Ètvrtek 17. záøí 1868

Stenografická zpráva

o

XII. sezení druhého roèního zasedáni snìmu

èeského od roku 1867, dne 17. záøí

1868.

Stenographischer Bericht

über die

XII. Sitzung der zweiten Jahres - Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867, am

17. September 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Nejvyššího maršálka zemského námìstek Dr. pr. Antonín Banhans a poslancové V poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Zástupcové vlády: C. kr. místodržitel svob. pán z Kellerspergù, a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek sezení o 10. hod. 55 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seine Durchlaucht Fürst Adels von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Banhans und die beschlußfähige Anzahl der Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der Statthaltereirath Johann Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 55 Min.

Oberstlandmarschall (läutet nachdem das Haus ausgezählt worden). Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen.

Von Seite des Landesausschusses ist mir nachstehende Note der k. k. Statthaltern in Bezug aus den Gesetzentwurf über Domestikalfondsgebühren für Tanzmusiken behufs Bekanntgebung an den hohen Landtag zugekommen. Ich ersuche die Note vorzulesen. (Läutet. )

Landtagssekretär, Rath Schmidt (liest): Bei der Berathung des Gesetzentwurfes über die Domestikalfondsgebühren für Tanzmusiken hat der Landtag in seiner dritten diesjährigen Sitzung den §. 11 dieses Gesetzentwurfes über die Ausübung des Strafrechtes in Uebertretungsfällen in unveränderter Fassung angenommen.

Als unmittelbar in die Vollberathung über diesen Gesetzentwurf eingegangen wurde, war ich im Zweifel, ob nicht von dem sonst wohl allgemein geltenden Grundsatze, wonach das Strafrecht im höheren Instanzenzuge den politischen Behörden zusteht, etwa in einzelnen Fällen nicht schon eine Ausnahme zugestanden worden sei.

Nach genauer Durchficht jedoch der hierüber erflossenen Legislative habe ich entnommen, daß die Gesetzgebung bis nun konsequent an dem Prinzipe festgehalten habe, wonach das Strafrecht von dem Gemeindevorsteher nur im übertragenen Wirkungskreise, in zweiter und dritter Instanz aber von den politischen Behörden ausgeübt wird. Ich beehre mich daher aus diesen Umstand mit dem Ersuchen hinzudeuten, der hochlöbl. Landesausschuß wolle den Landtag aus die eben erörterte Nichtübereinstimmung des §. 11 des erwähnten Gesetzentwurfes mit dem obigen Prinzipe gefälligst rechtzeitig aufmerksam machen, weil ich nicht annehmen kann, daß die Regierung geneigt sein werde, im gegebenen Falle von dem bis nun festgehaltenen Grundsätze abzuweichen. Der Statthalter: Kellersperg m. p. Prag, am 2. September 1868. 

Oberstlandmarschall: Der H. Abg. Prinz Wilh. zu Schaumburg-Lippe hat seine Abwesenheit von der heutigen Sitzung damit entschuldigt, daß er wegen dringenden Familienangelegenheiten plötzlich abberufen wurde.

Herr Abg. Dr. Bernhard Pauer bittet um einen Urlaub über mehrere Landtagssitzungen. (Oho!) Da ich bei der geringen Anzahl der Mitglieder mich des Rechtes begeben muß, Urlaub zu ertheilen, so muß ich bitten, das hohe Haus möge darüber Beschluß fassen. Ich bitte diese Zuschrift vorzulesen.

Landtagssekretär Rath Schmidt (liest): Ew. Durchlaucht! Eine schon vor längerer Zeit verbindlich projektirte, nunmehr unaufschiebbare Reise, verhindert mich den nächsten drei oder vier Landtagsfitzungen anzuwohnen. Ich hatte ursprünglich zehn Tage für den in dieser Woche abzustattenden Besuch in Aussicht genommen, in Anbetracht dessen aber, daß so viele Landtagssitze ohne wahre Rechtfertigung unbesetzt sind, sehe ich mich verpflichtet ehestens wieder meiner Mandatspslicht nachzukommen. Ich bitte daher ergebenst, Ew. Durchlaucht wollen gütigst mein Fernbleiben aus den nächsten drei oder vier Sitzungen entschuldigen. Hochachtungsroll Dr. Bernhard Pauer.

Prag, am 17. September 1868.

Oberstlandmarschall: Ich werde über das Urlaubsgesuch abstimmen lassen, und ersuche jene Herren, welche diesen Urlaub bewilligen, sich erheben zu wollen (Erheben sich mir zwei Abgeordnete. Große Heiterkeit).

Der Urlaub ist abgeschlagen.

Von den Landtagseingaben wurden Nr. 278: Landesausschußbericht über den Stand des Baues des neuen Gebärhauses,

Dann Nr. 279: Landesausschußbericht mit dem Antrage ans nachträgliche Einstellung von Bandotationsüberschreitungen und Präliminare pro 1869. Der Budgetkommission zugewiesen.

In Druck wurden bereits vertheilt Nr. 271: Kommissionsbericht über den Antrag auf Trennung des polytechnischen Instituts in sprachlicher Beziehung und vertheilt wird im Laufe der heutigen Sitzung Nr. 280: Bericht des Landesausschusses betreffend die Aufbringung uneinbringlicher Kranken- und Irrenverpflegskosten. Ich ersuche den Einlauf an Petitionen vorzutragen.

Landtagssekretär Rath Schmidt (liest): Abg. Dr. Forster überreicht das Gesuch des Dr. Pankraz in Pilsen um Einsichtnahme in die dem Beschlusse des Landesausschusses zu Grunde liegende Angelegenheit betreffs des dortigen Theaters.

Oberstlandmarschall: Der Petitionskommission.

Landtagssekretär Rath Schmidt (liest): Abg. Herr Linke überreicht das Gesuch der Gemeinde Rochlitz um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt.

Oberstlandmarschall: Der Kommission für Technik.

Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum ersten Punkt Nr. 266: Landesausschußbericht wegen der Systemisirung der Stelle eines Amtsdieners bei der Landes-Irrenanstalt in Prag. Ich ersuche Herrn Dr. Lumbe die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. Dr. Lumbe (liest): Hoher Landtag! Bei der vom h. Landtage in der 42. Sitzung am 6. März 1866 beschlossenen Organisirung der Landes-Irrenanstalt wurde der Posten eines Amtsdieners nicht systemisirt. Ebenso blieb der vom damaligen Referenten JUDr. Görner im hohen Hause gestellte Antrag, zur Besorgung der Schreibgeschäfte in der Irrenanstalt einen Amtsschreiber mit dem Gehalte jährlicher 600 fl. anzustellen, in der Minorität, obwohl die Nothwendigkeit dieser Arbeitskraft selbst von dem Obmanne der bezüglichen Landtagskommission, Herrn Dr. Emanuel Seidl, vor dem hohen Hause vollkommen anerkannt wurde.

Bei dein bedeutenden Umfang des Amtsgeschäftes und der gelingen Zahl der Verwaltungsbeamten, welche mit ihren instruktionsmäßigen Funktionen vollauf beschäftigt sind, mußte jedoch unbedingt eine Vorsorge getroffen werden,. damit die Expedition der Amtsgeschäfte nicht gänzlich in Stockung gerathe.

Aus Ersparungsrücksichten fand hiebei der Landesausschuß angemessen, die Funktionen des Mundanten und des austragenden Dieners in einem Judividuum zu vereinen und nach der eben damals erfolgten Entlassung des gewesenen Amtsdieners einen Amtsdiener, der zugleich das Mundiren zu besorgen hätte, in provisorischer Eigenschaft mit den für den Irrenanstalts-Amtsdiener bis dahin systemisirt gewesenen Bezügen anzustellen.

Da gegenwärtig der Zeitpunkt nahe ist, in welchem die Organisirung der Anstalt zur Durchführung gelangt, so erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag geruhe im Hinblicke auf die dießfällige unabweisbare Nothwendigkeit, die Stelle eines Amtsdieners in der Irrenanstalt, - welcher nebst den gewöhnlichen Verrichtungen des Amtsdieners auch das Mundiren aller Geschäftsexpeditionen in der Anstalt, ferner die verschiedenen Journale, die Anweifungsbögen, dann die Verfassung der Ausweise über das Wartpersonal und des - Kleidungspauschales für dasselbe, nebst Anlegung und Führung des Inderes über das Verpfleggeld und Einreichungsprotokoll, die Leitung des Expedits und das Ordnen der Registratur zu besorgen hat, zu systemisiren und mit dieser Stelle eine Besoldung jährlicher 350 st. ö. W., dann den Bezug des Naturalquartiers sammt Beheizung und Beleuchtung, eventuell eines entsprechenden Aequiraleuts pr. 110 ft. ö. W. und der Kleidung, wie sie für den Amtsdiener im Gebär- und Findelhause bestimmt ist, zu verbinden.

Der Landesausschuß glaubt hier noch bemerken zu sollen, daß die so beantragten Bezüge des Irrenanstalts-Amtsdieners mit jenen des Amtsdieners in der Gebär- und Findelanstalt in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Verwaltungspersonale in der letzteren Anstalt bei weitem zahlreicher ist als in der Irrenanstalt, daher die Last des Mundirens u. s. w. in der Gebär und Findelanstalt nicht aus schließlich auf dem Amtsdiener ruht, in vollständig angemessenem Verhältnisse stehen.

Ponìvadž nyní blízka jest ta doba, v níž organisace ústavu tohoto bude provedena, dovoluje si zemský výbor uèiniti návrh:

Slavný snìme raèiž v uvážení nevyhnutelné toho potøeby místo úøedního sluhy v blázinci sistemisovati se služným platem roèních 350 zl. r. è., s naturálním pøíbytkem i s topením a osvìtlením, pøípadnì ale s pøíbyteèným 110 zl. r. è. a se šatstvem, jakož jest ustanoveno pro úøedního sluhu v porodnici a v nalezinci.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Herr Dr. Klier!

Dr. Klier: Nachdem dieser Gegenstand mit dem Budget pro 1869 im Zusammenhange steht und in Betreff des Betrages auch in das Budget eingestellt worden ist, so habe ich als Referent über den Irrenhaus-Fond diese Angelegenheit bereits im Vorhinein in der Budget-Commission zur Sprache gebracht und habe bereits die Zustimmung der Budgetcommission zur Einstellung dieses Betrages und zur Systemisirung dieses Amtsdieners erlangt. Ich beantrage daher, daß sogleich in die Vollberathung der Sache eingegangen, und beantrage Namens der Budget-Commission, daß der hier gestellte Antrag des hohen Landesausschußes vollständig angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und gebe dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Lumbe: In Anbetracht dessen, daß Hr. Dr. Klier als Berichterstatter der Budget-Commission erklart hat, daß sich die Budgetcommission darüber bereits geeinigt habe, erlaube ich mir dem hohen Landtage den Antrag zur geneigten und giltigen Annahme zu empfehlen.

Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet, gleich in die Vollberathung einzugehen und darüber abzustimmen, ob dieser Posten zu systemisiren sei.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète: ) èiní se návrh, aby místo úøedního sluhy v blázinci bylo systemisováno.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkt 2, Nr. 268: Landesausschußbericht über die Adaptirung des Herz'schen Fabriksgebäudes zu einem Admnistrationsgebäude der Landesirrenanstalt. Ich ersuche ebenfalls den Herrn Dr. Lumbe, die Berichterstattung zu übernehmen.

Ref. Dr. Lumbe liest: Hoher Landtag!

In der XXX. Sitzung der 4. Jahressession des hohen Landtages vom Jahre 1866 hat der hohe Landtag den Bau eines neuen Administratiensgebäudes der Irrenanstalt am unteren Theile derselben (bei Set. Katharina) nach dem vorgelegten, aber erst noch zu überprüfenden und von einer gemischten Fachcommission vorbehaltlich der Genehmigung des Landesausschußes festzustellenden Plane zu genehmigen, den Landesausschuß mit der Durchführung desselben zu beauftragen und den hiezu nothwendigen Kostenaufwand von 30. 000 fl. zu bewilligen befunden.

Die Realisirung dieses hohen Auftrages erlitt zunächst eine Verzogerung durch die im Jahre 1866 eingetretenen Kriegsereignisse.

Als hier auf zur Ueberprüfung der Baupläne geschritten wurde, hat der zum Mitgliede der dießfälligen Fachcommission ernannte Landesingenieur Schwarz dem Landesausschuße ein eingehendes Gutachten in der Richtung vorgelegt, daß es am zweckdienlichsten wäre, es Von der Errichtung eines neuen Administrations, ebäudes überhaupt abkommen zu lassen, und sich lediglich mit der Adaptirung des vom Landessonde erkauften, bis dahin unbenützt gewesenen ehemaligen Herz'schen Fabriksgebäudes zu Irrenanstaltszwecken zu begnügen.

Dieser Vorschlag wurde damit begründet:

1. daß der Platz, auf welchem das Administrationsgebaude gemäß des damals vorgelegten Bauplanes aufzuführen war, durch die Einbanung der im Jahre 1866 anläßlich der Regulirung des Windbergterrains in Angriff genommenen neuen Gasse bei Set. Katharina an Ausdehnung bedeutend verlieren und zu obigem Zwecke nicht mehr geeignet sei;

2. daß der Bauaufwand für den projektirten Neubau den im Bauprogramme präliminirten Betrag pr. 30. 000 fl. zuverlässig mindestens um das Doppelte übersteigen werde, nachdem dieses Bauprogramm, resp. der Kostenüberschlag schon vor 10 Jahren verfaßt, und darin wegen des damals beabsichtigt gewesenen Baues eines Centralwaschhauses in der Nähe des Moldauflußes auf die Kosten für die jedenfalls nicht unbedeutende Waschanstalt nicht reflektirt worden ist;

3. die Erbauung eines eigenen Gebäudes auf dem fraglichen Platze, abgesehen von der erfolgten Schmälerung dieses Platzes, unterliege auch in sanitärer Hinsicht höchst gewichtigen Bedenken, da hiedurch das alte Gebäude bei Set. Katharina nicht nur Licht und Luft verlieren, sondern auch den nachtheiligen Ausdünstungen, welche einer jeden großen Küche und Wäsche entsteigen, auf Kosten der Gesundheit der dort verpflegten Irren ausgesetzt sein würde.

Dagegen erscheine

4. die in der Nähe befindliche, dem Landesfonde gehörige ehemalige Herz'sche Zuckerfabriksrealität zu einer Umgestaltung für Administrationszwecke der Irrenanstalt wie geschaffen, sowohl was die Begrenzung, Ausdehnung und den Umfang des Hofraumes und der disponiblen Lokalitäten betrifft, als auch mit Rücksicht auf die starken Mauern des Gebäudes und die bedeutende Quantität des vorhandenen, gesunden Holz- und Bretterwerkes, wodurch ein namhaftes Ersparniß der Baukosten sich erzielen ließe Die Fachkommission besichtigte im Mai v. J. das betreffende Terrain und die Fabrikslokalitäten in eingehendster Weise, und gewann die Ueberzeugung, daß alle Momente, die vom Ingenieur Schwarz einerseits für das Aufgeben des alten Bauprojektes, andererseits für die Adaptirung der Herz´schen Fabrik zu einem Administrationsgebäude der Irrenanstalt angeführt worden sind, auf voller Wahrheit beruhen, und daß aus der so gearteten Adaptirung des erwähnten Gebäudes ebenso für den Landesfond, wie für die Irrenanstalt selbst die größten Vortheile erwachsen werden.

Die Vortheile für den Landesfond insbesondere erblickte die Kommission nicht nur in der Möglichkeit der Ersparung am Bauaufwande, sondern auch, und zwar vorzugsweise darin, daß das Herz'sche Fabriksgebäude zur Benützung für andere Humanitätsanstalten ohne Vornahme viel weitlänsigerer, und ebenso kostspieligerer Adaptirungen nicht geeignet, dagegen bei längerer Nichtbenützung dem Verfalle und sonstigen anderen Nachtheilen ausgesetzt wäre, für den Landesfond daher ein gänzlich nutzloses Werthobjekt bilden würde.

Auf Grund des Kommissionsbefundes hat sich denn auch der Landesausschuß für verpflichtet gehalten, das Projekt der Adaptirung der ehemalig Herz'schen Fabriksrealität zu einem Administrationsgebäude der Irrenanstalt gut zu heißen, und wurde in Folge dessen Ingenieur Schwarz mit der Entwerfung des bezüglichen Planes und Kostenüberschlages, sofort aber der Landesingenieur Liebscher mit der Leitung des Baues, welcher nach vorhergegangener Offertverhandlung an den Baumeister Wenzel Láska überlassen wurde, betraut.

Die Adaptirungsarbeiten, im Oktober v. J. begonnen, schreiten rüstig vorwärts, und es ist der Beendigung derselben in allernächster Zeit entgegenzusehen.

Dermal sind bereits sämmtliche Wohnungen des ärztlichen und Verwaltungspersonals, die Küche und die Magazine hergerichtet, die Waschanstalt in der Herrichtung begriffen.

Das Gebäude selbst wird durch den vollständigen Abschluß der Irrenhausgasse, welche gegenwärtig auf der einen Seite, gegenüber der Front des neuen Gebärhauses, durch eine Abschlußmauer bereits abgesperrt ist, in unmittelbare, durch Beseitigung des Zutrits des Publikums nicht unterbrochene Verbindung mit den Irrenanstaltsgebäuden gebracht werden.

Indem der Landesausschuß dieß zur Kenntniß des hohen Landtages bringt, erlaubt er sich den hohen Landtag um die nachträgliche Genehmigung seiner gewiß im wohlverstandenen Interesse des Sandes und zugleich der Anstalt getroffenen Maßregeln zu bitten.

Zemský výbor, uvádìje toto u vìdomost slavnému snìmu, dovoluje si žádati:

Slavný snìme raèiž opatøení, zemským výborem zajisté jenom ve prospìchu zemì a zároveò ve prospìchu ústavu samého uèinìná potomnì schváliti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Klier hat das Wort.

Dr. Klier: Auch bezüglich dieses Gegenstandes habe ich bereits den Budgetausschuß über die thatsächlichen Verhältnisse in Kenntniß gesetzt. Ich habe mich durch persönliche Anschauung überzeugt, daß die Herstellung und Adaptirung des Herz'schen Gebändes äußerst zweckmässig ist und ich kann hier nur öffentlich das Zeugniß geben, daß durch die Umsicht, die der Landesausschuß in dieser Angelegenheit bethätigt hat, dem Lande ein wesentliches Ersparniß erzielt und auch ein höchst zweckmässiges Gebäude hergestellt worden ist. Aus diesem Grunde hat mich auch der Budgetausschuß bereits in der gestrigen Sitzung ermächtigt, den Antrag zu unterstützen und dessen Annahme zu empfehlen; daher erlanbe ich mir auch hier den Antrag zu stellen, daß sogleich in die Berathung der Sache eingegangen und der Antrag des Landesausschußes angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jernand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand das Wort verlangt, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Referent Dr. Lumbe: Die Adaptirung ist bereits größtentheils vollendet und das Beziehen des Gebändes wird noch im Lause der Wintermonate möglich sein. Die bisher aufgelaufenen Kosten betragen 8-10. 000 fl, so daß dent Lande eine bedeutende Ersparung erzielt wird. Dies war möglich, weil das Gebäude als ehemaliges Fabriksgebäude eine ungemein große Menge von Holz und Brettern hatte, die zweckmässig verwendet werden konnten und weil beim Umbau selbst mit allen möglichen Ersparungsrücksichten verfahren worden ist. Ich erlaube mir daher den Antrag dem hohen Hause zur Genehmigung zu empfehlen und zu bitten, die Maßregeln, die der Landesansschuß zu treffen sich bewogen gefunden hat, gutzuheißen.

Zemsky výbor uvádìje toto u vìdomost slavnému snìmu, dovoluje si žádati:

Slavný snìme raèiž opatøení, zemským výborem zajisté jenom ve prospìchu zemì a zároveò ve prospìchu ústavu samého uèinìná, potomnì schváliti.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche die Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung:

Nr. 272, Landesausschußbericht über den Antrag des Humpolecer Bezirksausschuß s, betreffend das Einschreiten der Senožater und Wotawožater Gemeindegliedes um Bewilligung zur Bertheilung der Gemeinde - Waldungen. Ich ersuche den Herrn Dr. Schmeykal, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Die Gemeindeangelegenheit, welche den Gegenstand dieses Punktes der Tagesordnung bildet, ist nachstehende:

Unterm 18. Juni 1793 schon wurde mit einem Kanzleidekret des Amtes der Herrschaft Seelan den Gemeindeinsassen von Senožat und Wotawožat, die Bewilligung ertheilt, eine beiden Ortschaften zugehörige Gemeindewaldung im Ausmaße von 150 Joch 422 Klaster loosweise zu vertheilen. Von dieser Vertheilungsbewilligung, bezüglich welcher ich bemerke, daß sie durch eine höhere administrative Konsentirung nicht bekräftigt worden war, haben die genaunten Jusassen keinen Gebrauch gemacht.

Es blieb von 1793 an bis jetzt diese Gemeindewaldung in ungestörtem faktischen Besitze der Gemeinde, und wurden insbesondere die WaldkulturKosten, welche durchschnittlich das Walderträgniß selbst sehr bedeutend überschreiten, aus der Gemeindekassa bestritten und getragen. Erst in der jüngsten Zeit, als es sich darum handelte, für die in den öffentlichen Büchern noch nicht inne liegenden Gemeinderealitäten im Königreiche Böhmen die bücherliche Einlage zu bewirken, und als diese bücherliche Einlage auch rückstchtlich der in Frage stehenden Gemeindewaldung durchgeführt werden sollte, haben sich die Gemeinde-Insassen gemeldet, und wollten den Theilungsakt, welcher 1793 bewilligt worden war, jetzt realisirt wissen. Die Bezirksvertretung jedoch, welcher dieser Wunsch der Gemeinde-Insassen unterbreitet worden war, findet nicht darauf einzugehen und legt mit dem Gutachten auf Ablehnung diesen Akt durch den Landesausschuß dem hohen Landtage vor.

Die Gründe, auf welche sich die Bezirksvertretung hiebei stützt, bestehen darin, daß einmal jene Theilnugsbewilligung aus dem Jahre 1793 eben durch eine höhere Bekräftigung nicht wirksam geworden war, und daß sich seit dem Jahre 1793 die Gemeinde im unangefochtenen faktischen Besitze Der Waldung befindet; wenn also ja durch die Theilungsbewilligung ein Rechtstitel geschaffen worden wäre, derselbe durch den Verlauf der Zeit sicherlich erloschen ist. Hiebei verkennt die Bezirksvertretung allerdings nicht, daß das Erträgniß des Waldes so gut wie keines sei, weil, wie ich schon erwähnt habe, die Waldeskultur-Kosten dieses Erträgniß beinahe jedes Jahr überschreiten.

Allein dessen ungeachtet und ich glaube mit allem Rechte konnte die Bezirksvertretung zum Antrage auf die Genehmigung dieses Aktes sich nicht entschließen, weil das Recht der Gemeinde einmal gegenüber den Gemeindeinsassen gewahrt werden muß, und weil die Bezirksvertretung meint, daß in dem äußersten Falle die Veräußerung dieses einen großen Umfang bildenden Komplexes von Waldungen durch öffentliche Feilbietung ein fruchtbringendes Kapital für die Gemeinde realisiren dürfte, und solche Veräußerung unter allen Umständen besser ist, als jene Theilung ohne Aequivalent. Diese Gründe bestimmen den Landesausschuß zu dem Antrage:

Der hohe Landtag wolle geruhen: Das Einschreiten der Senožater und Wotawožater Insassen am Bewilligung zur Theilung von Gemeindewaldungen pr. 150 Joch 422 Q. -Kl. Josefinischer Vermessung sei aus den von der Bezirksvertretung geltend gemachten Motiven zurückzuweisen. Zugleich stelle ich bei dieser klargestellten Sachlage den Antrag: der hohe Landtag wolle geruhen, von der Drucklegung Umgang zu nehmen und in die sofortige Beschlußfassung über diesen Gegenstand einzugehen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand etwas einzuwenden hat, so ist der Antrag des Hrn. Dr. Schmeykal angenommen, daß nämlich von der Drucklegung abzusehen ist.

Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand von den Herren das Wort verlangt, so werde ich über den Antrag abstimmen lassen.

Der hohe Landtag wolle geruhen: Das Einschreiten der Senožater und Wotawožater Insassen um Bewilligung der Theilung von Gemeinde-Waldungen pr. 150 Joch 422ڤ Kftr. Josefinischer Vermessung aus den von der Bezirksvertretung geltend gemachten Motiven rückzuweisen.

Sn. sek. Schmidt (ète): Zemský výbor èiní návrh: slavný snìm raèiž žádost obèanùv Senožatských a Votavožatských za povolení rozdìlení mezí lesùv dle Josefínské výmìry, 150 jiter 422 ڤ sáhùv obnášející zamítnouti z dùvodùv zastupitelstvem okresním k místu pøivedeným.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 4. Programmspunkte. Nr. 273: Der Antrag des Freiherrn Riese-Stallbürg wegen der Verhaftung der Staatseisenbahn zur pünktlichen Einhaltung der Personenzüge und der Lieferungszeit von Frachten.

Ich ertheile dem Herrn Antragsteller RieseStallburg das Wort zur Begründung seines Antrages.

Baron Riese-Stallburg: Die Verspätungen der Personenzüge sind notorisch und die meisten Mitglieder des h. Hauses werden auch wohl sich schon selbst überzeugt haben, wie oft die Eisenbahnzüge verspätet ankommen. Ich erachte, indem ich eine Fahrkarte löse, daß ich mit der Bahn einen Vertrag auf Grund des veröffentlichkeit Fahrplanes abschließe, daß sie mich in der im Fahrplane festgesetzten Zeit an Ort und Stelle bringt. - Wie oft aber dieser Vertrag nicht eingehalten worden ist, wie viel Zeit jedem Reisenden dadurch entzogen wo den ist, ist notorisch; nimmt man aber die Summe der Zeiten aller Reisenden, so macht dieß unendlich viel. In anderen Staaten, werden für solche Verspätungen, namentlich wenn damit in geschäftlicher Beziehung Verluste in Verbindung sind, die Bahnen zu großen Ersätzen verurtheilt. Die Ursache dieser Verspätungen ist, daß die Eisenbahnen an denjenigen Strecken, wo gewöhnlich die Züge mit einander kreuzen, nicht genug Doppelgeleise haben. Die einzelnen Züge müssen dann warten, bis der zweite Zug, der mit dem bereits angekommenen kreuzen soll, vorüber gegangen ist - Die Verspätung des einen Zuges hat dann natürlich als Konfequenz die Verspätung des zweiten Zuges im Gefolge. Außerdem ist es aber auch theilweise bei großem Andrange von Personen die große Sparung an Lokomotiven. Es werden die Lokomotiven über ihre Leistungsfähigkeit belastet und es ist daher nicht möglich, daß der Lokomotivführer mit seiner Lokomotive, weil sie zu schwach ist, die Zeit einhält; es sollten die Eisenbahnen verhalten werden, im Falle, als der Zug zu groß wird, ihn zu theilen. Auch haben die Lokomotivführer von den Ersparungen an Kohle bedeutende Prozente; daher sie soviel als möglich die Kohle und hiedurch mit der Betriebskraft der Lokomotive sparen, natürlich auf Kosten des Publikums.

Ebenso ist, wie die Eisenbahnen auf Kosten der Zeit den Reisenden sündigen, ebenso ist es bei der Lieferung von Frachten. Es ist auf gar kein Einhalten der Lieferungszeit von Frachtgütern, besonders dann, wenn die Güter nur mit den gewöhnlichen Zügen geschickt werden, zu rechnen. - Jede Geschäftsmann muß aber genan wissen, wann er die Fracht bekommen soll, um auf dieser Grundlage seine weiteren Verträge zu schließen, weil er mit der Waare wieder weitere Verkäufe verbinden will. Da also die Eisenbahnen nicht nur das reisende Publikum, sondern auch den Verkehr der Frachten außerordentlich hemmen, erlaube ich mir anzutragen, daß das h. Haus in die Berathung dieses Gegenstandes eingehe und dieser meine Antrag dem Ausschuße für Eisenbahnen übermitteln wolle. " Ich würde mir nur erlauben, in diesem Antrage eine Berichtigung vorzunehmen, da ein Wort dort ausgelassen ist, indem es heißen soll: "die Einhaltung der Fahrzeit" der Personenzuge...

Ich empfehle dem h. Hause die Annahme meines Antrages: diesen Antrag dem schon bestehenden Ausschuße für Eisenbahnen zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn Niemand' das Wort verlangt, werde ich über den Antrag des Freiherrn Riese, welcher dahin geht, diesen Antrag in formaler Beziehung jener Commission, welche für die Eisenbahnangelegenheiten tagt, zuzuweisen, abstimmen lassen.

Sn. sekr. Schmidt (ète: ) Baron Riese èiní formální návrh, aby jeho návrh byl dodán komisi, která je zøízena pro záležitosti železnic.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum P. 5.:

Bericht der Budgetkommission zu den Landtagseintgaben Nr. 57 - ich bemerke, daß in der herausgegebenen Tagesordnung hier ein Druckfehler unterlaufen ist, es soll heißen: Nr. 196 statt 169 dann 231, ferner zur Petition Nr. 58, 106, 115 und 119. - Ich ersuche Hrn. Wolfrum, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterst. W o l f r u m: Der Budgetkommission ist nachstehender Bericht des Landesausschusses zur Begutachtung und Berichterstattung zugekommen, betreffend eine Personal-Zulage an den Landesbuchhaltungsbeamten Anton Müller (liest: )

Hoher Landtag! Laut beiliegenden Gesuches ist der bei der Landesbuchhaltung als Rechnungsrath bedienstete Anton Müller um die Versetzung in den bleibenden Ruhestand und um Erwirkung einer Auszeichnung oder einer Personalzulage aus Anlaß seiner langjährigen, treuen und verläßlichen Dienstleistung in einem mit vieler Verantwortlichkeit verbundenen Geschäfte bittlich geworden.

Rechnungsrath Anton Müller hat im Jahre 1819 bei der k. k. Baudirektion als Praktikant seine ämtliche Laufbahn begonnen, trat sodann in den Militärstand, und im Jahre 1826 aus diesem in die Dienste der ständischen Landesbuchhaltung, wo er bis zum Jahre 1802 in untergeordneten Dienstesstellen verwendet lind erst in dem letztbezeichneten Jahre aus Anlaß der Reorganisirung der Landesämter, also nach einer 36jährigen Dienstleistung zum Rechnungsrathe 2ter Gehaltskategorie mit jährlichen 1400fl. ernannt wurde.

Die meiste Zeit seiner standischen Dienstleistung war Anton Müller dem mit dem ständischen Creditgeschäfte betrauten Departement der ständischen Buchhaltung zugewiesen, hat durch mehr als 13 Jahre auch als Substitut dieses Departement geleitet und blieb, auch nach seiner Beförderung zum Rechnungsrathe der Landesbuchhaltung, diesem Departement als Vorstand zugewiesen.

Es muß anerkannt werden, daß während dieser ganzen Zeit seiner Thätigkeit bei der sogenannten Creditabtheilung ungeachtet des schwierigen und sehr verantwortlichen, dabei aber dringenden Geschäftes weder bei den häufigen Umschreibungen der Crediteffecten noch der massenhaften Verlosung derselben und ihrer Ümsetzung je Anstände hervorgekommen sind, eine Thatsache, die für den eine lange Reihe von Jahren mit der Leitung dieses Geschäftes betrauten Rechnungsrath Müller sehr rühmlich sprechen muß.

Der Landesausschuß konnte also mit Rücklicht auf fein notorisches Augenleiden, welches ihn zu einer fernem Dienstleistung nicht tauglich macht, keinen Anstand nehmen, ihn mit 1. Juni 1868'in den bleibenden Ruhestand, zu übernehmen. Seine langjährigen, treuen und verläßlichen Dienste in einem großen und verantwortlichen Geschäfte aber lassen den Bittsteller einer besonderen Berücksichtig gung vollkommen würdig erscheinen.

Die betreffende Commission hat das Gesuch des Anton Müller und diesen Bericht sorgfältig geprüft und obwohl es ihr mißlich schien, einem Beamten bei seiner Pensionirung mit vollem Gestalte noch eine Personal-Zulage zu bewilligen - ist sie doch in Berücksichtigung der wirklich ersprießlichen Dienstleistung und des Umstandes, daß gegen denselben bei einem so verantwortlichen Dienste nie ein Anstand vorgekommen ist, dem Landesausschußberichte beigetreten und bittet den hohen Landtag den Antrag zu genehmigen. Derselbe lautet:

(liest: ) Hoher Landtag wolle dem in den bleibenden Ruhestand versetzten Rechmingsrath Anton Müller in Anerkennung seiner dem Lande geleisteten langen und treuen Dienste eine Personalzulage von jährlichen 200 fl D. W. aus dem Landesfonde bewilligen.

Snìm. sekretáø Schmidt (ète: ) Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme" raèiž Ant. Müllerovi, trvale do výslužby danému úèetnímu radovi zemské úètárny, v uznání jeho zemi konaných dlouhých a vìrných služeb z fondu zemského povoliti pøídavek 200 zl. r. è. roènì.

Oberstlandmarschall: Verlangt Jemand das Wort (Niemand meldet sich. ) Da sich Niemand meldet, werde ich über den Antrag abstim men lassen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Wolfrum: Ein weiterer Bericht, betreffend die Art der Auszahlung der Pensio. -,


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