kränkliches schwächliches Kind zur Pflege bekommt, daß dieses auch bei der forgsamsten Pflege nicht aufkommt, so ist das natürlich, daran ist aber nicht die Pflege Schuld. Uibrigens ist eine ausgiebige Kontrolle da; die Ärzte hier zu Lande sind sich trotz der geringeren Entschädigung ihrer heiligen -Pflicht bewußt, und üben sie auf die strengste Weise, davon bin ich überzeugt. Es geschieht in Prag von denjenigen, welche die äußere Verpflegung zu überwachen haben, das möglichste. Es wäre wohl eine Reform wünschenswerth, und wenn das hohe Haus fich dazu entschließen wollte, so müßte natürlich ein Kommissionsantrag vorangehen, ob der Grundsatz zu adoptieren sei, das soviel als möglich und thunlich die Kinder ihren eigenen Muttern zur Verpfleguug übergeben werben: Dieses könnte auf Grund eines einfachen Modus stattfinden.
Man würde der armen Mutter dann, welche genöthigt ist, ihr Kind in der Gebäranstalt zur Welt zu bringen, dieses Kind zur Vepftegung geben.
Indem die Mutter im Stande ware, für eine kleine Subvention ihr in der Gebäranstalt geborenes Kind in eigene Verpflegung zu nehmen z. Bdurch Gewährung einer Quote von 3 fl. monatlich, wie es z. B. in Frankreich üblich ist. Es würden dadurch sehr viele Mütter in die Lage kommen, ihre eigenen Kinder selbst verpflegen zu können. Wir würden dadurch einem humanen Prinzip, dem Prinzip der Steigerung der Mutterliebe, der Steigerung einer bessern Verpflegung der Kinder Vorschub leisten. Es ist also in der That wünschenswerth, daß eine Kommission dazu bestellt werde, oder vielmehr, daß die bereits bestehende Kommission zusammentrete, um über die Reform des Findebvesens bereits in der nächsten Session dem hohen Hause entsprechende Anträge vorlegen zu können. Aber den Vorwurf in Bezug auf das Findelwesen überhaupt und namentlich "auf das Findelwesen in Oesterreich möchte ich wenigstens vom Standpunkte meiner Erfahrung aus nicht akceptiren.
prof. Jacksch: Ich erluube mir nur Wenige Worte zur Aufklärung. Uiber das Findelwesen wurde in der Landtagssession vom J. 1865 viel debattirt und eben weil der hohe Landtag einsah, daß in dem Findelwesen eine Reform eintreten müsse, wurde eine Kommission niedergesetzt unter dem Vorsitze des Grasen Franz Thun, solange dieser eben im LandesAusschusse thätig war. Die Kommission ist nicht aufgelost worden, wurde aber nicht mehr von ihrem Präsidenten zusammenberufen und die Sache ist auf sich selbst stehen geblieben. Ich mochte darauf aufmerksam gemacht haben, daß bereits eine Kommission besteht, die von dem hohen Landtage genehmigt wurde nnd daß eben feit der Zeit, wo Graf Franz Thun von feiner Stellung zurückgetreten ist, die Sitzungen der Kommission unterbrochen worden sind und es ist wohl meine Meinung, daß die Sizzungen dieser Enquete-Kommission wieder aufgenommen Werden könnten, wodurch den Wünfchen des Hr. Dr. Roscr und das Hr. Collegen Hasner entsprochen werden konnte.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Tedesco.
Dr. Tedesco: Eben dem, was Herr Prof. Iacksch soeben angeführt hat, kann ich nur vollkommen beistimmen.
In der damaligen Session des Landtages wurde der Beschluß gefasst, daß vor Allem ein Gutachten der medicinschen Facultät eingeholt werden soll, und daß darnach eine Kommission zusammengestellt werden solle aus Sachverständigen, welche über die Reform des Findelwesens zu berathen und ein Gutachten zu erstatten hätte. Das Gutachten der medicinischen Facultät wurde eingeholt, und dieselbe hat sich für den Fortbestand des Findelwesens erklärt, jedoch enizelne Verbesserungen angetragen; aber auch die Kommission hat bereits getagt und einzelne Anträge an den Landesausschuß gestellt. Der damalige Referent des Landesausschusses hat einzelne dieser Anträge sowohl von Seite des Doktorenkolleginns, als auch von Seite der Kommission bereits in Wirksamkeit gesetzt, jedoch nicht alle. Zu den bereits in Wirksamkeit gesetzten gehört aber theilweise auch tie Aushebung des ehemals bestandenen Verbotes, daß man den eigenen Müttern die Kinder in Verpflegung gebe, das wird theilweisc auch jetzt bereits in der hiesigen Findelanstalt geübt, daß man den eigenen Müttern die Kinder gibt und ihnen Die Vergütung zukommen läßt. Es wäre allerdings aber wünschenswerth, daß das noch in größerem Umfange jedoch mit den nöthigen Vorsichten, die dabei unumgänglich nothwendig sind, gewährt werde. Ich glaube, daß es nichts anderes bedarf, als des Wunsches des gegenwärtigen Referenten im Landesausschusse, damit er wiederum die Kommission zusammenberufe oder dieselbe neu ergänze. Was bezüglich der Sterblichkeit in der hiesigen Anstalt gesagt wurde, weife ich einfach auf das Budget hin. Wenn die statistischen Beilagen, die dem Budget beigegeben worden sind, wirklich beigedruckt worden wären, wie es die Budgetkommission in der vorigen Session verlangt hat, so würde das h. Hans Gelegenheit haben, sich daraus selbst überzeugen und jedes Mitglied hätte daraus die Uiberzeugung Schöpfen können, daß Seit einigen Jahren die Sterblichkeit in der hiesigen Anstalt sich bedeutend vermindert hat und von Jahr zu Jahr abnimmt, eben in Folge der getroffenen Verbesserungen in den Einrichtungen.
Dr. Roser: Ich bitte ums Wort.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Hr. Dr. Roser hat das Wort.
Dr. Roser: Der erste Redner Herr Prof. Hasner - (Rufe: Schluß. )
Oberstlandmarschall - S t ellv e rt r e t e r: Es wird der Schluß der Debatte verlangt. Ich bitte zu entschuldigen. Ich bitte jene Herren, welche den Schluß der Debatte verlangen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Ich bitte H. Dr. Roser.
Es hat sich von dem Antrage auf Schluß der Debatte noch H. Dr. Roser und H. Prof. Hasner zum Worte gemeldet.
Ich werde ihnen noch das Wort ertheilen.
Dr. Roser: H. Prof. Hasner sprach von der Verpflegung. Ich will nicht bezweifeln, daß sich der H. Professor von den Verbesserungen selbst überzeugt hat; aber ich glaube, meine Herren, daß sie sich selbst ein Bild ausmalen könnten, wenn sie erfahren, wie eine Pflegemutter Kinder bekommt, und wenn sie erwägen, wie es möglich ist, daß oft eine ganze Familie mit dem Pfleglinge lebt. Gegenüber dem H. Dr. Tedesco erlaube ich mir zu bemerken, Wenn er sagt, daß durch die Berathungen alles mögliche geschehen ist.
Ich erlaube mir bloß zu erwähnen, daß das Land gar nichts davon hat, daß die Debatten wahrscheinlich auf dem Papiere gestanden und nicht zur Wirklichkeit gekommen sind. Ich konformire mich daher mit dem Antrage des H. Dr. Hasner.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Herr Dr. Professor Ritter von Hasner hat das Wort.
Dr. Prof. Ritter von Hasner: Ich habe nur den Antrag zu formuliren, welchen ich zu stellen hätte. Der Antrag lautet nämlich: "Der Landesausschuß wird beauftragt, eine Kommission von Sachverständigen zusammenzuberufen, welche bei der Berathung über die nothwendigen Reformen der äußeren Findel-Verpflegung, namentlich auch die Grundsätze einer Uibergabe der Findlinge an ihre eigenen Mütter in Erwägung zu ziehen haben wird, und hat der Landesausschuß hierüber seiner Zeit dem Landtage Bericht zu erstatten. "
Oberstlandmarschall- Stellvertreter: Der Antrag des Herrn Dr. Ritter von Hafner lautet: Der Landesausschuß wird beanftragt, eine Kommission von Sachverständigen zusammenzuberufen, welche bei der Berathung über die nothwendigen Reformen der äußeren Findel-Verpflegung, namentlich auch die Grundsätze einer Uibergabe der Findlinge an ihre eigenen Mütter in Erwägung zu Ziehen haben wird, und hat der Landesausschuß hierüber seiner Zeit dem Landtage Bericht zu erstatten.
Snìm. sekr. Schmidt:
Zemskému výboru se ukládá, aby sestavil komisi znalcù, kteráby pøi poradì o potøebných opravách stran zevnìjšího opatøení nalezencù jmenovitì také zásady o odevzdání nalezencù vlastním matkám v úvahu vzíti mìla. a aby o tom pozdìji zemský výbor snìmu zemskému zprávu podal.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter:
Ich werde diesen Antrag zur Unterstützung bringen; ich bitte jene Herren, welche für diesen Antrag zu stimmen gesonnen sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht)
Er ist hinreichend unterstützt.
Ich mochte mir also erlauben zu bemerken, bezüglich dieser Anträge ist die Debatte schon geschlossen.
Hat der Herr General-Berichterstatter etwas zu bemerken?
Berichterst Wolfrum: Wie die zwei geehrten Herrn Vorredner bemerkt haben, ist schon vor vier Jahren die nämliche Frage im h. Landtage verhandelt worden und ist über diese Angelegenheit eine Kommission bis jetzt in Tätigkeit. Wenn beide Herren mit ihren Anträgen das bezwecken, daß ein Bericht dieser tagenden Kommission oder, wo dieß nicht möglich wäre, einer anderen Kommission vorgelegt werde, so habe ich gar nichts einzuwenden gegen diese Anfrage, - nur würde ich bitten, sie am Schluße der vorgeschlagenen Resolution anzufügen.
Oberstlandmarschall -Stellvertreter: Ich würde der Anschauung des Herrn Generalberichterstatters mich anschließen. Es ist nämlich im Eingange des Berichtes, mit welchem das Budget für das Jahr 1869 vorgelegt wurde, am Schlusse der Antrag gefallt, der h. Landtag wolle beschließen, die einzelnen Resolutionen und insbesondere die Resolution, welche Aufträge an den Landesausschuß enthält, sind am Ende des Berichtes anzufügen und es scheint mir nun auch, daß der Antrag des H. Dr. Ritter v. Hasner, als auch der zweite Antrag des Hr. Dr. Roser unter die Anträge gehören, welche von Seite der Budgetkommission als Resolutionen beantragt sind. Ich würde, wenn das h. Haus damit einverstanden ist, die Abstimmung über die beiden Anträge dermalen aussetzen und sie vorbehalten jener Zeit, wo das hohe Haus über die ron der Budgetkommission beantragten Resolutionen abstimmen wird. Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so nehme ich an, daß das hohe Haus mit dieser meiner Anschauung einverstanden ist und wir können weiter fortgehen.
Berichterst. Abg. Wolfrum: Landes-Findelhausfond. Lit. E.
Post Nr. 71. Rub. I. Befoldungen und Zulagen der Beamten 6499 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): è. 71. R. I. Služné a pøídavky úøedníkù 6499 zl.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Wenn Niemand Etwas dagegen zu bemerken hat, so ist dieser Antrag, fortlaufende Post Nr. 71. Rub. I. Besoldungen und Zulagen der Beamten mit 6499 fl. als angenommen zu betrachten.
Berichterstatter Wolfrum: Post Nr. 72. R. II. Besoldungen und Löhnungen der Diener 1278 ff.
Snìm. sekr. Schrnidt (ète):
è. 72. II. Služné a mzdy sluhù 1278 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Nichts dagegen bemerkt wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Berichterstatter Abg. Wolfrum: Nro. 73. R. III. Qutartiergelder 513 fl.
Sekr. zems. Schmidt (ète):
è. 73. R. III. Pøíbyteèné 513 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Nichts dagegen bemerkt wird, so nehme ich den Antrag für angenommen an.
Berichterstatter Abg. Wolfrum: Nro. 74. R. IV. Entschädigung für Emolumente 225 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): Náhrady za pøípadky 225 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Nichts dagegen bemerkt wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Berichterstatter Abg. Wolfrum: Nro. 75. R. V. entfällt; Nro. 76. R. VI Beiträge 1141 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): è. 75. R. V. odpadá, è. 76. R. VI. Pøíspìvkové 1141 zl.
O b e r st l a n d m a r sch a ll-S t e ll v e r t r e t e r: Wenn dagegen Nichts bemerkt wird. so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Berichterst. Wolfrum: Nro. 77. R. VII Kanzlei- und Amtserfordernisse 296 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète): è. 77. r. VII. Potøeby kanceláøské a úøední 296 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Nichts dagegen bemerkt wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Berichterstatter Wolfrum: Nr. 78. R. VIII Remunerationen und Aushilfen 366 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète):
è. 78. r. VIII. Odmìny a pomoci 366 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wenn Nichts dagegen bemerkt wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Berichterstatter Wolfrum: Nro. 79. R. IX. Erhaltung bestehender Gebäude 350 fl.
Snìm. sek. Schmidt (ète):
èís. 79. r. IX. Záchova budov 350 zl.
Berichterst. Wolfrum: §. 7. Die Rubrik IX. "Erhaltung der Gebäude" wird um 94 fl. ermäßigt und mit 350 fl. eingestellt.
Sekr. z. sn. Schmidt (ète): Rubrika IX. "Záchova budov snižuje se o 94 zl. a stanoví se sumou 350 zl.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas dagegen einzuwenden hat, so erkläre ich diesen Antrag für angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 80. X. Steuern und Gaben mit 1774 fl.
Snem. sekr. Schmidt (ète: )
è. 80. X. Danì a dávky s 1774 zl.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter:
Wenn keine Einwendung geschieht, erkläre ich den Punkt für angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 81. XI. Diäten und Reisekosten mit 68 fl.
Snìm. sekr. Schmidt (ète: )
è. 81. XII. Diéty a cestovné s 68 zI.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Geschieht keine Einwendung, so nehme ich den Autrag für angenommen.
Refer. Abg. Wolfrum: Z. 82. XII Verpflegökosten für Findlinge außer dem Hause mit 104. 000 fl.
§ 2. Zur Z. 82, Rubr. XII. Die Rubrik XII. "Verpflegskosten für Findlinge außer dem Hause" wird um 3200 fl. herabgesetzt, und mit 104. 000 fl. eingestellt.
Sn. sekr. Schmidt: K èís. 82., rub. XII.
§. 2. Rubrika XII. "náklad za ošetøování nalezencù mimo ústav" snižuje se o 3200 zl. a stanoví se sumou 104. 000 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a ll - S t e llv.: Wenn Nichts dagegen eingewendet wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 83, Rubr. XIII. Regiekosten mit 22190 fl.
§. 3. Zur Z. 83. Rub. XIII. Die Rubrik XIII. "Regiekosten" wird in der Post 8 von 670 fl. auf 570 fl. und in der Post 9, Reinigung" von 2000 fl. auf 1800 fl. ermäßigt und die ganze Rubrik mit 22. 190 fl. eingestellt.
Sn. sekr. Schmidt: K èís. 83., rub. XIII. §. 3. Rubrika XIII. "náklad na režii" snižuje se v položce 8. se 670 zl. na 570 zl. a v položce 9. "èistìní" s 2000 zl. na 1800 zl., celá pak rubrika stanoví se sumou 22. 190 zl.
O b e r st l a n d m a r s ch a 11 - S t e l1 v e r.: Wenn nichts dagegen bemerkt wird, nehme ich den Punkt für angenommen an.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 84, XIV. Pensionen für Beamte und Diener mit 600 fl.
Sn. sekr. Schmidt: È. 84, XIV. Výslužné úøedníkùm a sluhùm s 600 zl.
Oberstlandmarschall-Stellv.: Wenn Niemand Etwas einwendet, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 85, XV. Pensionen für Witwen mit 1102 fl.
Sn. sekr. Schmidt: È. 85, XV. Výslužné vdovám s 1102 zl.
Der Herr Oberstlandmarschall übernimmt wieder den Vorsitz. )
Oberstlandmarschall: Wenn feine Einwendung geschieht, so ist der Antrag angenommen.
Ref. Abg Wolfrum: Z. 86, XVI. Erziehungsbeiträge mit 67 fl.
Sn. sekr. Schmidt: È. 86, XVI. Vychovací pøíspìvky sirotkùm s. 67 zl.
Oberstlandmarschall: Geschieht keine Einwendung, so nehme ich den Antrag für angenommen an.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 87, XVII. Provisionen mit 229 fl.
Sn. sek. Schmidt: È. 87, XVII. Provise s 229 zl.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts eingewendet wird, angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z. 88, XVIII.
§. 4. Zur Z. 88, R. 18.
In der Rubrik XVIII. "Gnadengaben" wird die auf den Findelhausfond entfallende Quote, der Gnadengabe für die vier Kinder der Agnes Žlab mit 80 fl. aufgenommen und die Rubrik "Gnadengaben" mit 319 fl eingestellt.
Sn. sekr. Schmidt: §. 4. K èís. 88, rub. 18.
V rubriku XVIII. "Dary z milosti" klade se suma 80 zl. co dary z milosti ètyrem dìtem Anežky Žlabové na fond nalezencù vypadající a tudíž se rubrika "dary z milosti" stanoví sumou 319 zl.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts dagegen bemerkt wird, so erkläre ich den Antrag für angenommen.
Ref. Abg. Wolfrum: Z 89, XIX. Verschiedene Ausgaben mit 293 fl.
Sn. sekr. Schmidt: È. 89, XIX. Rozlièné výdaje s 293 zl.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts bemerkt wird, so nehme ich den Punkt für angenommen an.
Berichterst. Abg. W o l f r u m: Landesirrenhausfond lit. F. Z. 90, Rub. I. Besoldungen der Beamten und Diener, dann Bestallungen 28964 fl. §. 1. Zur Z. 90, Rub. I. In der Rubrik I. "Besoldungen und Löhnungen" wird in Subrubrik 1. Irrenanstalt Prag" die Post d "Gehalt und Nebenbezüge des amovirten kontrolirenden Materialrechnungsführers Franz Witzovský mit 700 fl. 36 kr. ausgeschieden, in Subr. 2. "Irrensiliale Kosmanos" der Posten des Portiers statt mit 300 fl. aus 240 fl. ermäßigt und die Rubrik I. mit 29. 804 fl. richtig gestellt und festgesetzt.
Sn. sekr. Schmidt: Fond zemského blázince è. 90, rub. I. Služné úøedníkùm a služebníkùm, pak mzdy a platy služebné 28964 zl. §. 1. k è. 90, rub. I. služné platy a mzdy" v podrubrice 1. "blázinec v Praze" sumou 100 zl. 36 kr. co služný plat i s vedlejšími pøípadky býv. kontrolujícího poèet vedoucího materiálu Františka Witzovského; v podrubrice 2. "filiálka blázince v Kosmanosích" snižuje se položka 300 zl. pro vrátného na 240 zl a rubrika I. upravuje a stanoví se tudíž sumou 29. 804 zl.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Forster hat das Wort.
Abg. Dr. Forst er: In dem Betrage von 28964 ff. sind auch die Gehalte des Primärarztes der Kosmanoser Irrenanstalt in der Hohe von 1200 fl. und der Gehalt des Sekundärarztes im Betrage von 400 fl. mit inbegriffen.
Meine Herren, ich muß offen gestehen, daß ich diese Disparität in den Besoldungen zwischen Primär- und Sekundärarzt nicht für gerechtfertigt halte, denn beide sind graduirte Arzte, beide stehen auf fast gleicher Höhe wissenschaftlicher Bildung.
Soll der Zweck, den der Landesausschuß bei Kreirung dieser Sekundärarztensstelle im Auge hatte, auch erreicht werden, soll der Sekundärarzt dem Primärarzie zur Unterstützung und Stellvertretung beigegeben werden, dann ist es nach meiner Ansicht unvermeidlich, daß mau einen schon erfahrenen und mit den speziellen und eigenthümlichen Verhältnißen des Irrenwesens vollkommen vertrauten Arzt aufnehmen müsse.
Ich bin auch fest überzeugt, daß sich nicht leicht ein junger graduirter Arzt finden wird, welcher die Irrenanstalt in Kosmanos besucht, um da psychiatrische Studien zu machen. Ich bin fest überzeugt, daß es ein solcher vorziehen wird, an der Mutteranstalt zu bleiben, wo ihm zugleich Gelegenheit geboten ist, frische Fälle zu beobachten und mit diesen die Ausbildung in anderen medizinischen Wissen zu vereinigen.
Der Gehalt von 400 fl. ist wirklich viel zu gering, als daß ein Arzt auch bei den bescheidensten Ansprüchen davon leben konnte. Ich erlaube mir zu erwähnen, daß ein Irrenarzt, vermöge der ganz eigenthümlichen Verhältnisse der Irrenanstalt an eine externe Praxis gar nicht denken kann und daher lediglich aus seinen Gehalt angewiesen ist. Ich gebe den Herren weiter zu erwägen, daß der Beruf eines Irrenarztes keineswegs ein beneidenswerther ist, und daß wir Alles aufbieten müßen, ihm seine materielle Stellung wenigstens erträglich zu machen.
Meine Herren, zögern wir nicht in diesem Augenblicke, einen Mann zu unterstützen, in dessen Händen die Pflege unserer armen geisteskranken Mitmenschen gelegen ist, und erhöhen wir den Gehalt des Sekundärarztes zu Kosmanos von 400 fl.
aus 600 fl.
Ich stelle daher den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen: Es sei der Gehalt des Sekundärarztes zu Kosmanos mit 600 fl. festzustellen, und es sei der im Landesvoranschlag pro 1869 unter P. Nr. 90, Rub. I. angenommene Gesammtbetrag an Gehalt 28964 fl. auf 29164 fl. zu erhöhen.
Slavný snìme raèiž se usnésli takto: služba sekundárního lékaøe v blázinci Kosmanoském budiž ustanovena na 600 zl. pro rok 1869 v položce I. na 29164 zl. na místo 28964 zl.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, ist dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Wünscht noch Jemand das Wort?
Herr Dr. Klier hat das Wort.
Dr. Klier: Wie aus der Vorlage des Landesausschußes hervorgeht, so ist eben die Besetzung der Arztstelle, so wie der übrigen Stellen in Kosmanos nur provisorisch und es ist der Antrag aus diese Gehaltstufen von 1200 und 400 fl. nicht blos von dem hohen Landesausschuße, sondern auch von der Budgetkommission einstimmig anerkannt worden, eben weil es nur ein Provisorium für ein Jahr ist, und erst nach vollständiger Acquirierung des Antrages nothwendig sein wird, für definitive Anstellungen Sorge zu tragen. Wenn ich aber auf die eigentliche Begründung meines verehrten Hr. Vorredners eingehe, der darum eine Erhöhung von 400 fl. auf 600 fl. beantragt, weil der Arzt, der sich mit der Heilung von Irren beschäftigt, keine externe Praris haben kann, weil ein solcher Arzt große Opfer bringen muß u. s. f. und weil ein solcher Arzt gewiß dann um einen geringeren Gehalt die definitive Anstellung nicht annehmen wird, so muß ich doch bemerken, daß diese Argumente auf den vorliegenden Fall gar nicht passen, denn es handelt sich eben nur um einen Sekundärarzt, um einen Arzt, welcher sich erst in seinem Fache ausbilden soll, dem es daher eine Unterstützung ist, wenn man ihm etwas zahl., während er sich in dem Fache ausbildet. Ich muß bemerken, daß diese Sekundärärzte nicht definitiv angestellt werden, sondern auf eine bestimmte Zeit von 3 Jahren und dann wenn man ihnen nicht ausdrücklich die Fortsetzung der Praxis erlaubt, das Haus verlassen müssen.
Bei solchen Umständen finde ich diesen gegen den Landesausschuß und gegen den einstimmigen Antrag der -Budgetkommission gestellten Antrag nicht für gerechtfertigt und empfehle dem h. Hause, ihn zu verwerfen.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Lumbe hat das Wort.
Dr. Lumbe: Ich will nur noch einiges ergänzen, was eben der geehrte Herr Vorredner sehr gründlich bezeichnet hat, nämlich, daß Diese Gehaltsbestimmungen in der Vereinbarung mit den alten Aerzten geschehen find, daß diese Gehalte durch ein Jahr probeweise gegeben wurden und daß, wenn man nur die Stellung eines Secundärarztes genau kennt, man diese 400 fl. nicht zu gering findet; denn er hat nebstdem noch freie Wohnung, er hat ein Gärtchen bei der Wohnung, er hat Die Beheizung und noch 400 fl. baares Geld.
Ich erlaube mir zu sagen, daß es grundsätzlich seit langem von der Regierung festgestellt war, daß die Secundärstellen nie als ganze Stellen zu betrachten sind, sondern nur als Durchgangsposten, nämlich um den jungen Medicinern die Gelegenheit zu bieten, sich auszubilden, und ich mochte wünschen, daß aus dieser Rücksicht auch eine größere Theilnahme und ein größerer Wechsel an diesen Stellen stattfinde, daß jeder Arzt im Stande wäre ein oder zwei Jahre in einer solchen Stellung zu verbringen.
Diese Secundärposten sind von der Regierung immer nur auf 2 Jahre bestimmt worden, jedoch, wenn es der Arzt wünscht, kann er um eine Verlängerung von mehr als 2 Jahren einkommen.
Ich erlaube mir noch einen Umstand hier zu erwähnen, um zu zeigen, daß der geehrte zweite Herr Vorredner die Sache" nicht ganz richtig nicht.
In andern Ländern z. B. in England zahlt man der Anstalt bedeutende Summen, um einige Zeit als Secundärarzt angestellt zu sein, so z. B. in London-Hospital zahlt der Sekundärarzt bis 100 Pfund jährlich, um nur die Gelegenheit zu haben, reiche Erfahrungen sammeln zu können.
Dort wird der angestellte Arzt nicht nur nicht honorirt, sondern er muß selbst noch ein Honorar bezahlen.
Bei uns ist die humane Auffassung seit jeher von Der Regierung geübt worden, daß man den kaum promovirten jungen Arzt in eine Anstalt aufnimmt, mit einem kleinen Gehalte von 120 fl. für die erste Zeit; später mit 200 fl. und als Assistent erhält man die höchste Stelle der untergeordneten Aerzte mit 400 fl., wie ich selbst die Ehre hatte, so in die Praris einzutreten.
Ich glaube, meine Herren, daß daraus die h. Versammlung entnehmen könne, daß bei der Bemessung der durchlaufenden Posten nebst 400 fl. mit Naturalquartier, Licht und Beheizung, welche man von der Anstalt bekommt und dem Genuße eines Gärtchens bei der Anstalt für sie doch nicht so kärglich gesorgt ist, und ich glaube dem hohen Hause anempfehlen zu können bei dem ursprünglichen Satze von 400 fl. zu verbleiben.
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pauer hat das Wort.
(Rufe: Schluß. )
Es ist Der Schluß der Debatte beantragt.
Ich ersuche die Herren, welche für den Schluß der Debatte stimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Er ist angenommen.
Hr. Dr. Pauer hat das Wort.
Sonst ist Niemand eingeschrieben.
Dr. Pauer: Ich kann mich trotz der Ausführungen der beiden unmittelbaren Hrn. Vorredner ihrer Ansicht nicht anschließen, ich muß mich im Gegenteil entschieden für den Antrag des Herrn Dr. Forster aussprechen.
Ich muß mein Befremden erklären und mein Bedauern darüber ausdrücken, daß im Schöße der Commission, welche über die Organisation der Kosmanoser Irrenanstalt berathen hat, der Antrag gestellt worden ist auf eine Besoldung von 400 fl. für die Stelle eines Secundärarztes und dieß umsomehr, als Hr. Dr. Lumbe, der unzweifelhaft Referent war, selbst Arzt ist.
Wenn man nach Kosmanos als junger Arzt geht, so ist das keine berufsmäßige Durchgaugsstelle, sondern mit dem Gehalte von 400 fl. eher eine Stelle zum Durchgehen wohl schon im ersten Vierteljahre.
(Heiterkeit. )
Ich werde aus Zeitersparnis auf eine Besprechung der Bedürfnisse der Aerzte in unseren Tagen nicht eingehen, denn man kennt gewiß die wissenschaftliche und sociale Stellung des Arztes hinlänglich, um zu wissen, daß er heute mehr als 400 fl. jährlich bedarf.
Man will ihn doch nicht anweisen, daß er
Schulden mache, mit den Irren speise, oder auf ihre Kosten lebe.
Wenn Hr. Dr. Klier vermeint, daß es eine Stellung sei, wo man sich ärztlich ausbilden könne, so muß ich der Ansicht entschieden widersprechen.
Man wird bei unheilbaren Irren sich doch nicht ausbilden wollen; ich wüßte nicht, in was; heilen kann man sie nicht und Experimente, physiologische oder medikamentöfe, wird man mit den Irren nicht machen dürfen.
Wenn der Herr Vorredner von Englands Aerzten sprach, so sind dort unzweifelhaft die Eltern der Mediziner sehr reiche Leute und letztere sind wohl gut dotirte Studenten; sie können in einem großen Hospital in England dafür zahlen, daß sie mehr lernen.
Bei uns sind aber ganz andere Verhältnisse, und wenn der Herr Dr. Lumbe von seinem Eintritte in die Krankenanstalt vor 30 oder 40 Jahren sprach, nun ich beneide ihn immer, daß er damals so eintreten konnte.
Damals waren junge Doktoren eine sehr gesuchte Waare (Heiterkeit), die arme Spitalpraxis war vielleicht nicht die Hauptsache, in der Stadt und auf dem Lande fanden sie nebenbei eine große Privatpraxis.
Damals waren es günstige Verhältnisse, welche sich mit den heutigen nicht vergleichen lassen.
Wenn man nun heute neue Stellungen für Aerzte ereirt, so möge man doch darauf Rücksicht nehmen, daß sie anständiger creirt werden; denn Amtsdiener- Befoldungen soll man Aerzten nicht mehr geben.
Das liegt, glaube ich, nicht im Interesse des Ansehens des Standes und der Gefellschaft.
Ich bitte daher, dem Antrage des Hru. Dr. Forster Berücksichtigung angedeihen zu lassen.
Ich wäre eher dafür, daß man dem PrimärArzte 200 fl. streicht; der der Primär-Arzt in der Anstalt Kosmonos wird offenbar mir ein Ruheposten sein und ich glaube, daß der Gehalt von 1000 fl. als Ruhegehalt vollkommen hinlänglich ist.
Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen, der Herr Berichterstatter hat das Wort
Berichterst. Wolfrum: Ich kann demjenigen, was die beiden Herren Redner über den Antrag gesprochen haben, Nichts mehr hinzufügen; aber ich mochte mir doch erlauben hervorzuheben, daß das Verhältnis, welches der Herr Antragsteller so hervorgehoben hat zwischen der Besoldung des Primär- und des Sekundärarztes, nicht von seinem Standpunkte aus beurtheilt werden darf.
Der Sekundärarzt ist nach den Aufklärungen, welche die Budgetkommission erhalten hat, und die der Landesausschußbericht dem h. Hause vorträgt, kein angestellter Arzt.
Auf mich hat das Verhältnis, welches der Sekundärarzt einnimmt, den Eindruck gemacht, als gebe das Land diesem Sekundärarzt eine Prämie, eine Unterstützung, damit er sich ausbilden kann.
Es ist dieß kein Gehalt für den Sekundärarzt, sondern das Land gibt ein Stipendium einem jungen Manne, damit er sich durch zwei Jahre in Dieser Anstalt ausbilden könne.
Von diesem Standpunkt muß man die 400 fl. betrachten und dann wird man zur Einsicht kommen, daß diese 400 fl. weitaus reichlich genug sind.
Sie sind kein Gehalt für geleistete Dienste, sondern eine Unterstützung zur Vermehrung der Kenntniße eines jungen Mannes.
Daß dem so ist, darüber ist für mich ein Beweis der Umstand, daß dem jungen Manne blos durch zwei Jahre der Aufenthalt in dieser Anstalt gestattet ist.
Nach zwei Jahren muß dieser einem Anderen Platz machen und wenn er länger als zwei Jahre bleiben will, so muß die Bewilligung des Landesausschußes eingeholt werden.
Dieses Verhältniß verändert vollständig die ganze Sachlage.
Alles dasjenige, was Abg. Dr. Forstet hinsichtlich des geringen Gehaltes vorgebracht hat, fällt nicht ins Gewicht, sondern der Umstand, daß diese 400 fl. eigentlich ein Stipendium sind, für einen jungen Mann, damit er sich in der Irrenanstalt ausbilde, und ich kann dem hohen Hause nur empfehlen, wie schon Herr Dr. Klier gesagt hat, den einstimmig vom Landesausschuß und der Budgetkommission gestellten Antrag anzunehmen.
Oberstlandmarschall: Ich werde mm den Antrag des Herrn Dr. Forster zur Abstimmung bringen.
Er lautet:
Hoher Landtag wolle beschließen:
Der Gehalt des Sekundärarztes von der Irrenanstalt zu Kosmanos sei mit 600 fl. festzustellen und fei daher der im Landesvoranschlag für das Jahr 1869 unter den Erfordernissen sub Nr. 90 Rub I aufgenommene Betrag von 28964 fl. auf 29164 fl. zu erhöhen.
Sekr. z. snìm. dr. Schmidt (ète: ) Pan dr. Forster navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti: Služné sekundárního lékaøe v blázinci v Kosmonosích budiž ustanoveno s 600 zl., a tudíž v rozpoètu pro rok 1869 mezi potøebami v položce èís. 90. rub. I. na místì 28964 zl. položena èástka 29164 zl.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren, welche dem Antrage des Herrn Dr. Forster, den Gehalt auf 600 fl. zu erhöhen, beistimmen, sich zu erheben. (Geschieht. Ein Theil der Linken erhebt sich. ) Es ist die Minorität, der Antrag ist gefallen.
Ref. Abg. Wolfrum: Es ist im Paragraph ein Druckfehler. Es soll am Schlusse nicht 29104 fl., sondern wie es im Erfordernisse richtig gestellt ist, mit 28964 fl. heißen. Ich beantrage daher, daß