hältnissen, wie vor dem Jahre 48 bestanden; wir wissen, daß seit einer langen Reihe von Jahren auf vielen Gebieten der Gesetzgebung für jene Länder Oesterreichs, die nicht zur ungarischen Krone gehören, volle Gemeinschaftlichkeit bestand, ja daß diese Gemeinschaftlichkeit einerseits und andererseits die Verschiedenartigkeit gegenüber den Ländern der ungarischen Krone sich selbst auf Belänge erstreckten, von denen heut zu Tage selbst Ungarn zugibt, daß eine Gemeinschaftlichkeit für das ganze Reich eintreten solle, oder bezüglich welcher man wenigstens die Geneigtheit dazu voraussetzen kann; - das sind die Steuergesetzgebung und das Heerwesen.
Ist es denn vielleicht nicht bekannt, wie ganz anders das letztere in Ungarn durchgeführt war, und wie der größte Theil der Last leider aus die nichtungarischen Länder entfiel ?
Ja selbst das Oktoberdiplom erkennt, wie den Herren wohl bekannt ist, diese Verschiedenheit an, indem dasselbe im dritten Artikel sagt, daß mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone auch in Betreff gewisser Gegenstände, der Gesetzgebung eine gemeinsame Behandlung und Entscheidung stattgefunden hat.
Also gewisse Angelegenheiten wurden nicht für die ganze Monarchie gemeinschaftlich behandelt, aber doch für einen Complex von Ländern; und das ist das Wesen des Dualismus, den Niemand als eine a priori wünschenswerte Staatsform betrachten wird, von dem daher auch in keinem Werke über Politik gesprochen wird, weil die Vertheidigung eines solchen staatlichen Zustandes, wenn und insoferne er sich nicht auf historischem Wege herausgebildet hat, in der That Niemanden einfallen wird.
Nur um das Mehr ober Weniger kann es sich dabei handeln, um die Frage: Wie viel ist davon möglich, ohne die staatliche Einheit und ohne auch andere wichtige. Berechtigungen in Frage zustellen?
Der dritte Begriff ist jener des Föderalismus.
Wer wird nicht, wenn er dieses Wort hört, an ein bundesstaatliches oder staatenbundliches Verhältniß denken, und doch - ich setze dies gerne voraus - gibt es sehr Viele, die, wenn man das Wort "Föderation" gebraucht, dabei nichts weniger, als ein mit der - staatlichen Einheit unverträgliches Zerfallen des Staates in eine Menge von Staaten denken.
So sind denn die Worte Centralisation und Föderalismus nach der einen und anderen Richtung von vornherein, ich möchte sagen, fast beleidigende Worte geworden, obschon in beiden gewiß etwas Berechtigtes liegt und nur immer die Frage, wie freilich überall im öffentlichen Leben, über das rechte Maaß entscheidend ist. (Rufe: Sehr wahr. )
Und dieses rechte Maaß ist nicht der Föderalismus, sondern die Autonomie, denn der Föderalismus ist eigentlich begrifflich und wörtlich eine Art von Föderationsverhältniß und das ist das unglücklichste im staatlichen Leben, wie genug Beispiele gezeigt haben, ein Verhältniß, welches fast nothwendig entweder zum Auseinandergehen oder zur straffen Centralisation führen muß.
Ich sage also: man sollte sich nicht nach Schlagworten bestimmen lassen, sondern den Kern der Frage im Auge haben und dieser Kern der Frage ist der Gegenstand: "Was fordert die Reichseinheit und was ist unbedingt für sie nothwendig, Wenn man von Gefahren für dieselbe spricht?" Diese Frage mochte ich nun nicht weitläufig erörtern, denn so rasch ist dieselbe wahrhaftig nicht abgethan.
Nicht Alles, was man erreichen will, ist man zu erreichen im Stande; und auch auf politischem Gebiete gilt meines Erachtens als ein wichtiger Grundsatz: "Nicht über dem Anstreben dessen, was man wünscht, das Mögliche auch noch zu verlieren, " und darum kann ich mich nun der Ansicht nicht anschließen, daß durch den vorgeschlagenen Weg der Nichtbeschickung des Reichsrathes die besorgten Gefahren für die Einheit des Reiches irgendwie werden abgewendet werden.
