Sobota 19. září 1868

damit dieselbe in der nächsten Sitzung hierüber Bericht erstatte.

Sn. sek. Schmidt (čte: ) Dr. Šchmeykal navrhuje, aby návrh Dr. Hanische odevzdán byl komisi, která byla sestavena pro organický statut politechniky.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche für diesen Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Wir wollen, weiter gehen und zwar zu den Resolutionen:

Ref. Dr. Höfler: Der hohe Landtag wolle ferner den Landesausschuß beauftragen:

a)  Zur Besetzung der 4 vom Landesausschuße beantragten ordentlichen Professuren der Chemie nach Ermessen auf dem Wege des Konkurses oder einer Berufung zu schreiten.

b)   Sogleich nach erfolgter Allerhöchster Bestättigung des organischen Statutes die Trennung der beiden Lehrkörper für das Studienjahr 186 8/9 vorzunehmen und alle Maßregeln zur Besetzung der beiderseitigen Professuren zur vollständigen Realisirung des Statutes und zur Durchführung der Uibergangsbestimmungen zu ergreifen.

c)  Nach Einvernehmung der beiden Lehrkörper eine besondere Bibliotheksinstruktion zu entwerfen;

d)  An den nächsten Landtag Anträge zu stellen: Uiber die Errichtung des Museum,

über das Archiv des Polytechnikum und dessen Benützung;

e)   Eine gemischte Commission von Sachverständigen einzusetzen, welche nach Einvernehmung der beiderseitigen Lehrkörper den Bauplan nach dem Prinzipe vollständiger, somit auch räumlicher Trennung und Errichtung gesonderter Fachkabinete festzustellen hat.

Sněm. sekr. Schmidt čte: Zemskému výboru se dále ukládá:

a)  aby 4 řádné profesury lučby zemským výborem navržené dle vlastního uznání buď prostředkem konkursu aneb prostředkem povolání obsadil.

b)  Aby hned, jakmile statutu organickému dostane se nejvyššího schválení, oba učitelské sbory na školní rok 1868-9 rozdělil, a všecka opatření učinil, jichž k obsazení profesur na obou ústavech, jakož i k úplnému provedení statutu a ustanovení přechodních jest zapotřebí.

c)  Aby po dorozumění se s oběma sbory učitelskými zdělal zvláštní instrukci pro knihovnu.

d)  Aby sněmu v zasedání nejblíže příštím podal návrhy: o rozdělení stipendií a nadací stejnou měrou, o zřízení musea,

o archivu polytechniky a jeho užívání, o) Aby zřídil smíšenou komisi znalců, kteréž bude náležeti po dorozumění se s oběma sbory učitelskými plán stavební dle principu úplného,

tudíž také prostorného oddělení a podle principu zřízení oddělených kabinetů odborových ustanoviti.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pickert hat sich zum Worte gemeldet.

Dr. Pickert: Ich erlaube mir zunächst eine Bemerkung zu dem Absatze a zu machen.

Es ist dort in dem Absatze a die Alternative gegeben: bei der Besetzung von Professuren entweder den Weg des Konkurses oder den der Besetzung einzuschlagen.

Der Landesausschuß des Königreiches Böhmens hat meines Wissens bisher in der Regel den ersteren Weg eingeschlagen. Ich erlaube mir aber bei diesem Anlasse den zweiten Weg recht angelegentlich anzuempfehlen, nämlich den Weg der Berufung und zwar aus dem Grunde, weil, wie es den hochverehrten Herren des hohen Hauses bekannt sein wird, die Gelehrten namentlich in Deutschland den Weg des Konkurses nicht gerne betreten.

Es ist eben nicht Sitte dort, daß man Professoren auf Hochschulen im Wege des Konkurses beruft und es kann daher allerdings der Fall eintreten, daß bedeutende Kapacitäten, die sonst zu erlangen wären, nicht in Betracht gezogen werden können. Außerdem erlaube ich mir den Antrag zu stellen, den ich schon bei Berathung des Statutes und zwar bei §. 7 anzukündigen so frei war; ich erlaube mir zu beantragen, es möge nach dem Absatze b als Absätze eingeschaltet werden Folgendes: "Für den Fall, als bei Besetzung der ordentlichen Professuren hinreichend qualifizirte Persönlichkeiten nicht zu bekommen sind, sind die Stellen provisorisch mit außerordentlichen oder supplirenden Professoren zu besetzen. "

Natürlich hat dann der Absatz c als Absatz  d u. s. w. zu gelten.

