Pátek 19. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Protokoll zu bringe, ich wrde unterdessen dem hause mittheilen, wie ich gesonnen bin, die große Masse der weiteren Anträge, die während der Session eingelaufen sind, auf die Tagesordnung zu bringen. Ich habe nämlich vor, und zwar gleich für die morgige Tagesordnung, alle jene Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, welche sich auf die Wahl von Kommissionen beziehen. Die Wahl von Kommissionen steht dem Landtage ordnungsmäßig zu, das sind Anträge, die nicht an den Landesausschuß zu geben brauchen; bevor man bestimmt, daß man eine Instruirungskommision wählt. Diese Kommission kann besprochen und gewählt werden.

Haben wir einmal mehr oder weniger solcher Fachkommissionen, so werden wir in der Lage sein, alle übrigern Anträge entweder diesen Fachkommissionen oder dem Landesausschuße zuzuweisen, nachdem eine andere Erledigung dieser Anträge ohnehin in der gegenwärtigen Session nicht möglich ist. Ich werde also für die morgige Tagesordnung alle jene Anträge auf die Tagesordnung setzen, welche dahin gehen, besondere Fachkommissionen niederzusetzen, damit der Landtag sich morgen darüber einigen könne, welche Fachkommissionen er niedersetzen wolle und allenfalls die dringendsten gleich wähle, und dann in den Stand gesetzt würde, die übrigen Anträge, die vorhanden sind, an diese Fachkommissionen oder an den Landesausschuß zu vertheilen. (Bravo!) Ich werde den Herren, damit sie eine Uibersicht haben, schon jetzt mittheilen, welche diese wesentlichen Kommissionsanträge sind, diemorgen zur Debatte kommen werden, und zwar wie sie sich gegenseitig berühren und zusammenhängen.

1. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Haase auf eine Kommission für die Reorganisazion der Polytechnik.

2. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger für 5 Fachkommissionen, und zwar: die eine für Kredit, eine für Kommunikazion, eine für das Landesschulwesen, eine für Bildungsanstalten, und eine für den Gemeindegesetzentwurf. In diesen Fachkommissionen ist schon natürlich mit auch die Polytechnik in Beziheung des Landesschulwesens und der Bildungsanstalten mit enthalten.

3. Der Antrag des Herrn A geordneten Wenzig auf eine Kommission für die Reform des Unterrichtes; auch diese ist in Verbindung mit der Fachkommission für das Landesschulwesen überhaupt.

4. Antrag des Herrn Abgeordneten Lambl auf eine Kommission wegen landwirthschaftlicher Spezialschulen; auch dieser dürfte schon theilweise in den früheren Fachkommissionen für Bildungsanstalten überhaupt, wenn man dazu noch real setzt, enthalten sein.

5. Antrag des Abgeordneten Ritter von Limbeck auf eine Kommission für die Sicherstellung des Kapitalbedarfes für den Grundbesitz. Auch dieser ist in den Rieger´schen Fachkommissionen insofern enthalten, als dort eine Fachkommission für den Landeskredit überhaupt beantragt ist.

Dann sind noch weitere Anträge des Herrn Abgeordneten Kriwanek auf eine Kommission für ein Kommassazionsgesetz, welchem sich auch der Antrag des Herrn Dr

Das sind die Anträge, die mir als die dringlichsten erscheinen, und die ich für morgen gleich auf die Tagesordnung setzen werde.

Dr. È u p r: Prosím o slovo! Myslím, že schází jedna z nejdùležitìjších komisí, totiž pro hospodáøství polní. Na hospodáøství jaksi záleží blahobyt náš duševní i tìlesní. Myslím, že nìkteré z tìch otázek a návrhù sem náleží, a že by se dobøe spojiti daly, kdybychom utvoøili též sekcí pro hospodáøství.

Presidentùv námìstek Dr. V a ò k a: Udìlali pane doktor takový návrh?

Dr. È u p r: Chci takový návrh udìlat, zítra pøedložit, a prosím, aby mohl hned v úvahu vzat býti.

Oberstlandmarschall: Es ist der Antrag des Herrn Dr. Lambl auf eine Kommassazion für die Errichtung von landwirthschaftlichen Fachschulen und Spezialschulen.

Dr. Rieger: Uiberhaupt für sämmtliche Interessen der Bodenkultur, und da könnte man auch die Forstangelegenehiten, auch die Kommassazion zusammenfassen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, meine Herren, sich heute noch nicht in die Debatte einzulassen, das wird morgen der Gegenstand sein, wie diese Kommissionen zusammegestellt werden könnten. Ich bitte, jetzt zu unserem Gegenstand zurückzukehren.

v. W a i d e l e: Ich erlaube mir zu bemerken, daß unter den Anträgen, die gestern vorgekommen isnd, auch ein Dringlichkeitsantrag war, welcher nur Voreinleitungen durch den Landesausschuß zum Zwecke hat; der war nicht genannt von Eueerer Excellenz.

Oberstlandmarschall: Es schien mir nicht so nothwendig, weil er nur beantragt, was der Landesausschuß zu thun hat. Sind früher die Fachkommissionen niedergesetzt, so wird manches, was dem Landtagsausschuße zugewiesen ist, den Fachkommissionen zugeiwesen werden. Ich glaube daher, es sei nöthig, daß wir vor Allem beshcließen, ob und welche Fachkommissionen wir niedersetzen. Solange wir das nicht beschlossen haben, wissen wir nicht, was wir den einen zuweisen sollen.

v. W a i d e l e: Also würde ich mir morgen das Wort in dieser Beziehung erbitten.

Oberstlandmarschall: Bitte, jetzt zu dem ersteren Antrage zurückzkehren, ich werde den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Rieger, um dessen Reassumirung es sich handelt, jetzt vorlesen lassen.

(Aktuar Schmidt liest den Antrag des Abgeordneten Dr. Rieger vor. [Siehe Protokoll über die Sitzung vom 9. April 1861]).

v. W a i d e l e: Dieser Antrag des Herrn Dr. Rieger, welcher in der 3. Sitzung am 9. April zur Verhandlung gekommen ist, wurde aus Anlaß der Frage der Rehabilitirung des J. U. C. Wáwra gestellt.

Zwischen Rehabilitirung und Amnestirung ist nach unserer Gesetzgebung ein wohl zu beachtender Unterschied vorhanden.

Die Rehabilitirung ist die Wiedereinsetzung in jene bürgerlichen und Ehrenrechte, welche zufolge der gesetzlichen Wirkung der Verurtheilung ohneweiters verloren gegangen waren, mag die Strafe ausgestanden oder nachgesehen worden sein.

Unter Amnestie wird Begnadigung, Nachsicht der Strafe im Algemeinen verstanden.

Aus dem Wortlaute des an den Wahlakt des B. Wáwra geknüften Antrages geht nicht deutlich hervor, was eigentlich bei Seiner Majetsät vom Landtage bevorwortet werden soll.

Es könnte aus diesem Wortlaute auch gefolgert werden, als wolle Seiner Majestät angesonnen werden, A l l e Diejenigen, welche zu was immer für einer Zeit, in was für immer einem Lande, durch Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates gefrevelt haben, ohne Unterschied zu amnestitren und zu rehabilitiren.

In dieser, weit über die Amnestie-Akte vom Jahre 1854 bis 1858 hinausgehenden Ausdehnung kann der Antrag wohl schon deßwegen nicht gemeint sein, weil Darunter auch Diejenigen begriffen wären, welche selbst noch weit entfernt von Reue und Bitte, bis zur Stunde als die unversöhnlichsten Unterwühler Oesterreichs gegen den Gesammtstaat in feindseligster und erbittentesten Weise reagiren.

Der Landtag von Böhmen hat überdies, weil ihm die genaue Kenntniß, die verläßliche Uibersicht aller so zu amnestirenden Fälle und verbrecherischen Unternehmungen abgeht, welche sich in anderen Ländern zugetragen haben, wefer die richtige Beurtheilung noch die nöthige Zuständigkeit zu einer so weit gehenden Bitte, welche Einfluß nehmen würde auf die Sicherheit anderer Gebiete.

Dagegen hätte die Bitte um vollständige Rehabilitirung der bürgerlichen Rechte Jener, welche durch die wiederholten Amnestie-Akte aus Anlaß der Vermählung des Allerhöchsten Kaiserpaares, dann aus Ablaß der Entbinding Ihrer Majestät der Kaiserin a m n e s t i r t w u r d e n, kein Bedenken gegen sich, weil durch diese Begnadigunegn sicherlich völlige Verzeihung gemeint war.

Ob aber die Rehabilitirung a l l e r sogenannten Staatsverbrecher, und zwar auch der noch n i e in einen Amnestie-Akt Einbezogenen, beantwortet werden soll, ist nach meiner Ansicht wieder nicht klar aus dem Antrage zu entnehmen. Die im Erinzelnen nicht bestimmte, nicht erwogene, sondern in ganzer Masse fast blind auszusprechende Rehabilitirung aller noch nicht Amnestirten hat gewiß die gewichtigsten Bedenken für die Sicherheit des Staates und seiner friedlichen Bürger in ihrem Gefolge.

Aus diesen Gründen geht mein Antrag dahin: esmmöge entweder Herr Dr

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