Sobota 9. øíjna 1869

èínì-Liebwerdì a v Táboøe dle statutu a v mezích normálního rozpoètu statutu toho definitivnì zøízených, jakož i zaopatøování vdov a dítek jejich dìjž se dle pravidel pro úøedníky zemské platných, náklad s tím spojený béøe se na fond zemský.

Pense a platy kviescentní uèitelù, professorù a adjunktù (na hospodáøském ústavì v Táboøe též zvìroléèitele a uèitele praktických prací) vymìøují též se pøi nepøerušené dobì služby

10 let s 40 % 15,, " 55 "

20 ", 70 "

25 " " 85 "

30 " " 100 " posledního platu aktivního, na hotovosti z fondu ústavu vypláceného, tudiž s vylouèením všech vedlejších pøíspìvkù, jakož jsou pøíbyteèné, døíví a. p.

Leta, jež byl kdo pøed vstoupením na nìkterý z obou ústavù co uèitel ztrávil na nìkterém státním ústavì rakouském, neb na nìjakém ústavì zemském, buïtež mu pøi vymìøení pense poèítána, pøestoupil-li na ústav hospodáøský pøímo z nìkterého ústavu jmenoného. Majíli se nìkomu poèítati pøi vymìøení pense leta služby, jež byl mimo službu uèitelskou, aneb co uèitel na nìkterém cizozemském ústavì ztrávil, o tom sluší rozhodnouti v každém pøípadì zvláštì výboru zemskému, k èemuž pak mimo to tøeba jest schválení snìmu.

K zmìnám platù, normálními projekty stanovených, tøeba jest schválení snìmu, k zmìnám, jež by se uèiniti mìly o mezích platù, normálními projekty stanovených, tøeba jest schválení výboru zemského.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort?

(Abgeordneter Steffens meldet sich. )

Der Herr Abgeordnete Steffens hat das Wort.

Abgeordneter Steffens: Ich würde mir den Antrag erlauben, daß diese Vorlage des Landesausschußes an die Budgetkommission zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? (Pause. )

Wenn Niemand das Wort wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Ritter von Kopetz: Ich konformire mich mit dem Antrage des Hrn. Steffens.

Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete Herr Steffens beantragt, daß dieser Gegenstand der Budgetkommission überwiesen werbe.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Pan poslanec Šteffens navrhuje, aby záležitost tato byla odevzdána budžetní komisí.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 7, Bericht des Landesausschußes, betreffend die Petizionen einiger -Bezirksvertretungen um Belastung der Steuerämter an ihrem Amtssitze. Herr Dr. Schmeykal!

Dr. Schmeykal: Es bestand das Gerücht, daß bei der bevorstehenden Reorganisirung der Steuerämter eine Reduktion derselben beabsichtigt sei, und daß es im Sinne dieser Reorganisirung liege, die Steuerämter lediglich auszustellen an den Sitzen der bestehenden Bezirkshauptmannschaften. Anläßlich dieser Gerüchte nun haben 21 Bezirksvertretungen hieher Petitionen gerichtet und zwar Bergreichenstein, Patzau, Libochowitz, Horaždiowitz, Blowitz, Brandeis, Bilin, Winterberg, Sedletz, Rokitzan, Tuschkau, Karbitz, Skutsch, Nimburg, Auscha, Saaz, Schweinitz, Manetin, Königswart, Sobotka, Lobositz.

Die Tendenz dieser Petizionen geht dahin, bei der Regierung dahin zu wirken, daß es bei dem Bestände der gegenwärtigen Steuerämter bleibe, eine Redukzion derselben nicht eintrete und insbesondere nicht eintrete in der Richtung, daß die Steuerämter blos am Sitze der Bezirkshauptmamischasten ausgestellt werden. Bemerkt muß hiebei werden, daß der Landesausschuß sich anläßlich dieser Petizionen bereits an die Finanzlandesbehörde gewendet hat, mit der Anfrage, was an diesem Gerüchte wahres sei. Die Antwort lautete dahin, daß es der Finanzlandesbehörde vorläufig nicht scheine, als ginge das hohe Finanzministerium mit der Idee um, deren ich eben Erwähnung that. Es wurden von dieser Antwort der Finanzlandesbehörde auch die betreffenden Bezirksvertretungen verständigt. Der Antrag des Landesausschußes in formali geht dahin, es mögen die vorgelegten Petizionen der Petizionskommission überantwortet werden.

