Sobota 20. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Ich werde es trennen, ich werde die Frage zur Abstimmung bringen. 8 fl. Diäten; insofern der Reichsrath nicht beschließt, daß die Diäten aus dem Reichssäckel gezahlt werden, insofern 8 fl. Diäten aus dem Landesfonde. (Majorität dafür.) Nun kommen wir zu den Reisekosten, da ist es schwer; - hier ist ein Antrag: die Reisekosten nach Maßstab anderer Provinzen mit einem Gulden pr. Meile für die Hin- und Rückreise; dann ein zweiter Antrag des Abgeordneten Steffens für die Hinreise nach Wien 20 fl.; für die Rückreise von Wien wieder 20 fl. als Pauschale; endlich ein 3. Antrag der Kommission: die Liwsquidirung der Reisekosten. Ich werde zuerst den weitesten, den mit Pauschale , in Antrag bringen. Jene Herren, die dafür sind, daß statt der Liquidirung der Reisekosten ein Pauschlae für jeden Deputirten angewiesen werde mit 20 fl. für die Hin- und Rückreise, bitte ich aufzustehen. (Majorität dafür.) Nun sind wir bei dem letzten Punkte, wo die Kommission beantragt, eine Remunerazion von 800 fl. für die Beamten und die beim Landtag in Verwendung stehenden Diener mit Rücksicht auf ihre anstrengende Mühewaltung dem Oberstlandmarschall zur Vertheilugn, zur Verfügung zu stellen. Ich muß bemerken auf Ersuchen der hier fungirenden Beamten: Sekretär Franz Miltner und die Aktuare: Johann Schmidt, Robert Kuchinka, daß sie ausdrücklich mich gebeten haben, daß, wenn der Landtag ausspräche, daß er mit ihrer Verwendung zufrieden war, es ihnen viel lieber ist als jede Remunerazion, die ihnen der Landtag bewilligen kann. (Viele Stimmen: Beides! Bravo!) Uibrigens werde ich den Antrag natürlich, wenn Niemand das Wort verlangt, zur Abstimmung bringen.

Fürst Vinzenz A u e r s p e r g: Nebst der zufriedenheit auch die Remunerazion.

Se. E x c e l l e n z d e r H e r r S t a t t h a l t e r: Ich wollte Se. Excellenz bitten, wenn es dem hohen Landtage recht wäre, daß man im Protokolle mittelst Beschluß unsere Anerkennung den Herren ausspreche für ihre Mühewaltung.

Oberstlandmarschall: Ich werde beide Anträge zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, die dafür sind, nicht bloß Dank zu sagen, sondern anzuerkennen, daß sie mit allem Fleiße und Aufopferung sich der Mühewaltung unterzogen haben, bitte ich aufzustehen. (Alle stehen auf.)

Nun bringen wir den zweiten Antrag des Komités zur Abstimmung: ein Pauschale von 800 fl. dem Oberstlandmarschalle zur Disposizion zu stellen an die, vorzugsweise miot Geschäften des Landtages und im Landtagssaale beschäftigten Beamten und Diener. Diejenigen Herren, die dafür sind, bitte ich aufzustehen. - (Uiberwiegende Majorität.) Nun, meine Herren, werden wir zum Antrage schreiten, welchen die Kommission zu erstatten hat wegen Ersatzwahl zum Reichsrathe. Ich bitte, wer ist Referent der Kommission?

(Hofrath T a s ch e k liest den Kommissionsbericht vor:)

Hoher Landtag!

Mit Beschluß vom 18. d. Mts., wurde dem gefertigten Ausschuße die Regierungsvorlage de praes. 10. April 1861, Nr. 53, die Wahl von Ersatzmännern der in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder betreffend, dann ein auf diese Frage Bezug nehmender Antrag des herrn Abgeordneten Jos. Fürth, de praes

Zu Folge dieser Regierungsvorlage haben Se. Majestät mit a. h. Entschließung vom 31. März die Landtage zu ermächtigen geruht, gleichzeitig mit der Wahl der in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder, für die im §. 17 des R. O. O. bezeichneten Fälle, Ersatzmänner zu wählen.

Eine solche Wahl von Ersatzmännern wäre eine Ergänzung des Staats-Grundgesetzes, und könnte im verfassungsmäßigen Wege nach §. 14 nur mit Zustimmung beider Häuser zu Stande kommen.

Da jedoch die a. h. Entschließung keinen Antrag ertheilt, sondern nur eine Ermächtigung enthält, von welcher der Landtag nach seinem Gutdünken Gebrauch zu machne kann, ein solcher aber bei der am gestrigen Tage erfolgten Eröffnung des Herrn Oberstlandmarschalls - die Vertagung des Landtags werde am 21. d. Mts. erfolgen - für denselben dermal geradezu unmöglich ist, so erlaubt sich der gefertigte Auschuß den Antrag zu stellen:

Ein hoher Landtag geruhe zu beschließen:

von der a. h. Ermächtigung für die in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder, Ersatzmänner zu wählen, gegenwärtig keinen Gebrauch zu machen.

Vorstehender Antrag ist in der Sitzung des gefertigten Ausschusses in Anwesenheit von acht Mitgliedern, mit fünf Stimmen gegen drei, durch Stimmenmehrheit beschlossen worden.

Die Herren Tempský, Klier und Maresch waren der abweichenden Meinung, es sei der Antrag zu stellen:

Der h. Landtag wolle vonb der Ermächtigung Sr. k. k. Apostolischen Majestät zur Vornahme von Ersatzwahlen zum Reichsrathe Gebrauch machen, weil

a) die Zeit zur Vornahme dieser ziemlich einfachen Wahlen bei Bestimmung einer hinzureichenden Anzahl von Skrutatoren noch hinreichend erscheint,

b) Die Wahl von Ersatzmännern nicht zweckmäßig, sondern mit Rücksicht auf die vollständige Vertretung der einzelnen Kronländer im Reichsrathe auch höchst wünschenswerth und gerecht sei.

c) Weil durch eine solche Wahl, welche immerhin von der Anerkennung des Reichsrathes im verfassungsmäßigen Wege abhängig bleiben müßte, dem Rechte der einzelnen Kronländer nicht nur nichts vergeben, sondern deren Recht auf eine vollständioge Vertretung im Reichsrathe vorsichtig gewahrt werde.

Erwein Graf Nostiz m. p.,

als Vorsitzender.

Dr. Taschek m. p.,

als Berichterstatter.

Mat. Hawelka m. p.,

als Schriftführer.


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