Ètvrtek 17. záøí 1868

zu thun. Nun kommt dazu, daß gerade dieser Verkehr in allernächster Zeit noch mehr ein nach Süden ziehender sein wird, weil die böhmische Nordbahn wohl vielleicht noch in diesem Jahre bis Kumburg beendet sein wird und sie zu erwarten haben, daß die weitere Verbindung mit Sachsen über ihren Ort geht. Endlich muß ich die Herren doch noch bitten, daran zu denken, daß die Produktionsverhältnisse in Georgswalde ganz eigenthümlich sind, und solche, wie ich sie nach meiner Ansicht für einen Staat für sehr glücklich halte, daß nämlich nicht einzelne überreiche Producenten daselbst vorkommen neben einer großen Masse von armen Arbeitern.

Es ist die ganze Produktion von mittlerem Umfang und sehr ausgiebig. Es find da also sehr viele, aber keine großen Produzenten. Bei diesen kommt es aber gerade am häufigsten vor, daß viele derselben an ihrer Arbeit mitbetheiligt sind und bei solchen fällt es doppelt schwer in die Wage, wenn sie bloß wegen einer Gerichtsverhandlung einen ganzen Tag verlieren sollen. Dieß ist aber der Fall, wenn sie nicht schwache zwei Stunden, sondern gute drei Stunden zu gehen haben - ich kenne es, bin selbst den Weg zu Fuß gegangen und habe damit Den ganzen Tag verloren. Und andere Geschäfte haben sie in Schluckenau nicht, während wenn sie nach Rumburg zum Gerichte gehen, sie dort auch zugleich ihre anderweitigen Geschäfte verrichten.

Nun bitte ich, meine Herren, das fällt bei einer solchen Industrie schwer ins Gewicht. Man hat mir in Georgswalde gesagt, daß sie diesen Verlust, der ihnen durch überflüssige Zeitverschwendung wird, im Laufe eines Jahres für alle zusammen auf eine Summe von mehreren Taufend Gulden schätzen. (Rufe links: D ja!). Darum bitte ich die Herren, meinem Antrage, den ich stellen will, mit Rücksicht auf diese Industrieverhältnisse ihre Unterstützung nicht zu versagen.

Ich beantrage nämlich, das hohe Haus wolle beschließen: Die Petition der Stadtgemeinde Georgswalde um Ausscheidung aus dem Schluckenauer- und Zutheilung zum Rumburger Gerichtssprengel befürwortend an die hohe Regierung zu leiten.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche, mir den Antrag zu übergeben. Herr Dr. Rziha hat das Wort.

Dr. Rziha: Ich kann dem geehrten Herrn Vorredner im Detail nicht folgen, weil mir die Verhältnisse in Georgswalde nicht bekannt sind. Es hat mich aber sowohl die Befürwortung dieses Antrages von Seite des Herrn Vorredners, als auch die Ablehnung der Petition, die vom Herrn Berichterstatter vertreten wurde, belehrt, daß der Gegenstand nicht reif sein dürfte, um heute darüber abzusprechen, weder befürwortend noch ablehnend. Ehe man einen solchen Abspruch thut, ist es gewiß würdig des hohen Hauses, daß mau gehörig instruirt ist. Die Petitionen, wie sie hier einlaufen, rapsodisch zu behandeln, halte ich nicht für zweckmäßig. Es ist bekannt meine Herren! daß beim Instizministerium mehrere Petitionen wohl an die Hunderte erliegen, die ebenfalls Aenderungen im Umkreise der Bezirke, Verlegungen der Bezirke und Mehreres andere wünschen.

Es ist eine große Fluth von Wünschen, die im Lande sich geltend machen, und will man nicht die Übersichtlichkeit verlieren, will man eingehend der Sache das Wort reden, so ist es nothwendig, daß alle vorliegenden Gesuche gründlich, aber auch sachgemäß behandelt werden.

Deshalb bin ich der Ansicht, daß sowohl diese Petition als ähnliche Petitionen immerhin an den Landesausschuß zur Würdigung zu leiten wären; an den Landesausschuß deshalb, weil es die Kürze der Zeit, innerhalb der wir vielleicht noch zu verhandeln haben, nicht zulassen dürfte, alle Petitionen vom Justizministerium anher zu leiten, und weil insbesondere die Zeit zu kurz wäre, um sich gehörig zu informiren.

