Ètvrtek 17. záøí 1868

steht es sich wohl von selbst, daß vor dem Absprache darüber alle Rücksichten werden in Erwägung gezogen werden müssen, nicht nur allein die des Erzgebirges, sondern auch jene des Schnelleren Transportes, und die völkerrechtliche Frage über den Anschlußpunkt gegenüber den Staaten des Auslandes. Das eine aber darf ich dem hohen Landtage nicht verschweigen, daß Bitten und Petitionen, welche bisher an die Statthaltern gelangten - Petitionen, welche nicht von Städten allein, sondern von ganzen Bezirken ausgehen - die Statthalterei in die Lage gesetzt haben, dem hohen Ministerium bereits jetzt dringend vorzustellen, daß möglichst viele Orte des Erzgebirges (Bravo!) durch die Bahn unter einander in Verbindung gebracht werden mögen, da es sich nach der Ansicht der Statthalterei zwar vor allem um den Export, in zweiter Linie aber auch um die sehr gewichtige Frage handelt, die Industrie im Erzgebirge zu wecken (Bravo! Sehr gut!), und diese Industrie kann nur dann nachhaltig geweckt werden, wenn der Kohlentransport nach vielen Fabriksorten so viel als möglich auf die billigste Weise gefördert wird.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Stamm hat das Wort.

Dr. Stamm: Ich verzichte daraus.

Oberstlandmarschall: Freiherr RieseStallburg.

Freiherr Riese-Stallburg: Wenn man hier gesagt hat, daß den Kohlenwerkbesitzern an der kürzesten Strecke gelegen ist, so muß auch ich dem Herrn Abgeordneten sagen, daß dem Kohleuwerkbesitzer immer daran gelegen ist, seine Abnehmer in der nächsten Nähe zu haben. An dem nächsten Abnehmer ist ihnen am allermeisten gelegen und der nächste Abnehmer von Kohle ist zunächst das Erz im Erzgebirge. Die Entwässerungsmaschinen brauchen sehr große Quantitäten von Kohle. Außerdem ist es die Industrie im Erzgebirge, sowohl die bereits bestehende als auch die sich weiter bildende, die ein großer Abnehmer der Kohle ist.

Der größte, jetzt schon der Kohle so bedürftige Abnehmer ist Annaberg und Buchholz, die haben bereits einen Bedarf von 6. 000. 000 Ct. Rohle und Annaberg und Buchholz arbeiten schon 14 Jahre daran, um diese Koncession ins Leben zu rufen und glauben dieselbe nicht mehr in weiter Ferne. Ob die Bahn, die jetzt projektirt wird, denselben Bedarf an Kohle haben wird, ist sehr zweifelhaft, meine Herren! Hätte jene Gegend den Bedarf an Kohle gehabt, so hätte sie wie Annaberg und Buchholz darum petirt.

Ich empfehle daher dem hohen Haufe die Befürwortung des Herrn Regierungsvertreters, da er sich so warm dafür ausgesprochen hat.

Oberstlandmarschall: Verlangt noch Jemand das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Nachdem sich Niemand meldet, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterst. Dr. Czyhlarz. Mit Rücksicht auf die warmen Worte, welche hier im Interesse der Erzgebirgsbewohner gesprochen worden sind, muß es beinahe als eine Härte erscheinen, wenn ich mir dennoch erlaube den Antrag der Kommission im Namen derselben ausrecht zu halten. Ich will mir nur erlauben, den objektiven Standpunkt derselben hervorzuheben. Die Basis, auf welcher die Kommission vorgegangen ist, ist lediglich die Petition der Bezirksvertretung Preßnitz, der Repräsentanz der Stadtgemeinde Weipert und der Gemeinde Preßnitz. Es sind hier in dieser Petition eben zunächst die Interessen dieses Bezirkes u. s. w. geschildert.

Diese Interessen bestehen zwar, aber ihnen entgegen bestehen auch wieder, wie aus der Debatte hervorgegangen ist, andere Interessen und der Standpunkt, den die Kommission verpflichtet war einzuhalten, heißt: audiatur et altera pars. Da nun aber dieß nicht geschehen konnte, war auch die Petitionskommission nicht in der Lage, irgend eine bestimmte Linie zu empfehlen und eben deswegen glaube ich, daß der Antrag der Petitions-Commission trotz desjenigen, was dagegen eingewendet worden ist, noch immer zweckentsprechend ist.

Es wird dadurch nach keiner Seite vorgegriffen; es wird thatsächlich die Petition der hohen Regierung zur Würdigung empfohlen, so daß diese in dieser Beziehung freie Hand behält.