Snìmovní tajemník ète: Navrhuje se, aby petice ta odevzdána byla petièní komisí, o které se zmínka èinila.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 8. Bericht des Landesausschußes, betreffs Durchführung des neuen organischen Statuts für beide polytechnische Landesanstalten. Ich ersuche Hrn. Dr. Tedesko die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Tedesko: Der Gegenstand, um den es sich im vorliegenden Berichte handelt, hat im Lause der vorigen Session die Aufmerksamkeit und Theilnahme des hohen Hauses nicht nur, sondern auch weit aus in weitem Kreisen gefunden. Ich kann daher mit Recht voraussetzen, daß die Mitglieder des hohen Hauses den vorliegenden Bericht bereits gelesen haben, da es schon seit einigen Tagen in ihren Händen ist. Ich glaube daher von der Vorlesung Umgang nehmen zu müssen, und begnüge

mich damit, den Schlußantrag des Landesausschußes vorzutragen, der dahin geht, daß dieser Bericht einer Kommission aus 9 Mitgliedern, welche durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen sei, zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde.

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, aby zpráva zemského výboru byla odevzdána komisi 9ti èlené do níž by každá kurie tøi èleny volila z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt -

Abgeordneter Steffens: Ich bitte um das Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Steffens hat das Wort.

Abgeordneter Steffens: Außer dem oben vorgetragenen Berichte des Landesausschußes liegt noch ein weiterer Bericht desselben vor, betreffend die Einrichtung eines neuen Gebäudes für beide polytechnische Landesinstitute. Da nun diese beiden Gegenstände sehr verwandter Natur sind, so werden sie wahrscheinlich ein und demselben Ausschuße zur Berichterstattung zugewiesen werden. Mit Rücksicht darauf und mit fernerer Rücksicht, daß der Gegenstand ein vielseitiger ist - (es handelt sich da um eine wissenschaftliche Seite des Gegenstandes, um Baulichkeiten, um verschiedene Einrichtungen, die sich auf das Lehrfach beziehen) - würde ich mir hier erlauben, den Antrag zu stellen, daß die Kommission statt aus 9 aus 12 Mitgliedern zu bestehen habe, welche, wie gewöhnlich, von den Kurten aus dem ganzen Hause zu wählen fei. Mit fernerer Berücksichtigung des Umstandes, daß die Budgetkommission nicht früher Bericht erstatten kann, bevor die Kommission, welche über den vorliegenden Gegenstand niedergesetzt wird, schlüssig geworden ist, würde ich mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß dem niederzusetzenden Ausschuße der Antrag ertheilt werde, daß er feinen Bericht mit thunlichster Beschleunigung erstatten möge.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt?

Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

Wenn Niemand das Wort wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

L. -A. -B. Dr. Tedesko: Es ist in der That vollkommen richtig, daß ein weiterer Antrag des Landesausschußes bezüglich der Baufrage der Technik vorliegt. In diesem Berichte ist allerdings wieder auf eine neue Kommission aus abermals 9 Mitgliedern angerathen. Wenn man aber diesen Gegenstand derselben Kommission, die die Reorganisazion der Technik berathen soll, auch zuweisen will, so erscheint wenigstens mir allerdings eine Verstärkung für zweckmäßig. In dieser Beziehung konformire ich mich auch dem Antrage des Herrn Antragstellers.

Oberstlandmarschall: Der Antrag ist so zahlreich unterstützt, daß ich wohl glaube, ihn nicht trennen zu müssen, und ich werde daher über den ganzen Antrag des Herrn Abgeordneten auf einmal abstimmen lassen. Der Antrag lautet:

Abgeordneter Steffens: Mein Antrag lautet, es möge die Kommission aus 12 Mitgliedern bestehen und der hohe Landtag möge ferner beschließen, daß diese Kommission beauftragt ist, mit thunlichster Beschleunigung ihren Bericht zu erstatten.

Snìmovní tajemník ète: Poslanec Steffens navrhuje, aby tato komise byla složena z 12ti èlenù a aby bylo uloženo jí, by podala zprávu co možná nejrychleji.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 9. Bericht der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfes betreffend die Grundtheilbarkeit. Ich ersuche den Berichterstatter Hrn. Dr. Stamm die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Stamm: Der Gegenstand, welcher zur Vorberathung des hohen Hauses vorliegt, steht bereits durch 9 Jahre auf der Tagesordnung des hohen Landtages, denn schon im Jahre 1861 gleich in den ersten Sitzungen wurde ein Antrag auf Theilung des Grundbesitzes eingebracht; bei der kurzen Periode jener Session wurde dieser Antrag dem Landesausschuße zur Borberathung überwiesen, und derselbe erstattete im Jahre 1863 darüber Bericht und legte ein umfassendes Gesetz vor.

