Čtvrtek 24. září 1868

Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Z. 36., Rubr. VII. Verschiedene Einnahmen 20 fl.

Sekr. sněm. Schmidt (čte: )

Č. 36., rubr.. VII. rozličné příjmy 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Punkt angenommen. Berichtest Abg. Wolfrum (liest): Landesirrenhausfond lit. F. Z. 37., Rubr. I. Aktivinteressen 909 fl.

Sn. s. Schmidt (čte):

Fond blázince lit. F.

Č. 37., rubr. I. úroky aktivní 909 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Antrag angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum (liest):

Z. 38., Rubr. II. Ertrag der Realitäten. §. 1. Zur Z. 38., Rubr. II.

Rubrik II. "Ertrag der Realitäten" wird um 897 fl. erhöht und mit 2108 fl. festgesetzt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 38., rubr. II. užitek z nemovitostí.

§. 1. k č. 38., rubr. II. Rubrika II. "výnos z nemovitostí" zvyšuje se o 897 zl. a stanoví se sumou 2108 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Antrag angenommen. Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Z. 39., Rubr. III. Verpflegs-, Heil- und Leichenkostenvergütung 58500 fl.

§. 2. Zur Z. 39., Rubr. III.

Die Rubrik III. "Verpflegsvergütung" wird um 3500 fl. erhöht und mit 58. 500 fl. festgesetzt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 39., rubr. III. nahražené ošetřovací, léčebné a pohřební útraty 58500 zl. §. 2. k č. 39., rubr. III.

Rubrika III. "náhrada za opatřování" zvyšuje se o 3500 zl. a stanoví se sumou 58500 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas erinnert, ist der Punkt angenommen. Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Z. 40., Rubr. IV. Verschiedene Einnahmen 1140 fl.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 40., rubr. IV. rozličné příjmy 1140 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Punkt angenommen. Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Landes-Zwangsarbeitshausfond. Lit. G., Z. 41. Rubr. I. Activ-Interessen 5132 fl.

Sn. s. Schmidt (čte): Fond káznice. G. č. 41., rubr. I. Úroky aktivní 5132 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Punkt angenommen. Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Z. 42., Rubr. II. Ertrag der Realitäten. §. 1. Zur Z. 42., R. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Vermiethung der Gärtnerwohnung in

Nro. 102-4 und die Adaptirung eines Stalles in Nro. 102-4 zu einem Verkaufsgewölbe, dessen Vermiethung zu veranlassen; die Rubrik II. "Ertrag der Realitäten" wird um 250 fl. erhöht und mit 1820 fl. eingestellt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 42., rubr. II. Užitek z nemovitostí, §. 1. k čís. 42., rubr. II. Zemskému výboru se ukládá, aby zahradníkův příbytek v domě čís. 102-IV. pronajal i aby v témž domě chlév jeden na krám upravil a jej pronajal. Rubrika II. "výnos z nemovitostí" zvyšuje se o 250 zl. a stanoví se sumou 1620 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Punkt angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum (liest):

Z. 43., Rubr. III. Ertrag der Fabriks- und Arbeitsanstalt.

§. 2. Zur Z. 43 R. III.

Rubrik III. "Ertrag der Fabriks- und Arbeitsanstalt" wird um 500 fl. erhöht und mit 2500 fl. bestimmt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 43., r. III. Výtěžek z továrny a pracovny. §. 2. k čís. 43., rubr. III. Rubrika III. "výnos z továrny a pracovny" zvyšuje se o 500 zl. a stanoví se sumou 2500 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, ist der Punkt angenommen. Berichterst. Abg. Wolfrum (liest): Z. 44., R. IV. Verpflegs-, Heil- und Leichenkostenvergütung. §. 3. Zur Z. 44., R. 4. In R. IV. "Verpflegs-, Heil und Leichenkostenvergütung" werden statt präliminirter 32 Köpfe 42 a 84 fl. angenommen und wird die angestellte Summe von 2688 fl. auf 3528 fl. erhöht, sonach die Rubrik IV. mit 3885 fl. festgesetzt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 44., rubr. IV. Náhrada ošetřovacích, léčebných a pohřebných útrat. §. 3. K čís. 44., rubr. 4. V rubrice IV.: "Náhrada za náklad na ošetřování atd. " místo rozpočtených 32 hlav stanoví se 42 hlav po 84 zl. a rozpočtená suma 2688 zl. zvyšuje se na 3528 zl.; tudíž rubr. IV. stanoví se sumou 3885 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, nehme ich den Punkt für angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum (liest):