Ich kann mir thatsächlich nicht vorstellen, in wieferne durch den Antrag des Herrn Abg. Prof. Höfler etwas mehr erzielt werden könnte, als durch den Antrag der Kommission.

Es wird schließlich die ganze Richtung der Bahn denn doch vom Resultate der Verhandlungen mit Sachsen, beziehungsweise mit dem norddeutschen Bunde abhängen. Das Resultat dieser Verhandlungen wird schließlich für die Richtung der Bahn maßgebend sein, und da in dieser Beziehung die hohe Regierung auf die Wichtigkeit dieser Petition verwiesen und ihr dieselbe zur Würdigung empfohlen Wird, so erlaube ich mir Namens der Kommission noch immer bei dem Antrage derselben zu beharren. (Bravo! links. )

Oberstlandmarschall: Es ist mm der Antrag der Kommission, welcher zuerst zur Abstimmung kommen müßte, indem der Autrag des Herrn Prof. Höfler bloß ein Zusatzantrag ist.

Es würde also lauten der Antrag der Commission: der hohe Landtag wolle beschließen, es seien die Petitionen Nr. 109, 110 und 111 der Bezirksvertretung Preßnitz, der Stadtgemeinde Weipert und der Gemeindevertretung Preßnitz der hohen Regierung zur Würdigung abzutreten.

Wenn dieser Antrag angenommen wird, so würde ich dann den Antrag des Herrn Professor Höfler als Zusatzantrag zur Abstimmung bringen.

Ich werde die Unterstützungsfrage über den Antrag des Herrn Höfler stellen; er lautet: "zur besonderen Würdigung zu empsehlen. "

Snìm. sekr. Schmidt: Návrh pana prof. Höflera zní: Petice è. 109, 110 a 111 okresního zastupitelstva Pøíseènického, mìstské obce Výprtské a obecního výboru Pøíseènického buïtež odevzdány slavné vládì, aby je ve zvláštní úvahu vzala.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Geschieht mittelst Haudaufheben. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bringe jetzt den Antrag der Kommission zur Abstimmung.

Snìm sekr. Schmidt: Návrh komise petièní zní takto: Slavný snìme raèiž uzavøíti: petice è. 109, 110 a 111 okresního zastupitelstva Pøíseènického, mìstské obce Výprtské a obecniho zastupitelstva Pnseènického buïtež dodány slavné vládì, aby je v úvahu vzala.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für die Anträge stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Es kömmt nun der Zusatzantrag des Herrn Prof. Höfler:,,... zur besonderen Würdigung zu emofehlen. "

Snìm. sekr. Schmidt: Dodatek pana prof. Höflera: "... aby jev zvláštní uvážení vzala. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für diesen Zusatzantrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Es kommt die Petition Nr. 30. Ich ersuche Hr. Abg. Kardasch die Berichterstattung zu übernehmen.

Betrichterst. Abg. Kardasch (liest): Hoher Landtag! In der vom Abg. Freiherrn v. Wenisch am 26. v. M. eingereichten und der Petitionskommission am 28. v. M. zur Behandlung zugewiesenen Petition Z. 30 bitten die Wirthschaftsbesitzer Reiter und Cons. in Großkropitzreith (Amtsbez. Tachau) um Veranlassung der Ablösung der ihnen obliegenden Abgaben an die Dechantei und den Meßner von Tachan.

Die Petitionskommission stellt nach ihrem am 9. d. M. einhellig gefaßten Beschluße den Antrag: Vorliegende Petition fei wegen Zusammenhanges der Sache jener Kommission zur Behandlung zu übergeben, welche zufolge Antrages des Landesausschußes vom 24. August l. J. Nr. 131 mit der Vorberathung des Gesetzentwurfes zur weiteren Durchsührung der Grundentlastung im Königreiche Böhmen betraut ist"

Nachdem jedoch schon am 9. September ein Gesetz beschlossen wurde, wodurch diese Petition gegenstaudslos geworden ist, so bin ich lediglich vom Petitionsausschuße beauftragt worden, dem hohen Landtage zur Kenntniß zu bringen, dass diese Petition durch den beschloßenen Gesetzentwurf seine Erledigung gefunden hat,

Oberstlandmarschall: Der hohe Landtag wird dies zur Kenntniß nehmen.

Petition Nr. 62. Ebenfalls Hr. Kardasch als Berichterstatter.

Berichterst. Abg. Kardasch (liest):

Bericht der Petitions-Commission über die vom Abgeordneten Dr. Banhaus unterm 4. September

I. J. Z. 62 überreichte Petition des Ausschußes der Jagdgenossenschaft des Ortes Vále (im Amtsbezirke Pøelauè betreffend die selbständige Ausübung des Jagdrechtes auf dem Grundcomplexe der Ortschaft Vále.

