Støeda 23. záøí 1868

Es wird hiedurch auch der ganze Standpunkt des Ortsseelsorgers und Ortsschullehrers erschwert, indem nämlich seine Wirksamkeit bemessen wird nach dem Grade des Vertrauens, welches er bei der Bevölkerung genießt. Endlich ist noch ein Umstand, meine Herren, und den bitte ich in Erwägung zu ziehen, ehe Sie zur Entscheidung der Frage gehen. Ich weiß nicht, ob es der Mehrzahl der Herren bekannt ist, wie schwierig es hält, bei verschiedenen Wahlen namentlich in den kleinen, feldbautreibenden Gemeinden, den Leuten so viel Interesse beizubringen, daß sie bei der Wahl erscheinen, daß sie die Wahl vornehmen, oder sich wählen lassen.

(O. -L. -M. läutet)

Ich habe es erlebt, daß die Wahl drei-, vierbis fünfmal ausgeschrieben wurde, ohne daß es möglich war, die erforderliche Anzahl von Mitgliedern zusammen zu bringen, wenn es zur Wahl kommt, und dann haben die Männer, aus welche die Wahl fiel, die Wahl nicht annehmen wollen; man mußte sie bitten, damit die nöthige Anzahl zu Stande gebracht werde. Der sehr geehrte Herr Vorredner Dr. Kittel hat hier bei der Wahl die Sache so ausgesaßt, als wenn man es immer in seiner Gewalt hätte zu disponiren, als hätte man die Wahl unter einer Menge von Mitgliedern. Dieses Verhältniß ist vielleicht ganz richtig aufgefaßt für den nördlichen und nordwestlichen Theil Böhmens, da ist die Bildung und Intelligenz weiter vorgeschritten; aber in der Mitte des Landes u. im südlichen Böhmen findet man das weniger. Ich glaube, daß er mir beistimmen wird, wenn ich ausspreche, daß bei den verschiedenen Wahlen, die jetzt in den Gemeinden vorgenommen werden, wo früher keine vorgenommen wurden, als für den Schulausschuß, für die Gemeindevertretung, für die Bezirksvertretung, den Jagdausschuß u. s. w., die Leute überdrüßig werden, so daß sie bei den Wahlen gar nicht erscheinen und wenig Männer zu finden sind, die ein solches Amt übernehmen wollen.

In einem Städtchen von 3 bis 4 tausend Einwohnern gibt es 10-12 Personen, aus welchen fast alle hinter liegen; es sind dieselben Personen in der Gemeindevertretung, in der Bezirksvertretung, im Schulausschuß, im Jagdausschuß, Beweis genug, daß keine Auswahl da ist, (Oberstlandmarschall läutet), und daß sich sehr viele zu einem Amte nicht verstehen wollen. Wenn wir nun darauf beständen, den Ortsseelsorger, den Schullehrer vor der Wahl zum Ortsschulinspektor auszuschließen, glaube ich, würde es nur zum Schaden der Schule geschehen, namentlich in jenen Gemeinden, von denen ich eben gesprochen habe, wo es sehr wenig taugliche Personen gibt; wir würden in Verlegenheit kommen und die besten Kapacitäten unmöglich machen, wenn wir auf dem Wortlaute des Gesetzes bestehen würden.

Deshalb erlaube ich mir die Bitte zu stellen, daß man diesen Zusatz, jedoch mit Ausschluß der im §. 3. 4. bezeichneten Personen" aus diesem §. auslassen wöge.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wickert hat das Wort.

Dr. Wickert: Ich kann mich mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Lumbe nicht einverstanden erklären. Ich glaube, daß auf diesen Zusatz, den er weggelassen haben will, ein bedeutender Nachdruck liegt.

Auch die Kommission ging von dieser Anficht aus, den Beisatz in den §. 15 hineinzusetzen "mit dem Ausschlüsse der bezeichneten Personen" und dieser Beschluß wurde mit einer Stimmenmehrheit von 8 gegen 4 Stimmen gesaßt.

