Sobota 20. dubna 1861

Dr. R i e g e r: In dieser Weise ist dem Landtage die Bewilligung ertheilt, und es ist keine Verletzung vorhanden.

Dr. K l a u d i: Ich hätte mir erlaubt, im Laufe der Debatte das Amendement zu stellen, daß im Nothfalle die Regierung ermächtigt wäre, die Steuer auf drei Monate in der Art wie bisher umzulegen, und ich habe mir erlaubt zu bemerken, daß das, wie wir es aus Erfahrung wissen, in Oesterreich auch ohne Verfassung so praktizirt worden ist, und es ist der Landesausschuß zu ermächtigen, für das erste uartal 1862, wenn der Landtag bis dahin nicht in der Lage war, die Präliminarien und die Steuerausschreibung festzustellen, diese in derselben Höhe zu verfügen, wie für das heurige Jahr, und auch in Betreff der Ausgaben sich genau an das heurige Präliminar zu halten, und das heurige Peräliminar für das 1. Quartal des nächsten Jahres gelten zu lassen. So haben wir drei Monate Zeit gewonnen.

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Hoher Landtag! Es ist von Seite der Regierung nie die Absicht ausgesprochen worden, ein Recht, welches dem hohen Landtage zusteht, nur im Mindesten in Frage zu stellen. Es wurde nur ein Mittel der Verständigung gesucht, damit gewisse Institute, wie Gebärhäuser, Findelhäuser, Krankenhäuser, die bedeutende Summen in Anspruch nehmen, nicht in Verlegenheit kommne.

Der Voranschlag für das Jahr 1862 ist vollkommen fertig, und auf die alte Art und Weise durch die Behörden Sr. Majestät zur Sankzion vorgelegt worden; er ist noch nicht sankzioniert und auch nicht zurückgelangt, weil er noch nicht der gehörigen Revision unterzogen worden ist. Die Regierung hat nur den Antrag gestellt, daß, falls der Landtag nicht die Zeiten wieder zusammen käme, der Landesausschuß ermächtigt wäre, in dieser Beziehung etwas zu verfügen, z. B. wenn zur Bestreitung der Verpflegskosten im Krankenhause 80 bis 90 oder 100000 Gulden absolut nothwendig sind, auch die diesfalls erforderliche Umlage zu veranlassen. Das war die Tendenz der Regierung. Uibrigens habe ich auch mitzutheilen, daß der Voranshclag für 1862 nicht größer iost, als der für 1861. Der Umlagekreuzer ist gleich.

Oberstlandmarschall:. Wünscht Jemand noch das Wort zu ergreifen? (Vielfache Rufe nach Schluß der Debatte.)

Dr. H a u s ch i l d: Es ist hier zugestanden worden, daß diese Ertheilung einer Charte blanche eine Kalamität gewissermaßen gewesen sei, und es wurden auch Zweifel vielfach rege, insbesondere wurde ein Zweifel von dem Herrn Abgeordneten für Karlsbad ausgesprichen, ob der Landtag auch nur berechtigt sei, eine solche Charte blance zu ertheieln. Ich glaube, sobald ein Zweifel an einem Rechte eintritt, so kann insbesondere von Seite des Landtages kaum davon die Rede sein, ob man sich zur Ausübung eines bloß zweifelhaften Rechtes herbeilassen will oder nicht. Der Antrag aber, den Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter gestellt hat, ist ein solcher, welcher die Ertheilung einer Charte blanche auschließt; er gewinnt einen um so willkommeneren Ausweg, als er bloß eine partielle Verfügung in Aussicht stellt, und den Wünschen und Bedürfnissen der Regierung vollkommen entspricht. Ich glaube daher, mich für diesen Antrag aussprechen zu müssen. (Rufe auf Schluß.)

Oberstlandmarschall: Ich möchte mir erlauben, den Antrag zu formuliren, wie ich ihn gestellt habe.

S t e f f e n s: Ich möchte nur bitten, daß bestimmt werde, auf welche 3 Monate die Steuerverlängerung ausgedehnt werden soll. (Heiterkeit.)

Oberstlandmarschall: Die Formulirung wäre so: Der Landesausschuß wird ermächtigt, in sofern der Landtag nicht rechtzeirig zusammentreten könnte, sich für die Dauer des ersten Quartals pro 1862 sowohl was die Steuerausschreibung als die Auslagen betrifft, an das Präliminare pro 18621 zu halten, und das Präliminare pro 1862 jedenfalls zur Vorlage an den Landtag vorzubereiten.

Graf Leo T h u n: Ich glaube, es geht nicht so; in Bezug auf die Steuerausschreibung kann es nicht maßgebend sein. (Wegen Geräusch wurde weiter ncihts gehört.)

Einige Stimmen: Wir reden nur von den Landessteuern.

Einige Stimmen: Auch die Steuerzuschläge.

Oberstlandmarschall: Sowohl was die Landesumlagen, als was die Landesauslagen betrifft, sich an das Präliminare pro 1861 zu halten, und das Präliminare pro 1862 zur Vorlage an den Landatg vorzubereiten.

Dr. K l i e r: Als Berichterstatter bitte ich Euer Excellenz um das Schlußwort. Ein hoher Herr Vorredner hat meine juridische Auslegung einieger Paragraphe der Landesordnung beanständet, und ich sehe mich daher genöthigt, noch einmal das Wort zu ergreifen, um die Auslegung, die ich dem Gesetze gegeben habe, noch weiter zu rechtfertigen. Die Beanständigung wurde mit §. 21 begründet.

Oberstlandmarschall (unterbrechend): Wenn Sie als Berichterstatter das Wort ergreifen, so möchten Sie sich an die Rechtfertigung des Berichtes anschließen. Wenn es aber eine persönliche Berichtigung ist, so darf ich darüber die Debatte nicht erlauben.

Dr. K l i e r: Es ist zur Rechtfertigung unseres Berichtes, denn ich erklärte und suchte zu deduziren, daß unser Bericht in dem Gesetze begründet sei, und dieses wurde beanständet. Ich erlaube mir, aus dem Grunde mich wieder auf das Gesetz zu beziehen. In der Beanständigung wurde sich darauf bezogen, daß es im §. 21 der Landesordnung heißt in Beziehung auf den Landtag: "Er verwaltet und verwendet den Landesfond", daß also niemand Anderer darunter gemeint sein könne unter dem "er" als der Landtag .

Es ist offenbar unrichtig; denn es ist sehr leicht einem Jeden einleichtend, daß der landtag unmöglich selbst darunter verstanden sein kann, wenn es heißt, er verwaltet den Landesfond, er verwaltet das Landesvermögen. Wir als Landtag hier könenn nciht verwalten, wir müssen Personen aufstellen, welche mit der Verwaltung beauftragt sind; diese Personen sind eben der Landesausschuß. Diese wenige Worte erlaubte ich mir mit Bezug auf das Gesetz. Zum Schluße glaube ich, gang im Sinne der übrigen Herren Kommissionsmitglieder zu sprechen, wenn ich in Rücksicht dessen, daß Seine Excellenz der Herr Oberstlandmarschall bisher in den ständischen Geschäften besonders erfahren ist, also vollkommen in der Lage ist, zu beurtheilen, daß auch unter jenen Fragen und Bedingungen, wie Se. Excellenz selbst ein Amendement gestellt hat, den Bedürfnisen des Landes genügt werden könne. Unter dieser Voraussetzung also zu den Erfahrungen und zu der Uiberzeugung unseres verehrten Hrn. Oberstlandmarschalls, unter dieser Uiberzeugung, glaube ich, daß ich im Sinne der übrigen Kommissionsmitglieder spreche, wenn ich sage, daß wir uns ohne Weiteres dem Antrage, welchen ebne Se. Excellenz gestellt hat, anschließen und unterordnen.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand mehr das Wort ergreift, so werde ich zur Abstimmung schreiten. (Vielfache Rufe auf Schluß der Debatte.) Also werde ich zur Abstimmung schreiten. Streng genommen, muß ich den Antrag des Komités zuerst zur Abstimmung bringen, weil er weiter ist, indem er eine unbegränzte, allgemeine Vollmacht enthält und dann erst meinen Antrag. Diejenigen Herren, die für den Antrag des Komités sind, bitte ich aufzustehen. (Mehrere Rufe: Ist der Antrag denn nicht zurückgezogen?) Das kann der Berichterstatter thun, wenn Alle damit einverstanden sind. Ich kann ihn also nicht zum Beschluße bringen, und ich werde somit meinen Antrag zum Beschluße bringen. Die Herren, die mit meinem Antrage, wie er im letzten Momente gestellt wurde, zufrieden sind, bitte ich, aufzustehen. (Allgemein angenommen.) Wir kommen jetzt zu einem weiteren Antrage der Kommission. Die kommission findet sich veranlaßt, nebst ihrer Strenge gegen Aufträge mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit, welche den Verhandlungen noch gegönnt ist, und es nicht zuläßt, noch andere neue Kommissionen zu ernennen, auch andere Fragen in ihr Bereich zu ziehen, die im Zusammenhange mit der Konstituirung des Landesausschußes stehen; und hierüber liegen folgende Anträge vor:

1. In Bezug der Feststellung der Bezüge des Oberstlandmarschalls und der der Landesausschuß-Beisitzer. Ich bitte den Herrn Dr.

Dr. Klier liest den Antrag.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, wenn Niemand das Wort zu ergreifen hat, so würde ich den Antrag einfach zur Abstimmung bringen.

Dr. Stradal: Ich glaube, über den Antrag bezüglich der Besoldung der Ausschüsse bemerken zu müssen, daß vormals die Landesausschüsse 2000 fl. K. W. hatten, das fällt in eine Zeit zurück, wo 2000 fl. K. W. das Doppelte waren, was jetzt 2000 fl. ö.W. sind. Wir müssen unsere Ausschüsse so stellen, daß sie anständig leben können. In Prag kann mit 2000 fl. ö. W. ein Landesausschuß nicht anständig leben. Ich trage daher an, daß 2500 fl. ö. W. gegeben werden.

Oberstlandmarschall: Die Kommission ist wohl von dem Grundsatz ausgegangen, daß alle diese Stellen reine Ehrenstellen und Ehrenfunkzionen sind, wo sich´s von einem Gehalte zum Leben in dieser Richtung durchaus nuicht handeln kann, sondern nur eine Art Dotazion ist. Ich möchte bitten, diesen Standpunkt unbedingt in jeder Richtung festzuhalten.


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