Ich glaube aus der Debatte selbst über den §. 7 des Statutes haben sich die Gründe für meinen Antrag bereits ergeben, die ich im allgemeinen gefaßt habe und nicht blos mit Rücksicht auf den Fall, der unter Punkt 12 stand, betreffs der Besetzung der Professur für allgemeine und analytische Chemie.

Daß ich meinen Antrag allgemein gefaßt habe, dem lag die Erwägung zu Grunde, daß sich der Fall wiederholen konnte. Ich erlaube mir auch darauf hinzuweisen, daß der Fall eintreten könnte, daß durch eine minder glückliche Besetzung, durch eine Besetzung mit minderer Kraft auf lange Jahre hin die Entwickelung des Instituts wenigstens in einem Fache aufgehalten wäre.

Es ist damit dem Landesausschuße kein Zwang angethan, sondern eine freiere Bewegung gestattet, die im Interesse der Wissenschaft und der Anforderungen jüngerer Talente gelegen ist und ich glaube daher, daß das hohe Haus diesen meinen Antrag zu würdigen geneigt sein wird.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Görner hat Das Wort.

Dr. Görner: Ich hatte bereits die Ehre eine

Mittheilung im Namen und im Auftrage des Landesausschußes über die Bauangelegenheit zu machen. Ich habe mir erlaubt, einen Antrag zu stellen, welcher damals, nachdem der Herr Berichterstatter sich damit nicht einverstanden erklärt, zurückgezogen werden

Ich erlaube mir nunmehr im Namen des Landesausschußes den Antrag wieder aufzunehmen und dahin zu stellen, die eingebrachte Vorlage, welche die Thätigkeit des Landesausschußes in Betreff der Bauangelegenheit des Landespolytechnikum betrifft, auch derselben Kommission zuzuweisen, welche gegenwärtig niedergesetzt war. -

Artikel e) enthält einen Antrag, welcher sich ebenfalls mit der Baufrage beschäftigt und es dürfte der Antrag, welchen der Landesausschuß in seiner Vorlage gestellt hat, der Commission vielleicht einen Anhaltspunkt bieten, daß dieser Antrag lit. e etwas modificirt werde, und ich würde daher bitten, diesen Artikel e heute nicht zur Abstimmung zu bringen, sondern ihn nochmals mit dem Antrage des Landesausschußes der Kommission zurückzuweisen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn sich Niemand meldet, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Höfler: Ich bin so frei, mich zunächst an dasjenige zu wenden, was der geehrte Herr Vorredner beantragt hat, da in diesem Augenblicke auch neben dem Berichte des Landesausschußes noch das Gutachten des Architekten Turba über die Konkurspläne zum Baue des Landespolytechnikums unter Nr. 16892 vorliegt.

Ich kann mich daher mit dem Antrag des Herrn Dr. Görner nun konformiren und bitte also, Euer Durchlaucht mochten gestatten, daß die Kommission, welche mit ihren Arbeiten schon fertig ist, wieder zusammentrete, um die Sache wieder auszunehmen.

Oberstlandmarschall: Sie ist ja noch nicht fertig und das Wiederzusammentreten wäre geschäftsordnungswidrig. Sie kann aber zusammentreten, bis sie wieder fertig ist.

Berichterstatter Höfler: Es wird also der Commission zur Berichterstattung übergeben. - In Bezug aus den Antrag des Herrn Dr. Pickert, daß, wenn bei Besetzung von ordentlichen Professuren keine hinreichend qualifizirten Persönlichkeiten zu sinden wären, dieselben nur provisorisch mit außerordentlichen und supplirenden Professoren zu besetzen seien, so kann ich diesem Antrage nur beipflichten. Es versteht sich von selbst, daß auf das Wort "provisorisch" gewiß nach der Meinung des Herrn Antragstellers selbst ein ganz besonderer Nachdruck zu legen ist, damit nicht Dasjenige etwa zur Uibung werde, was bei anderen Anstalten sich als sehr schlimm erwiesen hat, damit nicht die supplirenden Professoren einmal so die eigentlich wirkenden verdrängen; um so mehr also wird sich die Kommission diesem Antrage nur konformiren.