Die Petition selbst kann den Gegenstand nicht gehörig erschöpfen; man muß noch andere Recherchen einleiten, um vollständig au kait zu sein.

Und ich glaube, daß eben um diese Petitionen gründlich und sachgemäß beurtheilen zu können, nur der einzige Weg räthlich ist, der der Abtretung der Petitionen an den Landesausschuß zur Würdigung.

Deßhalb kann ich weder für den Antrag der Kommission, noch für den Antrag des geehrten Herrn Vorredners stimmen, und beantrage, wie ich schon erwähnte, die Zuweisung dieser Petitionen an den Landesausschuß zur Würdigung.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche, mir den Antrag zu übergeben. -

Herr Dr. Hanisch hat das Wort. - (Rufe: Schluß, Schluß!) Es wird Schluß der Debatte beantragt. Ich ersuche die Herren, welche für den Schluß stimmen, die Hand aufzuheben. (Geschieht. )

Ist angenommen.

Abgeordneter Dr. Hanisch: Die Sache ist durch meinen unmittelbaren Herrn Vorredner auf eine prinzipielle Bahn gelenkt worden, und so rechtfertigt es sich wohl, wenn ich diesen Theil, diese Wendung, welche die Debatte genommen hat, zuerst behandle.

Weil mehrere andere Petitionen, die bei der Regierung liegen, sollen uns also nicht vorliegen, der Begutachtung noch nicht unterzogen wurden, deßhalb sollen die Gutachten über diese und über die anderen Petitionen, die uns vorliegen, nicht erstattet werden? - Das ist wohl ein Schluß, welchen zu rechtfertigen kaum Jemand unternehmen könnte, an und für sich; - insbesondere aber mit Bezug darauf, daß diese Petitionen, die bei der Regierung liegen sollen, zu einer Zeit eingebracht wurden, wo die derzeitige Organisirung, sowohl die gerichtliche als auch die politische, noch nicht abgeschlossen war. - Damals einen solchen Antrag zu stellen, insolange nämlich die politische und gerichtliche Organisation nicht abgeschlossen war, wäre allerdings korrekt gewesen, und hätte entsprochen gewissen Traditionen des Jahres 1866; allein heute, wo im Gesetzgebungswege mit der Organisation abgeschlossen ist, heute ist ein solcher Antrag nicht mehr am Platze.

Durch das Staatsgrundgeseß über Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 ist nämlich die Organisirung der politischen und Gerichtsbehörden geregelt, es sind die Grundzüge der Reichsgesetzgebung und die Aussührung dem Verordnungswege vorbehalten worden.

