Sobota 9. øíjna 1869

Stenografická zpráva

V. sezení tøetího výroèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 9. øíjna

roku 1869.

Stenographischer Bericht

über die

V. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am 9. Oktober 1869.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. k. námìstek místodržitele svobodný pán Koller, c. k. dvorní rada Laufberger a c k. místodržitelský rada Neubauer.

Sezení poèalo o 11. hodinì 40 minut dop.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc der k. k. Statthalteteileiter Freih. von Koller, der k. k. Hofrath Laufberger und der k. k. Statthaltereirath Neubauer.

Beginn der Sitzung um 11 Uhr 40 Minuten Vormittags.

Oberstlandmarschall: Das Haus ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Ich habe dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen: Vom Hrn. Abg. Alois Wáclavík ist nachfolgendes Schreiben zugekommen. Ich ersuche vorzulesen.

Snìmovní tajemník ète: Vaše Excellencí! Dovoluji si tímto Vaší Excellenci co nejslušnìji oznámiti, že pøistupuji k osvìdèení poslancù èeských ze dne 22. srpna 1868. S nejvìtší úctou

Vaší Excellenci oddaný

Václavík. V Žehuni, dne 7. øíjna 1868.

Oberstlandmarschall: Hr. Abgeordnete Ritter v. Dotzauer entschuldigt sich wegen dringender Geschäftsangelegenheiten, der heutigen Sitzung nicht beiwohnen zu können. Ebenso Ferdinand Graf Kinský.

Vom böhmischen Landseidenbauverein sind eine Anzahl, 130 Stück Exemplare des letzten Jahresberichtes eingelangt; sie liegen zur Verfügung am Tische des hohen Hauses.

In Druck wurden vertheilt: Bericht des Landesausschußes betreffs der Errichtung eines neuen Gebäudes für die beiden polytechnischen Landesinstitute.

Bericht des Landesausschußes mit dem Antrag auf Ergänzung des Jagdgesetzes in Betreff von Jagd-Sachverständigen.

Antrag des Dr. Wiener und Genossen in Betreff der Fragen der direkten Reichsrathswahlen, und Vermehrung der Anzahl der Mitglieder und Mandatsdauer.

Antrag des Abg. H. Christen und Genossen, betreffend die Militärstellungsbezirke.

Bericht des Landesausschußes über das Resultat der mit der k. k. Regierung in Bezug auf die Herabminderung der Impfauslagen gepflogenen Unterhandlung.

Von den Landtagseingaben habe ich der Budgetkommission zugewiesen Nr. 149.

Rechtfertigungsbericht des Landesausschußes in Betreff des in das Budget eingestellten Aufwandes für auf der geheimen Abteilung der Gebäranstalt geborene Kinder.

Nro.. 150: Landesausschußbericht, betreffend die Veränderungen im Organismus des Verwaltungsamtes der Landgüter.

Nr. 151: Landesausschußbericht, betreffend die Erhöhung der Gnadengaben der Sekretärswaisen Marie und Johanna Knauer.

Nr. 152: Landesausschußbericht mit dem Antrage aus Wiederverleihung der Gnadengabe an die Rechn. -Rathswaisen Hermine u. Albertine Wernhardt

Nr. 153: Landesausschußbericht bezüglich der Ersatzansprüche des Domestikalfondes an die Staatskassa für die Aufhebung des Viehaufschlags-Aequivalentes und der extraordinären Steuern.

Nr. 130: Landesausschußbericht mit der Eingabe der Bezirksvertretung Øièan um Vergütung der aus Anlaß des Krieges im Jahre 1866 aufgelaufenen Vorspannsauslagen aus dem Landesfonde.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.

Landessekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Hr. Linke überreicht das Gesuch des deutschen Lehren Vereins in Prag um Berücksichtigung der Lehrer an den Präger Volksschulen bei der bevorstehenden Regelung ihrer materiellen Verhältnisse.

Oberstlandmarschall: Wird der Schulkommission zugewiesen.