Oberstlandmarschall: Ich würde nur noch den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Pickert zur Unterstützung bringen. Herr Dr. Pickert beantragt, nach 3. B einzuschalten; "Für den Fall, als bei der Besetzung von ordentlichen Professuren hinreichend qualifizirte Persönlichkeiten nicht zu sinden sind, ist die Stelle provisorisch mit außerordentlichen oder supplirenden Professoren zu besetzen.

Sněmovní sekretář Schmidt:

Pan poslanec dr. Pickert navrhuje, aby se v třetím odstavci po b) vřadilo: "kdyby při obsazování řádných profesur dostatečně schopné osobnosti se nenašly, buďtež místa tato prozatimně mimořádnými profesory obsazena.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag hinreichend unterstützt? - Er ist hinreichend unterstützt. Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Es wird nun also abgestimmt werden zuerst über Punkt a und b:

"Der hohe Landtag wolle ferner den Landesausschuß beauftragen:

a)  zur Besetzung der vier vom Landesausschuße beantragten ordentlichen Professuren der Chemie nach Ermessen aus dem Wege des Konkurses oder der Berufung zu schreiten;

b)  sogleich nach erfolgter allerhöchster Bestätigung des organischen Statutes die Trennung der beiden Lehrkörper für das Studienjahr 1868 -1869 vorzunehmen und alle Maßregeln zur Besetzung der beiderseitigen Professuren zur vollständigen Realisirung des Statutes und zur Durchführung der Uibergangsbestimmungen zu ergreifen.

Sněmovní sekretář Schmidt: Zemskému výboru se dále ukládá:

a)  aby čtyry řádné profesury lučby zemským výborem navržené dle vlastního uznání buď prostředkem konkursu nebo prostředkem povolávání obsadil;

b)  aby hned, jakmile statutu organickému dostane se nejvyššího schválení, oba učitelské sbory na školní rok 1868-9 rozdělil a všecka opatření učinil, jichž k obsazení profesur na obou ústavech jakož i k úplnému provedení statutu a ustanovení přechodních jest potřebí.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so bitte ich abzustimmen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) a und b ist angenommen und ebenfalls schon der Punkt c, Antrag des Herrn Dr. Pickert, über den schon abgestimmt wurde. Wir kommen nun zum Punkte d., früher c. "Nach Einvernehmung der beiden Lehrkörper eine besondere Bibliotheksinstruktion zu entwerfen. "

Sn. sekr. Schmidt (Čte): "Aby po dorozumění se s oběma sbory učitelskými zdělal zvláštní instrukci pro knihovnu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen. Nun kommt e. früher d.: An den nächsten Landtag Anträge zu stellen:

über gleichmäßige Verkeilung der Stipendien und Stiftungen;

über die Errichtung des Museums;

über das Archiv des Polytechnikums und dessen Benützung;

Sekretář zemsk. sněm. Schmidt (čte: )

Aby sněmu v zasedání nejblíže příštím podal návrhy:

o rozdělení stipendií a nadací stejnou měrou;

o zřízení musea;

o archivu polytechniky a o jeho užívání.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen. Nun kommt der Punkt c. und da ist der Antrag des Herrn Dr. Görner, wo sich der Herr Berichterstatter damit conformirt hat, diesen Antrag der Kommission zur Berathung zurückzuweisen; ebenso den Punkt 4: "Hoher Landtag wolle den Landesausschuß ermächtigen, die geeigneten Maßregeln zur Ausführung des Bauplanes zu ergreifen. "

Wird auch an die Kommission zurückkommen.

Sn. sekr. Schmidt (čte):

Dle přání p. Dr. Görnera se navrhuje, aby dřívější odstavec e, nyní f jakož i odstavec 4.: "Slavný sněme račiž zemský výbor splnomocniti, aby za účelem provedení plánu stavebního učinil vhodná opatření; " odevzdán byl komisi k předběžní poradě.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.