Z. 45. R. V. Verschiedene Einnahmen 250 fl.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Č. 45., rubr. V. Rozličné příjmy 250 zl.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, nehme ich den Antrag für angenommen.

Berichterst Abg. Wolfrum (liest): Es sind Somit sämmtliche Posten der Bedeckung erschöpft; wir übergehen nun zu Art. II.

(liest): Durch die in diesem Voranschlage bei den Rubriken der einzelnen Fonde aufgeführten Einnahmen wird ein Betrag von 511. 908 fl. gedeckt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Článek II. Příjmy uvedenými v tomto rozpočtu, při rubrikách jednotlivých fondů uhražují se výdaje sumou 511. 908 zl.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Art. II. stimmen, die Hand zu erheben.

(Es geschieht. )

Der Art. II. ist angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Der Abgang verändert sich nach den Beschlüssen des h. Hauses, insofern als er nicht mehr mit 1, 648. 886 fl. sich beziffert, sondern 1, 646. 836 fl. beträgt. Der Art. III. wird daher lauten: Zur Deckung des Abganges von 1, 646. 836 fl. wird die Entnahme einer Summe von 70000 fl. aus den disponiblen Kassaresten und ein Zuschlag von 10 Kreuzern von jedem Gulden der direkten Steuer ohne außerordentlichen Zuschlag bewilligt und der Ertrag dieses Steuerzuschlages mit 1, 591. 523 fl. bestimmt.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Článek III. Na uhražení schodku 1646836 zl. má se vzíti 70000 zl. z pokladničních přebytků po ruce jsoucích a povoluje se přirážka 10 kr. z každého zlatého daní přímých bez mimořádné přirážky; výnos této přirážky ustanovuje se sumou 1, 591. 523 zl.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Art. III. stimmen, die Hand zu erheben.

(Es geschieht. )

Er ist angenommen.

Berichterstatter Wolfrum: Art. IV. Die zur Ausgabe für das Jahr 1869 bewilligten mit Ablauf desselben entweder gar nicht oder doch nicht vollständig verwendeten Beträge können auch noch im Jahre 1870 zu den, in den gegenwärtigen Beschlüssen vorgezeichneten Zwecken und innerhalb der durch dieselben festgesetzten Ansätze verwendet werden, doch sind die diesfälligen Leistungen in der Rechnung für das Jahr 1870 dem Dienste Des Jahres 1869  zur Last zu schreiben.

Die Bewilligung der aber auch im Jahre 1870  nicht zur Verwendung gelangenden Beträge erlischt jedoch mit letztem Dezember 1870 mit alleiniger Ausnahme jener Beträge, welche zur Bedekkung stehender Bezüge, wie: Gehalte, Pensionen, oder Zinsen bestimmt sind.

Sekr. z. sn. Schmidt (čte):

"Článek IV. Peněz povolených na r. 1869, kterýchž by se bylo do konce roku buď částečně aneb docela neupotřebilo, může se upotřebiti též ještě r. 1870 k účelům těmito usnešeními předepsaným v mezích jimi stanovených; leč musejí se výplaty takové připsati v účtech na r. 1870 na výlohy správy z r. 1869. Povolení však peněz, kterých by se ani r. 1870 neupotřebilo, posledním dnem prosince 1870, vyjímajíc toliky ony sumy, kteréž na uhražení stálých výdajů, jako jsou služné, výslužné, úroky a t. p. ustanoveny jsou.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche für den Art. IV. stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht)

Art. IV. ist angenommen.

Berichterstatter Wolfrum: Nachdem somit die Anträge der Budgetkommission sub. 1. Genehmigung gefunden haben, erlaube ich mir auf Punkt 2 einzugehen und zu beantragen:

Ein hoher Landtag wolle beschließen: 2. Die im Berichte bezogenen, der Budgetkommission zur Berichterstattung zugewiesenen Sachen für erledigt erklären.

Sn. s. S ch m i d t (čte):

Za druhé: Záležitosti ve zprávě uvedené a komisi budžetní k podání zprávy přikázané prohlašují se za vyřízeny.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welch dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

P. 2 ist angenommen.

Berichter statter Wolfrum: 3. Es werde die hohe k. k. Regierung angegangen, baldigst eine verläßliche Zählung der im Königreiche Böhmen befindlichen Irren vorzunehmen und das Resultat an den Landesausschuß zur weiteren Mittheilung an den Landtag gelangen lassen.

Dr. Uchatzy: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Uchatzy hat das Wort.

Dr. Uchatzy: Hohes Haus! Wenn ich mir erlaube, zu diesen Punkten der vorgeschlagenen Resolutionen noch in eine Antrag zu bringen und zwar jetzt erst, ba ich selbst Mitglied der Budgetkommission war, so ersuche ich vor Allem die übrigen Mitglieder der Budgetkommission, diese verspätete Antragstellung zu verzeihen, indem ich erst nach Drucklegung des Berichtes in die Kenntniß des Antragsgegenstandes gekommen bin.

Ich kann jedoch diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne in dieser Beziehung meinen Ansichten nicht vollkommenen Ausdruck zu verschaffen.

Die Budgetkommission hat zur Bedeckung des Abganges von 1, 576. 836 fl. zwei Wege offen gehabt und zwar den einen dahin gehend, daß sie den Steuerträger Durch einen Mehrzuschlag belasten könne, den anderen Weg aber dahingehend, daß sie bei Vermeidung von größeren Landesumlagen jede Auslage vermieden haben wolle und einen Zuschuß von 7000 fl. aus dem Kapitalienstande des Landes votirt hat.

Es ist, meine Herren, eine bedenkliche Ziffer, welche uns in unbedecktem Passivstande von 1576836 fl. diesmal wieder entgegentritt.

Es ist wahr, beide Mittel, welche diese Summe ohne weitern Aufschlag zur direkten Steuer zu tilgen möglich machen, sind richtig, aber ich gebe ihnen, meine Herren, zu bedenken, daß diese Mittel keineswegs anhaltend und dauernd sind, um auch trostvoll in die Zukunft Miefen zu können.

Wir muffen uns die bedeutenden Lasten gegenwärtig halten, welche auch für künftige Zeiten ins Budget einzustellen sein werden.

Ich will nicht alle dielenigen Rosten und Rubriken nennen oder nur bezeichnen, die möglicherweise dazu beitragen werden, das Budget zu erhöhen und unsere Lasten auch zu vermehren, aber Darauf will ich vorzüglich aufmerksam machen, daß eine Post vom hohen Landtage nicht übersehen werden kann, es ist der von Jahr zu Jahr in der Kostspieligkeit sich steigernde Utraquismus des Landes.

Ich glaube, meine Herren, ich habe nicht erst nöthig, sie darauf aufmerksam zu machen, daß wir allen Ernstes auf Mittel und Wege sinnen müssen, um, wenn die Palliativquellen, nämlich die Zuschüsse aus dem Kapitaliensonde des Landes und endlich die weitere Verminderung und Streichung der Ausgabsposten unmöglich sein wird, auf gründlichere und nachhaltigere Abhilfsmittel zu kommen.

Ich erlaube mir in dieser Beziehung meinen Gedanken den berechtigten Ausdruck dahin verleihen zu dürfen, wenn ich glaube, daß ein gründliches Mittel in einer allgemeinen Regulirung der Steuer liegt.

Ich habe bereits Gelegenheit gefunden, als Berichterstatter bei der Revision der Wahlreform darauf hinzuweisen, daß eine Steuerregulirung, namentlich in Böhmen driugend nothwendig sei, und daß in dieser Beziehung auch die Regierung die betreffenden, nothwendigen Reservate sich vorbehalten

Wenn wir aber von einer Steuerregulirung sprechen, so will ich durchaus nicht, meine Herren, jene Angelegenheiten speziell bezeichnen, welche in die Steuerregulirung fallen, es gehört allerdings diese Steuerregulirung der Reichsvertretung.

Ich wollte mir jedoch erlauben, in dieser Beziehung nur eine Resolution des Landtages zu provoziren.

Aber unter dem betreffenden Schlagworte der Steuerregulirung schlägt ein weiteres besonders durch, und das ist die Regulirung der Biersteuer. (Bravo!)

Ich glaube, meine Herren, es ist nicht zur unrechten Zeit, daß ich dieses Wort im Landtage spreche. Die Herren werden sich erinnern, daß zur Erzielung der "Regulirung der Bickrsteuer schon vielfache Versuche gemacht worden sind von Seite der Verpflichteten, theils bei dem Reichsrathe, theils im h. Landtage, daß ferner diese Steuer, welche in Oesterreich, was das Ungenügende derselben anbelangt, in Europa einzig dastehend ist, vielfachen Beschwerdegrund gebildet und noch bildet.

Es ist, wie bekannt, der Modus, auf welchem diese Steuer deruht, derjenige, der die Steuer nach der Menge und Beschaffenheil der Bierwürze auferlegt.

Diese Stenergesetzgebung ruhrt aus dem Jatre 1849 her, folglich aus einer Zeit, seit welcher fast 20 Jahre verflossen sind. Die Bedürfunte haben sich gesteigert und es ist des Bier, ich n. öchte sagen, das flüssige Brod der Bevölkerung geworden. (Brvo! Bravo!)

Es ist aber auch, mas die wissenschaftliche Behandlung dieser Besteuerungsfrage anbelangt, und was sie Praris det ifft, darüber gar kein Zweifel mehr obwaltend, daß die Regulirung dieser Steuer eintreten müsse. Denn sie ist erstens kostspielig für den Staat, eine ganz ungerechte Steuer, gibt zu vielen Verationen Aulas und besördert nur die Defraudation. (Bravo!)

Ich crlaude mir daher nachstehenden Antrag dem h. Hause zur Berücksichtigung und Annahme zu empfehlen, und zwar dürfte er Platz sinden in den Resolutionen, und zwar vor der Resolution 3.

Der Antrag lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Nach Absatz "zwei" ist ein neuer als dritter einzuschalten und habe zu lauten:

"Es wird der hohen k. k. Regierung eine allgemeine Steuerreform und insbesondere die Reform der Biersteuer zur eingehenden Würdigung empfohlen. " (Rufe: Bravo! Sehr gut!)

Sn. sekr. Schmidt (čte): Pan Dr. Uchatzy navrhuje: Slavný sněme račiž se usnésti takto: " Po odstavci druhém nechť se vřadí co odstavec třetí, který má znít:

Odporučuje se slavné vládě všeobecné upravení daní a hlavně upravení daně z piva k podrobnému uvážení. "

Oberstlandmarschall: Ich werde diesen Antrag zur Unterstützung bringen, und ersuche diejenigen Herren, welche ihn unterstützen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Ist hinzeichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlosen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort!

Berichte statter Abgeordneter Wolfrum: Ich habe gar nichts gegen diesen Antrag einzuwenden; nur erlaube ich mir hinsichdich der Begründung die Bemerkung, daß der Abgeordnete immer vom Kapitalienstand des Landes gesprochen, aus welchem die 70000 fl. entnommen werden, Das ist nicht richtig; diese werden ans dem Kassareste genommen; einen solchen Kapitalienstand haben wir nicht, um demselben so große Summen entnehmen zu können. Sonst habe ich gegen den Autrag selbst ganz und gar nichts.

Oberstlandmarschall: Da dieser Antrag jetzt eingeschaltet werden soll, so werde ich ihn zur Abstimmung bringen.

Der Antrag lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Nach Absatz zwei ist ein neuer als drittel einzuschalten mit habe zu lauten:

Es wird der hohen k. k. Regierung eine allgemeine Steuerreform und insbesondere die Reform der Biersteuer zur eingehenden Würdigung empfohlen.

Sekr. z. sn. Schmidt (čte): Slavný sněme račiž se usnésti takto:

"Po odstavci druhém nechť se vřadí co odstavec třetí, který má znít:

Odporučuje se slavné vládě všeobecné upravení daní a hlavně upravení daně z piva k podrobnému uvážení.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum: 3. nun 4. "Es wird die h. k. k. Regierung angegangen, baldigst eine verläßliche Zählung der im Königreiche Böhmen befindlichen Irren vorzunehmen und das Resultat an den Landesausschuß zur weiteren Mittheilung an den Landtag gelangen laßen. "

Oberstlandmarschall: Wurde bereits vorgelesen, ich werde also abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum: Hoher Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, behufs der Durchführung der, zu Folge Landtagsbeschlusses vom 6. März 1866 mit dem Jahre 1869 (der Aktivirung der Kosmanoser Irrenhaus-Filiale) eintretenden Reorganisirung der Landes-Irrenanstalt zur Besetzung der dort neu systemisirten, so wie in Kosmanos einstweilen projektirten Posten des Sanitäts-Verwaltungspersonales rechtzeitig einen Konkurs auszuschreiben, um die möglichste Konkurrenz tüchtiger Kräfte zu erzielen. "

Sn. sekr. Schmidt (čte): Zemskému výboru se ukládá, aby za účelem provedení reorganisace zemského blázince, kteráž se následkem sněmovního usnesení ze dne 6. března 1866 otevřením filiálky blázince v Kosmanosích počátkem r. 1869 státi má, vypsal v pravý čas konkurs k obsazení služebných míst personálu zdravotního a správního v blázinci zemském nově systemisovaných a pro Kosmanosy prozatím navržených, tak aby se docílilo co možná největší konkurence zdatných sil.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum: Hoher Landtag wolle beschließen:

"Der Landesausschuß wird beanftragt, für die Landesirrenanstalt das zur zweckentsprechenden Leitung nothwendige Statut nebst Instruktion und Hausordnung mit Zuziehung des bei der neuen Organisirung zu bestellenden Irrenhaus-Direktors zu entwerfen und nach geschehenem Einvernehmen mit der k. k. Regierung auch einzuführen.

Sn. sekr. Schmidt (čte): Sl. sněme račiž uzavříti:

"Zemskému výboru se ukládá, aby pro zemský blázinec v porozumění se správcem blázince, jenž bude při nové organisaci jmenován, zdělal statut k účelnému vedení ústavu potřebný spolu s instrukcí a řádem domácím, i aby pak, srozuměv se s c. k. vládou, k jeho provedení také přikročil.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Es würde jetzt als Punkt 7 die Resolution, welche in dem Antrage des Herrn Dr. Roser gestellt ist, wenn er angenommen wird, einzuschalten sein.

Dr. Roser: Ich bitte E. Durchlaucht hier bloß eine stylistische Aenderung vornehmen zu dürfen, nämlich daß es nach den Worten "H. Landtag wolle beschließen" heiße:

"Der Landesausschuß wird beauftragt. "

Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet:

"Der h. Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, die Frage über den Fortbestand der Findelhausanstalt sei einer Kommission -

Ich bitte ihn umzuändern, in dieser Stylisirung kann ich ihn nicht zur Verlesung bringen.

Ich werde einstweilen den Antrag des Prof. Dr. Ritter v. Hasner zur Abstimmung bringen. Es ist wohl Alles eins, ob dieser als Punkt 7 steht oder der andere. Er lautet:

Der Landesausschuß wird beauftragt, eine Kommission von Sachverständigen zu berufen, welche bei Berathung über die nothwendigen Reformen der äußeren Findelverpflegung, namentlich auch die Grundsätze der Uibergabe der Findlinge an die eigene Mutter in Erwägung zu ziehen hat. Uiber das Resultat hat der Landesausschuß seiner Zeit dem Landtage Bericht zu erstatten.

Sn. sekr. Schmidt (čte): Zemskému výboru se ukládá, by sestavil komisi znalců, která by při poradě nutných reform stran zevnějšího opatřování nalezenců jmenovitě zásadu odevzdání nalezenců vlastním matkám v úvahu vzala, o čemž později výboru zprávu podati má.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage des H. Prof. Dr. Ritter von Hasner zustimmen, die Hand zu erheben. (Es geschieht. ) Er ist angenommen.

Ich werde jetzt über den Antrag des Dr. Roser abstimmen lassen.

Er lautet: Hoher Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, eine Kommission bestehend theils aus seiner Mitte (Rufe: "seinen Abgeordneten!") theils aus Abgeordneten der Regierung, theils aus Männern der Wissenschaft einzusetzen, um über die Frage über den Fortbestand dieser Anstalt zu berathen und dem nächsten Landtage diesbezügliche Vorschläge zu machen.

Sn. sekr. Schmidt (čte): Sl. sněme račiž uzavříti, zemskému výboru se ukládá, aby sestavil komisi složenou ze zástupců vlády, země a mužů vědy, kteráž by se raditi měla, zdaliž dům nalezenců ještě dále trvati má, a která by příštímu sněmů k tomu čelicí návrhy učinila.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Herrn Dr. Rofer beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Es ist Minorität. Der Antrag ist gefallen.

Berichterst. Wolfrum: Wegen der Kürze der Zeit, die uns zu Gebote steht, fowie wegen der Dringlichkeit des Gegenstandes erlaube ich mir die dritte Lesung der Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1869 zu beantragen und dabei auch um die Ermächtigung zu bitten, nur jene Artikel vorlesen zu dürfen, welche eine Aenderung erlitten haben.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas einwendet, so nehme ich diesen Antrag für angenommen an.

Ref. Wolfrum (liest): Art I

Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werden für das Jahr 1869 auf 2, 158. 744 fl. festgestellt, wovon die in dem nachfolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen.

Sněm. sek. Schmidt (čte):

Zemské výdaje království českého na rok 1869 ustanovují se vesměs sumou 2, 158. 744 zl., z níž částečné sumy, v následujícím rozpočtu uvedené, připadají na jednotlivé fondy a jejich rubriky.

Ref. Wolfrum (liest): Art. 2. unverändert, Art. 3. Zur Deckung des Abganges von 1, 646. 836 fl. wird die Entnahme einer Summe von 70. 000 fl. aus den disponiblen Kassaresten und ein Zuschlag von 10 Kreuzern von jedem Gulden der direkten Steuer ohne außerordentlichen Zuschlag bewilligt und der Ertrag dieses Steuerzuschlages mit 1, 591. 523 fl. bestimmt.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Článek III.

Na uhražení schodku 1, 646. 836 zl. má se vzíti 70. 000 zl. z pokladničných přebytků po ruce jsoucích a povoluje se přirážka 10 krejcarů z každého zlatého daní přímých bez mimořádné přirážky; výnos této přirážky ustanovuje se sumou 1, 591. 523 zl.

Ref. Wolfrum: Art 4. unverändert.

Sn. sek. Schmidt (čte): Čl. 4. nezměněn.

Ref. Wolfrum: Ausgaben.

1. Alinea unverändert; 2. ebenfalls unverändert.

Zwischen die erste und zweite Alinea ist einzufügen:

beiden Töchtern nach dem seligen Professor

Balling wird zusammen eine Gnadengabe von 500 fl. bewilligt und zwar einer Jeden 250 fl.

Die vierte Alinea hat im letzten Punkte statt 127. 748 fl. 127. 948 fl., sonst unverändert, zu lauten.

Sněm. sek. Schmidt (čte):

Dcerám zesnulého profesora Ballinga dar z milosti 500 zl. a sice každé 250 zl. budiž vřaděn mezi odstavec druhý a třetí. Ve 4. pak odstavci má státi na místě 127. 748 zl. 127. 948 zl., jinak jest odstavec nezměněný.

Ref. Wolfrum: §. 2, §. 3, §. 4, §. 5 unverändert.

Art. 7. Landesfond unverändert.

Der Regina Kuchyňka wird die Erhöhung der jährlichen Gnadengabe von 120 fl. auf 200 fl. und der Maria Schöbl eine jährliche Gnadengabe bis zur Erlangung der Erwerbsfähigfeit oder einer anderweitigen Versorgung mit 60 fl. bewilligt.

Die Rub. VI. "Guadengaben" wirb mit 1270 fl. eingestellt.

Snem. sekr. Schmidt (čte: ) Článek 7.

V §. 2. Regíně Kuchyňkové povoluje se zvýšení ročního daru z milosti se 120 zl. na 200 zl. a Marii Schöblové roční dar z milosti 60 zl. až do času, kdy bude schopna výdělku, aneb bude jinak zaopatřena.

Rubr. VI. Dary z milosti staví se do rozpočtu s 1270 zl.

§. 3. Unverändert, §. 4. 1. Alinea unverändert.

Die 2. (heißt: Bei Zahl 2, Subventionen an Vereine und Gesellschaften, wird die Post a) der patriotische ökonomischen Gesellschaft um 5000 fl. ermäßigt und mit 5500 eingestellt und sonach die Rubrik XI. die Landeskultur statt 55. 350 fl. nur 51. 230 fl. eingestellt. Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Verwendung der für die öffentlichen Anstalten und Korporationen aus Landesmitteln bewilligten Subventionen, so wie über die Thätigkeit dieser Anstalten Bericht abzuverlangen.

§. 5, 6, 7, 8 unverändert.

Artikel 8. Landesgebärhausfond. 1, 2, 3 unverändert.

Art. IX. Landesfindelhausfond. §. 1, 2, 3, 4 unverändert.

Art. X. Landesirrenhausfond § 1, 2, 3, 4, 5, 6 unverändert.

Art. XI. Zwangsarbeitshausfond §. 1. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 unverändert.

Einnahmen.

Art. XII. Böhmischer Domestikalfond. §. 1, 2, 3 unverändert.

Art. XIII. Bubenčer Fond. §. 1 unverändert.

Art. XIV. Landesirrenhausfond. §. 1, 2, unverändert.

Art. XV. Landeszwangsarbeitshausfond. §. 1, 2, 3 unverändert.

Ich beantrage die 3. Lesung der vorgelesenen

Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1869 anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche in der 3. Lesung für das Gesetz stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Ref. Wolfrum: Ich erlaube mir 2 Petionen vorzubringen, sie werden nur eine sehr kurze Zeit in Anspruch nehmen. Sie liegen der Budgetkommission zur Berichterstattung vor und betreffen 2 Ansuchen au das hohe Haus um Vergütung der Vorspannauslagen aus dem Landesfoude. Die Bezirksvertretung von Řičan hat im Jahre 1866 die Worspannfuhren für die königlich preuß. Armee geleistet mit Anzahl von 307 fl. Fuhrgeld und einem Geldbetrag von 38. 211 fl., so hat es wenigstens die Bezirksvertretung festgestellt.

Die Bezirksvertretung ersucht nun den hohen Landtag, diese Vorspannsgelder aus dem Landesfonde auszuzahlen. Die Budgetkommisson konnte nicht umhin, als auf den Vorgang, wie er schon früher beachtet wurde, nämlich auf den Vorschlag der Petitionskommission hinsichtlich einer ähnlichen Petition des Bezirkes Arnau, worüber zur Tagesordnung Übergängen wurde, Rücksicht zu nehmen und darnach vorzugehen.

Die Budgetkommission beantragt daher, über das Gesuch der Bezirksvertretung von Řičan um Vergütung der an die Preußen geleisteten Vorspänne zur Tagesordnung zu übergehen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte: )

Budžetní komise navrhuje, sl. sněme račiž o žádosti okresního zastupitelstva Řičanského za náhradu za dodávání přípřeží vojsku pruskému z důchodů zemských přejíti k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen, und ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage der Budgetkommission Beistimanen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Eine gleiche Petition ist von der Bezirksvertretung von Neustraschitz eingelangt, nur mit dem Unterschiede, daß sie eine Vergütung für Vorspänne an kön. sächs. und k. k. österreichische Truppen verlangt.

Analog dem früheren Borgange beantragt die Budgetkommission ebenfalls, der hohe Landtag wolle über das Gesuch der Neustraschitzer bezirksvertretung um Vergütung für die den kön. sächsischen und k. k. österreichischen Truppen geleisteten Vorspänne zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte: )

Budžetní komise navrhuje, sl. sněme račiž o žádosti okresního zastupitelstva Novostrašeckého za náhradu král. saskému a c. k. rakouskému vojsku dodávaných přípřeží přejíti k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen min zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bericht der Budgetkommission Nr. 313, über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1869 und Nr. 316, Bericht der Budgetkommission betreffend die Feststellung der Frist zur Anmeldung der Grundlasten behuts ihrer Ablösung.

Es wird dieser Gegenstand nur sehr kurze Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde dann die Sitzung auf eine Stunde unterbrechen und ersuche daher die Herren noch auszuharren.

Berichterstatter L e e d e r: Ich bitte das hohe Haus, zwei Druckfehler in dem Berichte der Budgetkommission zu berichtigen.

Der erste ist in dem 3. Absatz der ersten Seite (Unruhe. Der Oberstlandmarschall läutet), wo die Worte "Hinzurechnung des Zuschlages für Reisekosten per 1000 fl" wegzulassen sind und hätte der Absatz zu lauten: "nach Abrechnung des Betrages pr. 300 fl. stellt sich der Gesammtaufwand u. s. w.

Ein zweiter Druckfehler ist auf der zweiten Seite in der eisten Zeile des Schlußabsatzes, wo statt den Worten "ob auch" zu setzen ist "obgleich". Die Budgetcommission hat an dem Voranschlage des Grundentlastungsfondes für das J. 1869 lediglich eine Aenderung bei den Regiauslagen vorgenommen, indem sie die Reiseauslagen pr. 300 fl. in der Subr. I. b. 6 abstrich.

Es dürften die betreffenden Reiseauslagen nicht nothwendig sein, um so weniger, als in den Jahren 1866, 67, und 68 keine dergleichen Auslagen wirklich vorgekommen sind. Uebrigens hat sich die Budgetcommission dem Voranschlage in allen leinen Details angeschlossen, weil derselbe auf dem bestehenden Systeme basirt ist, und sie erlaubt (ich daher folgende Anträge zu stellen:

A. Die Steuerumlage zu Handen des Grundentlastungsfondes wird für das Jahr 1869 in der bisherigen Höhe von 6 1/2% festgesetzt.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte: ) Berní přirážka ve prospěch vyvazovacího fondu stanoví se na rok 1869 tak jako posud 6 1/2 %.

Oberstlandmarschall: Wenn Jemand etwas einzuwenden hat, so ersuche ich jene Herren, welche dafür sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ber. Dr. Leeder: B. Die verschiedenen Ausätze des Voranschlages des Grundentlastungsfondes für das J. 1869 werden genehmigt, wie folgt: Bei dem Erfordernisse 1) Regiekosten: A) allgemeine Kosten 37521 fl.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte: ) B) Rozličné sumy rozpočtu fondu vyvazovacího na rok 1869 schvalují se jak následuje: Co se týče potřeby: I. Náklad na režii: A) Náklad všeobecný sumou 37. 521 zl.

Oberstlandmarchall: Wenn Niemand


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