Pondìlí 4. øíjna 1869

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Zemský výbor èiní návrh, volba pana Augustina Kahlesa z Køísoudova za poslance obcí venkovských okresu Ledeèského a Dolno-Královicského budiž za platnu uznána a zvolený k snìmu pøipuštìn.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche für die Agnoszirung der Wahl sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Die Wahl ist angenommen.

Ich werde jetzt die Angelobung des Herrn Abgeordneten Jahnl vornehmen.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Uèiníte co poslanec slib, v ruce nejvyššího maršálka zemského, že chcete Jeho Velièenství císaøi pánu vìrný a poslušný býti, zákony zachovávati, a své povinnosti náležitì plniti.

Sie werden jetzt als Landtagsabgeordneter in die Hände Se. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben Sr. Majestät Treue, Gehorsam, Beobachtung der Gesetze, gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Handschlag zu geben und zu sagen: "Ich gelobe"

Abgeordneter Hr. Jahnl: "Ich gelobe".

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum 2. Punkte der Tagesordnung und zwar der Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer. Diese Vorlage ist mir mit nachstehendem Schreiben des Statthalteretpräsidiums übermittelt worden.

Ich bitte vorzulesen.

Sekretär Schmidt: Durchlauchtig hochgeborner Fürst! Ich habe die Ehre, Euer Durchlaucht im Anschluße den in Folge Allerhöchster Entschließung vom 22. d. M. mit dem Erlasse Sr. Exc. des Herrn k. k. Ackerbauministers vom 23. d. M., Z. 5215, als Regierungsvorlage für die bestehende Landtagssession herabgelangten Entwurf eines Gesetzes über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer zur weiteren geneigten Veranlassung dieser Regierungsvorlage mit dem Bemerken mitzutheilen, daß der böhmische Originaltext dieses Gesetzentwurfes demnächst nachfolgen wird. Um dem Uebelstande abzuhelfen, welcher sich aus der Zerstückelung derselben Gegenstandes in 2 getrennten Gesetzen unvermeidlich ergibt, wurde nach dem von mehreren Seiten geäußerten Wunsche das Reichsgesetz über Wasserrecht dem dieselbe Materie behandeln den Landesgesetzentwurfe organisch eingefügt, so daß letzterer sowohl die Regelung der zivilrechtlichen als der polizeilichen und volkswirthschaftlichen Beziehungen der wasserrechtlichen Verhältnisse enthält und daher das ganze Wasserrecht umfaßt.

Doch ist es selbstverständlich, daß die Bestimmungen des Reichsgesetzes, wenn sie auch einen Bestandtheil des Landesgesetzentwurfes bilden, kein Gegenstand einer deren Aenderung in der Regierungsvorlage bezweckenden Berathung und Beschlußfassung mehr sein können.

Oberstlandmarschall: Da die Regierungsvorlage bereits vertheilt worden ist und sich in den Händen der Herren Abg. bereits befindet, glaube ich wohl der Zustimmung gewiß zu sein, wenn ich von der Lesung derselben Abstand nehme, und exwarte in formeller Beziehung einen Antrag von dem hohen Hause. Der Hr. Abgeordnete Dr. Klier hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Klier: Ich stelle den Antrag, daß dieser Gegenstand einer Kommission von 9 Mitgliedern zugewiesen werde, welche Kommission in der Weise zusammenzusetzen wäre, daß jede Kurie 3 Mitglieder aus dem ganzen Landtage zu wählen hätte. Es scheint, daß bei der Wichtigkeit und bei dem Umfange dieses Gesetzes vielleicht von mancher Seite der Wunsch vorhanden sein könnte, eine zahlreichere Kommission niederzusetzen; allein ich stelle den Antrag auf die Kommission von blos 9 Mitgliedern insbesonders aus dem Grunde, weil die allgemeinen Grundsätze bereits, wie auch in der Zuschrift enthalten ist, durch die Reichsgesetzgebung fest gesetzt sind, darüber also eine weitere Debatte nicht stattzufinden hat und es sich nur um spezielle Ausführung des Gesetzes handelt; zweitens aus dem Grunde, weil bei den Ziemlich zahlreichen und wichtigen Gegenständen, die sonst noch der Berathung des hohen Landtages vorliegen, die Mitglieder dieses hohen Landtages sehr in Anspruch genommen sein würden, um die Arbeiten in den verschiedenen Kommissionen zu versehen; aus diesen zwei wichtigen Gründen beantrage ich, daß man sich blos auf eine Kommission von 9 Mitgliedern beschränke.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt. Se. Durchlaucht Fürst Karlos Auersperg hat das Wort.

Fürst Karlos Auersperg: Ich schließe mich dem Antrage des Hrn. Vorredners an, jedoch mit dem einzigen Unterschiede, daß ich den Antrag stelle, daß die Wahl vorgenommen werde, wie bisher von Kurie aus der Kurie. Ich glaube verstanden zu haben, daß der Herr Antragsteller gemeint hat, die Kurien mögen aus dem Landtage wählen; ich glaube beizuhalten, wie bisher üblich, die Kurie aus der Kurie.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Abgeord. Dr. Klier hat das Wort.

Abgeordneter Dr. Klier: Ich erlaube mir Euer Durchlaucht zu bemerken, daß ich allerdings meinte, daß die Wahl aus dem ganzen Landtage geschehe, das wird aber nicht im mindesten die Absicht beeinträchtigen, daß die Kurien die Mitglieder aus ihrer Mitte wählen. Wir sind auf unserer Seite zu einem derartigen Antrage hauptsächlich dadurch mitbestimmt, weil die Kurie der Landgemeinden sehr wenig zahlreich vertreten ist und wir mitunter in der Lage sind, unter die Mitglieder der Städtekurien greifen zu müssen, um solche Kommissionen ausfüllen zu können: ich möchte Durchlaucht bitten, von Ihrem Antrage abzustehen, weil es der Kurie des Großgrundbesitzes ja immerhin, auch bei meinem Antrage freisteht, blos aus ihrer Mitte die Kommission zu wählen.

Fürst Karlos Auersperg: Ich kann von meinem Antrage nicht ablassen, weil die Wahl eine ganz verschiedene wäre, wenn der Landtag wählte oder wenn die Kurien wählten; wenn sich die beiden Kurien der Stadtgemeinden und Landgemeinden Zusammen thun, so majorisiren sie die Kurie des Großgrundbesitzes.

Oberstlandmarschall: Hr. Professor Dr. Schrott hat das Wort.

Prof. Dr. Schrott: Ich glaube, von Seiten Sr. Durchlaucht obwaltet ein Mißverständniß. Der Antrag des Dr. Klier ist genau so gestellt, wie es der Vorgang in diesem hohen Hause bisher stets gewesen ist. Sein Antrag war: jede Kurie wählt für sich, aber hat das Stecht, aus dem ganzen Landtage zu wählen; so war meines Wissens, so lange der böhmische Landtag besteht, der Vorgang.

Oberstlandmarschall: Herr Kuh hat das Wort.

Abgeordneter Kuh: Ich verzichte.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schmeykal hat das Wort

Abgeordneter Dr. Schmeykal: Ich verzichte.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

Wenn Niemand das Wort wünscht, erkläre ich die Debatte für geschlossen; ich bitte mir die Anträge schriftlich zu übergeben.

Fürst Karl Auersperg: Nach der Aufklärung, die uns Herr Professor Schrott gegeben hat, nehme ich meinen Antrag zurück, stelle überhaupt leinen Antrag, natürlich wenn sich der Herr Antragsteller mit dieser Anschauung konsormirt.

Dr. Klier: Ja wohl. Ich habe schon vorhin erklärt, daß ich es so meine.

Oberstlandmarschall: Ich werde über den Antrag des Herrn Dr. Klier abstimmen lassen.

Snìmovní tajemník: Pan poslanec dr. Klier navrhuje, aby vládní pøedloha ta byla odevzdána komisí 9ti èlenù, z kterých by každá kurie volila po tøech z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 3 der Tagesordnung. Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurf betreffend die Realschulen. Ich glaube ebenfalls Umgang nehmen zu können von der Verlesung und erwarte zur formellen Behandlung einen Antrag vom hohen Hause.

Herr Wolfrum hat das Wort.

Herr Wolftum: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese Regierungsvorlage der schon

bestehenden Kommission zur Berathung der Schulgesetze zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. )

Er ist hinreichend unterstützt.

Snìmovní tajemník Smidt: Pan poslanec Wolfrum navrhuje, aby tato vládní pøedloha odevzdána byla té komise, která již pro záležitosti venkovských národních škol zvolena byla.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erbeben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Punkt 4 der Tagesordnung. Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwürfe a) betreffend den Schutz einzelner für die Bodenkultur nützlicher Tierarten, b) betreffend den Schutz der Bodenkultur gegen Verheerung durch Raupen, Maikäfer und andere schädliche Infekten. Ich glaube ebenfalls Umgang nehmen zu können von der Verlesung und erwarte zur formellen Behandlung einen Antrag vom hohen Haufe.

Herr Dr. Rziha hat das Wort.

Dr. Rziha: Ich würde mir erlauben, den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle zur Vorberathung dieser beiden Regierungsvorlagen eine 6gliedrige Kommission bestellen, in welche jede Kurte 2 Mitglieder au« dem ganzen Hause zu wählen hat.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? (Geschieht. )

Er ist hinreichend unterstützt.

Snìmovní tajemník Smidt ète: Pan poslanec dr. Øíha navrhuje, aby tato vládní pøedloha odevzdána byla komisi 6tièlenové, do které by každá kurie volila po dvou z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben, (Beschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 5 der Tagesordnung. Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurf über die Schonung der, Mäuse und Infekten vertilgenden Thiere. Ich ersuche den Herrn Ritter von Kopetz die Berichterstattung zu übernehmen.

Ritter von Kopetz: Auch diese Vorlage befindet sich seit geraumer Zeit in den Händen der verehrten Mitglieder des hohen Hause« und ich erlaube mir den Antrag zu stellen, es möge von der Lesung Umgang genommen werden.

Oberstlandmarschall: Ich glaube wohl, daß das hohe Hau« sich damit einverstanden erklärt.

Ritter von Kopetz: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese Frage der eben jetzt gewählten Kommission zugewiesen werde wegen der Aehnlichkeit und des Zusammenhanges, der zwischen beiden obwaltet.

Snìmovní tajemník: Navrhuje se, aby zpráva zemského výboru o té samé záležítosti byla odevzdána komisi právì zvolené pro vládní pøedlohu, a sice komisi 6tièlenové.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand erheben zu wollen. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Da ich beabsichtige wegen der vorzunehmenden Kommissionswahl die Sitzung zu unterbrechen, so ersuche ich um die Zustimmung des hohen hauses, den Punkt 12 und Punkt 10 der am Programm stehenden Gegenstände gleich jetzt vor Punkt 9 in Verhandlung zu nehmen; und es käme also jetzt Punkt 10. Bericht des Landesausschußes mit dem Gesetzentwurfe zur Abänderung der §§. 7, 12 und 13 der Strassen-Polizei-Ordnung vom 15. Januar 1868.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Bericht zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Görner: Nachdem der vorliegende Bericht schon seit längerer Zeit in den Händen des hohen Hauses sich befindet, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, von der Lesung desselben Berichtes Umgang zunehmen und ich würde daher Se. Durchlaucht bitten, die Frage zu stellen, ob das hohe Haus mit diesem Antrage einverstanden ist.

Oberstlandmarschall: Da sich Niemand dagegen erhebt, so nehme ich den Antrag als angenommen an.

Dr. Görner: Ich erlaube mir den weiteren Antrag beizufügen, der hohe Landtag wolle zur Berathung dieses vorgelegten Gesetzentwurfes eine Kommission u. g. aus 9 Mitgliedern wählen, von jeder Kurie je drei aus dem ganzen Hause; ich glaube diesen Antrag dadurch begründen zu sollen, daß noch eine Vorlage des Landesausschußes verkommen wird, welche die Strassenangelegenheiten betrifft, nämlich jene, welche sich beschäftiget mit den zu exkameriren den Strassen, welche dann ganz derselben Kommission zugewiesen werden konnte. Ich wiederhole daher den Antrag und empfehle ihn der Annahme des hohen Hauses, dahin lautend, es möge der hohe Landtag eine Kommission von 9 Mitgliedern wählen, welche wie gewöhnlich von den Kurien aus dem ganzen Landtage gewählt werden soll.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: èiní se návrh, aby pøedloha zemského snìmu byla odevzdána komisí 9tièlenné, z kterých by každá kurie volila po 3. z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 12: Bericht des Landesausschußes wegen Aenderung des Hypothekenbankstatutes und der Durchführungsvorschrift. Ich ersuche den Herren Berichterstatter die Berichterstattung zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal:

Ueber Antrag der Direkzion der böhmischen

Hypothekenbank hat der Landesausschuß das Statut dieser Bank und die Durchführungsvorschrift derselben einer Revision unterzogen und zwar in der Weise, daß diese Revision zunächst von einem gemischten Komité besorgt würde, und auf Grundlage der vom Konnte gestellten Anträge sowohl im Schooße der Direkzion der Hypothekenbank, als auch im Schooße des Landesausschußes gesonderte Berathungen stattfanden und endlich in Befolgung des Statutes eine gemischte Sitzung die letzte Hand an diese Revision legte.

Das Resultat dieser Revision liegt in dem bereits in Druck gelegten und in Händen der Mitglieder des hohen Landtages befindlichen Berichte des Landesauschußes vor. Ich bemerke, daß der Bericht sich so kurz als möglich hielt, und in eine nähere und umfangreichere Motivirung der Abänderungen nicht einging und zwar aus dem Grunde, weil zum Theil die Abänderungen an sich selbst sich rechtfertigen und anderseits ohnedem in Aussicht genommen wurde, daß, wenn es Aufklärungen nöthig haben sollte, die Kommission ohnedem in der Lage ist, den Referenten des Landesausschußes oder aber Mitglieder der Bankdirekzion den Komrnissionsitzungen beizuziehen. Als Grundsatz wurde überhaupt festgehalten, so bald als möglich zu ändern und sich nur auf jene Abänderungen oder Zusätze zu beschränken, welche durch die bis jetzt gewonnene Erfahrung als nothwendig sich herausstellten.

Der Landesausschuß und die Bankdirekzion hielt diese Gränze für nothwendig, weil es nicht für gerathen scheint an den Statuten eines Kreditinstitutes mehr zu ändern, als nothwendig sei.

In formeller Beziehung und von Seite des Landesausschußes wurde im gedruckten Berichte der Antrag gestellt: diesen Bericht jener Kommission zuzuweisen, welche der hohe Landtag niedersetzen wird zur Prüfung des nach Vorschrift der Statuten vorzulegenden Rechenschaftsberichtes; letzterer Bericht liegt nun bisher nicht im Drucke vor und wird erst in den nächsten Tagen vertheilt werden, daher wird in Abänderung des gedruckt gestellten Antrages der Antrag gestellt: der hohe Landtag Wolle diesen Bericht über Abänderung der Hypothekenbank und Durchführungsvorschriften einer Kommission zuweisen, welche aus 9 Mitgliedern zu bestehen hat. Diese 9 Mitglieder werden von den einzelnen Kurien je zu drei aus dein hohen Landtage zu wählen sein.

Snìmovní tajemník Šmidt ète: Èiní se návrh, aby tato záležitost odevzdána byla komisí z 9ti èlenù, z kterých by volila každá kurie po 3 z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ich werde jetzt die Sitzung auf eine Stunde unterbrechen und ersuche a) daß die Kurien vorerst die Wahlen in die heute beschlossenen Kommissionen vernehmen, b) daß dann sowohl die am 2. Oktober

gewählte Kommissionen, als auch die heute gewählt werdenden Kommissionen zur Konstituirung schreiten. Es ist dies unumgänglich nothwendig, da wir die Absicht haben, den Kommissionen einige Tage Ruhe zu gönnen, damit die Konstituirung ämtlicher Kommissionen jetzt vorgenommen werde. Zur Vornahme der Konstituirung wollen sich die Mitglieder

a)  der Kommission für die Regierungsvorlage über Benützung der Gewässer im Departement Nr. 7 des Herrn Dr. Lumbe,

b)  der Kommission für Aenderung des Straßenpolizeigesetzes im Bureau des Herrn Dr. Schrott, Departement Nr. 8,

c)  der Kommission für Schonung einzelner Thiergattungen im Lokale des Herrn Dr. Hosrath Junek, Departement Nr. 6,

d)  der Kommission für Aenderung des Hypothekenbankstatutes im Departement Nr. 3 im Bureau des Herrn Dr. Schmeykal versammeln. Das Resultat der vorgenommenen Wahlen

und der Konstituirung bitte ich mir bekannt zu geben, um selbe zur Kenntniß des hohen Hauses bei Wiederausnahme der Sitzung bringen zu können. Ich ersuche dringend sich nach einer Stunde, das ist 1 3/4 Uhr, zur Fortsetzung der Sitzung pünktlich einfinden zu wollen.

Ich werde mir nun erlauben, zur Erleichterung der Konstituirung die Kommissionen schnell vorzulesen:

Die Kommission für Grundtheilbarkeit: Theumer.

Fürst Karlos Auersperg: Ich bitte, es so langsam vorzulesen, daß wir es nachschreiben können; wir haben keine stenographischen Berichte in der Hand und wissen nicht, wo und mit wem wir zusammen kommen.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Ich bitte, ich werde noch einmal wiederholen.

Kommission für Grundtheilbarkeit Bureau des

Herrn Ritter Kopetz und zwar folgende Mitglieder: Theumer, Fürstl, Auersperg Karl, Doubek.

Fürst Karlos Auersperg: Ich bitte nur langsam.

Oberstlandmarschall Fürst Auersperg: Morzin (ich bitte um Entschuldigung, daß ich blos die Namen nenne und nicht die Titel), Stamm, Knoll, Neumann, Schöder, Rasp, Löffler, Seifert, Kardasch, Stöhr, Wenisch.

Kommission für Schulangelegenheiten, Verifikatoren-Zimmer: Weidenheim Franz, Weidenheim Karl, Bachofeu, Lumbe Josef, Pötting, Grohmann, Pickert, Herrmann, Maresch, Haßmann, Neumann, Christen, Kittl, Knoll, Schrott.

Kommission für Gemeindewahlordnung, Departement Nr. 4, Bureau des Herrn Dr. Tedesco: Limbeck, Schlöcht, Jaresch, Junek, Uchatzy, Wiener, Claudi, Stöhr, Schubert.

Budget-Kommission in der Bibliothek: Hartig, Riese Adolf, Bohusch, Fürstl, Doubek, Peche, Schlosser, Wolfrum, Dotzauer, Uchatzy, Leeder Friedrich, Klier, Bauhans, Schier, Steffens, Richter, Wiener, Hasner, Fürth, Waldert.

Petizionskommission: Ich bitte, weil eben im Sitzungssaale des Landesausschußes die Kurienwahl des Großgrundbesitzes vorgenommen wird, hier im Landtagssaale die Konstituirung vorzunehmen. Herr Gras Leopold Thun, Herr Abt Freiherr von Zeidler, Hr. Schlöcht, Hr. Køivanek, Hr. Liebsch, Hr. Dr. Czyhlaøz, Hr. Kardasch, Hr. Jahnl, Hr. Raudnitz, Hr. Weber, Hr. Hanisch, Hr. Klepsch, Hr. Kiemann, Hr. Graf Moriz Zedvitz, Hr. Karl Leeder.

Die Kommission für den Grundtausch im Departement des Hrn. Dr. Görner Nr. 5: Hr. Dr. Limbeck, Hr. Schlöcht, Hr. P. Jaresch, Hr. Dr. Junek, Hr. Dr. Uchatzy, Hr. Dr. Wiener, Hr. Claudi, Hr. Stöhr, Hr. Dr. Schubert

Die Kommission für die Regierungsvorlage, betreffend das Wasserrecht: im Departement des Hrn. Dr. Lumbe.

Für Schonung der nützlichen Thiere im Departement des Hrn. Hofrath Dr. Junek.

Kommission für das Hypothekenbankstatut im Departement des Hrn. Dr. Schmeykal, für Aenderung der Straßenpolizei: im Departement des Hrn. Dr. Schrott.

Ich unterbreche die Sitzung für eine Stunde.

(Unterbrechung der Sitzung 12 Uhr 45 Min. )

(Wiederaufnahme der Sitzung 2 Uhr. 20 Min. )

Oberstlandmarschall (läutet): Ich ersuche die Herren ihre Plätze einzunehmen. (Pause) Ich bitte, es ist nicht möglich die Zählung vorzunehmen.

(Nach einer Pause) Wir sind beschlußfähig.

Wir kommen nun zum Punkte 6. Bericht des Landesausschußes, zum Gesuche der Gemeinde GroßBìltsch um Ausscheidung aus dem Bezirke Holic. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter. Die 3 Gegenstände Punkt 6, 7 und 8 behandeln ein und denselben Gegenstand und es wäre daher die gleiche Behandlung angezeigt. Ich werde also die 3 Punkte in einem vornehmen.

Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal: Der Landesausschuß hat sich im Wege der Vorberathung mit vielfachen Gesuchen von Gemeinden beschäftigt, welche dahin gehen, aus dem bisherigen Bezirksverbande ausgeschieden und zu neuen Bezirken zugewiesen zu werden; es wurde hiebei der Vorgang eingehalten, daß die dabei betheiligten Bezirksvertretungen vorerst einvernommen wurden und weiteres Einvernehmen auch gepflogen wurde, sowohl mit der politischen Landesbehörde, als auch mit dem Oberlandesgerichte. Die Anträge, welche in dieser Richtung an den hohen Landtag gelangen werden, sind entweder Anträge, welche dahin gehen, dem Ansuchen Statt zu geben, oder Anträge, welche den Uebergang zur Tagesordnung unterbreiten. In jenen Fällen, wo von Seite des Landesausschußes die Bewilligung des Gesuches beantragt wird, besteht der Antrag selbst aus zwei Theilen und zwar: einmal aus dem Antrage auf Leitung eines Gutachtens an die hohe Regierung im Sinne des §. 2

des Gesetzes vom 11. Juli 1868, Zahl 59, und dann aus dem Entwürfe eines Landesgesetzes um die Ausscheidung aus den Bezirksvertretungsgebieten und Vereinigung mit neuen Bezirksvertretungsgebieten durchzuführen.

Eine Drucklegung dieser Anträge hat der Landesausschuß nicht veranlaßt, und zwar aus dem Grunde nicht, weil es sich doch zu meist um sehr spezielle Verhältnisse handelt, und weil dabei auf Behilfe, aus Vorlagen von Seiten der Gemeinden und Bezirks Vertretungen, dann aus die von der Landesbehörde erstatteten Gutachten die meiste Rücksicht genommen wurde und bei Behandlung des Gegenstandes selbst von diesen aktenmäßigen Behelfen nicht gut Umgang genommen werden kann, so daß eine nähere Prüfung von Seite einer Kommission, an welche diese Anträge zu leiten sein werden, unerläßlich erscheint. Anknüpfend hieran nun gehe ich darauf über, daß die in den bemerkten 3 Programmspunkten erwähnten Angelegenheiten der Ausscheidung 1. die Gemeinde Groß-Bìltsch betreffend, welche aus dem Bezirke Holíc auszuscheiden und zutheilen ist zu dem politischen Bezirke Königgrätz; der 2. Gegenstand betreffend das Gesuch der Ortschaften Opoèno, Neuschloß und Imling um Ausscheidung aus dem Postelberger und Zuweisung zu dem Launer Gerichtsund politischen Amtsbezirke, und der 3. endlich der Gemeinde Hennersdorf aus dem Markenbacher und Zuteilung zu dem Hohenelber Bezirke. Betreffend die formelle Behandlung dieser Angelegenheit dürfte sich zunächst empfehlen, dieselbe zuzuweisen der Petizionskommission und zwar darum, weil die Petizionskommission aus einer hinreichenden Anzahl von Mitgliedem, aus 15 besteht, daher die Voraussetzung gerechtsertigt ist, daß dabei die Rücksicht auf die verschiedenen Landestheile vollständig vertreten ist, und weil ferner auch in formeller Beziehung darauf hinzuweisen ist, daß diese Angelegenheit im Petizionswege an den Landtag gelangt. Ich erlaube mir im Namen des Landesausschußes den Antrag zu stellen, diese 3 Verhandlungsgegenstände, betreffend die Gesuche der genannten Gemeinden um Ausscheidung aus ihrem bisherigen Bezirksverbande, zur weiteren Behandlung und Berichterstattung der Petizionskommission zuzuweisen.

Snìmovní tajemník Šmidt mluví: Pan zpravodaj navrhuje ve jménu zemského výboru, aby ty záležitosti, které jsou na denním poøádku pod punktem 6, 7, 8, byly odevzdány výboru petiènímu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Das Resultat der Wahl und Konstituirung der Kommissionen ist folgendes:

In die Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die Benützung der Gewässer, von der Kurie des Großgrundbesitzer bei Abgabe von 55 Stimm- Zetteln: Fürst Kolloredo, Excellenz Graf Morzin mit 50, Fürst Karl Auersperg mit 48 Stimmen.

Von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Dr. Stamm, Dr. Klier, Herr Poppa einstimmig. Von der Kurie der Landgemeinden von 22 Stimmen Franz Ritter von Liebig, Ritter von Leitenberger, Dr. Junek mit 22 Stimmen.

Bei der Konstituirung wurden gewählt zum Obmann Fürst Karl Auersperg, zum Obmannstellvertreter Dr. Junek, zu Schriftführern Herr Poppa, Dr. Stamm.

In die Kommission für Schonung einzelner Thiergattungen von der Kurie des Großgrundbesitzet bei Abgabe von 56 Stimmzetteln Herr Edler von Peche, Baron Riefe Friedrich mit 51, von der Kurie der Städte bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Herr Steffens, Tachezi einstimmig. In der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Herr Dr. Rziha, Herr Rösler einstimmig.

Die Kommission hat sich in folgender Weise konstituirt. Es wurde gewählt zum Obmann Baron Friedrich Riese-Stallburg, zum Schriftführer Steffens. In die Kommission für Aeuderung des Strassenpolizeigesetzes wurden von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 51 Stimmzetteln Graf Ladislaus Thun, Ritter von Kallina, Baron Weidenheim Karl mit 48 Stimmen, aus der Kurie der Städte von 46 Stimmzetteln Dr. Haßmann, Neumann, Rasp einstimmig gewählt; aus den Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Moriz Graf Zedwitz, Steffens, Rziha einstimmig gewählt. Bei der Konstituirung wurde gewählt zum Obmann Freiherr Karl Weidenheim, zum Stellvertreter Steffens, zum Schriftführer Graf Karl Moriz Zedwitz In die Kommission zur Aenderung des Hypothekenbankstatutes aus der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 56 Stimmzetteln Baron Karl Weidenheim junior, Ritter von Peche, Dr. Josef von Lumbe mit 51, aus der Kurie der Städte bei Abgabe von 46 Stimmzetteln Dr. Ezyhlarz Lippmann, Klier mit 41 Stimmen gewählt. Aus der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Ritter von Liebig Franz, Kardasch, Waldert einstimmig gewählt. Bei Vornahme der Konstituirung wurde gewählt zum Obmann Ritter von Peche, Dr. Czyhlarz und Kardasch zu Schriftführern.

Die am 2. Oktober gewählten Kommissionen haben sich in folgender Weise konstituirt. In der Kommission, betreffend die entscheidenden Organe bei Grundtauschen, wurde gewählt zum Obmann Gras Adolf Ledebour, zum Schriftführer Freiherr Ferdinand Kotz. In der Kommission für Angelegenheiten der Volksschule wurde gewählt zum Obmann Baron Franz Weidenheim, zum Stellvertreter Dr. Haßmann, zu Schriftführern Dr. Knoll, Professor Kittel. In der Kommission für Grundtheilbarkeit wurde gewählt zum Obmann Fürst Karl Auersperg,

zum Obmannstellvertreter Baron Wenisch, zum Schriftführer Dr. Knoll. Im Petizionsausschuße wurde gewählt zum Obmanne Seine Exc. Graf Leopold Thun, zum Obmannstellvertreter Freiherr Abt Zeidler, zu Schriftführern Czyhlarz, Klepsch. In der Budgetkommission zum Obmann Graf Hartig, Freiherr Adolf Riese-Stallburg zum Stellvertreter, zu Schriftführern Uchatzy und Rziha. In der Kommission für Aenderung des Gemeindegesetzes Obmann Hofrath Junek, Stellvertreter Schubert, Schriftführer Dr. Uchatzy. Die Kommissionsmitglieder für Grundzertheilung werden zu einer Sitzung für Morgen 10 Uhr Vormitags eingeladen, (Bureau Ritter von Kopetz. )

Die Kommissionsmitglieder für das Wassergesetz werden zu einer Sitzung für Morgen 6 Uhr Nachmittag (Burean Dr. Lumbe) eingeladen; Obmann Fürst Karl Auersperg.

Die Schulkommission hält ihre erste Sitzung am 5. Oktober 10 Uhr Vormittag. Obmann Freiherr von Weidenheim. Der Obmann des Petizionsausschußes Se. Exc. Graf Leopold Thun ladet die Kommissionsmitglieder zu einer Sitzung für Morgen 10 Uhr Vormittags ein.

Da die Einladungen zu den ersten Sitzungen der Kommissionen am leichtesten heute durch das Präsidium gingen, so würde ich von den Herren Obmännern Einladungen zu den verschiedenen Sizzungen entgegensehen.

Der Herr Obmann Abt Zeidler ladet ein, die Petizionskommission zu einer Sitzung Morgen 10 Uhr Vormittags.

Wir kommen nun zum Punkt 9. Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Zuweisung von Quinquennalzulagen für das Konzepts- und technische Personale des Landesausschußes.

Ich ersuche Herrn Sigismund Graf Thun die Berichterstattung zu übernehmen.

Landesausschußbeisitzer Gras Sigmund Thun (liest): Der L. -A. ist sich sehr wohl der Pflicht, welche ihm die an den Landesfond alljährlich gestellten großen und unausweichlichen Anforderungen auferlegte, der Pflicht einer ökonomischen Gebahrung mit den Landesmitteln bewußt, und glaubt dieser seiner Verplichtung bisher nach bestem Wissen und Gewissen nachgekommen zu sein. Der L. -A. gibt sich daher auch der beruhigenden Hoffnung hin, daß ihm hoher Landtag dieses Zeugniß einer ökonomischen Gebahrung nicht versagen dürfte. Diese Verpflichtung muß aber doch ihre Grenze da finden, wo das Interesse des Landes mit in's Spiel kömmt. Eine weitere Zögerung mit einem Antrage vor hohen Landtag zu treten, welcher in seiner Durchführung die Last des Landesfondes zwar in fortdauernder Weise vermehren muß, jedoch eine regelmäßige Abfertigung der dem L. -A. obliegenden Geschäfte - des Landesdienstes - bezweckt, müßte gleichwohl als ein Versäumniß der anderseits dem L. -A. obliegenden Pflichten erscheinen. Dieses Interesse eines geregelten Dienstes und der gerechten

Anforderungen an denselben, somit das eigentlichste Interesse des an dieser Diensteserfüllung innig beteiligten Landes selbst bestimmt den L. -A. zu dem nachfolgenden Antrage, dessen Gewährung der L. -A. zugleich auf das wärmste zu befürworten sich hiemit erlaubt. Er bezweckt die materiell günstigere Stellung des dem L. -A. beigegebenen Koncepts- und technischen Personals. Wohl ist es richtig, daß das Koncepts- und technische Personale des L. -A., gleichwie die übrigen Aemter im Jahre 1861 vom L. -A. provisorisch und nachher vom hohen Landtage im Jahre 1866 definitiv organisirt wurde, und daß hiebei die Anträge des L. -A. selbst mit nur geringen Abweichungen resp. Höherstellung der Gehalte bei einigen wenigen Beamtenposten durchwegs genehmigt wurden. Bei dieser Organisirung wurde der Status des Koncepts- und technischen Personals mit einer Anzahl systemisirt, wie sie eben nur knapp genügt, um den jährlich sich mehrenden Anforderungen des Geschäftes bei aller Aufopferung der L. -A. -Beisitzer selbst, gerecht werden zu können. Der L. -A. muß hervorheben, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur durch ausdauerden Fleiß und Anstrengung jedes Einzelnen und durch das Zusammenwirken Aller das Geschäft in einem geregelten Gange erhalten werden könne.

Wenn nun der L. -A. in der Lage ist, von seinem technischen und Konceptspersonale von Tag zu Tag größere Leistungen, angestrengteren Fleiß und ausdauernde Anspannung geistiger Kräfte zu fordern, so kann es doch wohl auch nicht unbillig sein, daß für solche vermehrte Leistungen auch der Beamtenkathegorie, an welche solche Forderungen gestellt werden müssen, eine Aufmunterung zu Theil werde, welche die angestrengte Thätigkeit jedes Einzelnen wach erhält. Ein solcher Sporn, eine solche Aufmunterung kann für den Beamten im Allgemeinen nur in der Aussicht auf eine Beförderung, in der Aussicht auf die Erreichung eines Postens mit eigenem selbstständigen Wirkungskreise oder in der Aussicht aus die Erlangung einer materiell günstigeren Lage gefunden werden.

Die Verhältnisse bei der mehrbenannten Beamtenkathegorie des L. -A. lassen nach dem Wesen der ganzen Institution keines von Allem diesem zu. Bei einer so geringen Zahl von Beamten (15 Koncepts- und 6 technischen Beamten) ist die Aussicht auf eine Vorrückung auf ein Avancement insbesondere da fast gar nicht denkbar, wo in Folge der vor 8 Jahren vom L. -A. vorgenommenen provisorischen Organisirung fast durchwegs jüngere Kräfte acquirirt, und auf die besser dotirten Posten berufen wurden. Wenn aber auch die Möglichkeit einer solchen Beförderung vorhanden wäre, so muß doch zugestanden werden, daß die Cariére, die in dieser Beamtenkathegorie überhaupt möglich eine sehr eingeengte ist, daß es dem Beamten dieser Kategorien gar nicht möglich ist, je einen Dienstposten mit einem eigenen selbstständigeren Wirkungskreise zu erlangen. Da min gerade dieser vorzüglichste Hebel


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