Sobota 19. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

XIV. sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 19. záøí

1868.

Stenographischer Bericht

über die

XIV. Sitzung der zweiten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

19. September 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost Adolf kníže Auersperg.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka námìstek dr. v. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Zástupcové vlády: Jeho Excel. o. kr. místodržitel svob. pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Sezení zapoèalo o 11. hod. 5 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Adolf Fürst Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhans und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 11 Uhr 5 Min.

Oberstlandmarschall: (Läutet - nachdem das Hans ausgezählt worden. ) Das Haus ist beschlußfähig; ich erkläre die Sitzung für eröffnet.

Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen: Das Geschäftsprotokoll der X. Sitzung vom 15. September ist durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegen; ich stelle die Umfrage, ob zu demselben eine Bemerkung gemacht zu werden wünscht? (Niemand meldet sich. ) Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich das Protokoll für agnoszirt.

Das Resultat der gestern vorgenommenen Kommissionswahlen ist folgendes:

In die Kommission für die Angelegenheit des Uferschutzes an der Erger wurden gewählt: Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 58 Stimmzetteln Herr Graf Thun Quido, Herr Freiherr Riese Friedrich mit 52, Herr Bachofen von Echt mit 51 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Herr Steffens, Herr Dr. Klier, Dr. Weber einstimmig.

Von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 24 Stimmzetteln Herr Schier, Herr Rösler mit 21, Herr Dr. Hanisch mit 20 Stimmen. Bei der Konstituirung wurde gewählt zum Obmann Hr. Baron Riese Friedrich, zum Obmannsstellvertreter Graf Thun Quido, zum Schriftführer Hr. Steffens.

Als Berathungslokale weise ich der Kommission zu das Bureau Departement Nro. V. im zweiten Stock. In die Kommission für Einbringung der Krankenverpflegs-Kosten wurden gewählt: Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 58 Stimmzetteln Fürst Colloredo, Graf Morzin, Herr Dr. Jaksch mit 54 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln Herr Dr. Klier, Herr Dr. Tedesco, Herr Dr. Roser einstimmig; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Herr Schier, Herr Dr. Schöder mit 22, Herr Dr. Ritter von Hafner mit 18 Stimmen. Die Konstituirung wurde nicht vorgenommen; ich ersuche daher diese Kommission sich nach der

Sitzung konstituiren zu wollen und mir das Resultat bekannt zu machen. Als Berathungslokale weise ich der Kommission das Lesezimmer zu.

Es sind an den Landtag zwei Anträge eingebracht worden, und zwar Antrag des Herrn Abgeordneten Stöhr und Genossen tu Betreff der Aufhebung der politischen Heirathsbewilligungen und Ehemelbscheine; ferner Antrag des Herrn Ritter von Kopetz und Genossen, betreffend die Gebiete der Bezirksvertretungen. Ich werde sie der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen.

Von Seite Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter ist mir die Eröffnung gemacht worden, daß die aus Anlaß der Mandatsniederlegung Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten Johann Adolf Swarzenberg in der Gruppe des fideikommissarischen Großgrundbesitzes nothwendig gewordene Neuwahl eines Abgeordneten für den böhmischen Landtag auf den 24. September festgesetzt worden ist.

In Druck wurden vertheilt: Nr. 299 Kommissionsbericht betreffend den Zustand der öffentlichen Sicherheit am flachen Lande.

Nr. 306: Antrag des Abg. Herrn Stöhr und Genossen wegen Aufhebung der politischen Heirathsbewilligungen und Ehemeldscheine.

Nr. 307. Antrag des Abgeordneten Ritter von Kopetz die Bezirksvertretungsgebiete betreffend.

Im Verlaufe der Sitzung werden noch vertheilt:

Nr. 300. Kommissionsbericht mit dem Gesetzeutwurfe über Armenpflege.

Ich ersuche den Einlauf an Petitionen bekannt zu geben.

Ldtgs. Sekr. Schmidt (liest): Abg. Herr Dr. Haßmann überreicht das Gesuch der Kaadner Gastwirthe um Aufhebung des privatrechtlichen Bierzwanges.

Oberstlandmarschall: Der PropinationsKommission.

Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar; Fortsetzung der gestrigen.

Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Höfler.

Wir kommen nun zum §. 7.

Berichterst. Dr. Höfler: §. 7. Lehrkräfte.

