Sobota 19. září 1868

beiden Fächer vollständig eingeheilt. Eben der Professor dieser technischen Chemie ist außerordentlich Schwer zu sinden, und um so schwerer zu finden, wenn er nicht als ordentlicher ernannt wird. Wenn wir aber eine ordentliche Professur der technischen Chemie creiren, so werden wir viel leichter eine Kraft aus dem Auslande bekommen können, als wenn wir diesen Posten als einen außerordentlichen bezeichnen, denn gerade diese Leute haben überall ein so bedeutendes Feld der Verwendung und sind überall so gut bestellt, daß wir sie durch alle Titel und Mittel herbeiziehen müssen.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich). Wenn sich Niemand meldet, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Höfler: Ich kann nicht läugnen, daß als ich den Antrag auf Besetzung von 4 ordentlichen Professuren zum ersten Male las, mir ein gelinder Schrecken in die Glieder gefahren ist, von dem ich mich erst allmälig erholt habe. Ich habe mich von diesem Schrecken dadurch erholt, daß ich mich an diejenigen Personen gewendet habe, von denen ich glaube, daß durch sie die Frage am kompetentesten entschieden werden könne, und ich bedauere, daß in Bezug auf diese eine Sache, wo schon so hervorragende Persönlichkeiten und wahre Celebritäten gesprochen haben auch gerade ein Abgeordneter nicht das Wort ergreifen kann, der für diese Sache eine Lanze eingelegt hätte, sondern, wie es mir scheint, durch Krankheit verhindert ist, heute zu erscheinen. Ich selbst kann mich der Sache gegenüber nur ganz indifferent verhalten. Da es nicht mein Fach ist, und da ich also nicht als Fachmann zu sprechen vermag, habe ich mich darauf beschränkt, nur dasjenige von dem allgemeinen Standpunkt aus zu entwickeln, was erwähnt Worden ist.

Wenn von einem sehr geehrten Herrn Vorredner gesagt worden ist, es sei der Lehrkörper nicht befragt worden über diese Sache, so ist das ein Irrthum; denn es befindet sich eben in meinen Händen ein, und zwar jenes authentische Protokoll, in welchem der Lehrkörper über diese Sache seine Berathungen gepflogen hat, und es ist eben gerade auch in meiner Hand der Antrag eines Professors des Polytechnikums, wo es heißt, "es sei wohl für die allgemeine analytische Chemie, für die technische Chemie, für die Encyklopädie der Chemie in jeder Sprachabtheilung je ein Professor mit einem Assistenten in beiden Sprachen anzustellen, jedoch die Professur für allgemeine und analytische Chemie in beiden Sprachen, für die technische Chemie und Encyklopödie der Chemie mit deutscher Sprache ehemöglichst zu besetzen und dem nächsten Landtage die Creirung von vier Professuren der Chemie und speziell der technischen Chemie und Encyklopädie der Chemie oc. vorzulegen. "

Es sind ebenso auch die Beschlusse des Professoren-Kollegiums in dieser Beziehung gefaßt und gleichfalls in meinen Händen, die dem Wesen nach mit dem übereinstimmen, was H. Dr. Tedesco und andere Herren gesprochen haben, und wo es sich darum handelte, in welcher Art und Weise vom sprachlichen Standpunkte aus die eine oder andere Professur zu besetzen sei, als daß man sich gegen das Prinzip erklärt hätte, daß in dem Berichte des Landesausschusses der Antrag auf Systemisirung von vier neuen ordentlichen Professuren für das Lehrfach der Chemie am polytechnischen Landesinstitute aufgenommen worden ist. Also in dieser Beziehung kann ich nicht anderes sagen und sehe ich mich wohl veranlaßt, demjenigen auch noch jetzt beipflichten zu müssen, was von Seite der Kommission beantragt worden ist.

