der Rekurs des Gutes Stìpánov mit der Gemeinde Bezdekov, Nr. 140 Landtg., dem Landesausschuße zur Vorerhebung und Erledigung überwiesen.
Snìm. sek. S chmidt (ète: )
Návrh:
V uvážení toho, že z obsahu rekursu vysvítá, že k jeho vyøízení potahmo rozhodnutí více pomùcek návodních zapotøebí jest, které by od okresního zastupitelstva Chotìboøského vyžadovati se musely, mimo to ale ukonèení snìmovního zasedání co nejdøíve nastává, èiní komise návrh:
Slavný snìme raèiž uzavøíti: rekurs statku Stìpánova s obcí Bezdìkovskou èís. 140 z. sn. odevzdává se zemskému výboru k pøedbìžnému vyšetøení a vyøízení.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?
(Niemand meldet sich. )
Da Niemand das Wort verlangt, bitte ich abzustimmen und ersuche jene Herren, die dafür stimmen, die Hand zu erheben.
(Es geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Berichterst. Dr. Uchatzy: Nr. 135 Ldtg. pr. 19. Sept. 1868 L. A. Rekurs des Dr. Franz Kink, gewesenen Bürgermeisters in Smichow, gegen die Entscheidung des Landesausschußes vom 19. Aug. 1868 Z. 14897, womit das Erkenntniß der Smichower Bezirksvertretung vom 9. Juni 1868 rücksichtlich einer den Rekurrenten auserlegten Ersatzleistung von 76 fl. Oest. W. bestätigt wird.
Nro. 320 Ltg. praes. 30. Juli 1868 L. A. Berufung des Seligmann Schönberger und Herrmann Ekstein, Gebrüder Jelinek, Josef Gottfried, Weißgärber und Abraham Engländer, Lohgärber in Lieben gegen die Entscheidung des Landesausschußes vom 10. Juni 1868 Z. 10555, worin die Entscheidung des Bezirksausschußes Karolinenthal vom 10. Februar 1868 Z. 165 rücksichtlich des Verbotes des Waschens von Fellen und Häuten in der Moldau, bestätigt wird.
Nr. 345 Ldtg. praes. 13. Aug. 1867. Recurs der Obmänner der Duxer und Brüx-Katharinaberger bezirksvertretung gegen die Entscheidung des Landesausschußes vom 27. Juni 1867 Z. 1681 betreffend die vom Biliner Bezirksausschuße verfügte Vertheilung des Mautherträgnißes von der BilinOberleitensdorfer Straße.
Diese Berufungen sind sämmtlich eingebracht gegen Entscheidungen der Bezirksausschuße beziehungsweise des Landesausschußes; nachdem aber der Landesausschuß nach §. 77 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen zur Entscheidung dieser Angelegenheiten vollständig competent war, indem die betreffenden Rekurse zu einer Zeit eingebracht wurden, in welcher der hohe Landtag nicht versammelt war, folglich der Landesausschuß sich vollständig innerhalb der Grenzen seiner Competenz bewegt hat, und demnach Recurse gegen Entscheidungen des Landesausschußes in dieser Beziehung unzulässig erscheinen, stellt die Kommission den Antrag:
Der h. Landtag wolle beschließen:
Es werde über die Berufungen:
1. Des Dr. Franz Kink gegen die Entscheidung des Landes-Ausschußes vom 19. Aug. 1868 Z. 14897;
2. des Seligmann Schönberger, Herrmann Ekstein, Gebrüder Jelinek, Josef Gottfried, dann Abraham Engländer gegen die Entscheidung des Landesausschußes vom 10. Juni 1868 Z. 10555;
3. der Obmänner der Duxer und Brüx-Katharinenberger Bezirksvertretung gegen die Entscheidung des Landesausschußes vom 27. Juni 1867 Z. 1681 zur Tagesordnung übergangen.
Sn. sekr. S c h m i d t (ète: )
Komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž pøes odvolání:
1) Med. Dra. Frant. Kinka proti rozhodnutí zemského výboru ze dne 19. srpna 1868 è. 14897;
2) Seligmanna, Schönbergra, Herrmanna Ecksteina, bratrù Jelinkù, Jozefa Gottfrida a Abrahama Engländra proti rozhodnutí zemského výboru ze dne 10. èervna 1868 è. 10555;
3) starostù okresních zastupitelstev Duchcov a Most s Kateøinskými horami proti rozhodnutí zemsk. výboru ze dne 27. èervna 1867 è. 1681 pøejíti k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
(Niemand meldet sich. )
Wenn Niemand das Wort verlangt, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum Punkte 7. Nr. 357. Kommissionsbericht über die Vergütung der uneinbringlichen, bei der allgemeinen Krankenanstalt aufgelaufenen Verpflegskosten.
Ich ersuche den Herrn Ritter von Hasner, die Berichterstattung zu übernehmen.
Ritter von Hasner (liest):
Hoher Landtag!
Der hohe Landtag hat am 3. Dezember den Beschluß gefaßt, den Landesausschuß zu beauftragen, behufs der Entscheidung der Frage, ob die in öffentlichen Kranken- und Irrenanstalten erwachsenden, von den Verpflegten selbst und deren Zahlungspflichtigen Verwandten nicht eindringlichen Verpflegskosten auch künftighin aus dem Landesfonde gezahlt werden sollen, das Material zu sammeln. und Anträge so schleunig als möglich zu stellen. Der Landesausschuß hat nunmehr in der Sitzung des hohen Landtages vom 16. September l. J. eingehend Bericht erstattet. Die gestellten Anträge gingen dahin "es möge von der bisherigen Vergütung der uneinbringlichen bei den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten, aufgelaufenen Berpflegskosten für Landesangehörige aus dem Landesfonde sein Abkomnmen finden und diese Kosten künstig von den betreffenden Heimathsgemeinden selbst aufgebracht werden, welche hiezu die Vorkehrungen bezirksweise unter Intervenirung ihrer Bezirksvertretungen und Ausschüsse unter Oberaussicht des Landesausschusses zu treffen haben werden. Der Landesausschuß hat die diesfalls erforderlichen Vereinbarungen mit. der Regierung zu pflegen und die zur Ausführung dieser Maßregel nothwendigen Einleitungen provisorisch zu treffen, über den Erfolg derselben aber in der nächsten Session Bericht zu erstatten.
Die zur Prüfung dieser Anträge von dem hohen Hause berufene Kommission hat sich der Erwägung nicht verschließen können, daß der beantragte Einhebungsmodus der Krankenhausverpflegskoften bei strenger Durchführung zwar manche Vortheile gegenüber den bisher üblichen bieten könne, daß er aber auch manche Gefahren für die Heilpflege überhaupt und für das Gedeihen der Krankenanstalten, welche denn doch in erster Reihe Berücksichtigung verdienen, involvire. Namentlich war die Kommission der Ansicht, daß es zu befürchten sei, es möchten die Gemeinden nunmehr aus Rücksichten der Sparsamkeit oftmals Spitalsbedürftige theils gänzlich zurückhalten, theils ihre Absendung in eine Krankenanstalt mindestens bis zu dem Zeitraume verzögern, wo ärztliche Hilfe bereits zu spät kommt. Die Erwägung, daß durch die vorgeschlagene Maßregel ganz vorzüglich die Krankenanstalten in Prag, welche zum großen Theile auch Unterrichtsanstalten sind, in ein leidiges Abhängigkeitsverhältniß von den Gemeinden gerathen möchten und die Zwecke des Unterrichtes gefährdet werden konnten, machte sich gleichfalls in hervorragender Weise geltend. Im übrigen erscheint es zweifelhaft, ob die vorgeschlagenen Maßregeln hinreichen würden, um theils die Krankenanstalten mit ihren Geldforderungen ganz zu befriedigen, dem übermäßig langen Verweilen von Kranken in den Anstalten, und der Aufnahme ungeeigneter Individuen kräftig zu steuern, und ob es sich schließlich nicht lediglich als einiges Resultat herausstellen würde, daß zwar das Odium der Verpflegskosten Vergütung von dem Landesfonde auf die Gemeinden gewälzt wurde, daß man aber als ganzes kaum eine geringere Summe von Verpflegskosten zu tragen hätte. Daß dagegen einzelne Gemeinden über ihre Kräfte belastet würden, und endlich die wahrhaft humanitären Zwecke größerer Krankenanstalten durch eine bei vielen Gemeinden bis zum Uebermaß getriebene Sparsamkeit eine innere beträchtlichere Schädigung erfahren konnten. Von diesen Erwägungen geleitet, konnte die Kommission kaum wagen, den vorliegenden Gegenstand dem hohen Hause reif zu desinitiver Erledigung zu empfehlen. Es erhob sich hiebei die Frage, ob nebst dem bisherigen Modus der Vergütung der Krankenhausverpflegskosten und den vom Landesausschusse vorgeschlagenen nicht in anderen Kronländern auch noch andere Arten dieser Vergütung bestehen, welche sich im Laufe der Zeit bereits bewährt haben mochten.
Deshalb erschien es wünschenswerth, daß von Seite des Landesausschusses in den übrigen Kronläudern die bezüglichen Erhebungen gepflogen werden.
Allerdings sollten mindestens zeitweise die bedeutendsten Uebelstände des bisherigen Vergütungsmodus möglichst beseitigt und dadurch die große Last, welche der Landessond iii tragen hat, und welche sich von Jahr zu Jahr steigert, so daß sie im Jahre 1847 bereits die Summe von 635412 fl. 89 1/2 kr. betrug, thunlichst erleichtert werde.
In dieser Beziehung dürfte es aber kein anderes Mittel geben, als daß sich der Landesausschuß mit der h. Regierung in das Einvernehmen setze, damit dieselbe gestatte, daß derselbe durch ein aus seiner Mitte abgesendetes Mitglied gemeinschaftlich mit einem Vertreter der Regierung und allenfalls unter Beiziehung eines Buchhaltungsbeamten nach seinem Ermessen in den Gebarungsmodus der Krankenanstalten des Landes Einsicht nehme und auf diese Weise ihm eine Kontrolle der vorgelegten Ausweise ermöglicht werde. Die Commission stellt demgemäß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Landesausschuß wird beauftragt, bezüglich der Vergütung der uneinbringlichen bei den öffentlichen Krankenanstalten ausgelaufenen Verpflegskosten neuerliche Erhebungen, namentlich auch in Richtung des allenfalls in anderen Kronländern bisher bewährten Einhebungsmodus zu pflegen.
2. Hat der Landesausschuß sich mit der hohen Regierung in das Einvernehmen zu setzen, damit demselben nach Ermessen eine Kontrolle der Gebahrungsausweise der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten ermöglicht werde.
3. Der Landesausschuß wird beauftragt, auf Grundlage der im Einvernehmen mit der hohen Regierung gepflogenen Erhebungen in der nächsten Landtagssession Bericht zu erstatten.
Sn. z. sekr. Schmidt (ète):
Komise èiní návrh:
Slavný snìme raèiž se usnésti takto:
1. Zemskému výboru se ukládá, aby v pøíèinì nahrazení nedobytných nákladùv ošetøovacích, od veøejných nemocnic požadovaných, èinil opìtnì vyšetøení jmenovitì také v pøíèinì toho, jak se snad podobné náklady v jiných zemích korunních posud vymáhaly.
2. Zemskému výboru se ukládá, aby se se slavnou vládou dorozumìl za tím úèelem, aby mu v jisté míøe poskytnuta byla možnost, kontrolovati výkazy o pùsobení všeobecných veøejných nemocnic.
3. Zemskému výboru se ukládá, aby v základì toho, co se srozumìní se slavnou vládou v pøíèinì této vyšetøí, podal snìmu v zasedání nejblíže pøíštím zprávu.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte und ertheile dem Herrn Dr. Lumbe das Wort.
Dr. Lumbe: Es stand bei diesem Gegenstande zu erwarten, daß die Commission bei der großen Wichtigkeit, bei der weitreichenden Wirksamkeit dieser neuen Maßregel, die da vorgeschlagen wurde, gerechtes Bedenken tragen werde, sogleich die Entscheidung des Falles herbeizuführen. Ich muß gestehen, daß ich daraus gefaßt war, daß die Angelegenheit uns zur nochmaligen Berathung zurück gegeben werde, zumal die Zeit sehr vorgerückt war, daher auch nur die physische Möglichkeit einer allseitigen Erwägung gering war.
Der Landesausschuß hat ursprünglich sich für verpflichtet erachtet, da er den Auftrag hatte, schon in nächster Session Bericht zu erstatten, diesem Befehle des Landtages nachzukommen, obgleich er selbst vielleicht noch manche Bedenken in der Sache hatte.
Die alljährlich ansteigende große Summe Geldes, welche für die Verpflegskosten der Kranken verausgabt wird, bestimmte ihn seine Meinung, in soweit er sie geben konnte, dem h. Hause zur Beachtung darzulegen.
Ich muß sogar mit Befriedigung die Zurückweisung an den Landesausschuß aufnehmen und er wird es nicht an Sorgfalt, an Fleiß und an Bemühung mangeln lassen, um durch Erhebungen bei der nächsten Session noch ein größeres Materiale der Kommission vorlegen zu können.
Ein anderer Gegenstand aber ist es, der mich besorgt gemacht hat; das waren die großen Kosten, die dem Lande erwachsen und sich immer mehren von Jahr zu Jahr und wenn wieder ein ganzes Jahr vorübergehen sollte, ohne daß Abhilfe geschafft wird, so muß ich gestehen, daß mir vor dem künftigen Landtage in der Beziehung gebangt hat, daß er uns den Vorwurf machen konnte, daß wir Nichts thaten, um dem Uebelstände abzuhelfen.
Ich habe mich deswegen mit dem Herrn Berichterstatter ins Einvernehmen gesetzt, bezüglich des Vorschlages, der an den h. Landtag deswegen gebracht werden solle und ich glaube hierin vor der Hand das beste Mittel gefunden zu haben, damit wenigstens soweit möglich diesem Uebelstände abgeholfen werde.
Bisher war der Modus der Kontrolle über die Krankenkosten, wie er bei dem Landesausschuße geübt wurde, bloß ein kanzleiartiger ein, bureaukratischer.
Es wurden uns die Verzeichnisse und die Krankenausweise und die Armutszeugnisse zur Prüfung vorgelegt und wir hatten Nichts anderes zu thun und konnten auch nichts anderes thun, als daß wir sie revidirt haben und wenn sie in Ordnung befunden wurden, sie zur Zahlung anweisen mußten.
Was nothwendig ist, ist eine unvorhergesehne, eine öftere und eingehende Revision der Gebarung der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten.
Wir haben deren 50, und in Prag das k. k. allgemeine Krankenhaus nebst drei Filialen.
Diese Kontrolle schien uns. das einzig-mögliche Mittel, um den vorhandenen Uebelständen wenigstens in etwas abzuhelfen.
Ich muß sagen, die Bitte an die hohe Regierung, die dieselbe gewiß zu beachten nicht ermangeln wird, uns in den Stand zu setzen, daß wir von der Gebahrung uns unvorhergesehen in den einzelnen Krankenhäusern überzeugen und den Uebelständen mit Hilfe der Regierung abhelfen, ist vor der Hand das einzige Mittel; - und auf diese Weise glaube ich, daß ich mit Genugthuung den Vorschlag des Herrn Berichterstatters begrüßen kann, wenn er vorschlägt, die hohe Regierung zu ersuchen, sie möge dem Landesausschuß die Möglichkeit bereiten, daß er diese eingehende Kontrolle in den einzelnen Krankenanstalten unternehmen und dann der h. Regierung die resultirenden Ergebnisse Vorlegen könne.
Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?
Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und wir gehen zur Spezialbebatte.
Ber. Prof. Hasner: Der erste Punkt lautet:
Der Landesausschuß wird beauftragt, bezüglich der Wergütung der uneinbringlichen, bei den öffentlichen Krankenanstalten aufgelaufeneu Verpflegskosten neuerliche Erhebungen, namentlich auch in Richtung des allenfalls in anderen Kronländern bisher bewährten Einhebungsmodus zu pflegen.
1. Zemskému výboru se ukládá, aby v pøíèinì nahraženi nedobytných nákladùv ošetøovacích, od veøejných nemocnic požadovaných, èinil opìtnì vyšetøení jmenovitì také v pøíèinì toho, jak se snad podobné náklady v jiných zemích korunních posud vymáhaly.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?
Wenn Niemand das Wort verlangt, bite ich abzustimmen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Punkt 1 ist angenommen.
Ber. Prof. Hasner: 2. Hat der Landesausschuß sich mit der h. Regierung in das Einvernehmen zu setzen, damit demselben nach Ermessen eine Kontrolle der Gebahrungsausweise der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten ermöglicht werde.
2. Zemskému výboru se ukládá, aby se se slavnou vládou dorozumìl za tím úèelem, aby mu v jisté míøe poskytnuta byla možnost, kontrolovati výkazy o pùsobní všeobecných veøejných nemocnic.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )
Wenn Niemand das Wort verlangt, bitte ich abzustimmen, und bitte jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Punkt 2 ist angenommen.
Ber. Prof. Hasner: 3. Der Landesausschuß wird beauftragt, auf Grundlage der im Ein-
vernehmen mit der h. Regierung gepflogeneu Erhebungen in der nächsten Landtagssession Bericht zu erstatten.
3. Zemskému výboru se ukládá, aby v základì toho, co ve srozumìní se slavnou vládou v pøíèinì této vyšetøí, podal snìmu v zasedání nejblíže pøíštím zprávu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren Jas Wort? (Riemand meldet sich. )
Wenn Niemand das Wort verlangt, bitte ich abzustimmen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Punkt 3 ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zu den Wahlen der Landesausschußbeisitzer, und zwar eines Landesausschußbeisitzers aus der Kurie der Großgrundbesitzer, dann zweier Landesausschuße beisitzer und zweier Ersatzmänner aus der Kurie der Landgemeinden.
Mit Bezug auf die Landtagszahl 98 und Ldtg. Präs. -Z. 18 ist Ein Landesausschußbeisitzer durch die von der Wählerklasse des Großgrundbesitzes gewählten Abgeordneten, ferner sind zwei Landesausschußbeisitzer und zwei LandesausschußbeisitzerErsatzinänner durch die von der Wählerklasse der Landgemeinden gewählten Abgeordneten aus der Mitte des Landtages zu wählen nach §. 12 der Landesordnung.
Nach vorgenommener Wahl der Landesausausschußbeisitzer wird dann zur Wahl der Landesausschußbeisitzer - Ersatzmänner geschritten.
Ich werde also zuerst die Wahl des einen Landesausschußbeisitzers durch die Kurie des Großgrundbesitzes vornehmen lassen, und ersuche die Herren Abgeordneten des Großgrundbesitzes, ihre Stimmzetteln beim Namensausruf in die Urne am Tische des Hauses abzugeben, nämlich die Stimmzetteln für den Landesausschußbeisitzer.
Die heute fungirenden Herren Verifikatoren übernehmen das Skrutinium im Sitzungssaale des Landesausschußes.
Ich bitte den Herrn Ordner nachzusehen, ob einer der Herren aus dem Großgrundbesitze abwesend ist.
Also ich ersuche, beim Namensaufruf die Zettel hineinzugeben. (Läutet. )
Ich bitte, daß nur die Namen gehört Werden.
Ich bitte, es wird nun gewählt der Landesausschußbeisitzer.
Ich bitte, Herr Rath Schmidt, die Namen aufzurufen.
Landtgs. Sekr. Schmidt (verliest die Rainen der Herren Abgeordneten des Großgrundbesitzes behufs der Vornahme der Wahl Eines Landesausschußbeisitzers. )
Die Aufgerufenen geben ihre Wahlzettel ab.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren Verifikatoren im Sitzungssaale des Landesausschußes das Skrutinium vorzunehmen und mir das Resultat der Wahl bekannt zu geben.
Nun ersuche ich die Herren Abgeordneten aus der Kurie der Laudgemeinden zur Abgabe der Stimmzetteln behuss der Wahl zweier Landesausschußbeisitzer.
Ich ersuche die Herren Verifikatoren Freiherrn Wächter, Hrn. Dr. Rziha und Hrn. Dr. Leder Karl das Skrutinium zu übernehmen und zwar im Korrektorenzimmer.
Ich ersuche den Herrn Ordner, die beiden Herren zu ersuchen, hereinzukommen.
Herr Dr. Rziha und Herr Dr. Leder. (Rufe: Er ist da. ) Also nur Herr Dr. Rziha! (Rufe: Ist auch schon hier. ) Es sind schon alle Drei hier.
Ich bitte, es werden für Beide zugleich die Stimmzetteln hineingegeben, aber nur für Landesausschußbeisitzer.
Ldtgs Sekr. Schmidt (verliest die Namen der Herren Abgeordneten der Landgemeinden behufs der Vornahme der Wahl zweier Landesausschußbeisitzer die aufgerufenen Anwesenden geben ihre Wahlzettel ab. )
Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren Verifikatoren im Korrektorenzimmer das Skrutinium vorzunehmen und mir dann das Resultat der Wahl bekannt geben zu wollen.
(Nach einer Pause: läutet):
Ich ersuche den Herrn Ordner.
Ich bitte, ist einer von den Herren Ordnern hier anwesend?
(Rufe: Niemand).
Wir könnten gleich weiter vorgehen.
Es ist nämlich gewählt vom Großgrundbesitze: abgegeben wurden 57 Stimmzettel, die absolute Stimmenmehrheit ist sonach 29; diese erhielt Herr Abgeordnete Graf Sigismund Thun mit 56 Stimmen.
Eine Stimme siel auf Herrn Baron Zdenko Malovetz als Ersatzmann; es ist wahrscheinlich ein Irrthum eingelaufen und sie konnte nicht gezählt werden. Da durch die Wahl des Herrn Grafen Sigismund Thun die Wahl eines Ersatzmannes nothwendig ist, so werdeich jetzt die Wahl eines Landesausschußbeisitzers - Ersatzmannes vornehmen lassen, und ersuche die Herren vom Großgrundbesitze sich zu dieser Wahl gütigst wieder versammeln zu Wollen. Ich werde dieselben Herren Verifikatoren bitten, wieder das Amt zu übernehmen. Darf ich den Herrn Ordner bitten, die Herren vom Großgrundbesitze zu ersuchen, hereinzukommen; es wird die Wahl vorgenommen. Ich werde behufs Abgabe der Stimmzetteln die Namen aufrufen lassen, und bitte die Herren, die Stimmzettel für den Ersatzmann abzugeben.
Ldtg. Sekr. Schmidt (verliest die Namen der Herren Abgeordneten aus der Gruppe des Großgrundbesitzes behufs der Vornahme der Wahl eines Landesausschußbeisitzers Ersatzmannes. Die Aufgerufenen geben die Stimmzettel ab. )
Oberstlandmarschall: Ich Werde die Herren ersuchen, das Skrutinium in derselben Weise vorzunehmen.
Ich werde mir nun erlauben, das Protokoll über die Wahl der Landesausschußbeisitzer aus den Landgemeinden mitzutheilen.
Es wurden abgegeben 26 Stimmzettel, es wird sonach die absolute Stimmenmehrheit 14 Stimmen betragen. Diese erhielten:
H. Landtagsabgeordneter Dr. Ludwig T e d e s c o mit 26 Stimmen, und Herr Hofrath Junek mit 15 Stimmen.
Außerdem erhielt Herr Dr. Pickert 11 Stimmen.
Es muß nun der Landesordnung gemäß für jeden der Herren Landesausschußbeisitzer ein Ersatzmann gewählt werden. Ich werde also zuerst einen Ersatzmann für den Landtagsabgeordneten Dr. Tedesco wählen lassen. Ich bitte es wird nur eine Stimme für einen Herren Abgeordneten abgegeben: es wird nämlich der Ersatzmann für den Herrn Dr. Tedesco gewählt.
(Pause. )
Oberstlandmarschall: Ich bitte, meine Herren, daß ich nicht mißverstanden werde: Es werden jetzt zwei Ersatzmänner aus der Kurie der Landgemeinden gewählt werden. Da aber Herr Dr. Tedesco bis heutigen Tags Ersatzmann für die Städte-Kurie war, so muß sür ihn auch die Städte-Kurie wieder einen Ersatzmann wählen. So ist die Sache! (Ja wohl!) Ich bitte! Ich werde auch für die Landgemeinden (es ist jedenfalls das Korrekteste) jeden Ersatzmann extra wählen lassen. Es wird dadurch aus jeden Fall jedem Irrthume vorgebeugt. Ich ersuche also jetzt die Kurie der Landgemeinden, einen Ersatzmann für den Landesausschußbeisitzer Herrn Dr. Tedesco zu wählen.
(Ldtgs. Sekr. Schmidt verliest die Namen der Abgeordneten der Landgemeinden behufs Vornahme der Wahl eines Landesausschußbeisitzer-Ersatzmannes. Die Stimmzettel werden abgegeben. )
Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren Verifikatoren wieder das Skrutinium vorzunehmen. Ich werde jetzt wählen lassen, die Kurie der Städte u. zw. einen Ersatzmann für den jetzt gewählten Herrn Dr. Tedesco. Ich ersuche die Städtekurie, diese Wahl vorzunehmen. Ich werde bitten die letzten drei Herren Verifikatoren: den Herrn Baron Riese-Stallburg Adolf, Hrn. Dr. Malý und Herrn Dr. Stengel.
Ich werde nun die Herren aus der Kurie der Städte aufrufen lassen zur Abgabe der Stimmzettel für einen Ersatzmann.
(Ldtgs. Sekr. Schmidt verliest die Namen der Abgeordneten der Städte und Industrialorte behufs Vornahme der Wahl eines Landesansschußbeisitzerersatzmannes. Die Stimmzettel werden abgegeben. )
Ich bitte die Herren Skrutatoren in meinem Bureau zu skrutiniren.
Ich bitte, es wurde gewählt ein Ersatzmann für den Herrn Landesausschußbeisitzer Dr. Tedesco Abgegeben wurden 25 Stimmzettel, es bilden sonach 13 Stimmen die absolute Stimmenmehrheit. Diese erhielt Herr Dr. Czyhlarz.
Es wird nun geschritten zur Wahl des zweiten Ersatzmannes in der Kurie der Landgemeinden und zwar ist zu wählen der Ersatzmann für den Herrn Hofrath Junek.
Dürfte ich bitten die Herren Verificatoren sich hieher zu begeben. Also ich bitte die Herren aus der Kurie der Landgemeinden nun ihre Stimmzettel abzugeben für den letzten Ersatzmann.
(Ldtgs. Sekr. Schmidt verliest die Namen der Abgeordneten aus der Gruppe der Landgemeinden zum Behufe der Vornahme der Wahl eines Landesausschußbeisitzerersatzmannes. ) (Die Stimmzettel werden abgegeben. )
Oberstlandmarschall: Ich werde nun die Herren Ordner ersuchen, da sämmtliche Skrutinirungen bereits vorgenommen worden sind, die Herren zu ersuchen ins Haus zu kommen, daß wir weiter fortfahren könnten. (Nach einer Pause läutet der Oberstlandmarschall. ) Dürfte ich die Herren ersuchen sich auf ihre Plätze zu begeben, damit ich konstatiren kann, ob das Haus beschlußfähig ist, (bei der Zählung ergibt sich, daß das Haus noch nicht beschlußfähig ist) ich bitte den Herrn Ordner, die Herren zu ersuchen, hereinzukommen. (Nach abermaliger Auszählung): Das Haus ist beschlußfähig; wir gehen nun zur Tagesordnung über:
Punkt 10. Nr. 355:
Kommissionsbericht mit dem Gesetzentwurf
a) womit der §. 15 der Gemeinde - WahlOrdnung abgeändert wird und
b) betreffend die Abänderung des §. 10 der Gemeinde-Ordnung.
Ich ersuche den H. Dr. Schubert die Berichten stattung zu übernehmen.
Ich werde mir erlauben, noch einmal die Wahlen vorzulesen, damit der Erfolg davon auch jenen Herren, die nicht anwesend waren, bekannt gegeben werde. Gegenstand war: die Vornahme der Wahlen der Landesausschußbeisitzer aus der Kurie der Großgrundbesitzer: es wurden 57 Stimmzettel abgegeben; es bilden also 29 Stimmen die absolute Majorität, diese erhielt Landtagsabgeordneter Graf Sigmund Thun mit 56 Stimmen, eine Stimme siel auf Baron Zdenko Malowetz; ferner die Wahl eines Ersatzmannes des Landesausschußbeisitzers aus der Kurie der Großgrundbesitzer: Abgegeben wurden 56 Stimmzettel, davon sielen 54 auf den Baron Zdenko Malowetz, eine Stimme auf den Prior Jaresch und eine auf den Grafen Siegmund Thun;
die Wahl zweier Landesausschußbeisitzer aus der Kurie der Landgemeinden; 26 Stimmzetel: es bilden demnach 14 die absolute Stimmenmehrheit; diese erhielten die Landtags-Abgeordneten Dr. Ludwig Tedesco, nämlich 26 Stimmen, Hofrath Junek 15 Stimmen; außerdem erhielt Dr. Pickert 11 Stimmen;
die Wahl eines Landesausschußbeisitzer-Stellvertreters aus der Kurie der Landgemeinden. Abgegeben wurden 25 Stimmzettel, die absolute Stimmenmehrheit ist also 13 und wurde Dr. Czyhlarz mit allen Stimmen gewählt;
ferner die Wahl eines LandesausschußbeisitzersErsatzmannes für die Kurie der Landgemeinden: Abgegeben wurden 23 Stimmzettel, es bilden also 12 die absolute Stimmenmehrheit und wurde Dr. Stengel mit allen Stimmen gewählt!
die Wahl eines Ersatzmannes des Landesausschußbeisitzers ans der Gruppe der Städte und Judustrialorte: abgegeben wurden 47 Stimmzettel, sämmtliche Stimmen erhielt Herr Dr. Wiener.
Ich ersuche sämmtliche Herren Landesausschußbeisitzer, beziehungsweise auch die neugewählten Landesausschußbeisitzer sich am Donnerstag, den 1. Okt. 10 Uhr Vorm. zu einer Sitzung einzufinden.
Da der Herr Landesausschußbeisitzer Ritter von Kopetz einen längeren Urlaub antritt, so ersuche ich den neugewählten Landesausschußbeisitzerersatzmann Freiherin Zdenko von Malowetz an seiner Stelle in der Sitzung zu erscheinen und die Funktionen im Landesausschusse zu übernehmen.
Ich ersuche den Hrn. Berichterstatter Dr. Schubert die Berichterstattung zu übernehmen.
Ref. Schubert: Die Veranlassung zu dem Vortrage, den ich gegenwärtig zu halten habe, gibt ein Bericht des Landesausschußes betreffend die Vorbeugung gegen Mißbrauch des Ehrenbürgerrechtes zu Wahlumtrieben.
Es ist nähmlich die Beobachtung gemacht worden, daß durch massenhafte Ernennung von Ehrenbürgern und Ehrenmitgliedern besonders in den letzten Momenten einer Landtagswahl die eigentliche Majorität gefälscht und darin ein unerlaubtes Mittel zur Schaffung und Sicherung der Majorität gefunden worden ist und auch für die Zukunft leicht gefunden werden könne.
Dieses veranlasste den Landesausschuß, das Ersuchen zu stellen, es möge diese Frage einer Kommission zur Behandlung, Erwägung und Berichterstattung zugewiesen werden und diese Kommission ist es, die durch mich dem hohen Landtage ihre Ansichten kundgibt.
Es läßt sich nicht leugnen, daß durch massenhafte Ernennung von Ehrenbürgern, besonders in dem letzten Momenten einer Landtagswahl ein Mißbrauch getrieben wurde und eine künstliche, den Gesinnungen der Wähler nicht entsprechende Majorität derselben erzielt werden könne.
Dieser Befürchtung dürste am besten gesteuert werden, wenn der Artikel 4 und 9 der Staatsgrundgesetze vom 21. Dez. 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger eine unverfälschte und vollständige Anwendung finden.
Der Art. 4. spricht sich dahin aus, daß allen Staatsbürgern, welche in einer Gemeinde wohnen und daselbst von ihrem Realbesitze, Erwerbs- oder Einkommen-Steuer zahlen, das aktive und passive Wahlrecht gebührt.
Art. 9. bestimmt, daß um zur Wahl für die Gemeindevertretung oder zur Theilnahme an derselben berechtiget zu sein, es als nothwendig erscheine, daß man ein Gemeindemitglied sei.
Aus diesen Bestimmungen geht hervor, daß man einem Ehrenbürger, der die hier angegebenen Eigenschaften besitzt das Wahlrecht nicht absprechen könne - es dürfte sich aber auch aus einem Schlusse vom Gegentheil ergeben, daß mau einem Ehrenbürger dieses Wahlrecht nicht einräumen solle, bei dem sich diese Erfordernisse nicht vorfinden.
Es liegt aber auch kein Grund vor, einem Ehrenbürger, den keines dieser Erfordernisse an das Interesse der Gemeinde bindet, ein Wahlrecht blos des Titels wegen zuzuweisen und auf diese Art einer ost ganz fremden, für das Gedeihen der Gemeinde vielleicht ganz gleichgiltigen Persönlichkeit, welche in keiner oder nur in einer sehr losen Verbindung mit der Gemeinde steht, ein so wichtiges Recht wie es das Wahlrecht ist, zugestehen.
Da nun aber die von dem hohen Landtage erlassene Gemeindewahlordnung vom 16. April 1864 dieser Ansicht nicht vollkommen entspricht, so thut es Noth, die in derselben enthaltenen Bestimmungen, in dieser Richtung einer Abänderung zu unterziehen. Es wäre dies hauptsächlich der §. 15 der Gemeindewahlordnung vom 16. April 1864.
Diese Erwägungen veranlassen nun die Commission bezüglich des §. 15 der allgemeinen LandesGemeinde-Wahl-Ordnung ein Abänderung in Antrag zu bringen.
Ebenso befinden sich aber auch in der GemeindeOrdnung und in dem Gesetze vom 10. Jänner 1867 Bestimmungen, welche, wenn man von diesem Begriffe eines Ehrenbürgers ausgeht, eine Aenderung erleiden müssen, welche aber dann wieder eine Rückwirkung auf den §. 17 der Landtags-Wahlordnung äußern, demnach auch die Bestimmungen dieses Paragraphes einer Aenderung unterzogen werden müssen.
Um nun in Betreff dieser veränderten Stellung der Ehrenbürger, Ehrenmitglieder und Bürger legislatorische Uibereinstimmung in allen einschlägigen Gesetzes-Bestimmungen herzustellen, sind 4 GesetzesAnträge erforderlich, welche die Commission ihrer Anuahme empfielt.
Gesetz vom giltig für das Königreich Böhmen, womit der §. 15 der G. -W. -O. für Böhmen vom 16. April 1864 abgeändert wird.
Uiber Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen verordne Ich wie folgt:
Der §. 15 der Gemeindewahlordnung für Böhmen vom 16. April 1864 wird in feiner bisherigen Fassung außer Wirksamkeit gesetzt und hat künstig zu lauten:
Die Ortsseelsorger, dann die Hof-, StaatsLandes-, össentliche Fondsbeamten, Offiziere und Militärparteien mit Offiziers-Charakter, welche in der 8. oder einer höheren Diätenklasse stehen, gehören in den ersten Wahlkörper.