Die Gesetze, welche über die politische und gerichtliche Organisation im heurigen Jahre erflossen sind, haben ausdrücklich die Ausbildung der Bezirke und insbesondere der Gerichtsbezirke dem Justizminister überlassen, nachdem das Gutachten von Seite des betheiligten Landtags erstattet worden sein wird. Es ist also die successive Ausbildung der Bezirke, das Rechnungtragen den Bedürfnissen der Bevölkerung in succesiver Weise, ausdrücklich zum Prinzip erhoben und es geht nicht an, heute zu sagen: eine ganz neue Organisation mit ganz neuen Bezirken, gerichtlichen und den davon abhängenden potitischen sowohl, als Vertretungsbezirken ist zu machen und darüber etwa eine Enquete einzuleiten: Nein! Die Organisation ist abgeschlossen und die successive Ausbildung derselben ist nunmehr in die Hände des h. Landtags und in die Hände des Justizministers in erster Linie, sodann die Weiterausbildung in die Hände des Ministers für das Innere und in die Hände des hohen Landtages im Wege der Landesgesetzgebung für die Vertretungsbezirke gelegt. Das ist der Stand der Gesetzgebung, dem der Petitionsausschuß sich nicht verschließen konnte, dem entsprechend er bei seiner Berathung und Beschlußfassung vorging. Ich wüßte wirklich nicht, was denn wir dem Landesausschuße (um speziell aus diese Petition zu übergehen, denn das ist, wenn ich nicht irre, der Wortlant des Antrages meines unmittelbaren Hrn. Vorredners), was wir dem Landesausschuße z u r W ü r d i g u n g übergeben sollten ? Den Landesausschuß beauftragen wir mit irgendetwas, mit irgend einer Erhebung oder dergleichen; aber dem Landesausschuße Etwas zur Würdigung zu übergeben: das begreife ich nicht und wird auch der h. Landtag nicht begreifen. Ich erachte daher, daß wir unterscheiden müssen, wenn Petitionen vorkommen, welche spruchreif sind, und wenn solche vorkommen, die nicht spruchreif sind. Diese Unterscheidung muß meiner Anficht nach gemacht werden. Und es wäre wirklich überflüssig, wenn man bei Petitionen, die spruchreif sind, erst noch eine Enquìte einleiten wollte, ich weiß nicht, durch Wen; und umgekehrt: wenn man bei Petitionen, die nicht spruchreif sind, in eine meritale Berathung oder Beschlußfassung auch nur eingehen wollte. Die vorliegende ist nun eine solche Petition, welche spruchreif ist; über diese Petition glaubte der Petitionsausschuß, daß wir keiner Erhebungen weiter bedürfen, namentlich, da wir sowohl im Petitionsausschuße als im Landtage Männer haben, welche mit den Orts- und Verkehrsverhältnissen sattsam vertraut sind. Maßgebend ist dabei §. 2 des Gesetzes über die Organisirung der Bezirksgerichte, welcher sagt, daß, wo die Orts- oder Verkehrsverhältnisse es erheischen, der Justizminister nach erstattetem Gutachten von Seite des Landtages die Zutheilung einzelner Gemeinden zu anderen Bezirken u. s. w. verfügen kann. Es handelt sich also darum: fordern die Orts- oder Verkehrsverhältnisse die Zutheilung von Georgswalde zu Rumburg und die Lostrennung von Schluckenau? Ich gebe gerne zu, daß auch auf die J. 1853 und 1850 rekurirt werden kann, und daß man auch die Produktions- und andere Verhältnisse ins Mitleid ziehen kann, weil die Verkehrsverhältnisse durch solche Produktions- und andere Verhältnisse mehr weniger bedingt werden. Für mich nun liegt die Frage so: mir ist es gleichgiltig, ob in Schluckenau die Bezrkshauptmannschaft ist, denn in Rumburg ist auch eine. Würde Georgswalde nach Rumburg zugetheilt, so findet es dort eben so gut die Bezirkshauptmannschaft, als es sie in Schluckenau findet, wenn es dorthin zugetheilt bleibt. Mir ist es auch irrelevant, ob die Angehörigkeit Georgswaldes zu Schluckenan seit jeher bestanden habe ich weiß nicht, in welchem Verbande; denn die VerkehrsVerhältnisse schaffen neue Linien, und die geraden Linien sind es, welche gebieterisch eintreten und den Verkehr in ihrer Richtung sich geradezu erzwingen. Also alle diese Verhältnisse wurden mich durchaus nicht bestimmen, hätten mich auch nicht bestimmt dem Antrage der Petitions-Kommission beizutreten, aber eines ist es, das mich bestimmt. Es ist richtig, Rumburg erhält die Eisenbahn; würde das Faktum allein st hen, so winde ich unbedingt dafür stimmen müssen, daß Georgswalde nach Rumburg zugetheilt wird, gleichgiltig, ob der Bezirk Schluckenau infinit wird oder nicht; das wird öfter vorkommen, weil die Eisenbahn mit unwiderstehlicher Gewalt den Verkehr an sich zieht, eine Attraktionskraft übt, der mau nicht widerstehen kann. Allein es ist nicht das einzige Faktum, das zu berücksichtigen ist. Erhalten denn Georgswalde und Schluckenan keine Eisenbahn? fragte ich mich und hörte mit Vergnügen, sogar aus der Rede des Vertreters von Georgswalde, daß Georgswalde Hoffnung hat, demnächst eine Eisenbahn von Rumburg nach Georgswalde zu bekommen, und habe weiter erfahren, daß projektirt ist, auch Schluckenan mit Georgswalde zu verbinden, dann würde Georgswalde mit Schluckenan so gut wie mit Rumburg verbunden sein, und wenn Schluckenau Georgswalde halten will, da hat es anch das Mittel dazu in der Hand, es möge nur dasür sorgen, daß die Eisenbahn Schluckenau mit Georgswalde auch verbinde.

