní tajemník ète: Slavný snìme raèiž se usnésti:
1. Za zmìnìných pomìrù nevezmiž se vládní pøedloha o exkamerování nìkterých silnic øíšských v Èechách v meritorickou poradu a budiž vrácena slavné vládì k opìtnému zkoušení a pøehlednutí.
2. Zároveò však neuèiniž se nyní meritorické rozhodnutí o pøedloze výboru zemského v pøíèinì prohlášení nìkterých okresních silnic za silnice zemské a nìkterých silnic za silnice, jimž dána býti má subvence.
3. Výboru zemskému dává se moc, aby smìl z dotace na stavby silnic dávati subvence nejen k novým stavbám, nýbrž vzhledem k §. 9. zákona o silnicích ze dne 12. srpna 1864 též k chování silnic v dobrém stavu.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Herr Abgeordneter Fürth meldet sich). Herr Fürth hat das Wort:
Abgeordneter Fürth: Ich werde mich gegen jenen Theil des Berichtes wenden, welcher sich auf die Exkamerirung der Reichsstraßen speziell bezieht. Die Kommission, welche mit der Ausgabe betraut war, hat sich ganz einfach darauf beschränkt, gewissermassen mit Thatsachen zu rechnen. Sie geht von dem Standpunkte aus, daß die Regierung eine Anzahl von Straßen zur Exkamerirung beantragt hat, und findet, daß durch geänderte Verhältnisse, nachdem eine Anzahl Eisenbahnen neu entstanden sind, wahrscheinlich ein Zuwachs von Straßen, welche in die Exkamerirung einzuschließen wären, entstanden sei. Es weicht der Kommissionsbericht in gewisser
Beziehung vom Antrage des Landesausschußes ab, indem der Antrag des Landesausschußes auch noch in Erwägung zieht, daß es Straßen geben werde, die an Bedeutung gewännen und dadurch als Reichsstraßen zu erklären wären.
Ich finde, die Kommission hat es übersehen, das Prinzip in Erwägung zu ziehen und übersehen sich zu fragen, nach welchen Grundsätzen überhaupt die Exkamerirung vor sich gegangen ist. Sie hat einfach das Prinzip als solches adoptirt. Ich muß mir erlauben aus den Vorgang zurückzukommen, der bereits im Jahre 1866 stattgefunden hat. Es wird wohl dem hohen Hause erinnerlich sein, daß im Jahre 1866 eine Kommission mit dieser Ausgabe betraut war. In jener Kommission wurden verschiedene Anträge gestellt. Einer der Anträge ging dahin, aus Exkamerirung der Reichsstraßen nicht einzugehen.
Ein zweiter Antrag ging dahin, die Exkamerirung der Reichsstraßen überall davon abhängig zu machen, daß der Staat gewisse Beträge als Ersag für die dem Lande erwachsenden Mehrkosten zuweise. Ein dritter Antrag vom Herrn Abgeordneten Wolfrum ging schließlich dahin, daß die Erkarnerirung der Straßen abzulehnen sei, und zwar aus prinzipiellen Gründen, indem vorerst das Wort der Reichsvertretung zu hören sei und daß das Gesetz überhaupt in die Kompetenz der Reichsvertretung gehöre. An dieser Anschauung hat sich nach meiner Ansicht nichts geändert. Die Frage liegt heute da; wo sie damals war und durch die Exkamerirung der Straßen wird eine große Last auf das Land gewälzt, ohne daß man weiß, ob eine gleichmäßige Vertheilung aus die anderen Königreiche und Länder stattfindet. Ich habe das Verzeichniß vor mir, auf welcher Grundlage damals die Regierung den Antrag stellte. Damals wurden für das Königreich Böhmen von 577 Meilen 112 zur Exkamerirung eingereiht, während beispielsweise in Gabzien von 399 lediglich nur 15 Meilen empfohlen wurden.
Nun scheint es mir vollkommen gerechtfertigt, daß in dieser Beziehung gleiche Prinzipien prävaliren und um in dieser Einsicht eine gewisse Gleichmäßigkeit hervorzurufen, ist doch nur die Reichsver tretung nach meiner Meinung kompetent.
