Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Ich bitte, wird dieser Antrag unterstützt?
Dr. Trojan: Prosím, zda se ten návrh také česky přednesl.
Presidentův náměstek Dr. V a ň k a: To mně není možná, tady česky není.
Dr. Rieger:Já myslím, že návrh p. posl. hraběte Thuna může se přeložit na budoucnost, aby se bralo ohled na to, ale vzhledem toho případu jest již hlasováno.
Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Der Herr
Depuriete Dr. Rieger meint, für die Zukunft werde auf das
vollkommen Rücksicht genommen werden, aber gegenwärtig, nachdem der Gegenstand bereits
auf die Tagesordnung kam, kann von der heutigen Debatte und Verhandlung nicht abgegangen
werden. Uibrigens ist auch der Antrag Sr. Excellenz des Herrn Grafen Leo Thun nicht
unterstzützt worden. Ich bedaure, daß ich diesen Antrag nicht böhmisch im Augenblicke
geben kann, denn strikte und wörtlich ihn zu übersetzen, ist in der Schnelligkeit nicht
möglich. Ich bitte den Herrn Hofrath, mir den ursprünglichen Antrag, den der Herr Dr
Hofrath T a s ch e k: Ist bereits übergeben worden. Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a liest den
Antrag des Dr. Rieger böhmisch: Presidentův náměstek Dr. Vaňka: Členové zemského sněmu nejsou odpovědni za
slova, jež mluví, ani za skutky, jež vykonávají v řečené vlastnosti své,
leč sněmu samému. Dr. H a n i s ch: Das ist nicht der Wortlaut, der Antrag
der Kommission lautet anders, als er ursprünglich gestellt ist. Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Man wollte nur
den ursprünglichen Antrag haben. Dr. Rieger: Ich bin bereit, den Antrag der Kommission zu
übersetzen. Das kann in einem Augenblicke geschehen. S t r ach e: Ich muß mich dagegen verwahren, daß die jetzige Uibersetzung eine
offizielle und eine bindende ist; wir können über den Antrag, da er nur in deustcher
Sprache vorliegt, nur deutsch votieren. Dr. Rieger: Das ist ja das Gesetz, das ist bereits so
angenommen, es sollen alle Anträge in beiden Sprachen formulirt werden, und die Deutschen
stimmen für den deustchen, und die Böhmen für den böhmischen Antrg. Es wird
vorausgesetzt, daß sie genau gleichlautend sind; wenn sie mir die Vollmacht nicht
anvertrauen wollen, die Uibersetzung aus dem Stegreise zu machen, so würde ich bitten,
eine Kommission dazu zu ermächtigen. (Lachen.) Das ist nur für den Abgeordneten Strache. Dr. Rieger překládá: 1. Členové sněmu nejsou odpovědni za vyjádření ústní a písemní, kteráž
činí v sněmu samém a ve výborech sněmovních, toliko sněmu samému. 2. Členové sněmu nemohou po čas sezení jeho bez výslovného jeho svolení ani pro
přestupek zákona od soudův býti pronásledováni, ani u vyšetřování vzati, aniž
také pro přestupek , kterýž by nebyl obsažen v odstávce a článku 18.,
vyjímaje jedině případ dostižení při samém skutku, ve vězení vzati;
Presidentův náměstek Dr. V a ň k a: Prosím ještě ten konec od toho návrhu,
by se totiž ta věc předložila J. Vel. nejmilostivějšímu císaři pánu. Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Ich bitte, den
Schluß auch böhmisch zu übersetzen. Dr. Rieger übersetzt den Schluß. Dr. Rieger: Komise navrhuje dále, aby se ve smyslu §. 17
zemského zřízení toto uzavření J. Vel. nejmilostivějšímu císaři a králi
našemu k sankcí předložilo. Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Ich bitte, noch
einmal den Antrag der Kommission zu vernehmen. Der 1. Absatz ist: "Mitglidere des
landtages sind für ihre mündlichen und schriftlichen Aueßerungen, welche sie als solche
im Landtage und in dem Landtagsausschuße abgeben, nur dem Landtage selbst verantwortlich;
die Mitglieder des Landtages können während der Sitzungsperiode ohne ausdrückliche
Zustimmung des Landtages weder wegen Gesetzübertretungen von dem Gerichte verfolgt und in
Untersuhcung gezogen, noch wegen einer solchen, wenn es nicht unter den Absatz A.
B r o s ch e: Während er fungirt als Abgeordneter, so war es gemeint? Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Während der
Session des landtages, wenn ein Abgeordneter wegen Schulden inhaftirt werden soll,
wünscht Dr. Fischer, daß dieses Statt finden könne,
während die Kommission aber auch zu ihrem Absatze: "Ebensowenig können
Landtagsmitgliedre während der Sitzungsperiode wegen Schulden gefangen gesetzt
werden", annimmt. Dr. E i s e n st e i n: Es ist nicht von der Periode
des Landtages, sondern von der Periode der jeweiligen Session die Rede. Die Periode des
Landtags dauert 6 Jahre, die Periode der Sitzung ist kürzer. Das Ganze lautet nur auf die
Periode der Sitzung. (Einige Stimmen: Ja, wohl!) Dr. Fischer: Es ist ausdrücklich nur vom Exekutivarrest
gesagt, welcher von Sicherstellungsweisen sehr verschieden ist, der nur dann stattfinden
kann, wenn bereits der Schuldner wiederholt verurtheilt worden ist, und die früheren
Exekutionsschritte, welche in der Regel den Fall des Wechselverfahrens ausnehmen, dem
Exekutivarrest vorangehen müssen, bereits durchgemacht sind. In solchen Fällen ist der
Exekutivarrest einer faktischen Insolvenz beinahe gleichbedeutend und eine Konsequenz des
Artikels 10 des §. 18, wo Personen, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet oder ein
Vergleichsverfahren eingeleitet wurde, ausgeschlossen sind von der Wählbarkeit. Das ist
der Grund, aus welchem ich diesen Antrg gestellt habe; es ist aber auch deßhalb, weil bei
jedem, der von seinen Gläubigern derart gedrägt wird, daß er vom Exekutivschuldarrest
bedroht wird, weil er gewissermaßen mehr oder weniger in der Gewalt des Gläubigers ist,
und von ihm die Selbständigkeit, die, ganz abgesehen von den persönlichen Rücksichten,
bei einem Landtagsabgeordneten erwünscht, in solchem Falle nicht zu erwarten ist. Ich
glaube, es wäre endlich weniger der Würde des Landtags angemessen, wenn er
gewissermaßen für eine Zeit zu einem Asyl für Schuldner gemacht würde; das waren die
Motive, welche mich bewogen haben, diese separate Meinung abzugeben. Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Wird sie
unterstützt? Hofrath T a s ch e k: Ich bitte um das Wort als Berichterstatter. Die Kommission
hat sich durch ihre Stimmenmehrheit nicht bewogen gefunden, auf diesen Antrag einzugehen,
weil die Dauer einer Sitzungsperiode eine sehr verhältnißmäßig kurze ist, daß dem
Privatgläubiger kein wesentlicher Nachteil zukommen kann, und weil nach ihren bestehenden
Vorschirften der geringste landesfürstliche Beamte während seiner Dienstzeit Schulden
halber nicht in Arrest gesetzt werden kann, und im Vergleiche mit der Stellung eines
Landesabgeordneten jedenfalls dasselbe Vorrecht für sich in Anspruch nimmt. (Bravo!)
Daher ist die Kommission auf die abgesonderte Stimme des einen Mitglides nicht
eingegangen. (Bravo!) Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Also, bitte ich,
diejenigen, welche den Absatz der Kommission annehmen, nämlich: "Ebensowenig können
Landtagsmitglieder während der Sitzungsperiode wegen Schulden gefangen gesetzt
werden." Welche diesen Absatz auch annehmen, wollen aufstehen, es ist ganz nach dem Antrage der
Kommission. (Mit großer Mehrheit angenommen.) Graf L e o T h u n: Ich bitte um das Wort. Uiber meinen ersten Absatz ist noch nicht
abgestimmt worden. (Viele sagen: Ja, es ist abgestimmt worden.) Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Es ist zwar hier
noch der Absatz: "und im Sinne des §. 17 der Landesordnung ist die Sankzion dieses
Beschlußes von Sr. Majestät dem allergnädigsten Kaiser zu erbitten." Das ist kwin
Gegenstand der Abstimmung, das versteht sich von selbst, indem die Gesetze nur wirksam
sein können, wenn sie sankzionirt sind. Dr. T r o j a n: Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu
machen, daß jetzt noch die Abstimmung über das Ganze zu erfolgen habe. Nach der
provisorischen Geschäftsordnung heißt es im §. 55: Jeder aus mehreren Absätzen
bestehende Antrag muß erst nach diesen einzelnen Absätzen ausschließlich, dann als
Ganzes zur Abstimmung gebracht werden. To se mi zdá býti tím více zapotřebí, ježto je právě pochybnost, zdali o
prvním článku bylo hlasováno nebo ne.