Støeda 9. záøí 1868

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wenn Niemand das Wort verlangt, so werden wir zur Abstimmung schrieten, und zwar werde ich den 1. Punkt zur Abstimmung bringen; die Zusammensetzung einer Kommission von 9 Mitgliedern zu je 3 von den Kurien aus dem ganzen Landtage - und ferner werde ich dann zur Abstimmung bringen, alle diese angegebenen punkte wieder dieser Kommission zuzuweisen.

- Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten sind, die Wahl einer Kommission, sich zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.

Ich bitte jene Herren, welche für die Zuweisung aller jener Punkte derselben Kommission sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.

Wir kommen nun zum Punkte 4. Nr. 18216. Landesausschußbericht über die Gebahrung der Hypothekenbank im Jahre 1866 und 1867. - Berichterstatter Dr. Schmeykal.

Berichterstatter Dr. S ch m e y k a l: Der §. 54 der Statuten der böhmischen Hypothekenbank legt dem Landesausschuße die Verpflichtung aus, dem hohen Landtage alljährlich Bericht zu erstatten, über die Gebahrung dieses Geldinstitutes.

Was den Bericht für das Jahr 1866 betrifft, so ist derselbe bereits in der letzten Session des Jahres 1867 zur Vertheilung gelangt, konnte aber einer Verhandlung im hohen Landtage nicht unterzogen werden, weil die Session sehr kurz war; was den Bericht pro 1867 betrifft, so ist derselbe kürzlich zur Vertheilung gelaugt. Jun Namen des Landesausschusses knüpfe ich an den Bericht den Antrag, es möge zur Prüfung desselben eine aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission niedergesetzt Werden, von welchen je drei Mitglieder von den Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen wären.

Snìm. sekretáø Dr. Schmidt (ète: ) Èiní se návrh, aby zpráva odevzdána byla komisi 9 èlenù kuriemi po tøech volených. z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn sich Niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag des Hrn. Referenten auf Wahl einer Kommission stimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 5. Punkte, Nr. 195, Bericht der Budget-Kommission über die derselben zugewiesenen Landtagseingaben.

Ich ersuche Se. Excellenz den Hrn. Gr. Hartig.

Berichterstatter Graf H a r t i g: Ich würde mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß der Budget-Kommission gleichwie im Vorjahre gestattet werde, auch diesmal von der Drucklegung des Berichtes Umgang zu nehmen, und sich bloß auf den mündlichen Bericht beschränken zu dürfen.

Snìm. sekretáø Dr. Schmidt (ète: ) èiní se návrh, aby smìla budžetní komise pøednášeti zprávy, které jsou na denním poøádku, anižby se daly do tisku.

O. -L. -M. Ich ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, sich zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag Sr. Excellenz des Grasen Hartig ist angenommen.

Ich ersuche den Herrn Dr. Tedesco, die Berichterstattung über den Punkt 60, betreffend die Anlegung einer Wasserleitung für die Landes-Humanitäts-Anstalten, und über den Bericht wegen Gnadengaben für die Waisen nach dem Diurnisten Franz Peche zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. T e d e s c o (liest):

Anlässig der Berathung des Landes Budgets für das Jahr 1866 wurde der Landesausschuß in der Sitzung des hohen Landtages am 19. Feber 1866 beauftragt, im geeigneten Wege erheben zu lassen, ob nicht der Wasserbedarf der Irren- und der übrigen in der Nähe befindlichen Landesanstalten bei der im Zuge besindlichen Reorganisirung derselben, durch die Aufstellung einer eigenen Dampfmaschine und Anlegung einer eigenen Leitung auf eine entiprechendere, insbesondere minder kostspielige Weise beigestellt werden konnte und hier über Berichtzu erstatten.