Hoher Landtag!

Die Jagdgenossenschaft der Ortschaft Vále ist mit ihrem Recurse gegen die Entscheidung des Pøelauèer Bezirksausschußes vom 30. Juli 1867 Z. 86.

-   womit die Jagdbarkeit auf den Grundstücken der Ortschaft auf 6 Jahre gegen eine jährliche Entschädigung von 20 fl. ö. W. dem Herrn Grafen Theodor Thun als Besitzer der Domäne Choltic zugewiesen wurde - vom Landesausschuße mit Beschluß vom 22. April 1868 Z. 1038 aus dem Grunde abgewiesen worden, weil die Beschwerdeführer sich nach den vom Bezirksausschuße und vom Landesausschuße selbst auf Grund der abgeforderten Katastralmappen und Parzellenprotokolle gepflogenen Erhebungen - nicht im Besitze eines zur selbständigen Ausübung des Jagdrechtes nach §. 2 des Jagdgesetzes vom 1. Juni 1866 erforderlichen zusammenhängenden Grund-Complexes von wenigstens 200 n. ö. Joch - befindet.

Gegen diese Entscheidung des Landesausschußes hat der Jagdausschuß von Vále schon unterm 9. Juni 1868 Z. 11034 einen an den hohen Landtag gerichteten Recurs bei dem Landesausschuße überreicht, welcher jedoch vom letzteren mit Erlaß vom 16. Juni I. J. Z. 11034 den Beschwerdeführern unter Hinweisung auf den gesetzlichen Instanzenzug, welcher dem Landtage eine Competenz in Jagdrechtsstreitigkeiten nicht einräume - mit dem Beifügen Zurückgestellt, dass es dem Jagdausschuße freistehe

-  sich, falls er sich in seinem Rechte verletzt erachtet, im Wege der Petition unmittelbar an den hohen Landtag zu wenden.

Dem zu Folge hat der Jagdausschuß der Ortschaft Vále die Petition Z. 62 an den hohen Landtag überreicht, welche der Petitions-Commission in der Sitzung des Landtages am 8. September 1. J. zur Behandlung zugewiesen wurde.

In dieser Eingabe wiederholen die Beschwerdeführer mit Beharrlichkeit die in ihrem ersten Recurse angeführte Behauptung, dass sich die Jagdgenossenschaft der Ortschaft Vále thatsächlich im Besitze des zur selbstständigen Ausübung des Jagdrechtes erforderlichen Grundcomplexes befinde und versuchen durch detailirte Darstellung der Grundbesitz- und Abgränzungsverhältnisse, Unrichtigkeiten in den dießfälligen vom Bezirksausschuße gepflogenen Erhebungen und in den Gründen der abweislichen Entscheidung des Landesausschußes nachzuweisen.

Am Schluße der Petition beschweren sich die Einschreiter auch wegen der Geringfügigkeit des vom Bezirksausschuße bemessenen jährlichen Jagdzinses pr. 20 fl. (bezüglich dessen ihnen in der Recurserledigung von 22. April l. J. Z. 1038 das Recht einer abgesonderten Beschwerdeführung gewahrt wurde) - und begehren eudlich eine neuerliche an Ort und Stelle zu pflegende gründliche Untersuchung über das Gesammtausmaß und die Situation der, den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft von Vále gehörigen Grundstücke, wornach in eine definitive Entscheidung über das strittige Jagdrecht eingegangen werden solle.

