Ètvrtek 17. záøí 1868

nen und anderer Zahlungen an Beamte und Diener ist der Budget-Commission zur Berichterstattung zugewiesen worden.

Der Bericht lautet: Hoher Landtag! Nach der Bestimmung des §. 23. des vom hohen Landtage beschlossenen Pensionsmormales für Landesbeamte und Diener sind die Ruhegehalte, Pensionen, Erziehungsbeiträge, Gnadengaben und Provisionen gleich den Gehalten der aktiven Beamten und Diener am ersten eines jeden Monats in Anticipatraten bei der Landeskassa auszuzahlen. Nachdem jedoch vor dem Inslebentreten dieses Pensionsnormales die für die Staatsbeamten und Diener diesfalls bestehenden Bestimmungen auch für den Landesausschuß maßgebend waren und diesem zufolge die oben bezeichneten Bezüge in Decursivraten flüssig gemacht wurden, so genießen die noch vor der Wirksamkeit des neuen Pensionsnormales mit derartigen Bezügen bedachten Beamten, Diener und deren Witwen und Waisen nicht die durch das neue Pensionsnormale gewährte Begünstigung.

In dem beigeschlossenen Gesuche wird nun seitens der noch nach den altern Bestimmungen im Genuße derartiger Bezüge stehenden Beamten um die Gewährung der im §. 23. des neuen Pensionsnormales genehmigte Begünstigung gebeten und so sehr der Landesausschuß die Berechtigung dieser Bitte anerkannte, konnte derselbe sich zu deren Gewährung für nicht competent erachten, beschloß jedoch dieses Gesuch dem h. Landtage mit dem ergebenen Antrage zu unterbreiten, es wolle der hohe Landtag beschließen: Es seien die Ruhegehalte, Pensionen, Erziehungsbeiträge, Gnadengaben und Provisionen der noch vor der Wirksamkeit des neuen Pensionsnormales in den Ruhestand versetzten Beamten und Diener, sowie deren Witwen und Waisen in monatlichen Anticipatraten auszuzahlen.

Die Budgetkommission hat ebenfalls sowohl das Gesuch, als den Bericht des Landesausschußes geprüft, und ist zu dem Entschluße gekommen, den Antrag des hohen Landesausschußes dem hohen Hause zu empfehlen, in dem es wohl ganz in der Ordnung ist, daß die früher nach dem alten Pensions-Normale pensionirten Diener ebenso behandelt werden, wie die nach dem neuen Pensionsnormale.

Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Es seien die Ruhegehalte, Pensionen, Erziehungsbeiträge, Gnadengaben und Provisionen der noch vor der Wirksamkeit des neuen Pensionsnormales in den Rubestand versetzten Beamten und Diener, sowie deren Witwen und Waisen in monatlichen Anticipatraten auszuzahlen.

Sekr. zemsk. sn. Schmidt (ète: ) Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto; "Výslužby, pense. pøíspìvky na vychování, dary z milosti a provise buïtež úøedníkùm a sluhùm ještì pøed vydáním nového normálu pensijního na odpoèinek daným, jakož i jejich vdovám a sirotkùm vypláceny v pøedbìžných lhùtách mìsíèních.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, welche dafür sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen, Berichterstatter Abg. Wolfrum: Der BudgetCommission ist unter Z. 231 eine Petition der Landesbeamten um gnädige Ausbesserung ihrer materiellen Lage zur Berichterstattung zugewiesen worden.

Ich kann mir wohl erlauben, von der Vorlosung dieser Petition Umgang zu nehmen, nachdem dieselbe seit gestern in den Häuden der Herren Abgeordneten befindlich ist, und werde ich blos den Bericht der Budgetkommission zum Vortrage bringen.

Hoher Landtag! In einer unterm 10. August 1868 von 111 Landesbeamten an den hohen Landtag gerichteten und unter Ldg. 231 vom Landesausschuße ohne weiteren Bericht dem h. Landtage überreichten und der Budgetkomission zugewiesenen Eingabe wird gebeten: Der hohe Landtag geruhe gnädigst die Nothlage seiner treuen Diener, von welcher in der That nur einige wenige kinderlose oder mit Privatvermogen ausgestattere Glieder der Beamtenschaft zum Theile befreit sind, zu gedenken und geruhe nach allenfälliger weiteren eindringlichen Prüfung unserer Verhältnisse zur Verbesserung unserer Existenz im Wege einer Revision der Gehaltsregulirung oder wenigstens durch Gewährung von Theuerungsbeiträgen und Quartiergelbern gnädige Abhilfe zu treffen.