Zu dem dießfälligen Antrage hat sich die Budget-Kommission des hohen Landtages durch die Bemerkung zweier Mitglieder derselben angeregt gefunden, daß auf diese Weise einer der stark bevolkerten Vorstädte der Landeshauptstadt mit einem auffallend geringen Kostenaufwand der ganze beträchtliche Wasserbedarf aus der Moldau beigestellt werde, welcher Aufwand etwas weniger als 3 fl. pr. Tag ausmacht und daß die Lage der Sluper Anstalt zu einer ähnlichen Vorkehrung geeignet sein dürfte.

Uiber diesen Auftrag glaubte der Landesausschuß sich zunächst an den Stadtrath der königlichen Hauptstadt Prag um die Auskunst wenden zu sollen, ob das besagte Projekt für den eventuellen Fall der Ausführung nicht etwa Schwierigkeiten Seitens der prager Stadtgemeinde begegnen würde. Der Landesausschuß war hiebei von der Anschauung geleitet, daß die Realisirung dieses Projektes insofern Beziehungen rechtlicher Natur in sich schließen dürste, als die Rothwendigkeit eintritt, die nothige Wassermenge aus der Moldau zu beziehen und die Leitungsrohren wenigstens theilweise durch städtisches Gebiet zu führen, und daß der technischen Erhebung die Erörterung dieser rechtlichen Beziehungen vorauszugehen habe in seiner Erwiederung wies nun der prager Stadtrath mit Note vom 20. November 1866 Z. 73917 zuvorderst darauf hin, daß im Laufe des Jahres 1866 bei der sogenannten Schipkauer und bei der aus der Sofien-Insel bestehenden städtischen Wasserleitung mehrfache Vorkehrungen getroffen wurden, welche es ermöglichen, daß der gegenwärtige Wasserbedarf der Landesanstalten auf der obern Neustadt nicht nur hinreichend gedeckt werden könne sondern daß selbst eine beträchtliche Steigerung des jetzigen Wasserzuflußes dahin zulässig sei.

Der prager Stadtrath sei daher in der Lage, den dießfalls an ihn zu stellenden Anforderungen vollkommen entsprechen zu können, sofort betonte aber auch der prager Stadtrath die rechtliche Seite des Gegenstandes, indem er die Schwierigkeiten, die sich bei Legung der Röhrenleitung in Hinsicht auf das städtische Röhrensystem ergeben müßten, so wie den Umstand hervorhob, daß die Aufstellung einer eigenen Dampfmaschine und Anlegung einer eigenen Wasserleitung die bestehenden Bestimmungen über den Röhrwasserbezug und das der Gemeinde zukommende ausschließende, Seitens der k. k. Regierung in neuester Zeit wiederholt anerkannte NutzungsRecht auf den Moldaufluß innerhalb der Stadt in nicht geringem Grade alteriren würde. Nach der Ansicht des Stadtrathes erscheine deshalb die Durchführung des fraglichen Projektes, abgesehen von dem bedeutenden hiemit verbundenen Kostenaufwande um so weniger dringend nothwendig, als die Gemeinde die Absicht hege, an dem User nächst der SosienInsel eine neue Dampfwasserleitung anzulegen, deren Effekt hinreichend wäre, den Wasserbedarf der gesammten Neustadt selbst bei bedeutend gesteigerter Zahl der Bevölkerung aus lange Jahrzehnte vollkommen zu decken.

Obgleich im Hinblicke auf diese allgemeinen Ausführungen, deren Richtigkeit sich nicht verkennen läßt, nicht nur die dringende Nothwendigkeit der Herstellung einer eigenen Dampfmaschine und Wasserleitung für die Landeshumanitäts-Anstalten, sondern auch mit Rücksicht daraus, daß die Anlage dieser Leitung den Keim mannigsaltiger Differenzen mit der prager Stadtgemeinde enthaften dürfte, die Zweckmäßigkeit des Projekts in Frage gestellt erschiene, mußte gleichwol noch der Kostenpunkt näher in's Auge gesaßt werden, und es wurde sonach der Landes-Ingenieur Schwarz ausgesordert, annäherungsweise die Kosten zu berechnen, welche a) mit der Errichtung und b) mit der Instandhaltung und Beaufsichtigung der eigenen Wasserleitung jährlich verbunden sein würden und das bezügliche Elaborat dem Landesausschuße vorzulegen.