Ich bin mit den Lokalverhältnissen selbst nicht im Detail vertraut (Heiterkeit), aber das wurde uns in der Kommission mitgetheilt und es genügt, daß das Eisenbahnnetz in diesem Theile des Landes noch nicht vollendet, daß es noch im Stadium des Projektes sich befindet; das bestimmt mich für heute für den Antrag des Petizionsausschusses zu stimmen, da mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Veränderung der Situation in der That die Gründe der Zutheilung nicht gewichtig find.

Sollte eine solche Eisenbahnverbindung unmöglich sein, oder Sollte sie überhaupt nicht zu Stande kommen, dann allerdings wurden wir uns für die Dauer nicht erwehren können, solcher Petizion Statt zu geben.

Ich befürworte daher mit Hinblick auf dieses Verhältniß, welches der Herr Referent zuverlässig dem hohen Hause bestätigen wird, wie er es auch in der Kommission bestätigt hat, ich befürworte daher den Antrag der Petizions-Kommission.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist geschlossen. Es ist nur ein einziger Redner eingeschrieben: Dr. Czyhlarz.

Dr. Czyhlarz: Ich muß zunächst das hohe Haus um Entschuldigung bitten, wenn ich in dieser Angelegenheit das Wort ergreife.

Als Vertreter der zunächst betheiligten Stadt Schluckenau bin ich verpflichtet, nach demjenigen, was der Herr Vorredner hervorgehoben hat, öffentlich meine Anficht bekannt zu geben.

Ich glaube, daß man bei derartigen Trennungen der Gemeinden von demjenigen Bezirke, dem sie bisher zugewiesen sind, von triftigen Gründen ausgehen muß, daß man nicht die geringen Unbequemlichkeiten, die gerade dem einen oder dem andern aus der Zutheilung zu einem andern Bezirke erwachsen, zum Anlaß nehme, um eine thatsächliche Trennung durchzuführen. Triftige Gründe sind aber für die Ausscheidung gar nicht vorgebracht worden.

Wenn der Herr Vorredner aus die Beschaffenheit der Produkzionsverhältnisse hinweist, daß in Georgswalde Rumburger Leinwand fabrizirt werde, so erlaube ich mir nur zu bemerken, daß man an anderen Orten auch Rumburger Leinwand fabrizirt, ohne daß diese Orte zu Rumburg gehören wollen.

Weiter erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß die Eisenbahnstazion, welche in Rumburg errichtet werden wird, allerdings den Verkehr von Georgswalde eine Zeit lang an sich ziehen wird; allein das beweist eben zu viel, da diejenigen, welche eine Reise von Schluckenau nach Süden antreten wollen, wahrscheinlich auch die Eisenbahn von Rumburg benützen werden und die Folge davon würde die sein, daß der Bezirk Schluckenau vollständig kassirt werden müßte, wozu wohl selbst der Herr Vorredner nicht rathen wird.

Das sind wohl die Gründe, die ich erwähnen wollte und bemerke noch insbesondere, was die Entfernung anbelangt, daß der Herr Berichterstatter sehr richtig angeführt hat, daß thatsächlich von dem Mittelpunkte von Georgswalde nur 1 1/2 Stunden Entfernung nach Schluckenau ist. Meine Herren!

Ich bitte, wie viele Bezirke gibt es nicht in Bohmen, wo die Entsernung eines Ortes zum Sitze des Bezirksgerichtes eine viel größere ist. (Rufe: Sehr richtig. ) Der Unterschied der Entfernung von Georgswalde nach Rumburg beträgt thatsächlich, wie mir mitgetheilt wurde, nur circa 200 Klafter.

Meine Herren ! Wegen circa 200" Entfernung eine Gemeinde aus ihrem gegenwärtigen Bezirke ausscheiden und sie einem anderen Bezirke zutheilen, scheint mir ganz unzulässig.

Wenn weiters von einem der Herren Vorredner hervorgehoben worden ist, daß der Gegenstand derzeit noch nicht spruchreif ist, so erlaube ich mir, das auf das entschiedenste zu bestreiten.