Berichterst. Dr. Höfler: Hiemit erledigen sich die Petitionen der Gemeindeausschüsse von: Asch, Aussig, Braunau, Brüx, Budweis, Dobřan, Elbogen, Eger, Falkenau, Friedberg, Friedland, Gablonz, Kaaden, Böhm. -Kamnitz, Karlsbad, Komotau, Kreibiß, Böhm. -Leipa, Leitmeritz, Lobositz, Mies, Oberhaid, Oberleutensdorf, Plan, Reichenberg, Rochlitz Rosenberg, Saaz, Stab, Tetschen, Trautenau, Warnst dorf, Zwickau; der Bezirksvertretungen: Braunau, Plan, Podersam, Tetschen, Warusdorf; der Bezirksausschüsse von Bensen und Budweis;

deutschen Studirenden des Polytechnikum; des Smichover Kasino und des Vereines "Eintracht",, wie des gleichnamigen Vereines in Pilsen. Ebenso der Bericht des Landesausschusses über Systemisirung 4 neuer ordentlicher Professuren der Chemie. (Nr. 11900, Nr. 83 Ltg. )

Ferner der Bericht des Landesausschußes über die Aenderung des §. 24 des organischen Statutes für das Polytechnikum, betreffend die Pensionirung der Professoren und ihrer Witwen, Nr. 13533.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte: )

Tímto vyřizují se petice následujících výborů obecních: ašského, broumovského, budějovického, cvikovského, česko-kamenického. Českolipského, děčínského, dobřanského, falknovského, friedlandského, frimburského, horno-dvoříštského, horno-litvínovského, chebského, chomutovského, chřibského, jabloneckého, kadaňského, karlovarského, libereckého, litoměřického, loketského, lovosického, mostského, plánského, rokytnického, rožmberského, stříbrského, stodského, trutnovského, ústského nad L., warnsdorfského a žateckého;

zastupitelstev okresních: broumovského, děčínského, plánského, podbořanského, a warnsdorfského;

okr. výborů:

benešovského (v Litoměřicku) a budějovického;

německých studujících na polytechnice;

smíchovského kasina a smíchovského spolku "Eintracht, - jakož i spolku téhož jména v Plzni; dále zpráva zemského výboru o systemisování čtyř nových řádných profesorův lučby (čís. zem. v. 11900, č. sněm. 83) a konečně správa zemského výboru č. 13533 o změně §. 24. organického statutu polytechniky, ježto se týče pensionování profesorů a jejich vdov.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Dr. Höfler: Ich werde Ew. Durchlaucht bitten, zu gestatten, noch im Namen der Commission über zwei Bittgesuche referiren zu dürfen.

Oberstlandmarschall: Da dieselben mit demselben Gegenstande in Bezug find, so habe ich dagegen keinen Anstand zu erheben.

Ref. Dr. Höfler: Das erste Bittgesuch stammt von Hrn. Popp, Lehrer des Modellirens in Thon am Landespolytechnikum um Erhöhung seines Gehaltes.

Es war von Seite der Kommission die Sache dem Herrn Rector Magnificus zum Referat übergeben worden, der dasselbe auch übernahm und auch der Anficht war, daß in der That der Gehalt von 700 fl. bei den vielfältigen verdienstlichen Leistungen des Petenten in jedweder Beziehung sehr geringfügig fei und offenbar wolte seine Magnificenz den Antrag auf Genehmigung stellen und hat auch im letzten Augenblicke noch hinzugeschrieben, daß eine Aufbesserung seines Gehaltes wohl wünschenswerth sei. Da aber fehlt die Unterschrift, denn er erkrankte, worauf die Commission die Sache in die Hand nahm und den Beschluß faßte, es mochte die Angelegenheit der Budgetcommission zugewiesen werden.

Sn. sekr. Schmidt (čte): Činí se návrh, aby záležitost tato odevzdána byla budgetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen, den Gegenstand der Budgetcommission zu übergeben. Ich ersuche die Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Dr. Höfler: Ich habe noch einen zweiten Antrag zu stellen. Es hat nämlich der Hr. Professor Lambl am Polytechnikum das Ansuchen gestellt, es mochte sein Gehalt erhöht werden und zwar in der Arr und Weise, daß er denselben Gehalt wie ein ordentlicher Professor des Polytechnikums beziehen möge.

Die Bitte ist gleichfalls Sr. Magnificenz ins Referat übergeben worden, es war aber Sr. Magnificenz nicht möglich, das Referat zu verfassen, worauf von Seite der Kommission beschloßen worden ist, da sich die Angelegenheit durch die Revision des Statutes erledigt, es dem Landes-Ausschuße zu überlassen, in Berücksichtigung der Leistungen des Petenten eine verhältnißmäßge Remuneration nach §. 22. B beim hoben Landtage zu beantragen.

