Dr. K l a u d i: Meine Herren, ich glaube, die Sache, die wir eben besprochen haben, hat 2 Seiten: eine formelle und eine materielle, und nach beiden Seiten hin will ich sie zu erwägen versuchen. In formeller Beziehung schient sich die Farge aufzudrängen, "hat der böhmische Landtag beschlossen, den Antrag des Herrn Abgeordneten für Semil und Eisenbrod, zu Folge dessen die Bitte an die Stufen des allerhöchsten Thrones zu legen, oder hat er es nicht beschlossen." Hat der hohe Landtag, einstimmig beinahe, wie ich mich zu erinnern glaube, beschlossen, in Anerkenntniß des wichtigen Augenblickes, in dem er zusammengetreten ist, in Anerkennung des Augenblickes, daß Seine Majestät unser allergnädigste König sich bewogen gefunden hat, die Regenerirung Oesterreichs anzubahnen, und der Landtag, von der Uiberzeugung durchdrungen, daß man bei gewichtigen Momenten im staatlichen wie privatlichen Leben gerne geneigt ist, Gutes zu thun, wenn der Landtag von dieser Rücksicht des Herzens, die vielleicht zugleich die politische Betrachtung nach sich gezogen hat, wirklich beschlossen habe, Seine Majestät um Gnade zu bitten; dann, glaube ich, kann der Landtag, der das beschlossen hat, nicht mehr zurücktreten von diesem Beschluße, ohne seiner eigenen Uiberzeugung untreu zu werden. (Bravo!)
Ich glaube, meine Herren, es handelt sich heute nicht mehr darum, ob wir aussprechen: es soll der Beschluß gefaßt werden, aber es soll der Bechluß nicht gefaßt werden. Der Beschluß ist, meiner Ansicht nach, gefaßt, und es hat sich in Anbetracht dessen, daß Se. Excellenz der Hgerr Statthalter als Vertreter der allerhöchsten Regierung sich bereit erklärte, diese Bitte des Landtages an die Stufen des allerhöchsten Thrones zu bringen, nur mehr darum gehandelt, in welcher Form es zu geschehen habe; und nur dahin lautet die Berichtigung, die in dem Lantagsprotokolle vom 11. April d. J. aufgenommen erscheinen muß. Ich glaube daher, daß es nicht mehr an der Zeit ist, heute darüber zu rechten, ob der Landtag beschließen solle die Bitte, odre ob er nicht beschließen solle, und wenn ein Abgeordneter vor mir damals nicht Mitglied dieses Hauses war, so kann das jedem von uns zustoßen, daß wir einen oder den andern Tag nicht hier sind, daß der hohe Landtag etwas beschließt, und deßhalb steht es gewiß dem Einzelnen nicht zu, einen bereits gefaßten Beschluß des hohen Landtages anzufechten. Ich übergehe auf die materielle Seite dieses Antrages, der heute vorliegt und der heute die Debatte in ein Feld geleitet hat, aus dem wir längt herauszusein glaubten.
So glaube ich, daß es Seiner Majestät, unserm allergnädigsten Kaiser und König, eben nur willkommen sein wird, wenn der Landtag Böhmens einen der h. Akte, die er Sr. Majestät unterbreitet, als denjenigen bezeichnet, der Sr. Majestät Gelegenheit bietet, die Tugend zu üben, von der ich mir bereits zu bemerken erlaubte, daß sie ein historisches Merkmal der Familie Habsburg-Lothringen ist, wenn wir, meine Herren, diesen Antrag an die Stufen des Thrones bringen, und darum glaube ich, wäre es gerade angezeigt, daß dieser Antrag ganz allgemein gehalten würde, und ich mußte mnich damals schon mit dem Antrag des Abgeordneten Dr. Rieger umsomehr einverstanden erklären. Als ich bedauern konnte, daß bei der Debatte die Sache längere Ziet als persönliche Angelegenehit eines Abgeordneten behandelt wurde, dessen Wahl besnatändigt wurde. Ich habe mir damnals erlaubt, darauf hinzuweisen, daß die Sache eine prinzipielle Seite habe, und ich ging von der Voraussetzung aus, daß Se. Majestät demjenigen, dem Er Gnade gewährt hat, diese Gnade ganz gewähren wollte, weil Se. Majestät einen halben Gnadenakt gewiß nicht kennt, außer er hätte es ausdrücklich ausgesprochen. Weil aber dieser Gnadenakt, der uns damals vorlag, in einem Momente von Sr. Majestät ausgesprochen wurde, wo Er sich mit der Kaiserin, unserer Königin, vermälte, wo Er als Mensch handelte, und ein solcher ist auch Se. Majestät eben deßhalb, weil Er gerade einen Ehestand, den heil. Bund geschlossen hat, indem Er sich eine Lebensgefährtin zugestellte, indem Er nicht nur sich eine Lebensgefährtin, sondern auch den Völkern eine Mutter gegeben hat, in diesem Momente hat Se. Majestät nicht daran gedacht, dieser Gnade etwas abzuzwicken. )Bravo!)
Ich bin überzeugt, Er werde die Gande ganz vollständig über; und deshalb glaube ich, auf die amterielle Seite hinzuweisen, daß hier ein Bedenken gegen den Antrag nicht ausgesprochen werden kann. Ich glaube, daß in der allgemeinen Hoffnung, in welcher dieser Antrag gehalten ist, eben die Wesenheit der Bitte selbst liegt. Denn wenn man mit allgemeinen Ausdrücken um Etwas bittet, so hat man darin nicht vorgeschrieben, bestimmte gewisse Personen zu amnestiren, und es wird der Gnade Sr. Majestät, unserem allergnädigsten König, überlassen bleiben, diejenigen Personen seiner Gnade Theil werden zu lassen, die Er als würdig erkennt.
Der Herr Abgeordnete für Semil hat bereits bemerkt, daß er seinen Antrag auf solche Personen nicht verstanden haben kann, welche sich den Gesetzen, welche sich den Gerichten bisher entzogen haben. Se. Majestät der Kaiser, unser allergnädigste König, und seine Regierung ist gewiß in der Lage, zu unterscheiden, wer seither der allerhöchsten Gnade sicxh noch unwürdig gemacht hat; bei welcher Ausübung oder Anwendung eines Gnadenaktes es ein vielleicht nicht zeitgemäßes, vielleicht selbst für den Staat gefährliches Thun wäre. Indeß eben, weil Se. Majestät der Kaiser, unser König, dies allein beschließen wird, weil selbst in konstituzionellen Monarchien es das erhabenste Recht des Monarchen ist, Gnade zu üben, und in diesem Rechte ihm von Niemandem, auch nicht von einem Parlamente Vorschriften gemacht werden können, eben deßhalb glaube ich, muß der Antrag ein allgemein gehaltener sein. Ich glaube nicht, daß man sich dadurch abschrecken lassen kann, daß es heute in Oesterreich ein Brudervolk gibt, welches in einer eigenthümlichen Lage sich befindet. Die Verhältnisse jenes Brudervolkes sind so eigenthümlich, daß wir vielleicht unter ihnen verkehren müßten, um die Lage vollständig und klar aufzufassen. Ich halte das für eien Verpflcihtung, daß der böhmische Landtag auch auf jenes Brudervolk keinen Stein hinwerfe (Bravo von der Gallerie, Oberstlandmarschall läutet zur Ruhe), und eine Hauptrücksicht des Beschlußes meiner Gesinnungsgenossen, den Reichsrath zu beschicken, war es, weil wir nur die Ansicht vor Augen hatten, daß wir mit jenem Brudervolke eine Versöhnung und Vereinigung zum Heile für Oesterreich, zum Hiele für unsAlle anbahnen können. (Bravo!) Deßhalb glaube ich, an Se. Excellenz den Herrn Oberstlandmarschall die Bitte stellen zu müssen, kraft siener Amtswirksamkeit die Form, in welcher dieser Antrag zu fassen und an die Stufen des allerhöchsten Thrones gebracht werden soll, nnach seinem besten Wissen und Gewissen zu ermessen und diesen Antrag und die Bitte des Landtags im Wege Sr. Excellenz des Hrn. Statthalters an die Stufen des allerhöchsten Thrones zu geleiten. Wenn dem hohen Landtag dies nicht belieben sollte, so wäre diese Bitte durch iene eigene Deputazion Sr. Majestät, unserm allergnädigsten König, zu unterbreiten. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur ein Paar Worte zu sprechen, weil hier so viel gesprochen worden ist über die formelle Berechtigung, den Gegenstand wieder zur Sprache zu bringen. Das wäre mein Fehler gewesen, einen bereits gefaßten Beschluß wieder zur Debatte zu bringen. In der Richtung muß ich mich rechtfertigen. Se. Excellenz der Herr Statthalter hat ausdrücklich, nachdem dieser Beschluß gefaßt worden ist, wie es auch in dem Protokolle steht, erklärt, er bitte, sich streng an die Form zu halten, und erst, wenn nach erfolgter Konstituirung der Beschluß bezüglich des Gnadengesuches, wie es kein Zweifel sein wird, erneeurt werde, könne er denselben Sr. Majestät dem Kaiser vorlegen. Es hat sich jetzt darum gehandelt, daß der Beschluß allerdings durch das nochmalige "auf die Tagesordnungsezen" eine neuerliche Sankzion erhalte, damit Se. Excellenz der Herr Statthalter, ohne doch seiner ausgesprochenen Meinung untreu zu werden, mit voller Berechtigung denselben allerhöchsten Orts vorlegen könne. Daß bei Gelegenehit der Erneeurung der Rekzion dieses Beschlußes von der einen oder der andern Seite auch die Form und Tragweite desselben zur Sprache käme und kommen mußte, war nicht zu vermeiden. Diese paar Worte habe ich nur zu meiner Rechtfertigung sagen wollen, weil mir nicht eingefallen wäre, einen giltigen Beschluß des Landtages in irgend einer Weise nochmals in Frage stellen.
Dr. K l a u d i: Ich erlaube mir, Sr. Excellenz dem Herrn Oberstlandmarschall nur zu bemerken, daß meine Ansprache auch durchaus nicht dahin ging; im Gegentheile glaube ich, daß die heutige Berathung durch den Antrag, der früher vorgelesen wurde, und den der Abgeordnete Waidele vor eineigen Tagen überreicht hat, zur Sprache gekommen ist, und Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall konnte den Antrag, der ihm übergeben wurde, nicht einfach zurückweisen.
Oberstlandmarschall: Ich hätte ihn zurückweisen müssen, wenn es ein Antrag über einen vollständig gefaßten Beschluß gewesen wäre; denn wo kämen wir sonst hin, wenn ich mich solcher Anträge annehmen würde. Herr Professor Tonner hat das Wort.
T o n n e r: Od p. Dr. Klaudihobylo ovšem již øeèeno, že slavný snìm uzavøíti
ráèil, že se podá J. Vel. císaøi pánu prosba. Když se o tom jednalo a rokovalo,
promluvili nìkteøí páni tohoto snìmu tklivá slova, jmenovitì J. M. p. biskup
Jursík, tak, až upøímné slzy s oèí kanuly. Doufám, že pøi tom také
zùstane. Zdá se mi to ponìkud pochybné a nevím, jestli to pochází
z dostetèného citu køesanského, když se proti takovém
Podlé toho pak by v spoleènosti lidské nebylo žádných milostí, žádného
slitování. Budouli se ti páni, kterých se cís. milost Bùh dá! dotkne, chovati tak,
jak to záhodno, sláva jim! Upadnouti ale zase v nìjakou vinu, zu nám do toho
není nic; tenkrát zase bude stávati zákonù, jako
døíve; tenkráte zase s nimi mùže býti
naloženo, jak toho zapotøebí. Pochybovat ale již napøed, zdali by toho byli hodni,
zdá se mi, že by nebylo slušné v tak vážném momentu jako nynìjší. Proèež
myslím, že slab¨vný snìm setrvá na prvním svém usnešení, a že co nejdøíve
k stolci J. Vel. podá žádost, aby všichni
amnestovaní bez rozdílu, buïte si oni národnosti té nebo oné, dostali úplnou
milost, tak aby opìt byli rehabilitováni ve spoleènosti naší. Oberstlandmarschall: Ich erlaube mir nur zur Aufklärung der Debatte ein Paar Worte zu
sprechen. Wenn der Landtag einen Beschluß fassen würde, wie er vom Herrn Dr