Demungeachtet konnte das hohe Haus sich nicht entschließen, gleich in die Vollberathung über die Gesetzvorlage einzugehen, sondern beschloß diesen Antrag an eine Kommission, die aus dem Hause gewählt werden sollte, zur Berichterstattung zuzuweisen.

Die Kommission erstattete im J. 1865 darüber Bericht und legte wieder ein umfangreiches Gesetz betreffs der Grundtheilung dem hohen Haufe zur Beschlußfassung vor.

Das hohe Haus in seiner gründlichen Erwägung, und ich mochte sagen Bedenklichkeit über das Gesetz, ging nicht in die Vollberathung ein, sondern faßte den Beschluß, die gesammten Akten über das Prinzip der Grundtheilung der damals in das Leben getretenen Bezirksvertretungen zur Abgabe der Wohlmeinung zu überlassen. Nun kamen die Wohlmeinungen von allen Bezirksvertretungen ein, und auf Grundlage derselben wurde 1866 wieder ein Ausschuß gewählt, welcher darüber dem hohen Hause in einem der letzten Tage der frühern Session Bericht erstattete. Er konnte nicht mehr zur Verhandlung gebracht werden bei dem raschen Abschluße der Session und wurde nun zum 4tenmale einer Kommission zugewiesen, welche Ihnen heute, meine Herren, den Gesetzentwurf vorlegt. Man kann sagen, daß dieses neue Gesetz, wie es Ihnen min zur Vollberathung vorliegt, wohl die rechte Mitte zwischen dem Extreme der frühern Gesetzentwürfe einhält und daß es durch lange Diskussion vollständig geklärt hervorgegangen ist. Das scheint auch der Umstand zu bestätigen, daß der Gesetzentwurf in derselben Fassung, wie es im vorigen Jahre von der damals gewählten Kommission vorgelegt worden ist, Ihnen in demselben Wortlaute vorliegt. Die Motive nun, welche die Majorität des Ausschußes zur Verfassung und Formulirung dieses Gesetzes bewog, sind zum Theil rechtlicher Natur, zum Theil volkswirthschaftlicher. Das freie Verfügungsrecht über das bewegliche, wie über das unbewegliche Vermögen ist schon im Rechtsbegriffe des Eigenthums begründet und hat durch das StaatsGrundgesetz vom 21. Dezember 1867 seine volle Bestätigung erhalten, in dem der Artikel 6 dieses Gesetzes bestimmt, jeder Staatsbürger kann Liegenschaften jeder Art erwerben und über dasselbe frei verfügen. Eine gesetzliche Beschränkung des freien Verfügungsrechtes des Eigenthums, mag diese Beschränkung nun gewisse Klaffen, oder gewissen Besitz, gewisse Sachen betreffen, widerspricht daher dem Geiste des Staatsgrundgesetzes, und nachdem in allen andern Kronländern das Prinzip der Freitheilung des Grundbesitzes bereits zur Anerkennung gekommen und darüber sankzionirte Gesetze bestehen, ist eigentlich Böhmen allein noch, welches mit dem Rechtsgrundgesetze in dieser Beziehung im Widerspruch steht.

Allein eine solche Beschränkung des Grundbesitzes steht auch im Widerspruche mit dem fortgeschrittenen wissenschaftlichen Geiste und mit dem Fortschritt der Landwirthschaft im Allgemeinen. Die Vertheilung des bäuerlichen Besitzes ist in Böhmen unter der ausschließlichen Herrschaft des Drei-FelderSystems zu Stande gekommen und zwar in Der Art, daß in den meisten Orten das Dorf in die Mitte gesetzt und um dasselbe herum die dazu gehörigen Felder in drei Fluren auseinander getheilt worden sind und zwar nach der Dreifelder-Wirthschaft der Sommerung, auf der andern Seite Winterung und auf der dritten Seite die Brache. Das war nach diesem System ganz praktisch und ganz zweckmäßig; denn alle Arbeiten vertheilten sich nach dem Ort und zu rechter Zeit auf derselben Flur.