Landessekretär Schmidt (liest): Derselbe dto. des Bez. -Ausschußes Rochlitz um Belassung der gegen? wärtigen Standorte der k. k. Steuerämter in Böhmen.

Oberstlandmarschall: Petitionsausschuß.

Landessekretär Schmidt (liest): Derselbe dto. des Bez. -Ausschußes Rochlitz um Abänderung der §§. 2 u. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bez.. -Vertretung.

Oberstlandmarschall: Petitionsausschuß.

Landessekretär Schmidt (liest): Bez. -Ausschuß Schwarzkostelec um Abänderung der §§, 2 und 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bez. -Vertretung.

Oberstlandmarschall: Petitionsausschuß.

Landessekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Hr. Dr. Klier überreicht das Gesuch des BezirksAusschußes Böhm. -Kamnitz um Einführung direkter Reichsrathswahlen, Vermehrung der Reichsrathsabgeordneten und Abkürzung der Wahlperiode.

Oberstlandmarschall: Petitionskommission.

Landessekretär Schmidt (liest): Derselbe dto. des Josef Walter, Bürgermeisters in Biela, in Vertretung dieser Gemeinde um Bewilligung des Fortbezugs des Bierkreuzers auf fernere 10 Jahre.

Oberstlandmarschall: Landesausschuß.

Landessekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Hr. Dr. Weber dto. der Direktion des Taubstummen-Institutes in Leitmeritz um eine Subvention Zum Neubaue eines Institutsgebäudes.

Oberstlandmarschall: Budgetkommission.

Landessekretär Schmidt (liest): Abgeordneter Hr. Dr. Klepsch dto. des Bez. -Ausschußes Warnsdorf um Abänderung der §§. 2 u. 5 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bez. -Vertretung.

Oberstlandmarschall: Petitionskommission. - Ich werde Nr. 42 das durch den Abgeordneten Herrn Klier überreichte Gesuch des Bezirksausschußes Böhmisch-Kamnitz um Einführung direkter Reichsrathsrahlen nicht der Petitions-Commission zuweisen, sondern zurückbehalten und seiner Zeit der Commission übergeben, welche über diesen Gegenstand tagen wird.

Es sind mir nachstehende zwei Anträge schriftlich übergeben worden.

Ich ersuche dieselben vorzulesen.

Landessekretär Schmidt (liest):

A n t r a g des Abgeordneten Christen und Genossen, betreffend die Militär-Stellungs-Bezirke. Der hohe Landtag wolle beschließen: Die hohe Regierung wird dringend ersucht, die Bezirksgerichtssprengel, so wie die mit eigenen Gemeindestatuten versehenen Städte als eigene Losungs- und Stellungsbezirke zu bestimmen; ferner dafür Sorge zu tragen, daß die Heeresstellung nicht in der Aussaat- oder Erntezeit vorgenommen werde.

Prag, am 2. Oktober 1869.

Christen m. p.

Dr. Uchatzy, Wolfrum, Dr. Schrott, Adam, Franz Liebig, Dr. Junek, Dr. Schubert, Dr. Tedesko, Dr. Schmeykal, Dr. Haßmann, JUDr. Weber, Dr. Pauer, Dormitzer, JUDr. Halbmayer, JUDr. Kiemann, Dr. Roser, I. W. Fürth, Kardasch, A. Tachezy, Neumann, Banhans, Ed. Kittel, Jahnel, JUDr. Karl Stengel, Dr. Klier, Dr. Kuh, Franz Leeder, Dr. Klepsch, Dr. Alfred Knoll, Dr. Karl Pickert, Herrmann, Caj. Kail, Dr. Wendelin Rziha, Dr. Karl Leeder, Dr. Schoder, Dr. Hanisch, Leitunberger, Steffens.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den andern Antrag zu lesen.

Landessekretär Schmidt (liest): Antrag des Dr. Friedrich Wiener und Genossen.

In Erwägung, daß die Bildung des Abgeordneten-Hauses durch direkte Wahlen der Bevölkerung einen entscheidenden Einfluß auf die Konsolidirung und Fortentwicklung der Verfassung ausübt; in weiterer Erwägung, daß die gegenwärtige Anzahl Mitglieder des Abgeordnetenhauses mit der Anzahl der Mitglieder von Parlamenten gleichgestellter Reiche und mit der wichtigen Geschäftsagenda des österreichischen Abgeordnetenhauses nicht im Einklange steht; endlich in Erwägung, daß die Herabsetzung der Funkzionsdauer für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wünschenswerth ist -

stellen die Gefertigten den Antrag:

Der hohe Laudtag wolle beschließen, es sei eine Kommission, bestehend aus 15 Mitgliedern und zwar je fünf von jeder Kurie aus dem ganzen taufe zu wählen, welche die Frage der direkten Reichsrathswahlen, der Vermehrung der Anzahl der Reichsrathsabgeordneten und der Mandatsdauer in Erwägung zu ziehen, hierüber binnen kürzester Frist Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zu stellen hat.

Prag, am 7. Oktober 1869.

Dr. Wiener,

Dr. Klier, Dr. Roser, Franz Liebig, Wolfrum, Jahnel, Dr. Schrott, Lippmann, Dr. Junek, Dr. Venisch, JUDr. Kiemann, Dr. Tedesko, Dr. Pauer, JUDr. Weber, Dormitzer, Dr. Uchatzy, A. Tachezy, Adam, Banhans, Kittel, Friedrich, Dr. Schubert, Dr. Schmeykal, Neumann, Dr. Kuh, Dr. Karl Pickert, Dr. Karl Leeder, Herrmann, JUDr. Karl Stengel, Dr. Klepsch, Kaj. Kail, Dr. Wendelin Rziha, Dr. Alfred Knoll, I. W. Fürth, Stöhr, Dr. Limbeck, Dr. Volkelt.

Oberstlandmarschall: Ich habe diese Anträge in Druck legen lassen, dieselben sind heute vertheilt worden, und ich werde sie auf die nächste Tagesordnung setzen. Der Herr Obmann des Budgetausschußes bittet für heute Abend keine Sitzung anzusetzen, sondern für Montag. Der Herr Abgeordnete Maresch hat sich entschuldigt durch Unwohlsein von der heutigen Sitzung fernzubleiben.

Die Schulkommission wird Morgen 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen. Baron Weidenheim, Obmann. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar Punkt 1 Wahlberichte; ich ersuche Herrn Dr. Görner das Referat zu übernehmen.

Dr. Görner: Hoher Landtag! Zu der am 24. Sept. vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Kuttenberg sind von 813 Wahlmännern 593 erschienen und es haben hievon 523 für den Herrn Med. Dr. Štroß aus

Nechanic, 67 für Herrn Dr. Johann Moucha, 2 für Herrn Stánè, 1 für Herrn Franz Breuer aus Kutienberg gestimmt, so daß Herr Med. Dr. Štroß mit absoluter Majorität gewählt erscheint. Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so stellt der Landesausschuß den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Med. Dr. Štroß als Abgeordneten für den Wahlbezirk Kuttenberg als giltig anerkennen, und denselben zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník Smidt ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana dr. Jana Štrosse za poslance mìsta Kutné Hory budiž za platnú uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich darüber abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht)

Die Wahl ist angenommen.

Dr. Görner: Bei der am selben Tage vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Städtewahlbezirk Kolin, Podìbrad, Kouøím sind von 897 Wahlmännern 703 erschienen, und es haben hievon 600 für Hrn. Dr. Trmal, Advokat in Kolin, 100 für Herrn Knirsch, 2 für Herrn Rudolf Fink, i für Herrn Formánek gestimmt, so daß Herr Dr. Trmal mit absoluter Majorität gewählt erscheint: Der Landesausschuß stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Emanuel Trmal als Abgeordneten für den Wahlbezirk Kolin, Podìbrad, Kouøim als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana dr. vešk. práv Emanuela Trmala, advokáta v Kolínì, za poslance mìst Kolína, Podìbrad a Kouøími budiž za platnú uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

Se. Excellenz der Herr Statthaltereileiter hat das Wort.