Es könnte doch sehr leicht kommen, daß ein Land die Exkamerirung annimmt, während sie ein anderes Land ganz einfach refusirt. Jede Landesvertretung, welche die Exkamerirung refusiren würde, überhebt sich einer Belastung, während andere Länder, welche auf dieses Prinzip eingehen, eine große Bürde auf sich wälzen. Für das Königreich Böhmen ist dieser Betrag bedeutend, wenn man nimmt, daß nach dem Voranschlage auf 112 1/2 Meilen 158000 fl. entfallen.
Diesem Betrage stehen gegenüber 79000 fl. aus den Mauterträgnißen. Von dieser Ansicht ausgehend kann ich mich nicht dem Antrage des Komités anschließen und werde mir erlauben, in der Spezialdebatte Antrag zu stellen; Der hohe Landtag wolle
beschließen, es werde in das Meritorische der Beurtheilung wegen Exkamerirung einer Anzahl Reichsstrassen nicht eingegangen und diese Vorlage an die hohe Regierung zurückgeleitet, indem die Exkamerirung durch die Reichsvertretung noch nicht geregelt sei.
O b e r st l a n d m a r s ch a ll: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?
Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Abg. Dr. Rziha: Die Kommission beantragt, ein hoher Landtag wolle beschließen:
1. Werde bei den geänderten Verhältnißen in eine meritorische Berathung der Regierungsvorlage wegen Exkamerirung einer Anzahl von Reichsstraßen nicht eingegangen, und diese Vorlage an die hohe Regierung zur Prüfung und Revision zurückgeseitet. Ich kann auf die Erörterung des H. Abg. Fürth gegenwärtig noch nichts erwiedern, weil ich glaube, daß es in die Spezialberathung gehört, insoferne der Antrag festgehalten wird. Zu dem §. 1 werde ich dann das Wort ergreifen.
Oberstlandmarschall: Wir kommen zur Spezialdebatte und zwar Punkt:
1. Es werde bei den geänderten Verhältnißen in eine meritorische Behandlung der Regierungsvorlage bei der Exkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen in Böhmen nicht eingegangen, und diese Vorlage an die hohe Regierung zur Prüfung und Revision zurückgeleitet. Ich eröffne die Debatte über diesen Punkt. H. Abg. Wolfrum hat das Wort.
Abg. H. Wolfrum: Es ist mir zwar der wortgetreue Ausdruck des Antrages des H. Abg. Fürth einigermassen entgangen, weil ich ihn nicht vollständig verstanden, aber ich glaube, er geht dahin, in die Exkamerirung der Reichsstraßen so lange nicht einzugehen, als nicht die Reichsvertretung darüber einen Beschluß gefaßt hat. Sollte dieser Antrag in dieser Richtung gestellt worden sein, so wäre ich in der Lage, denselben auf das wärmste zu unterstützen deshalb, weil er sich aus einen ganz ähnlichen Vorgang im Reidhsrathe im Abgeordnetenhause bezieht. Allerdings hat jetzt auch Se. Erc. der H. Minister des Innern den nämlichen Grundsatz adoptirt, wie seiner Zeit der H. Staatsminister Graf Belcredi den Grundsatz, daß über die Exkamerirung der Straßen die Regierung nicht nöthig habe die Genehmigung der Reichsvertretung einzuholen, und daß dieses einfach eine administrative Maßregel wäre.
Gegen diesen Grundsatz ist aber bei Berathung des Budgets im Abgeordnetenhause in dieser Sache ein Gegenantrag gestellt worden, der sich der Annahme von Seite des hohen Hauses erfreut und dieser Antrag ging dahin, daß der Minister des Innern aufgefordert werde, hinsichtlich der Exkamerirung der Straßen eine Vorlage an die Reichsvertretung zu machen. Nachdem nun eine solche Erklärung
Sr. Excellenz vorliegt, so glaube ich, daß auch der Antrag des H. Abgeordneten Fürth vollständig gerechtfertigt ist und in Seinem Endresultate gleichbedeutend mit dem Antrage, welchen die Kommission nach dem Antrage des Landesausschußes ebenfalls vorlegt. Ich glaube daher, daß es gut sein würde, den Antrag des H. Abgeordneten Fürth vom h. Landtage akceptirt zu sehen, indem er nur einen Antrag der Reichsvertretung unterstützte.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?