Durch anhaltenden Eifer, unerschütterliche Treue und Gewissenhaftigkeit im Dienste werden sich alle Beamte verpflichtet fühlen, die gnädige Fürsorge des hohen Landtages zu rechtfertigen.

In der Eingabe wird angeführt, daß bei einem systemisirten Stand von 124 Stellen ein Gehaltsaufwand von 114 700 fl. erforderlich ist und daher eine Dienstesstelle im Durchschnitte mit 925 fl. dotirt wird. Es will aber in dieser Eingabe, unterstützt durch Marktpreise der Stadt Prag, bewiesen werden, daß zur Erhaltung einer Bramtenfamilie mit 1 Kinde und 1 Dienstboten 1296 fl. erforderlich sind, zu einer Familie mit 3 schulfähigen Kindern und 1 Dienstboten 2025 fl.

Weiter werden in der Eingabe die Preise von Korn, Fleisch und Brod der Jahre 1835-44 mit denen der I. 1858-67 verglichen, und kommt man zu dein Schluße, dass ein früherer Gehalt von 315 fl. nun einem jetzigen Gehalte von 940 fl. entspricht und ein früherer Gehalt von 2100 fl. jetzt mit 6274 fl. gesetzt werden müßte, um das gleiche Verhältnis herzustellen.

Würde man aber das frühere Verhältnis der verschiedenen Gehaltsposten in's Auge fassen, wo 315 fl. die niedrigste Dotation war und 2000 fl. die höchste und die gegenwärtigen Nahrungsmittelpreise zu Grunde legen, so käme man zu dem Schluße, daß der jetzige höchste Gehalt von 2200 fl., der der früher 2100 fl. betrug; jetzt 4000 fl. betragen müßte, der durchschnittliche Gehält des Conzepts, der früher 1060 fl. 50 kr. war, jetzt 1267 fl. ist, 2000 fl. sein sollte, der durchschnittliche Gehalt der Buchhältung, früher 686 fl. 80 kr., jetzt 871 fl., sich auf 1300 fl. erhebe der durchschnittliche Gehalt der Casse, früher 910 fl. 35 kr. jetzt 848 fl., 1600 fl. ausmachen würde, und im allgemeinen Durchschnitte, wo früher 735 fl. auf einen Gehalt entsielen, jetzt 925 fl., eigentlich 1400 fl. durchschnittlich angenommen werben müßten. Die Budgetkommission kann nicht umhin auszusprechen, daß sie sehr überrascht war, sich über eine derartige Petition aussprechen zu müssen, zwei ein halb Jahre nach den Systemalbeschlüssen des hohen Landtages.

Als am 24. Feber 1866 der hohe Landtag die Gehalte der Beamten und Diener feststellte, geschah es in der Überzeugung, allen billigen Anforderungen gerecht geworden zu sein. Die Landesbeamten wurden durchgehends gegenüber den Gehalten der Staatsbeamten besser gestellt, nicht allein, weil der damalige Gehalt der Staatsbeamten den Zeitverhältnissen für nicht entsprechend angesehen wurde, sondern auch weil den Landesbeamten, denen ein so ausgedehntes Avancement nicht in Aussicht steht, ein Aequivalent dafür geboten werden sollte. -

Der hohe Landtag hat die Gehalte bemessen mit Rücksicht auf die jetzigen Preise der Nahrungsmittel und Quartiere und daher auch die früher bestandenen Theuerungsbeiträge und Quartiergelber grundsätzlich wegfallen und letztere nur bei den Dienern fortbestehen lassen.

Dieselben jetzt wieder einsühren hieße den wohlerwogenen Beschlüssen des hohen Landtages nach so kurzer Zeit den Vorwurf der nicht gründlichen Erwägung machen, welche im hohen Grade ungerechtfertigt erscheinen würde.

Die Budget-Commission glaubt, daß die in der vorliegenden Petition angeregte Frage von zwei Gesichtspunkten aus betrachtet werden müsse:

1. Wie sorgt die Landesvertretung für ihre Beamten und Diener und

2 wie weit kann die Landesvertretung gehen mit Rückficht auf die Steuerzahler.

