gesetzter Meinung. Der Fabriks- und Industriebetrieb ist Fluktuationen in den Erträgnissen ausgesetzt, daß sie heute 100% Schaden und morgen 100% Nutzen ausweisen kann. Es gibt aber auf Gottes Welt nichts solideres als die Oekonomie. Man muß aber nicht rechnen von Jahr zu Jahr, Ist ein günstiges Jahr, so wird der rationelle Landwirth einen kleinen Ueberschuß zurücklegen, um immer seinen wichtigsten Verplichtungen nachkommen zu können. Es gibt nichts solideres als das Erträgniß der Oekonomie, aber sie muß die Fähigkeit dazu haben, und das bestreite ich bei der willkührlichen Grundzertheilung vollkommen.
Einer der gründlichsten Kenner der Oekonomie und der bäuerlichen Verhältnisse, Herr Wirthschaftsrath Horsky, hat in einer Broschüre darüber seine Ansichten ausgesprochen und sagt deutlich, daß für den bäuerlichen Landbesitz keine Hoffnung sei, wenn er nicht systemisirt und eine Art Fruchtwechselwirthschaft eingeführt wird; sonst muß es unbedingt den Krebsgang gehen. Ich bin tief von der Wahrheit dieser Aeußerung übezeugt und bitte meine Herren zu bedenken, ob es möglich wäre, solche Molekule des Grundbesitzes, die möglicherweise bei der Grundtheilung entstehen können, zu systemisiren und die Fruchtwechselwirthschaft einzuführen.
Man wird wohl sagen, es ist nicht wahr, es wird nicht alles gleich getheilt werden, ich behaupte: ja und behaupte doppelt ja; weil es sich nicht gleich um Die erste Generation handelt, sondern um die zweite, dritte Generation, jetzt wo z. B. ein Bauer einige Söhne hatte, oder Kinder überhaupt, kann er sie einfach mit dem Gesetze von sich weisen, wenn sie Theilung des Grundes verlangen. Sie öffnen durch das Gesetz Thür und Angel, wird er nunmehr widerstehen können den Bitten seines Weibes und seiner Kinder? In der ersten Generation haben sie beispielsweise schon 3 Theile, in der zweiten doppelt so viel und sie werden endlich auf Resultate kommen, vor denen ich zurückbebe. Es handelt sich nicht darum, daß dadurch ein Proletariat geschaffen wird. Ich befürchte das nicht, aber es würde eine Zersplitterung des Grund und Bodens entstehen, wie wir Beispiele in Europa genug haben.
Wir haben Bauernhöfe, die groß find und wir haben Chaluppen-Wirthschaften u. s. w. von jeder Kategorie. Daß keine freitheilbaren Gründe wären, hat nicht so ganz seine Richtigkeit. Denn Dominikalgrundstücke sind über ganz Böhmen verteilt, die frei verkauft und zertheilt werden können. Ich wollte nur sagen, daß bei dieser Grundzertheilung, wenn z. B. der Besitzer ein Drittel oder vielleicht die Hälfte zu verkaufen genöthigt ist, der neue Erwerber auch Gebäude wird haben wollen; er wird sich mit dem früheren Besitzer nicht so vertragen können, daß sie in einem Stalle und einer Scheuer ihre Fechsung und ihr Vieh unterbringen würden. Es werden Neubauten nothwendig sein, die einen enormen Geldbetrag in Anspruch nehmen werden und es wird in einer Linie
Verschwendung für Bauten, in der anderen Uiberfluß an solchen, sein; denn dem der abverkauft hatte, sind jetz seine Stallungen und Oekonomie-Gebäude viel zu groß. Es wurde freilich gesagt, ja was liegt den daran, wenn neue Scheuern gebaut werden, die neuen werden gefüllt! Nun ja! Aber die alten werden leer bleiben, denn so viel mehr wird nicht erzeugt werden, um beide zu füllen.