Wenn Niemand der Herren das Wort verlangt, erkläre ich die Spezialdebatte über den §. 1 des Gesetzes geschlossen. Ich werde den Antrag nochmals verlesen: Der h. Landtag wolle beschließen, es werde in eine meritorische Berathung der Regierungsvorlage wegen Exkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen in Böhmen nicht eingegangen und diese Verlage an die h. Regierung zurückgeleitet, indem die Exkamerirung noch nicht durch die Reichsvertretung geregelt ist. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Abgeordneter Dr. Rziha: Die Kommission hat sich auf den Standpunkt gestellt, der im Berichte vom Jahre 1867 festgehalten wurde. Der Standpunkt war von Seite der Regierung dahin gekennzeichnet, daß man es als Recht der Regierung ansehe, Straßen, die ihre Wichtigkeit für das Reich verloren haben, auszuscheiden aus der Reichsregie und in die Landesregie zu übertragen. Ich berufe mich auf die sachligen Erörterungen, die der geehrte Abgeordnete Wolfrum bereits dem hohen Hause gemacht hat, und erlaube mir nur auf den Eingang des eben erwähnten Berichtes hinzuweisen, welchem gemäß die k. k. Statthalterei dem Landesausschuß mit Zuschrift vom 26. Juli 1865 mitgetheilt hat, daß Straßen in der Länge von 100 Meilen unbedingt, ohne Rücksicht darauf, ob das Land oder die betreffenden Bezirke sie zu erhalten gewillt sind oder nicht, 18 Meilen jedoch bedingt, und zwar unter der Bedingung zu erkameriren sind, daß sie vom Landesfonde ferner erhalten und übernommen werden. Auf Vorstellung des Landesausschuße diese Angelegenheit nicht blos im administrativen Wege auszutragen, vielmehr vom Standpunkte des Landes es als Gesetzgebungssache anzusehen und dem Landtage vorzulegen, hat die Regierung auch unter dem 14. Dezember 1865 eine Vorlage gemacht, der gemäß 112 Meilen Reichsstraßen exkamerirt werden sollen. Der Landesausschuß hat nun den ganz richtigen Standpunkt in dieser Frage eingenommen, daß es absolut unmöglich sei, die meist wichtigen Straßen herrenlos ihrem Schicksale, d. i. dem Verfalle zu überlassen. Und da es unbillig wäre, diese meist wichtigen Straßen aufzulassen, so ist die Frage zu erörtern, ob und in welchem Maße die Lasten dem Landesfonde zufallen sollen.
Man hat die Idee angeregt, es sollte das Reich diese Straßen zum mindesten subvenzioniren, wenn auch die Exkamerirung beschlossen und das Land dieselbe übernehmen müßte. Auf diese Zumuthung nun hat die Statthalterei in der an das Landtagspräsidium gerichteten Note vom 27. Jänner 1866 die Gewährung einer Subvenzion abgelehnt und die Kommission hat sodann den Gegenstand in weitere Berathung genommen, und den bereits berufenen Bericht vom 20. März 1867 erstattet. Wie nun diese Angelegenheit sich vorfindet, glaubt die Kommission einen andern entsprechenden Antrag nicht stellen zu können, als wie derselbe im ersten Absatz des Antrages der Kommission stylisirt ist. Die Kommission glaubt, daß damit eine Präjudiz nicht geschaffen sei, bezüglich der Uibernahme der Reichsstraßen selbst, hat aber auch dafür gehalten, daß in der That die Vorlage der Regierung bezüglich der zu erkamerirenden Straßen durch die veränderten Verhältnisse so stark alterirt sei, daß es nicht gerathen wäre, sich in eine meritorische Erledigung dieser Frage einzulassen. Die Kommission ist umsomehr auf dieser Ansicht bestanden und glaubte dieselbe als richtig annehmen zu sollen, als eben bei der Regierung die Ansicht über die Anzahl der zu exkamerirenden Straßen und über die Belastung des Landes damit wohl nicht vollends geklärt sein dürfte, und als man glaubt, daß von der Regierung eben mit Rücksicht auf die dabei sehr in Anspruch genommenen Landesinteressen eine Vorlage geboten werden dürfte, in welche die Landesvertretung leichter eingehen konnte. Ich glaube daher, daß der Antrag der Kommission vollständig aufrecht erhalten werden muß, und halte den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Fürth als überflüßig; deshalb erlaube ich mir den Antrag der Kommission auf das Wärmste dem hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.