Ich mache daraus gar kein Hehl, daß ich die Sache an und für sich für außerordentlich schwierig halte. Wenn ich mir vorstelle, wenn ich mir denken soll, es sollten dann in dem Fach, wo ich mir vielleicht ein Urtheil zutrauen darf, es sollten im Fache der Geschichte vier außerordentliche Professuren besetzt werden, - ja ich müßte in der That in Verlegenheit sein gerade in Bezug auf diese Sonderung, wie hier, vollständig gleichartige Kräfte in diesem Augenblicke anzunehmen, und zu gleicher Zeit sagen zu können, daß sie wirklich hier - es handelt sich um einen bestimmten Ort - als Professoren eintreten wollten, geschweige von einem Fache, von welchem wiederholt hervorgehoben worden ist, daß es doppelt schwierig ist, tüchtige Männer ausfindig zu machen, die nicht außerordentlich gut gezahlt und auch somit in jedweder anderer Weise gut honorirt würden. Nun muß ich mir aber doch die Freiheit nehmen, das hervorzuheben, was mir im Laufe der Debatte ganz besonders aufgefallen ist, nämlich es schien mir, wie wenn nicht blos darüber ein Streit sei, ob etwa die Anzahl der zu kreirenden ordentlichen Professuren 2 oder 3 oder 4 sei, sondern es schienen mir in der That zwei ganz besondere Prinzipien im Kampfe zu liegen. Einerseits wurde gesagt, mau solle mit den ordentlichen Professuren sparen; gewiß wird dieses Prinzip, sowie es lautet, allgemein Anklang finden; aber nicht blos mit den ordentlichen Professuren, man muß auch mit den außerordentlichen Professuren sparen, man muß überhaupt sparen, man darf überhaupt keine Ausgaben machen, die nicht vollständig innerlich begründet sind. Man soll absolut mit der Beförderung des außerordentlichen Professors zum Ordinarius nicht sparen; ja das ist sehr schwer. Einerseits will man mit ordentlichen Professuren sparen und andererseits wieder außerordentliche Professoren zu ordentlichen befördern, und daher nicht sparen; das läßt sich nicht leicht vereinigen. Es kommt noch etwas dazu; es ist angedeutet worden, soviel ich mich erinnere, es müsse ganz bestimmt hervorgehoben werden, daß es sich eben hier um ein ganz besonderes Fach handelt, bei welchem Fache es eine außerordentliche Schwierigkeit ist, wenn man fluch sparen wollte,

im erwähnten Sinne, wenn man nur außerordentliche Professuren haben wollte, einen tüchtigen Extraordinarius zu finden. Wer wird denn auf dem Wege der Berufung zu gewinnen sein, für eine außerordentliche Professur, sei es für analytische, sei es für allgemeine Chemie, sei es für chemische Technologie, nachdem es sich um ein Fach handelt, das nicht wie andere Fächer mit verhältnißmäßig magerer Besoldung versehen werden kann und versehen wird, sondern wo auch nur die Möglichkeit gegeben ist, die hundertfache Gelegenheit gegeben ist in industriellen Etablissements eine glänzende Anstellung zu erlangen.

Aber setzen wir den Fall, es werde eine, es werden zwei außerordentliche Professuren gegründet, und also nur etwa zwei ordentliche: - nun, meine Herren, jeder Lieutenant will Oberlieutenant werden, jeder Hauptmann will Major werden, daß versteht sich von selbst, und das Dichten und Trachten des Extraordinarius, sein Morgen- und Abendgebet ist nichts Anderes, als: "wenn ich nur sobald als möglich Ordinarius würde!" Wenn man glaubt, daß dem dadurch abgeholfen wird, so ist das ein Jrrthum; dadurch würde man erst dem Extraordinarius die Möglichkeit vorwärts zu kommen, sperren, wenn man sagt: "Es dürfen nur 2 ordentliche Professuren gegründet werden, und es müssen zwei außerordentliche Professuren sein. " Da sehe ich nicht, wie man aus diesem Dilemma durch die Vorschläge, die hier gemacht worden sind, heraus kommt. Ich übergehe, was in Bezug auf das Verhältniß der Professuren im Allgemeinen zu den ordentlichen etwa noch zu sagen wäre, und was namentlich gegen die Fixirung der ordentlichen Professuren gesagt worden ist.

Es gibt hier (um zum Schluße zu eilen) eben zwei Systeme: entweder sixirt man die ordentlichen Professuren oder man sixirt sie nicht. Fixirt man sie, so wäre der Uibelstand da, daß es eben einem Extraordinarius nicht leicht wird, ordentlicher Professor zu werden, ausgenommen durch Tod, Abgang oder Versetzung u. s. f. seines Vorgängers; das ist schlimm, aber das tritt auch in anderen Verhältnissen als beim Polytechnikum und bei der Universität ein. -

Oder es ist das System, daß man die ordentlichen Professuren nicht sixirt, wie denn dann??

Dann ist der Willkühr Thür und Thor geöffnet, dann kann es so kommen, daß, wie es an einer Anstalt (Exempla sunt odiosa) der Fall war, daß auf einmal 5 ordentliche Professuren für ein einziges Fach creirt werden und sehr wichtige bedeutende Fächer nur einfach besetzt werden. Es ist als ein Axiom anzusehen, daß die Universitäten und polytechnischen Schulen in Bezug auf dieses Prinzip, was ich da erwähne, am meisten da blühen und gedeihen, wo eine systemisirte Ordnung der Dinge gerade in Bezug auf die Professuren eingerichtet ist.

Und eben deßhalb und nach der Erfahrung, die in diesen Dingen vorhanden ist, mochte ich mich

dafür erklären, daß, so stark es auch klingt, vier Professuren zu schaffen, dennoch der Antrag des Landesausschußes, der in §. 7 aufgenommen worden ist, angenommen werden möge.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zur Abstimmung: Ich werde über die verschiedenen Anträge die Unterstützungsfrage stellen und zwar zuerst über den Antrag des Dr. Lumbe. Er lautet: Ich stelle den Antrag, daß im §. 7 Nr. 12 allgemeine und analytische Chemie ausgelassen werde.

Pan šlechtic Lumbe navrhuje, aby v článku 7. číslo 12. pro všeobecnou i analytickou lučbu vynecháno bylo.

Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt. Der Antrag des Abg. Herrn Dr. Hanisch lautet: Absatz III. des §. 7 habe zu lauten: Alle diese Lehrer, so wie die nicht honorirten Privatdocenten dürfen nur an einem der beiden Institute lehren; doch wird ihnen das Recht ertheilt, außer den Vorträgen ihres Faches auch über andere Gegenstände Vorträge an demselben Institute zu halten.

Sekretář zemského sněmu Schmidt: P. Dr. Hanisch navrhuje: Odstavec III. §. 7. nechť zní:

Veškeří tito učitelové jakož i placení soukromní docenti mohou přednášky odbývat toliko na jednom z obou ústavů, avšak vyhražuje se jim právo mimo přednášky o zástoji svém též odbývati přednášky o jiných zástojích na témž ústavu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt ? (Es geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt. Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abg: Dr. Pickert: Ich bitte ums Wort zur Abstimmung. Es scheint mir, daß der Antrag des kais. Rathes von Lumbe in dieser Form deshalb nicht zur Abstimmung kommen kann, weil er ein negativer Antrag ist. Ich meine vielmehr, daß diesem Antrage insoferne Gerechtigkeit widerfahren wird, wenn über diese 13 Absätze getrennt abgestimmt wird und zwar in der Weise, daß, da die früheren 11 Absätze nicht beanständet wurden, zuerst das hohe Haus sich entscheide über die Annahme dieser 11 Absätze, dann über den 12. Absatz getrennt abzustimmen. Ich erlaube mir, mich in dieser Beziehung nur darauf zu berufen, daß der Antrag ein negativer ist und negative Anträge nicht zur Abstimmung gebracht werden können.

Oberstlandmarschall: Es war dies auch meine Ansicht, und ich hätte auch in dieser Weise die Abstimmung vornehmen lassen.

Also ich werde abstimmen lassen. §. 7. Lehrkräfte.

Zur Durchführung des Statutes werden an der Anstalt angestellt für jedes der folgenden, "13" wird ausgelassen und wird dann eingeschaltet, als:

1.   für Mathematik,

2.   für betreibende Geometrie.

3.   Geodäsie,

4.    Physik,

5.   Mineralogie, Geognosie, Paläontologie,

6.   Hochbau,

7.   Wasser-, Strassenbau,

8.    Architektur,

9.   für Mechanik,

10.    ,, Maschinenbau, und

11.    ,, mechanische Technologie.

Sněm. sekr. Schmidt: K provedeni tohoto statutu ustanoví se na ústavu jeden řádný profesor pro každý z následujících předmětů, totiž:

1. pro matematiku, 2. pro popisné měřictví, 3. geodosii, 4. fisiku, 5. nerostopis, zemězpyt a paleontologii, 6. pozemní stavitelství, 7. vodní a silniční stavitelství, 8. architekturu, 9. mechaniku, 10. stavbu strojů, 11. strojnickou technologii.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Einstellung dieser 11 Fächer sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Es kommt nun 12. Allgemeine und analytische Chemie.

Sněmovní sekretář Schmidt: 12. Všeobecnou a analytickou lučbu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Einstellung dieses Faches sind, sich zu erheben. (Ein Theil der Rechten und die Linke erhebt sich. ) Ich bitte um die Gegenprobe (Unentschieden. ) Ich muß namentliche Abstimmung vornehmen lassen.

Ich ersuche jene Herren, welche dafür sind, daß die allgemeine und analytische Chemie als Punkt 12 eingestellt werde, mit "ja, " und jene, welche dagegen sind, mit "nein" zu antworten.

Landtags-Sekr. Schmidt verliest die Namen.

Fürst Erzbischof zu Prag.

Oberstlandmarschall: Abwesend, ohne sich zu entschuldigen.

Bischof zu Königgrätz.

Oberstlandmarschall: Abwesend, ohne sich zu entschuldigen.

Bischof zu Leitmeritz.

Oberstlandmarschall: Abwesend, ohne sich zu entschuldigen.

Bischof zu Budweis.

Oberstlandmarschall: Abwesend, ohne sich zu entschuldigen.

Rector magnificus der Prager Universität.

Oberstlandmarschall: Hat sich als krank gemeldet.

Adam. Ja.

Freiherr Aehrenthal. Nein.

Gras Althan. Ja.

Fürst Auersperg Adolf.

Fürst Auersperg Karl. Nein.

Bachofen von Echt. Nein:

JUDr. Banhans. Ja.

Graf Barth von Barthenheim. Nein.

Becher.

Oberstlandmarschall: Hat sich eben jetzt in diesem Augenblicke erst entschuldigen lassen.

JUDr. Bělský.

Freiherr Beust.

Oberstlandmarschall: Ist entschuldigt.

Bibus. Ja.

Graf Boos-Waldeck.

Oberstlandmarschall: Ohne Urlaub abwesend. (Heiterkeit).

MDr. Bozděch.

Canonicus Bradáč.

JUDr. Brauner.

Brzorad.

Fürst Clary-Aldringen.

Oberstlandmarschall: Abwesend, entschuldigt.

Claudi Eduard.

Oberstlandmarschall: Hat sich für 24 Stunden entschuldigt.

Fürst Colloredo-Mannsfeld. Ja.

Dr. Czeschik. Ja.

JUDr. Czyhlarz. Ja.

JUDr. Čížek.

Dr. Damm. Nein.

JUDr. Daubek. Nein.

Graf Desfours-Walderode. Nein.

Dormitzer. Ja.

Ritter Dotzauer. Ja.

MDr. Dreßler. (Rufe: frank. )

Faber.

Fáček.

Fiala.

Fingerhut.

JUDr. Fink.

JUDr. Fischer.

Oberstlandmarschall: Ohne Entschuldigung abwesend.

JUDr. Förster. Ja.

JUDr. Frič.

Friedrich. Ja.

Fürst Fürstenberg.

Oberstlandmarschall: Ist entschuldigt, hat 3wöchentlichen Urlaub.

Fürstl. Nein.

JUDr. Gabriel.

JUDr. Görner. Ja.

Göttl, Ja.

Götzl.

JUDr. Graf. Ja.

MDr. Grégr Ebuard.

Phil. Dr. Groß.

Oberstlandmarschall: Über Urlaub abwesend.

JUDr. Grünwald.

Halbmayer.

Oberstlandmarschall: Ohne Urlaub abwesend

JUDr. Hanisch. Ja.

Hanke, Graf Hartig. Nein.

Haril.

MDr. Hafner Josef, Ritter von Artha. Ja.

JUDr. Hasner Leopold, Ritter von Artha.

Oberstlandmarschall: Hat sich entschuldigt.

JUDr. Haßmann. Ja.

Prof. Hausmann.

JUDr. Herbst.

Oberstlandmarschall: Hat sich entschuldigt.

Herr mann. Ja.

Hielle. Ja.

Honc.

Phil. Dr. Höfler. Ja.

Hüller. Ja.

p. Husák.

Hýra. Ja. MDr. Jaksch.

Oberstlandmarschall: Ohne Entschuldigung abwesend. Janouš.

P. Jaresch, Prior. Nein. JUDr. Jeřábek.

Jílek.

JUDr. Junek. Ja.

Kahles.

Kail. Ja.

Rittet Kalina von Jäthenstein. Nein.

Kardasch. Nein.

Freiherr Kellersperg. Ja.

Fürst Khevenhüller. Ja.

JUDr. Kiemann. Ja.

Fürst Kinský Ferd.

Oberstlandmarschall: Ohne Entschuldigung abwesend.

Graf Kinský Oktavian.

Oberstlandmarschall: Beurlaubt.

Prof. Kittel. Ja.

JUDr. Klaudy.

Kleisl.

JUDr. Klepsch. Ja.

JUDr. Klier.

Klimeš.

JUDr. Knoll. Ja.

MDr. Kodym.

Gras Kokořowa. Nein.

Ritter Kopetz. Nein.

Korb Freiherr von Weidenheim Franz. Nein.

Korb Freiherr von Weidenheim Karl. Nein.

Korb Freiherr von Weidenheim Karl. Nein.

Prof. Kořínek.

Phil. Dr. Kořistka.

Kotz Freiherr von Dobrž Christian. Ja.

Kotz Ritter von Dobrž Ferdinand. Nein. (Heiterkeit).

MDr. Kralert.

Kratochwil Wenzel.

JUC. Kratochwíle Johann.

Prof. Krejčí.

Křiwanek. Ja.

Prof. Křížek.

P. Kubíček.

JUDr. Kučera.

Kuh. Ja.

Leeder Friedrich. Nein.

JUDr. Leeder Karl, Ja.

Graf Ledebour. Nein.

Leitenberger. Ja.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren laut das Ja zu sagen.

Ritter Liebig Fr. Ja.

Freiherr Liebig Johann. Ja.

Abt P. Liebsch. Ja.

Ritter JUDr. Limbek Johann. Nein.

Ritter Limbek Karl. Ja.

Linke. Ja.

Lippmann. Ja.

Löffler. Ja.

Dr. Josef Lumbe, Edler von Mallonic. Nein.

MDr. Lumbe Karl. Nein.

Macháček.

Schulrath Maresch. Ja.

JUDr. Mattuš

Freiherr Mladota von Solopisk Franz. Nein.

Freiherr Mladota von Solopisk Karl. Nein.

JUDr. Mladý. Ja.

Moravec.

Graf Morzin. Nein.

Müller.

Oberstlandmarschall: Ohne Urlaub abwesend schon seit mehreren Sitzungen.

Neumann. Ja.

Graf Nostitz Hermann. Nein.

Oliva.

Dr. Palacký Franz.

MDr. Pauer. Ja.

Ritter Peche. Nein.

Phil. Dr. Pieckert. Nein.

P. Platzer.

Edler von Plener.

Oberstlandmarschall: Entschuldigt.

Pokorný.

Poppa. Ja.

MDr. Porak.

Potuček.

Pour.

JUDr. Prachenský.

Pštros.

Kasp. Ja.

JUDr. Reichert.

Richter. Nein.

JUDr. Rieger.

Freiherr Riese-Stallburg Adolf. Nein.

Freiherr Riese-Stallburg Friedrich. Nein.

MDr. Koser. Ja.

JUDr. Roth Karl.

Rösler.

Oberstlandmarschall: Ohne Entschuldigung abwesend.

JUDr.

Riha Josef.

JUDr.

Rzíha Vendelin.

Ano.

Altgraf Salm Franz. Oberstlandmarschall: Beurlaubt. Altgraf Salm Johann. Nein. Altgraf Salm Louis. Nein, Prinz Schaumburg-Lippe. Oberstlandmarschall: Beurlaubt. Schier. Ja.

JUDr.

Edler von Schlosser. Nein.

Schlöcht. Nein.

JUDr.

Schmeykal. Ja.

Schmidt.

JUDr.

Schowanek.

MDr.

Schöder. Ja.

Fürst Schönburg. Nein.

Dr.

Prof. Schrott. Ja.

Dr.

Schubert. Ja.

Schulz. Seifert. Ja. Siegmund. Ja. Freiherr Silberstein. Nein.

JUDr.

Sladkovský.

Slawík.

JUDr.

Stamm. Ja.

Edler von Stark. Ja. Prof. Stefan. Steffens. Ja.

JUDr.

Stengl. Ja.

Graf Sternberg Jarosl. Oberstlandmarschall: Ohne Entschuldigung abwesend. Stöhr. Ja.

JUDr.

Strakatý.

Ritter Streeruwitz. Ja. Šípek.

JUDr.

Škarda.

Šobr.

MDr.

Štros.

JUDr.

Šwestka.

Graf Taaffe.

Oberstlandmarschall: Entschuldigt. Tachezy. Ja.

MDr.

Tedesco. Ja.

JUDr.

Theumer Emil. Ja.

Theumer Ernst. Nein. Graf Thun-Hohenstein Ladislaus. Nein. Graf Thun-Hohenstein Leopold. Nein. Graf Thun-Hohenstein Oswald. Ja. Graf Thun-Hohenstein Quido. Nein. Graf Thun-Hohenstein Siegmund. Ja. Prof. Tonner.

JUDr.

Trmal.

JUDr.

Trojan.

Tušner.

JUDr.

Uchatzy. Ja.

Urbánek.

JUC.

Váwra.

JUDr.

Velflík.

Vilímek.

Baron Villany.

JUDr.

Volkelt. Ja.

Graf Waldstein Ernst. Nein. Graf Wallis.

Oberstlandmarschall: Beurlaubt krankheitshalber.

Freiherr Wächter. Nein.

JUDr.

Weber Anton. Ja.

Freiherr Wenisch. Ja. Wenzig.

JUDr.

Wiener. Ja.

Prof. Wolf. Nein. Wolfrum. Ja.

Graf Zedtwitz Karl Moric. Ja. Graf Zedtwitz Klemens. Nein. Abt Baron Zeidler. Ja. Zeithammer. Gym. -Direk. Zelený. Zikmund.

JUDr.

Žák.

Oberstlandmarschall: (Läutet. ) Ich erlaube mir dem h. Hause das Resultat bekannt zu geben. 124 Mitglieder waren anwesend, ich habe als Oberstlandmarschall nicht gestimmt. Bleiben 123. Es haben mit "ja" 76, mit "nein" 47 gestimmt. (Bravo!) Der Antrag, die allgemeine und analytische Chemie im Absatze 12 einzustellen, ist also angenommen.

Ich erlaube mir noch folgendes mitzutheilen. H. Abgeordneter Rösler war nur einen Augenblick abwesend in frischer Luft, da ihm nicht gut geworden ist; er ist wieder anwesend. Ich erlaube mir noch weiter mitzutheilen, daß Prof. Jaksch heute in der Nacht ein Telegramm erhalten hat über die plötzliche schwere Erkrankung der Fürstin Lobkowic in Křimic, wohin er auch heute Nachts abgegangen ist. (Ruse: Entschuldigt!)

Wir schreiten nun zur weiteren Abstimmung. Ich werde über den Punkt 13. abstimmen lassen: Chemische Technologie und Encyklopädie der Chemie.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): "13. pro lučební technologii a encyklopedii lučby. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche für Einstellung dieser Lehrkanzel sind, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Jetzt kommt der Zusatz (liest: )

"Nebst den erwähnten 13 ordentlichen Professoren, werden noch außerordentliche Professoren, honorirte Docenten, Constructeurs, Lehrer und Assistenten angestellt, deren Zahl vom Landtage mittelst Lehrplanes bestimmt wird, und nach Bedarf mit jedem Landespräliminare, unbeschadet erworbener Rechte, abgeändert werden kann. «

Sn. s. Schmidt (čte):

Krom těchto 13 řádných profesorů ustanoví se ještě profesorové mimořádní, honorovaní docenti, konstrukterové, učitelé i assistenti, jejichž počet sněm ustanoví učebním plánem a kterýžto počet každoročně dle potřeby, avšak bez ujmy práv nabytých rozpočtem se změniti může. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche für diesen Absatz stimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. ) Der Absatz ist angenommen. Wir kommen nun zum Antrag des Abgeordneten Hanisch, welcher lautet:

(liest: ),, Absatz 3. §. 7. habe zu lauten: Alle diese Lehrer, sowie die nicht honorirten Privat-Docenten dürfen nur an einem der beiden Institute lehren; doch wird ihnen das Recht ertheilt, außer den Vorträgen ihres Faches auch noch über andere Gegenstände Vorträge an demselben Institute zu halten. "

Sněmovní sekretář Schmidt (čte): Dr. Hanisch navrhuje: Odstavec 3. §. 7. nechť zní následovně: Veškeří učitelové a taktéž i placení soukromí docenti mohou přednášky odbývat toliko na jednom z obou ústavů, avšak vyhražuje se jim právo, mimo zástoje, o kterém přednášejí, též o jiných zástojích přednášeti na témž ústavu.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage des H. Dr. Hanisch zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ich bitte aufzustehen. (Geschieht. ) Es ist die entschiedene Majorität. (Bravo! Bravo!) Somit entfällt die Abstimmung über den Zusatz der Commission.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter zum §. 8. zu übergehen.

Berichterst. Prof. Höfler (liest: ) §. 8. Lehrmittelsammlungen. Für jedes Fach hat von jeder Anstalt eine besondere Lehrmittelsammlung (Cabinet) zu bestehen.

In welcher Weise und in welchem Umfange aus denjenigen Lehrmitteln, die zu den Zwecken des Unterrichts zunächst nicht benöthigt werden, ein, auch dem Publikum zugängliches Museum zu bilden, und wie dasselbe zu erweitern sei, bleibt der Erwägung des Landesausschußes und dem seinerzeit zu erfolgenden Veschluße des Landtages vorbehalten.

Sek. z. sn. Schmidt (čte: )

§. 8. Sbírky prostředků vyučovacích.

Každý odbor na každém ústavu má míti zvláštní sbírku prostředků vyučovacích (kabinet).

Jakým spůsobem a v jakém objemu mělo by se z oněch prostředků vyučovacích, kterých k účelům vyučování přímo není potřebí, zříditi museum také obecenstvu přístupné, a jakým spůsobem mělo by se museum toto rozmnožovati, zůstává vyhrazeno uvážení výboru zemského a usnesení sněmu, jež tento svým časem učiniti má.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über diesen Paragraph abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Paragraph ist angenommen.

Ich bitte zum §. 9. zu übergehen!

Berichterstatter Prof. Höfler: §. 9. Bibliothek. "Beide polytechnischen Anstalten haben eine gemeinsame Bibliothek, welche eine möglichst vollständige Sammlung aller wichtigeren Werke der gesammten technischen Literatur bilden soll.

Sie soll durch Eröffnung von Leselokalitäten und durch Entlehnen der Bücher nach Haufe sowohl von Lehrkräften als den Studierenden des Institutes zugänglich gemacht werden. Dieses Recht der Entlehnung steht auch den Lehrkräften anderer öffentlicher Anstalten zu.

Die Modalitäten, unter welchen die Entlehnung geschehen kann, sind in einer besonderen BibliotheksInstruktion festzusetzen "

Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß an diesem §. 9 nur die erste Zeile "beide polytechnischen Anstalten haben eine gemeinsame Bibliothek" eine Neuerung enthält.

Sn. sekr. Schmidt (čte): §. 9. Knihovna.

Oba polytechnické ústavy mají společnou knihovnu, kteráž má býti co nejvíce možná úplnou sbírku veškerých důležitějších spisů v celé technické literatuře.

Otevřením čítáren a zapůjčováním kněh domů má knihovna sloužiti, jak vyučovacím silám, tak i studujícím na ústavu; právo toho vypůjčování přísluší i vyučovacím silám jiných ústavů veřejných.

Výminky, pod jakýmiž vypůjčování dovoleno jest, mají se sestaviti ve zvláštní instrukcí knihovny.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich doch über diesen Paragraph abstimmen lassen; denn, wenn es auch nur ein kleiner Unterschied ist, so ist es doch ein wichtiger; ich ersuche jene Herren, welche für diesen Paragraph stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Paragraph ist angenommen.

Berichterstatter Pros. Dr. Höfler (liest): §. 10. Aufnahme der Hörer.

Die Hörer jedes der beiden polytechnischen Institute sind entweder ordentliche oder außerordentliche Hörer.

Alle Jene, welche als ordentliche Hörer einzutreten wünschen, haben sich mit Ausnahme Jener, welche mit einem staatsgiltigen Maturitätszeugnisse von einer Oberrealschule oder einem Obergymnasium kommen, einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen.

Bei denjenigen Studierenden, welche von solchen höheren technischen Lehranstalten, in denen keine derartige Aufnahmsprüfung eingeführt ist, an eines


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