Es haben sich in dieser Angelegenheit die Majorität der Gemeinden des betreffenden Bezirkes und, soviel mir mitgetheilt wurde, auch die Gemeinde Königswalde, ferner die Bezirksvertretung, wozu doch auch Georgswalde gehört, ebenso auch der h. Landtag in der Sitzung von 14. Mai 1866 gegen diese Ausscheidung erklärt, beziehungsweise für die Beibehaltung des gegenwärtigen Bezirkes ausgesprochen. Auf Grundlage Dessen hat auch der Landesausschuß im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichte sich für die Beibehaltung des betreffenden Bezirkes ausgesprochen. Ich weiß nicht, wen wir in dieser Angelegenheit noch fragen sollten ?

Es sind nach allen Richtungen hin Erhebungen gepflogen worden und wenn diese Sache noch nicht spruchreif ist, so kann überhaupt keine für spruchreif erklärt werden, und die Petizionskommission konnte mit keinem Antrage in solchen Angelegenheiten vor das Haus kommen und wir müßten alle Petizionen an den Landesausschuß weisen. Alle diese Umstände bestimmen mich, die Herren dringend zu ersuchen, für den Antrag der Petizionskommission zu stimmen.

Es ist kein Grund vorhanden, nachdem man vor kurzem sich für die Beibehaltung des Bezirkes erklärt hat, jetzt das Gegentheil zu erklären. Ich erlaube mir auch darauf aufmerksam zu machen, daß die Angelegenheit nicht so einfach ist.

Wenn Georgswalde aus dem Gerichtsbezirke ausgeschieden wird, so wird es auch aus dem politischen Bezirke ausgeschieden werden müssen. Es würde schließlich auch aus der Vertretung des Bezirkes ausgeschieden werden müssen, und es müßte ein Landesgesetz in der Angelegenheit ergehen, und ich weiß nicht, ob wegen der Unbequemlichkeit von circa 200 Klaftern wirklich ein so komplizirter Apparat in Bewegung gesetzt werden soll. Dazu kommt noch, daß, wenn das so zahlreich bevölkerte Georgswalde aus dem Bezirke Schluckenau ausgeschieden wird, der ganze Bezirk ruinirt würde.

Es wird zum großen Theile überhaupt gar nicht mehr dafür stehen, den Bezirk in Schluckenau bestehen zu lassen. Wenn dies die Ansicht des hohen Hauses sein sollte, dann bitte ich dem Antrage des Petizionsausschusses beizutreten und denselben zum Beschluße zu erheben. (Bravo!)

Pr. Schrott: Ich bitte ums Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, in der Geschäftsordnung ist kein einziger Punkt demzufolge es erlaubt wäre, nach Schluß der Debatte das Wort zu ergreifen, wenn es sich auch nur um eine tatsächliche Berichtigung handeln sollte. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Ber. Dr. Weber: Nach der warmen Befürwortung von Seite des Vertreters der Stadt Schluckenau für den Antrag der Petizionskonimission erübrigt mir nur noch weniges beizufügen. Fürs Erste muß ich mich gegen den Antrag des Herrn Dr. Rziha erklären. Es mag fein, daß im Prinzip es angezeigt ist, Recherchen zu pflegen und nicht über solche Petizionen wichtige Beschlüsse zu fassen abgeben. Im vorliegenden Falle muß ich das Zeugniß geben, daß die Sache wirklich spruchreif ist; es hat nicht etwa nur die Petizionskommission allein, sondern auch die Landesvertretung selbst schon im Jahre 1866 die eingehendsten Recherchen gepflogen. Meine Herren! Das Haus hat dermals mit Majorität für das Gericht und die Bezirkshauptmannschaft in Schluckenau, für Zusammenlegen der Bezirke Schlukkenau und Hainspach sich ausgesprochen; in dieser Beziehung glaube ich das hohe Haus bitten zu können, die Angelegenheit selbst meritorisch zu pflegen.