Oberstlandmarschall: Ich werde nun den Antrag des Abgeordneten Fürth zur Abstimmung bringen. Derselbe lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen, es werde bei den geänderten Verhältnissen in eine meritorische Berathung der Regierungsvorlage wegen Erkamerirung einer Anzahl Reichsstraßen in Böhmen nicht eingegangen, und diese Vorlage an die hohe Regierung zur Prüfung und Revision rückgeleitet, indem die Exkamerirung noch nicht durch die Reichsvertretung geregelt ist.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Pan poslanec Fürth navrhuje:
Slavný snìme raèiž se usnésti: Vládní pøedloha o exkamerování nìkterých silnic øíšských v Èechách nevezmiž se v meritorickou poradu, a budiž slavné vládì vrácena, ježto exkamerování ještì není zemským zastupitelstvem upraveno.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrag zustimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Es ist die Majorität 68 Stimmen.
Punkt 2. Es werde aber auch in die meritorische Entscheidung der Vorlage des Landesausschußes um Erhebung mehrerer Bezirksstraßen zu Landes-straßen und um Erklärung mehrerer Straßen als subvenzionirte Bezirksstraßen dermalen nicht eingegangen.
Wünscht Jemand das Wort zu Punkt 2? Wenn Niemand das Wort verlangt, so ersuche ich jene Herren, welche diesem Punkte zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Punkt 3. Werde der Landesausschuß ermächtigt, aus der Dotazion für Straßenbauten nicht blos für Neubauten, sondern mit Rücksicht auf §. 9 des Straßengesetzes vom 12. August 1864 auch für Erhaltung von Straßen aus dieser Dotazion Subvenzionen ertheilen zu dürfen.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: 3. Výboru zemskému dává se moc, aby smìl z dotace na stavby silnic dávati subvence nejen k novým stavbám, nýbrž vzhledem k §. 9. zákona o silnicích ze dne 12. srpna 1864 též k chování silnic v dobrém stavu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?
Abgeordneter Wolfrum: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Herr Wolfrum hat das Wort.
Abgeordneter Wolfrum: Der Antrag, welchen die Kommission gleichlautend mit dem Landesausschuß im §. 3 vertritt, bezieht sich aus §. 9 des Straßengesetzes vom 12. August 1864. Dieser §. lautet folgendermaßen: der Bau oder die Erhaltung besonders wichtiger und kostspieliger Gemeinde- oder Bezrksstraßen kann aus dem Bezirksoder Landesfonde unterstützt werden, worüber die Bezirks- oder Landesvertretung entscheidet. Nun bin ich gewiß im Prinzipe nicht dagegen, daß Bezirksstraßen, die besonders wichtig sind, um den ohnehin vielfach mit andern Auslagen überbürdeten Bezirken eine Erleichterung zu verschaffen, aus dem Landesfonde unterstützt werden sollen. Gegen dieses Prinzip bin ich ganz gewiß nicht, aber der §. 9 dieses Straßengesetzes sagt ausdrücklich, daß die Landesvertretung darüber zu entscheiden habe, während die Kommission hier vorschlägt, den Landesausschuß zu ermächtigen, solche Subvenzionen zu ertheilen. Ich glaube nun, daß darin einigermaßen eine Gefahr für die Finanzen des Landes liegt, denn ohne im allergeringsten dem Landesausschuße ein Mißtrauen bezeugen zu wollen, muß ich darauf aufmerksam machen, daß, wenn der Landesausschuß eine neue Stelle kreirt, die vielleicht mit dem bloßen Gehalte von 5-600 fl. dotiert werden soll, er an den hohen Landtag gehen wird, um eine Ermächtigung einzuholen. Hier aber soll eine Subvenzion zur Erhaltung der Bezirksstraßen rein in die Ermächtigung des hohen Landesausschußes gestellt werden, dagegen von der Landesvertretung ihre Genehmigung nicht besonders eingeholt werden, und doch ist eine solche Subvenzion zur Erhaltung von Bezirksstraßen ganz das nämliche, beinahe wie die Auszahlung eines Gehaltes, denn man kann sich wohl nicht verschließen, daß, wenn heute einem Bezirksausschuße eine Subvenzion zur Erhaltung von Straßen einer besonders wichtigen Straße zur Anschaffung von Schotter, zur Bezahlung von Wärtern gegeben wird, man dies für längere Zeit thun muß.