Aus der Auseinandersetzung des geehrten Herrn Vorredners folgt, daß er einen Unterschied macht zwischen den intelligenteren Gemeinden des nordwestlichen Böhmens und den weniger intelligenten in den übrigen Theilen. Ich komme aber zu einer ganz andern Schlußfolgerung, nämlich zu der Schlußfolgerung, daß wir dann zweierlei Gesetze brauchen und insbesondere zweierlei Gesetze über die Schulaufsicht; Eines für hoher Gestellte in Bezug auf Intelligenz, und ein anderes für minder Intelligente. (Oho! Oho!)

Die richtige, logische Folgerung ist das jedenfalls. Ich glaube überhaupt, dass in diesem hohen Hause bei der Bekämpfung der Anträge, die am heutigen Tage vorgebracht worden sind, die volle Strenge der Logik nicht immer eingehalten worden; sei. (Rufe links: Oho! zur Ordnung), das scheint mir der Fall zu sein. (Oho!) - Ich bitte mich zu widerlegen, einen Anlaß, mich zur Ordnung zu rufen, hat Seine Durchlaucht nicht gefunden. Ich spreche meine Ansicht aus. Ich bin der Ausicht, dass wenn man diesen Gedanken logisch verfolgt, dass man zum Schluße kommt, zweierlei Gesetze für die Intelligenteren und weniger Intelligente zu verlangen.

Ich halte dies nicht für unparlamentarisch und am allerwenigsten für Etwas solches, daß es den Ordnungsruf zur Folge haben soll.

Ich erlaube mir weiter ans den Umstand hinzuweisen, daß wie mir scheint, östers verwechselt worden ist, Vertreter der Kirche und in diesem Falle auch Vertreter der Schule mit der Schule, mit der Kirche selbst.

Auch der Herr Vorredner scheint bei dem Antrage sich wieder diese Verwechselung haben zu Schulden kommen lassen, indem es sich nicht darum handelt, daß Geistliche und Lehrer überhaupt auszuschließen sind von dem Ortsschulrathe oder der Schulinspektion.

In bin überzeugt, wenn solche Männer das Vertrauen der Gemeinde haben werden, so wird die Gemeinde keinen Augenblick anstehen, sie in den Ortsschulrath zu wählen und dann werden sie als gewählte Abgeordnete in demselbem sitzen und dann haben sie selbstverständlich alle Rechte eines jeden andern gewählten Abgeordneten. Ich erlaube mir zu bemerken, dass auch Se. Exc. dec Statthalter, wie es scheint, bloß von einem Gliede der Kirche gesprochen hat, da er ausdrücklich das Wort gebrauchte, aber nicht im Auge behalten hat, dass wir von Vertretern der Kirche sprechen, da die Kirche selbst nur durch ihre Vertreter ihre Ansichten geltend zu machen im Stande ist.

Nun aber, wenn wir uns den Antrag selbst ansehen, wie ihn die überwiegende Majorität vorgeschlagen hat, so glaube ich, da ich selbst der Commission beiwohnte, dass ein sehr einfacher Gedanke demselben zu Grunde liegt, nicht aber der, einen Vertreter der Kirche und den Lehrer auszuschließen. Wir hatten die kleineren Gemeinden im Auge, die die größere Anzahl bilden und da ist gewöhnlich nur ein Geistlicher als Religionslehrer und ein weltlicher Lehrer. Da scheint es mir doch gar munderbar, wenn beide sich im Ortsschulrathe befinden, daß sie sich selbst beaufsichtigen und inspiziren sollen, sei es schon ein geistlicher oder ein weltlicher Lehrer, trage er Religion oder andere Gegenstände vor. Darin liegt also das Einfache, was uns aufgefallen ist, und nicht etwa die Absicht war es, die Intelligenz des Lehrerstandes aus dem Ortschulrathe auszuschließen. Weder bei diesem noch dem früheren Antrage haben wir die Absicht gehabt, und es liegt klar da und in unendlich vielen Fällen und, zwar in den meisten würde es vorkommen, daß sich der Lehrer selbst zu inspiziren hätte. Ich bitte, auf die frühern §§., insbesondere auf den §. 8 zurück zu sehen, und mir zu sagen, wie es sich in der Praxis machen möchte. Da heißt es: im Alinea 10: Die Ertheilung des vorgeschriebenen Unterrichtes und alles, was auf die Erziehung der Jugend durch die Schule vom Einfluß ist, zu überwachen. "

Er hat zu wachen, ob ein solcher Unterricht erhilt werde; da konnte man wohl eine Inspektion entbehren, indem es ganz klar ist, daß ich mich ja doch nicht selbst inspiziren kann, wenn ich gewählt werde; dieß ist ebenfalls der Fall beim Lehrer, sei er geistlichen oder weltlichen Standes.

Ich glaube also, daß das h. Haus es gerechtfertigt finden wird, auf die Anträge der Minorität der Commission einzugehen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rziha hat das Wort!

Dr. Rziha: die geografischen Linien, die der Hr. Dr. Lumbe gezogen hat, um die Culturvölker Böhmens bestimmen zu wollen, die scheinen mir ganz unglücklich zu sein (Bravo!). Ich für meinen Theil als Vertreter des südlichen Böhmens muß dagegen hier Protest erheben, als ob das südliche Böhmen auf einer niedern Culturstufe stünde, als das nördliche Böhmen (Bravo!) Es wurde hervorgehoben, daß die Gebirgsbeztrke, insbesondere wo mehr Industrie vorhanden ist, daß diese insbesondere eine höhere Culturstufe haben. Ich spreche eben diese Cultur auch für die Gebirgsbezirke im südlichen Böhmen an und muß betonen, daß gerade das südliche Böhmen es ist, welches an Industrie reich ist, welches insbesondere sehr große, bedeutende Keime zur industriellen Entwicklung hat (Heiterkeit), wie schon die so reichen Verkehrsverhältnisse dafür sprechen, daß, wie ich schon bei anderer Gelegenheit erwähnt und auch dafür gesprochen habe, es gerade nur die Communikationsmittel sind, welche fehlen, um diesen Strich Landes auf eine höhere Culturstufe zu bringen.

Ich glaube, meine hochverehrten Hrn., wenn man das Volk zur Freiheit erziehen will, dann muß man Zustände schaffen, in welchen es reif wird für die Freiheit. - Man kann nicht im Voraus verordnen, das Volk wäre reif für solche freiheitlichen Zustände; es ist dieß an und für sich unmöglich.

Dieß gilt meiner Ansicht nach für alle Verhältnisse und deshalb glaube ich, daß der Antrag der Majorität der einzig und allein richtige ist, für den ich auch stimmen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn nicht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. (Dr. Lumbe meldet sich. )

Ich bitte, Herr Dr. Lumbe....