In ersterer Beziehung darf nicht allein der Gehalt in's Auge gefaßt, es müssen auch alle andern Ausgabsposten in dem Budget und vorzüglich die Pensionsposten berücksichtigt werden; denn dadurch, daß der Beamte und Diener Anspruch auf Pension für sich und seine Witwe und für feine Hinterbliebenen auf Erziehungsbeiträge oder Gnadengaben erwirkt, wird der Weith seines faktischen Gehaltes ein bedeutend größerer.

In dem Budget des Landes sind nur "folgende Ausgabsposten für Beamte und Diener im Landesfonde;

1.

Gehalte... .....

119120

fr

2.

Personalzulagen......

1530

fr

3.

Quaitiergelber der Diener..

1080

fr

4.

Emolumente .....

3110

fr

5.

Pensionen für Beamte und Diener

3170

fl.

6..

Erziehungsbeiträge....

292

 

7.

Gnadengabeit......

1210

fl.

 

im Domestikalfonde:

   

8.

Pensionen für Beamte und Diener

12793

fl.

9.

Personalzulagen.....

640

fl.

10.

Pensionen für Witwen...

5740

fl.

11.

Erziehungsbeiträge....

148

fl.

12.

Provisionen.......

352

fl.

13.

Gnadengaben.......

4651

fr

 

Summa

153836

 

Es betragen sonach die Ausgaben des Landes für Beamte und Diener neben den wirklichen Gehalten 34716 fl. oder 29 przt. derselben.

Außerdem sorgt aber auch die Landesvertre ung für Unglücksfälle oder Krankenkosten, welche den Beamten oder Diener treffen können und hat zu diesem Zwecke dem Landesausschuße 3000 fl. alljährlich im Budget zur Verfügung gestellt; der Landesausschuß geht in liberaler Weise bei Vertheilung dieser Summe vor und hat im Jahre 1867 an 25 Beamte und 14 Diener 2470 fl., im Jahre 1868 an 29 Beamte und 11 Diener bis dato 2608 fl. verausgabt. Ebenso wenig kargt der Landesausschuß in Gehalsvorschüssen, da bis jetzt an 53 Beamte und Diener die Summe von 4698 fl. 66 fr. gegeben wurde und geht aus dieser ganzen Zusammenstellung deutlich hervor, wie der LandesVertretung das Loos ihrer Beamten und Diener am Herzen liegt, für ihr Wohlergehen besorgt ist, und wohl erwarten kann, daß, wie bisher auch künstig die Beamten und Diener durch anhaltenden Eifer, unerschütterliche Treue und Gewissenhaftigkeit im Dienste diese Fürsorge rechtfertigen.

Andererseits aber hat auch die Landesvertretung die Interessen der Steuerzahler ins Auge zu fassen.

Wenn die Petenten in Ihrer Eingabe den Durchschnittsgehalt eines Beamten mit 925 fl. angenommen haben und diese Summe für zu niedrig halten, so muß die Landesvertretung berücksichtigen, daß Hunderttausende von Steuerzahlern dieses Einkommen nicht haben und nach ihrem Tode ihre Familie sich selbst überlassen haben müssen. Sie muß berücksichtigen, daß jetzt schon der Aufwand für Beamte und Diener mehr wie 10 % des durch Steuerumlage im Jahre 1868 aufzubringenden Defizits beträgt und die Erfüllung der Wunsche der Petenten den Aufwand für Beamte um 51 % oder 58497 fl. steigern und den Gesammtaufwand für Beamte, Diener Pensionen ec auf 211333 fl. oder auf 14 % des dießjahrigen Abganges bringen würde.

Die Landesveriretung würde aber gewiß auchvor einer höheren Belastung der Steuerträger, selbst in gegenwärtigen so sehr schwierigen Zeiten nicht zurück-schreiten. Wenn die Lage der Beamten wirklich eine solche wäre, daß ein Auskommen nicht gefunden werden könnte.

Dies ist aber nicht der Fall, Gehalte, welche vor 2 1/2 Jahren mit Berücksichtigung der Zeitverhältnisse von einer lange tagenden Commission Sorgfältig geprüft dem hohen Landtage vorgeschlagen und von diesem genehmigt worden sind, können nach dieser kurzen Zeit unzureichend nicht geworden sein, und da die Budget-Commission von dieser Uiberzeugung geleitet ist, erlaubt sie sich den Antrag: hoher Landtag wolle über die Petition der Landesbeamten um Besserung ihrer materiellen Lage Z. 231 zur Tagesordnung übergehen.