Statthaltereileiter Baron Koller: Seine kais. und königl. apostolische Majestät (das Haus erhebt sich) haben die loyale Kundgebung des böhmischen Landtages wohlgefällig zur Keuntniß zu nehmen geruht. In Folge allerhöchster Ermächtigung beehre ich mich, dies dem hohen Hause mitzutheilen. (Bravo. )

Dr. Görner: Hoher Landtag! Zu der am 24. September I. J. vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Städte: Pardubitz, Chlumetz und Holitz sind von den 487 Wahlmännern 487 erschienen und es haben hievon 453 für den Herrn JUDr. Johann Žák aus Pardubitz, und 34 für den Herrn Josef Brechler, Ritter von Troskowitz, k. k. Bezirkshauptmann in Pardubitz, gestimmt, so daß Herr JUDr. Johann

Žák mit absoluter Majorität gewählt erscheint. Der Landesausschuß stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn JUDr. Johann Žák aus Pardubitz als Abgeordneten für die Städte: Pardubitz, Chlumec und Holitz als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zu lassen.

Snìmovní tajemníky ète: Èiní se návrh, volba pana dr. Jana Žáka za poslance mìst Pardubic, Chlumce a Holic budiž za platnú uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

L. -A. B. Dr. Görner: Am selben Tage fand auch die Wahl eines Landtagsabgeordneten für die Städte Jièín und Neubydschow statt. Von 839 Wählern sind 672 erschienen und es haben hievon 505 den Herrn Dr. Anton Schovánek, 57 den Herrn Dr. Houska, 8 Hrn. Franz Rutte und 2 Herrn Ad. Studnièka gewählt. Es erscheint somit Hr. Dr. Anton Schovánek mit absoluter Majorität gewählt und der Landesausschuß stellt den Antrag, der hohe Landtag möge die Wahl als giltig anerkennen und den Gewählten zum Landtag zulassen.

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana dr. Antonína Schovánka za poslance mìst Jièína a nového Bydžova budiž za platnou uznána, a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

L-A. -B. Dr. Görner: Am selben Tage sand auch die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk Münchengrätz, Turnau, Weißwasser statt. Von 574 Wählern erschienen 438. Davon wählten 398 den Herrn Dr. Karl Matuš, 14 Herrn Ignaz Frank, Dechant in Münchengrätz. Bei dieser Wahl ist es vorgekommen, daß 16 Frauen persönlich erschienen, um ihre Stimmen zu geben. Der Regierungskommissär hat gegen die persönliche Wahl der grauen Einsprache erhoben, es hat jedoch die Wahlkommission entschieden, daß es den Frauen ebenfalls frei steht, entweder persönlich oder durch Vollmacht zu wählen; dieser Vorgang aber widerspricht dem in der 5. Landtagssitzung des Jahres 1864 hier gefaßten Beschlußes, vermöge welchem die Frauen nur nach der Wahlordnung der Städte mittelst Bevollmächtigter zu stimmen berechtigt sind, welche Auslegung des Gesetzes auch die hohe Regierung getheilt hat. Allein diese Irregularität hat bei der Wahl keinen Einfluß auf das Resultat, denn wenn auch diese Stimmen ausgeschieden worden wären, ist noch immer eine bedeutende Majorität für den gewählten Kandidaten. Aus diesem Grunde hat der Landesausschuß beschlossen, dieses dem hohen Hause wohl mitzutheilen, aber zugleich auch den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle die Wahl des Herrn Dr. Karl Matuš zum Landtagsabgeordneten der Städte Münchengrätz, Turnau, Weißwasser agnosziren und denselben zum Landtage zulassen.                                  