Diesem Austrage ist der genannte Ingenieur nachgekommen. Demzufolge würde die Dampfmaschine für eine Wassermenge jährlicher 3, 000. 000 Kubiksuß auf eine Druck- und Widerstandshöhe von 200 Fuß eingerichtet, unterhalb des WyšehradPodoler Felsens am rechten Ufer des Moldauflußes am Wyšehrad im Garten des hochwürdigen Kollegial-Kapitels zu situiren, die Röhrenleitung zunächst innerhalb der Stadtgemeinde Wyšehrad durch den Botièbach nach Prag neben der Kirche bei Slup über die Sluper Gründe bis zum AdmimstrazionsGebäude der Irrenanstalt zu führen, und in diesem Gebäude das Wasserreservoir aufzustellen fein, von welchem aus die Gebär- und Findel, die IrrenAnstalt und das k. k. allgemeine Krankenhaus mit Flußwasser versorgt werden könnten. Die Kosten der Anlage und zwar speziell des Ankaufes der Baustelle und der hiezu nöthigen Gassenregulirung des Baues, des Maschinenhauses sammt Hofmaner, Herstellung der Eisterne, Kesselheizung und des Kamins, Verbindung des Flußes mit der Eisterne, Baukosten der Dampfmaschine und der Röhrenleitungen, dann Herstellung der Wasserreservoirs, Montirung desselben u. s. w. werden in runder Zahl mit 27. 000 fl., - die jährlichen Regiekosten mit 1. 200 fl. beziffert. Der Landesausschuß glaubt jedoch, ohne sich in die detaillirte Beleuchtung der einzelnen Posten des Kostenüberschlages einlassen zu wollen, seine feste Uiberzeugung aussprechen zu müssen, daß diese ganz approximativ gehaltene Berechnung in Wirklichkeit sich bei weitem höher herausstellen würde, denn einestheils sind die jeweiligen Positionen durchwegs so niedrig angenommen, daß ein oberslächlicher Einblick in dieselben genügt, um der berechtigten Annahme Raum zu geben, daß im Falle der Ausführung des Projekts eine Uiberschreitung derselben gewiß stattsinden müsse; andererseits sind bei der Berechnung manche Momente nicht berücksichtigt worden, welche auf die Höhe der Anlage und Erhaltungskosten einen wesentlichen Einfluß üben werden.

So ist beispielsweise die Akguirirung des Grundes zum Ausbau des Maschinenhauses sammt einer kleinen Wohnung für den Maschinenwärter, Depot für die Kohle, dazu des Raumes für die Wassercisterne, dann eines kleinen Hofes für die Umkehr der Kohlenfuhren und nothwendigen Gassenregulirung in der ganzen Gartenbreite zwischen dem Flußufer und der Stadtgasse mit einem Aufwande pr. 1. 800 fl, ferner die Herstellung der Cisterne, Kesselheizung und des Kamins mit dem Aufwande pr. 1. 000 fl., die Legung der Röhren und Vornahme der hiezu erforderlichen Terrainarbeiten zum Theile auf Wyšehrader, zum Theile auf Prager Stadtgrunde und auf dem beträchtlichen Komplexe des dem Lande gehörigen Slupergrundes, insgesammt mit 950 fl., - die Herstellung des Wasserreservoirs im Administrazionsgebäude, unter Erweiterung des Stiegenhauses, Aufstellung einer HolzTreppe zum Reservoir, eines starken Trahmenbodens, Ausschneidung des alten Dachstuhls, und Aussetzung desselben auf den Neubau ec. mit dem Aufwande von 2. 000 fl. -- endlich der jährliche Kohlenver-brauch bei 30 Pfd. Kohle pr. Stunde, ein Zntr. Kohle zu 40 kr. gerechnet, mit 700 fl. - ganz unverhältnismäßig niedrig angesetzt, während anderentheils die Kosten, die durch die etwaige Verhandlung mit der Wyšehrader und Prager Gemeinde in Absicht auf die Gestattung der Benützung der Gassengründe zur Legung der Rohren, und auf die vielleicht eintretende Durchkreuzung der städtischen Röhrsysteme zur Stipulirung gelangen würden, und die mit der Inspizirung des geordneten Betriebs der Dampfmaschine verbundenen Auslagen - abgesehen davon, daß blos Ein Individuum zur tagtäglichen, das ganze Jahr fortgesetzten Wartung des Maschinen- und Dampfkessels nicht ausreicht, im Kostenüberschlage gar nicht in Betracht gezogen worden sind.