Zur Durchführung des Statutes werden an jeder Anstalt angestellt:

Für jedes der folgenden 13 Fächer als:

1.   für Mathematik,

2.    ,, beschreibende Geometrie,

3.    " Geodäsie,

4.    " Physik,

5.    " Mineralogie, Geogonsie, Paläontologie,

6.     " Hochbau,

7.    " Wasser und Strassenbau,

8.     " Architektur,

9.     " Mechanik,

10.    " Maschinenbau,

11.     " mechanische Technologie,

12.     " allgemeine und analytische Chemie,

13.     " chemische Technologie und Encyclopädie der Chemie, je ein ordentlicher Professor.

Nebst den erwähnten 13 ordentlichen Professoren werden noch außerordentliche Professoren, honorirte Dozenten, Konstrukteure, Lehrer und Assistenten angestellt, deren Zahl vom Landtage mittelft ist Lehrplanes bestimmt wird, und nach Bedarf mit jedem Landespräliminare, unbeschadet erworbener Rechte, abgeändert werden kann.

Allen Lehrern wird das Recht ertheilt, außer jenen Vorträgen, die ihnen Kraft ihrer Anstellung pflichtmäßig obliegen, Vorträge über denselben oder einen andern Gegenstand abzuhalten.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: )

§. 7.

Vyuèovací síly.

K provedení tohoto statutu ustanoví se na ústavu jeden profesor pro každý z následujících 13 pøedmìtù, totiž:

1.   pro matematiku,

2.   pro popisné mìøictví,

3.   pro geodesii,

4.   pro fysiku,

5.   pro nerostopis, zemìzpyt a palaeontologii,

6.   pro pozemní stavitelství,

7.   pro vodní a silnièní stavitelství,

8.   pro architekturu,

9.   pro mechaniku,

10.   pro stavbu strojù,

11.   pro strojnickou technologii,

12.   pro všeobecnou i analitickou luèbu,

13.   pro luèební technologii a encyklopedii luèby.

Krom tìchto 13 øádných profesorù ustanoví se ještì profesorové mimoøádní, honorovaní docenti, konstruktérové, uèitelé i assistenti, jejichž poèet snìm ustanoví uèebním plánem a kterýžto poèet každoroènì dle potøeby, avšak bez ujmy práv nabytých, rozpoètem se zmìniti mùže.

Veškerým uèitelùm ponechává se právo, mimo pøednášky, k nimž na základì postavení svého povinni jsou, míti též pøednášky o tomtéž neb jiném pøedmìtu.

Abg. Dr. Pickert: Ich bitte ums Wort!

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wickert hat das Wort.

Abg Dr. Wickert: Hoher Landtag!

Beim §. 7 des Statutes für das polytechnische Landesinstitut konnte sich die Kommission schwerer Bedenken nicht entschlagen. Wenn sie dessen ungeachtet eine prinzipielle Aenderung in diesem Paragrafe nicht vorgenommen hat, so that sie es nur aus dem Grunde, weil sie dem Grundsatz getreu bleiben wollte, nur jene Aenderungen in dem organischen Statute dieser Anstalt vorzunehmen, welche durch das Prinzip der Trennung bedingt werden. Ich erlaube mir aber dessen ungeachtet auf diese Bedenken aufmerksam zu machen; Es ist nämlich ein Uebelstand, daß die Zahl der ordentlicheu Professuren vollständig firirt ist.

Dieser Uebelstand besieht dann, daß jüngere Kräfte, welche an der Anstalt als außerordentliche Professoren wirken, in den seltensten Fällen die Aussicht haben, an dieser Anstalt zu ordentlichen Professoren befördert zu werden. In der Regel besteht aber doch der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Professoren im Wesentlichen darin, daß zwar auch der außerordentliche Professor ein Mann der Wissenschaft sein muß, der seine wissenschaftliche Befähigung bereits dargethan hat, der aber eben, weil er noch in jüngeren Jahren steht, sich mit einem geringeren Gehalte und Range begnügt, in der Aussicht, daß er in nicht allzuferner Zeit den höheren Rang und die höhere Gehaltstufe erreichen wird. Bei dieser Art aber, wie das Statut des Polytechnikums in unserem Lande normirt ist, wird in vielen Fällen ein junger Mann, welcher als außerordentlicher Professor fungirt, vielleicht sein Leben lang daraus warten können, ehe er eine ordentliche Professur erlangt.

Schon von diesem Standpunkte aus wäre es wünschenswert!;, daß hier eine freiere Bewegung herrschen würde und daß die Zahl der ordentlichen Professoren nicht ein für allemal fixirt würde, sondern sich nach den Verhältnissen richte und in Fällen, wo eine besondere Kapazität an der Anstalt bereits wirkte, oder für dieselbe gewonnen werden konnte, ihr auch die Möglichkeit gegeben würde, eine ordentliche Professur mit höherem Range und Gehalte zu erreichen. Ein weiterer Uebelstand besteht darin:

Es können Fälle eintreten, wo für diese ober jene ordentliche Professur nicht einmal wirklich geeignete Kapacitäten gefunden werden, und es ist dieser Fall auch bereits eingetreten; es ist schon zweimal der Fall vorgekommen, daß das ProfessorenCollegium, welches den Vorschlag an den Landesausschuß zu erstatten hatte, offen bekannte: Wir haben nicht derartige Kandidaten, die wir für die ordentliche Professur vorschlagen konnten, wir rathen daher nur dahin ein, daß vorläufig supplirend der außerordentliche Professor angestellt werde, in der Hoffnung, daß entweder derselbe Mann in [einer weiteren wissenschaftlichen Tätigkeit zu einer höheren Ausbildung gelange, oder daß eine andere Capacität gefunden werde, der dann die ordentliche Professur verliehen werden konnte.

Ich bringe dieses insbesondere noch deßhalb zur Sprache, weil auch in Folge eines besonderen Berichtes und Antrages des Landesausschußes die Commission in ihrer Mehrheit sich veranlaßt gesunden hat, zu den bisher bestehenden 12 ordentlichen Professuren eine neue Professur hinzuzufügen.

Es waren die Ansichten in der Commission getheilt:

Während nämlich bisher blos für eine Gruppe der chemischen Lehrfächer eine ordentliche Professur mit deutscher und èzechischer Unterrichtssprache bestand, sollen jetzt 4 ordentliche Professoren angestellt werden und zwar je 2 an jeder Anstalt, der eine für chemische Technologie und Cucyklopädie, der andere für allgemeine und analytische Chemie.

Man hat in der Kommission geltend zu machen gesucht, daß die Kreirung außerordentlicher Professuren für allgemeine und analytische Chemie genügen würde, die Majorität aber war einer anderen Ansicht und hat für diesen Fall ordentliche Professuren normirt. Es ist keine Frage, daß leicht der Fall eintreten konnte, daß bei der Neubesetzung für dieses Fach nicht die geeigneten Kapazitäten gefunden werden könnten; würde sich der Landesausschuß dann an den strengen Wortlaut des §. 7 halten, wo es heißt: "Zur Durchführung des Statutes werden an der Anstalt angestellt, " müßte er offenbar, ohne Rücksicht darauf, welche Kandidaten sich finden, 4 ordentliche Professoren bestellen. Wohl konnte man sagen, wenn der Fall bereits vorgekommen ist, daß man davon abwich, wird es auch in diesem Falle geschehen. Aber es scheint mir denn doch, daß es angezeigt erscheint, wenn der h. Landtag sein Votum hierüber abgibt; denn so wie der Fall jetzt vorliegt, kann er demnächst wieder vorliegen, wenn eine Erledigung einer Professur vorkommt, und dem Landes-Ausschuße wird es angenehm sein, wenn er sich auf das Votum des Landtages berufen kann.

Ich werde mir daher erlauben, den diesbezüglichen Antrag zu stellen, finde mich jedoch veranlaßt, ihn nicht bei §. 7 zu stellen und ihn vorläufig nur anzukundigen.

Ich finde es für paffender, daß der Antrag in jene Beschlüße aufgenommen werde, welche im Kommissionsberichte S. 4 zu finden sind und erlaube mir schon jetzt darauf hinzuweisen, daß ich beantragen werde, nach dem Absatze 6 einzuschalten, daß für den Fall, als bei der Besetzung ordentlicher Professuren hinreichend qualifizierte Persönlichkeiten nicht zu finden sind, die Stellen mit außerordentlichen Prosessuren oder Dozenturen zu besetzen sind, und empfehle den Antrag, den ich feiner Zeit einbringen werde, dem hohen Hause schon jetzt zur Beachtung.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Hanisch hat das Wort.

Dr. Hanisch: Die Existenz des gegenwärtigen Institutes ist durch Verhältnisse, die sich seither ausgebildet haben, gefährdet. In Folge dessen mußte Abhilfe geschafft werden. Man fand diese Abhilfe, ich kann wohl sagen, einstimmig in diesem Landtage in der Trennung in sprachlicher Beziehung. Die Trennung in sprachlicher Beziehung hat auch eine Trennung in räumlicher Beziehung zur Folge, so wie nicht minder die Trennung bezüglich der Lehrmittel. Diese beiden Momente haben ihren Ausdruck sowohl in dem Statute als auch in den Anträgen gesunden, welche die Commission vorschlägt als Aufträge au den Landesausschuß. Es ist aber noch ein Moment, welcher bei dieser Trennung in erster Linie zu berücksichtigen kömmt und dieß ist die Trennung der Lehrkörper.

Diese Trennung ist mehr weniger in dem Statute auch ausgesprochen, aber ich halte dafür, daß sie nicht streng genug ausgesprochen ist.

Der geeignete Punkt, diesen formulirten Antrag zu bringen, würde der §. 16 sein. Es ist aber auch nicht genug, daß bloß die Lehrkörper getrennt sind, es müssen auch die an beiden Instituten lehrenden Kräfte strenge von einander gesondert bleiben. Nur dann kann die Wissenschaft wieder blühen, und dann der Friede einkehren - und für diese Bestimmung, welche jene einschließt, ist hier der Ort.

Ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, der Absatz 3, des §. 7 habe zu lauten: nämlich anstatt: "Allen Lehrern wird das Recht ertheilt, außer jenen Vorträgen, die ihnen Kraft ihrer Anstellung pflichtgemäß obliegen, Vorträge über denselben oder einen anderen Gegenstand abzuhalten. '' - Dieser Absatz habe zu lauten: "Alle diese Lehrer, sowie die nicht honorirten Privatdozenten dürfen mir an einem der beiden Institute lehren; doch wird ihnen das Recht ertheilt, außer den Vorträgen ihres Faches noch andere über andere Gegenstände Vorträge an demselben Institute zu halten. "

Oberstlandmarschall: Herr Pros. Ritter von Hasner hat das Wort.

Pros. Ritter v. Hasner: Der Antrag des Landesausschußes betreffend die Kreirung von 4 ordentlichen Lehrerstellen der Chemie, welcher auch im §. 7 des Vorschlages eines neuen organischen Statutes für das Polytechnikum von Seite der Kommission ihren Ausdruck findet, scheint mir in der That bedeutsam und der Beachtung des h. Hauses wert. Ich stelle mich hier vorzüglich auf den wissenschaftlichen Standpunkt und stelle nur die Frage, was ein tüchtiger Techniker kennen und leisten soll, wenn er eben von dem Institute als ausgebildeter Techniker hervorgeht. Jedes polytechnische Institut muß vorzüglich die Ausgabe erfüllen, die fysikalischen Wissenschaften nach ihrem ganzen Umsange zu lehren.

Als Vorbereitung hiezu dient das Studium der Mathematik, für dessen gründliche Vertretung bereit auch in dem älteren Statute vorgesorgt ist. Die physikalischen Wissenschaften spalten sich aber nach dem gegenwärtigen Stande ihrer Entwickelung in zwei Hauptzweige: die eigentliche Physik mit ihren Dependenzen, der Anwendung derselben auf die Kunst und die höheren Zweige der Industrie, und auch für diese ist bereits im älteren Statute, sowie in im gegenwärtigen entsprechend vorgesorgt. Anders dagegen ist es mit den chemischen Wissenschaften, ich sage ausdrücklich chemische Wissenschaften, weil nach der Entwickelung, welche die Chemie seit den epochemachenden Arbeiten des Berzelius und seiner Nachfolger, Liebig, Mitscherlich u. s. w. genommen hat, in der That sich in zwei Theilzweige gespalten hat, deren Vertretung von einem einzigen Manne nicht möglich ist. Es ist unter den Chemikern eine allgemeine Stimme, daß die Arbeitstheilung im vollsten Sinne des Wortes unter ihnen eintreten muß, denn keine Disziplin zehrt am Kapitale der Zeit so sehr, als die Chemie.

Die vielfachen Untersuchungen und Experimente, Welche dem Forscher auf dem Gebiete der Chemie unentbehrlich sind, machen es nothwendig, daß jeder derselben sich mit einem besonderen Theile beschäftige, sich darin entwickle und auch bedeutend werde.

An dem polytechnischen Institute müssen von den chemischen Theilzweigen vorzüglich 2 gelehrt werden, welche zur Ausbildung eines tüchtigen Technikers durchaus nothwendig sind, und das sind die Fächer der analytischen Chemie und der chemischen Technologie. Beide sind so bedeutend, daß sie in der That bedeutende Lehrkräfte in Anspruch nehmen und durch solche vertreten sein müssen. Es wird aber keinem polytechnischen Institute möglich sein, tüchtige Lehrer für diese beiden Zweige zu gewinnen, wenn sie ihnen nicht auch den Rang und Gehalt eines ordentlichen Professors gewähren, welcher ihre Existenz vollkommen sichert, denn ihre Zeit ist vollkommen erschöpft mit allden Forschungen und Leistungen in einem einzigen dieser Theilzweige. Ich glaube nicht, daß es ein Talent in dem jetzigen civilisirten Europa geben wird, welches im Stande wäre, auf dem Gebiete der analytischen Chemie und der chemischen Technologie Gleiches zu leisten und auch zugleich als Lehrer zu fungiren im vollen Umfange seiner Pflicht. Vielleicht wird man mir als Beispiel Liebig entgegenstellen, welcher in der That auf beiden Gebieten Bedeutendes geleistet hat. Solcher Talente gibt es aber gewiß wenige, und selbst wenn man diesem Manne die Aufgabe stellen wollte, zu gleicher Zeit beides zu lehren, auf diesen Gebieten zu forschen und etwas zu leisten, so würde auch er dieser dreifachen Aufgabe nicht entsprechen können. Eine vollständige Trennung der Lehrkräfte auf dem Gebiete der analytischen Chemie und der chemischen Technologie ist also von dem Standpunkte der Wissenschaft aus durchaus nothwendig. Ich glaube, meine Herren, das Prager Polytechnikum hat die Aufgabe, (und ich glaube, es ist auch die Intention des hohen Hauses) daß es gleichgestellt werde mit den Instituten zu Zürich, Wien u. s. w.

Das werden wir aber auf dem Gebiete der Chemie nur dann erreichen, wenn wir sehr bedeutende, tüchtige Kräfte für beide Fächer gewinnen. Dann wird auch die Jugend entsprechend versorgt und besorgt sein. Es ist ein dringendes Gebot der Wissenschaft, für diese 2 Theile ordentliche Lehrkanzeln zu errichten und ich glaube, es ist im Sinne der Wissenschaft, wenn der Landesausschuß für die Chemie vier Lehrkanzeln beantragte und gleichzeitig auf beide Nationalitäten Rücksicht genommen hat, und in diesem Sinne erlaube ich mir den Antrag: den §. 7., beziehungsweise auch seine Fassung im ganzen Umfange dem hohen Hause zu empfehlen (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Edler von Lumbe hat das Wort.

Abg. Dr. Lumbe: Die Aufgabe der Commission.... (Rufe: Laut! laut!) war, die Arbeiten der technischen Lehranstalt nach dem Grundsatze der sprachlichen Trennung durchzuführen. Hier in diesem §. 7 kommt ein novum vor.

Es werden statt 12 ordentliche Professoren 13 ordentliche Professoren in Antrag gebracht. Abgesehen davon, daß diese Aenderung tief in die Organisation der Anstalt eingreift, so daß wir, wie ich glaube, doch mit voller Billigkeit auch früher die beiden getrennten Lehrkörper darüber einvernehmen sollten, so erschwert dieß die Trennung und bewirkt größere Kosten.

Es ist ganz richtig von dem Herrn Vorredner die Wichtigkeit der chemischen Doktrinen hervorgehoben worden. Ich möchte dem Herrn Vorredner aber noch ferner zu bedenken geben, daß nämlich die technische Chemie oder die chemische Technologie, wie sie genannt wird, nur der Hauptgegenstand und das Hauptstreben der technischen Lehranstalt sein müsse; wenngleich die analytische Chemie, ich möchte sagen, die Krone der Wissenschaft ist, so wird sie mehr ein Gegenstand der Universität sein, und hier bei der technischen Lehranstalt müssen wir vorzüglich jene praktischen Anwendungen der chemischen Lehre im Auge behalten, welche vorzüglich zeitgemäß sind und wodurch die Industrie gehoben wird. Und da wird es sich wohl, meine Herren, herausstellen, daß eigentlich bei der chemischen Technologie ein einziger Professor nicht hinreichen werde. Denn man kann nicht annehmen, daß ein einziger Professor aus der Gährungschemie und Salzchemie, aus den Anwendungen bei der Halurgie, dann bei den Verfahrungsarten, welche bei den Metallen nothwendig sind, also z. B. Metallurgie, daß er da zugleich auch jene praktischen und theoretischen Kenntnisse habe, die man von so einem Professor voraussetzt.

Es wird früher nothwendig sein, in diesem Fache die Trennung vorzunehmen, und zwei Professoren dafür zu ernennen, als bei der Ertheilung, wie sie hier vorkömmt. Indessen würde das zu weit führen, wenn ich es näher begründen sollte und ich glaube, daß es gerecht ist, daß, wenn der Lehrkörper darüber befragt werde, und daß wir dafür sorgen, daß der Landesausschuß, angeregt durch den Lehrkörper und in Folge späterer Anträge über die Kreirung neuer Lehrkanzeln Anträge stelle.

Im gegenwärtigen Augenblicke wünsche ich nicht, daß dieser hochwichtige Gegenstand so schnell übergangen und der Lehrkörper nicht gehört werde. Es waren in dem früheren Statute nur 12 ordentliche Lehrkanzeln, jetzt sollen 13 sein, und es hat sich gezeigt, daß bisher diese 12 ordentlichen Lehrkanzeln genügt haben, Wenn wir zugleich die Fortschritte der Wissenschaft und Industrie in die jetzige Berathung hineinnehmen wollten, so müßte ich mir erlauben noch viel größere Anforderungen zu stellen. Ich kann es aber nicht für gerechtfertigt sinden, daß bei dieser Gelegenheit statt 12, 13 ordenttiche Professuren in Vorschlag gebracht werden; es ist aber auch, wenn wir nur 12 ordentliche Professoren in Antrag bringen, gewiß der Wissenschaft und dem Institute nicht geschadet. Denn, wer wird behaupten wollen, daß, wenn ein außerordentlicher Professor vorträgt, er gerade schlechter vorträgt, und der Anstalt weniger gedient sei; aber allerdings ist es wichtig, daß außerordentliche Professoren, wenn sie ausgezeichnete Männer sind, zu ordentlichen Professoren promovirt werden können, - und diese Möglichkeit dem Landesausschuß zu gewähren, würde ich dem hohen Hause aus das Wärmste empfehlen.

Es kann im Verlaufe der Zeit eine viel größere Anzahl ordentlicher Professoren nothwendig werden, denn, wie Sie hier sehen, sind ins Statut Wissenschaften aufgenommen, die man vor 30 Jahren kaum dem Namen nach kante, und wer kann behaupten, wie es in 20 Jahren werden wird? Alle diese Erwägungen bestimmen mich, dem hohen Hause den Vorschlag zu machen, vorläusig beim alten Statut zu bleiben, 12 ordentliche Professuren vorläusig zu dotiren, und die weitere Entwicklung dann, sobald der Lehrkörper getrennt sein wird, und die weiteren Anträge in der nächsten Session zu erwarten.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Freiherr - Friedrich Riese

Abg. Freih. Fried. Riese-Stallburg: Ich Will im Allgemeinen des Herrn Vorredners, Dr. Lumbe, mich anschließen. Wenn ich den Verlauf der Studien am polytechnischen Institut versolge, so sehe ich, daß die Hörer, die dahin kommen, bereits eine bedeutende Vorbildung haben müssen: sie kommen aus der Realschule oder aus dem Gymnasium, wo sie bereits aus der allgemeinen Chemie bedeutende Vorbegriffe erhalten haben müssen. Wenn sie dan die allgemeine Chemie noch wiederholen, welche ihnen da noch in erweitertem Watze vorgetragen wird, und allenfalls den Kursus in der analytischen Chemie durchmachen, so haben sie jedenfalls große Fortschritte gemacht, sind aber noch immer nicht auf der Stufe, um Technologen zu werden. Für einen Technologen gehören alle diese Vorkenntnisse dazu, aber er muß außerdem noch ein sehr tüchtiger Physiker fein, er muß im Hoch- und Wasserbau bewandert fein, und die Mechanik muß er auch gelernt haben. Wenn wir noch außerdem verlangen wollen, daß er alle Gewerbe praktisch selbst kenne, so ist das ein so vielseitiges Wissen, daß wir einen solchen Mann außerordentlich schwer finden können. Wenn wir auch schon, meine Herren, Analytiker und Professoren der allgemeinen Chemie schwer finden, so sind diese doch noch öfter Zu haben, als eben Technologen. Und wie wichtig ein ausgezeichneter Technologe für das Land ist, das, meine Herren, sehen wir, wenn wir alle die Fabriken betrachten, die wir in unserem Lande haben. Ich würde daher den Antrag meines Herrn Vorredners sehr unterstützen, daß wir besonderes Gewicht auf den Professor der Technologie legen und daß wir dem Landesausschusse die Möglichkeit geben, ausgezeichnete Leistungen durch Nach- und Nach- Vorrückung zu belohnen. Wir haben, meine Herren, durch den gestrigen Beschluß auf Trennung der Technik auf den Landesfond sehr viel übernommen, wir dürfen diese Verpflichtungen nicht noch mehr erweitern, indem wir für Fächer, wo allenfalls ein außerordentlicher Professor genügen würde, auch noch einen ordentlichen Professor nehmen.

Ich empfehle also den Antrag, daß wir soviel als möglich mit den ordentlichen Professoren sparen und auf den Professor der Technologie besonderes Gewicht legen, weil eben dieser der am schwersten zu sindende Professor ist.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Tedesco hat das Wort!

Abgeordneter Dr. Tedesco: Ich mochte mich denn doch den Ausführungen, die der kaif. Rath Herr Lumbe gegeben hat, entgegenstellen. Der k. Herr Rath scheint mir im Irrthume zu sein, weun er glaubt, daß der Lehrkörper der Technik über die Frage der Anstellung der Professoren der Chemie bisher nicht gehört worden ist. Im Gegentheile hat der Landes-Ausschuß einen Bericht übergeben, als dessen Beilage das Gutachten des Lehrkörpers der Technik bereits vorhanden war.

Die Systemisirung der Professur resp. die Trennung der Professur für die analytische Chemie und die chemische Technologie war in dem Gutachten des Lehrkörpers der Technik einstimmig angenommen. Es hatte sich nur darum gehandelt, und die Differenz unter den Professoren der Technik war nur darin, daß alle diese Lehrkanzeln mit ordentlichen oder ob nicht eine, und zwar die der analytischen Chemie mit deutscher Unterrichtssprache mit außerordentlichen Professoren besetzt werden solle; nur darin bestand die Divergenz.

Ebenso ist es nicht ganz richtig, oder vielmehr es ist ganz unrichtig, wenn man glaubt, daß die Hinzufügung des 13. ordentlichen Professors überhaupt mit der Trennung der Technik in 2 Anstalten irgend wie in Verbindung stehe. Das ist ein vollkommen felbstständiger Antrag des Landesausschußes, den der Landesausschuß lange früher und vor Zusammentritt des Landtages gestellt hat. Auch auf Grundlage des alten Statutes ergiebt sich diese Nothwendigkeit durch das Absterben des so hoch verdienten Professors Balling, der sich um die Chemie und namentlich die chemische Technologie und um den Aufschwung der damit verbundenen Gewerbe in Böhmen unauslöfchliche Verdienste erworben hat (lebhaftes Bravo. ) Als das alte Statut seiner Zeit berathen und in Kraft gesetzt wurde, da hatte man es eben damit zu thun, daß man bereits vorhandene Lehrkräfte verfände und daß man namentlich Professoren, wie Professor Balling, vorfand, der gleichzeitig ebenso in der analytischen Chemie, als auch in der chemischen Technologie ausgezeichnet war und bisher die allgemeine und analytische Chemie vorgetragen hatte und das Fach nicht gern abgeben wollte. Aus diesen Gründen fand man sich damals veranlaßt, ihm die beiden Professuren zu übertragen und ihm zur Aushilfe einen außerordentlichen Professor beizugeben.

Sein Hinscheiden aber mußte die Frage anregen, ob man denn in der Folge in der Lage sein werde, irgend einen Professor zu bekommen, der gleichzeitig chemische Technologie und analytische Chemie vorzutragen im Stande wäre, und hat man sich allgemein und ohne Ausnahme dahin ausgesprochen, ein Solcher sei unmöglich zu finden; es müssen beide getrennt werden.

Es müssen somit die analytische Chemie mit der allgemeinen vereinigt und dagegen die chemische Technologie mit der Encyklopädie der Chemie verbunden werden.

Ist dem aber so, und sind diese beiden Fächer nothwendige und unentbehrliche Gegenstände, die an einer technischen Hochschulenicht gelehrt werden dürfen, so war für die Commission, die nun zu berathen hatte, die unbedingte Nothwendigkeit gegeben, es auch auszusprechen, daß diese Lehrkanzel jedesmal und immer besetzt werden müsse, und wenn man natürlich eine tüchtige Kraft finden kann, mit einem ordentlichen Professor besetzt werden müsse. Wenn nun Herr k. Rath gesagt hat, wenn jemand außerordentlicher Professor ist, das hindere nicht, daß er ebenso tüchtig sei, wie jener, der außerordentlicher Professor ist, so ist es allerdings wahr, aber wenn man nur eine außerordentliche Professur hat, so hindert das allerdings, daß man für sie einen tüchtigen Mann bekomme, weil der Gehalt und Rang sehr verschieden sind. Die Wichtigkeit aber der analytischen Chemie ist unbestreitbar für den ganzen Gang der Ausbildung und es kann niemand die chemische Technologie ordentlich verstehen, sie vortragen und in ihr weiter Schreiten, wenn er nicht auch in der analytischen bewandert ist.

Ich mache auch darauf aufmerksam, daß die Zahl der außerordentlichen Professoren, Dezenten, Assistenten u. f. w. vom Landtage mittelst Lehrplanes bestimmt werden soll, und mit jedem Präliminar abgeändert werden kann. Das ist eine Bestimmung, die bezüglich solcher Gegenstände, welche unbedingt und nothwendig an der Anstalt gelehrt werden müssen, nicht Platz greisen kann und das ist das Hauptmotiv, warum man diesen Gegenstand auch mit einem ordentlichen Professor besetzen muß.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Abgeordneter Dr. Lumbe hat das Wort.

Dr. Lumbe: Ich werde mir nur erlauben, einige Worte zu bemerken. Der Lehrkörper des Institutes, wie er jetzt besteht, ist mit der Ernennung von 2 resp. 4 Professoren nicht allgemein einverstanden und ich habe mich ausdrücklich darauf berufen, daß man warten soll, bis die neue Organisirung in 2 Institute im Gange ist; dann ist noch immer Zeit, das zu thun, was der Herr Vorredner gewünscht hat Ich glaube aber wirklich, daß die Sache von Solcher Tragweite ist und so sehr in die Organisation des Lehrkörpers eingreift und auch in mancher Beziehung wissenschaftliche Streitfragen hervorruft, welche hier auszusprechen ich mir nicht erlaube, daß es gerathener ist, die Ernennung, die später, wenn sie nothwendig wäre, geschehen kann, zu verschieben und nicht gegenwärtig schon die Kosten der Trennung noch scheinbar zu erhöhen. Es werden dann auch andere Momente in Erwägung gezogen werden müssen, und ich will nur erwähnen, daß gegenwärtig bei der böhmischen Abteilung des Institutes nur ein Professor besteht für die chemischen Fächer; der andere für die analytische Chemie konnte aus Mangel an Raum gar nicht besetzt werden.

Also das sind lauter Umstände, die so tief eingreifen in die Organisation, daß ich es nicht für gerathen halte, es heute schon in Angriff zu nehmen, umsomehr, als viel wichtigere und brennendere Fragen in Augriff genommen werden müßten, wenn wir uns überhaupt auf das Feld der Nothwendigkeit, welche die Industrie und Wissenschaft erfordern, einlassen wollten. Wir haben es bloß mit der Trennung zu thun, und ich glaube, es ist genug, wenn wir die Lehrkanzeln beibehalten, wie sie früher vorgekommen sind. Wir sprechen nur von Trennung ich habe auch nicht behauptet, daß diese gegenwärtige Trennung mit dieser Ernennung der Lehrkanzel zusammenhängt; da muß mich der Herr Vorredner mißverstanden haben.

Ich habe gerade betont, daß es nicht nothwendig ist, beides zu cumuliren und daß es bei der Trennung einfach zu vertheilen wäre, damit wir in der Lage sind, die Verhältnisse gründlicher durchzusehen und den Lehrkörpern die Gelegenheit zu geben, sich einzeln darüber auszusprechen.

Oberstlandmarschall: Baron Riese hat das Wort.

Baron Riese: Es ist analog mit anderen Fächern vorteilhaft, wenn der Professor der allgemeinen Chemie seine Schüler auch in der analytischen Chemie weiter führt; Der Professor der technischen Chemie konnte allenfalls über technische Encyklopädie lesen und dadurch haben wir die


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