Pátek 25. záøí 1868

nämlich in diesem Antrag, "es solle der Landesausschuß ein Statut vorlegen, nach den von der Enquete- und Landtagskommission aufgestellten Grundsätzen. " Es ist aber absolut nicht möglich, nach einmaligem Anhören des Berichtes in diesem h. Hause diese Grundsätze vollkommen als zweckmäßig anzuerkennen. Ich zweifle nicht daran, daß diese Grundsätze aller Beachtung werth sein dürften, allein sie als Grundsätze schon von dem h. Landtage sestzustellen und nach denselben ein Statut vorzulegen dürfte doch etwas schwierig sein. Ich würde mir daher den Antrag erlauben, an Stelle des Ausdruckes, nach den von der Enquete- und LandtagsKommission ausgestellten Grundsätzen zu setzen, unter möglichster Berücksichtigung der von der Enquete und Landtagskommission mitgetheilen Grundsätze. Es handelt sich nur um das Wort.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand). Wenn Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte über P. 1 für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Ritter von Dotzauer: Unter dem Ausdrucke "Grundsätzen" erscheint eigentlich das ganze Gesetz nicht alterirt. Es find nämlich die Vorschläge der Enquete-Commission bereits von der hohen Statthaltern für gut geheißen worden. Es winde nämlich das Gutachten der EnqueteCommission von der hohen Statthalterei einer Begutachtung unterzogen und wir haben uns auch dieser Ansicht angeschlossen, aber die Differenzen, welche zwischen der Ansicht der Enquetekommission und der Landtagskommission obwalten, sind von keiner großen Wesenheit. Übrigens finde ich den Antrag vollkommen in der Ordnung und konformire mich auch mit demselben im Namen der Kommission.

Oberstlandmarschall: Da sich der Herr Berichterstatter konformirt, so wird bloß Punkt 1 zur Abstimmung gebracht werden. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, da wir keine gedruckte Vorlage haben, es gleich zu ändern, daß es noch einmal verlesen werden kann.

Da wir zur Abstimmung schreiten werden, so ersuche ich den Herrn Ordner, die Herren hereinzurufen (Pause).

Dürfte ich bitten, daß die Herren sich auf ihre Sitze begeben möchten, damit man die Beschlußfähigkeit konsiatiren kann, sonst kann ich nicht abstimmen lassen.

Ich bitte, Herr Berichterstatter, den Punkt vorzulesen.

Referent Abg. Dotzauer: Punkt 1 würde nun so lauten: "Der Landesausschuß wird beauftragt u. s. w. " bis "in sich schließen, im nächsten Landtage den Entwurf eines nach den unter möglichsten Berücksichtigung der von der Equete- und Landtaqskommission aufgestellten Grundsätze.

Sn. sekr. Schmidt (ète): Zemskému výboru se ukládá, co se týèe tìch punktù, které atd. až šetøil co nejvíce zásad komisí enquetní a snìmovní ustanovených a t. d.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Punkt 1 ist angenommen.

Referent Abg. Dotzauer (liest): Der Landesausschuß wird beauftragt, durch die Bezirksausschüsse sämmtlichen Gemeindevorständen zur Kenntniß zubringen:

a)   daß der Statth-Erlaß vom 10. Juli 1864 Z. 41488 ausgehoben wurde und daß die Directiven vom 31. Mai 1833 Z. 21297 wieder in Wirksamkeit getreten find, wobei dieses Organisationsstatut unter einem zu republiziren wäre.

b)   Daß die Einbringung der Zwänglinge künftighin im Schubwege stattfinden könne, jedoch mit der Beschränkung auf die Fälle, in welchen nicht etwa von Eltern, Vormündern und dergleichen oder aber von der Gemeinde für die Einlieferung in anderer Weise und auf ihre Kosten vorgesorgt werden will.

Sekr. z. sn. Schmidt (ète):

Zemskému výboru se ukládá, aby prostøedkem okresních výborù pøedstavenstvùm obecním dal u vìdomost

a)  že vynesení místodržitelské ze dne 10. èervence 1864 è. 41488 pozbylo platnosti a že pravidla, dne 31. kvìtna 1833, è. 21297 vyhlášená vešla opìt v skutek, pøi èemž zároveò mìl by znovu vyhlášen býti tento statut organisaèný.

b)  Že se dopravování kázancù mùže na pøíštì díti tak jako dopravování hnancù, ale pouze v takových pøípadech, když rodièe, poruèníci a pod. aneb také obce dopravení nechtìjí obstarati jiným zpùsobem a vlastním nákladem.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Freiherr Kotz von Dobrž hat das Wort.

Abg. Freiherr Kotz von Dobrž: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß es mir nicht angemessen erscheint, durch die Bezirksvertretungen sagen zu lassen, daß ein Statthalterei-Erlaß aufgehoben wurde; wir haben ja eine allgemeine Kundmachung der Gesetze, das wissen Sie ja Alle; ich halte es für ganz überflüssig.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich). Da Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Abg. Ritter von Dotzauer: Von Seite der h. Statthaltern hat die Publikation bereits stattgefunden; es handelt sich aber hier um eine reine Gemeinde- oder Landesangelegenheit, und die Kommission ist von der Anschauung ausgegangen, daß eine Republizirung aus dem Grunde nothwendig sei, damit von Seite des Landesausschusses die Gemeinden abermals darauf aufmerksam gemacht werden, und daß man dadurch mehr zur Behebung oder Verminderung des Vagabundirens beitragen würde, als wenn von Seite der Statthaltern an die politischen Behörden eine Aufforderung erginge, welche übrigens bereits erlassen ist. Ich müßte daher auf dem Beschlusse der Kommission beharren.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Freiherrn Kotz, mir den Antrag schriftlich zu geben.

Freiherr Kotz von Dobrž: Ich bitte, es war kein Antrag, sondern lediglich eine Bemerkung, daß es unnöthig sei.

Oberstlandmarschall: Nach dieser Bemerkung des Freiherrn Kotz werde ich über den Punkt a) und b) abgesondert abstimmen lassen. Punkt a) lautet: (liest) a) der Statthaltereierlaß vom 10. Juli 1864 Z. 41480 aufgehoben wurde, und daß die Directiven vom 31. Mai 1833 Z. 21297 wieder in Wirksamkeit getreten sind, wobei dieses Organisationsstatut unter Einem zu republiziren wäre. Der Eingang lautet: Punkt 2. Landesausschuß wird beauftragt, durch die Bezirksausschüsse sämmtlichen Gemeindevorständen zur Kenntniß zu bringen, daß a) u. s. w.

Sekr. zem. sn. Schmidt (ète: ) Zemskému výboru ukládá se, aby prostøedkem okresních výborù veškerým pøedstaveným obecním dal vìdomost, a) že vynesení místodržitelské ze dne 10. èervence 1864 èís. 41480 pozbylo platnosti a že pravidla ze dne 31. kvìtna 1833 èísl. 21297 vyhlášená vešla opìt v platnost, pøi èemž zároveò by mìl znovu vyhlášen býti tento statut.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

b) Daß die Einlieferung der Zwänglinge künftighin im Schubwege stattfinden könne, jedoch mit Beschränkung aus die Fälle, in welchen nicht etwa von den Eltern, Vormündern u. d. gl. oder von der Gemeinde für die Einlieferung aus andere Weise oder auf ihre Koften vorgesorgt werden will.

Sekr. zem. sn. Schmidt (ète): Že se dopravování kázancù na pøíštì má díti tak, jako dopravování hnancù; ale pouze v takových pøípadech, když rodièe, poruèníci a t. pod., aneb také obce nechtìjí dopravování obstarati jiným zpùsobem a vlastním nákladem.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Punkt b) stimmen, die Hand zu erbeben. (Geschieht).

Der Punkt b) ist angenommen.

Berichterstatter v. D o tz a u e r (liest): Punkt 3.

Der Verwalter der Anstalt werde in's Ausland, zunächst nach Hohenstein in Sachsen gesendet, um Erfahrungen über die Einrichtung der dortigen Anstalten zu machen und allenfalls neue Arbeitszweige kennen zu lernen, worüber derselbe seiner Zeit Bericht zu erstatten habe.

Sekr. zem. sn. Schmidt (ète: ) Správce káznice vyslán buï do cizozemska., a sice pøedevším do Hohenšteinu v Sasku, aby o zøízení tamìjšího ústavu nabyl zkušeností a pøípadnì aby seznal nová odvìtví práce, o èemž má svým èasem podati zprávu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich).

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht). Angenommen.

Referent Ritter v. D o tz a u e r (liest): Punkt 4. Der Landesausschuß wird beauftragt, auf Grund der Beschlüsse und Wünsche der Enquete- und Landtagskommissionen und der von dem Verwalter im "Auslande gesammelten Erfahrungen alle jene Reformen durchführen, welche mit den Directiven vom 31. Mai 1833 nicht im Widerspruche stehen.

Snìm. sekr. Schmidt (ète: )

4. Zemskému výboru se ukládá, aby v základì usnesení a pøání komise enquetní a snìmovní, jakož na základì zkušeností správcem v cizinì nabytých, všecky opravy provedl, kteréž pravidlùm dne 31. kvìtna 1833 vydaným neodporují.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, die für denselben. stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Punkt 4 ist angenommen.

Ber. R. v. Dotzauer (liest): 5. Dem Vereine für das Wohl gebesserter Züchtlinge wird eine Subvenzion von 500 fl. gewährt, wogegen sich dieser Verein verpflichtet, eine zu vereinbarende Zahl von entlassenen Korrigenden in Arbeit unterzubringen.

Sekr. z. sn. Schmidt (ète): Jednotì pro blaho propuštìných kázancù dává se subvence 500 zl., zaèež jednota tato bude zavázána opatøiti práci jistému poètu propuštìných kázancù, o èemž státi se má s výborem zemským ushodnutí.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Gruß hat das Wort.

Dr. Groß: Ich wäre nicht in der Lage, in dieser Form dem §. 5 beizustimmen, wenn der Hr. Berichterstatter uns nicht darüber eine Aufklärung gibt. Es heißt nämlich bestimmt:

"Dem Vereine wird eine Subvenzion gewährt, wogegen er sich verpflichtet... " Hat diese Verpflichtung schon stattgefunden, dann finde ich den Punkt in der Ordnung; wenn es aber nur eine Voraussetzung ist, so müßte es anders lauten: "in Voraussetzung, daß der Verein sich verpflichtet., "

Ich behalte mir vor, nach der Erklärung des Hrn. Berichterstatters eventuell einen Antrag zu stellen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Es ist der Antrag, eine Subvenzion von 500 fl. dem Vereine zum Wohle entlassener Züchtlinge zu gewähren, auch in der Budgetkommission gestellt, von derfelben aber abgelehnt worden. Ich glaube in dieser Fassung, wie ihn der Hr. Berichterstatter vorgebracht hat, eignet sich auch der Antrag nicht wohl zur Annahme. Es ist nicht ausgedrückt, wie lange die Subvenzion zu dauern hat, ob alljährlich die Subvention anzusuchen wäre, oder ob die Subvenzion vielleicht auf immerwährende Zeit dauern soll. Das glaube ich, muß doch bei jedem Antrage bestimmt werden, ob ein für allemal, ob aus eine gewisse Zeitdauer oder ob für immer er Geltung habe, und so lange die Vereinbarung, die in diesem Antrage bezogen ist, nicht statt gefunden hat, glaube ich, wäre es nicht angemessen, die 500 st. zu bewilligen und die BudgetKommission hat geglaubt, daß wenn diese Vereinbarung statt gefunden hat, es auch im Jahre 1870 noch an der Zeit wäre, wenn es zweckmäßig erscheint, die 500 st. zu bewilligen. Für jetzt hat die Budgetkommission diesen Betrag von 500 fl. einzustellen abgelehnt.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Leeder hat das Wort.

Abg. Leeder: Ich mochte mir doch erlauben, die betreffende Post dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen. Ich würde jedoch den Beisatz beifügen, es hätte diese Subvenzion nur für das Jahr 1869 zu gelten. Es ist ein außerordentlicher Uibelstand bei der hiesigen Zwangsarbeitsanstalt, daß die Zwänglinge, wenn sie als gebessert entlassen werden, in ihre Heimat geschickt werden, wo sie beim besten Willen zur Besserung dem Laster wieder anheimfallen müssen. Es ist gar keine Möglichkeit vorhanden zu einer dauernden Besserung der Zwänglinge, denn, Wenn sie sich wirklich aus ehrliche Weise eine Unterkunft suchen, so gibt ihnen Niemand eine dauernde Arbeit oder Unterkunft.

In allen besser instruirten Instituten des Auslaudes besteht die Uibung, daß die Anstalt die gebesserten Zwänglinge nicht in ihre Heimat sendet, sondern daß sie sie in der Fremde, so weit als möglich vom Heimatsorte, aber in gesicherte Arbeit unterbringt.

Der Zwangsarbeitshaus-Verwalter hat bei der Enquête-Commission ein schweres Wort gesprochen, indem er sagte:

"Es beginne für den Zwängling des Prager Arbeitshauses die Strafe an dem Tage, wo er aus der Anstalt entlassen wird, " -und es ist leider nur zu wahr. (Bravo!) Es ist jedoch für die betreffende Anstalt ganz unmöglich, eine größere Zahl der Zwänglinge, wie sie im Jahre 1869 möglicher Weise als gebessert entlassen werden, in sichere Arbeit zu unterbringen. Die Anstalt hat nicht die Vorkehrungen hiezu, sie steht nicht im Rapport mit den Arbeitsgebern am Lande, und dieß ist zum Gelingen unbedingt nothwendig. Es wäre sehr zu bedauern, wenn auch nur ein einziger von den Zwänglingen d. I. 1869 der Besserung dadurch entzogen würde, daß man nicht in der Lage ist, ihn in eine gesicherte Arbeit zu geben, und da ist die Vermittlung des hiesigen "Vereins zum Wohle entlassener Sträflinge" wohl nicht zu entbehren. Dieser Verein hat die Mittel, die Zwänglinge auch entsprechend zu unterbringen, und es wird die Dauer des Jahres 1869 genügen, daß der Landesausschuß mit demselben für die Zukunft die weiteren Vorkehrungen treffe. Unbedingt nothwendig ist es jedoch, schon für das Jahr 1869 eine Posizion im Haushalte einzustellen, und zwar von 500 fl., um den geschilderten guten Zweck zu erreichen. Wir geben an Musikinstitute Unterstützungen, wir geben Unterstützungen zu ökonomischen Zwecken; ich glaube, wo es sich um die Besserung eines Menschen handelt, dürfen wir um so weniger zurückbleiben. (Bravo! links. ) Wenn übrigens das h. Haus den Betrag von 500 st. zu hoch finden sollte, so gibt es ein Mittel ihn zu ersparen: Man setze die Bewachung des Arbeitshauses um einige Mann herunter, es wird deshalb das Zwangsarbeitshaus doch bestehen und es ist gar nicht zu befürchten, daß die Leute auf und davon gehen. Es ist nicht so bald ein Zwangsarbeitshaus zu finden, welches so bewacht wäre, wie das hiesige, und es wäre sonach eine Herabminderung der Mannschastszahl das geeignete Mittel, um dem geschilderten Uebelstände abzuhelfen.

Ich bitte daher das hohe Haus über den Betrag von 500 fl. nicht zur Tagesordnung zu übergehen, sondern denselben für das Jahr 1869 zu bewilligen, und erlaube mir diesen Zusatzantrag für das Jahr 1869 zu stellen. (Bravo links. )

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterst. Ritter v. Dotzauer: Als Mitglied der Budgetkommission wurde mir die Petition vom Vereine zum Wohle entlassener Züchtlinge zum Referate zugestellt. Ich habe diese Petition in der Budgetkommission vorgetragen, blieb aber in der Minorität. Nachdem ich die Ehre hatte, durch mehrere Jahre Referent in der Budgetkommission für das Zwangsarbeitshaus zu sein, so ist mir - ich mochte sagen - die Organisirung und Verbesserung der Zwangsarbeitsanstalt einigermaßen am Herzen gelegen; ich bin ein zeitweiliger Besucher der Anstalt (Heiterkeit), lasse mir die Sache angelegen sein, und wenn ich Etwas mit meinen schwachen Kräften beitragen kann, so thue ich es wirklich gerne, um dieser Anstalt zur Verbesserung mit aufzuhelfen.

Meine Herren, lachen sie nicht darüber, daß ich ein zeitweiliger Besucher dieser Anstalt bin. Es ist leider Gott so, daß man die Landeszwangsarbeitsanstalt nicht kennt. (Bravo!) Ich spreche mich hier frei aus; ich war in einer Kommission von 9 Mitgliedern und bloß zwei Mitglieder hatten sich die Mühe genommen, die Anstalt zu besuchen (Hort!); erst bei der Berathung sind wir hinaufgegangen und haben die Anstalt angesehen. Im vorigen Jahre am 22. November, als die Berathung über die Enquetekommission stattfinden sollte, hat Niemand gewußt (Rufe: Hort!), wie es in der Zwangsarbeitsanstalt ausfieht; wir mußten die Berathung unterbrechen und sammt und sonders in die Zwangsarbeitsanstalt gehen, damit die Mitglieder, welche ein Gutachten abgeben sollten, ein Bild bekommen, wie es in einer Zwangsarbeitsanstalt aussieht.

Es ist das eine schone Ausgabe, wenn man verkommene und heruntergesunkene Menschen der Gesellschaft zurückführt. (Bravo!) Es ist das schon einiger Mühe werth, und wenn es auch einigermassen komisch klingt, so ist es doch, glaube ich, immerhin gut, wenn es Menschen gibt, die sich der heruntergekommenen Menschen annehmen, um sie zu bessern. (Bravo!)

In dieser Hinsicht besteht ein Verein zum Wohle entlassener Züchtlinge. Dieser Verein domizilirt in der Kornthorgasse, hat daselbst ein kleines Haus, und wirkt ruhig fort, ohne in der Oeffentlichkeit viel von sich sprechen zu machen. Dieser Verein ist schon wiederholt eingekommen um eine Subventionirung, denn seine finanzielle Lage ist nicht die beste, und zwar deswegen, weil hier Mißverständnisse obwalten. Wenn es heißt, für entlassene Züchtlinge, für Zwänglinge einen Beitrag zu leisten, da finden sich die wenigsten Menschen dazu geneigt, etwas beizusteuern. Die alten Gründer und Wohlthäter des Vereines sind nach und nach ausgestorben; der Verein ist also in seiner finanziellen Lage weit zurückgegangen, und stellte schon wiederholt die Bitte an den hohen Landtag um eine Subventionirung, wurde aber jedesmal abgewiesen. Dieses Schicksal traf ihn, wie ich schon die Ehre hatte zu bemerken, auch in der Budgetkommission.

Nun wir dachten aber doch, daß es gut wäre, wenn wir dem Vereine zu seinen Zwecken 500 fl. zuwenden konnten, und damit nicht das Budget für das Jahr 1869 alterirt werde, haben wir, wie ich in meinem Berichte vorgelesen habe, geglaubt, zu dieser Subvention dadurch einen Anfang zumachen, wenn wir die Wache reduziren. Wenn übrigens eingewendet worden ist, auf wielange dieß zu geschehen habe, und ob es sich auch auf den Fortbestand beziehen solle, so ist dieß ein gerechter Vorwurf. Ich würde also den Antrag so umändern: der hohe Landtag wolle beschließen, dem Vereine auf das Jahr 1869 vorläufig 500 fl. zu gewähren, jedoch unter dem Bedingnisse, daß der Verein für das Unterkommen einer gewissen Anzahl von Zwänglingen oder Züchtlingen, welche aus der Zwangsanstalt kommen, zu sorgen hat, jedoch insofern, als durch die Reduzirung der Wachmannschaft ein Ersparnis

übrig bleibt. So wird das Budget nicht alterirt und der Zweck ist erreicht.

Denn, meine Herren! die Sache ist die: Wenn ein Sträfling aus der Arbeitsanstalt kommt, so hat er in der Regel die Ansänge eines Handwerkes gelernt. Wenn der Mensch in die Zwangsarbeitsanstalt kommt, ist er ein arbeitescheuer, verkommener Mensch, der in seinem Leben nichts gelernt hat, dort wird er nun zur Arbeit angehalten, und wo möglich, wird ihm nach feinen Anlagen ein Handwerk gelehrt. Es versteht sich von selbst, daß er aus der Zwangsarbeitsanstalt nicht als vollkommener Handwerker herauskömmt. Nun fehlt aber hier in der Regel die Vermittlungsperson, die ihm eine Unterkunft, einen Platz schafft, wo er die begonnene Erlernung des Handwerkes vollenden könnte. Da ist also der Verein da: der Sräfling wird von Mitgliedern des Vereines in Empfang genommen, es wird ihm ein Unterstand in einer Werkstätte gegeben und der Mensch kann sich dann einmal durch das Handwerk, dessen Ansänge er in der Arbeitsanstalt erlernt hat, recht gut ernähren.

In dieser Richtung würde ich bitten, den Antrag zu genehmigen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Groß hat sich vorbehalten, einen Antrag zu stellen.

Dr. G r o ß: Ich erkläre mich vollständig zufrieden gestellt durch die Ausführungen des Berichterstatters.

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter hat den Antrag des Herrn Antragstellers Leeder ausgenommen, also glaube ich, Herr Leeder, Ihr Antrag entfällt somit.

Der Paragraph würde lauten:

5. Dem Vereine für das Wohl gebesserter Züchtlinge wird eine Subvention von 500 Gulden vorläufig für das Jahr 1869 unter der Bedingung gewährt, daß durch Reduzirung der Wachmannschaft ein Ersparniß erzielt werde, wogegen sich dieser Verein verpflichtet, eine zu vereinbarende Anzahl von entlassenen Corrigenden in Arbeit unterzubringen.

Sekr. zem. sn. Schmidt (ète): 5. Jednotì pro blaho propuštìných kárancù dává se subvence 500 zl. prozatím na rok 1869 za tou výminkou, když se stane úspora stenèením poètu strážníkù, zaèež jednota zavázána bude, opatøiti práci jistému poètu propuštìných kárancù.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für dielen Punkt stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Der Punkt ist angenommen.

Ref. Abg. Dotzauer (liest): Punkt 6. Der hohen Regierung gegenüber wird die Erwartung ausgesprochen, daß bei dem Umstände, als die Frage der Notionirung der Reichsgesetzgebung vorbehalten ist, dieselbe durch das im Reichsgrundgesetze vom 31. Dezember 1867 §. 11. k) (R. G. B. Nr. 141) zugesicherte Polizeistrafgesetz ihre beschleunigte Erledigung finden werde.

Sekr. z. sn. Schmidt (ète):

6. Naproti slavné vládì projevuje se oèekávání, že vydáním trestního policejního zákona dle ustanovení §. 11. lit. k) základního zákona øíšského ze dne 31. prosince 1867 (ø. zák. è. 141) rychlého vyøízení dojde zákonodárství soudnictví policejního, pùsobnosti rady øíšské vyhražené.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Ich bitte jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Punkt ist angenommen.

Ref. Abg. Dotzaner: Ich werde Euer Durchlaucht bitten, an das hohe Haus das Ersuchen zu stellen, daß von der dritten Lesung abgesehen Werde, weil die Zeit es nicht mehr zuläßt.

Oberstlandmarschall: Der Berichterstatter ersucht, das hohe Haus wolle die dritte Lesung gleich jetzt vornehmen, mit Umgangnahme von der Vorlesung mit Ausnahme desjenigen Paragraphen, welcher abgeändert wurde.

Berichterstatter Ritter von D o tz a u er (liest): "Dem Vereine für das Wohl gebesserter Sträflinge wird eine Subvention von 500 st. gewährt, vorläusig für das Jahr 1869 unter der Bedingung, daß durch Reduzirung der Wachmannschaft ein Ersparnis erzielt wird, wogegen sich dieser Verein verpflichtet, eine zu vereinbarende Anzahl von entlassenen Korrigenden in Arbeit unterzubringen. "

Sn. sek. Schmidt:

5. "Jednotì pro blaho propuštìných kárancù" dává se subvence 500 zl. prozatím na rok 1869, za tou výminkou, když se stane úspora ztenèením poètu strážníkù, zaèež jednota tato zavázána bude, opatøiti práci jistému poètu propuštìných kárancù.

Oberstlandmarschall: Ich erfuche jene Herren, welche diese Anhänge in dritter Lesung annehmen wollen, die Hand auszuheben. (Es geschieht. ) Sie find in dritter Lesung angenommen.

Wir schreiten nun zu den Reichsrathswahlen. Ich ersuche die Herren Abgeordneten, nach Abgabe der Stimmzetteln sich wieder aus ihre Plätze zu begeben, da ich nach Abgabe der Stimmzetteln eine Mittheilung zu machen habe.

Rücksichtlich der Vornahmen der Wahlen in den Reichsrath glaube ich solgenden Vorgang einzuhalten. Da Wahlen aus 5 Gruppen vorzunehmen sind, so stelle ich 5 Skrutinirungskommissionen auf; und zwar find dies die 3 Abtheilungen des Verifikatorenausschusses in der Zusammenstellung, wie sie die Funktion bisher abwechselnd versehen haben.

Dann ersuche ich in die vierte Commission die Herren:

Ritter von Limbeck Johann, H. Dr. Haßmann und H. Abg. Stöhr; und in die fünfte Commission die Herren:

Freiherrn Korb von Weidenheim Karl jun., den H. Graf Zedtwitz Karl Moritz und den Herrn Steffens einzutreten.

Diese fünf Skrutinirungscommissionen werden die Stimmzetteln von den Herren Landtagsabgeordneten, welche diese nach der Reihenfolge der 5 Wahlgruppen auf einmal abgeben, übernehmen, sodann sosort das Skrutimum vornehmen, und das Resultat dem Präsidium bekannt geben.

Für die erste Wahlgruppe Nro. 1. übernehmen also diese Skrutinirung: Freih. Adolf Riese-Stallburg, Dr. Mladý und Dr. Stengel.

Ich ersuche gleich hier an dem ersten Tische Platz nehmen zu wollen Die Skrutinirung wird aber im Bibliothekslokale vorgenommen. Für die dritte Wahlgruppe:

Freiherr Otto Wächter, Dr. Rziha und Dr. Leeder.

Ich bitte hier am zweiten Ende des Tisches Platz zu nehmen.

Für die vierte Wahlgruppe die Herren: Ernst Theumer, Kardasch und Dr. Gras.

Ich bitte vielleicht hier (auf den Tisch weisend) am Ende Platz zu nehmen.

Die Skrutinirung der dritten Wahlgruppe, wo Freih. Otto Wächter dabei ist, ist im Korektorenzimmer; die der sechsten Wahlgruppe, wo der H. Theumer dabei ist, ist im Dep. I. Bureau des Grasen Thun hier im ersten Stock.

Für die sechste Wahlgruppe: Ritter Johann Limbeck, Dr. Haßmann und H. Abgeordn. Stöhr; ich bitte im Bureau des Landesausschußbeisitzers Ritter von Kopetz die Skrutinirung vorzunehmen.

Für die neunte Gruppe: Freiherr Korb von Weidenheim Karl jun., Graf Zedtwitz Karl Moritz u. H. Abg. Steffens.

Ich bitte die Skrutinirung im Bureau Dep. 5. vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren in der Reihe, wie sie ausgerufen werden, die Wahlzettel abzugeben. - Ich bitte die Herren etwas ruhiger zu sein, damit die Namen gehört werden. (O. -L. -M. läutet. )

Landtagssekräter Schmidt: (verliest die Namen der Abgeordneten behufs Abgabe der StimmZettel. )

Oberstlandmarschall: (nachdem der Wahlakt vor sich gegangen war. ) Ich bitte die Curien zur Wahl zu schreiten, dann die Commissionen sich zu konstituiren und mir das Resultat bekannt zu geben. Ich werde die Sitzung jetzt unterbrechen, damit die Skrutatoren Zeit haben und die Kommissionen sich konstituiren und ich werde das hohe Haus ersuchen, aber dringend, die Stunde einzuhalten und um halb sünf Uhr sich wieder hier zur Sitzung einzufinden.

(Wiederaufnahme der Sitzung um 5 Uhr. ) -Oberstlandmarschall: (Nach wiederholter

Zählung. ) Das Haus ist beschlußfähig. (Heiterkeit. )

Das Resultat der Reichsrathswahlen ist folgendes:

Es wurden abgegeben 135 Stimmzetteln und es wurden gewählt aus der Wahlgruppe Nro. 1. des Großgrundbesitzes Freiherr Otto von Wächter mit 134 Stimmen, Karl Korb Freiherr von Weidenheim sen. mit 133 Stimmen.

Ich ersuche die Skrutinirungscommission, noch die Stimmzählungslisten beizubringen.

Aus der Wahlgruppe Nro. 3., beziehungsweise der Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammern H. Josef Schier mit 135 Stimmen.

Aus der Gruppe Nro. 4. der Abgeordneten der bezüglichen Städtewahlbezirke: H. Dr. Stanislaus Neumann mit 117 Stimmen.

17 Stimmen sielen aus Dr. Schwestka, 1 Zettel enthielt keinen Namen.

Aus der Gruppe Nro. 6. der Abgeordneten der Städtewahlbezirke H. Franz Ritter von Liebig mit 131 Stimmen. 4 Stimmen wurden versplittert.

Aus der Gruppe Nro. 9. H. Franz Peter Bibus mit 135 Stimmen.

In die Commission für die Angelegenheit der im Landtage nicht erschienenen H. Abgeordneten wurden gewählt a) von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 49 Stimmzetteln Graf Kokoøowa, Karl Freiherr von Weidenheim sen. und H. Fürstel mit 47 Stimmen.

Von der Kurie der Städte bei Abgabe von 46 Stimmzetteln: H. Dr. Banhans, H. Dr. Höfler, H. Dr. Klier, mit 46 Stimmen.

Von der Kurie der Gemeinden bei Abgabe von 21 Stimmzetteln H. Wolfrum, H. Dr. Wiener, H. Dr. Schmeykal mit 21 Stimmen.

Bei der Coustituirung wurde gewählt zum Obmann Herr Graf Kokoøowa, zum Obmannsstellvertreter Freiherr Korb von Weidenheim, zum Schriftführer Herr Fürstel.

In die Kommission für die Regierungsvorlage eines Statutes für die Curorte Böhmens wurden gewählt: von der Curie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Fürst Clary-Aldringen, Herr Abt Liebsch mit 41 Stimmen, Hr. Dr. Jaksch mit 31 Stimmen; von der Curie der Städte bei Abgabe von 36 Stimmzetteln Herr Stöhr, Herr Tachezy, Herr Dr. Knoll mit 36 Stimmen; von der Curie der Landgemeinden bei Abgabe von 21 Stimmzetteln Herr Dr. Banhans, Herr Halbmayer mit 20, Herr Göttl mit 18 Stimmen.

Bei der Constituirung wurden gewählt: zum Obmann Se. Durchlaucht Fürst Clary-Aldringen, zum Obmannsstellvertreter Herr Abt Liebsch, zum Schriftführer Hr. Dr. Knoll.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über, u. z. zum Berichte der Petitions-Commission. Ich würde den Herrn Dr. Hanisch ersuchen, da derselbe unwohl ist, vielleicht zuerst die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. Dr. Hanisch: Die Petitions-Commission genießt wohl das Privilegium, daß sie ihre Berichte und Anträge nicht drucken fassen muß; indessen hätte sie sich hiezu in den folgenden Fällen für verpflichtet gehalten - der Wichtigkeit der Sache wegen; aber bei der drängenden Eile ihrer und auch der Sitzungen des h. Hauses war sie wohl nicht in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen; sie war kaum in der Lage, Uebersetzung der Anträge besorgen lassen zu können, und ich erlaube mir daher die Bitte, der Petitions-Commission nachsehen zu wollen, daß sie die Drucklegung dieser Berichte nicht veranlaßte.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, das hohe Haus wird damit einverstanden sein; es ist immer so geübt worden.

Berichterst. Dr. Hanisch (liest): Nr. 86; de prs. 7. Sept. 1868. pet. Petition der deutschen Gemeinden Netschetin, Hurz und Lukowa, Wirschin, Neudorf und Leopoldsdorf, Neustadtl, Preitenstein und Plachtin, Wilkischau und Lusetin, Leschowitz und Dobrawitz, Tschisotin, Wisotschan, Ratka und Kotanschen, Bärenklau und Mastung, Krasch, Potok und Kamennahora, Mösing, Zwolle und Rabenstein - um Ausscheidung aus dem Manetiner und Zusammenlegung mit dem Luditzer Bezirke.

Nr. 145. de prs. 22. Spt. 1868 pet. Petition der Gemeinde Rading um Ausscheidung aus dem Petschauer Gerichts- und Karlsbader politischen Amtsbezirke und Zutheilung zu dem Gerichts- und politischen Amtsbezirke Luditz; beide Petitionen überreicht durch den Herrn Abg. Dr. Bauhaus.

Die petirenden deutschen Gemeinden des Manetiner Bezirkes führen an, daß der nationale Friede die beste Sicherung des Rechtsstaates sei und daß die soweit als möglich selbstständige und unabhängige Stellung der beiden Nationalitäten auch im Bezirke derzeit eine Nothwendigkeit sei, weil die Nichtübereinstimmung in den politischen Anschauungen nicht nur die Vertretungen alterire, sondern auch den schädlichsten Einfluß auf den socialen Verkehr ausübe.

Die Gefahr für den Rechtstaat liege daher in der leicht zu befürchtenden Benützung dieses Zwistes für die destruktiven Zwecke der dem Rechtsstaate überhaupt feindlichen Parteien.

Das beste Mittel diesen Uebelstand zu beheben, finden Die Petenten in der Zusammenlegung der Gemeinden und in der Uibereinstimmung der territorialen Grenzen der Bezirke mit den nationalen Grenzen derselben. Die Möglichkeit, den deutsch nationalen Charakter im politischen Leben zu ungeschmälertem Ausdrucke bringen zu können, erbitten sich nun die Petenten und stützen sich hiebei auf art. 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger.

Endlich betonen sie ihren socialen und geschäftlichen Verkehr, welcher auch derzeit trotz ihrer Trennung von Luditz mit dieser Stadt und ihrer ganz deutschen Umgebung in viel regerer Weise


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