Die dem Petitionsausschuße vorliegenden Bezugsakten geben keine Anhaltspunkte, um die Wahrheit der von den Petenten angeführten Behauptungen zu constatiren, obwohl andererseits aus den ursprünglichen schwankenden Angaben über das Ausmaß des Grundbesitzes der Ortschaft Vále (welches von der Jagdgenossenschaft mit 252 Joch 1591 Quad. -Klftr., von dem Forstamte in Choltic mit 184 Joch 285. Quad. -Klftr. und von dem Pøelauèer Bezirksausschuße laut Protokolles vom 25. Juli 1867 mit 190 Joch 1537 Quadr. -Klftr. angesetzt wurde, ) in Entgegenhaltung mit den Darlegungen der Petition nicht zu verkennen ist, dass (bei einem Abgange von mit 9 Joch 73 Quadr. -Klftr. zu dem gesetzlichen Ausmaße von 200 Joch) - im Wege einer eingehenden Localerhebung, (die bis jetzt nicht vorgenommen wurde) - Unrichtigkeiten in jenen Daten nachgewiesen werden konnten, die nach der Aktenlage und insbesondere nach der von den Beschwerdeführern perhorrescirten protokollarischen Aussage des Gemeinderathes Georg Pecák, der den Beschwerdeführern ungünstigen Entscheidung - zur Basis dienten. In Erwägung demnach - daß die im gesetzlichen Instanzenzuge erflossene Recurserlerigung des Landesausschußes vom 22. April l. J. Z. 1038 bereits in Rechtskraft erwachsen ist und daß durch diese Entscheidung (bezüglich welcher dem Landtage eine Ingerenz im Berufungswege nach dem Jagdgesetze vom 1. Juni 1866 nicht zusteht) - an Seite des anerkannten Jagdberechtigten schon Privatrechte begründet wurden; in fernerer Erwägung aber, daß die Petenten vom Landesausschuße selbst auf den Weg der Petition gewiesen wurden, und daß durch eine bis jetzt noch nicht stattgefundene gründliche Localerhebung, die jedenfalls verwickelten Besitz- und Abgränzungsverhältnisse bezüglich des Grundcompleres der Ortschaft Vále vielleicht im Interesse aller Betheiligten und zur Vermeidung künftiger Zerwürfnisse bei Wiederverpachtung des Jagdrechtes in unzweifelhalter Weise richtig gestellt werden konnten, hat die Petitions-Commission in ihrer Sitzung vom 16. d. M. mit Stimmenmehrheit beschlossen, folgenden Antrag zu stellen:

Der h. Landtag wolle die Petition des Jagdausschußes der Ortschaft Vále Z. 62 unter Ableh-

nung einer in seire Competenz nicht gehörigen meritorischen Entscheidung - dem Landesausschuße mit dem Auftrage zuweisen, dieselbe dem Bezirksausschuße in Pøelauè zur eingehenden Localerhebung über die Besitz- und Abgränzungsverhältnisse des Grundcomplexes der Jagdgenossenschaft von Vále zur Vermeidung künstiger Zerwürfnisse bei der Wiederverpachtung des Jagdrechtes.

Slavný snìme raèiž petici honebního výboru osady Vale è. 62 zamítnouti, koneèné vyøízení do vlastní pùsobnosti nenáležející odkázati zemskému výboru s naøízením, by petice tato dodána byla okresnímu výboru Pøelouèskému k dùkladnému vyšetøení místnímu stran pomìru majetku a pomìru hranic gruntu honebního družstva ve Valu, by se pøedešlo budoucím sporùm pøi opìtném propachtování honebního práva.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche die Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Es kommt nun Petition Nr. 105 pet. Ebenfalls Hr. Kardasch als Berichterstatter.

Ref. Kardasch (liest: ) "Bericht der Petitions-Commission über die vom Abgeordneten Dr. Bernhard Paner unterm 25. August l. J. Z. 105 überreichte Petition des Trautenauer Bezirksausschußes mit Beitrittserklärungen der Bezirksausschüsse von Arnau, Hohenelbe, Jaromìø, Königinhof, Marschendorf und Schatzlar um Abänderung des §. 7. des Strassenpolizeigesetzes vom 15. Juni 1866.

Hoher Landtag! Bald nach dem Erscheinen des Strassen- Polizeigesetzes vom 15. Juni 1866 wurde der §. 7. desselben von verschiedenen Seiten als unzureichend und unzweckmäßig bezeichnet und namentlich hat der Bezirksausschuß in Hohenelbe durch den Abg. Dr. Schrott schon am 20. Dezember 1866 unter Z. 104 eine Petition um Abänderung dieses Paragraphes an den hohen Landtag überreicht, welche bis jetzt wohl deshalb noch keine meritorische Erledigung erhält, weil es nicht rathsam erscheinen mochte, an einem kaum votirten Gesetze Abänderungen vorzunehmen, ohne die Meinung weiterer Kreise gehört und ohne Erfahrungen benutzt zu haben, die nur aus einer längeren Anwendung des Gesetzes resultiren konnten. Seither haben sich aber in verschiedenen Gegenden des Landes, und vorzüglich in den an Preußen, Sachsen und Baiern gränzenden Bezirken immer zahlreichere Stimmen gegen den §. 7. unseres Strassenpolizeigesetzes erhoben, die Beschwerden gegen die Kostspieligkeit und Schwierigkeit seiner Handhabung wurden immer lauter und dringender und die Wünsche nach Abänderung desselben fanden in der bedauerlichen Erfahrung, daß die Strassen durch die allgemeine Verwendung schwerer Lastwägen mit schmalen Radfelgen immer mehr Schaden leiden - die sprechendste Begründung. Diese Beschwerden und Wünsche fanden unn mich in der dem Petitionsausschuße in der Landtagssitzung vom 15. d. M. zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesenen Petition Z. 105 ihren Ausdruck, in welcher der Bezirksausschuß von Trautenau unter Anschluß von Beitrittserklärungen der Bezirksausschüsse von Arnau, Hohenelbe, Jaromèø, Königinhof, Marschendorf und Schatzlar um Abänderung des vielfach beanständeten §. 7 des Straßenpolizeigesetzes vom 15. Juni 1866 bitte.