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana dr. Karla Matuše z Mladé Boleslavi za poslance mìst Mnichova Hradištì, Turnova a Bìlé budiž za platnu uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

L. -A. -B. Dr. Görner: Am 22. September 1869 wurde die Wahl eines Landtagsabgeordneten des Lantwahlbezirkes Kralovic - Manetin vorgenommen. Von 84 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern sind 82 erschienen, von denen 68 den Hrn. Dr. Ottokar Zeithammer, 14 Herrn Anton Böhm aus Netschetin wählten. Herr Dr. Zeithammer erscheint hiemit mit absoluter Majorität gewählt und der Landesausschuß stellt den Antrag, dessen Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana Otokara Zeithammera za poslance obcí venkovských bývalých okresù Královického a Manetínského budiž za platnu uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Orberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

L. -A. -B. Dr. Görner: Am 24. September l. J. wurde die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Stadtwahlbezirk Pilsen vorgenommen. Von 1226 Wählern sind 332 erschienen, von denen 581 Herrn Emanuel Tušner und 351 Herrn Dr. Klotz wählten. Es erscheint sonach Hr. Emanuel Tušner mit absoluter Majorität gewählt und der Landesausschuß stellt den Antrag, dessen Wahl zu agnosziren und den Gewählten zum Landtage zuzulassen.

Snìmovní tajemník ète: Zemský výbor navrhuje, volba pana Emanuele Tušnera za poslance mìsta Plznì budiž za platnu uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Görner: Bei der am 22. Sept. l. J. vorgenommenen Wahl eines Landtagsabgeordneten für den Landwahlbezirk Reichenau, Adlerkosteletz sind von den 89 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 88 erschienen, welche sämmtlich für Herrn loses R. Wilimek aus Prag gestimmt haben, so daß Herr Josef Wilimek einstimmig gewählt erscheint.

Da gegen den Wahlvorgang, kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuß die Ehre, die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:

Der hohe Landtag wolle die Wahl des! Herrn loses Wilimek als Abgeordneten für den Landwahlbezirk Reichenau, Adlerkosteletz als giltig anerkennen, und denselben zum Landtag zulassen.

Snìmovní tajemník ète: Èiní se návrh, volba pana Josefa Vilímka za poslance obcí venkovských bývalých okresù Rychnovského a Kosteleckého nad Orlicí budiž za platnu uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Agnoszirung der Wahl stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung.

Bericht des Landesausschußes über die Gebahrung der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen.

Ersuche den Herrn Dr. Schmeykal die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Schmeykal: Der Gegenstand der Tagesordnung im Punkte 2 bildet den Bericht des Landesausschußes über die Gebahrung der Hypothekenbank für das abgelaufene Jahr 1868, ein Bericht, welcher nach Vorschrift der Statuten der Hypothekenbank alljährlich dem Landtag zur Prüfung unterbreitet wird, befindet sich in Händen der Mitglieder des hohen Hauses. Ich erlaube mir daran den Antrag zu knüpfen, es möge derselbe zur weiteren Behandlung jener Kommission zugewiesen werden, welche bereits betraut ist mit der Vorberathung des Antrages, betreffend die Revision der Bankstatuten und Durchführungsvorschriften.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand der Herren das Wort.

Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen.

Snìmovní tajemník: Pan zpravodaj navrhuje, aby tato záležitost odevzdána byla té samé komisi, která jest ustanovena pro revisi statutu hypoteèní banky.

Oberstlandmarschall: Ersuche jene Herren, welche diesem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Es würde nun der 3. Punkt, Nr. 98, Bericht des Landesausschußes mit der Eingabe der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft in Angelegenheit der Regulirung des Wassergesetzes, zur Verhandlung kommen.

Da die Kommission für die gleichartige Regierungsvorlage heute um 10 Uhr ihre Sitzung hielt und die Vorberathungen sich ihrem Abschluße nähern, so hielt ich es für angemessen den LandesausschußBericht 98 sofort der Kommission zur Bedachtnahme bei ihrer Berathung zuzuweisen, in Folge dessen entfällt der sub 3 angeführte Gegenstand von der heutigen Tagesordnung. Punkt 4. Bericht des Landesausschußes, betreffend die Nutzungen der Gemeindemitglieder an Gemeindehulweiden und Waldungen.

Ich ersuche Herrn Professor Schrott die Berichterstattung zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Schrott liest: Hoher Landtag!

Mit Landtagsbeschluß vom 24. September 1868 wurde der ergebenst gefertigte Landesausschuß beauftragt, im Einvernehmen mit der k. k. Regierung in Erwägung zu nehmen, ob es wünschenswerth und zulässig wäre, das kais. Patent vom 5. Juli 1853 im Interesse der Volkswirthschaft und der Regelung der Gemeindeverhältnisse auch auf die Einforstungs- und Weiderechte, sowie auf die gemeinschaftlichen Benützungsrechte einzelner Gemeindeglieder und Korporationen gegenüber der Gemeindehutweiden und Waldungen anzuwenden und hierüber beim Beginne der nächsten Session geeignete Anträge zu stellen.

In Durchführung dieses h. Auftrages wurde die k. k. Statthalterei ersucht, diese aus eine theilweise Aenderung des 4. Absatzes des §. 1 des vorzitirten kais. Patentes abzielende Frage einer eingehenden Erwägung zu unterziehen und für den Fall, als es Seitens der k. k. Regierung zweckmäßig und zulässig erkannt werden sollte, die Amtshandlung nach dem kais. Patente vom 5. Juli 1853 auch aus die in Frage stehenden Servitutsrechte auszudehnen - den erforderlichen Gesetzentwurf mit dem Motivenberichte behufs der weiteren Vorlage an den hohen Landtag, an den Landesausschuß gelangen zu lassen oder die etwa dagegen obwaltenden Bedenken dem Landesausschuße mitzutheilen.

Zugleich würde in Anbetracht dessen, daß durch eine derartige Ausdehnung der Wirksamkeit des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 dem Lande wieder neue nicht unbedeutende Kosten erwachsen würden, hieraus das weitere Ansuchen geknüpft, bei der gedachten Gesetzesvorlage auf die möglichste Schonung der Landesfinanzen den geeigneten Bedacht zu nehmen und zu diesem Zwecke in den bezüglichen Gesetzentwurf gegenüber der Durchführungsverordnung vom 31. Oktober 1857 gleichzeitig wo möglich jene abändernden gesetzlichen Bestimmungen auszunehmen, wodurch das Verfahren zur Durchführung des neuen Gesetzes möglichst vereinfacht und abgekürzt, daher auch minder kostspielig gemacht würde.

Auf diese Note ist nun dem Landesausschuße von Sr. Ercellenz dem k. k. Statthaltereileiter unterm 9. Mai l. J., Z. 25279, folgende Antwort angekommen:

Aus Anlaß der vorgelegten geschätzten Note vom 14. Feber 1869, Z. 18976, betreffend die angeregte Frage wegen Anwendung der Bestimmungen des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 auf die Nutzungen der Gemeindeglieder an den Gemeindehutweiden und Waldungen hat Seine Excellenz der Herr Minister des Innern mit Erlaß vom 4. Mai 1869, Z. 3027, hervorgehoben, daß von den Bestimmungen des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 alle jene gemeinschaftlichen Besitz- und Benützungsrechte ausgeschlossen sind, bei denen die Gemeinschaft blos zwischen den Gliedern einer Gemeinde oder Genossenschaft unter einander besteht, weil nach den bestehenden Gesetzen den Gemeinden und Genossenschaften das Recht zusteht, ihr Vermögen auf die bestmögliche Art zu benützen, und weil die Theilung des Gemeindevermögens unter die Gemeindeglieder dem Zwecke dieses Gesetzes ganz fremd ist. Es würde daher auch in dein §. 23 des Anmeldungs-Unterrichtes ausdrücklich ausgesprochen, daß gemeinschaftliche Besitz- und Benützungsrechte, welche den einzelnen Mitgliedern einer Gemeinde aus einem dieser Gemeinde gehörigen Terrain z. B. Gemeindehutweide, Gemeindewaldung u. s. w. zustehen, kein Gegenstand der Ablösung oder Regulirung, und somit auch nicht Gegenstand einer Provokazion sein können.

Die Regulirung, beziehungsweise Ablösung derartiger gemeinschaftlicher Besitz- und Benützungsrechte kann daher nicht auf Grundlage des kais. Patentes vom 5. Juli 1853 erfolgen, sie ist vielmehr, wenn sie imperativ durchgeführt werden soll, durch das Zustandekommen eines besonderen Landesgesetzes bedingt, bezüglich dessen die Iniziative der Landesvertretung schon aus dem Grunde überlassen bleiben muß, weil der letzteren in den Bezirksvertretungen die geeignetsten Organe zu Gebote stehen, um gerade in dieser Frage allen jenen allgemeinen und speziellen Verhältnissen Rechnung zu tragen, die bei Festsetzung einer in volkswirtschaftlicher Hinsicht hochwichtigen und in die Gemeinde-Verhältnisse tief einschneidenden gesetzlichen Verfügung in die Wagschale fallen.

Daß die seinerzeitige Durchführung dieser Maßregel auf Kosten des Landes zu bewerkstelligen sein wird, liegt in der Natur der Sache als einer Landesangelegenheit, doch ist die kais. Regierung davon entfernt, schon in vorhinein jede Unterstützung und Mitwirkung von Seite der landesfürstlichen Behörden auszuschließen, sie wird vielmehr gern bereit sein, durch die ihr unterstehenden Organe die Durchführung einer dem Interesse der Landeskultur zusagenden Maßregel zu fördern, soweit dies ohne Belastung des Staatsschatzes geschehen kann.

Ich habe die Ehre den hochlöblichen böhmischen Landesausschuß hievon zur gefälligen Veranlassung in die Kenntniß zu setzen und im hohen Ministerialauftrage die Mittheilung beizufügen, daß sich die Regierung die diesfälligen näheren Beschlüsse für den Zeitpunkt vorbehält, in welchem sie in die Kenntniß der in dieser Beziehung von der Landesvertretung gestellten allfälligen Ansprüche gelangen wird.

Da somit die k k. Regierung die Regulirung und beziehungsweise Ablösung der in Rede stehenden gemeinschaftlichen Besitz- und Benützungsrechte durch das Zustandekommen eines besonderen Landesgesetzes bedingt erachtet, so sieht sich der Landesausschuß daraus angewiesen, diesen Sachverhalt dem hohen Landtage zur weiteren geneigten Schlußfassung zur Kenntniß zu bringen.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Ponìvadž dle toho cís. k. vláda pokládá zato, že spoøádání, potahmo vykoupení spoleèných práv držení a požitku, jichž se týèe, závisí na vzdìlání zvláštního zákona zemského, vidí se výbor zemský v úctì podepsaný k tomu poukázán, uvésti slavnému snìmu k dalšímu opatøení ve známost, jak se vìci mají.

Oberstlandmarschall: Wünscht Niemand von den Hrn. Abgeordneten in dieser Angelegenheit das Wort? und einen Antrag zu stellen?

Abgeordneter Dr. Rziha; Ich würde beantragen, das hohe Haus wolle diesen Gegenstand der bereits bestehenden Gemeinde-Kommission zur Vorberathung und Antragstellung zuweisen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. )

Er ist unterstützt.

Herr Dr. Rziha stellt den Antrag, diesen Gegenstand der Kommission zuzuweisen, die bereits über Gemeindeangelegenheiten tagt.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Pan Øíha navrhuje, aby tato záležitost odevzdána byla komisi stávající pro obecní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 5. Bericht des Landesausschußes über Eingabe der Gemeinden Kojic und Vinaøic um Ausscheidung aus dem Pøe lauèer Gerichtssprengel und Zuweisung zum Bezirke Kolin. Herr Dr. Schmeykal!