Sn. sek. Schmidt (čte): Má se to ponechati zemskému výboru, aby učinil sl. sněmu návrh, jaká by se dala remunerace p. prof. Lamblovi.

Oberstlandmarschall: Wünscht von den Herren Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da Niemand das Wort verlangt, ersuche ich abzustimmen, und jene Herren, die dafür stimmen, die Hand auszuheben. (Es geschieht. ) Der Antrag ist angenommen, er wird dem Landesausschuß zugewiesen.

Wir kommen nun zum 2. Punkte der Tagesordnung Nr. 154 Landes-Ausschuß-Bericht über die Wahl eines Landtagsabgeordneten für die Präger Vorstadt Smichov. Ich ersuche Hrn. Dr. Schmeykal die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. Dr. Schmeykal: Esift in der letzten Session des Landtages die Wahl des Abg. Herrn Alois Oliva für die Prager Vorstadt Smichov beanständet und der Landesausschuß. angewiesen worden, die weiteren Verhandlungen zu pflegen. Auf Grund der gepflogenen Erhebungen stellt der Landes-Ausschuß den Antrag, diese Wahl zu agnosciren. Es gab allerdings Streit- und Differenzpunkte in dieser Angelegenheit, allein der Landes-Ausschuß glaubte aus denselben doch nicht die Konsequenz der Ungiltigkeit der Wahl folgen lassen zu dürfen.

Der wesentlichste Punkt besteht insbesondere in der Interpretation des §. 40. der LandtagsWahlordnung, in der Frage nemlich, ob es der Wahlkommission gestattet sei, Personen aus der Wählerliste zu streichen über vorangegangenen Protest und Reklamationen, welche bereits bei der letzten Gemeindewahl in die Wählerliste aufgenommen waren, und zwar deswegen, weil jene Personen damals das Wahlrecht nicht hatten und in die Wählerliste nicht aufgenommen werden sollten. Der Landesausschuß gieng von der Voraussetzung aus, daß der Wahlkommission ein solches Recht zur Berichtigung der Wählerliste zustehe, weil der §. 40 eine solche Berichtigung der Wählerliste gulässt, rücksichtlich jener Personen, welche nach der Verfassung der Wählerliste des Wahlrechtes verlustig geworden sind. Es glaubt der Landesausschuß folgerichtig schließen zu dürfen, wenn die Kommission rücksichtlich jener Personen, die das Wahlrecht verloren haben, - erst nach Verfassung der Wahlerliste das Wahlrecht verloren haben- die Berechtigung an ihrer Seite hat, so muß eine solche um so mehr für den Fall eintreten, bezüglich jener Personen, welche dieses Wahlrecht nicht einmal vor der Verfassung dieser Liste hatten, welche nur irrthümlich in diese Liste aufgenommen waren.

In diesem Punkte stimmt der Landesausschuß mit der Auslegung der Statthalterei nicht überein, weil letztere von der strengeren Auslegung des §. 40 ausgeht, weil dieselbe die Berichtigung der Wählerliste nur bezüglich jener Personen zulässt, welche nach ihrer Anfertigung des Wahlrechtes verlustig geworden sind, weil sie behauptet, daß der Wahlkommission eine Berechtigung rücksichtlich der übrigen Personen nicht zusteht.

Wie der Fall liegt, wird nun der hohe Landtag mit seinem Beschlusse über diese Wahl sich zugleich auch über das Prinzip dieser Intervention zu entscheiden haben und eben deßhalb bei der Wichtigkeit der mitverflochtenen grundsätzlichen Frage dürste der hohe Landtag sich mit dem Landesausschuße vereinen, früher zur Vorberathung des Gegenstandes eine kommissionelle Prüfung vorangehen zu lassen und es würde sich am besten eignen, diese Angelegenheit jener Kommission zuzuweisen, welche bereits Zur Vorberathung der Regierungsvorlage, behufs der Abänderung der Gemeindeordnung und der Landtagswahlordnung betraut ist.

Ich erlaube mir diesen Antrag im Namen des Landesausschußes zu stellen.

Sekretář Schmidt: Činí se návrh, aby záležitost tato odevzdána byla tétéž komisi, která byla zřízena pro vládní předlohu na změnu §. 1. ř. obec.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, die dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 3. Bericht der Budgetkommission zu Landtagseingaben betreffend: 1. a) Nr. 41 ist bereits erledigt, nämlich die Erhöhung der Gehalte für außerordentliche Professoren am polytechnischen Institute.

Punkt 6) Nr. 67 Systemisirung des Postens eines Hausportiers für das polytechnische Landesinstitut. Hr. Dr. Pickert als Berichterstatter.

Dr. Pickert: Hoher Landtag! Bereits im J. 1864, wo in Folge der Organisirung des Polytechnikums die Vermehrung des Schuldienerpersonals für nothwendig befunden wurde, hat die Institutsverwaltung sich veranlaßt befunden, einen Antrag auf die Bestellung eines Hausportiers einzubringen. Aber es wurde zunächst aus Ersparungsrücksichten darauf nicht eingegangen, und eine solche Stelle nicht systemisirt. Man hat sich der Ansicht hingegeben, einer der Schuldiener werde diesen Posten bekleiden können. Im Laufe der Zeit haben sich aber vielfache Unzukömmlichkeiten ergeben, weil der Schuldiener den größten Theil des Tages bei den Vorträgen sein muß, um den Professoren an die Hand zu sein, um Apparate zu bringen und fortzutragen u. s. w. Die Aufsicht im Hause konnte nicht so sein, wie es wünschenswerth war und so hat die Hausverwaltung den Antrag rege gemacht, zu diesem Zwecke einen eigenen Portier anzustellen. Dieser Bericht der Hausverwaltung ist an den Landesausschuß gestellt und von demselben auch genehmigt worden.

Der Landesausschuß hat die Gründe desselben akceptirt und beantragt, es möge für das polytechnische Institut ein eigener Hausportier bestellt werden mit jährlichen 400 fl. Besoldung, einem Beitrage zur kleinen Livree von 30 fl., dann einem Beitrage zur großen Livrée von 70 fl. und überdieß möge für das heurige Jahr ein Betrag von 100 fl. ins Budget eingestellt werden zur Anschaffung eines Pelzes, Stabes, Hutes und dann die noch aufwachsenden Mehrkosten, welche nämlich daraus sich ergeben, daß der Schuldiener, der bisher die Stelle des Hausportiers versehen hat, eine Naturalwohnung hatte, jetzt aber außerhalb des Hauses wohnen muß, und deßhalb ein Duartieräquivalent von 120 fl. und einen Beheizungsbeitrag von 30 fl. beziehen soll. Das alles macht einen Betrag von 750 fl.

Die Budgetkommission, der dieser Bericht des Landesausschusses zugetheilt worden war, hat sich den Gründen für die Systemisirung der Stelle eines Hausportiers nicht verschlossen und ist im Wesentlichen auf den Antrag des Landesausschusses eingegangen. In einem Punkte nun glaubte sie mit gutem Rechte eine Herabminderung der Auslagen beantragen zu können. Es war nicht einzusehen, warum Der Portier an dieser Lehranstalt auch eine große Livree haben sollte? Da diese Auslage, die jährlich wiederkehrt, nicht begründet erscheint, ist die Budgetkommission dabin schlüssig geworden, die 70 fl. für die große Livree zu streichen. Damit im Zusammenhange steht es, wenn die Summe von 100 fl., welche für das heinige Jahr für die Anschaffung eines Pelzes, Hutes, Stabes in dem Berichte des Landesausschusses beantragt erscheint, da die übrigen Artikel außer dem Pelze wegfallen, also nur der Pelz angeschafft wird, gestrichen und statt 100 fl. bloß 60 fl. ins Budget einzustellen, beantragt wird. Der Antrag der Budgetkommission lautet daher: Der h. Landtag wolle:

1.   Die Bestellung eines eigenen Hausportiers für das polytechnische Landesinstitut, mit der Besoldung von jährlichen 400 fl. und einem jährlichen Livree - Beitrag von 30 fl. bewilligen.

2.   Die Einstellung von 60 fl. in das Budget von 1869 zur Anschaffung eines Pelzes für den erwähnten Portier beschließen;

3.    beschließen, daß 120 fl. als Duartiergeld und 30 fl. als Beheizungsäquivalent für einen Schuldiener in das Budget eingestellt werden.

Snem. sekr. Schmidt (čte): Budžetní komise navrhuje: Slavný sněme račiž povoliti:

1.   aby zvláštní vrátný při polytechnickém ústavu s platem ročních 400 zl. a ročním příspěvkem na oděv 30 zl. ustanoven byl;

2.   aby do budžetu na rok 1869 částka 60 zl. na opatření kožichů pro tohoto vrátného položena byla.

3.   aby dále částka 120 zl. co příbytečné a 30 zl. co aequivalent za topivo pro jednoho školního sluhu do budžetu položena byla.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas gegen den Antrag einzuwenden hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen. (Niemand meldet sich. )

Ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Nro. 199 Gesuch des Prof. Waltenhofen um Gewährung eines Uibersiedlungsbeitrages.

Berichterst. Dr. Pickert: Dieses Gesuch des H. Prof. A. von Waltenhofen um Gewährung eines Uibersiedlungsbeitrages ist von dem Landesausschusse ohne einen Antrag an das hohe Haus gelangt und in dieser Form auch der Budgetcommission zugewiesen Worden. Der Herr Petent gesteht selbst zu, daß er einen solchen Anspruch nicht erheben föhne, da er an dem Institute mit Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe angestellt wurde, Da sich ferner derselbe bei Annahme dieser Stelle und Abschließung des Kontraktes eine solche Entschädigung nicht bedungen hat, so nimmt die Budget-Commission keinen Anlaß aus das Gesuch einzugehen und stellt den Antrag, über das Gesuch des Prof. v. Waltenhofen um theilweife Vergütung der mit feiner Uibersiedlung von Innsbruck nach Prag verbundenen Kosten zur Tagesordnung zu übergehen.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte: ) Budžetní komise navrhuje, slavný sněme račiž se usnésti na tom: přes žádost p. prof. z Waltenhofenů o částečné nahražení útrat za přesídlení jeho z Inšpruku do Prahy přechází se k dennímu pořádku.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas dagegen einzuwenden hat, erkläre ich den Antrag als angenommen.

Nr. 52 betreffend das Gesuch des Herrn Bleyer und Herrn Franz Dolejška, Lehrer der Stenographie am Polytechnikum um eine Remuneration.

Ber. Dr. Pickert: Dieses Gesuch der Lehrer der Stenographie am polytechnischen Landesinstitut ist unmittelbar an den hohen Landtag gelangt. Es werben darin besonders als Gründe für eine solche Remuneration angeführt die große Bedeutung der Stenographie überhaupt, die zahlreiche Betheiligung an diesen Vorträgen und was die Petenten besonders speciell hervorheben, daß ihnen dafür keine Entlohnung erwächst, da die meisten Zuhörer gar lein oder doch nur ein sehr geringes Honorar dafür entrichten. Die Budgetcommission hat sich der hohen Bedeutung dieser Kunst, deren Resultate wir selbst täglich hier vor Augen sehen, nicht verschließen können und ebendeßhalb, daß diese in neuerer Zeit immer mehr an Bedeutung und Ausdehnung gewinnt, hat sie sich nicht bewogen befunden, etwa über die Petition hinwegzugehen, obwohl sie in einigen Punkten nicht ganz genau begründet war. Es ist darin namentlich nicht enthalten, in welcher Ausdehnung die beiden Petenten Unterricht ertheilen, und auch nicht, wie viel Zuhörer sie haben. - Weil aber die Budgetcomission aus das entschiedenste wünscht, daß diese Kunst, um deren Verbreitung sich die beiden Petenten in anderer Weise hier in der Landeshauptstadt große Verdienste erworben haben, daß diese Kunst auch an dem polytechnischen Landesinstitute eine besondere Beachtung finde und in den Lehrplan dieses Institutes aufgenommen werde, so schien es der Budget-Commission auch das Angemessenste, wenn sie diese Petition dem Landesausschusse zur Berichterstattung zuweist, in der Hoffnung, daß damit einerseits der berechtigten Auforderung, welche man an diesen Unterrichtszweig stellen kann, eben so wie auch den Wünschen der Herren Petenten Gerechtigkeit widerfahren werde.

Die Budget-Commission beanragt, der hohe Landtag wolle beschließen: die Petition des S. Bleyer und Fr. Dolejška Nr. 52 wird dem Landesausschusse zur Berichterstattung zugewiesen.

Sekretář zemsk. sněm. Schrnidt (čte: ) Budžetní komise navrhuje: slavný sněme račiž petici p. Simona Bleyera a Fr. Dolejšky odevzdati výboru zemskému, aby o ní podal zprávu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand dagegen etwas einzuwenden hat, so nehme ich den Antrag als angenommen an.

Herr Dr. Wiener hat noch vorzutragen über Nr. 12 betreffend die Landes-Exerzitienanstalten.

Berichtest. Dr. Wiener: Aus Anlaß der Frage über Fortbestand der Landes-Exerzitienanstalen hat der h. Landtag in seiner Sitzung vom 30. Nov. 1865 den Landesausschuß beaustragt, zu untersuchen und Bericht darüber zu erstatten, ob und unter welchen Bedingungen allenfalls mehrere Stiftungsplätze bei der einen oder anderen Schwimmanstalt in Prag gegründet werden könnten. Der Landesausschuß hat sich mit dem k. k. Generalkommando ins Einvernehmen gesetzt, hat aber die Mittheilung erhalten, daß diese Errichtung von Stiftungsplätzen an der Militär-Schwimmschule nicht möglich sei, weil diese Schwimmschule ausschließlich für die Abrichtung des k. k. Militär eingerichtet sei und sich nur nebenbei mit dem Schwimmunterrichte von Civilpersonen befasse, daß aber das General-Kommando auch fernerhin, wie bisher, einigen Civilpersonen, namentlich Studirenden, welche sich mit einem legalen Armutszeugnisse ausweisen, den Schwimmunterricht unentgeltlich ertheilen wolle.

Der Landesausschuß hat sich nun auch mit der Direkzion der Civil-Schwimmanstalt ins Einvernehmen gesetzt und diese hat sich dafür entschieden, daß sie eine Anzahl von Stipendisten übernehmen wolle, gegen dem, daß für einen jeden, des Schwimmens nicht Kundigen ein Betrag von 9 fl. statt 12 fl. 45 kr. und für jeden Freischwimmer ein Betrag von 4 fl. statt 6 fl. 25 kr. aus dem Landesfonde gewährt würde, wobei in diesen beiden Beträgen bereits das Honorar für den Schwimmmeister mitbegriffen ist.

Der Landesausschuß erlaubt sich den Antrag, daß 40 Stiftungen für des Schwimmens nicht Kundige und 40 Stiftungen für Freischwimmer errichtet werden mögen. - Der Gesammtbetrag würde 520 fl. ausmachen. Die Budgetcommission hat sich diesem Antrage angeschlossen mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Schwimmunterrichtes und erlaubt sich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen, auf der Civilschwimmschule in Prag werden auf Kosten des Domestikalfondes 40 Stiftungsplätze für den Unterricht und 40 zur Uibung im Freischwimmen errichtet und es seien die mit Einschluß des Honorars des Schwimmmeisters entfallenden Kosten pr. 520 fl. in den Fondvoranschlag einzubeziehen.

Sněmovní sekretář Schmidt (čte: )

Slavný sněme račiž uzavříti:

Na útraty domestikalního fondu zřídí se na plovárně občanské 40 nadací stran vyučování v plování a 40 nadací pro cvičení v plování volném. Tyto útraty 520 zl. i s platem pro mistra plavčího buďtež položeny do účtu fondu.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand dagegen etwas einzuwenden hat, so erkläre ich den Antrag für angenommen. Es käme jetzt der Bericht des Landesausschusses betreffend die Eröffnung der neuen Landesirrenanstalt zur Bewahrung Geisteskranker in Kosmanos.

Da dieß aber ein längerer Bericht und die Stunde schon vorgerückt ist und die Kommissionen noch zu tagen haben, so hebe ich die Sitzung auf.

Ich bitte, es sind noch mehrere Mittheilungen zu machen. (Läutet. )

Die nächste Sitzung ist Montag, den 21. September, um 10 Uhr Vormittags.

Es würde an die Tagesordnung kommen:

Die dritte Lesung des Gesetzes über die Technik; ferner Bericht des Landesausschußes betreffend die Eröffnung der neuen Landes-Irrenanstalt zur Bewahrung Geisteskranker in Kosmanos; ferner N. 299: Kommissionsbericht betreffend die öffentliche Sicherheit am Lande; Nr. 300: Kommissionsbericht mit dem Gesetzentwurfe für Armenpflege; Nr. 306:


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