Man kann hiernach im günstigsten Falle den Aufwand für die Herstellung des Apparats mit mindestens 30. 000 fl., die jährlichen Regiekosten

mit 1. 500 fl. mit so zu sagen mathematischer Gewißheit berechnen, ein Aufwand, der an lind für sich schon als sehr bedeutend zu bezeichnen ist.

Die Kostspieligkeit des vom hohen Landtage in Anregung gebrachten Unternehmens leuchtet aber bei Vergleichung mit den Kosten, welche der gegenwärtige Verbrauch des Flußwassers Seitens der Irren-, Gebär- und Findelanstalt aus den städtischen Wasserleitungen jährlich verursacht, noch viel schärfer hervor.

Im Grunde der zu Anfang dieses Jahres mit der Prager Stadtgemeinde definitiv erzielten Verrinbarung wird nämlich für sämmtliche Gebäude der Irrenanstalt bei einer Wassermenge pr. 800. 000 Kubikfuß an Zins jährlich............ 533 fl. 75 kr.  und für die Gebär- und Findelan- stalt zufolge Vertrages vom 14. Juli 1859 bei 90. 000 K. ein Zins von 90 fl. -,, weiter für dieselbe Anstalt zu Folge Vertrages vom 15. Feber 1863 für fernere 100. 000 K. jährlich......... 99 fl. - ,,  für alle der Verwaltung des Landes dermal unterstehenden Humanitätsanstalten aus der obern Neustadt, daher.

Zusammen................................ 722 fl. 75 kr. als Wasserzins an die Prager Stadtrenten abgeführt, und es würde diese Summe auch bei Zurechnnug des Betrages, der seinerzeit für das neue Gebärhaus entfallen wird, so wie des Kostenaufwandes für den Wasserverbrauch des k. k. allgemeinen Krankenhauses, bis dasselbe in die Landesverwaltung hoffentlich übergehen wird, voraussichtlich nicht jene Hohe erreichen, zu welcher sich die jährlichen Erhaltungskosten einer eigenen Wasserleitung wohl stets erheben werden. Bei der gegenwärtigen Wasserbezugsweise wird zudem auch das bedeutende Anlagekapital der eigenen Wasserleitung sammt entgehenden Zinsen in Ersparung gebracht.

Würde die Dampfmaschine nicht unterhalb des Wyšehrader Felsens, sondern in der Nähe der Sluper Anstalt, woraus die im Eingange dieses Berichts erwähnte Bemerkung der Budget - Kommission des hohen Landtages hinzudeuten scheint, errichtet werden, so müßten die Schwierigkeiten, mit denen man bei Ausführung des Projekts im Hinblicke auf das vom Prager Stadtrathe betonte ausschließliche Recht der Benützung des Moldauwassers innerhalb des Stadtgebietes zu kämpfen hätte, und folgerichtig auch die Herstellungskosten noch größere Dimensionen annehmen, ohne daß hiemit für die betreffenden Anstalten und Fonde ein Vortheil verknüpft wäre.

In Erwägung nun, daß nach der vorstehenden Darstellung durch die Aufstellung einer eigenen Dampfmaschine und Anlegung einer eigenen Wasserleitung für die Landesanstalten dieselben in einer entsprechenden Weise, als dies gegenwärtig bei vollkommen geregeltem und stets reichlichem Wasserzufluß geschieht, mit Flußwasser nicht versorgt werden würden, daß aber überdies die Interessen der bezüglichen Fonde durch die Erhöhung der Bezugskosten nur einer wesentlichen Benachtheiligung ausgesetzt wären, erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle den Bericht des Landesausschußes zur genehmigenden Kenntniß, und von der Herstellung einer eigenen Wasserleitung Umgang nehmen.

Slavný snìm raèiž zprávu výboru zemského vzíti u vìdomost a schváliti ji i upustiti od zøízení zvláštního vodovodu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn sich Niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche diejenigen Herren, welche für den Antrag des Herrn Referenten sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Ref. Dr. Tedesco: Nach dem verstorbenen Diurnisten der Gebär- und Findelanstaltsverwaltung Franz Peche, sind 2 Waisen zurückgeblieben, Eufrosine und Johanna Peche, und haben ein Gesuch bereits im Jahre 1867 eingebracht, worin sie die Bitte stellen, daß ihnen eine Gnadengabe gegeben werden möge. Der Verstorbene stand früher in Privatdiensten, kam im Jahre 1850 als Diurnist in Verwendung der k. k. Krankenhausdirekzion, von da in gleicher Eigenschaft im Jahre 1856 zu der weltlichen k. k. Stiftungsfondhauptkassa, und im J. 1864 zu der Gebär- und Findelaustaltverwaltung, welcher er bis zu seinem Tode zugetheilt blieb. Durch seinen Tod sind die zurückgebliebenen Tochter, Eufrosine 34 Jahre und Johanna 32 Jahre alt, allerdings in eine sehr traurige Lage gerathen, da sie laut des ärztlichen, vom k. k. Landesmedizinalrathe bestätigten Zeugnisses zu irgend welchen anstrengenden Arbeiten geistig und fysisch nicht geeignet und daher erwerbsunfähig sind, laut des legalen Vermögenszeugnisses aber gar kein Vermögen oder Einkommen besitzen und sich nur von dem kargen Verdienste durch Nähen ernähren müssen. Die Verwendung des Diurnisten Franz Peche bei der Gebär- und Findelanstaltsverwaltung war nach dem Zeugnisse der k. k. Krankenhausdirektion eine ausgezeichnete, er versah nebstdem eine Zeit lang aushilfsweise die Stelle des zweiten Assistenten. Da jedoch die Bewilligung von Versorgungsgenüssen an Diurnisten oder ihre zurückgelassenen Familienangehörigen einen ganz außergewöhnlichen und mir vom h. Landtage abhängigen Gnadenakt bilden, so glaubte der Landesausschuß auch in dem gegenwärtigen Falle sich von jedem Antrage enthalten zu müssen, da dies eine ganz außergewöhnliche, durch nichts begründete Gnagengabe sei. Die Budgetcommission erstattet folgenden Bericht:

Wie der Landesausschuß bereits hervorhebt, haben Diurnisten und ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Versorgungsgenüsse, seien dieselben Pensionen, Provisionen oder Erziehungsbei-

träge und Gnadengaben. Eine derlei Bewilligung wäre eine ganz außerordentliche.

Im vorliegenden Falle tritt noch der weitere Umstand hinzu, daß die Bittstellerinnen zur Zeit des Ablebens ihres Vaters bereits 34, resp. 32 Jahre alt waren, demnach selbst dann keinen Anspruch auf Berücksichtigung hätten, wenn ihr Vater wirklicher Landesbeamte gewesen wäre, denn Personen dieses Alters können nicht als Kinder, sondern müssen als Eigenberechtigte, vollkommen selbstständige Personen betrachtet und behandelt werden, deren Armenversorgung, falls sie unvermögend und erwerbsunfähig sind, der Heimatsgemeinde zur Pflicht wird und nicht dem Lande ausgebürdet werden darf.

Demgemäß stellt die Budgetcommission den Antrag, h. Landtag wolle beschließen: dem Gesuche der Eufrosine und Johanna Peche um eine Gnadengabe ist keine Folge zu geben.

Slavný snìme raèiž uznati: Žádosti Eufrosiny a Johany Pechovy za dar milosti nevyhovuje se.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Wenn Niemand das Wort verlangt, werde ich abstimmen lassen über den Antrag des Herrn Referenten und ersuche jene Herren, welche dafür stimmen, sich in erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zu Punkt 10, betreffend eine außerordentliche Subvention von 3000 ft. an den Director des deutschen Landestheaters. Ich bitte den Herrn Dr. Øziha die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Øziha (liest den Bericht und den Antrag deutsch: )

Hoher Landtag!

Die schon vor dem Kriege sehr trüben Verhältnisse und endlich der Krieg selbst, waren wie leicht begreiflich von dem ungünstigsten Einfluße auch aus das Unternehmen des deutschen Landestheaters.

Schon im Monate Mai, noch mehr aber in den Monaten Juni und Juli war der Besuch des Theaters trotz aller Anstrengungen der Direktion, das Repertoir durch Zusammenwirken der einheimischen Kräfte, durch Vorführen interessanter Gastspiele so anziehend als möglich zu gestalten, dennoch ein so spärlicher und in stättiger Abnahme, daß die Einnahmen kaum hinreichten, um auch nur die Tageskosten zu decken; und doch bilden die Gagen der Bühnenmitglieder und des gesammten zahlreichen Theaterpersonals die Hauptausgabsrubrik des Theaters.

Die Direktion, der es unter den bereits geschilderten Verhältnissen unmöglich war, die so bedeutenden Auslagen aus Eigenem zu bestreiten, die aber auch bei der Entfernung aller Kreditsinstitute und bei der Stockung alles Geldverkehres nicht im Stande war irgend einen Credit in Anspruch zu nehmen, wendete sich an den Landesausschuß mit der Bitte um eine ausnahmsweise Unterstützung und wies nach, daß ihr bereits mit Schluß Juni ein Schaden von 5 bis 6000 fl. Dest. W. erwachsen

sei, daß sie ohne eine unterstützende Intervention des Landesausschußes außer Stande sei, die Gagen zu zahlen und sich in die Nothwendigkeit versetzt sehen würde, die Vorstellungen im deutschen Landestheater einzustellen, und nach Maßgabe des sich in den Engagements-Kontrakten für eintretende Kriegsereignisse ausbedungenen Rechtes, diese Contrakte ohne einer Gagen-Zahlung aus zwei Monate zu suspendiren.

Der Landesausschuß, dem Seitens der Intendanz die volle Wahrheit der von der Direktion geschilderten Verhältnisse und der hieraus für das Unternehmen des deutschen Landestheaters entstandenen Kalamität bestätigt wurde, konnte sich nicht verhehlen, daß die Schließung des deutschen Landestheaters von der peinlichsten nicht zu berechnender Rückwirkung sowohl aus das Publicum, als auch aus die Verhältnisse des Institutes in einer Zeit gewesen sein würde, in welcher ohnehin die Gemüther durch den Gang der Ereignisse in der gedrücktesten Stimmung waren.

Die Gefahr für das Institut selbst aber lag darin, daß durch eine Suspendirung der Kontrakte die besten Kräfte verloren zu gehen drohten, während andererseits die Humanität und Billigkeit es erforderte, den vielen dem Theater angehörenden Persönlichkeiten in so bedrängter Zeit Rechnung zu tragen und dieselben durch eine solche Verfügung der Roth und dem Elende nicht Preis zu geben.

