Pátek 19. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Ich bitte Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Já nemohu přiznat, že by bylo v pořádku, že se tento návrh opět dnes na denní pořádek klade. Já myslím, že slavný sněm v této věci uzavřel jednou konečně a jestli by se to nebyli stalo řádně, byla by věc p. Waidele bývala, tenkráte proti tomu vystoupiti, a vytýkati sněmu a říci: ty nejsi oprávněn k tomu. Tehdáž ani on, ani kdo jiný toho učinil. Slavný pak předseda zavedl hlasování o tom, a návrh byl přijat. Já mám za to, že návrh můj jest přijat řádně, zákonitě a konečně, a že nesmí býti přiveden znova na denní pořádek. Avšak nechtěl bych o té formalitě mluviti, poněvadž jest dle mého mínění hlavní věc, abychom vůbec J. Vel. o to prosili. Myslím, že se nejedná pouze o pana Vávru neb snad o jednoho Čecha, jsou to i němečtí krajané, kteří trpí posud následkem zákonů tresty svého skutku. (Bravo!)

Myslím, že je to tedy věc humanity; a pokud jest to věc humanity, nepotřebuje se obmezovati na meze království našeho. Jestli že J. Vel. předneseme žádost, aby dal amnestii, by těm, kteří byli odsouzeni pro přestupek politický, bylo volno používati všech práv občanských, není třeba, abychom to obmezovali pouze na hranice země české; jest to věc lidská a přejeme si, aby cokoli bylo proviněno proti státu, bylo odpuštěno, zapomenuto a nemělo docela žádných následků. Já bych se musel prohlásiti proti tomu, aby se návrh ten obmezoval na Čechy. Něco jiného jest vzhledem těch, kteří se jaksi vymknuli zákonům, kteří do ciziny utekli, posud se nevrátili a zákonům zadost neučinili. Tu myslím, že se věc sama sebou rozumí; ti nebyli amnestováni, ti nenavrátili se, ti se nepodrobují zákonům našim, tedy nemohou žádat občanských práv; oni se jich samovolně vzdávají, vzhledem těch naše prosba sama sebou neplatí. Co se jiných týče, myslím - ať jsou Češi, Uhři nebo jiní - že je slušno, bychom za ně prosili.

B r o s che: Bitte ums Wort. Ich habe mir erlaubt, meine Herren, mich damals bei der Debatte zu betheiligen, ich sprach: mein Antrag war wohl speziell damals für Rehabilitirung zu bitten für Herrn Wáwra; nachdem ich aber gefunden habe, daß der Antrag von dem Abgeordneten für Semil und Eisenbrod, Herrn Dr. Rieger, ein viel humanerer als der meine war, so habe ich mich ihn angeschlossen. Ich glaube auch, daß der hohe Landtag damals den Antrag angenommen hat; ich glaube also, daß darüber eigentlich in Spezialität davon in keine Debatte mehr eingegangen werden kann. Denn soviel ich mich erinnere, ist damals beschossen worden, ich so habe ich den Antrag auch aufgenommne, und bin damals von dem meinen abgegangen, und wie der Herr Dr.

Oberstlandmarschall: Se. Excel. Graf Leo Thun hat das Wort.

Graf Leo T h u n: Als dieser Geegnstand hier zum Erstenmal zur Sprache gekommen ist, habe ich noch nicht die Ehre gehabt, Mitglied dieser Versammlung zu sien; wie immer formell die Frage stehen mag, mir steht jedenfalls das Recht zu, eine Meinung auszusprechen, weil ich früher diese Gelegenheit nicht hatte. Der Gedanke liegt so nahe, daß es eine harte Sache sei, daß Jemand, der einmal eines politischen Verbrechens sich schuldig gemacht hat, auch nachdem er die Strafe überstanden hat, oder nachdem dsie ihm allergnädigst nachgesehen worden, für die Zeit seines Lebens der politischen Rechtee in seiner Hiemat nicht mehr theilhaftig werden solle. Das Herz drängt zu dem Wunsche, daß auch in dieser Beziehung, Nachsicht geübt werde, wenn Reue empfunden wird über die begangegen Vergehen, und die Einsicht hereingereift ist, wie sehr es gefehlt und wie sträflich es war, die staatliche Ordnung gewaltsam zu stören. Allein mir scheint, diese Bedingung ist denn dch nothwendig, damit die allerhöchste Gnade in solchem Maße geübt werden könne, ohne dem Lande selbst Schaden zu thun. Wer etwa trotz der überstandenen Strafe oder gar trotz der ihm bereits zu Theil gewordenen allerhöchsten Gnade nicht zur Einsicht gelangt ist, daß er gefehlt hat; wer vielleicht die Gerechtigkeit des über ihn ergangenen Gerichts nicht anerkennen will; von wem vorauszusehen ist, daß er die Rechte, die ihm eingeräumt werden, nur dazu gebrauchen werde, um dieselbe frevelhafte Richtung zu verfdolgen, wegen der er bereits einmal in Strafe verfallen ist: von dem muiß man sagen, daß nicht ohne Schaden und Gefahr für das Land ihm die politische Berechtigung eingeräumt werden könnte, die Seine Majestät ihren loyalen Unterthanen zugedacht hat.

Wie leben in bewegten Zeiten, in denen man sioch nicht damit beliebt macht, wenn man auf die Nothwendigkeit hindeutet, am rechten Orte auch Strenge zu üben. Man will davon kaum reden hören in der häuslichen Erziehung, virl weniger im öffentlichen Leben. Ja wir haben das Beispiel vor Augen, daß man in einem Bruderlande, von politischen Verbrechen so wenig wissen will, daß die bekanntesten und verrufensten Hochverräter einberufen werden in die Repräsentanz der Gemeinde und die Versammlungen, denen das Wohl des Landes anvertraut ist. Wir sehen die Folgendavon. Wir sehen, in welche gefährliche Bahnen durch einen solchen Mangel an Werthschätzung der politischen Unbescholtenheit, die Schicksale des Landes geriffen werden. Mir fehlt die Uibersicht der Personen, auf welche nur in Böhmen, vielweniger auf dem ganzen Gebiete der österreichischen Monarchie, ein ähnlicheer Antrag Anwendung finden würde. Ich glaube, es ist kein Mitglied in diesem Hause, welches diese Uibersicht hat. Wir kennen nicht die Namen der Personen, wir kennen vielweniger ihre Verhältnisse, ihr Betragen. Wenn aber darunter Personen sein sollten, von denen bei näherer Kenntniß ihres Betrages man Zuversicht vorhersagen könnte, wenn ihnen die Thüren dieses Saales eröffnet würden, so würden sie Reden halten, welche auch nur anzuhören, jedem loyalen Manne die Schamröthe ins Gesicht steigen machen müßte, ist es dann unsere Sache, Se. Majestät zu bitten, daß ihnen diese Thüren eröffnet werden? Seine Majetsät, unser allergnädigste Kaiser und König hat vielfach bewiesen, daß sein großmüthiges Herz bereit ist, Gnade zu üben, wo immer sie geübt werden kann. Wenn Se. Majessät der Kaiser über die Bitte eines einzelnen Gnade gewährt, darnach er würdig erkannt worden ist, so darf man hoffen, daß die Dankbarkeit mit dazu beitragen werde, Denjenigen, der begnadigt worden ist, auf dem rechten Wege zu erhalten.

Wenn aber der Landtag eine Reihe von Personen, die er slebst nicht kennt, SR. Majestät zur Begnadigung vorschlägt, wenn vielliecht in Folge dessen Personen Gnade gewährt wird, die selbst Anstand nehmen würden, Se. Majestät den Kaiser um Gnade zu bitten, denen der Begriff einer Begnadigung ein unannehmbarer erscheint, welchen Eindruck wird ein sokcher Akt auf ihr Gemüth machen, und welchen Eindruck wird es allenfalls haben, wenn ihnen die Gnade verweigert werden sollte, aus gerechtem Grunde. Wenn der Landtag einen solchen Antrag stellt, swo mag es dazu beitragen, ihm eine gewisse Beliebtheit zu verschaffen; um so schwerer wird aber der Eindruck zurückfallen, auf die Verweigerung der Begnadigung, welche etwa nothwendig sein sollte. Ich gestehe, mir scheint es nicht angemessen, daß man Sr. Majestät einen Gnadenakt empfehle, dessen Bedeutung man selsbst nicht zu würdigen im Stande ist, Sr. Majestät Anschauung hat von Denjenigen, auf welche sich der Gnadenakt bezieht. Ich habe zu lange die Ehre gehabt, Sr. Majestät Rath geben zu dürfen, um mir, wenn es sich hier um die Frage handelt, welchen Beschluß der Landtag fassen soll, nicht auch die Frage gegenwärtig zu halten, was sollte ich sagen, wenn ich gefragt würde, ob dieser Beschluß des Landtages genehmiget werden solle. Ich muß sagen, ich würde mich nicht getrauen, die Genehmigung eines Antrages von so allgemeiner Fassung anzurathen; ein Antrag aber, den wir Sr. Majestät zu genehmigen nicht zu rathen könnten, den sollten iwr gewiß auch Sr. Majestät nicht unterbreiten. Mein Gewissen demnach erlaubt mit wenigstens nicht zuzustimmen, daß ein Antrag in einer so weit gehenden und unbestimmten Ausdehnung gefaßt werde. (Bravo!)


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