Der Bezirk hat sich vielleicht in Anhoffnung einer solchen Subvenzion auf einen kostspieligen Bau eingelassen; würde nun eine solche Subvenzion momentan oder nur von Zeit zu Zeit sein, so würde man einem solchen Bezirk ganz gewiß das Gegentheil von einer Wohlthat bezeigen. Es muß daher eine solche Subvenzion, wenn auch nicht für immer und ewig, so doch für lange Zeit bewilligt werden, wenn es den Zweck, den §. 9 hat, erfüllen soll. Wie ist aber das Budgetrecht des hohen Landtages beschaffen, wenn der Landesausschuß ermächtigt ist, eine solche Subvenzion für Erhaltung der Bezirksstraßen einfach ohne Genehmigung des Landtags einzustellen. Es wird der Budgetkommission das nämliche bevorstehen, wie beim Sanitätswesen, Schubwesen und der Gendarmeriebequartirung. Man wird sagen: so viel kostet es, so viel müssen wir einstellen, der Landesausschuß hat die Subvenzion gegeben. Es ist nicht wie bei der Dotazion, die jetzt zum Straßenbau gegeben wird, die kann jedes Jahr vom Landtage erniedrigt oder erhöht werden. Diese Subvenzionen, welche auch in der Ermächtigung des Landesausschußes liegen, sind für Neubau und für Rekonstrukzion der Straßen Einmalige.
Der Landesausschuß muß sich genau nach der Vorschrift des Landtags richten, wie viel dieser in das Budget eingestellt hat; das ist etwas ganz anderes. Wenn der Landesausschuß ermächtigt wird, die Subvenzion zur Erhaltung von Bezirksstraßen zu ertheilen, so ist das auf eine längere Reihe von Jahren und das Budgetrecht des hohen Landtags ist illusorisch.
Ich will nun die Geduld des hohen Hauses nicht weiter in Anspruch nehmen, ich glaube, daß die Sache so einfach ist, daß man doch in diesem Antrage irgend eine Veränderung vornehmen müßte. Der Landesausschuß hat jedenfalls Grunde um die Ermächtigung nachzusuchen, es werden dringende Gesuche vorliegen, und die Zeit des hohen Landtags ist so kostbar und in Anspruch genommen, daß eine meritorische Erledigung dieser einzelnen Gesuche in dieser Session nicht stattsinden kann. So möge man dem Landesausschuße die Ermächtigung ertheilen, aber ich sollte meinen nur für das Jahr 1870 und zu dem, was ich mir vorzubringen erlaubt habe, würde ich noch einen Zusatzantrag zum Absatz 3. beantragen, welcher lautet:
Zugleich wirb der Landesausschuß beauftragt, über diese ertheilte Subvenzion dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten, und die Grundsätze, welche bei dieser Unterstützung der Bezirksstraßen maßgebend sind, der Genehmigung des Landtages zu unterbreiten. Ich glaube hinsichtlich des letzteren, daß der Landesausschuß die Grundsätze der Geneh-migung des Landtages zu unterbreiten habe, noch hinzufügen zu sollen, fraß man bei der Subvenzion solcher Bezirksstraßen doch nach gleichen Grundsätzen vorgehen müsse, und nicht einfach, wenn ein solches Gesuch dringend vom Bezirksausschuße unterstützt wird, und vielleicht zufälligerweise Unterstützung von einflußreichen Mitgliedern erhält, das Gesuch deswegen bewilligen solle. Es müssen gewisse Normale vorhanden sein, und diese Grundsätze hat der Landesausschuß dem hohen Landtage erst zu unterbreiten, damit eine gewiße Gerechtigkeit in diesen Subvenzionen hierinkomme. Ich erlaube mir daher meinen Antrag aufs Wärmste zu empfehlen.
Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?
Er ist hinlänglich unterstützt.
Wünscht noch Jemand der Herren das Wort?
Wenn Niemand sich zum Wort meldet, so erkläre ich die Debatte über Punkt 3 geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Dr. Rziha: Der geehrte Herr Abgeordnete Wolfrum sieht im Antrag der Commission ad 3. eine Gefahr insofern, als keine Grenze gefetzt wäre für die Thätigkeit des Landesausschußes bei der Dotation, sei es für Neubau, fei es für Erhaltung der Straßen.