Dieß Alles erwägend erachtete es der Landesausschuß für ein Gebot der Nothwendigkeit einer solchen Krise bei einem Institute, das unter der Aegide des Landes steht, durch ein verhältnißmäßig nicht großes Opfer vorzubeugen; und es wurde bei der sich verschafften Uiberzeugung, daß ein anderes Auskunstsmittel nicht zu finden sei, beschlossen, dem Theaterdirektor Wirsing eine außerordentliche Subvention von 3000 fl. Oest. W. mit dem Bedeuten zu bewilligen, daß, falls diese Verausgabung vom hohen Landtage nicht genehmigt werden sollte, dieser Betrag ratenweise von der Subvention in Abzug gebracht oder bei Verwirkung der Subvention aus dem Vermögen des Theaterdirektors hereingebracht werden könne; hiebei wurde die Intendanz zugleich ausgefordert, darüber zu wachen, daß dieser Betrag vor Allem zur Sustentation der Theatermitglieder verwendet werde.

Die Budgetkommission hat sich die Gründe des Landes-Ausschußes angeeignet und stellt in Anbetracht dessen und in der Erwägung, daß für das böhmische Theater ebenfalls zu dieser Zeit durch eine Unterstützung gesorgt wurde, den einhelligen Antrag:

Der hohe Landtag geruhe die geschehene Erfolgung pr. 3000 fl. Oest. W. aus dem Landesdomesticalfonde an den Theaterdirektor Wirsing als eine "außerordentliche Subvention des deutschen Landestheaters aus Grund der obwaltenden Kriegsverhältnisse unter Verzicht auf die Rückzahlung von Seiten des Theaterdirektors Rudolf Wirsing zu genehmigen.

Sn. sek. Schmidt ète:

Slavný snìme raèiž udìlení 3000 zl. r. è. z domestikálního fondu zemského divadelnímu øediteli Virsingovi jakožto mimoøádné subvence nìmeckého divadla zemského za pøíèinou pomìrù váleèných schváliti a k tomu svolení dáti, že se má divadelnímu øediteli Rudolfu Virsingovi splácení této subvence prominouti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da Niemand das Wort wünscht, werde ich zur Abstimmung schreiten, und ersuche jene Herren, die für den Antrag des Herrn Referenten sind, sich zu erheben. (Es geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum Punkte 36 betreffend den Vieh-Ausschlag, Leibrigenschaft-Aequivalent. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Schlosser.

Abg. Dr. Schlosser liest:

Hoher Landtag!

Der hohe Landtag des Königreiches Böhmen hatte in seiner Sitzung am 20. Feber 1866 über den Bericht des Landesausschußes v. 9. Feb. 1866 Z. 15536 (Ldt. -Z. 145) betreffend den Bezug des Viehausschlags- und Leibeigenschasts-Aequivalentes au Seiten des böhm. Domestikalfondes den Beschluß gefaßt:

Dieser Berhandlungsakt sei an den hohen Landesausschuß mit der Weisung zurückzulieten, hierüber das Gutachten des Rechtsanwaltes einzuholen, und in der nächsten Session die geeigneten Anträge zur Beschlußfassung vorzulegen.

Diesem Austrage entsprechend hat der hohe Landesausschuß auch nach früher eingeholtem Gutachten seines Rechtsanwaltes seinen Bericht und zugleichen Antrag unterm 7. Feber 1867 Z. 17131 (Ldt. -Z. 36) erstattet und darin sowohl den historischen Ursprung beider Acquivalente, als auch die Rechtstitel, auf welche sich selbe basiren, und die verschiedenen Phasen, welche sich bezüglich des Bezuges dieser Aequivalente an Seite des böhm. Domestikalfondes im Verlause der Zeit bis nun ergeben haben, umfassend beleuchtet.

Da das ganze diesbezügliche Sach- und Rechtsverhältniß bereits auch in dem von dem hohen Landesausschuße unterm 25. April 1864 erstatteten und dem hohen Landtage behufs dessen Erwägung und allenfälliger Schlußfassung in Druck unterbreiteten Berichte eingehend entwickelt und auch in der Sitzung des hohen Landtages vom 11. Mai 1864, die hieüber von der Budgetkommission gestellten Anträge genehmigt wurden; so würde die Vorlesung dieses neuerlichen umfassenden Berichtes des Landesausschußes vom 7. Feber 1867 als auch des demselben zum Grunde gelegenen rechtlichen Gutachtens nur das hohe Haus ermüden, weshalb hievon hier um so mehr Umgang genommen wird, als die BudgetCommission diese Elaborate einer eingehenden Prüfung unterzogen hat.

Die Budget-Commission findet es bringend nothwendig, endlich den ausrechten Fortbestand des Bezugsrechtes dieser beiden Aequivalente an Seite des böhm. Domestikalfondes gegenüber der hohen Regierung endgiltig sicherzustellen, da, wenn selbe bisher auch jährlich in dem Gesammtbetrage) von 73712 fl. 30 fr. Oest. W. ), worunter das Viehaufschlagsaequivalent mit 64414 fl. Dest. W. und das Leibeigenschaftsäquivalent mit 9298 fl. 30 kr. Dest. SB. begriffen ist, an den Domestikalfond ausbezahlt und in das Landesbudget des Königreiches Böhmen als Bedeckung des Domestikalfondes eingestellt werden, dieser Betrag doch in den Staatsvoranschlägen unter der Abtheilung der Erfordernisse des Finanzministeriums Rubrike VIII Artikel 9 Subventionen und Dotazionen an einige Landesfonde, bloß als vorschußweise zu bezahlen aufgeführt erscheint; der Domestikalfond aber auf den ununterbrochenen Fortbezug dieser Aequivalente um so sicherer rechnen muß, da dessen Einnahmen einschlüssig dieser Aequivalente kaum zur Deckung des aus diesen Fond vielfältig auch mit Zustimmung der h. Regierung übernommenen Aufwandes für eine Reihe von Anstalten und Einrichtungen zur Forderung des öffentlichen Interesses des Landes hinreichen, und fonst nur durch eine Erhöhung der Landesfondszuschläge, resp. eine höhere Besteuerung der Bewohner Böhmens ersetzt werden könnten.

Da nun auch von Seite Sr. Exzellenz des Herren Finanzministers gegenüber der Budgetcommission des Abgeordnetenhauses in dieser Session in Folge einer von derselben beantragten Resolution wegen definitiver Sicherstellung des Bezugsrechtes dieser Aequivalente von Seiten des Domestikalsondes die beruhigende und zusichernde Erklärung abgegeben wurde, diese Angelegenheit einer befriedigenden Verordnung zuführen zu wollen, so findet sich der Budgetausschuß in Erledigung des Berichtes des h. Landesausschußes vom 7. Dezember 1867 Z. 17131 (Ldt. -Z. 36) bestimmt, den Antrag zu stellen:

Ein hoher Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß des Königreiches Böhmen sei zu beauftragen, mit der h. Regierung zu dem Zwecke in Verhandlung zu treten, um den aufrechten Fortbestand des Bezugsrechtes, des Viehaufschlags-und Leibeigeuschafts-Aequivalentes für den böhm. Domestikalfond sicherzustellen und auch für die Folge aufrecht zu erhalten, über den Erfolg seiner Verhandlungen aber in der nächsten Session dem h. Landtage Bericht zu erstatten.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète): Èiní se návrh: slavný snìme raèiž se ustanoviti takto:

Výboru zemskému ukládá se, aby poèal jednati se slavnou vládou k tomu cíli, aby právo domestikálního fondu èeského k braní ekvivalentu za pøirážku k dani z dobytka a za zrušení nevolnictví platnì zabezpeèeno bylo i aby pro budoucnost v úplné platnosti zachováno


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP