Oberstlandmarschall: Ich bitte das Protokoll zu bringe, ich wrde unterdessen dem hause mittheilen, wie ich gesonnen bin, die große Masse der weiteren Anträge, die während der Session eingelaufen sind, auf die Tagesordnung zu bringen. Ich habe nämlich vor, und zwar gleich für die morgige Tagesordnung, alle jene Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, welche sich auf die Wahl von Kommissionen beziehen. Die Wahl von Kommissionen steht dem Landtage ordnungsmäßig zu, das sind Anträge, die nicht an den Landesausschuß zu geben brauchen; bevor man bestimmt, daß man eine Instruirungskommision wählt. Diese Kommission kann besprochen und gewählt werden.
Haben wir einmal mehr oder weniger solcher Fachkommissionen, so werden wir in der Lage sein, alle übrigern Anträge entweder diesen Fachkommissionen oder dem Landesausschuße zuzuweisen, nachdem eine andere Erledigung dieser Anträge ohnehin in der gegenwärtigen Session nicht möglich ist. Ich werde also für die morgige Tagesordnung alle jene Anträge auf die Tagesordnung setzen, welche dahin gehen, besondere Fachkommissionen niederzusetzen, damit der Landtag sich morgen darüber einigen könne, welche Fachkommissionen er niedersetzen wolle und allenfalls die dringendsten gleich wähle, und dann in den Stand gesetzt würde, die übrigen Anträge, die vorhanden sind, an diese Fachkommissionen oder an den Landesausschuß zu vertheilen. (Bravo!) Ich werde den Herren, damit sie eine Uibersicht haben, schon jetzt mittheilen, welche diese wesentlichen Kommissionsanträge sind, diemorgen zur Debatte kommen werden, und zwar wie sie sich gegenseitig berühren und zusammenhängen.
1. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Haase auf eine Kommission für die Reorganisazion der Polytechnik.
2. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger für 5 Fachkommissionen, und zwar: die eine für Kredit, eine für Kommunikazion, eine für das Landesschulwesen, eine für Bildungsanstalten, und eine für den Gemeindegesetzentwurf. In diesen Fachkommissionen ist schon natürlich mit auch die Polytechnik in Beziheung des Landesschulwesens und der Bildungsanstalten mit enthalten.
3. Der Antrag des Herrn A geordneten Wenzig auf eine Kommission für die Reform des Unterrichtes; auch diese ist in Verbindung mit der Fachkommission für das Landesschulwesen überhaupt.
4. Antrag des Herrn Abgeordneten Lambl auf eine Kommission wegen landwirthschaftlicher Spezialschulen; auch dieser dürfte schon theilweise in den früheren Fachkommissionen für Bildungsanstalten überhaupt, wenn man dazu noch real setzt, enthalten sein.
5. Antrag des Abgeordneten Ritter von Limbeck auf eine Kommission für die Sicherstellung des Kapitalbedarfes für den Grundbesitz. Auch dieser ist in den Rieger´schen Fachkommissionen insofern enthalten, als dort eine Fachkommission für den Landeskredit überhaupt beantragt ist.
Dann sind noch weitere Anträge des Herrn Abgeordneten Kriwanek auf eine Kommission
für ein Kommassazionsgesetz, welchem sich auch der Antrag des Herrn Dr
Das sind die Anträge, die mir als die dringlichsten erscheinen, und die ich für
morgen gleich auf die Tagesordnung setzen werde. Dr. È u p r: Prosím o slovo! Myslím, že schází jedna z nejdùležitìjších
komisí, totiž pro hospodáøství polní. Na hospodáøství jaksi záleží blahobyt
náš duševní i tìlesní. Myslím, že nìkteré z tìch otázek a návrhù sem
náleží, a že by se dobøe spojiti daly, kdybychom utvoøili též sekcí pro
hospodáøství. Presidentùv námìstek Dr. V a ò k a: Udìlali pane doktor takový návrh? Dr. È u p r: Chci takový návrh udìlat, zítra pøedložit, a prosím, aby mohl hned
v úvahu vzat býti. Oberstlandmarschall: Es ist der Antrag des Herrn Dr. Lambl
auf eine Kommassazion für die Errichtung von landwirthschaftlichen Fachschulen und
Spezialschulen. Dr. Rieger: Uiberhaupt für sämmtliche Interessen der
Bodenkultur, und da könnte man auch die Forstangelegenehiten, auch die Kommassazion
zusammenfassen. Oberstlandmarschall: Ich bitte, meine Herren, sich heute noch nicht in die Debatte
einzulassen, das wird morgen der Gegenstand sein, wie diese Kommissionen zusammegestellt
werden könnten. Ich bitte, jetzt zu unserem Gegenstand zurückzukehren. v. W a i d e l e: Ich erlaube mir zu bemerken, daß unter den Anträgen, die gestern
vorgekommen isnd, auch ein Dringlichkeitsantrag war, welcher nur Voreinleitungen durch den
Landesausschuß zum Zwecke hat; der war nicht genannt von Eueerer Excellenz. Oberstlandmarschall: Es schien mir nicht so nothwendig, weil er nur beantragt, was der
Landesausschuß zu thun hat. Sind früher die Fachkommissionen niedergesetzt, so wird
manches, was dem Landtagsausschuße zugewiesen ist, den Fachkommissionen zugeiwesen
werden. Ich glaube daher, es sei nöthig, daß wir vor Allem beshcließen, ob und welche
Fachkommissionen wir niedersetzen. Solange wir das nicht beschlossen haben, wissen wir
nicht, was wir den einen zuweisen sollen. v. W a i d e l e: Also würde ich mir morgen das Wort in dieser Beziehung erbitten. Oberstlandmarschall: Bitte, jetzt zu dem ersteren Antrage zurückzkehren, ich werde den
Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger, um dessen
Reassumirung es sich handelt, jetzt vorlesen lassen. (Aktuar Schmidt liest den Antrag des Abgeordneten Dr.
Rieger vor. [Siehe Protokoll über
die Sitzung vom 9. April 1861]). v. W a i d e l e: Dieser Antrag des Herrn Dr. Rieger,
welcher in der 3. Sitzung am 9. April zur Verhandlung gekommen ist, wurde aus Anlaß
der Frage der Rehabilitirung des J. U. C. Wáwra gestellt. Zwischen Rehabilitirung und Amnestirung ist nach unserer Gesetzgebung ein wohl zu
beachtender Unterschied vorhanden. Die Rehabilitirung ist die Wiedereinsetzung in jene bürgerlichen und Ehrenrechte,
welche zufolge der gesetzlichen Wirkung der Verurtheilung ohneweiters verloren gegangen
waren, mag die Strafe ausgestanden oder nachgesehen worden sein. Unter Amnestie wird Begnadigung, Nachsicht der Strafe im Algemeinen verstanden. Aus dem Wortlaute des an den Wahlakt des B. Wáwra geknüften Antrages geht nicht
deutlich hervor, was eigentlich bei Seiner Majetsät vom Landtage bevorwortet werden soll. Es könnte aus diesem Wortlaute auch gefolgert werden, als wolle Seiner Majestät
angesonnen werden, A l l e Diejenigen, welche zu was immer für einer Zeit, in was für
immer einem Lande, durch Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates gefrevelt haben, ohne
Unterschied zu amnestitren und zu rehabilitiren. In dieser, weit über die Amnestie-Akte vom Jahre 1854 bis 1858 hinausgehenden
Ausdehnung kann der Antrag wohl schon deßwegen nicht gemeint sein, weil Darunter auch
Diejenigen begriffen wären, welche selbst noch weit entfernt von Reue und Bitte, bis zur
Stunde als die unversöhnlichsten Unterwühler Oesterreichs gegen den Gesammtstaat in
feindseligster und erbittentesten Weise reagiren. Der Landtag von Böhmen hat überdies, weil ihm die genaue Kenntniß, die verläßliche
Uibersicht aller so zu amnestirenden Fälle und verbrecherischen Unternehmungen abgeht,
welche sich in anderen Ländern zugetragen haben, wefer die richtige Beurtheilung noch die
nöthige Zuständigkeit zu einer so weit gehenden Bitte, welche Einfluß nehmen würde auf
die Sicherheit anderer Gebiete. Dagegen hätte die Bitte um vollständige Rehabilitirung der bürgerlichen Rechte
Jener, welche durch die wiederholten Amnestie-Akte aus Anlaß der Vermählung des
Allerhöchsten Kaiserpaares, dann aus Ablaß der Entbinding Ihrer Majestät der Kaiserin
a m n e s t i r t
w u r d e n, kein Bedenken gegen sich, weil durch diese
Begnadigunegn sicherlich völlige Verzeihung gemeint war. Ob aber die Rehabilitirung a l l e r sogenannten Staatsverbrecher,
und zwar auch der noch n i e in einen Amnestie-Akt Einbezogenen, beantwortet
werden soll, ist nach meiner Ansicht wieder nicht klar aus dem Antrage zu entnehmen. Die
im Erinzelnen nicht bestimmte, nicht erwogene, sondern in ganzer Masse fast blind
auszusprechende Rehabilitirung aller noch nicht Amnestirten hat gewiß die gewichtigsten
Bedenken für die Sicherheit des Staates und seiner friedlichen Bürger in ihrem Gefolge. Aus diesen Gründen geht mein Antrag dahin: esmmöge entweder Herr Dr