Da im gegenwärtigen Augenblicke das Strassenpolizeigesetz nicht allen Mitgliedern des h. Hauses vorliegen dürfte, so werde ich mir erlauben den in Rede stehenden §. 7 vorzulesen; (liest: )

"§. 7. Alle zur gewerbsmäßigen Verfrachtung dienenden Lastwägen, welche mit mehr als 50 Zentnern beladen, sowie alle Lastwägen, welche mit mehr als 2 Pferden (Vorspannspferde ausgenommen) bespannt sind, müssen auf allen Strassen, wo bezüglich des Ladungsgewichtes keine besonderen Beschränkungen gesetzlich festgestellt sind, mit 4 Zoll breiten Radfelgen versehen sein. Sind derlei Wägen mit mehr als 80 Ztrn. beladen oder mit mehr als 4 Pferden bespannt, so sind dieselben mit 6 Zoll breiten Radfelgen zu versehen. Auf Wirthschaftsfuhren findet obige Bestimmung keine Anwendung.

Diese Bestimmung tritt ein Jahr nach Kundmachung dieses Gesetzes in Wirksamkeit. "

Gegen diesen Paragraphen wurde nun von Seite der genannten Bezirksausschüsse das Bedenken geltend gemacht, daß die Handhabung desselben in der Praxis auf die mannigsachsten Hindernisse stößt.

Die Petitions-Commission hat zwar nach Würdigung der Petitions-Motive und nach Constatirung des Ümstandes, daß auch in den Bezirken des an Baiern gränzenten, südwestlichen Theiles von Böhmen derselbe Wunsch nach allgemeiner Anwendung breiterer Radfelge an Lastwagen herrsche, einstimmig das Bedürfniß einer Abänderung des Strassenpolizetgesetzes anerkannt; sie konnte jedoch nicht außer Acht lassen, daß es sich hier um eine nicht nur in die Strassenpolizei, sondern auch in den Ban und die Administration der Strassen tief eingreifende Frage handle, und sie mußte auch darauf Rücksicht nehmen, daß selbst die petitionirenden Bezirksausschüsse in ihren Vorschlägen in wesentlichen punkten von einander abweichen, indem von einem Theile der Petenten nur eine Herabsetzung der im §. 7. bezeichneten Lasten; von den übrigen hingegen ein vollständiges Abgehen von einer Festsetzung des Gewichtes der Belastung begehrt wird. Aehnliche Divergenzen zeigen sich in den Petitionen auch bezüglich der Zeit, binnen welcher der neue Gesetzesparagraph in Wirksamkeit zu treten hätte und hinsichtlich der Ausdehnung seines Geltungsgebietes auf alle oder nur auf gewisse Kategorien der Strassen des Landes. Durch diese Erwägungen und im Hinblicke auf die verschiedenen Verhältnisse und Bedürfnisse der Bezirke des flachen Landes und des Gebirges - gelangte die Petitionskommission zu der Ueberzeugung, daß ohne Vernehmung bewährter Sachverständiger über die reintechnischen Seiten der Frage und ohne Anhörung der in dieser Sache noch nicht vernommenen Bezirksvertretungen (die über die zweckmässigste Art der Beseitigung der mit Grund gerügten Mängel des §. 7. gewiß schätzbare Gutachten abzugeben in der Lage sein werden) ein unmittelbares Eingehen auf die Abänderung des erwähnten Paragraphes kaum zu einem allseitig befriedigenden Resultate führen dürfte.

Aus diesen Gründen hat die Petitions-Commission in ihrer Sitzung vom 16. d. M. mit 7 gegen 1 Stimme beschlossen zu beantragen:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1.   Die Notwendigkeit einer Abänderung des §. 7. des Strassenpolizeigesetzes vom 15. Juni 1866 für das Königreich Böhmen - zur Erzielung einer allgemeinen Anwendung breiterer Radfelgen wird anerkannt.