Wenn der Herr Gegner oder Befürworter der Ausscheidung Umstände einführt und namentlich bemerkt, daß die Petizionsgründe nicht widerlegt worden seien, so erlaube ich mir nur folgendes zu bemerken. Herr Prof. Schrot! weist darauf hin, daß durch die Entfernung von Georgswalde und Schluckenau, da die Leute in Schluckenau nichts zu thun hätten, ein ganzer Tag verloren gienge. Das ist sehr irrelevant; man kann nur eine halbe Stunde zu gehen haben und doch den ganzen Tag verlieren. Ich weiß aber, daß es auch möglich ist, noch an demselben Vormittage noch wieder ruhig zu Hause sein zu können. Wenn der Herr Gegner meines Antrages hervorgehoben hat, daß bezüglich der Produkzion der Georgswalder mit der der Rumburger eine Gleichheit bestehe, daß beide Leinwand erzeugen, so erlaube ich mir zu bemerken, daß in Rumburg selbst gar keine Leinwand mehr gemacht wird, sondern die Leinwand aus jener Gegend nur den Namen Rumburger Leinwand hat. Rumburg macht in Baumwolle, gerade so wie Schluckenau; Gleichheit der Produkzion kann bei einer so wichtigen Frage nicht allein in die Wagschale fallen.

Wenn der Herr Gegner ferner sogar ziffemäßig ausrechnen wollte den Schaden, den Georgswalde dadurch erlitten hat, daß es von Rumburg getrennt und zu Schluckenau zugetheilt sei - so weiß ich nicht, ob wir eine Basis haben, um diese Ziffern prüfen zu können; ich halte sie für illusorisch. Schließlich erlaube ich mir nur noch zu bemerken: Wenn auch §. 2 des Gesetzes über Organisirung der Bezirks-Gerichte die Möglichkeit der Ausscheidung in Aussicht gestellt hat, so ist doch dort auch angeführt, daß nur gewisse Orts- und Verkehrsverhältnisse eine solche Ausscheidung bestimmen sollen.

Man kann doch nicht alle Augenblicke die Organisation ändern, nun kann nicht solche Körper, wie im vorliegenden Falle, nur aus Bequemlichkeitsrücksichten wie hier, so ohne weiteres abmachen, man kann nicht die Stabilität der Gerichtsorganisirung ohne weiteres wieder über den Hausen wersen. Ich muß bemerken, daß alle diese Anführungen von der Verkehrs-Gravitation von Georgswalde nach Rumburg nicht eintreffen; die Georgswalder gehen nicht nur zu Gericht nach Schluckenau, sie gehen auch häusig im Laufe der Woche wiederholt hin, sie kaufen dort ihre Rohprodukte und haben dort auch andere Angelegenheiten zu besorgen, und es dürfte kaum der Fall fein, daß sie bloß bei Zitationen zu Gericht nach Schluckenau kommen.

Ich bitte demnach das hohe Haus anzuerkennen, daß die Sache spruchreif sei, und dem Antrage der Petitionskommission beizutreten.

Oberstlandmarschall: Es liegen nunmehr drei Anträge vor: der Antrag des Herrn Dr. Rziha, der ein Vertagungsantrag ist, also zuerst zur Abstimmung kommt, ferner der Antrag des Herrn Dr. Schrott und endlich der Antrag der Kommission.

Ich werde die beiden ersten Anträge zur Unterstützung bringen.

Der Antrag des Herrn Dr. Rziha lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Es sei die Petition der Stadtgemeinde Georgswalde dem Landesausschusse zur Würdigung abzutreten.

Sekr. sn. Schmidt (ète):

Pan Dr. Øíha navrhuje: slavný snìme raèiž uzavøíti: petice mìsta "Georgswalde" postupuje se zemskému výboru k uvážení.

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag hinreichend unterstützt? (Die Unterstützung geschieht mittels Handaufheben. ) Er ist nicht hinreichend unterstützt.

Es kommt nun der Antrag des Herrn Dr. Schrott:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der Stadtgemeinde Georgswalde um Ausscheidung aus dem Schluckenauer und Zuweisung zum Rumburger Gerichtssprengel ist bevorwortend an die hohe Regierung zu übergeben.

Petice mìstské obce Georgswalde za vylouèení ze soudního okresu Šluknovského a pøidìlení k soudnímu okresu Rumburskému k odevzdání sl. vládì se pøimlouvá. "

Findet dieser Antrag hinreichende Unterstützung? Er ist nicht hinreichend unterstützt.