Sekr. z. sn. r. Schmidt (ète): Budžetní komise èiní návrh, aby slavný snìm o petici týkající se zlepšení postavení úøadnictva zemského pøešel k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn sich Niemand ums Wort meldet, so werde ich über diesen Antrag abstimmen lassen, und "ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Er ist angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum: Der Budgetkommission ist weiter unter Z. 58 pet. ein Gesuch des Kassiers der Landeskassa Johann Duschanek zur Begutachtung zugemittelt worden, welcher bittet, daß ihm von seiner 15 jährigen Dienstzeit bei den vormaligen Domänen- und Patrimonialämtern ein Zeitraum von 8 Jahren als den Staats- und Landesdiensten gleich gerechnet werden wolle.

Die Budget-Commission hat dieses Gesuch geprüft und kam zu folgendem Entschluße: In formeller Beziehung ist es wohl etwas auffallend, daß ein Beamte mit Umgehung des Landesausschußes sich an den hohen Landtag wendet und eine Petition vorlegt, welche mit keiner anderen Belegung weiter versehen ist, als eben den Zeugnissen über früher bestandene Dienste, von dem Landesausschusse selbst aber durchaus nichts beibringt. Die Commission ist der Ansicht, daß, bevor ein Beamte des Landes sich an den hohen Landtag wendet, er doch zuvor erst seinem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Landesausschuße die Bitte vortragen soll.

In materieller Beziehung aber glaubte die Commission wohl auch nicht auf dieses Gesuch eingehen zu können, denn sie sieht gar keine Veranlassung, wie jetzt, nachdem der Beamte noch im Dienste ist, überhaupt bestimmt werden soll, daß ihm bei seiner künftigen Pensionirung der Patrimonialdienst mit 8 Jahren zugezählt werden soll.

Diese Frage kommt erst dann zur Sprache, wenn der Beamte in Pension geht oder in Pension versetzt wird; aber jetzt schon einen Beschluß des hohen Landtages über eine solche Frage, die möglicherweise erst in 10-15 Jahren eintreffen kann, hervorzurufen, schien der Commission in materieller

Beziehung nicht gerechtfertigt und beantragt daher dieselbe: der hohe Landtag möge über die Petition des J. Duschanek, Kassiers der Landeskassa, um Einrechnung eines Zeitraumes von 8, im Petrimonialdienste zugebrachten Jahren in seinen Landesdienst zur Tagesordnung übergehen.

Sn. s. Schmidt (ète): Èiní se návrh: Slavný snìm raèiž z petice Jana Dušánka, kasíra pøi pokladnici zemské, aby mu 8 let v patrimoniálních službách strávených poèítáno bylo do služby zemské, pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen.

Ich ersuche die Herren, welche dafür stimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Unter der Z. 106 wurde der Budgetkommission ein Gesuch des Konnte des Unterstützungsvereines der philosophischen Fakultät an der Wiener Universität um eine Subvention überwiesen. So verdienstvoll auch die Wirksamkeit dieses und auch noch anderer Komité's sein mag, so sind doch die Finanzen des Landes derartig, daß die höchste Sparsamkeit nothwendig ist und namentlich im gegenwärtigen Momente. Die Budgetkommission kann daher nichts anderes thun, als dem h. Landtage den Antrag zu empfehlen: der h. Landtag wolle über das Gesuch des Komité des Unterstützungsvereines der philosophischen Fakultät in Wien zur Tagesordnung übergehen.

Sn. sekr. Schmidt (ète): Èiní se návrh: Sl. snìme raèiž pøes žádost komitétu k podporování študujících na filosofické fakultì university Vídeòské pøejíti k dennímu poøádku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herrn, die für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben.

(Es geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Unter der Z. 115 wurde der Budgetkommission das Gesuch der Bezirksvertretung Kalsching zur Berichterstattung überwiesen, welche bittet um Ertheilung einer Subvention aus Landesmitteln zum Ausbaue der KalschingBudweiser Straße.

Der Petition ward ein Plan der neuen Straße beigegeben, sonst aber sind keine Belege vorhanden. Es ist nun die Kommission nicht in der Lage gewesen, irgend ein meritorisches Urtheil abzugeben; aber selbst, wenn dieß der Fall gewesen wäre, müßte in formeller Beziehung der Antrag der Kommission gerade so lauten, wie ich ihn nachher dem h. Landtage vorzutragen die Ehre haben werde.

In früheren Sessionen sind alle derartigen Gesuche um Subventionen zum Straßenbaue grundsätzlich dem Landes-Ausschuße abgetreten worden, indem nicht verlangt werden kann, daß der Landtag durch irgend eine Kommission diese Gesuche so gründlich prüfe, als es nothwendig ist, um mit den Subventionen keinen Mißgriff zu machen. Das Gleiche dürfte auch bei dieser Petition dienlich sein, ohne darüber abzusprechen, ob die Bez. -Vertretung in Kalsching unterstützt werden soll oder nicht. Die Kommission stellt daher den Antrag: der h. Landtag wolle die Petition der Bez. -Vertretung Kalsching um eine Subvention zum Ausbau der -BudweisKalfchinger Straße an den Landes-Ausschuß abtreten.

Sn. sekr. Schmidt (ète): Budžetní komise èiní návrh, by se petice okresního zastupitelstva Chvalšínského za subvencí k vystavení okresní silnice z Chvalšína do Budìjovic odkázala zemskému výboru.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort ? (Niemand meldet sich. ) Da Niemand das Wort wünscht, werde ich über den Antrag abstimmen lassen und ersuche jene Herren, die für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Es geschteht. ) Angenommen.

Ref. Wolfrum: Unter der Zahl 19 wurde der Budgetkommission ein Gesuch des Centralkomités zur Beförderung der Erwerbsthätigkeit der Erz- und Riesengebirgsbewohner in Böhmen übergeben, welches um die Abschreibung eines im Iahte 1859 erhaltenen Vorschußes von 1000 fl. C. M. oder 1050 fl. öst. Währ, bittet. -

Das Gesuch lautet:

Hoher Landtag!

Mit dem hohen Erlasse der Statthalterei vom 18. Jänner 1859 Z. 11791 wurde dem gefertigten Central-Comité über sein Ansuchen ein Vorschuß von 1000 fl. C. M. oder 1050 fl. öst. W. aus dem Landesfonde bewilligt, weil sich das CentralComité bei Abgang anderer Zuflüße als der Zinsen von den in feinem Besitze befindlichen Staatspapieren im Nominalbetrage per 5714 fl. 56 1/2 kr. und bei feinen vielfältigen, zu feinen pekuniären Kräften in feinem Verhältnisse stehenden Auslagen, insbesondere für 10 im Erz- und Riesengebirge zeitweilig errichtete Industrieschulen in einem so mißlichen finanziellen Zustande befand, daß dasselbe genötigt war, feine Staatspapiere bei der Prager Bankfiliale zu verpfänden und dasselbe ohne eine Unterstützung oder einen Vorschuß außer Stande gewesen wäre, feinen Verpflichtungen zur Subventionirung der gedachten Industrieschulen nachzukommen.

Zur Rückerstattung dieses Vorschußes wurde das Central-Comité in den letzten Jahren vom hochlöblichen Landesausschuße wiederholt und zuletzt unter dem 14. Oktober und 28. November v. J. Z. 16127 aufgefordert. Um seine finanziellen Verhältnisse zu verbessern, hat das Central-Comité, welchem es bis dahin nicht gelungen war, feine Vorräthe an vermiedenen, in den Industrieschulen erzeugten Spitzen, Leinwand- und Damastwaaren entsprechend zu verwerthen, im Jahre 1863 mit höchstortiger Bewilligung eine größere Effektenlotterie

unternommen, welche durch viele, selbst allerhöchste Gewinnstspenden gefördert, eines günstigen Erfolges sich erfreute und einen Reinertrag von 25 199 fl. 27 kr. lieferte, welcher zunächst zur Auslösung der verpfändeten Staatspapiere verwendet wurde. Diese vermehrten Geldkräfte des Central-Comités wurden jedoch sehr bald wieder dadurch in sehr bedeutendem Maße in Anspruch genommen, daß dasselbe in konsequenter Verfolgung feines Zweckes neue und dauernde Industriezweige zur Besetigung der wiederkehrenden Nothzustände der Arbeiterbevölkerung einzuführen, sich veranlaßt fand, mit den Crefelder Seiden- und Sammetfabriks-Firmen I. P. Thum, Roth & Thum, dann Mähler & Trappen wegen Errichtung von Etablissements zu Schmiedeberg und Sonnenberg im Erzgebirge in Verhandlung zu treten und denselben Subventionen theils durch Prämienbeträge für eine bestimmte jährlich aufzustellende Anzahl von Stühlen, theils aber Beiträge zum Einkaufe von Fabriksgebäuden kontraktlich, zuzusichern. In Erfüllung dieser Verpflichtungen wurden in den letzten Jahren 11000 fl. ö. W. vorausgabt. Rebstdem wurden von dem Central-Comité an jährlichen Beiträgen für die feit 3 Jahren in Graslitz errichtete Musikschule zur Ausbildung für Instrumentenmacher, für die auch die Interessen des Erzund Riesengebirges berührende Thätigkeit des Central-Comités zur wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens, für die Vermittelung der fortwährenden Beschäftigung der Handschuhnäherinen in und bei Neudek, dann in verschiedenen Vorschüßen an einzelne Gewerbtreibende und zuletzt an den Graslitzer Spar- und Vorschußverein mehr als 4000 fl. verausgabt, so daß der Vermögenszustand namhaft verringert wurde und dermalen mit Einschluß eines von S. k. k. Apostolischen Majestät in Anerkennung der Thätigkeit des Central Comité im J. 1866 Allerhöchst gesendeten Unterstützungsbetrages 5000 fl. nur 27. 309 fl. 56 1/2 kr. nom. in verschiedenen Staats und Wertpapieren beträgt. Dieser Vermögensstand des Central-Comités ist mit Rücksicht auf die vielseitigen Anforderungen, welche fortwährend an dasselbe gestellt werden, nur geringfügig zu nennen und umsomehr der Schonung bedürftig, als dem Central-Comité keine Einnahmequellen zur Vermehrung feines Fondes zu Gebote stehen.

Es glaubt daher das ehrerbietigst gefertigte Comité der Hoffnung Raum geben zu dürfen, der hohe Landtag werde in Berücksichtigung der dargestellten Verhältnisse und des Umstandes, daß durch die vom Central-Comité gemachten Geldopfer manche im Interesse der Gebirgsbevölkerung an den böhmischen Landesfond zu richtende Ansprüche beseitigt wurden, der inständigen Bitte um die Loszählung von der Rückzahlung des mehr gedachten Vorschußes pr. 1050 fl. öst. W. hochgeneigst willfahren und die Abschreibung desselben bei dem böhmischen Landesfonde bewilligen. In der hohen Gewährung dieser Bitte wird das gefertigte Central-Comité die Anerkennung seiner fast 20 jährigen vielseitigen und nicht ohne Erfolg gebliebenen Thätigkeit von Seite des hohen Landtages mit dem aufrichtigsten Danke erblicken.

Die Budget-Commission stellt in Berücksichtigung der im höchsten Grade anerkennungswerthen Thätigkeit des Centralcomités zur Beförderung der Erwerbsthätigkeit der Erz- und Riesengebirgs-Bewohner Böhmens den Antrag, hoher Landtag wolle bewilligen, daß der unter dem 18. Jänner 1859 aus dem Landesfonde dem Centralcomité zur Beförderung der Erwerbsthätigkeit im böhmischen Erzund Riesengebirge gegen Rückersatz gegebene Vorschuß von 1050 fl. Österr. Währung abgeschrieben werde.

Snìm. sekr. Schmidt (ète: )

Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìm raèiž svoliti, aby záloha 1050 zl. rak. è., jež byla dne 18. ledna 1859 z fondu zemského proti náhradì dané ústøednímu výboru pro zvelebení prùmyslného obyvatelstva v Rudohoøí, odepsána byla.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so werde ich abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 6. Nr. 250 Bericht der Commission betreffend die Creirung einer Dozentur für Geschichte der Architektur am polytechnischen Landesinstitute. Ich ersuche den Herren Professor Höfler, die Berichterstattung zu übernehmen.