Kurz, ich finde da eine Masse Kapitals, welches rein verschleudert werden muß. Diese Beispiele, die da genommen werden aus Schwaben, Belgien u. s. w., sind für mich noch nicht belehrend, ebenso wenig als die Angaben, daß die Freitheilbarkeit in den Kronländern Oesterreichs, wo sie bereits eingeführt ist, sich bewährt hätte. Diese Erfahrungen im Inlande finde ich viel zu kurz, den sie datiren erst seit einem Jahre und Calamitäten, die ich befürchte, dürsten erst in 1 oder 2 Generationen sich zeigen. Ich weiß aber, daß diese Calamitäten bevorstehen, denn Preußen und Baiern haben bereits sich genöthigt gefunden, Prohibitiv-Maßregeln dagegen zu ergreifen, was uns doch vorsichtig machen könnte. Aber es gibt auch ökonom. Gründe verschiedener Art. Ich lebe in einer Gebirgsgegend, und Böhmen hat doch wohl mehr als ein Drittel seines Flächenraumes Gebirgsgegenden. Für den Grundbesitzer im Gebirge ist gar kein Grund und Boden werthvoller, als seine Wiese, denn diese Wiese gibt ihm mit der geringsten Arbeitkraft und mit den geringsten Auslagen die Mittel, durch die langen Wintermonate sein Vieh, Das ihm doch das Wichtigste ist, zu ernähren. Was für Gründe wird Der Bauer verkaufen? Wird er sich von seinen Wiesen trennen? Nein! er wird Felder weggeben, und was für Felder? Gewöhnlich die entlegensten, schlechtesten. Mit was wird er erst sein Vieh, das er doch nöthig hat, ernähren? FutterKräuterbau ist wenig bekannt, Kiee wächst nicht überall und ist nicht überall beliebt, Futter zu bauen; er ist so zu sagen angewiesen von fremden Grund und Boden zu nehmen und wenn ich auch dies nicht sagen will, so wird doch seine Wirtschaft wegen Mangel an Dungmitteln den Krebsgang gehen müssen. Ich frage weiter: was wird aus der Viehzucht werden, bei einer solchen Zertheilung des Grundbesitzes? denn ich gehe fortwährend von der Anschauung aus, daß von diesem Gesetze häufig Gebrauch gemacht werden wird. Denn wenn nicht Gebrauch gemacht werden sollte, so sehe ich die Nothwendigkeit dieses Gesetzes nicht ein. Nur wenn es wichtig und nothwendig erscheint und sich ein allgemeines Bedürfniß in dieser Beziehung zeigt, finde ich es begründet, daß man ein solches tief eingreifendes Gesetz, welches so plötzlich von der bisherigen Beschränkung zur vollkommensten Willkührlichkeit führt, hinaussendet.
Ich frage nun, was wird aus der Viehzucht, was namentlich aus der Pferdezucht werden? Wohin werden wir kommen in solchen Dingen, die jetzt gleichmäßig vertheilt werden können, die aber dann später bei der Zerstücklung von Grund und Soden schwer durchzuführen sind, nämlich die Einquartirung? Auf wen wird diese dann fallen? Nur auf den, der von diesen sogenannten Vortheilen nicht Gebrauch gemacht hat, auf die, die Pferdebesitzer sind, und auch das Unterkommen haben für ärarische Pferde. Ich komme aber noch auf etwas, was ich betonen muß; ich lege einen außerordentlichen Werth auf die Stabilität des Bauernstandes, auf einen starken, gedeihlichen, an Seinen Grund und Boden anhänglichen Bauernstand; denn dieser bildet die Grundlage der Ruhe und Ordnung auf dem Lande, auch die Grundlage dafür, daß manches nicht geschieht, was sonst geschehen könnte; warum geschieht es nicht? Weil der Bauer eben etwas besitzt, das werth ist erhalten zu werden. Bei einem so zersplitterten Grundbesitz wird die Liebe für die Scholle nicht mehr in dem Maaße vorhanden sein; denn ich kann nicht an etwas hängen, was mich kaum ernährt, was mir höchstens etwas gibt, um meine Mittel schwächlich zu verbessern. Ich habe, wie gesagt, das Minoritäts-Votum, das ich in der vorjährigen Kommission einbrachte und für das ich die Berichterstattung übernehmen sollte, zurückgezogen. Ich sah mich aber verpflichtet, die Meinungen und Ansichten meiner Parteigenossen zu vertreten und deutlich zu machen und werde mir erlauben als selbstständige Amendements folgende Antrage zu stellen:
1. In Industrialbezirken ist die unbeschränkte Freitheilbarkeit des bäuerlichen Grundbesitzes gestattet.
2. Die Entscheidung über die Frage, welche Bezirke als Industrialbezirke anzusehen sind, steht der betreffenden Bezirksvertretung zu. Rekurse gegen diese Beschlüsse that der Landesausschuß endgiltig zu entscheiden.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?
Abg. Steffens: Ich würde das Wort in der Generaldebatte über diese Frage nicht ergriffen gaben, wenn der Herr Vorredner nicht gesagt hätte, es besteht kein Bedürfniß für das vorliegende Gesetz bei der Landbevölkerung, und die Aeußerungen der Bezirksvertretungen, welche der Landesausschuß eingeholt hat, geben davon Kunde.
Dem nun muß ich entgegentreten. Meine Herren, wie lange ist es her, daß diese Frage in höheren Kreisen ventilirt wurde und welche Ansicht hatte man dort über diese Frage im Ansauge, als man von derselben zu sprechen anfing?
Man betrachtete sie mit äußerster Vorsicht und kam erst nach langwieriger Besprechung, nach Erwägung aller dadurch berührten Verhältnisse, nach Erwägung aller Eventualitäten, die da in Folge eines solchen Gesetzes kommen könnten, dahin, daß denn doch die Freitheilbarkeit des Grund und Bodens keine so gefährlichen Folgen nach sich ziehen tonnte, als man im ersten Augenblick geglaubt hat.
Wir sahen es ja an den Verhandlungen hier im Landtage. Als diese Frage zuerst im Ausschuße berathen wurde, da war die Majorität für eine sehr beschränkte Freitheilbarkeit, und für eine freisinnigere Anschauung des Sachverhaltes war nur eine Minorität des Ausschußes. Bei Der zweiten Berathung des Gegenstandes war es schon umgekehrt, da fand sich schon eine Majorität für die freisinnigere, und nur eine Minorität für die beschränktere Auffassung. So geht es eben auch bei der Landbevölkerung. Als man ihre Vertreter zum erstenmal gefragt hat, was sie über die Frage denken, da haben sie die Frage auch noch nicht gehörig ventilirt, und haben sich ganz natürlich zumeist mit einiger Reserve ausgesprochen und die meisten gesagt, sie bestimmen sich für eine beschränktere Freitheilbarkeit des Bodens. Würde man dieselben Leute heute, nachdem die Frage ein paar Jahre ventilirt wurde, wieder fragen, würde sich dasselbe ergeben, wie hier im hohen Landtage.
So wie man hier zuerst mit der größten Vorsicht die Sache angefaßt hat, und späterhin von einer freisinnigeren Seite betrachtet hat, so würden sich, wenn man die Bezirksvertretungen heute fragen würde, dieselben eher für die freisinnigere als für die beschränktere Auffassung aussprechen. Die Art und Weise, wie der Herr Vorredner die Sache aufgefaßt hat, würde beinahe zeigen, daß er von der Ansicht ausgegangen, es handle sich um zwangweise Einführung der Freitheilbarkeit von Grund und Boden. Würde er von dieser Anschauung nicht ausgegangen sein, so hätte er sich konsequent von den Nachtheilen derselben ausgesprochen; denn alle diejenigen Nachtheile, die er berührt hat, haben sich in denjenigen Ländern, in denen die Freitheilbarkeit durchgeführt ist, nicht ergeben. Daß er aber auch dem Ergebniß Rücksicht getragen hat, welches sich in denjenigen Ländern, wo die Freitheilbarkeit bereits besteht, herausstellte, beweist der Antrag. In Belgien hat sich ergeben, daß unter mehreren Industrialorten diejenigen, welche zur Theilung von Grund und Boden hielten, große Fortschritte gemacht haben, während umgekehrt in denjenigen Distrikten, wo keine Industrie ist, die Bauerngüter durch Arrondirungen und Zukäufe sich vergrößert haben. Dem entsprechend hat nun auch der Herr Abgeordnete Fürstl den Antrag gestellt: bei Industrialorten die Freitheilbarkeit zuzugestehen, während anderseits auf dem flachen Lande nicht. Nun kann ich zu seiner Beruhigung sagen, daß, wenn man der Freiheitsbewegung hier Rechnung trägt, sich das, was beantragt wird, von selber ergibt und alles dasjenige, was naturwüchsig ist, ist das Gute, das Zufriedenstellende und darum stimme ich für den Antrag des Ausschußes.
Oberstlandmarschall: Ich werde zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Rudolf Fürstel zur Unterstützung bringen. Der Antrag lautet: In den Industrial-Districten ist unbeschränkte Freitheilbarkeit und Veräußerung des Grundbesitzes gestattet. 2. Die Entscheidung über die Frage, welche Bezirke.
Als Industrialbezirke zu betrachten sind, steht der betreffenden Bezirksvertretung zu. Rekurse gegen diese Beschlüsse hat der Landesausschuß endgültig zu entscheiden.
Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. )
Er ist hinreichend unterstützt.
Wünscht noch Jemand das Wort? (Baron Kotz von Dobrž meldet sich. ) Baron Kotz von Dobrž hat das Wort.
Baron Christian Kotz von Dobrž: Ich habe mir vorgenommen bei der Spezialbebatte zu §. 1 eine neue Alinea vorzuschlagen, und will jetzt nur im Allgemeinen den Standpunkt bezeichnen, der mich bestimmt, mehr in der Mitte zwischen den beiden Anträgen des Ausschußes und des Herrn Fürstl zu gehen. Es handelt sich, wie ich glaube, in einer so eminenten Frage um große Vorsicht; es handelt sich aber auch darum, daß diese Vorsicht nicht übertrieben werde, weil sie sonst gemeinschädlich wäre. Wir stehen hier zwischen dieser Zeit und älteren Anschauungen. Der Herr Referent der Majorität hat uns mit einem Sprunge vollkommen in die neue Zeit hineingeführt und gezeigt, daß die freie Bewegung im Großen und Kleinen unbedingt nothwendig ist, um das zu erreichen, was dem Grundbesitze Noth thut, und die Wohlhabenheit des Grundbesitzes sicher heben wird.
Der Herr Nachfolger, welcher die MinoritätsAnsicht für sich geltend machte, vertrat dagegen offenbar das bureaukratische Gewebe mit den alten Anschauungen und Ansichten, nach welchen die Menschen auf Schritt und Tritt bevormundet wurden, ja wo die Ansicht herrschend war, der Staatsbürger dürfe nur das thun, was ihm ausdrücklich erlaubt ist; alles Uebrige sei natürlich verboten. Ich stelle mich auf den entgegengesetzten Standpunkt. Was nun die landwirthschaftliche Produkzion und was ihre Entwicklung betrifft, so müssten wir uns, glaube ich, ein Armuthszeugniß geben, wenn wir auf die Ideen und Thatsachen der Neuzeit nicht eingehen wollten! Wir müssen doch zugestehen, daß z. B. Frankreich trotz aller Revoluzionsstürme viel kräftiger und blühender dasteht als Oesterreich, das in vielen Kriegen gegen dies Prinzip gekämpft und erfolglos Massen ton Menschen geopfert und so viele Millionen Schulden gemacht hat Sie sind reich geworden, wir sind arm geblieben; und dennoch weigert man sich immer noch anzunehmen, was sich anderswo längst erprobt hat. Ferner glaube ich, daß der Vorwurf, den man so oft versucht hat, daß nämlich durch Freitheilung und Bodenzersplitterung das Proletariat entstehe und wachse, ganz ungegründet ist.
Was ist das Proletariat? das Proletariat ist nichts anderes, als die Folge, daß es arme und reiche Menschen gibt; Arme, durch ihr Verschulden, und auch ohne ihre Schuld. Wir sehen in der Weltgeschichte, daß von jeher alle großen Unternehmungen, wie z. B. der Bau der Pyramiden in Egypten, die großen Werke in Rom u. f. w. eine Unmasse von Hilfsarbeitern forderten. Wir hatten untertänige Hilfsarbeiter bei den ehemaligen Herrschaften und haben nun Hilfsarbeiter in den Fabriken, deren Verhältnisse es ihnen nicht erlauben, sich große Güter anzusammeln. Manche kommen da in Unheil, sterben, ihre Witwen und Kinder bleiben hilflos zurück. Das ist das unvermeidliche Proletariat! So lange man nicht verhindern kann die Vermehrung des Menschengeschlechtes in und außer der Ehe (Heiterkeit), wird es Proletariat geben und so lange ist es meiner Ansicht nach ganz unrecht, von einer Hegung und Nährung des Proletariats zu sprechen. Das Proletariat hängt nicht davon ab, ob eine Wirthschaft 40 oder 80 Metzen Boden hat. Was die Landwirthschaft betrifft, so müssen nach meinem Dafürhalten wir unbedingt in die Neuzeit hineinspringen und das annehmen, was selbst die meisten Königreiche und Länder unseres Kaiserreiches (Rufe: Nicht alle) (ich glaube Tirol noch nicht) angenommen haben. Ich erlaube mir nun auf ein Bedenken, das mir der vorliegende Landes-Gesetzentwurf rücksichtlich einer speziellen Bodenkulturgattung einfloßt, aufmerksam zu machen. Es besteht nämlich eine entgegengesetzte Strömung, ich sage, nach den Ansichten der Neuzeit für einen gewissen Theil der Grundstücke, und zwar für die Wälder. Wir haben in dem böhmischen Forstvereine einen wichtigen Faktor für Landeskultur im Königreiche Böhmen, welcher auch von der Regierung und von dem hohen Landtage als solcher anerkannt wird. Man sucht und benutzt seinen Beirath. So hat z. B. im letzten Herbste der Herr Ackerbauminister einen agrarischen Congreß gehalten, zu welchem auch ein AusschußMitglied des Forstvereins, der Tetschner Oberforstmeister Seidl, eine anerkannte Notabilität in seinem Fache, einberufen wurde.
Ein neues Forstgesetz ist schon im Entwürfe durch den Forstverein ausgearbeitet und hat vor Kurzem in der Berauner Forstvereinsversammlung einen Gegenstand der Tagesordnung gebildet. In diesem Entwürfe befindet sich ein §., daß die Wälder auch künftig aus öffentlichen Rücksichten untheilbar sein sollen. Es ist auch von dem Herrn Ackerbauminister im Reichsrathe betont worden, daß die Miß brauche in der Forstwirtschaft durch Waldverwüstung, namentlich im Karst, Tirol, Krain und selbst in Steiermark schon so arg sind, daß Abhilfe eintreten müsse, welche eine gewisse Bevormundung dieser Wälder in ihrem Betriebe unausweichlich macht und vielleicht auch nach reiflicher Erwägung aller Umstände auch auf andere Königreiche und Lander ausgedehnt werden dürfte.
Ich glaube daher, daß unser verehrter Ausschuß auf Diese Seite der Grundtheilung nämlich für unbedingte oder bedingte Theilung der Waldgründe etwas zu wenig Gewicht gelegt und die Verhandlungen bei dem k. k. Ackerbauministerium und dem Forstverein nicht berücksichtigt hat. Ja, man hat sich nicht darum gekümmert, daß auch gegen die Waldtheilung Akten vorliegen, und zwar gründliche Gutachten des Forstvereines, Welcher ernsthaft und gediegen gegen die Theilbarkeit der Wälder plaidirt.
Ich halte es aber wieder andererseits für eine übergroße Aengstlichkeit, wenn man alle Wälder für unheilbar erklären will. Ich werde mir deshalb erlauben, ein Amendement zu stellen zu §. 1, durch welches ich gestützt auf die wichtigsten öffentlichen und forsttechnischen Rücksichten, nämlich für Feuerstätten-, Bau- und Nutzholzbedarf, dann die meteorologischen Interessen die großen Waltflächen wenigstens vor der Hand geschützt glanben würde. Ich halte auch eine rationelle Forstwirthschaft nur in großen Waldflächen für praktisch und diese Aufrechthaltung vieler großen Waldkörper im Königreiche für wichtiger und wirksamer als forstbureaukratische Aufsichtsmaßregeln und Einflüsse auf das Innere des Forstbetriebs, daher bin ich der Ansicht, daß kleine Waldparzellen mehr bedeutungslos für die Aufrechthaltung großer und nachhaltiger Masten von Forstprodukten sind und auch klimatischer Wechsel weniger von diesen vereinzelten Waldstücken und ihrem forstlichen Zustande abhängt; dagegen bei großen Forsten alle öffentlichen Rücksichten eine Beschränkung der Grundtheilung unerläßlich machen.
Wenn man hinblickt, wie Böhmen mit Forsten von Natur aus gerüstet dasteht, so ist dies erhebend: Wir haben über dritthalb Millionen Joch Wald-grund vor uns, als die kolossalen Randgebirge, nämlich das Riesen- und Erzgebirge und den Böhmer; wald und im Innern Böhmens den ungeheueren Keil von Wäldern zwischen der Eger und Moldau bis gegen Prag, darin den mächtigen Brdy-Wald, als einen großartigen Theil des ehemaligen herzynischen Waldes. Wir freuen uns, daß wir jetzt in allen Gauen hinreichende und nachhaltige Holzvorräthe in den großen Wäldern wahrnehmen, wir können stolz darauf sein, daß anerkannt rationelle Waldwirthschaft im Großen besieht, trotzdem wir keine Staatswälder in großer Ausdehnung mehr besitzen, wie dies doch noch in den meisten selbst civilisirten Staaten der Fall ist. Ferner ist es eine auch von der Neuzeit überhaupt und von den größten Forstmännern des Fortschrittes anerkannte Thatsache, daß große Wälder sehr nothwendig sind, um Feuchtigkeit und Trockenheit, Wärme und Kälte und die Luftströmung zu reguliren. Es ist also nicht gleichgiltig, ob eine Gegend in Böhmen größere Wälder habe oder nicht. Ferner sehen wir auch noch, daß eigentlich nur in großen Waldkompleren eine rationelle und nachhaltige Forstwirtschaft möglich und wirklich ist, oder wo das Nämliche ist, daß nur große Forste ein ausreichendes Netz von Forstorganen verbürgen, welche solche große Holzvorräthe regelrecht nachhaltig erzeugen helfen, aufbewahren und in Fluß bringen, wie dies Feuerwesen, Bauhandwerksbedarf und Klima-Regelung erheischen.
Es gehört dazu eben ein ausreißender Pericnalstandlftand von Forstbeamten, Unterbeamten und Dienern, die auch gut dotirt sein müssen, ein rationeller Forstwirthschaftsplan und seine korrekte Durchführung. Denken wir uns, daß die Waldeinheiten in Böhmen nach Besitzständen über 1, 800. 000 Joch landtäfliches und 13. 000 Joch lehentäfliches, dann gegen 800. 000 Joch in einzelnen Grundbüchern der Stätte und ehemaligen Herrschaften und Gütern eingetragenes Waldareal zusammen enthalten, worunter viele Einheiten über 1000 Joch, auch wohl manche über 5-10. 000 Joch, und weiter aussteigend einige bis 20-30-50. 000 Joch, sogar in der Mitte von Böhmen eine Domaine über 70. 000 Joch Wald und die größte Einheit für einen Waldbesitzer mit mehr als 119. 000 Joch entziffert wird, so genügt schon die Betrachtung, daß über 1000 Waldbesitzstände in Böhmen sind, welche je über 1000 Joch Wald haben, daß es angezeigter sein dürfte, daß wir uns, ehe die Verhandlungen des Forstvereines geschlossen sind, über die Notwendigkeit der Walduntheilbarkeit, welche, wie ich glaube. ziemlich ausnahmslos von den Forstwirthen verlangt wird, gegenüber der Krone, also ehe das beabsichtigte und vielseitig berathene neue Forstgesetz zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung und Entscheidung gelangt, zur besonderen Vorsicht entschließen mochten, daher auch wohl nicht in der Lage sind, jetzt die Forste der Theilung ganz preis zu geben. Ganz erwiesene öffentliche Rücksichten liegen ja vor gegen unbedingte Theilung der Waldgründe und die Ausübung des Etgenthums hat je das bürgerl. Gesetzbuch aus ganz erwiesenen öffentlichen Rücksichten längst in hoher Weisheit beschränkt. Deshalb wäre es nach meiner Meinung allerdings angezeigt, daß, wenn zusammenhängende Waldflächen über 1000 Joch getheilt werden sollen, diese Bewilligung nach Würdigung der speziellen öffentlichen Gründe noch von einem Landtagsbeschluße abhängig gemacht werden sollte. In diesem Sinne habe ich mein Amendement für die Spezialdebatte vorbereitet.
Oberstlandmarschall: Ich werde bei der Spezialdebatte dieses Amendement zur Unterstützung bringen.
Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? Wenn nicht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Dr. Stamm: Die Einwendungen des Herrn Abgeordneten Fürstl sind von den Vorrednern, glaube ich, vollständig entkräftet worden. Ich glaube mich daher darauf beschränken zu können, seinen Antrag zu beleuchten. Der Antrag geht dahin, in einem bedeutenden Theile die Freitheilbarkeit auszusprechen, nämlich in gewissen Distrikten, und daher gesteht er ja damit auch das Prinzip im Ganzen zu. In andern Bezirken, die aber bis jetzt noch gar nicht festgestellt worden sind, möge dieselbe aufrecht erhalten bleiben und von der Bezirksvertretung selbst abhängig gemacht werden, ob. sie die Freitheilung eintreten lassen will ober nicht. Es hat sich dabei vorzugsweise eben auf die öffentliche Meinung gestützt und hat in's Treffen Geführt. Die Berichte und Wohlmeinungen der Bezirksvertretungen, die gehen nun dahin, daß sich 88 Bezirksvertretungen für unbedingte Freitheilbarkeit ausgesprochen haben. Wir haben hier also ein kompaktes Urtheil.
Dem gegenüber haben sich 112 Bezirksvertretungen nicht dafür, sondern für eine beschränkte Grundtheilbarkeit ausgesprochen, aber in den verschiedensten auseinandergehenden Spezialanträgen, soweit auseinandergehend, daß der Landesausschuß darüber folgendes Urtheil gefällt hat: Bezüglich der bei Festhaltung an gewissen Beschränkungen der freien Theilung und Disposizionsbesugniß durch He Gesetzgebung aufzustellenden Modalitäten sind zahlreiche Aenderungen sowohl zur ursprünglichen Vorlage als auch der Kommission in Vorschlag gebracht worden, welche im vorliegenden Einbegleitungsschreiben zu erschöpfen kaum thunlich erscheint. Die Meinungen der Dissidenten gehen daher soweit auseinander, daß man sie nicht klassifiziren kann, aber eines kann man doch annehmen, nahezu keiner hat sich für den Fürstlischen Antrag ausgesprochen. Run meine Herren, haben Sie die Wahl, sich für das Gesetz auszusprechen, wovon Sie wissen, daß eine kompakte Partei von 88 sich dafür erklärt hat, daß die andern nur in divergirenden Meinungen auseinander gehen, und meine Herren! daß vielleicht seit dem mehrere Jahre verflossen sind.
Und daß die andern aus indivergirenden Meinungen auseinander gehen und meine Herren, daß vielleicht seitdem, das find mehre Jahre, die Meinungen sich sehr geändert haben werden, wie im Ausfchuße betont worden ist, von den Vertretern Solcher Bezirke, die sich jetzt in ihrer Meinung ganz geändert haben. Mit der Annahme dieses Verschie bungsantrages kommen sie in die Gefahr ein Gesetz zu beschließen, welches vielleicht gar Niemand im Lande will. Meine Herren, dieser Gefahr gegenüber glaube ich nichts mehr diesem Antrage entgegensetzen zu können. (Bravo. )
Oberstlandmarschall: Ich muß das hohe Haus befragen über die Art und Weife der Abstimmung. Ich sehe im Antrage des Landtagsabgeordneten Fütstl eigentlich einen Vertagungsantrag oder einen Antrag zum Uebergang der Tagesordnung als das müßte ich ihn jetzt zur Abstimmung bringen.