Dr. Lumbe: Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß ich entgegen dem Herrn Dr. Rziha nur kleine Gemeinden im Auge hatte, wo nur ein Geistlicher und ein Lehrer ist, und wo außer diesen zwei Persönlichkeiten nicht viel andere sein werden, wie ich dieß aus Erfahrung weiß - die der Schule ihr Interesse zuwenden. Ich habe mir dabei gegenwärtig gehalten, daß paar Menschen sich betheiligen wollten, wo es sich z. B. um die Wahl eines neuen Lehrers oder Aushilfslehrers gehandelt hat, weil ein Lehrer alt geworden ist. Wenn wir nun, wie ich besorge, die beiden Personen, die an die Schule gefesselt sind und ihre Interessen darin haben, wenn wir diese bei der Schulinspektion ausschließen, so scheint mir es hart zu sein; anderen Theils gegen das Interesse der guten Sache. Das Selbstinspiziren, wie es Herr Dr. Pickert nennt, findet allerdings statt; da aber zwei Persönlichkeiten da sind, der Ortsgeistliche und der Ortsschullehrer, so hat ja die Selbstinspizirung immer statt gefunden und was war für eine andere Kontrole? Der Geistliche mußte den Lehrer inspiciren und diese zwei Persönlichkeiten konnten sich wechselseitig inspiciren; obzwar der Lehrer nicht befugt war, den Geistlichen zu inspiciren, so fand doch eine Art von Kontrole statt; ein wechselseitiges Verhältniß hat doch stattgefunden. Wenn der Lehrer die vorgeschriebenen Stunden nicht einhielt, so konnte ihn der Geistliche bei der nächsten Visitation angeben; letzteres Verhältniß hat vielleicht gegenseitig stattgefunden, wo der Seelsorger nicht feine Pflichten erfüllte; also diese Art von Inspektion fand auch statt und ich sehe daher nicht ein, warum man bei einer kleinen Ortschaft, welche nur einen Ortsseelforger und einen Schullehrer hat, diese Art von Inspektion nicht fortdauern läßt oder woher eine neue Inspektion kommen könne, wenn der Antheil der Gemeinde an der Schule ein so geringer ist, wie ich leider zu erfahren oft Gelegenheit hatte. Ich wende mich nun gegen den anderen Herrn Redner - ich bitte um den werthen Namen - (Rufe: Dr Rziha!) Dr. Rziha. Es ist mir durchaus nicht im Ernste daran gelegen, da eine Eintheilung - ich mochte sagen, - eine Grenzlinie zu ziehen. Ich hatte nur im Allgemeinen das Verhältniß im Auge, wenn ich sage, die Industrie ist in der einen Gegend und der Ackerbau in der anderen vorherrschend; dieser Unterschied ist so prägnaut, daß man darüber hinweggehen kann, wenn man die Worte nicht so genau erwägt. Aber der Unterschied ist ein so wesentlicher, wenn man die Gemeinden am flachen Lande eigentlich in der Mitte des Landes im Bezirke des Berauner jetzt Prager Kreises keimt, wie ich Gelegenheit hatte, weil ich in demselben gelebt habe, so habe ich ein ganz anderes Bild davon, als wenn ich in die nördlichen Theile Böhmens komme. Es ist eine totale Verschiedenheit in den Lebensverhältnissen der Leute, in der Beschäftigung, in den Bedürfnissen der Menschen, daß ich wohl sagen durste, der Unterschied ist ein so wesentlicher, daß wenn man diesen Maßstab auch für den mittleren Theil des Landes anlegt, man sich leicht vergreifen kann. Wie ich schon bei der früheren Vehandlung bemerkt habe, legt man den Maßstab einer dichten, industriereichen Gegend auf arme, minder bevölkerte Gegenden des Prager oder Beranner Kreises an; damit wird man finden, daß die Verhältnisse des einen auf die anderen nicht passen. Aber einen eigentlichen Unterschied, einen Unterschied bezüglich der Bildung habe ich mir zu machen nicht erlaubt.