Die Verhältnisse haben sich aber gründlich geändert und dadurch ist eine viel freiere Bewegung für die Landwirthschaft ganz unerläßlich geworden. An die Stelle der Dreifelder-Wirthschaft ist der Fruchtwechsel getreten, und nun erscheinen alle die Schwierigkeiten, die ich blos anzudeuten brauche, welche mit dieser Theilung nach Fluren verbunden sind. Man verlangt und braucht bei der freien Felderwirthschaft eine viel freiere Bewegung, und hat nun nicht die nöthigen Wege bei der Vertheilung im Allgemeinen und ist gehindert in der ganzen Wirthschaft. Es ist daher eine Forderung der neuen Zeit, daß dieser Vertheilung eine andere Gestaltung gegeben werde, und zwar einmal durch Grundtausch und durch Abrundung, oder wie im Allgemeinen die Schlagworte in der Wissenschaft heißen, durch Kommassazion und durch Arrondirung. Nun, meine Herren, ich habe einer Kommission beigewohnt, wo ein solches Kommassozions-Gesetz entworfen worden ist, und wie wir fertig waren, sind wir zu dem Resultat gekommen, ohne Freitheilbarkeit ist es nicht durchführbar. (Sehr richtig, sehr richtig!) Ich brauche auf die Schwierigkeiten, die darin bestehen, und auf die Nothwendigkeiten nur hinzudeuten, um ganz gewiß die Herren Ökonomen für mich zu haben. Aber auch für andere, welche der Ökonomie vielleicht ferner stehen, brauche ich nur daran zu erinnern, daß die Kommassazion und Arrondirung, welche so außerordentliche Vortheile in Deutschland, Frankreich und in allen Ländern, wo sie durchgeführt worden ist, hervorgebracht hat, daß diese auf der Tagesordnung aller landwirthschaftlichen Gesellschaften, aller Wandervereine und aller Vereine überhaupt seit Jahren stehen. Denn sie sind ein unverläßliches Bedürfniß geworden, und wenn wir das Ziel wollen, so müssen wir die Mittel dazu bieten, wir müssen die Freitheilbarkeit des bäuerlichen Grundbesitzes gestatten. Meine Herren, ich komme zu einem anderen wichtigen Motive, welches ich auch noch hervorzuheben für nöthig halte. Es ist ein Fundamentalsatz der Volkswirthschaft, daß ein Unternehmen nur dann gedeihen kann, wenn das Kapital, das heißt das Anlage-Kapital, das Betriebs-Kapital und die Arbeitskraft in einem genauen Verhältnisse mit dem Unternehmen stehen. Dieser Grundsatz durchgeführt, hat die Industrie, bat den Handel, hat die ganze Volkswirthschaft in Diesem Zweige hoch und weit gebracht. Nun, meine Herren, in der Landwirthschaft soll das nicht gelten, denn hier ist das Unternehmen mit seinen Grenzen streng gegeben.

Es sind das 60, es sind das 80 Strich oder Joch, wie es da sind, und unter dem soll es nicht herabgehen dürfen, mit anderen Worten, der Grundbesitz soll nicht getheilt werden. Nun, meine Herren, da nun das Kapital schwankend ist, da die Arbeitskraft schwankend ist, da derselbe Grundbesitz mit dieser Grenze einmal von einer großen Familie mit vielen Arbeitern besessen wird, das andere Mal von einer kleinern, jetzt von einem kräftigen Besitzer, der arbeiten kann, dann von einem schwachen, jetzt von einem reichen, dann von einem armen; nun findet er sich gehemmt, und er kann das Kapital und die Arbeitskraft nicht anpassen seiner Wirthschaft, seinem Grund und Boden, er muß dabei verkümmern. Man sagt: er soll Geld ausnehmen, er soll sich Kapital schaffen, ja meine Herren, das ist ein Mittel, aber nur so lange für die Landwirtschaft, als das Kapital zu billigen Zinsen zu baben ist. (Bravo!)

Nun, meine Herren, während andere Zweige der Volkswirthschaft eben durch die freieste Bewegung sich so gehoben haben, haben dieselben auch die Zinsen des Kapitals hinaufgebracht. Das Geld ist theuer und noch ein wichtiger Faktor hat sich dabei betheiligt: Die Staatsverwaltung und das Geld ist noch theuerer geworden. Es ist kaum mehr zu 8, 10 und mehr Prozent aufzubringen, das trägt die Landwirthschaft bei ihren mäßigen Verhältnissen nicht. (Rufe: "So ist es!")

Nehmen wir nun etwas anderes. Ein Unternehmer, wo die Unternehmung groß ist und seine Kraft nicht hinreicht, kann sie derart beschränken, daß er sie auf eine kleinere Fläche anwendet. Auf die Landwirthschaft angewendet müßte man sagen: auch dieser soll sich zu intensiver Bewirthschaftung auf eine kleinere Fläche ziehen, und soll andere frei liegen lassen. Es ist wahr, ich weiß Beispiele in Ungarn, wo Großgrundbesitzer dadurch förmlich reich geworden sind, daß sie mir einen kleinen Theil sehr intensiv bewirtschaftet und den anderen ganz öde liegen gelassen haben.

Allein, meine Herren, da steht die Steuer; es ist nicht wie bei einer andern Unternehmung, bei der Brauerei, wo er weniger Steuern zahlt, wenn er kleiner geworden ist. Der Grundbesitzer muß Steuern für seinen ganzen Grund und Boden zahlen, und er wird damit erdrückt. Man hat, was eben die Kapitalkraft betrifft, noch ein Auskunftsmittel zu finden getrachtet. Man hat Kreditanstalten gestiftet und hat hier Annuitäten eingeführt, um das zu erleichtern.

Meine Herren, sie sind sehr vorzüglich, diese Annuitäten, wo es sich um gleichförmigen Ertrag handelt, denn sie bleiben gleich. Sie sind aber für die Landwirthschaft wieder gar nicht anwendbar, denn die Landwirthschaft hat kein gleiches Jahreserträgniß, sie hat Mißjahre, sie hat Fehljahre und nun ist sie nicht im Stande die Annuitäten zu zahlen und muß wieder Schulden machen.

Sie kommt nun immermehr in größere Kalamitäten und die Folge davon ist, daß der Landwirth der ganzen Landwirthschaft den Rücken kehren muß, während er bei der Freitheilbarkeit, ich darf wirklich sagen, das brandige Glied abgeschnitten hat und das andere gesunde erhält. Nun, meine Herren, es sind viele Einwendungen gegen das Gesetz gemacht worden, ich glaube nicht daraus eingehen zu müssen, vorläufig, weil ja alle diese Einwendungen in den Ausschüßen und in den öffentlichen Blättern widerlegt und, wie ich glaube, auch vollständig widerlegt worden sind; ich werde daher nur dann darauf eingehen, wenn es in der Vollberathung vorgebracht werden wird; aber auf eins möchte ich aufmerksam machen: wir stehen ja nicht vor etwas ganz Neuem, vor einem unerhörten neuem Experiment. Das, was hier verlangt wird, ist ja praktisch erprobt und für gut befunden worden in der größten Ausdehnung und in der längsten Zeit. Die Freitheilung des Grundbesitzes besteht in Frankreich, sie besteht in Belgien, sie besteht in Deutschland, besteht in einzelnen Theilen von Oesterreich, nicht vom vorigen Jahre, auch da schon für länger, und meine Herren, sie hat sich dort vollständig bewährt; sie hat in freier Bewegung dem neuen Fortschritte vollständig nachgehen können, sie hat eine neue Systemisirung der ganzen Landwirthschaft eintreten lassen, nach Qualitäten, nach den Gegenden, nach allen den Beziehungen, wie sie nur die Konkurrenz hervorbringt, und meine Herren, in Frankreich, wo man so schwierig ist, wo immer eine Opposizion da ist, fast bei jeder Regierung und wo die Opposizion eine sehr scharfe Zunge hat, wo sie an alle Dinge die Fonde anlegt, werden Sie nie gehört haben, daß in Frankreich je der Wunsch wieder rege geworden ist, daß man den Besitz wieder binde; Belgien ist unter diesem Gesetze reich geworden, eines der reichsten Länder. In Krain, das ist das Land, wo in Oesterreich die Grundtheilung seit der französischen Gesetzgebung, welche kurze Zeit dieses Land inne hatte, durchgeführt ist; sie fanden dort viele Klagen, aber die Klage, daß der Grundbesitz getheilt worden, ist nicht eingetreten. Nun, meine Herren, es wäre vielleicht für Viele besser, wenn dieses Gesetz schon früher durchgesetzt worden wäre, ich glaube aber ein längeres Zögern würde nur noch den Nachtheil verlängern; und ich glaube, wenn das hohe Haus dieses Gesetz in der Art beschlossen hat, es auch Böhmen einen Segen und eine Wohlthat gebracht, und diese That ist vielleicht keines der kleinsten Verdienste dieses hohen Hauses.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Es hat sich der Herr Abgeordnete Fürstel zum Worte gegen das Gesetz gemeldet; ich ertheile ihm das Wort.

Abg. Fürstel: Die Frage, die hier ventilirt werden soll, ist, wie der Herr Berichterstatter bereits sagte, 9 Jahre so zu sagen an der Tagesordnung. Es wurde erwähnt, daß es klar und einleuchtend so tief durchdacht wurde von den verschiedenen Korporazionen, so daß nichts mehr darüber zu sagen möglich scheint; ich muß aber doch erinnern, daß in allen diesen Korporazionen, die darüber zu urtheilen hatten, und zuletzt in den Bezirksvertretungen einstimmig gegen die Freitheilbarkeit ausgesprochen wurde. (Oho!) Erst im vorigen Jahre, in der letzten Sitzung, brach plötzlich eine neue Situazion herein. Das war das erstemal, wo die frühere Majorität Minorität wurde und zwar mit 4 Stimmen; wo ich als Berichterstatter dieses Minoritätsvotum vor dem hohen Hause vertreten sollte. Die vorgerückte Zeit des Landtages gestattete nun nicht mehr, daß die Sache zum Vortrage kam; sie kam heuer abermals und zwar durch eine ähnliche Kommission zur Verhandlung und da fand ich mich veranlaßt, weil unsere Minorität noch um ein Mitglied geringer wurde, das Minoritätsvotum zurückzuziehen; ich behielt mir jedoch vor, in dieser Beziehung das Wort zu ergreifen. Es wurde eine große Menge Gründe hervorgehoben für die Freitheilbarkeit und gegen die Absicht der Minorität, es wurde bezogen auf das Eigenthumsrecht, es wurden fiskalische und finanzielle Gründe hervorgehoben, ferner auch Opportunitätsgründe, endlich Staats- und ökonomische Gründe.

Es sei mir gestattet, die einzelnen Punkte näher zu beleuchten. Es ist unbedingt wahr und richtig, daß es anomal erscheint, wenn behauptet wird, das Eigenthumsrecht soll beschränkt werden in Grund und Boden. Die Jdee hat etwas für sich. Ich frage aber, wie ist dies Eigenthum frei, und wird das Grundeigenthum frei werden? Wo sind die Beschränkungen aufgehoben, welche die Wälder unbedingt haben müssen, wenn unsere Quellen nicht zu Grunde gehen sollen? Ich hoffe, daß ein solches Gesetz in nächster Zeit an den Tag treten wird. Das sind die Wälder. Wir haben auch noch andere Fälle. Man spricht immer von Grudentlastung; gut! sie sind entlastet worden, aber es bleiben immer Beschränkungen des Eigenthumsrechtes. Uebrigens ließen sich noch mehrere und andere Beispiele aufstellen. Ich bitte nur zu bedenken, was für Folgen eine solche Zertheilung haben könnte. Ich stelle mir die Sache vor, wie sie ist. Der Bauer kömmt in Verlegenheit; was wird er thun? Er wird Theile verkaufen. Welche wird er verkaufen ? Er wird entlegenere Felder, die minderer Dualität sind, veräußern, dort werden die neuen Acquirenten Hütten bauen, entfernt von dem beaufsichtigenden Auge der Dorfbewohner werden sie sich ansiedeln. Meine Herren, ich glaube nicht, daß solche Ansiedlungen sich bewähren werden, ich glaube nicht, daß eine solche Ansiedlung ohne großen Waldund Feldfrevel bestehen wird. Es wird jeder von den Herren gesehen haben, in welch' pitoyablem Zustande die Felder in einiger Entfernung von den Ortschaften sich zu befinden pflegen. Man kann auf diesen Feldern nicht anbauen, was man sollte. Ich glaube, daß es nicht gleichgiltig ist, statt einen oder zwei ruhige Nachbarn, nunmehr 6 oder 8 zu haben, die von allen Seiten einschränken und schädigen, so daß man feines Besitzes nicht mehr froh werden kann. Meine Herren! Durch dieses Gesetz werden sie das Eigenthumsrecht den Einen schützen, dagegen Andern die Benützung sehr erschweren und verhindern. Es wurde betont, daß durch die vielen Besitzveränderungen bedeutende Gebühren in die Staatskasse fließen werden; ich finde dies begründet aber bedauerlich; denn was ist das für Geld? das ist Stammkapital, das ist nicht das Betriebskapital, sondern um das, was er zahlen muß, wird er ärmer, und kann nur geringere Theile von Grund und Boden ankaufen. Lassen wir das durch einige Generazionen so fortgehen, so wird das ganze nazionale Vermögen absordirt. Es wird immer betont, daß von einer Seite Freitheilbarkeit sein soll, auf der andern Seite von Kommassazion. Nun haben wir ein Gesetz, wo die Kommassazion durch billigere Besitzgründungsgebühren begünstigt Werden soll, das kollidirt. Auch darauf glaube ich das Augenmerk richten zu müssen, daß statistische Nachweise ergeben, daß die größten Steuerreste um der Städte herum sich finden, wo der kleinzertheilte Grundbesitz ist. Die Kalamität würde über das ganze Land kommen und was auf einer Seite in die Staatskasse stießen könnte, würde anderseits durch Steuerreste absorbirt.

Die Opportunitätsgründe werden nun sehr vielsach mächtig in's Fell? gezogen. Es hat aber jede Sache zwei Seiten, Licht- und Schattenseiten. Es sei mir gestattet auch die Schattenseiten aufzudecken. Man sprach von allgemeinem Bedürfnisse. Ja es mag schon ein Bedürfuiß fein, daß es aber allgemein wäre, dürste schon widerlegt sein durch die Äußerungen, die abverlangt wurden von den Bezirksvertretungen. Das ist erst ein Jahr her, und es hat sich eine bedeutende Majorität gegen die Freitheilbarkeit ausgesprochen. Es wurde freilich darauf hingewiesen, daß seit der Zeit die Ansichten sich geändert haben. Darüber liegen mir aber keine definitiven Nachweise vor, folglich kann ich es nicht ganz hinnehmen. Die Bezirksvertretungen sind durch den Landtag vor einigen Jahren gefördert und eingeführt worden und ich halte deshalb die Bezirksvertretungen für sehr vertrauenswürdige Korporation, besonders für diese Frage, denn sie bestehen in ihrer Majorität aus Ackerbauern und Grundbesitzern, die ihre Bedürfnisse am besten kennen müssen. Es wurde gesagt, daß den verschuldeten Grundbesitzern durch die Möglichkeit ihren Grund und Boden abzutrennen undabzuverkausen, auch die Möglichkeit geboten werde, sich zu helfen.

Nun das ist wohl wahr, es fei mir aber gestattet, dies genauer zu besehen. Ich kann nur 3 Möglichkeiten denken, entweder ist dieser Grundbesitz wenig verschuldet und dann wird er ein so drastisches Mittel nicht brauchen, oder er ist beiläufig bis zu einem Drittel verschuldet; da dürfte ihm nun die Hypothekenbank doch dienlich sein, denn für wen wurde die Hypothekenbank hier gegründet? der Bergbau wurde natürlich nicht angenommen, weil er keine Sicherheit bot und für Häuser allein wurde sie nicht gerade gemacht, in erster Linie für den Grundbesitz und zwar zur Unterstützung für Grund und Boden, und hat sich sehr bewährt. Ich sage nun: Wenn einer nur ein Drittel verschuldet hat, so wird er bei der äußerst culanten Methode der Hypothekenbank ein ganz genügendes Kapital bekommen, um sich zu helfen.

Er jahlt 6 1/4 %. Bei einer Sitzung der Kommission wurde geäußert, daß wenn er ein Drittel verschuldet ist, er das 2te Drittel zur Bezahlung verwenden muß und ihm das 3te Drittel zum Leben nur übrig bleibt. Das ist nicht ganz richtig, denn das 1te Drittel trägt doch auch etwas. Es könnte also blos der Mehrbedarf aus dem 2ten Drittel zu nehmen sein, und bleibt ihm daher noch weit über die Hälfte des Gesammtertrages seines Besitzes zum Leben.

Ich kann auch nicht zugeben, was der Herr Berichterstatter gesagt hat, daß die Oekonomie nicht geeignet sei für Anlehen von solchen Instituten z. B. der Hypothekenbank, weil ihr Erträgniß nicht gleichmäßig und sicher sei. Da bin ich entgegen-


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