1. Die einfache Weise der Aufbringung des Zahlungfondes;
2. die jahraus jahrein gleichmäßige, nur geringen Schwankungen unterliegende Inanspruchnahme der Steuerpflichtigen mittelst der Landesfondszuschläge, und
3. die Bequemlichkeit für die Krankenanstalten, sich hauptsächlich blos an einen Zahlungspflichtigen, nämlich den Landesfond wenden zu müssen und die fälligen Betrage, auch wohl schon Vorschüsse darauf, gleich in großen Summen, heben zu können.
Allein diese empfehlungswerthen Eigenschaften bilden bloß die Außenseite dieser Einrichtung; wenn dieselbe näher geprüft wird, zeigen sich hiebei bedeutende und folgenschwere Nachtheile in dreifacher Richtung, indem
1. der an sich ohnedies höchst bedeutende, die Hauptrubrik des Landesfondes bildende Kostenpunkt bei dieser Einrichtung immer drückender wird und immer drückender werden muß;
2. die Hereinbringung von Rückersätzen dem Landesfond gegenüber aus ein Minimum sinkt, schließlich
3. eben die gleichmäßige Aufbringung dieser Kosten von den Kontribuenten der wirklichen Verpflichtung derselben nicht nur nicht entspricht, sondem mit derselben oft und in wichtigen Fällen in einem mehr oder minder grellen Widerspruche steht.
Was nun den ersten von diesen Punkten betrifft, so übt
a) der Landesausschuß allerdings das Recht der Verpflegs-Tarbemessung aus, allein er ist hiebei an Die vorhandenen Gebarungsresultate der einzelnen Anstalten gebunden, ohne einen Einfluß auf die wirtschaftliche Gebarung derselben zu besitzen, was eben in Beziehung auf die Erzielung möglichst gleicher und mäßiger Taxen das Entscheidende wäre, würde ihm gleich ein solcher Einfluß zugestanden werden, so könnte er denselben auf eine ausgiebige Weife nicht ohne Zuhilfenahme eines ziemlich bedeutenden bureaukratischen Apparats ausüben;
b) während vor Einführung der Kreiskonkurrenz und namentlich vor Zuweisung der uneinbringlichen Krankenverpflegskösten an den Landesfond, die Privat- und öffentliche Wohlthätigkeit, so wie die Opferwilligkeit zahlreicher Gemeinden unter den mannigfaltigsten Formen und bei allen Gelegenheiten bedacht war, nicht blos zur ersten Einrichtung von Lokalkrankenanstalten das Ihrige beizutragen, sondern auch für die Verpflegung der armen Kranken zu sorgen: hören derlei Sammlungen, Subscriptionen, Legate, Wohlthätigkeits-Produktionen u. s. w. sammt der Betheiligung der Gemeinden im bequemen Vertrauen auf die Allmacht und Allgegenwart des Landesfondes nach und nach ganz auf, und wenn zeitweilig irgendwo Anstrengungen geschehen, um einer Lokalanstalt die gesetzlichen Eigenschaften einer allgemeinen
öffentlichen Anstalt nothdürstig zu verschaffen, so geschieht es gewöhnlich in der Hoffnung, es sodann nach Eröffnung der Zuflüsse des Landesfondes auf immer um so bequemer zu haben. Eben so ist
c) wohl zu beachten, daß unsere Krankenanstalten von Anfang an auf das bescheidenste Auskommen gewohnt und eben nur das unumgänglich Nothwendige zu erreichen bestrebt, jetzt, seit sie den Landesfond als ihren Rückhalt fühlen, ihre Ansprüche auf äußere Erscheinung, Comfort und Honorirung der ärztlichen und anderer Leistungen mehr und mehr Steigern, ein Streben um die Wette, daß da, wo es sich um die Nothdurft der Armuth handelt, nicht ganz am Platze gefunden werden dürfte, und welches zu bemeistern der Landesausschuß vom Centrum aus selbst bei einer erweiterten Machtbefugniß kaum hoffen kann, wenn es so wie die wirthschaftliche Gebahrung selbst sein Korrektiv nicht bei Hause selbst und in dem eigenen Sparbedürfniß finden sollte. Belangend das zweite Bedenken nämlich, dass die Hereinbringung von Rücksätzen dem Landesfonde gegenüber auf ein Minimum sinkt, so ist es
a) leider eine allseitig bestättigte Thatsache, daß die Gemeinden in der Regel nur zu sehr gegeneigt sind, ihre Gemeindemitglieder bezüglich der Ersatzpflicht von Krankenverpflegskösten dem Landesfonde gegenüber durch Ertheilung von Vermögens- und Erwerbslosigkeitszeugnissen zu subleviren. Diese Zeugnisse sind zwar jetzt in Form von Tabellen eingeführt und gehen durch die Hände des Bezirksausschüsse, doch beschränkt sich die Corporation dieser Ausschüße lediglich auf die Vermittlung zwischen den Anstalten und den Gemeinden und auf die Beglaubigung der Unterschriften und kann ein weitergehender kontrolirender Einfluß dieser autonomen Behörden in dieser Angelegenheit nicht angesprochen oder erwartet werden.
Eben so selten gelingt es,
b) das Arbeits- und Dienstverhältniß der Verpflegten zufriedenstellend zu eruiren und geltend zu machen, da den Gemeinden und andern Lokalorganen das Interesse der Arbeits- und Dienstgeber sowie der Lehrherren näher steht als jenes des Landesfondes.
In diesen beiden Fässen ist
c) in nicht geringem Maße auch die Lanigkeit der Anstalts-Verwaltungen in Anschlag zu bringen, welche ihren Anstalten viel eher und auf eine viel bequemere Weife zur Vergütung der Verpflegskösten verhelfen, wenn sie dieselben auf den Landesfond schieben oder zu schieben helfen.
In Bezug auf das dritte Bedenken, nämlich die ungleiche Vertheilung und ungerechte Einhebung, ist zu bemerken:
a) daß die Krankenanstalten weder gleichmäßig im Lande vertheilt, noch von den einzelnen Gemeinden in einem wenn auch blos annähernd gleichen Maßstabe benutzt werden, so daß also bei allgemein gleicher Höhe des Landesfondsbeitrags nothwendiger Weife auf der einen Seite Uiberbürdungen, auf der anderen Sublevationen stattfinden müssen, wobei
b) namentlich jene Gemeinden ins Mitleid gezogen werden, die ihrer Pflicht der häuslichen Armenkrankenpflege durch Bestallung von Aerzten und Beigabe der Arzneimittel gewissenhafter nachkommen, während es andere Gemeinden viel bequemer finden, ihre armen Kranken in Ermangelung sonstiger einheimischer Vorkehrungen einfach den Krankenanstalten zuzuweisen.
Wenn schon in diesen Fällen die Einhebung eines gleichen Perzents für den Landesfond durchaus nicht gerechtfertigt erscheint, so muß
c) diese Maßregel noch drückender erscheinen bei Gemeinden oder Korporationen, die ihre armen Kranken in eigenen Localanstalten versorgen, oder durch Leistung von Jahresbeiträgen, namentlich an die Krankenhäuser der barmherzigen Brüder die Verpflegung ihrer Kranken sich ohne Beihilfe des Landesfondes verschaffen. Dieser Mißstand tritt namentlich bei der Landeshauptstadt grell hervor, die durch den Ertrag ihrer bedeutenden, bei dem prager k k. Krankenhansfonde verrechneten Localkapitalien die Gratis-Behandlung ihrer armen Kranken gesichert hat, und dennoch, wie nicht minder Reichenberg, welches sich annähernd in einem günstigen Falle besindet, zur Entrichtung eines gleich großen Landesfondsbeitrags verpflichtet wird.
Diese auffallenden und gewichtigen Uebelstände, die Größe der Beträge, um welche es sich lediglich in Betreff der Krankenverpflegskösten handelt, endlich das namhafte Steigen dieser Auslagen, welche im Jahre 1861 blos 410. 370 fl. 47 1/2 kr. betragend, nach den Rechnungsergebnissen des J. 1867 bereits die Summe von 635. 412 fl. 89 1/2 kr. erreichten, läßt allerdings eine entsprechendere Einrichtung als äußerst dringend geboten erscheinen und der Landesausschuß kann, nachdem derselbe und dessen Organe wohl bereits das Möglichste versucht haben, um durch eindringende Strenge und mannigfache Kontrolmaßregeln dem Übel beizukommen, ohne doch desselben bei seinen tausendfachen, in der Regel kaum zugängigen Verzweigungen mächtig geworden zu fein, eine ausgiebige und nachhaltige Abhilfe nur darin finden, daß der Schwerpunkt dieser Angelegenheit überstellt und vom Landesfonde in die Gemeinden und Bezirke derart verlegt werde, daß fortan eine jede Gemeinde, außerordentliche Unglücks-oder Überbürdungsfälle ausgenommen, selbft für die Verpflegskösten ihrer Gemeindeangehörigen aufzukommen, Die Bezirksvertretung aber die hiebei erwachsenden allgemeinen Geschäftsangelegenheiten des Bezirks in ihre Hand zu nehmen hätte. Bei dieser Modalität würden sich die dermaligen allgem. öffentlichen Krankenanstalten ohne Ausschluß ihres Charakters der Allgemeinheit zu Bezirksanstalten umwandeln und die Nachtheile der bis jetzt giftigen Einrichtung ohne Schädigung der Krankenpflege wohl ganz beheben; namentlich würde ad 1. die Einrichtung und ökonomische Verwaltung der Krankenhäuser einer fiel strengeren, und bei der lokalen "Nähe auch viel eindringenderen und wirksammeren Überwachung unterzogen werden, da sowohl den einzelnen Gemeinden des Bezirks als auch den von ihnen gewählten, mitzahlungspflichtigen Organen daran gelegen fein wird, mit einer möglich niedrigen Verpflegstaxe das Auskommen zu finden, überdieß ist zu erwarten, das der Wohlthätigkeitssinn, der in andern, zu den fortgeschrittensten gehörigen Ländern die Armenkrankenpflege mit dem besten Erfolge überlassen bleibt, auch hierlandes wieder zu Krästen kommen und den Gemeinde- und Bezirksumlagen eine nicht unausgiebige Erleichterung verschaffen wird.
Nicht minder ist ad 2. bestimmt zu erwarten, daß die dermalige Sorglosigkeit bei Ausstellung von Armuthszeugnissen und bei Ermittelung der Dienst-, Arbeits- und Lehrverhältnisse gänzlich aufhören würde, da es sodann den Gemeinden ernstlich daran liegen wird, die Zahlungspflichtigen und fähigen zu eruiren.
Gegenseitig ist eine Zurückhaltung der Spitalbedürftigen vom Eintritte in die Anstalten von Seite der Gemeinden selbst nicht wohl zu befürchten, da sich die Kranken selbst melden können und die Kuratgeistlichkeit so wie die Bezirksvertretungen ihnen ihre Unterstützung hierin nicht wohl entziehen können.
Die noch giltigen Vorschriften, wornach die Hereinbringung der Krankenverpflegskösten - Ersätze nicht auf Kosten des Vermögens, sondern aus dem Ertrage desselben und dem Erwerbe der Zahlungspflichtigen zu geschehen hat, werden dieselben vor den, hie und da vielleicht ausnahmsweise zu befürchtenden Bedrückungen der Heimatsgemeinden um so mehr schützen, als diese Gemeinden den geeigneten Zeitpunkt zur Geltendmachung ihrer Ansprüche wahren können.
Schließlich ad 3. wird auf diese Weise eine jede ungerechtfertigte Überbürdung der einzelnen Gemeinden ganz entfallen, dem leichtsinnigen Frequentiren der Anstalten, dem zu langen Hinhalten der Kranken in denselben zum Vorheile der Orts- oder irgend einer anderen bevorzugten Gemeinde, so wie dem theilweisen Benützen der Krankenanstalten zur Armenund Vagabunden--Bersorgung wirksame Schranken gesetzt werden, wie sich denn auch die Gemeinden die gesetzliche häusliche Armenkrankenpflege als die wohlfeilere wieder mehr angelegen sein lassen werden.
Da nun mit vollem Rechte zu erwarten steht, daß das Land bei der eben in Antrag gebrachten neuen Ordnung im Ganzen eine erheblich geringere Summe an Krankenverpsflegskösten aufzubringen haben wird, als es bis jetzt der Fall war;
da die prompte Befriedigung der einzelnen Krankenanstalten auch bei dieser Ordnung der Dinge durch geeignete Einrichtungen anstandslos beschafft, ja theilweise noch schneller effektuirt werden kann;
da eine derlei Einrichtung des Armenkrankenwesens das jetzt zumeist sich selbst überlassene Institut der Krankenanstalten noch eher mehr auszubilden und den Bedürfnissen aller Gegenden noch besser anzupassen geeignet ist;
da schließlich die Armen- und Armenkrankenpflege ohnedies gesetzlich den Gemeinden zugewiesen ist und die Uiberweisung der als uneinbringlich geltenden Verpflegskösten der sogenannten allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten an den Landesfond nur eine Ausnahme von der Regel bildet, die sich im Verfolge der Zeiten durchaus nicht bewährt hat, geruhe der hohe Landtag zu beschließen:
Von der bisherigen Vergütung der uneinbringlichen, bei den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten aufgelaufenen Verpflegskösten für arme Landesangehörige aus dem Landesfonde hat es sein Abkommen zu sinden und sind diese Kosten künftighin von den betreffenden Heimatsgemeinden selbst aufzubringen, welche zu diesem Zwecke ihre diesfälligen Vorkehrungen bezirksweise unter Intervenirung ihrer Bezirksvertretungen und Ausschüsse und Oberaufsicht des Landesausschußes zu treffen haben werden.
Der Landesausschuß hat die diesfalls erforderlichen Vereinbarungen mit der Regierung zu pflegen und die zur Ausführung dieser Maßregel nothwendigen Einleitungen provisorisch zu treffen, über den Erfolg derselben aber in der nächsten Session des Landtags einen begründeten und umfassenden Bericht zu erstatten.
Wenn übrigens dem Landesausschußeunter Einem auch der Auftrag ertheilt worden ist, in einer ähnlichen Richtung auch über die künftige Aufbringung der Irrenverpflegskösten Anträge zu erstatten: so erachtet der Landesausschuß diese Anträge unter Auhoffung der Genehmigung des hohen Landtags dem Zeitpunkte vorbehalten zu sollen, wo einestheils die Resultate des bezüglich der Krankenkosten beantragten neuen Vorgehens praktisch vorliegen, anderutheils aber die Angelegenheiten des Irrenwesens in Böhmen nach Eröffnung des Filiales in Kosmanos einer Reorganisation und definitiven Ordnung zugeführt sein werden, welche es gestatten wird, auf diese eigenthümliche Rücksichten unterliegende Angelegenheit eindringender einzugehen.
Der Ausschuß stellt schließlich den Antrag: Der hohe Landtag wolle die vorliegende Angelegenheit einer Kommission von 9 Mitgliedern zuweisen, wovon jede Kurie drei aus dem ganzen Landtage zu wählen hätte.
Výbor zemský èiní koneènì návrh: Slavný snìme raèiž záležitost tuto pøikázati komisi 9 èlenù, z nichž by každá kurie volila tøi z celého snìmu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich den Antrag des Herrn Berichterstatters zur Abstimmung bringen, und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.
Ich ersuche die Kurien, ebenfalls diese Kommission nach Schluß der Sitzung zu wählen, sich zu konstituiren und mir das Resultat bekannt geben zu wollen.
Es käme nun Punkt, 3. Kommissionsbericht über den Antrag auf Trennung des Polytechnikums in sprachlicher Beziehung. Da aber dieser Gegenstand ein etwas längerer sein dürfte, so erlaube ich mir, die übrigen Punkte der Tagesordnung früher vorzunehmen, und zwar: Punkt 4, Nr. 271. Bericht des Landesausschusses mit dem Antrage auf nachträgliche Einstellung von Baudotazionsüberschreitungen in das Präliminare pro 1869 aus Anlaß der Adaptirungsarbeiten bei Skt. Katharina.
Herr Dr. Lumbe ist der Berichterstatter.
Berichterst. Dr. Lumbe: Hoher Landtag!
Das Skt. Katharina-Irrenanstaltsgebäude hat in seinem früheren Zustande feinem Zwecke nicht entsprochen, weshalb vom hohen Landtage der Umbau desselben bewilligt und der Landesingenieur Johann Schwarz mit der Ausführung des Adaptirungsbaues betraut wurde.
An Baukosten wurden hierauf vom h. Land- |
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tage im Budget für das Jahr 1867 |
6000 |
fl. |
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bewilligt, wozu noch ein von ander- |
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weitig genehmigten Adaptirungsar- |
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beiten bei Slup erübrigter Dota- |
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zions-Rest pr......................... |
3609 |
25 kr. |
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Zusammen daher...... |
9609 |
fl. |
25 kr. |
zur Mitverwendung bestimmt war.
Die Bauten, im Jahre 1866 begonnen, wurden im Jahre 1867 fortgesetzt.
Bei der Kollaudirung des Baues im Februar 1868 wurde laut des beiliegenden Protokolls gefunden, daß die obige Bausumme bedeutend überschritten erscheint u. z. mit Rücksicht auf den adjustirten Gesammtverdienstbetrag von 14339 fl. 47 1/2 kr. um den Betrag pr................... 5730 fl 22 1/2 kr.
Zur Vermeidung weitwendiger Wiederholungen erlaubt sich der Landesausschuß auf den Inhalt des in ausführlichster und eingehendster Weife verfaßten Protokolles hinzuweisen mit dem Antrage, die (größtentheils bereits realisirte) Auszahlung der Mehrkosten an die Arbeitsakkordanten, welche aus Rücksicht der Billigkeit und Gerechtigkeit mit ihren Forderungen befriedigt werden mußten, sowie die Verwendung der Ersparnisse bei den Sluper Adaptirungen per 3609 fl. 25 kr. zur Adaptirung des
Skt. Katharina-Gebäudes nachträglich genehmigen zu wollen.
Eine Einstellung dieses Betrages in das Budget für das Jahr 1868 ist nicht nothwendig, da derselbe aus den Ersparnissen beim Baue des IrrenAnstaltadministrazionsgebändes vorschußweise gedeckt werden kann.
Dagegen erscheint es nothwendig sowohl den oben erwähnten Betrag, als auch den Aufwand per 4161 fl. 1/2 kr., welcher laut des zuliegenden Kostenüberschlages für die noch im J. 1868 unbedingt nöthig durchzuführenden Erzeugungsadaptirungen bei Skt. Katharina erforderlich ist, in das Präliminare 1869 nachträglich einzustellen, weshalb der Landesausschuß bittet:
Der h. Landtag geruhe diesen Antrag geneigtest zu genehmigen.
Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß diese früher erwähnte Post von 3609 fl 25 fr., welche eigentlich von der Dotazion von Slup herübergenommen wurde, auch seine Billigung finden möge, daß nämlich diese Kosten von 3609 fl. die eigentlich für Slup bestimmt waren, für die weitere Adaptirung bei Skt. Katharina verwendet worden sind.
Slavný snìme raèiž tento návrh laskavì schváliti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? - Herr Dr. Klier!
Dr. Klier: Ich erlaube mir zu bemerken, daß diese Angelegenheit auch bereits in der Budgetcommission zur Sprache gebracht worden ist, und daß ich mich persönlich als Referent der Budgetcommission davon überzeugt habe, daß wirklich in jenem Irrenhause bei St. Katharina die zweckmäßigsten Bauführungen vorgenommen worden sind. Es dürfte scheinen, daß man bei der Ausführung etwas willkührlich vorgegangen sei, indem die Uiberschreitung des Kostenüberschlages eine bedeutende ist, denn es wurden ursprünglich nur 6000 fl. bewilligt Aber ich muß in dieser Beziehung ganz die Partei des Landesausschusses ergreifen und erkläre, daß nach den Umständen, wie ich sie erhoben habe, es jedenfalls nothwendig und dienlich war, jene Herstellungen einzuführen. Es war nämlich im Jahre 1866, als hier die Cholera ausbrach, und als zu befürchten stand, daß auch in der damals sehr schlechten Ubication dieses Theiles der Irrenanstalt diese gefährliche Krankheit sich festsetzen werde; es war damals, daß sich die Nothwendigkeit herausstellte, sowohl die Wohnungslocalitäten und Gänge, wo die Kranken sich aushalten, gesünder umzugestalten, als auch die Aborte entsprechender zu gestalten. Es sind geruchlose Aborte eingeführt worden, es sind Bäder eingeführt worden, welche damals in diesem Theile der Irrenanstalt gar nicht gewesen sind, und es haben diese Anschaffungen sehr bedeutende Kosten in Anspruch genommen, so daß die Uiberschreitung des Präliminars, wie es ursprünglich vorgelegt worden ist, vollkommen gerechtfertigt erscheint. Was die letzte Summe von 4161 fl. 1/3, kr. anbelangt.
die noch nicht verausgabt ist, sondern bezüglich welcher eben erst in der nächsten Zeit die Anweisung zu geschehen hat, so ist auch diese gerechtfertigt. Weil eben alle Herstellungen, die nothwendig sind, um das Haus in jenen Stand zu setzen, wie es überhaupt nothwendig erscheint, weil alle diese Herstellungen noch nicht vollendet sind, so befürworte ich auch die Genehmigung dieser Summe von 4161 fl. 1/2 kr., welche auf die noch bevorstehenden Herstellungen verwendet werden sollen. Ich habe schließlich noch zu bemerken, daß ich diese Angelegenheit, von der ich mich eben aus persönlicher Anschauung überzeugt habe, auch bereits der Budgetcommission zur Kenntniß gebracht habe, und daß die Budgetcommission ihre Zustimmung und Genehmigung dazu ausgesprochen habe. Ich erlaube mir daher, diese Auslagen zu befürworten. Bezüglich des Betrages von 3609 fl. 25 kr., welcher aus einer anderen Bandotationssumme für Slup erspart wurde, und dort bei diesen neuen Bauführungen mit verwendet worden ist, ist eigentlich in dem Antrage des Landesausschusses nichts darauf Bezügliches enthalten; und es wird daher nothwendig sein, daß dem heutigen Beschlusse des hohen Landtags, welcher auf Genehmigung der anderen beiden Summen wohl hinausgehen wird, auch noch beigefügt werde, daß eben die Verwendung dieser 3609 fl. 25 kr. zu dem Zwecke der Bauführung bei St. Katharina ebenfalls genehmigt werde, und in dieser Beziehung erlaube ich mir jenen Zusatzantrag zu stellen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort ? Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Ref. Dr. Lumbe: Ich habe zu diesem Berichte des Herrn Mitgliedes der Budgetkommission nicht viel hinzuzusetzen. Ich muß nur gestehen, daß die Umänderung, die bei St. Katharina geschehen ist, eine so wesentliche ist, daß ich nur wünschen möchte, wenn Einige von den Herren Abgeordneten sich persönlich durch den Augenschein davon überzeugen wollten, und wenn der Kostenbetrag hier auch Alles zusammen gerechnet, beiläufig 17. 000 fl. beträgt, so wird man, wenn man das Geleistete damit vergleicht, denselben gewiß nicht groß finden. St. Katharina war in früherer Zeit der schlechteste Theil der Irrenanstalt, den man beim Besuche fremder Aerzte nicht gern berührt hat, weil er eben so große Uibelstände hatte; das Gebäude war beiläusig 10' in die Erde gesteckt, so daß die Localitäten dadurch feucht wurden und seit der Zeit gar nicht für Kranke benützt werden konnten. Diesen Uibelständen ist allen abgeholfen; es ist ein reinliches, luftiges Krankenhaus für Geisteskranke geworden und man kann sagen, in mancher Beziehung selbst vorzüglich. Ich erlaube mir nur den Zusatz, den Herr Dr. Klier gemacht hat, hier nochmals dem hohen Hause vorzulegen, indem ich hinzufüge, daß ich auch im Namen des Landesausschusses bitte, daß die Verwendung dieser 3609 fl. 25 kr., die einmal von der Sluper
Realität übernommen wurden und die mittlerweile hier verwendet worden und in dieser Summe von 17. 000 fl. bereits enthalten find, nachträglich vom hohen Hause genehmigt werde.
Oberstlandmarschall: Ich glaube, es ist nicht nothwendig, daß über diese beiden Antrage getrennt abgestimmt werde. Ich werde also über den Antrag und Zusatzantrag zugleich abstimmen lassen und ersuche die Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Angenommen.
Wir kommen nun zum Punkt 5 oder eigentlich 4: Nro. 153 Bericht der Kommission über das Gesuch der Sedletzer Gemeinde Vorstehung wegen Erhöhung des Beitrages der Tabakfabrik zu den Gemeinde-Umlagen, Ich ersuche Herrn Dr. Schubert, die Berichterstattung zu übernehmen.
Berichterst. Abg. Dr. Schubert: Die Verhandlung und der Vortrag über diesen Gegenstand sind durch wiederholte eindringliche Petitionen des Sedletzer Gemeinde-Vorstehers hervorgerufen worden. Es handelt sich daher um die Erledigung von Petitionen, und demnach dürste die Drucklegung -des Vortrages der bestimmten Gepflogenheit noch nicht angezeigt und nothwendig erscheinen.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand Etwas dagegen einwendet, so nehme ich den Antrag für angenommen an.
Berichterstatter Dr. Schubert: Ich werde mir daher erlauben, den Bericht vorzutragen. Es ist das der Bericht der Kommission für GemeindeAngelegenheiten über das wiederholte Gesuch des Sedletzer Gemeinde-Vorstehers um Erhöhung des Beitrages Der dortigen Tabakfabrik zu den Gemeinde-Umlagen (liest): Hoher Landtag, der Sedletzer Gemeindevorsteher überreichte unterm 9. Jänner l. J. dem Landesausschuße das Ansuchen, womit bei dem hohen Aerare, als Vertreter der Sedletzer Tabakfabrik die Erhöhung des zur Deckung der Gemeindeauslagen bisher mit 25 fl. B. -M. gezahlten Beitrages erwirkt werde.
Dieses Gesuch wurde hauptsächlich damit begründet,, daß der Gemeinde Sedletz die Unterstützung von zahlreichen Fabriksbeamtens- und DienersWitwen und Waisen obliege, und der Landesausschuß sah sich in Würdigung der angeführten Gründe bewogen, dieses Gesuch der k. k. -Finanz-LandesDirektion befürwortend vorzulegen.
Die Zentral-Direktion der Tabaksfabrik, an welche dieses Ersuchen gelangte, wies jedoch dasselbe aus dem Grunde zurück, weil durch die Willfahrung desfelben in den bisherigen BesteuerungsVerhältnissen eine Aenderung eintreten würde, und eine Belastung der Erzeugungsstätten von Monopolsgegenständen in den bisher geltenden Gesetzen nicht gegründet sei.
Hieraus überreichte der Sedletzer Gemeindevorsteher an Den hohen Landtag unterm 28. Juli 1868 ad Nr. Exh. 466 ein gleiches Gesuch, welches von dein Kuttenberger Bezirksausschuße dem Landesausschuße befürwortend, vorgelegt wurde.
Der Landesausschuß legt nun dieses Ansuchen sammt Vorakten dem hohen Landtage mit Beriefet vom 19. August 1868 von der Bemerkung begleitet vor, daß zu Gunsten dieses Gesuches gewichtige Gründe sprechen.
Die Vorberathung und Berichterstattung hierüber wurde mit Dekret des hohen Landtags-Präsidiums vom 3. September 1838 Nr. 153 Ldtg. der Kommission für die Gemeinde-Wahlordnung Zugewiesen.
Der Gemeindevorstand von Sedletz führt zur Begründung seines Ansuchens an, daß eine die einheimische Bevölkerung (bestehend aus einem Dominikalhofe, einem emphytentischen Wirthshause, einer emphytentischen Mühle und 33 Kleinhäuslern) bei weitem übersteigende Anzahl von armen Bediensteten der Tabaktrafik, nach dem Heimaths- und Gemeindegesetze der Gemeinde zur Versorgung zugewiesen wurde, das Armen-Institut zu Sedletz daher nicht im Stande sei, den dadurch in hohem Maße gesteigerten Forderungen an dasselbe zu entsprechen.
Daß der Beitrag von 25 fl. C. Mz., welchen die Tabakfabrik seit dem Jahre 1827 zahlt, nicht mehr den erhöhten Lasten entspricht, welche die neue Gesetzgebung den Gemeinden und insbesondere jenen von Sedletz auferlegt hat, daß die Tabakfabriksbevölkerung, die dem Gemeindeverbaude angehört, somit dadurch auch Pflichten übernommen hat, zu den allgemeinen Gemeindelasten als Kirchen-Pfarr-, Schulerhaltungs und Sicherheits - Auslagen gar nichts beiträgt - und bittet, daß aus diesen Rücksichten dahin gewirkt werden mochte, daß der von der Tabakfabrik zu den Gemeindelasten zu leistende Beitrag auf wenigstens 100 fl. Conv. Mz. erhöht werde.
Der Bezirksausschuß von Kuttenberg, welcher um sein Gutachten in dieser Angelegenheit angegangen wurde, hat dasselbe unterm 18. Feber 1868 Z. 99 erstattet und bestätigt diese Angaben.
Er gibt an, daß in der Sedletzer Tabakfabrik gegen 2500 Arbeiter aus der ganzen Umgegend beschäftiget sind, von denen die meisten zu Kuttenberg wohnen, aber in Sedletz heimatsberechtigt seien und daß dadurch eine Last der Armenversorgung auf diese Gemeinde gelegt werde, welche für sie in der That unerschwinglich ist.
Er bestätiget, daß die Gemeinde kein Vermögen besitzt, dennoch die ihr zukommenden Auslagen nur im Wege freiwilliger Sammlungen und Steuerzuschläge decken könne, von welchen aber die Tabakfabrik, da sie keine Steuer zahlt, obgleich sie die Ursache dieses Uebelstandes ist, nicht betroffen wird. Er hat sich die Uiberzeugung verschafft, daß die Tabakfabrik eine Bruttoeinnahme von 11 Millionen und eine Nettoeinnahme von 3 Millionen: Gulden sich verschaffe.
Ein Privater hätte von einem solchen Einkommen 150. 000 fl. an 5perz. Einkommensteuer zu entrichten. Der Ausschuß anerkennt zwar, daß in Er-