Dr. Schmeykal: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schmeykal!
Dr. Schmeykal; Ich glaube doch nicht, daß die Ansicht gerechtfertigt sei, daß der Antrag, welcher vom Abgeordneten Fürstl ausging, ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung oder ein Vertagungsantrag sei. Es ist nicht im Wortlaute des Antrages gelegen, sein Antrag geht vielmehr dahin, daß die Freitheilbarkeit nur in Inbustrialbezirken einträte und daß darüber, was als Inbustrialbezirke aufzufassen sei, die Bezirksvertretung zu entscheiden habe und daß im Rekursfalle die Entscheidung dem Landesausschuße zufällt Seine Tendenz geht vielmehr dahin, an die Stelle des Gesetzentwurfes, der von Seite der Kommission vorgelegt wurbe, seinen Gesetzentwurs zu setzen. Wäre sein Antrag ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, so könnte überhaupt in dieser Frage nichts mehr gesprochen werden. Er will, daß in der Spezialbebatte über den von ihm formulirten Gesetzentwurf weiter verhandelt werde.
Ich glaube also, daß jetzt am Schluße der Generaldebatte eine Abstimmung über Fürstls Antrag nicht Platz zu greifen hätte; weil weber in dem Antrag weber ein Uebergang zur Tagesordnung noch ein Antrag auf Vertagung erblickt werden kann. Ich glaube vielmehr, daß wenn nach Schluß der Generaldebatte in die Spezialbebatte eingegangen wirb, beim §. 1 über Fürstls Antrag abzustimmen sei.
Oberstlandmarschall: Ist das Haus mit dieser Norm einverstanden, so würbe ich diesen Vorgang beobachten. Ich eröffne die Spezialdebatte und werde den Vorgang beobachten, welcher immer beobachtet worden ist beim §. 1 anzufangen und das Gesetz und die Einleitungsform zuletzt zu lassen.
§. 1. Die bei einigen Gattungen des Grundbesitzes in Folge politischer Gesetze und Verordnungen bestehende Untheilbarkeit ist ausgehoben.
Ich eröffne die Debatte über diesen Paragraph.
Wünscht Jemand von den Herren das Wort?
Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen.
Nun sind also 2 Anträge, nämlich der Antrag des Abgeordneten Fürstl, der natürlich zuerst zur Abstimmung gebracht werben muß, weil er der weiteste ist, fällt er, so werbe ich abstimmen lassen über den §., wie er im Gesetze ist. Wirb er angenommen, so werbe ich über den Antrag des Herrn Baron Kotz als Zusatzantrag abstimmen lassen.
Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Abgeordneter Dr. Stamm: Was den Antrag des Abgeordneten Fürstl betrifft, so mache ich noch auf den einen Umstand aufmerksam. In den Inbustrialbezirken soll die vollständige Freitheilung eintreten. Damit ist viel weiter gegangen, als in dem ersten §. unseres Gesetzes, des Gesetzes der Majorität; denn es sind da alle Gattungen des Besitzes darin einbegriffen. Da würbe nach meiner Ansicht auch sogar das Fideikommiß nicht ausgeschlossen sein. Ich komme nun zum Antrage des Abgeordneten Herrn Baron Kotz. Ich müßte kein Kind des Waldes sein, denn meine Wiege ist im Walde gestanden, wenn ich ihn nicht gern hätte und wenn ich nicht seinen Werth vollständig verstände. Ich kann daher alle die Wünsche, welche zu Motiven seines Antrages gemacht werden sind, vollständig zugestehen. Ich kann die Gefahr zugestehen, welche durch die Ausrottung der Wälder entsteht, ich kann den Nutzen zugestehen, welcher in dem Walde liegt, allein ich komme bei dem vorgeschlagenen Mittel doch nicht zu demfelbeu. Nach dem Gesetze der Majorität, was