Frh. Karl Korb v. Weidenheim: Ich werde nicht von geographischen Linien, auch nicht von der Industrie oder Communication sprechen, wenn es sich mir darum handelt, im vorliegenden Gesetze für die Majorität einzutreten. Ich werde aber hier auf einen Umstand aufmersam machen, der allerdings ganz übersehen wurde. Wir haben nämlich von gewiegtem Munde die Aeußerung bei §. 13 gehört, daß die Minorität doch in Voraussicht der Annahme des §. 15 in seiner vorliegenden Fassung, abstehen soll von dem Zusatze des §. 13. Ich bin überzeugt, daß diese Erklärung, die von Seiten der h. Regierung gegeben wurde, die also der Abänderung der Regierungsvorlage, respective der Einschaltung des in Frage stehenden Zusatzes zustimmt und sonach zur Sanctionirung vorgeschlagen wird, sehr wesentlich eingewirkt hat auf die Abstimmung bei §. 13. (Sehr gut!) Ich kann nicht läugnen, daß bei §. 13 im Zusatz der Minorität ein Moment liegt, das nicht so leicht übersehen werden könnte und auch Se. Excellenz der Herr Statthalter scheint dieß erkannt zu haben, hat aber das hohe Haus damit beschwichtigt, daß er hinwies auf den §. 15, auf den Zusatz, den der Ausschuß gegenüber der RegierungsVorlage aufzunehmen sich veranlaßt sah. Nun tritt der geehrte Herr Vorredner auf und möchte bei Berathung des §. 15 den Zusatz hinaus escamotiren. (Bravo!) Dagegen muß ich mich verwahren, weil mir die Aufnahme dieses Zusatzes eine große Beruhigung ist, warum? - das hat schon

Ler Herr Vorredner des Minoritätsvotums zur Gelinge erwiesen und nur eines noch möchte ich hinzufügen. Es scheint mir nämlich vollständig unopportum, daß der Lehrer des Glaubens oder der Wissenschaf sich selbst überwacht und über sich selbst und sein Wir en berichtet. Wenn man sagt, meine Herren es war ja bis jetzt auch so, dann sage ich, wie rollen ja eben ein Gesetz schaffen, damit es must noch weiter so sei, damit es besser werde. (Bravo! Sehr gut!)

Wir wollen bessere Schulen haben, als sie bisher waren. Nachdem übrigens über den Gegenstand soviel gesprochen worden, würde ich nur bitten, den §. 15 in der Fassung der Majorität anzunehmen.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Herr Statthalter Freiherr von Kellersperg hat das Wort.

Se. Excellenz Herr Statthalter Freiherr von Kellersprrg: Ich will nur mit wenigen Worten aus meine frühere Aeußerung hier nochmals zurückkommen, daß die Regierung, wenn sie auch gegen die Aenderung in §. 15 einige Bedenken hat, denn roch dieselben für nicht von so großer Wichtigkeit halte, als eben die Aenderung des §. 13 war.

Ich erlaube mir hier zu wiederholen, daß ich bei §. 13 insbesondere auf jene Aenderung hingedeutet habe, nach welcher der Ausdruck "sachkundiges Mitglied", welcher in der Regierungsvorlage enthalten war, von der Kommission eliminirt worden ist. Die Regierungsvorlage lautet: "Zur Beaufsichtigung des didaktisch-pädagogischen Zustandes der Schule wird ein fachkundiges Mitglied des Ortsschulrathes vom Bezirksschulrathe als Ortsschulinspektor bestellt. ''

In dem Antrage der Kommission ist das Wort "sachkundiges" ausgelassen.

Der Antrag lautet:

"Zur Ueberwachung der Ertheilung des vorgeschriebenen Unterrichtes und alles dessen, was auf die Erziehung der Jugend von Einfluß ist, wirb ein Mitglied des Ortsschulrathes.... vom Bezirksschulrathe als Ortsschulinspektor auf die Dauer von 3 Jahren bestellt. " Der weitere Beisatz geht dahin, es seien ausgeschlossen der Vertreter der Kirche (§. 3), der Vertreter der Schule (§. 4).

Ich bin nicht in der Lage zu behaupten, daß die Regierung auf die Hinweglassung dieses Beisatzes einen besonderen Werth lege. Gegenüber den Aeußerungen jedoch, die der Herr Vorredner gethan hat, muß ich vollkommen klar sprechen, um ja den h. Landtag nicht irre zu führen.