Professor Höfler: Hoher Landtag! Herr Iosef Bayer, Privatdozent am polytechnischen Institute, welcher seit drei Jahren Vorträge über Geschichte der Architektur hält, hat sich an den hohen Landesausschuß gewendet, und die Bitte gestellt, er möge unter die honorirten Dozenten für das erwähnte Fach aufgenommen werden. Der Landesausschuß hat die Sache durchaus befürwortet, und stellt den Antrag, daß dieser Bitte Folge geleistet werde. Ich erlaube mir die Gründe, welche für die Sache, die Gründe, welche für die Person sprechen, in Kürze vorzutragen. (Unruhe, der Präsident läutet. )

Es ist ganz begreiflich, daß man ein ganz ausgezeichneter Architekt und ausgezeichneter Lehrer der Architektur sein kann, ohne deswegen doch jene Kenntnisse zu besitzen, welche nothwendig sind, um einer Professur der Geschichte der Architektur vorzustehen.

Es ist ein großer Unterschied zwischen den technischen Kenntnissen, die man in Bezug auf das Erste haben muß und in Bezug auf die wissenschaftlichen Kenntnisse, die man haben muß, um die Professur der Geschichte der Architektur ordentlich zu versehen. Es handelt sich bei letzterer nicht etwa bloß um die Aufzählung und Kenntniß von Monumenten verschiedener Aeren, sondern es handelt sich um ein sehr gründliches Studium der Geschichte jener Völker, von welchen eben diese Monumente herstammen. Wenn mit vollem Recht gesagt werden kann, daß jedes bedeutende Volk in der Weltgeschichte eine bestimmte Idee repräsentirt, so muß mit gleichem Rechte gesagt werden, daß der leitende Gedanke, der in der Geschichte des Volkes sich zeigt, vorzugsweise in seinen großen Monumenten, in den Monumenten der Architektur hervortritt, und somit die Geschichte der Architektur in der That nichts geringeres ist, als die Erforschung und Darstellung des welthistorischen Gedankens, wie derselbe bei einzelnen Völkern in diesen Monumenten hervortritt.

Dadurch, durch diese Auffassung, die bereits in Bezug auf die Geschichte der Architektur allgemein geworden ist, hat dieses Fach eine Höhe, eine Bedeutung erlangt, daß es in der That in hohem Grade wünschenswerth ist, daß darauf bei unserer Anstalt die vollste Berücksichtigung genommen werde. Die Zeiten find glücklicherweise vorüber, wo Göthe noch eine Aufforderung stellen mußte, wie er sagt: "Möchten doch in Betreff der Geschichte der Architektur literarisch-artistische Unternehmungen durch Alle, welche Kraft und Vermögen und Einsluß haben, gebührend gefördert werden, damit uns die großen und riesenmäßigen Gesinnungen unserer Vorfahren zur Anschauung gelangen und wir einen Begriff Davon erlangen, was sie wollen dürften. " Wir sind bereits durch große und bedeutende Forschungen dahin gelangt, daß dieser Ausspruch des großen Dichters bereits zur wissensch aftlichen That geworden ist. Daß es also hiebei nicht hinreicht, ein Professor der Architektur zu sein, sondern besondere historische Studien nothwendig sind, geht Wohl aus dem hervor, was ich die Ehre hatte zu sagen. Es handelt sich aber noch um ein Zweites. Bei allen bedeutenden polytechnischen Instituten, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten begründet wurden, hat man die Nothwendigkeit gefühlt, namentlich auch den humanistischen Wissenschaften eine größere Stätte einzuräumen, als es vor dem der Fall war. Es werden überall Vorträge über allgemeine Geschichte und Geschichte der Architektur gehalten und es sind eigene Professuren zu diesem Endzwecke begründet worden. Der Antrag des Landesausschußes geht nun nicht darauf hin, daß eine eigene Professur begründet werde, aber wohl in Berücksichtigung dessen, was in der That ein hohes wissenschaftliches und didaktisches Bedürfnis ist, daß demjenigen, welcher bereits seit 3 Jahren Vorträge mit großem Erfolge an der hiesigen polytechnischen Anstalt hält, die Beförderung, um welche er bittet, zu Theil werden möge. Es handelt sich nur noch um das Eine, ob nämlich die Persönlichkeit, welche die Bitte gestellt hat, in der That berufen sei, daß man auf ihre Bitte eingehen könne; ob solche Leistungen vorliegen, daß man mit vollem Recht und Fug den Antrag des Landesausschußes dem hohen Hause empfehlen kann. Es handelt sich nun hiebei nicht um eine von uns nicht gekannte Persönlichkeit, sondern um einen öffentlichen Lehrer, der abgesehen von seiner Wirksamkeit an dem polytechnischen Landesinstitut,


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