2.   Der Landesausschuß wird beauftragt, nach Einvernahme Sachverständiger und nach Anhörung jener Bezirks-Vertretungen, welche sich über die zweckmäßigste Art der als nothwendig anerkannten Abänderung des §. 7. des Straßenpolizeigesetzes noch nicht geäußert haben - so schleunig als möglich dem hohen Landtage einen Gesetzentwurf im Sinne des sub 1. gefaßten Veschlußes vorzulegen.

3.   Hiedurch erhält auch die vom Hohenelber -Bezirksausschuße am 20. Dez. 1866. überreichte Petition Zahl 104 ihre Erledigung.

Snem. sekr. Schmidt ète: Petièní komise navrhuje: "Slavný snìme raèiž uzavøíti:

1.   uznává se nutnost zmìny §. 7. policejního øádu na silnicích ze dne 15. èervna 1866 pro království èeské daného, by se všeobecné upotøebení širších loukotí pøi nákladních vozích docílilo.

2.   Zemskému výboru se naøizuje, by slyšev znalce a ona zastupitelstva okresní, která až dosud se nevyjádøila stran nejvhodnìjšího spùsobu nutné zmìny §. 7. policejního øádu pro silnice - pøedložil slavnému snìmu co možná nejdøíve návrh zákona ve smyslu usnesení položeného sub I.

3.   Tímto vyøizuje se též petice è. 104 zadaná okresním výborem Vrchlabským dne 20. prosince 1866. "

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Steffens hat das Wort.

Abgeordneter Steffens: Die Einführung weiterer Radfelgen zur besseren Conservirung der Straßen ist bei uns deßwegen nicht so durchgreifend, weil man nicht von vornherein angefangen hat; um allgemein weitere Radfelgen in Anwendung bringen zu können, ist vor Allem nothwendig, daß man die Straßen für weitere Radfelgen fahrbar mache. Es gehört dazu, daß das Beschetterungssystem eingeführt werde, welches man schon lange in Preußen eingeführt hat, nämlich, daß die Straße auf einmal in ihrer ganzen Breite beschottert und sodann mit einer schweren Walze gewalzt werde, wodurch die ganze Straße zu einer ebenen Fläche hergestellt wird, und welche mit Fuhrwerken mit noch so breiten Radfelgen befahren werden kann. Das System, welches bei uns besteht, wo man aus der Straße stets in einem Geleise fährt und jedesmal, Wenn ein Geleise mit Schotter bedeckt wird, wie der ein neues Geleise macht, macht die Anwendung breiterer Radselgen nicht leicht möglich, weil die Geleise nicht gleich find. Breite Radfelgen sind zur Eonservirung der Straßen absolut nothwendig. Das hat man in jenen Gegenden, wo sie im Gebrauche sind, längst anerkannt; aber es ist erst dann ausführbar, wenn die Straßen darnach gebaut sind, Wenn also, wie in Holland, alle Straßen gepflastert oder wie in Preußen beschottert und zur ebenen Fläche abgewalzt werden. Ich habe mir erlaubt dieses zur Auftlärung der Sache zu bemerken.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da Niemand das Wort verlangt, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Kardasch: Nachdem von Seite des Herrn Redners gegen den Antrag nichts Wesentliches vorgebracht worden ist, und der Bericht selbst andeutet, daß diese Frage mit dem Baue und der Administration der Straßen im Zusammenhange steht, glaube ich weiter nichts bemerken zu muffen.

Oberstlandmarschall: Wenn das h. Haus nichts einzuwenden findet, will ich den Antrag nicht punktweise, sondern in seiner Gänze zur Abstimmung bringen: Er lautet:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1.    Die Rothwendigkeit einer Abänderung des §. 7 des Straßenpolizeigesetzes vom 15. Juni 1866 für das Königreich Böhmen zur Erzielung einer allgemeinen Anwendung breiterer Radfelgen an Lastwägen wird anerkannt.

2.    Der Landesausschuß wird beaustragt, nach Einvernahme Sachverständiger und nach Anhörung jener Bezirksvertretungen, welche sich über die zweckmäßigste Art der als nothwendig anerkannten Abänderung des §. 7 des Straßenpolizei - Gefetzes noch nicht geäußert haben - so schleunig als möglich dem hohen Landtage einen Gesetzesentwurf im Sinne des unter 1. gefaßten Beschlusses vorzulegen.

3.    Hiedurch erhält auch die vom Hohenelber Bezirks-Ausschuße am 20. Dezember 1866 überreichte Petition Z. 104 ihre Erledigung.

Sn. sek. Schmidt (ète): Sl. snìme raèiž uzavøíti:

1.    uznává se nutnost zmìny §. 7 policejního øádu na silnicích ze dne 15. èervna 1866 pro království èeské daného, by se všeobecné upotøebení širších loukotí pøi nákladních vozech docílilo.

2.    Zemskému výboru se naøizuje, by slyšev znalce a ona zastupitelstva okresní, která až dosud nevyjádøila stran nejvhodnìjšího zpùsobu nutné zmìny §. 7 policejního øádu pro silnice - pøedložil sl. snìmu co možná nejdøíve návrh zákona ve smyslu usnesení položeného sub 1.

3.    Tímto vyøizuje se též petice è. 104 zadaná okresním výborem Vrchlabským dne 20 pros. 1866.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Petition Nr. 119. Ich ersuche den Herrn Dr. Weber die Berichterstattung zu übernehmen.

Dr. Weber: Die Katastralgemeinde Georgswalde bittet um Befürwortung ihres Gesuches um Abtrennung vom Schluckenauer, und Zutheilung zum Rumburger Bezirke. Die Gemeinde Georgswalde stützt ihr Begehren namentlich auf folgende 4 Gründe:

1.    Bestände zwischen Georgswalde und dem angeblich 2 Stunden entfernten Schluckenau nur ein Vicinalweg, der im Winter schlecht zu passieren sei.

2.    Gienge durch diese Entfernung bei Geschäften vor dem Bezirksgerichte in Schluckenau, oder vor der Bezirkshauptmannschaft daselbst ein ganzer Tag verloren.

3.    Gravitire der Verkehr von Georgswalde mehr nach Rumburg.

4.    Correspondiren die Produktionszweige in Georgswalde mit jenen in Rumburg.

Abgesehen davon, daß der letzte Grund der Produktionsgleichheit bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht wohl allein maßgebend sein kann, erscheinen auch die anderen Petitionsmotive sachlich nicht ganz richtig.

Georgswalde ist von seiner Mitte von der Kirche aus gerechnet, von Schluckenau nur so weit entfernt, daß ein mäßiger Fußgänger diesen Weg bequem in 1 1/2 Stunden zurücklegt. Rumburg ist zu Georgswalde nur um eine halbe Stunde näher gerückt. Ferner ist dieser Weg nicht ein Vicinalweg, sondern eine so vorzügliche Bezirksstraße, wie überhaupt alle in jenem Theile Böhmens, dem sogenannten böhmischen Niederlande vorkommen. Zudem besteht seit einigen Jahren zur noch mehren Verkehrsförderung zwischen Georgswalde und Schlukkenau eine so zweckmäßige und billige Postverbindung, daß auch alte und unbemittelte Leute diese Strecke zurücklegen können. Es mag sein, daß ein Theil des Verkehres von Georgswalde nach Rumburg gtavitirt, allein das liegt einfach darin, daß Rumburg dermal noch näher zu den Verkehrsstrassen in das südliche Oesterreich gelegen ist.

Es ist also kein besonders berücksichtigungswerther Grund zu einer solchen Ausscheidung, ja es sprechen große und gewichtige Gründe für die Beibehaltung dieser uralten Gerichts- und politischen Verbindung von Schluckenau und Georgswalde. Schluckenau ist der Sitz der Bezirks hauptmannschaft, welche die 2 Bezirke Schluckenau und Hainspach umfaßt. Schluckenau ist seit jeher der Mittelpunkt dieses in Oesterreich am dichtesten bevölkerten Bezirkes. Es ist also wirklich der Verkehrsknotenpunkt für diese beiden Bezirke.

Zudem gehörte Georgswalde seit jeher zur Domaine Schluckenau, von dem es nur mit empfindlichen Opfern ausgeschieden werden konnte und hat sich auch der hohe Landtag im Jahre 1866 so wie stets die hohe Regierung für diese Bezirkseintheilung ausgesprochen.

Aus diesen Gründen beantragt die Petitionskommission: Hoher Landtag wolle diese Petition an die hohe Regierung mit der Aeußerung leiten, daß kein wichtiger Grund vorliegt, um die von der Gemeinde Georgswalde gewünschte Ausscheidung befürworten zu können, daß im Gegentheile gewichtige Gründe dafür sprechen, daß die Gemeinde Georgswalde auch ferner dem Bezirksgerichte der Stadt Schluckenau verbleibe.

Sn. sek. Schmidt: Petièní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž tuto petici zaslati slavné vládì s tím podotknutím, že není dùležitého dùvodu, pro který žádané vylouèení obce Georgswalde by se odporuèovati mohlo, že ale naopak závažné dùvody proto mluví, aby obec Georgswalde i na dále pøi okresním soudu mìsta Šluknova zùstala.

Oberstlandmarschall: Herr Professor Schrott hat sich um das Wort gemeldet, ich ertheile dasselbe. -

Abgeord. Dr. Schrott: Der Bericht der Petitionskommission erklärt von den 4 Gründen, welche die Gemeinde Georgswalde für ihre Ausscheidung aus dem Gerichtssprengel Schluckenau und Zuweisung zum Rumburger Gerichtssprengel aufführt, sei der eine nicht allein maßgebend, wie der Ausdruck war, und die anderen seien nicht ganz richtig.

Von den drei Gründen, die nicht ganz richtig sein sollen, ist aber, soviel ich zu hören im Stande war, nur einer wirklich angeführt worden, bei welchem eine Unrichtigkeit unterlaufen ist, das ist nämlich die, in der Petition der Georgswalder vorkommende Behauptung, daß nur ein Vicinalweg sie mit Schluckenau verbinde. Das ist allerdings nicht wahr, das ist eine Unrichtigkeit, die den Petenten unterlaufen ist.

Allein der zweite Grund, daß für die Beschäftigung der Georgswalder an Gerichtstagen ein ganzer Tag verloren gehe, während, wenn sie dem Gerichtssprengel von Rumburg zugewiesen würden, ihnen nur ein halber Tag verloren ginge, ist im Berichte nicht widerlegt und kann auch nicht widerlegt werden, weil die Erfahrung und Tatsachen es beweisen.

Dem dritten Punkte, daß die ganze Verkehrsrichtung von Georgswalde nach Rumburg gravitire, hat der Bericht entgegengesetzt, daß komme daher, weil Rumburg an der Strasse liegt, die in das Innere Oesterreichs führe.

Nun wohl dadurch kommt es, daß der Verkehr von Georgswalde nach Rumburg gravitirt, aber darum ist auch die Sicherheit da, daß die Gravierung des Verkehres dahin ist; der Bericht bestätigt daher ausdrücklich die Richtigkeit dieses Grundes. Nun bei der Errichtung der Bezirke im Jahre 1849 hat das h. Ministerium als ganz besondere punkte, nach welchen sich die Bildung der Bezirke zu richten hat, insbesondere zwei angeführt.

Erstens die Beschaffenheit der Produktionsverhältnisse und zweitens die Verkehrsverhältnisse.

Beide diese schwerwiegenden punkte sprechen aber mit aller Entschiedenheit dafür, daß Georgswalde mit Rumburg zu vereinigen wäre. - Nämlich die Produktionsverhältnisse.

Die Hauptproduktion im Georgswalde ist die Leinerzeugung; jene Leinwand, welche unter dem Namen Rumburger Leinwand einen Ruf weit hinaus über die Grenzen Oesterreichs hat

Woher kommt es nun, daß diese Leinwand gerade Rumburger Leinwand genannt wird? Daher, weil die Georgswalder ihren Rohstoff, das Garn, entschieden fast durchwegs nur von den Rumburgern beziehen, so daß eben jede Geschäftsbewegung der Rohstoffe sie nach Rumburg führt. Das ist eine natürliche aus den Produktionsverhältnissen hervorgehende Verbindung zwischen beiden Städten.

Man konnte allerdings auch sagen, seit einiger Zeit, seit etwa 2 Jahren besteht auch eine Garnbörse in Schluckenau, man behauptet sogar, daß die Georgswalder ihre Rohprodukte auch aus Schluckenau beziehen. Wahr ist es: Einzelne, die sich in einer ganz exceptionellen Stellung befinden, durch Verwandtschaftsverhältnisse oder andere besondere Umstände nach Schluckenau geführt werden; die gehören aber ganz entschieden zur Ausnahme. Meines Wissens (und ich bin genau in dem Orte bekannt), beziehen alle Georgswalder Fabrikanten ihre Rohprodukte aus Rumburg, ich war selbst Zeuge davon.

Weiter ist der zweite wichtige Punkt, der von dem Ministerium des Jahres 1849 für die Bildung der Bezirke aufgestellt war, der: "Bezirke sollen gebildet werden, wie es das Verkehrsverhältniß fordert. " Nun ist es doch eigentümlich, daß der ganze Verkehr der Georgswalder entschieden nach Süden geht, sie verkaufen ihre Produkte zunächst nach Wien, von da weiter nach den südlichen österreichischen und ungarischen Ländern. Sie führt also der Verkehr sowohl in Beziehung auf die Rohprodukte als auch in Bezug auf den Absatz fertiger Produkte südwärts, in Schuckenau haben sie nichts


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