Mir scheint, auch die Erfahrung der letzten Jahre sollte uns darüber eine Lehre gegeben haben; es verhält sich dabei wie mit den sibylinischen Büchern.
Vor wenigen Jahren hätte vielleicht noch sehr viel für die Reichseinheit und was für dieselbe wünschenswerth erscheint, erlangt werden können, was heute nicht mehr zu erlangen ist, und nachdem man diese Erfahrung gemacht hat, wieder für ein passives Verhalten und wieder für die Nichtbeschickung des Ortes, wo sich die Stimme der Vertreter des Königreiches kräftig erheben kann, sprechen, das scheint mir auch das letzte der 3 Bücher, das uns noch zu Gebote steht, in Frage zu stellen. (Sehr wahr!) Wenn ich also auch die Frage ganz unerörtert lassen will, ob in der That Gefahren für die Reichseinheit vorhanden sind, an deren Vorhandensein übrigens wohl kaum ein Zweifel sein dürste, so muß ich um so mehr fragen, ob es denn recht, ob es zweckmäßig ist, ruhig zuzusehen und die Gefahr immer großer werden zu lassen, bis sie unabwendbar geworden ist? (Bravo! bravo!)
Das zweite ist die Machtstellung des Reiches. Auch für diese wird von der Beschickung des Reichsrathes eine Gefahr besorgt. Nun, auch das Wort: "Machtstellung des Reiches" bedarf einer näheren Beleuchtung. Ich meine, es kommt vorzüglich im Verhältniß des Staates nach Außen in Betracht, und wir haben oft genug schmerzlich empfunden, was für eine Bedeutung es hatte, Wenn die Machtstellung Oesterreichs von den auswärtigen Mächten in Frage gezogen wurde; wie Fragen, die Vitalfragen auch für die österreichische auswärtige Politik sind, sine nobis darum entschieden wurden, weil man zur Machtstellung Oesterreichs kein Vertrauen hatte.
Wie dürfte nun die Entscheidung, welche heute gefällt werden wird, auf die Machtstellung Oesterreichs, d. h. auf die Meinung, welche das Ausland von dieser hat, wirken? Es gibt Nichts, was der Machtstellung eines Staates nachtheiliger ist, als ungeordnete, innere Zustände, (Rufe: Sehr wahr!) und Nichts ist weniger geeignet, die Uiberzeugung, daß die Zustände des Landes, wenn sie noch nicht geordnet sind, doch die Hoffnung einer Ordnung darbieten, nichts ist weniger geeignet, diese Uiberzeugung hervorzurufen, als wenn die Mittel, die den Völkern selbst geboten werden, zur Ordnung beizutragen, verschmäht werden. (Bravo!) Was soll das Ausland sich denken von der Machtstellung Oesterreichs, als daß sich der Völker Oesterreichs bereits die Verzweiflung bemächtigt habe, wenn diese keinen Schritt mehr thun wollen, der zur Ordnung der inneren Verhältnisse führen kann. Das kann keinen andern Erklärungsgrund haben, - so müßte das Ausland raisonniren - als: die Volker Oesterreichs hoffen selbst nicht mehr auf Oesterreich, und diesen Glauben sollen wir bei dem Auslande nicht aufkommen lassen. (Bravo! bravo!)
Das dritte, was durch die beantragte Beschickung des Reichsrathes gefährdet werden soll, sind die Rechte der kaiserlichen Dynastie. Nun, darüber kann ich mich wohl kurz fassen, es ist davon auch schon in der vorigen Session die Rede gewesen. In uns Allen lebt die Uiberzeuguug, daß das dynastische Gefühl in Oesterreich unerschütterlich und unverwüstlich ist. (Bravo! bravo!) Nicht bloß wegen jener Pietät, welches mit der angestammten Treue gegen das Herrscherhaus zusammenhängt, sondern auch darum, weil der österreichische Gedanke - und das erkennen Alle an, Alle, auch die Oesterreich noch so locker verbunden haben wollen, - in Nichts anderem die konkrete Verwirklichung sindet, als in der kaiserlichen Dynastie. (Bravo! Bravo!) Weil also, wer Oesterreich will, - und die Zahl der österreichischen Patrioten ist trotz all dem keine so geringe - wer Oesterreich will, treu und unerschütterlich an der. kaiserlichen Dynastie hängt. Ich bin vollkommen überzeugt, eine Gefährdung der Rechte des kaiserlichen Hauses und unseres Monarchen, kann von keiner Versammlung, die in Oesterreich je tagen wird, erwartet werden, sie ist nicht möglich! Und wenn der bevorstehenden Versammlung die schrankenloseste Befugniß beigelegt würde, die sie ganz gewiß nicht haben wird, so wird sie nach dieser Richtung von jener Befugniß um so weniger Gebrauch machen, weil sie bestimmt ihre eigene Existenz damit untergraben würde.
Weit bedenklicher ist es, wenn viertens für die Rechte des Landes eine Gefährdung besorgt wird; das ist die wichtigste Frage, weil der Landtag ja zur Wahrung dieser Rechte berufen ist.
Schon in der vorigen Session wurden Beforgnisse ausgesprochen, daß sogar von einer Aufhebung historisch-staatsrechtlichen Individualiät des Königreiches die Rede sein könnte, Besorgnisse, daß man beschließen konnte, es gibt keinen böhmischen Landtag. Hierüber muß ich bemerken, daß dies ja schon nach dem bloßen Buchstaben des Gesetzes, auf dessen Grundlage die Berufung stattfindet, ganz unmöglich ist. Landtag und Reichsrath sind nach dem Februarpatente nicht in einem Verhältnisse der Unterordnung, sondern es sind zwei von einander verschiedene Korporationen und diese Verschiedenheit begründet ja keine Unterordnung. Der Gedanke eines Unterordnungsverhältnisses könnte sich nur darauf gründen, daß der Reichsrath vom Landtage beschickt wird. Das begründet aber keine Unterordnung. Die Art der Entstehung der Korporation hat auf die Berechtigung der Korporation keine Beziehung. Die Sphären der beiden Korporationen sind eben andere und eine Korporation kann nicht das Recht sich vindiciren, welches der Sphäre der anderen anheimfällt. Auf welche Art sie zusammengesetzt wird, ist in dieser Beziehung eine ganz gleichgiltige Sache. (Sehr wahr, links. )
Die Landesordnung kann eben auf keine andere Weise abgeändert werden, als auf dem durch sie selbst vorgezeichneten Wege und daher niemals durch Beschluß einer Korporation, welcher kein Gesetz auch nur der Schein einer solchen Berechtigung zu weit. Ueberdieß kann ja auch kein Gesetz zu Stande kommen als durch die Sanktion der Krone. Der Kaiser von Oesterreich und der König von Böhmen, find aber doch, Gott sei Dank, eine und dieselbe Person (Bravo! Heiterfeit, links) und es ist nicht möglich, daß der Kaiser von Oesterreich etwas fanktionire, was den Rechten des Königs von Böhmen und der als Gesetz bestehenden Landesordnung abträglich ist.
Aber m. H., ich erlaube mir da doch noch auf etwas aufmerksam zu machen, was meine frühere Behauptung, daß ein gewisser Grad von Dualismus in Oesterreich immer bestanden hat zu begründen geeignet sein dürfte, und zugleich in unmittelbarem Zusammenhange mit Demjenigen steht, was ich eben anführte. Die Ereignisse im Jahre 1848 und in den darauf folgenden Jahren liegen nicht so weit hinter uns, daß nicht alle noch derselben sich erinnern dürften. Im Jahre 1848 aber tagte ein konstituirender Reichstag, für alle zu Oesterreich gegenwärtig gehörenden Länder mit Ausnahme der Länder der ungarischen Krone, und dieser Reichstag hat einen Verfassungsentwurf zu Stande gebracht, der höchst wahrscheinlich einstimmig angenommen worden wäre und der nicht an dem Widerspruche der Reichstag-Abgeordneten, sondern an ganz anderen Rücksichten scheiterte, die wohl allbekannt sind. Darin lag eine Anerkennung, die mit dem, was jetzt behauptet wird, gar sehr im Widerspruche steht und ich muß noch lebhafter bedauern, daß die Geschichte Oesterreichs damals nicht eine andere Wendung genommen hat als die, welche in der That eingetreten ist. (Bravo links. )
Ich kann aber endlich um so weniger besorgen, daß die Autonomie durch die Beschickung gefährdet würde, wenn ich mir den Inhalt des kaiserl.
Handschreibens, welches dem Landtage mitgetheilt würde, vergegenwärtige, und welches nicht blos sagt, der Regierung Sr. Maj. liege nichts ferner als der Gedanke einer Einschränkung der verfassungsmäßigen Autonomie des Königreiches - was zuletzt als gleichgiltig angenommen werden könnte, denn was der jetzigen Regierung ferne liegt, könnte allerdings einer anderen Regierung wieder sehr nahe liegen; - aber Se. Majestät erklären weiter, daß es im Gegentheil "nur" - Sr. Majestät, - "Wille" ist, diese Autonomie nicht nur in jenen Richtungen zu erweitern, wo es die Rücksicht auf die Sicherheit und Machtstellung des Reiches gestattet, sondern dieselbe auch mit neuen Bürgschaften zu umgeben. Wie man dennoch eine Beschränkung der Autonomie durch die zu gewärtigenden Beschlüsse, gegenüber der ausdrücklichen Erklärung der Krone, daß das Gegentheil ihr Wille ist, befürchten kann, ist mir nicht wohl begreiflich. Wenn sie dieß aber dennoch befürchten, dann sollte sich der Landtag ja umsoweniger ferne halten; dann sollten sie dem Votum der Vertreter, welche Böhmen entsenden wird, das Gewicht ihres Votums nicht veringern, welches darin liegt, daß sie eben der Ausdruck des ganzen Landes sind? (Bravo, bravo. )
Ich kann daher nicht die Besorgnisse, welche das Minoritätsvotum in seine Erwägungen aufgenommen hat, als begründet, und in so weit sie begründet find, den Weg der Erhaltung nicht als denjenigen ansehen, welcher geeignet ist, diese Besorgnisse zu beseitigen.
Ich habe schon öfter darauf aufmerksam gemacht, ich habe, wie das erste Mal im J. 1865, und wie im J. 1866 im Dezember, und heuer im Februar der gleiche Gegenstand zur Erörterung kam, darauf hingewiesen, daß mit bloßen. Verwahrungen und Adressen der Gang der Ereignisse nicht gehemmt werden wird, (bravo!) und er ist auch wirklich dadurch nicht im Geringsten gehemmt worden. - Die Herren haben jedesmal von der unwiederruflichen Grundlage des OktoberDiploms gesprochen, und wie weit ist seither schon über dasselbe hinaus geschritten worden; durch Ihre Adressen wurde es nicht gehindert. (Sehr richtig, Wiederspruch im Centrum. )
Würde aber eine Volksvertretung an Seite des Ministeriums in Wien getagt haben, ihr Wunsch würde nicht überhört worden sein. Wenigstens würde es sich wohl der Mühe lohnen, zu versuchen, ob man aus das hört, was dort gesprochen wird, Wenn man bereits mehr als Einmal die Ueberzeugung erlangen mußte, daß das, was man bisher gethan, zum Zwecke nicht geführt hat. (Lebhaftes Bravo, Widerspruch im Centrum. ).
Erlauben Sie mir aber, wenn ich dieß als den Grund bezeichnet habe, weshalb ich den Weg, den die Minorität eingeschlagen hat, nicht als den richtigen betrachten kann, noch eine Betrachtung hinzuzufügen.
Es sind leider zwischen den Bewohnern dieses Königreiches mannigfache Differenzen, Differenzen, von denen wir nur bedauern, daß sie sich an Schärfe immer mehr zuspitzen, statt, wie es bei den Bewohnern eines Landes wünschenswerth wäre, sich abzuschwächen. "Aber wenn dem leider auch so ist, so wissen wir doch alle, daß es unendlich viele hochwichtige gemeinschaftliche Interessen aller Bewohner dieses Landes, daß es unendlich viele Wünsche und Anliegen gibt, wo gar keine Meinungsverschiedenheit zwischen allen Bewohnern und ihren Vertretern herrscht. (Lebhaftes Bravo. )
Sie wissen aber auch, daß gar viel Grund zu Anliegen und Beschwerden vorhanden ist, und warum soll man sich dann, so wird der gesunde Menschenverstand geltend machen, warum soll man sich der Möglichkeit berauben, das durchzusetzen, was nicht bloß der Wunsch eines und des anderen Theiles, der Majorität und Minorität der Bevölkerung, sondern der gesammten Bevölkerung des Landes ist, und was, weil es zweifelhaft, zu den Gegenständen der gesammten Gesetzgebung gehört, sicherlich durch den Landtag nicht wird durchgesetzt werden können. Erlauben Sie mir da aus Eines aufkmersam zu machen. Bekanntlich erschien mit Erde des vorigen Jahres ein Gesetz, welches, wie kein Anderes, die letzte Hütte, den reichsten Mann im Lande berührt, das Heeresergänzungsgesetz.
Dieses Gesetz wurde oktroyrt, ein Gesetz, welches tief, wie kein anderes in alle Verhältnisse des Lebens eingreift; es waren damals alle Landtage versammelt, die meisten Landtage haben auf das Entschiedenste remonstrirt - der Unsere fand keine Zeit dazu - es hätte wahrscheinlich auch nichts genützt. Nur ein Landtag - das war der ungarische - hat auch remonstrirt, dessen Wunsche wurde auch sofort Folge gegeben. Wäre in Wien damals eine Versammlung gewesen, so bin ich überzeugt, daß sie auch gehört worden wäre. (Ja wohl. )
Wir hätten es wohl auf den Versuch ankommen lassen sollen, jetzt freilich ist der Zeitpunkt dazu schon versäumt; die Soldaten sind schon abgestellt und würden kaum mehr frei gegeben werden. Aber blos Sagen.
Es würde nichts nützen; und nicht den Versuch machen, ob es vielleicht doch etwas nützt, ist die Politik der Verzweiflung, von welcher unbedingt abgerathen werden soll, so lange kein Grund dazu vorhanden ist. (Sehr gut. )
Und so gibt es noch manche andere Sachen. Wir sehen, wie der Ausgleich mit Ungarn ohne Mitwirkung der Vertretung der Länder weiter fortschreitet und Interessen berührt, welche auf das Innigste jeden Angehörigen des Landes betreffen.
Wenn mein geehrter Hr. Vorredner von den Finanzen und dem Staatsbankrotte sprach, so möchte das doch nicht so leicht hinzunehmen sein.
Wenn die Ungarn nicht zahlen, so zahlen wir auch nichts; es gibt auch hier bei uns viele Leute, denen das nicht gleichgiltig ist. (Dr. Stefan ruft: das hat er nicht gesagt. ).
Sie werden mir erlauben, es führt das darauf hinaus; ich weiß wohl, daß das nur eine Redeform war. Wenn die Ungarn sagen, man habe ohne Zustimmung des Landtages Schulden gemacht, und wir tagen, unser Landtag hat auch nicht zugestimmt, die Ungarn aber wollen sich aus jenem Grunde nicht zur Zahlung der Staatsschuld entschließen, also, - so scheint mir, liegt es sehr nahe, daraus jenen Schluß zu ziehen.
Aber es handelt sich nicht blos um die Staatsschuld, es handelt sich um die Steuergesetzgebung, wo ein gewisser Grad von Gleichförmigkeit gerade für Böhmen bei manchen Produktionszweigen, Die und deren Wichtigkeit ich nicht erst anzudeuten brauche, unendlich wichtig ist.
Alles das vollzieht sich fort und fort und jelänger wir warten und unthätig. zusehen, je mehr vollzieht sich das, was uns betrifft, ohne uns, und ich weiß nicht, ob man uns dafür zu Dank verpflichtet sein wird, ich weiß nicht, ob man nicht sagen wird. Ihr hättet Gelegenheit gehabt etwas anderes zu thun, aber ihr habt die Gelegenheit nicht benützt. Diesem Vorwurf sollten wir uns nicht aussetzen; denn das bloße passive Verhalten hindert die Geschichte nicht im Fortschreiten; davon gibt es Beispiele genug. (Rufe: Ungarn. )
Schließlich habe ich noch ein paar Worte zur Rechtfertigung für uns, die wir uns in der Majorität befinden und zur Klarstellung unserer Auffassung anzuführen; ich werde dabei von einem Standpunkte ausgehen, der, ich muß es betonen, Ausführungen gegenüber, welche auch heute wieder vorgekommen sind, von einem Standpunkte, von dem ich überzeugt bin, daß er allen Bewohnern des Königreiches gemeinschaftlich ist, trotz alle dem und alle dem, was heute gesagt und behauptet wurde. Das ist der Standpunkt des österreichischen Patrioten, ein Standpunkt, den wir und alle, die ihn haben, nicht blos aus verständiger Reflexion haben; denn es drängt wohl die verständige Reflexion jeden in Oesterreich Wohnenden zur Uiberzeugung, daß Oesterreich eine Nothwendigkeit ist; allein dieses würde das Vorhanden" sein des österreichischen Patriotismus in den Massen, die sich nicht durch solche Reflexionen, sondern durch das natürliche Gefühl leiten lassen, nicht erklären, es ist eben das Gefühl, welches entsteht, wenn man sagen darf, durch die Angewöhnung, dadurch, daß man sich eingelebt hat in den Gedanken, dem großen, mächtigen Oesterreich anzugehören, und daß man diesen Gedanken um Alles nicht will fahren lassen, weil er zur zweiten Natur geworden ist. Von diesem Standpunkte möchte ich nur einige Bemerkungen machen.
Es ist unläugbar, daß eine trübe Schwüle auf ganz Europa lastet, aller Gemüther bemächtigt sich das Gefühl, daß große, welterschütternde Ereignisse bevorstehen, man ist sich nicht bewußt, woher der" Schlag kommen wird, worin die Gefahr besteht und wo sie droht; aber daß sie vorhanden ist, das ist das unerquickliche Gefühl, welches Alle gegenwärtig in Europa durchzittert. Dieses Gefühl besteht in allen
europäischen Staaten und wir sehen überall, wie man in Erwartung der kommenden Ereignisse zunächst sich das Haus zu bestellen strebt, wie man zunächst im Innern Ordnung zu machen sich beeilt.
Ich brauche nur auf das Beispiel in unserem Westen hinzuweisen.
Muß sich da nicht eines jeden Oestereichers ein banges, ein trauriges Gefühl bemächtigen, wenn er sich denkt; "Was soll dann aus unserem armen Oestereich werden, wohin soll es mit dem kommen, wenn man sieht, daß da nichts geschieht, um jenen inneren Frieden, der die Grundbedingung ist, um beruhigt, gekräftigt, geeint den äußeren Stürmen entgegengehen zu können, herzustellen. " (Rufe: Bravo, bravo. )
Das ist der Standpunkt, von dem wir ausgehen, wenn wir für die Beschickung des Reichsrathes stimmen.
Wollen Sie überzeugt sein, es ist nicht freudige Zuversicht, die uns bewogen, und wenn wir nur unser persönliches Interesse und unsere Privatwünsche befragen mochten, würden wir wohl den entschiedenen Beweis liefern, daß wir nicht, wie gestern gesagt wurde, den Augenblick kaum erwarten können, um nach Wien zu kommen. Wir fühlen Alle, wie unendlich schwierig die Lage, wie gefährdet das Vaterland ist, wir sind in dem Bewußtsein, daß es ein schwerer Gang ist, den wir zu gehen haben, - (Rufe: Bravo, bravo. ) aber wir haben auch die ehrliche Ueberzeugung, daß es unsere Pflicht ist diesen Gang zu gehen; - Fais ce que doit, ad vienne que pourra. und weil dieß unsere Ueberzeugung ist, darum werden wir jenen Gang gehen. - (Laute Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zur Abstimmung. Meine Herren, ich bitte Platz zu nehmen.
Se. Excellenz Herr Statthalter: Ew. Excellenz, ich bitte um's Wort. - Ich werde die gestrige Interpellation beantworten.
J. Ex. p. mís to držitel: Na dotaz, který vèera ke mne uèinili pan dr. Claudy a soudruhové, mám èest odpovìdìti takto: Že byl p. Vácslav Kašpar, redaktor èasopisu "Politik" uvìznìn, to mi známo nebylo. Za pøíèinou interpellace obrátil jsem se ihned k soudu o zprávu té vìci se týkající.
Podle toho, co mi oznámeno, jde tu toliko o zatímnou vazbu jmenovaného, jenž právnì jest obvinìn že zloèinu spoluviny ve zlém užívání moci úøední. Toto opatøení zakládá se na usnesení, jež soud k návrhu státního zástupnictva uèinil, hledì k §. 151 lit. c øádu trestního a právì z téhož zákona nelze mi jest uvésti více.
Ich habe die Ehre, die von Dr. Klaudy und Genossen in der gestrigen Sitzung an mich gerichtete Interpellation im Folgenden zu beantworten: Von der Verhaftung des Herrn Wenzel Kaspar, Redakteurs der "Politik", war mir nichts bekannt. Ich habe in Folge der Interpellation mich sofort an die kompetente Gerichtsbehörde um die bezügliche Auskunft gewendet.
Nach der erhaltenen Mitteilung handelt es sich hier um eine vorläufige Verwahrung des Genannten, welcher des Verbrechens der Mitschuld am Mißbrauche der Amtsgewalt rechtlich beschuldigt erscheint.
Diese Verfügung beruht auf einem über Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gerichtshofe im Grunde des §. 151 lit. c der Strafprozeßordnung gefaßten Beschluße.
Und eben bei Bestand dieses Grundes kann ans eine weitere Mittheilung nicht eingegangen werden.
Posl. Zeithammer: Prosím J. Exc. jenom ke kratièké faktické poznámce.
Oberstlandmarschall Pardon! zu einer faktischen Bemerkung.
Posl. Zeithammer: Já jenom se hlásím k faktickému opravení toho, co pan zpravodaj byl pravil, že nebyla øeè o žádné pøedloze vládní. Já se odvolávám zde na svìdectví veškerého snìmu, že Jeho Excl. p. maršálek tuto vìc pøivedl na denní poøádek, jako pøedlohu vládní. (Hlasy: Ano, ano. )
Oberstlandmarschall: Ich bitte, den Antrag der Minorität, welcher ein motivirter Uebergang zur Tagesordnung ist, vorzulesen.
Snìm. sekret. Schmidt ète: Návrh menšiny komise. Slavný snìm raèiž uzavøíti: Uváživ, že navržená volba poslancù do rady øíšské zemí neuherských, která by vyøizovala otázky státoprávní, obsahuje v sobì zároveò zmìnu zøízení zemského, kteréž se toliko uzavøíti mùže na snìmu samém a jen dle §. 38. zák. z., a kteréž právo od snìmu také na nìkoho jiného pøenešeno býti nemùže.
Uváživ dále, že taková volba již dle samého patentu od 26. února 1861 nenáleží ke kompetenci snìmu a tudíž dle §. 35. zák. zemsk. a dle §. 36. jed. ø. skrze sl. presidium od porady vylouèena býti má.
Uváživ koneènì, že jakož to již adresou snìmovní k J. Velièenstvu ze dne 25. února 1867 vysloveno jest z jednání snìmu ústavodárného, na nìmž se upravení státního práva a pomìrù ústavních øíše dává do rukou ne zastupitelstvu celé øíše, nýbrž jen vìtšinì poslancù nìkterých zemí na mnoze mimoèeských, vzniknouti mohou povážlivá nebezpeèenství, jak pro moc a jednotu øíše i právo nejvyšší dynastie, tak též pro státoprávní a historicko-politickou osobnost království èeského, pro jeho volné sebeurèení a zaruèenou samosprávu, pøechází snìm o této vysokou vládou navržené volbì do øíšské rady k dennímu poøádku.
Landtagssekr. Schmidt liest: Hoher Landtag wolle beschließen:
In Erwägung, daß die beantragte Wahl von Abgeordneten in einen Reichsrath der nichtungarischen Länder zur Berathung und zum Abschluße staatsrechtlicher Fragen zugleich eine Abänderung der Landesordnung in sich begreift, welche nur auf dem Landtage selbst und nur nach §. 38 der L. -O. beschlossen werden kann, und wozu das Recht vom Landtage auch an Niemand Andern übertragen werden kann.
In Erwägung, daß eine solche Wahl selbst nach dem Patente vom 26. Feber 1861 zur Competenz des Landtages nicht gehört und sonach gemäß §. 35 der L. -D. oder §. 36 der G. -O. durch das hohe Präsidium von der Debatte auszuschließen ist; in Erwägung endlich, daß wie das bereits durch die Adresse des Landtages an Se. Majestät vom 25. Februar 1867 ausgesprochen ist, aus den Verhandlungen eines konstituirenden Reichsrathes, auf welchem die Feststellung des Staatsrechtes und die Ordnung der Verfassungsverhältnisse des Reiches in die Hand nicht einer Vertretung des Gesammtreiches, sondern bloß einer Majorität von Abgeordneten einzelner, zum großen Theile außerböhmischer Länder gelegt wird, ernste Gefahren nicht bloß für die Einheit und Machtstellung des Staates, und die Rechte der allerh. Dynastie, sondern auch für die staatsrechtliche und historisch politische Individualität des Königreiches Böhmen für dessen freie Selbstbestimmung und Autonomie erstehen können, übergeht der Landtag über die durch die hohe Regierung beantragte Wahl des Reichsrathes zur Tagesordnung.
Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche für Uibergang zur Tagesordnung stimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Es ist wohl die Minorität, ich werde die Gegenprobe verlangen. Ich bitte die Herren, welche gegen den Antrag des Uiberganges zur Tagesordnung sind, sich zu erheben. (Geschieht. ) Es ist offenbar die Majorität. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich werde ersuchen, den Antrag der Majorität vorzulesen.
Posl. dr. Rieger: Prosím za slovo!
Já oznamuji protest proti tomu, že vìtšina sl. snìmu chce pøejíti k hlasování o oné otázce, kteráž dle mého pøesvìdèení nenáleží do kompetence tohoto slav. snìmu.
V tom, že slavný snìm a majorita jeho chce rozhodovati o vìci, kteráž patøí dle èlánku 36. a 35 zø. zemsk., a ponìvadž, kdyby o takové vìci chtìl, rozhodovati, musel by to uèiniti za pøítomnosti 3/4 poslancù, z nichž 2/3 pøítomny býti musejí, oznamuji hned proti tomuto hlasování opravené ústavì odporujícím na základì jednacího øádu protest a prosím, aby mnì dovoleno bylo tento dle §. 74. jed. ø. hned pøeèísti. Protest:
Pøedloha vysoké vlády, navrhující, aby snìm èeský vyslal poslance do nebývalé a sice ústavodárné øíšské rady zemí neuherských, obsahuje v sobì a ve svých následcích zmìny ústavy øíšské i zemské.