Ich denke, es ist von keiner großen Wesenheit, wenn dieser Beisatz bleibt. Ich glaube aber auch, daß andererseits man mit voller Beruhigung sagen kann, dieser Beisatz ist nicht nothwendig.

Wer zum Ortsschulinspektor zu berufen sei, ist Sache des Bezirksschulrathes. Der Bezirksschulrath ernennt denjenigen, der ihm der passende scheint,

von dem er ein Gebeihen der Schule erwarten kann.

Ich gebe zu, daß die Bedenken, die hier laut wurden, wirklich Berücksichtigung verdienen, daß der nämlich dort, wo nur ein Geistlicher und ein Lehrer ist, es Sonderbar erscheint, daß der Betreffende auch zugleich Inspektor über sich selbst sein soll.

Aber andererseits muß die hohe Versammlung mir es auch zugeben, daß in vielen Gemeinden wirklich Niemand da sein wird, ausgenommen den Einen oder den Anderen dieser beiden, der halbwegs die Mission eines Ortsschulinspektors mit Ersolg aus sich nehmen könnte.

Diese Erwägungen bin ich so frei, dem hohen Hause vorzulegen, werde aber für meinen Theil für die Regierungsvorlage stimmen, weil ich glaube, daß der Beisatz nicht nothwendig ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

Abgeordneter Dr. Pickert (das Wort ergreifend): Ich mochte mir erlauben, in Konsequenz der Anschauungen, die ich wiederholt vertreten habe, weil ich dies für einen wichtigen Punkt ansehe, auch hier die namentliche Abstimmung zu beantragen,

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wir sind noch nicht bei der Abstimmung.

Der Herr Berichterstatter hat noch das Wort.

Wenn Niemand das Wort verlangt, ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Professor Kosteletzky: Die Gründe, welche die Kommission veranlaßt haben, diesen Zusatz zu machen, sind vom Herrn Dr. Pikkert eben so auseinandergesetzt worden, wie es im Schooße der Kommission selbst der Fall war. Es wird natürlich gar nichts übrig bleiben, als daß der Lehrer sich selbst beaufsichtige, oder ist es ein Geistlicher, daß sich dieser beaufsichtige.

Es ist auch darauf hingewiesen worden, daß ein solcher Zustand schon bestand, aber ich erwähnte eben, was bestand, soll nicht bestehen, soll besser werden. Ich werde davon nicht sprechen. Es erscheint mir, und allen Gliedern der Kommission heute, wie damals ebenso unmöglich, daß eine wirksame Beaufsichtigung Statt finden könne.

Weiter mochte ich hervorheben, daß das ganze Amt eines solchen Ortsschulinspektors fast Null ist; was soll er machen? Allein für sich kann er nichts machen. Es heißt: "Die Befugniß, etwa nothwendige Anordnungen zu treffen, steht jedoch nicht dem einzelnen Mitgliede, sondern der gesammten Körperschaft zu. "

Anderweitig heißt es: "Die Schulen zu besuchen, um von den Zuständen derselben Kenntniß zu nehmen, - sind auch die übrigen Mitglieder des Ortsschulrathes berechtigt. "

Es bleibt also nichts übrig, als "er hat sich mit dem Leiter der Schule im steten Einvernehmen zu erhalten, und seine Wahrnehmungen dem Ortsschulrathe mitzutheilen. "

Jeder Einzelne kann also die Schule besuchen, Wahrnehmungen machen und sie dem Ortsschulrathe mittheilen. Es bleibt also höchstens der Fall, wenn zwischen dem Ortsschulinspektor und Leiter der Schule eine Meinungsverschiedenheit eintritt, so sei jeder Theil berechtigt, die Entscheidung des Bezirksschulrathes einzuholen.

Es ist also der Ortsschulinspektor nur ein ganz kleiner Delegirter des Ortsschulrathes, welcher als Gesammt-Korporation alle diese Akte vornehmen kann.