Es kommt nun der Antrag der Petitionskommission zur Abstimmung, welcher lautet: "Der h. Landtag wolle diese Petition an die hohe Regierung mit der Aeußerung leiten, daß keine wichtigen Gründe vorliegen, um die von der Gemeinde Georgswalde gewünschte Ausscheidung befürworten zu können; daß im Gegentheile ganz wichtige Gründe dafür sprechen, daß die Gemeinde Georgswalde auch ferner in dem Gerichts - Bezirk der Stadt Schluckenau verbleibe.

Snem. sekr. Schmidt (ète):

Slavný snìme raèiž uzavøíti: pro vylouèení obce Georgswaldu z okresu šluknovského a pøidìlení k okresu rumburskému nestává žádných podstatných dùvodù, tedy budiž žádost obce Georgswaldu slavné vládì beze vší pøímluvy odevzdána.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand Zu erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.

Ich ersuche die Herren Landesausschuß-Beisitzer sich zu einer Sitzung gleich nach der Landtagssitzung einzufinden.

Die Herren Mitglieder der Kommission (läutet) für die Prüfung der Gebahrung der Hypothekenbank werden für morgen den 18. September um 9 Uhr Früh zu einer Sitzung eingeladen. Ritter von Peche, Kommissionsobmann. - Der Ausschuß für Eisenbahnen wird ersucht, sich unmittelbar nach Der jetzt lausenden Sitzung zu versammeln. Fürst Colloredo-Mansfeld.

Die Technik-Ausschuß-Sitzung ist morgen, den 18, September 1868, 1/2 10 Uhr Vormittags, zu welcher die Herren Kommissionsmitglieder höflichst eingeladen werden.

Zeidler, Obmann.

Die Sitzung des Propinationsausschusses ist am 18. September von 9 Uhr Früh im Bureau des Pros. Schrott.

Baron Kotz, Obmannstellv.

Die Herren Mitglieder der Kommission für Schulangelegenheiten werden ersucht, sich heute um 4 1/2 Uhr zu einer Sitzung einfinden zu wollen.

Dr. Kosteletzky, Obmann.

Die Herren Mitglieder der Budgetkommission werden ersucht, heute Nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung erscheinen zu wollen.

Adolf Riese-Stallburg, Obmannstellv.

Ich bitte die Mitglieder der -Budgetkommission um 5 Uhr___Ich habe vielleicht gestern es nicht deutlich genug gesagt, weil mehrere Mitglieder nicht erschienen sind (Heiterkeit), also wiederhole ich nochmals: die Herren Mitglieder der Budgetkommission werden ersucht, heute Nachmittag um 5 Uhr zur Sitzung erscheinen zu wollen.

Adolf Riese-Stallburg. Obmannstellv.

Die nächste Sitzung ist morgen, 40 Uhr Vorm.

Die Mitglieder der Kommission zur Berathung eines Fischereigesetzes werden aus den 18. d. M. Nachmittags 5 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.

Der Obmann Gras Leopold Thun.

Die morgige Tagesordnung ist:

1.   Dritte Lesung des Gesetzentwurfes über Landes-Domestical-Fond-Gebühren für Tanzmusiken.

2.   Nr. 280. Landesausschußbericht betreffend die Ausbringung uneinbringlicher Kranken- und Irren-Verpflegungskosten.

3.   Nr. 271. Commissionsbericht über den Antrag aus Trennung des polytechnischen Instituts in sprachlicher Beziehung.

4.    Nr. 279. Bericht des Landesausschusses mit dem Antrage auf nachträgliche Einstellung von -Baudotationsüberschreitungen in das Präliminar pro 1869 aus Anlaß der Adaptirungsarbeiten bei St. Katharina.

5.    Nr. 153. Bericht der Commission über das Gesuch der Sedlecer Gemeindevorstehung wegen Erhöhung des Beitrages der Tabakfabrik, zu Gemeindeumlagen.

6.     Z. 18 Ldtg. Commissionsbericht über Aenderung des §. 87 der Gemeindeordnung.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 5 Min. Nachm. )

Otto Freiherr v. Mächter, Verifikator.

Dr. Karl Leeder, Verifikator.

Dr. Wendelin Rziha, -Verifikator.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP