Sobota 20. dubna 1861

Dr. W a n i c e k: Es heißt, daß die Ersatzmänner keine Entlohnung zu genießen haben, und daß, wenn sie fungiren, sie die Entlohnung derjenigen, für die sie fungiren, beziehen. Aber gerade jetzt haben wir gesagt, daß Ausschüsse mit Ersatzmännern jene Kommission bilden werden, welche die Präliminarien der künftigen Ausschreibung der Landeserfordernisse bilden werden. Hier fungiren beide. Also sollte für diesen Fall auch wieder etwas bestimmt werden, daß die Ersatzmänner auch etwas bekommen.

Dr. C u p r: Ich mache den Antrag auf Abstimmung und Schluß der Debatte.

Graf Franz T h u n: Ich wollte nur den Antrag, den der Herr Landesmarschall gestellt hat, wahrscheinlich als Mitglied selbst und als Deputirter, nämlich die Gehalte der Landesausschüsse nicht zu erhöhen, unterstützen, wenn auch die Zeiten theurer geworden sind, und Jeder mehr braucht; so sind auch die Lasten des Landes höher geworden und wir sollten den Moment des Antrittes der neuen Verfassung nicht benützen zu Gunsten unserer Kandidaten und nicht irgend neue Lasten aufbringen. (Bravo!) (Rufe auf Schluß.)

W o l f r u m: Ich möchte mich nur gegen die Ansicht verwahren, daß wir, wenn wir den Ausschüssen blos 2100 fl. geben und sie nicht auf 2500 fl. erhöhen, sparen. Nicht allemal spart man, wenn man Jemanden wenig gibt. Aber im gemeinschaftlcihen Leben hat man den Grundsatz, daß, wer arbeitet, auch gezahlt werden solle; für eine Ehre wird heut zu Tage wenig gemacht. (Heiterkeit!) Und wer seine Zeit und seine Mühe das ganze Jahr hindurch gewissen Zwecken widmen muß, der muß auch gezahlt werden. Ob die 2500 fl. zu viel sind, das hat natürlich die hohe Versammlung zu entscheiden. Jedoch schließe ich mich dem Antrage des Hrn. Dr. Stradal an.

Dr. T r o j a n: Es ist der Schluß der Debatte schon lange beantragt.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, aufzustehen; ich werde den Antrag des Komités erst zur Abstimmung bringen. Ich bitte diejenigen Herren, die für den Antrag des Komités sind, so wie er vorgelesen wurde, aufzustehen. (Weit überwiegende Majorität). Der weitere Antrag des Komités der Kommission beantragt, der hohe Landtag möge beschließen, den Abgeordneten des Landtags und des Reichsraths auf die Dauer der Betheiligung an demselben Tagsgelder und zwar für die Landtagsabgeordneten Tages 5 fl., für die Reichsrathsabgeordneten 8 fl. zu bestimmen und diese so wie die wirklichen Kosten der Hin- und Rückreise, wie sie liquidirt und adjustirt worden sind, zur Zahlung an den Landesfond anzuweisen.

Fürst A u e r s p e r g: Ich muß bemerken, daß der 2. Antrag ausgeblieben ist.

Oberstlandmarschall: Der 1. ist schon beschlossen worden, ebenso der 2. Und, ich bitte um Verzeihung, den 3. Habe ich übersehen, ich werde ihn gleich zum Beschluße bringen. Der Antrag, der Landesausschuß habe die in dem §. 29 berührten Geschäfte des ständischen Landesausschußes so wie das Archiv sammt den Urkunden und Dokumenten zu übernehmen, ist angenommen, dan ist auch dem Landesausschuße die Gewalt gegeben worden; dieses ist auch berathen worden und mein Antrag wurde angenommen. Dann war an der Reihe die Feststellung der Bezüge der Deputirten des Landesausschußes.

Fürst A u e r s p e r g: Vom 1. Mai sei es flüssig zu machen und die Beamten mögen ishr Amt nach dem Státus übernehmen.

Oberstlandmarschall: Daß den Mitgliedern des Landesausschußes die vorgeschlagene Gebühr vom 1. Mai 1861 anzuweisen sei, war im jetzigen Antrage, den man angenommen hat, mitenthalten. Nun kommt der von mir übersehene Antrag B, die Ermächtigung dem Landesausschuße zu übertragen, und die Beauftragung, die bisher ständischen Beamten in den Dienst des Landtags und des Landes zu übernehmen, aus Dienstrücksichten neue Beamten und Diener, sofern sie nothwendig sind, nur provisorisch anzustellen, wegen Regulirung der Gehalte aller Beamten und Diener und Sistemisirung des Beamtenstandes, geeignete Anträge dem nächsten Landtage zu stellen und für seine eigene Geschäftsführung und die Geschäftsführung der Beamten gehörige Instrukzionen zu fassen und diese Elaborate dem Landtage vorzulegen. Es ist die Ermächtigung, Beamte zu übnernehmen, insofern es nothwendig ist, provisorisch die Beamtenkräfte zu vermehren, und dann darüber dem Landtage Bericht zu erstatten und Anträge und definitive Beamtensistemirung dem neuen Landtage vorzulegen.

Dr. B r a u n e r: Ich erlaube mir zur provisorischen Aufnahme neuer Beamten beizufügen, daß es nach dem Ausschreiben öffentlicher Konkurse geschehen soll.

Oberstlandmarschall: Es isat dies eine Beschränkung, daß kein Beamte anders, als nach öffentlichen Konkursen aufgenommen wird.

Dr. K l a u d i: Ich erlaube mir, demn Antrag des Herrn Abgeordneten Brauner nicht mitzuverstehen. Die bisherigen ständischen Beamten übernimmt der Landtag als Landesbeamte und die Aufzustellenden sollen nur provisorisch nach dem Vorgangen einer ordentlichen Konkursausschreibung vom Landesausschuß gegen nachträgliche Entschließung des Landtags angenommen werden.

Diesen Antrag würde ich unterstützen.

Dr. T r o j a n: Der Ausschuß konnte diesen Antrag darum nicht stellen, weil er von der Erwägung ausging, daß wir ja so viele Fonde zu übernehmen haben, wo jetzt schon Beamte sind, die unter der Staatsverwaltung gestanden sind. Wir übernehemn Fonde von der Staatsverwaltung, da können wir ja manche Beamte mit übernehemn. Das werden wir. Es muß dem Landesausschuße überlassen bleiben, insbesondere, wenn einige Beamte mitgehen wollen. Manche werden sich zurückziehen und bei der Staatsverwaltung bleiben wollen. Darum wollte ich nicht vorgreifen, und ich galube, daß der Ausschuß billig und redlich zu Werke gehen wird, wie es die Verhältnisse gebieten.

Oberstlandmarschall: Hat noxch Jemand das Wort zu ergreifen? (Ruf auf Schluß der Debnatte.)

Prof. S t a n e k: Ich glaube, es handelt sich um eine zweifache Kategorie von Beamten, um die, welche bereits im Staatsdienste stehen, und zweitens um die, welche im Staatsdienste sich befanden. Soweit, als ich die Maßregeln kenne, welche beim Uibergange eines jeden Beamten, aus der einen in die andere Kategorie üblich sind, so hat er sich wohl einem neuen Konkurse zu unterwerfen; und aus dieser Rücksicht sowohl, als aus der, daß es bei allen Aemtern gang und gäbe ist, nur Beamte nach einem öffenrlich ergangenen Konkurse aufzunehmen, möchte ich zur Ansicht des Herrn Dr. Brauner stimmen, daß die, welche nicht schon in ständischen Diensten sich befinden, nur nach einem Konkurse in den Dienst des Landesausschußes treten würden. (Rufe um Schluß.)

Graf Franz T h u n: Ich muß den Worten meiner Herren Vorredner entschieden entgegen treten, und mich der Beschränkung des Antrages, wie sie vom Herrn Dr

Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß die Ausschreibung von Konkursen bei neuen Beamtenstellen eine Uibung ist, die beim Landesausschuße besteht; daß allerdings eine Laxitude in dieser Richtung von meinem Standpunkte aus mir nothwendig erscheint, weil es wirklich angenehm und wünschenswerth sein wird, zugleich mit den Fonden solche Männer zu übernehemn, die in dieses Geschäft schon eingeweiht sind. Das sage ich von meinem Standpunkte, weil ich der Leiter sein werde, und es mir daran liegt, daß der Landesausschuß nicht beschränkt werde. In der Regel wird also der Konkurs Statt finden. Ohnedies ist es eein Provisorium. Die Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, bitte ich aufzustehen. (Angenommen.)


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