Abg. Dr. Schmeykal: Schon als es sich in der ersten Sitzung des hohen Landtages um die Behandlung von Anträgen des Landesausschußes handelte, welche sich mit Ausscheidungen von Gemeinden aus ihrem bisherigen Bezirksverbande beschäftigten, wurde von Seite der Berichterstattung daraus hingewiesen, daß es zweckmäßig sei, diese Berichte der Petizions-Kommission zur Behandlung Zuzuweisen. Ich erlaube mir daher auch im gegenwärtigen Falle den Antrag zu stellen, daß der Bericht des Landesausschußes, betreffend das Gesuch der Gemeinden Kojic und Winaøic um Ausscheidung aus dem Pøelauèer Gerichtssprengel und Zuweisung Zinn Bezirke Kolin, der Petizions-Kommission überwiesen werde.

Šmidt ète: Navrhuje se, aby tato zpráva zemského výboru odevzdána byla petièní komisí.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, so ersuche ich jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 6. Bericht des Landesausschußes, betreffend die Pensionirung der definitiven Professoren und Adjunkten an den landwirthschaftlichen Landeslehranstalten als Landesbeamte,

Ich ersuche den Hr. Ritter von Kopetz die Berichterstattung zu übernehmen.

Ritter von Kopetz: Der betreffende Bericht des Landesausschußes befindet sich gleichfalls seit der geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen Zeit in den Händen der Herren Mitglieder des hohen Hauses; ich erbitte mir daher die Ermächtigung, von dessen Lesung Umgang nehmen zu können.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, das hohe Haus wird diesem Antrage zustimmen. (Geschieht. )

Ritter von Kopetz: Nun erlaube ich mir den Antrag zu stellen (liest):

Der hohe Landtag wolle beschließen:

"Die Pensionirung der an den beiden höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalten in TetschenLiebwerd und Tabor in Gemäßheit des Statutes und innerhalb des Normalbudgets derselben definitiv angestellten ordentlichen Lehrer und Adjunkten, so wie die Versorgung ihrer Witwen und Kinder erfolgt nach den für die Landesbeamten bestehenden Normen, und wird der hiefür entfallende Aufwand auf den Landesfond übernommen.

Die Pensionen und Quieszentenbezüge der Lehrer, Professoren, Adjunkten (bei der Lehranstalt in Tabor auch des Thier-Arztes und des Lehrers der praktischen Arbeiten) sind jedoch nach einer ununterbrochenen Dienstzeit

von 10 Jahren mit 40%,

 

" 20 " " 70%,

" 25 " " 85%, und

" 30 " " 100%.

des im Baargelde aus dem Institutsfonde bezogenen letzten Aktivitätsgehaltes, folglich mit Ausschluß aller Nebenbezüge als Quartiergeld, Holz zc. zu bemessen.

Die vor dem Eintritte in eine der beiden Lehranstalten im Lehramte in österreichischen Staatsanstalten oder an einer Landesanstalt zugebrachten Dienstjahre sind, weim der Uebertritt an die Anstalt unmittelbar erfolgte, bei der Pensionsberechnung mit einzurechnen.

Die Anrechnung nicht im Lehramte oder an einer ausländischen Lehranstalt im Lehramte zugebrachter Dienstjahre bleibt von Fall zu Fall dem Landes-Ausschuße vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages anheimgestellt.

Aenderungen der durch die Normalprojekte festgesetzten Gehalte sind der Genehmigung des Landtages vorbehalten.

Aenderungen innerhalb der Grenzen der durch die Normalprojekte festgesetzten Gehalte sind an die Genehmigung des Landesausschußes gebunden. "

Snìmovní tajemník Smidt ète:

Zemský výbor èiní návrh: Slavný snìme

raèiž se usnésti takto:

Pensionování øádných uèitelù a adjunktù na obou vyšších hospodáøských ústavech v Dì-


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