Der Schulinspektor hat also eine verhältnoßmäßig unbedeutende Wirksamkeit, so daß er wohl nicht ein Lehrer oder ein Geistlicher zu sein brauche. Diese kleinen Funktionen kann also auch ein Landmann, der nur ein wenig Verstand hat, ganz gut vornehmen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abgeordneter Dr. Pickert: Auf den Wunsch einiger meiner Freunde und in Anbetracht der Gründe, die mir vorgebracht wurden, stehe ich von meinem Antrage ab und ziehe ihn zurück.

Oberstlandmarschall: Ich werde in folgender Weife über den Antrag abstimmen lassen, und zwar über den 1. Absatz des §. 15, und zwar ohne die Einschaltung, jedoch mit dem Ausschlusse der im §. 3 und 4 bezeichneten Personen.

Ich werde also abstimmen lassen über: "Zur Ueberwachung der Ertheilung des vorgeschriebenen Unterrichtes und alles dessen, was aus die Erziehung der Jugend durch die Schule von Einfluß ist, wird ein Mitglied des Ortsschulrathes vom Bezirksschulrathe als Ortsschulinspektor auf die Dauer von drei Jahren bestellt.

Sn. s. Schmidt (ète): Okresní rada školní jmenuje úda místní rady školní na dobu 3 let dozorcem místní školy, aby pøihlížel k tomu, by vyuèování tak pøedse šlo, jak jest pøedepsáno, a ke všemu, co vliv má na vychování mládeže ve škole.

Oberstlandmarschall: Bitte, wenn das angenommen ist, so lasse ich über den Zwischensatz abstimmen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich werde jetzt abstimmen lassen, ob dieser Zwischensatz eingeschaltet werden soll oder nicht, nemlich jedoch mit Ausschluß der im §. 3 und §. 4. dieses Gesetzes bezeichneten Personen.

Sn. s. Schmidt (ète): Pominouc však pøi jmenování osoby v §. 3. a §. 4. zákona tohoto naznaèené.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Einschaltung dieses Satzes sind, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Es ist die Majorität. Es ist angenommen. Ich glaube, daß es jetzt nicht nothwendig ist, über einzelne Absätze abstimmen zu lassen.

Es hat sich dagegen keine Stimme erhoben.

Ich werde nun über sämmtliche andere Absätze dieses Paragraphen abstimmen lassen. Sie lauten:

"Der Ortsschulinspektor hat sich mit dem Leiter der Schule im steten Einvernehmen zu erhalten und seine Wahrnehmungen dem Ortsschulräthe mitzutheilen.

Tritt zwischen dein Ortsschulinspektor und dem Leiter der Schule eine Meinungsverschiedenheit ein, so ist jeder Theil berechtigt, die Entscheidung des Bezirksschulrathes im Wege des Ortsschulrathes einzuholen.

An jenen Schulen, wo sich mehrere Lehrer befinden, ist der Schulinspektor der Lehrerkonferenz beizuwohnen berechtigt. Wo sich die Wirksamkeit des Ortsschulrathes aus mehrere Schulen erstreckt, können zwei Ortsschulinspektoren bestellt werden.

Die Schulen zu besuchen, um von den Zuständen derselben Kenntniß zu nehmen, sind auch die übrigen Mitglieder des Ortsschulrathes berechtigt.

Die Befugniß, etwa nothwendige Anordnungen zu treffen, steht jedoch nicht einem einzelnen Mitgliede, sondern blos der gestimmten Körperschaft zu.

Sekr. S ch m i d t (ète): Místní dozorce školní má v nepøetrženém srozumìní trvati s uèitelem øídícím školu a nabyté zkušenosti sdíleti místní radì školní. Vzejde-li mezi místním dozorcem školním a uèitelem øídícím školu rozdílnost v mínìní, má každá strana právo, žádali skrze místní radu školní, aby okresní rada školní v tom rozhodla.