Ich werde diese Gefahr darin nicht erblicken, um so mehr, da ich glaube, daß die Große der Subvention immerhin beschränkt ist durch des Budget selbst, da die Dotation im Budget ausgesetzt ist und zwar für beide Kategorien, fei es für Neubau oder Erhaltung. Der Landesausschuß kann eben über diese ausgesetzte Dotation nicht herausgehen.
Man fordert von Seite des geehrten Herrn Abgeordneten Beschränkungen zu diesem Zusatze und insofern die Beschränkung darauf hinausgeht, daß die Ermächtigung nur für das Jahr 1870 gegeben werden soll, so glaube ich im Namen der Commission, dieser Beschränkung zustimmen zu dürfen.
Sie lag gewiß im Sinne der Commission, weil die Rechtfertigung der Verausgabung dieser Subvention einmal durch den Rechnungsabschluß gefunden wird, außerdem es aber gewiß für das hohe Haus wichtig erscheint, über solche große Verausgabungen Rechenschaft zu erhalten.
Ich kann mich damit aber nicht einverstanden erklären, daß ein Normativ oder die Grundsätze mittelst Bericht an das hohe Haus vorzulegen wären, nach welchen bei der Subvention zur Erhaltung von Bezirksstrassen vorgegangen wurde.
Ich finde dieses Normale im §. 9 ausdrücklich festgesetzt und dieses Normale muß auch einzig und allein für den Landesausschuß die Grundlage bilden, nach welcher er bei solchen Subventionen vorgehen darf.
Es heißt ausdrücklich im betreffenden §. 9, das der Bau und die Erhaltung besonders wichtiger oder kostspieliger Gemeinde- oder Bezirksstraßen
ausnahmsweise aus dem Bezirks- oder Landesfonde erhalten und unterstützt werden kann, worüber eben Bezirks- und Landesvertretung zu entscheiden habe.
Ich glaube daher, wenn man die Ermächtigung an den Landesausschuß ertheilt, Subventionen auch für Erhaltung der Bezirksstrassen zu bewilligen, so ist das Normale im §. 9 für den Landesausschuß geboten.
Wenn daher auch ein hohes Haus dem Zu-satzantrage zustimmen würde bezüglich der Ermächtigung mir für das Verwaltungsjahr 1870, welchem Zusatzantrage ich im Namen der Commission beitrete und ebenso auch dem Zusatzantrage, daß Bericht zu erstatten ist über die ertheilten Subventionen, so glaube ich denn doch nicht, daß man dem Zusatzantrage zustimmen sollte, daß ein Normale zu erlassen oder die Grundsätze zu entwickeln wären, nach welchen bei diesen Subventionen vorzugehen ist Ich erlaube mir daher an den hohen Landtag den Antrag zustellen, in die Zusätze des Hrn. Abgeordneten Wolfrum bezüglich des Verwaltungsjahres 1870 und bezüglich der aufgetragenen Berichterstattung einzugehen, im übrigen aber den Antrag der Commission anzunehmen.
Oberstlandmarschall: Ich werbe abstimmen lassen, und zwar zuerst über den Punkt 3 mit Einschluß des Antrages des Herrn Abgeordneten Wolfrum.
Nämlich er würde so lauten:
"Würde der Landesausschuß jedoch nur für das Jahr 1870 ermächtigt, aus der Dotation für Straßenbauten nicht blos für Neubauten, fondern mit Rücksicht auf §. 9 des Strassengesetzes vom 12. August 1864 auch für die Erhaltung von Straffen aus dieser Dotation Subventionen ertheilen zu dürfen. "
Ueber diesen Antrag der Commission, in welchem der Einschaltungsantrag des Herrn Abgeordneten Wolfrum inbegriffen ist, werbe ich zuerst abstimmen lassen.
Snìmovní tajemník: Výboru zemskému dává se moc pro rok 1870, aby smìl z dotace na stavby silnic dávati subvence nejenom k novým stavbám, nýbrž vzhledem k §. 9tému zákona o silnicích ze dne 12. srpna 1864 též k chování silnic v dobrém stavu.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich erheben zu wollen.
(Geschieht. )
Es ist die Majorität.
Wir kommen nun zum Zusatzanträge des H. Abgeordneten Wolfrum, der lautet:
Zugleich wird der Landesausschuß beauftragt über biefe ertheilte Subventionen dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten und die Grundsätze, welche bei dieser Unterstützung der Bezirksstraßen maßgebend zu sein