Aktuar Schmidt: Der zweite Punkt des Einlaufes ist der Dringlichkeitsantrag mehrerer Herren Abgeordneten auf Beauftragung des Landesausschußes zur Verfassung von Anträgen in verschiedener Angelegenheiten. 3. Antrag des Abgeordneten Herrn Willibald Jerie auf Revision des stabilen Grundsteuer-Katasters im böhmischen Riesengebirge Behufs Richtigstellung der zu hoch ermittelten Schätzung des Reinertrages des Miesen- undv Ackergrundes. 4. Antrag des Abgeordneten Herrn Rosenauer a) auf Vermehrung der Entschädigung der Ansprüche der Mühlenbesitzer an der floß- und schiffbaern Flüssen Böhmens gegenüber der Schiffahrt; b) auf Revision der Strompolizeiordnung. Dann 5. ein Antrag des Abgeordneten Herrn Kratochwile:
1) Návrh na sestavení komise k vypracování návrhu o uspořádání práva honebního;
2) na uvedení v úplnou platnost cís. patentu od 7. března 1849, a minist. nařízení od 15. pros. 1852;
3) na zrušení oněch smluv o honebních věcech, jenž ne dle obsahu a rozumu nadřečených zákonů uzavřeny jsou.
6. Ein Antrag des Abgeordneten Dr. Daubek auf größere Zinssteuerfreiheit bei Neubauten in Prag und den Städten am flachen Lande. 7. Ein Antrag des Abgeordneten Herrn Grafen Clam-Martinitz auf den Beschluß, dß die Bestimmung des §. 38 der Geschäftsorndung auf alle sich vor oder während der Debatte zum Worte meldenden Redner Anwendung findet.
Oberstlandmarschall: Das sind sämmtliche Einläufe. Nun habe ich den Herren noch
bekannt zu geben, daß nach der Mittheilung Sr. Excellenz des herrn Statthalters, die
Neuwahlen in den Wahlbezirken Warnsdorf, Alt- und Neu-Franzensthal, Floriansdorf und
Karlsdirf den Zuckerfabrikanten Herrn Lkemens Bachpfen von Echt, und im Wahlbezirke
Tachau, Pfrauenberg, den k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten Johann Ritter von Wenisch,
getroffen haben. Die Wahlakten sind auch bereits eingelangt, und werden anch der
bisherigen Uibung an den Landesausschuß gegeben, und sobald dieser sie mittheilt, in
Vortrag gebracht werden. Zugleich amche ich die Herren aufmerksam, daß in Folge dessen,
in den heute vertheilten Stimmzetteln diese Stimmen einzubeziehen wären. In dem
Stimmzettel Nr. 12 aus dem Wahlbezirke Alt- und Neu-Franzensthal, Warnsdorf, Floriansdorf,
der Zuckerfabrikant Herr Klemens Bachofen von Echt statt des Dr.
(Schmidt liest sie vor:) Interpellace Dr. Prav. Trojana k Jeho Excel. p. místodržiteli. Mnoho let uplynulo od té doby, co nejvyšší c. kr. ministerstvo orby se spolky
hospodářskými a průmyslnými vyjednávalo o řádu vodním, totiž o zákonním
uspořádání všemožného používání vody. Tak mně bylo přáno zúčastniti se co
referent vlády samé. Spolkové sami uznávají zákon takový za dobrý; avšak
není posud vydán, a neví se, co se v tom ohledu stalo a co dále obmýšlí
Beantwortung der Interpellazion des Landtagsabgeordneten Dr
der Wasserbezugsordnung Der Herr Landtagsangeordnete J. U. Dr. Trojan wünscht die
Auskunft, in welchem Stande sich dermal die Verhandlung wegen Erlassung einer
Wasserbezugsordnung befindet, und ob die Akten, dann die in dieser Angelegenheit
angesammelten Wohlmeinungen nicht dem Landtage zur Benützung erfolgt werden möchten. Ich glaube, diese Interpellazion nicht besser und bestimmter beantworten zu können,
als wenn ich mir erlaube, dem hohen Landtage die Mittheilung zu machen, daß das k. k.
Staatsministerium aus Anlaß der von der Statthalterei dargestellten, aus dem bisherigen
Mangel eines Kommassazions- und eines Wasserrechts-Gesetzes sich ergebenden Hindernisse
gegen die wünschenswerthe Einführung der Fruchtwechselwirthschaft bei dem
Kleingrundbesitze - mit dem Erlasse vom 20. März 1861, Z. 1642, eröffnet hat, es werde
eine der ernstesten Aufgaben der Regierung sein, die Mitwirkung der demnächst zu
aktizirenden politischen Vertretungskörper behufs des Erlasses eines Kommassazions- und
Wasserrechts-Gesetzes in Anspruch zu nehmen. Es ist daher in dieser Angelegenheit demnächst eine Regierungsvorlage zu erwarten. Dr. Trojan: Jsem spokojen a toho jsem si přál. Oberstlandmarschall: Nun übergehen wir zur heutigen Tagesordnung. Heute ist auf def
Tagesordnung die Regierungsvorlage betreffs der Reichsrathswahlen . Ich werde diese
Regierungsvorlage vortragen lassen. (Schmidt liest die Regierungsvorlage deutsch und böhmisch, welche bereits im
Verhandlungs-Protokolle der sechsten Sitzung des böhmischen Landtages vom 12. April d. J.
veröffentlicht wurde.) Oberstlandmarschall: Der Herr Landstagsabgeordnete Dr.
Rieger hat mir in Bezug auf diese Regierungs-Vorlage hin einen schriftlichen Antrag
übergeben, welcher sich auf die Regierungsvorlage über die Reichsrathswahl bezieht. Ich
bitte den Herrn Dr. Rieger, ihn selbst zu lesen; er ist hie
und da kommentirt, und es könnte sonst leicht gefehlt werden. (Dr. Rieger liest seinen Vertagungsantrag erst böhmisch,
dann deutsch.) Odročovací návrh poslance Dr. F. L. Riegera. Uvažujíce, že volební řád českého sněmu nesrovnává se se zásadou nejvýše
vyslovenou: "rovné právo a rovné povinnosti všem národům říše";
1. Prosbu k Jeho Veličenstvu císaři a králi našemu, aby oktrojovaný volební
řád pro sněm zemský a pro radu říšskou z vlastní nejvyšší moci své dle
moudrosti své a dle zásad spravedlivých, jež sám vyslovil, opraviti ráčil. 2. Odročení volby do říšské rady až do té doby, kdyby vyslovení nejvyšší
vůle v té věci přišlo. Dr. Fr. L. Rieger, m. p. Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Dr.
Rieger In Erwägung, daß die Wahlordnung für den böhmischen Landtag dem allerhöchst
ausgesprochenen Prinzipe: "Gleiches Recht bei gleichen Pflcihten für alle
Volksstämme des Reiches" nicht entspricht; in Erwägung, daß nach dem am 20.
Oktober 1860 ausgesprochenen Willen Seiner Majestät die Reichsvertretung nach
Bevölkerung, Steuerleistung und Ausdehnung vertheilt sien soll und dies auf Grundlage der
Wahlordnung für den Landtag, aus welchem der Reichsrath hervorgehen soll, nicht möglich
erscheint; inErwägung endlich, daß die Verbesserung dieser Wahlordnung zwar dem Landtage
zusteht, aber bei den durch sie künftig geschaffenen Verhältnissen von ihm selbst nur
mühsam und nach langen Debatten, vielleicht auch gar nicht erzielt werden kann, und daß
der Landtag Nichts aufrichtiger wünscht, als durch die baldige Vornahme der
Reichsrathswahlen, jedoch nur auf einer gerechten Grundlage zu einer kräftigen, allen
Nazionalitäten gleichen Gestaltung der Gesammt-Monarchie beizutragen, beschließt der
Landtag: 1. Seine k. k. Apostolische Majetsät unsern Kaiser und König zu bitten, die oktriirte
Wahlordnung für den Landtag und für den Reichsrath aus allerhöchster
Machtvollkommenheit nach Maßgabe seiner Weiseheit und in Konformität mit den
allerhöchst ausgesprochenen gerechten Prinzipien zu reformiren. 2. Die Wahlen zum Reichsrathe bis zur Herablangung der diesfälligen allerhöchtsen
Willens-Aueßerung zu vertagen.