für Erhaltung eines angestrengt fleißigen, thätigen und produkzionsfähigen Konzepts- und technischen Beamtenkörpers nach der Lage der Verhältnisse mangelt, so ist es einleuchtend nothwendig, daß dieser Mangel wenigstens durch eine günstigere materielle Stellung tiefer Beamtenkathegorie in's Gleichgewicht gebracht Werde. Wenn die gegenwärtig bestehenden Gehalte der Beamten der mehrgenannten Kathegorie betrachtet, dabei die bestehenden fortdauernd ungünstiger werbenden Existenzverhältnisse nicht außer Acht gelassen werden, so kann eben nicht behauptet werden, daß dem Mangel an jeder Aussicht auf einen höheren und selbstständigeren Posten durch bessere Dotirung der Gehalte ein Gegengewicht gegeben wurde. Denn der dermalige niedrigste Gehalt eines technischen Beamten besteht in 700 fl., der höchste in 1700 fl. jährlich, bei dem Konzeptspersonale der niedrigste Gehalt in 800 fl., der höchste in 2000 fl. Dieser hoch dodirten Dienstposten giebt es beim Konzeptswie technischen Beamtenpersonale nur je einen. Abgesehen davon, daß für die Mehrzahl der Beamten daher auch die Möglichkeit, einen solchen besser dotirten Posten zu erreichen, gar nicht vorhanden ist, kann doch füglich mit Recht die Frage aufgeworfen werden, ob eine Entlohnung, wie die oben genannten, nach jahrelangen Studien für eine noch längere angestrengte Dienstleistung bei den gegenwärtigen Verhältnissen eine angemessene genannt werden könne?
Jeden Tag sehen wir, daß Weit weniger vorgebildete junge Leute in Privatbedienstungen, in Diensten der verschiedenen Anstalten, Bank- und Kreditinstitute in bei weitem kürzerer Zeit eine weit günstigere Stellung erreichen, ja daß selbst Kommis in größeren Handlungshäusern einen bei weitem besseren Gehalt beziehen, als die selbst höchst besoldeten Beamten des Konzepts- und technischen Landesdienstes. Auch erscheint wohl eine solche günstigere Behandlung nicht allein nothwendig, um entsprechende Gegenleistungen zu bewirken, fleißige, ausdauernd thätige, treue Bedienstete im Dienste zu erhalten, sondern auch angemessen den Zeitverhältnissen, welche immer ungünstig werdend, den auf einen bestimmten Gehalt angewiesenen Beamten und Diener am härtesten treffen. Ohne eine solche aufliegende Nothwendigkeit würden wohl Privatund die öffentliche Bank- und Kreditinstitute, denen es doch um Erwerb und daher um geringere Regiekosten zu thun ist, gewiß kaum zu einer solchen Maßregel sich veranlaßt finden.
Ist nun die höchste Entlohnung von 2000 fl. oder 1700 fl., die in dem Stande der LandesKonzepts- oder technischen Beamten erreicht werden kann, keineswegs in einem Verhältnisse zu dem möglich Erreichbaren in einem Privat- oder Bankdienste, ist eine solche Entlohnung auch durchaus nicht im Verhältnisse zu den fortschreitend ungünstiger sich gestaltenden Zeitverhältnissen, so ist dies wohl noch weniger bei einer Entlohnung der Fall, welche unter diesen beiden höchsten Gehaltsbeträgen
ausgemessen, ja vollends schon gar nicht bei jenen Gehalten, welche dermal als die niedrigsten im Stande des Konzepts- und technischen Personales der Landesvertretung festgesetzt sind. Kaum wird es noch irgend Jemand lohnend finden, nach absolvirten rechts- und staatswissenschaftlichen Studien, abgelegten Staatsprüfungen oder erreichtem Doktorsgrade, oder nach absolvirten technischen Studien, dann einer mehrjährigen Verwendung im Staatsdienste, wie sie dermal von jedem neu eintretenden Konzepts- oder technischen Beamten verlangt Wird, in die Dienste des Landes zu treten mit der Aussicht, in vielen Jahren erst sein anfängliches geringes Einkommen um 100 fl. oder 200 fl. erhöht zu sehen, einen höheren besser dotirten Dienstposten aber vielleicht gar nie erreichen zu können, wo er doch, vorausgesetzt seine Befähigung, immer anderweitig weit lohnendere Beschäftigungen finden kann.
Auch die Aussicht auf eine Pension auf einen Versorgungsgenuß im Falle eingetretener Dienstesuntauglichkeit oder nach Erreichung gewisser Dienstjahre kann die ungünstigen Beförderungs- und Einkommensverhältnisse bei dieser Landesbeamtekathegorie nicht aufwiegen, da bei den weit lohnenderen Beschätigungen und Dienstleistungen z. B. bei den öffentlichen Bank- und Kreditinstituten für die Bediensteten ähnliche Sorge getragen ist.
Der L. -A. kann unter den geschilderten Verhältnissen des Koncepts- und technischen Beamtenpersonals des Landes keine für den Landesdienst ersprießlichen Folgen prognostiziren, denn nicht allein daß aus Mangel einer aneifernden Aussicht auf Beförderung oder Erreichung einer günstigeren materiellen Stellung die vorhandenen Kräfte erlahmen müssen, so ist doch auch ganz begreiflich, daß, sobald sich einem solchen Beamten irgend eine Gelegenheit zu einem vortheilhafteren Unterkommen bietet, er dieselbe auch sofort benützt, um den Landesdienst zu verlassen. Bei Erledigung von Dienstposten dieser Kathegorie werden sich entweder gar keine vollkommen geeigneten oder doch nur sehr mittelmäßige Kräfte um die Aufnahme in den Landesdienst bewerben, und es ist denn wohl ganz begreiflich, daß darunter schließlich der Landesdienst beeinträchtigt werden muß.
Daß diese Behauptung nicht gewagt ist, dafür stehen dem L. A. jetzt schon leider bereits Thatsachen zu Gebote, Thatsachen, welche ihn gelegentlich der in jüngster Zeit nothwendig gewordenen Besetzung eines Ingenieuradjunkten- und eines Koncipistenpostens belehrt haben, daß von Seite vollkommen geeigneter jüngerer Staatsbeamten nicht mehr jener Werth auf die Aufnahme in den Landesdienst gelegt wird, der ihnen einen solchen Uibertritt erwünscht machen möchte?
Soll nun das vorhandene Koncepts- und technische Beamteupersonale bei unausgesetzter abgespannter Thätigkeit erhalten, und dazu aufgemuntert werden, soll weiter bei Erledigung von Dienstposten dieser Kathegorie der L -A. nicht in die Lage gesetzt sein, nur unter sehr mittelmäßigen Kräften wählen zu können, soll also das Interesse des Landesdienstes gewahrt werden, so ist es unbedingt nöthig, daß den Koncepts- und technischen -Beamten des L. -A. eine günstigere als die dermalige Stellung geschaffen werde. Es erübrigt daher nur noch die Erörterung der Mittel, mit denen ein solcher Zweck zu erreichen ist.
Unter den gegebenen Verhältnissen lassen sich diese Mittel nur nach materieller Richtung hin finden, und können entweder in einer Erhöhung der Gehalte, oder in der Zuweisung von Zulagen gesucht werden. Die erste Modalität erscheint kaum empfehlenswerth, weil nach einer nicht allzulangen Zeit trotz dieser Gehaltserhöhung doch wieder ähnliche Verhältnisse, wie jetzt, eintreten würden. Empfehlender und nach Ansicht des L-A. vollkommen angemessen erscheint dagegen die Zuweisung von Zulagen, welche nach Zurücklegung einer Reihe von Dienstjahren durch eine vollkommen entsprechende Dienstleistung von dem Beamten erworben werden können.
In dieser Richtung erlaubt sich der L. -A. auf den Vorgang des Landtags in Mähren hinzuweisen, welcher in Erwägung gleicher Verhältnisse in der vergangenen Session des Jahres 1868 nebst Quartiergeldbeiträgen an alle Beamte noch insbesondere seinem Concepts- und technischen Personale Quinquennalzulagen von 200 fl., vom 1. Juli 1861 an berechnet, bewilligt hat.
Der Vorzug dieser Modalität liegt eben darin, daß dem Beamten die Aussicht auf eine günstigere Lage noch immer offen ist, und daß sie mit den Existenzverhältniffen und den sich mehrenden Anforderungen einen gleicheren Schritt hält, es daher nicht nöthig macht, immer wieder von Zeit zu Zeit an dem einmal festgesetzten Organismus zu rütteln.
Der L. -A. muß sich daher auch im Principe für die Einführung von Quinquennalzulagen u. z. mit dem Betrage von 200 fl. aussprechen.
Allerdings werden dadurch dem Landesfonde fortdauernde, sich mehrende Opfer zugemuthet, welche jedoch im Interesse des Landes selbst gebracht werden müssen, welchem daran liegen muß, daß der Landesdienst einen geregelten Gang fortgehe, was doch nur bei einem den Zeitverhältnissen angemessen besoldeten, dem L. -A. zur Seite gegebenen Beamtenpersonale der Fall sein wird.
In Erwägung aller dieser Gründe erlaubt sich der L. -A. somit folgenden Antrag zu stellen:
Hoher Landtag wolle beschließen:
1. Den dem L. -A. beigegebenen Koncepts- und technischen Beamten sind Quinquennalzulagen von 200 fl. zuzuweisen, welche als Bestandteil des Gehaltes anzusehen und bei der Pension anrechenbar sind.
2. Diese Quinquennalzulagen werden je nach 5 Jahren jenen Koncepts- und technischen Beamten ohne Rücksicht auf etwaige Beförderung dann zugewiesen, wenn sie sich durch diese ganze Zeit mit allem Fleiße und zur vollen Zufriedenheit des L. -A. im Dienste verwendet haben.
3. Die Quinquennalzulagen können nur innerhalb der Dienstzeit von 35 Jahren und jedem Beamten nur fünfmal verliehen werden.
4. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Quinquennalzulagen ist der 24. Feber 1866 anzunehmen, an welchem Tage die Organisirung des Landesbeamtenstandes und der Gehalte desselben von hohem Landtage definitiv in 3. Lesung beschlossen wurde.
Endlich wolle der hohe Landtag beschließen: Diesen Antrag einer eigenen Kommission zur Berichterstattung zuzuweisen, welche aus 9 Mitgliedern zu bestehen hätte, wovon je 3 durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen sind.
Snìmovní aktuár B l a ž e k ète: Slavný snìme raèiž se usnesti takto:
1. Konceptním a technickým úøadníkùm, výboru zemskému pøidìleným, dávány buïtež pìtiletní pøídavky po 200 zl., kteréž pokládati se mají za èást platu služebného a poèítati se mají pøi vymìøování výslužného.
2. Tyto pìtiletní pøídavky dostanou konceptní a techniètí úøedníci vždy po pìti letech bez ohledu na povýšení, mezi tím snad nastalé, v tom pøípadì, když po celý ten èas s celou pilností a k plné spokojenosti výboru zemského úøad svùj konali.
3. Pìtiletní pøídavky mohou dány býti toliko v bìhu služby 35leté a každému úøedníku toliko pìtkráte.
4. Co poèáteèní doba k poèítání pìtiletních pøídavkù buï pokládán 24. únor 1866, kteréhož dne se slavný snìm o definitivní organisací úøednictva zemského i co do poètu i co do platu v 3. ètení usnesl.
Koneènì raè slavný snìme návrh tento pøikázati zvláštní komisi devíti èlenù, kuriemi po tøech z celého snìmu zvolených, aby o nìm zprávu podala.
Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete Herr Wolfrum hat das Wort.
Abgeord. Wolfrum: Obgleich der Antrag des Landesausschußes auf Niedersetzung einer besonderen Kommission seine volle Begründung findet im Wesen der Sache, so erlaube ich mir doch in Hinblick auf die zahlreichen, schon eingesetzten Komissionen und im Hinblick auf den Umstand, daß die angeregte Frage auch eine wesentlich finanzielle Frage ist, den Gegenantrag zu stellen, daß der ganze Bericht an die Budgetkommission gewiesen werde; ich glaube, daß auch in der Budgetkommission neben den finanziellen Kräften auch Kräfte vorhanden sein werden, die bei dieser Frage die anderen Momente zu würdigen wissen werden.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?
Wenn Niemand das Wort wünscht,, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreisen.
Berichterstatter Graf Sigm. Thun: Ich bin auch vollkommen einverstanden, wenn es der Budgetkommission zugewiesen wird.
Oberstlandmarschall: Ich werde abstimmen lassen über den Antrag des Herrn Abgeordneten Wolfrum, mit welchem der Herr Referent sich konformirt hat, nämlich diesen Gegenstand der Budgetkommission zu überweisen. Ich ersuche jene Herren, die dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.
Punkt 11. Bericht des Landesausschußes wegen Ermächtigung desselben, die sich bei Vertheilung der Preise am Polytechnikum ergebenden Ersparnisse anderweitig zu Gunsten vorzüglicher Hörer verwenden zu dürfen.
Ich ersuche den Herrn Berichterstatter.
Die Herren Mitglieder der Kommission zur Vorberathung der Gesetzvorlage, betreffend die Abänderung des §. 18 der Gemeindewahlordnung werden zu einer Sitzung eingeladen auf den 8. Oktober Freitag Morgens um 9 Uhr im Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Tedesko. Obmann Baron Weidenheim, Kommission zur Abänderung des Straßenpolizeiordnungsgesetzes.
Sitzung am 9., 6 Uhr Abends.
Dr. Tedesko: Der vorliegende Antrag ist ein solcher, bei Dem der Landesausschuß den Antrag stellt, ihn allsogleich in Berathung zu nehmen; ich sehe mich demnach veranlaßt, den Bericht des Landesausschußes umständlich zu behandeln. (Liest):
Hoher Landtag!
Der hohe Landtag hat in seiner am 10. März 1866 stattgehabten Sitzung in Ausführung des §. 12 des organischen Statutes beschlossen, daß am polytechnischen Landesinstitute für gelöste Preisaufgaben jährlich acht Preise zu 100 fl. österr. W. zu vertheilen sind.
Bisher wurden erst 6 Preise, daher im Gangen 600 fl. für die pro 1865/6 und 1866/7 gelösten Preisaufgaben vertheilt, daher sich bei diesen 2 Schuljahren ein Ersparniß von 1000 fl. ergibt.
Dieser Umstand gab dem Lehrkörper des polytechnischen Landes - Institutes Veranlassung beim Landesausschuße wiederholt den Ankauf der von dem Hörer Andreas Martinek ausgearbeiteten, mit einem Preise gekrönten Pläne aus den erwähnten Ersparnissen zu beantragen, wobei vom Rektorate die weitere Bitte gestellt wurde, es mögen die nicht zur Vertheilung gelangenden Preise in anderer Weise zum Besten des Institutes verwendet werden.
Der Landesausschuß hielt sich nicht für ermächtigt, die vom h. Landtage mit einer bestimmten Widmung bewilligte Dotation anderweitig zu ver-
wenden, und wurde deßhalb das Gesuch um Ankauf der Pläne abweislich erledigt, gleichzeitig aber vom Landesausschuße beschlossen, beim hohen Landtage um die Ermächtigung zu bitten, die sich bei den Preisen allenfalls ergebenden Ersparnisse in anderer Weise zur Unterstützung ausgezeichneter Hörer verwenden zu dürfen.
Hiebei erlaubt sich der Landesausschuß darauf hinzuweisen, daß diese Ersparnisse in erster Reihe zur Begründung von Stipendien verwendet werden sollen und sich insbesondere eine Vermehrung des Gerstner'schen Stiftungsfondes, der durch die erhöhte Couponsteuer in seinem Einkommen erheblich geschmälert ist, als höchst wünschenswerth erscheine, um ein zweites Reisestipendium verleihen zu können.
Nach der Absicht des Landesausschußes sollen die erzielten Ersparnisse zunächst diesem Stiftungsfonde zugewendet werden und wird sonach die ergebenste Bitte gestellt, die angestrebte Ermächtigung dem Landesausschuße geneigtest ertheilen zu wollen. Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.
Prag, den 7. April 1869,
Der Oberstlandmarschall: Auersperg.
Dr. Tedesko.
Es geht demnach der Antrag dahin, der hohe Landtag wolle dem Landesausschuße die Ermächtigung ertheilen, die sich bei Vertheilung der Preise am Polytechnikum ergebenden Ersparnisse zu Gunsten der vorzüglichen Hörer dieses Instituts in anderer Weise verwenden zu dürfen.
Snìmovní tajemník Schmidt ète: Zemský výbor žáda za plnomocenství, aby úspory pøi podìlování cen na polytechnickém ústavì docílené vynakládati mohl spùsobem jiným ve prospìch výborných posluchaèù téhož ústavu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort wünscht, werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche für denselben stimmen, die Hand erheben zu wollen. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Die nächste Sitzung ist Freitag, den 8. Oktober, 10 Uhr Vormittags.
Tagesordnung:
I. Wahlberichte.
II. Bericht des Landesausschußes mit dem Antrage auf Vertheilung der Støebeschowitzer Gemeindehutweiden.
In. Landesausschußbericht, in Angelegenheiten der Uferversicherung an der Eger bei Bauschowitz.
IV. Landesausschußbericht betreffend die Einführung landwirthschaftlicher Wanderlehrer.
V. Landesausschußbericht, betreffend die Exkamerirung von Reichsstraffen.
VI. Antrag des Abgeordneten Herrn Dr. Grohmann und Genossen auf Aenderung des §. 32 des Schulaufsichtsgesetzes.
Ehe ich die Sitzung schließe, wende ich mich an die gewählten Kommissionen mit der Bitte, durch
ihre Tätigkeit zu ermöglichen, daß der Landtag an die Berathung und Schlußfassung der Gesetzvorlagen recht bald Schreiten könne. Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 3 Uhr. )
Graf Malowetz m. p. Verifikator.
JUD. Karl Stengl m. p. Verifikator.
Bibus m. p. Verifikator.
Aus der Stathalterei -Buchdruckerei in Prag.