Oberstlandmarschall: Nachdem der Antrag der Kommission mehrere Absätze enthält, so glaube ich, der Geschäftsordnung zu entsprechen, wenn ich diese Absätze abgesondert zur Debatte und Beschlußfassung bringe. Der erste Antrag der Kommission lautet: -
Prof. Z a p: Ich bitte um das Wort.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, ich habe die Debatte eröffnen, nicht aber die Abstimmung hervorrufen wollen. - Aber über jeden Punkt abgesondert, weil sie nicht in abgesonderterVerbindung sind: "Der gewählte neue Landesáusschuß hat sich wegen Uibernahme derjenigen Fonde und Anstalten, in soweit dieselben unter der unmittelbaren Verwaltung der Regierung und des bisherigen ständischen Landesausschußes stehn, und in soweit solche nach der Bestimmung der Landesordnung in die Verwaltung des Landtages, beziehungsweise des Landesausschußes, überzugehen haben, mit der Regierung und dem ständischen Ausschuße ins Einvernehmen zu setzen, und das Vermögen ordnungsmäßig zu übernehmen, und das Ergebniß dem Landtage vorzulegen"; - das ist der 1. Antrag der Kommission.
Prof. Z a p spricht:
Prosím o slovo! Vysoký sněme! Slyšeli jsme, které
fondy zemské mají přejít v bezprostřednou správu zemského výboru. Osměluji
se, k tomuto návrhu komise učiniti následující amendement. Cís. diplom od 20.
října 1860 zaručuje každé dědičné zemi správu jejího vlas
Víme toliko, že studijní fond dostává dotace z komorního fondu (
1. Vysoký sněm nechť uzavříti ráčí, vysoukou vládu požádati, aby zvláště
český náboženský, studijní a normální školní fond, jakož i fond Pražské
všeobecné nemocnice, potom všecky ostatní posud od vysoké vlády bezprostředně
spravované fondy a statky nadační, pokud podlé svého původu, své vlastnosti a s
2. Aby novému zemskému výboru bylo uloženo, v té věci ve jménu zastupitelstva
zesmkého s vysokou vládou vyjednávati. und liest dann seinen Antrag deutsch vor: "Der hohe Landtag möge beschließen, an die hohe Regierung das Ansuchen zu
stellen, vornemlich den böhmischen Religions- und Studienfond, den Normal-Schulfond, den
Prager Krankenhausfond und alle von der hohen Regierung administrirten Srtiftungsfonde und
Stiftungsgüter, soweit sie ihrem Ursprunge, ihrer Eigenschaft und Widmung nach einen
integrirenden Theil des landesvermögens bilden, dem neuen Landesausschuße zur Verwaltung
und Gebahrung zu überantworten. Ferner, daß die k. k. Stifrungsfonds-Hauptkassa mit der
gegenwärtigen Landeshauptkassa vereinigt werde, und daß auch die bisher von der hohen
Regierung selkbst geführte Kontrolle über die Gebahrung der Lokalfonde im Königreiche
Böhmen, soweit es in Hinkunft nothwendig erachtet werden sollte, auf diesen
Landesausschuß übertragen würde; endlich, daß dem neuen Landesausschuße zur Aufgabe
gemacht werde, in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit der hohen Regierung sogleich
einzuleiten." - Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß ich glaube, daß das ein Antrag ist, der nicht
streng zur gegenwärtigen Verhandlung in soferne paßt, als es ein Antrag ist, der durch
die frühere Berichterstattung eine nähere Erwägung fordert, bevor der Landtag auf einen
solchen Beschluß eingehen kann, während es sich darum handelt, den Landesausschuß
anzuweisen, diejenigen Fonde zu übernehmen, rücksichtlich deren Uibernahme und Uibergabe
ein Zweifel nicht vorhanden ist, während hier allerdings Ansichten sein können, daß sie
zu übergeben sind, möglicher Weise aber auch Gegenansichten die erst im Wege einer
Kommission oder durch längere Verhandlungen des landesausschußes mit den Behörden
behoben wertden können. Ich glaube, daß das ein abgesonderter Antrag ist; es möge der
hohe Landtag beschließen, daß dieser Religions- und Studienfond, und alle diese Fonde
überhaupt, dem Antrag auf besondere Instruirung zugewiesen werden müssen, von dem ich
glaube, daß wir ihn jetzt nicht incidento mitbehandeln
können. Ich glaube, dasAmendement an diesen Antrag auszuschließen.