Jest-li pøi nìkteré škole nìkolik uèitelù, místní dozorce školní má právo, pøi konferencích školních, pøítomen býti.

Vztahuje-li se pùsobnost místní rady školní na nìkolik škol, mohou býti zøízeni dva místní dozorci školní.

Také ostatní lidové místní rady školní mají právo, navštìvovati školy, aby o tom vìdomosti nabyli, v jakém jsou zpùsobu. Nepøísluší však jednomu údu o sobì, aby dával naøízení, jestli nìjakých tøeba; právo to náleží jenom celé radì.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand auszuheben. (Geschieht. ) Ist angenommen. Wir kommen zum §. 16.

Berichterstatter Dr. Kosteletzky: §. 16. Die Mitglieder des Ortsschulrathes haben aus ein Entgeld für die Besorgung der Geschäfte keinen Anspruch.

Für die damit verbundenen baren Auslagen wird ihnen der Ersatz aus Gemeindemitteln geleistet.

Sekr. Schmidt (ète): §. 16. Udové místní rady školní nemohou žádati žádné náhrady za vyøizování prací svých.

Za hotové vydání s tím spojené, dostávají náhradu z obecních prostøedkù.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand auszuheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ich werde die Sitzung jetzt auf eine Stunde unterbrechen, und ersuche die Herren nach einer Stunde sich wieder einfinden zu wollen, damit wir die Beratungen fortsetzen.

Ich bitte, es ist jetzt 3 Uhr; um 4 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

Wiederaufnahme der Sitzung um 5 Uhr.

Oberstlandmarschall (läutet): Ich ersuche den Herrn Berichterstatter...

Berichterst. Dr. Kosteletzky (liest): II. Abschnitt.

Der Bezirksschulrath.

§. 17. Die nächst höhere Aufsicht über die Volksschulen wird vom Bezirksschulrathe geführt.

Sn. s. Schmidt (ète): Za druhé. Okresní rada školní. §. 17. Nejblíže vyšší pøehlídku k školám národním vykonává okresní rada školní.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Berichterst. Dr. Kosteletzky: Die Schulbezirke fallen dem Umfange nach zu der Regel mit den politischen Bezirken zusammen.

Städte, welche ein eigenes Gemeindestatut haben, bilden je einen besonderen Schulbezirk.

S. s. Schmidt (ète): §. 18. Okresy školní obvodem svým rovnají se obyèejnì okresùm politickým.

Mìsta se zvláštním zøízením obecním èiní o sobì zvláštní školní okres.

Oberstlandmarschall: Beim §. 18 hat sich Herr Dr. Ezyhlarz zum Worte gemeldet.

Dr. Czyhlarz: Im §. 18 und zwar in der ersten alinea wird als Regel ausgestellt, daß der Schulbezirk mit dem politischen Bezirke zusammenfalle. Die Ausnahmen, welche dieser Regel entsprechen, scheinen mir unter den beiden anderen alineas enthalten zu sein. Meines Erachtens wäre aber in diesem Paragraph noch eine andere Ausnahme hinzuzufügen, nämlich im Interesse der gemischten politischen Bezirke. Wie den Herren bekannt ist, gibt es mehrere politische Bezirke, beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften, in welchen die Vertretungsbezirke verschiedenen Nazionalitäten angehören. Ich erlaube mir dabei z. B. nur hinzuweisen aus Senstenberg, Grulich, Winterberg, Prachatitz, Nettolitz u. s. w. Innerhalb dieser Bezirke kann mit Rücksicht auf die Art und Weise der Zusammensetzung des Bezirksschulrates - dieselbe mag nach den Anträgen der Majorität oder Minorität angenommen werden - geschehen, daß die eine oder andere Nationalität die entschiedene Majorität hat; es ist das von um so größerer Bedeutung, als ja gerade der Bezirksschulrat mit Rücksicht auf die Bestimmungen, die nach den Anträgen


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