Pondìlí 15. dubna 1861

Präsidenten-Stellvertreter Dr. W a n k a: Ich glaube, das ist derselbe Antrag des Herrn Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Ja! Ich habe angetragen, daß eine Kommission zusammengesetzt werde, welche die Aufgabe hätte, diese Regierungs-Vorlage zu prüfen un dnäher darauf einzugehen und dem Landtage Vorschläge zu machen, wie er in dieser Frage zu stimmen hätte. Denn wir können unmöglich in voller Sitzung über die Details dieser Vorlage debattiren, und wir haben keine andere Vorlage, an die wir uns halten könnten. Bei einer solchen Kommission wird die hohe Statthalterei in der Lage sein, durch einen Bevollmächtigten die nöthigen Aufklärungen zu geben, und nachdem diese Aufklärungen gegeben sind, wird die Kommission, die aus unsern Vertrauensmännern zusammengesetzt ist, sich darüber die Meinung bilden und diese dem Landtage vortragen; dadurch wird der Landtag gehörig instruirt und kann darüber abstimmen. In Betreff der Meinung des Herrn Fürsten Auersperg habe ich zu bemerken, es wird ganz anders sein, wie die Instrukzion abgefaßt ist; wir können allerdings heute an die Wahl des Landesausschußes gehen, aber nachdem wir sie gewählt haben, sollen woir die Instrukzionen votiren. Fällt die Instrukzion so aus, daß der gewählte Landesausschuß sagen muß, "mit dieser Instrukzion will oder kann ich nicht amtiren, die Verantwortlichkeit, die mir in dieser Instrukzion zugemuthet wird, kann ich nicht übernehmen, ich lege mein Mandat zurück", dadurch wird der Landtag in die Nothwendigkeit versetzt, eine Neuwahl vorzunehmen; ich erlaube mir daher die Frage, ob es nicht zweckmäßiger sei, früher die Instrukzionen zu entwerfen, als den Landesausschuß zu wählen; indeß lege ich darauf kein Gewicht; aber ich halte für wesentlich, über die Frage abzustimmen, ob die Kommission zusammengesetz werden soll. Ich schlage eine Kommission aus sieben Mitgliedern vor.

Fürst Auersperg: Dann muß ich bitten, daß über meinen Antrag auch abgestimmt werde.

Präsidenten-Stellvertreter Dr. W a n k a: Wen ich den Herrn Abgeordneten von Semil und Eisenbrod richtig aufgefaßt habe, so ist dies auch meine Meinung. Er legt kein Gewicht darauf, daß die Wahlen nicht vorgenommen werden, sondern er ist einverstanden, daß die Wahl vorgenommen werde, daß aber jedenfalls sein Antrag rücksichtlich der Zusammenstellung einer Kommission, welche die Regierungs-Vorlage prüfen soll und darüber Bericht zu erstatten hat, angenpmmen werde.

Dr. Stamm: Ich stelle den Antrag auf den Uibergang zur Tagesordnung.

Graf Clam-Martinitz: Ich glaube, daß wir bei der Tagesordnung sind, und glaube aus dem Vortrage entnommen zu haben, daß die Regierungs-Vorlage eben an der Tagesordnung ist. Ist dem so, dann ist die Frage, über die debattirt wurde, im §. 29 der Geschäftsordnung gelöst.

Es steht in diesem Paragraphe, was zu geschehen hat mit Regierungs-Vorlagen. "Der Landtags-Präsident läßt dier betreffenden Regierungs-Vorlagen der Versammlung vortragen, ob sie die Vorlage an ihren Landesausschuß oder an einen bereits bestehenden oder zu wählenden Ausschuß zur Berichterstattung verweisen will", ein drittes ist nach diesem Paragraphe nicht möglich; daß wir sie dem Landesausschuße nicht überweisen können, ist natürlich, nachdem es sich um Kreirung des Landesausschußes handelt; es ist darum eine absolute Nothwendigkeit, daß die hohen Mitglieder des Landtages damit die Wahlkommission betrauen können; es bleibt nun nichts übrig, als daß wir den neeun Landesausschuß wählen und diese Aufgabe einer Kommission übertragen; die Reihenfolge, ob die wahl früher vorgenommen oder die Kommission früher gewählt wird, ist, glaube sch, ganz gleichgiltig, und ich werde mich der Ansicht des Fürsten Auersperg anschließen; aber der Beschluß, daß die Kommission gewählt werde, ist der erste.

Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Nachdem dieser Antrag im Gesetze begründet ist, und er von dem Herrn Dr. Rieger und Sr. Durchlaucht dem Fürsten Auersperg auch beantragt worden ist, nämlich eine Kommission zu wählen, die die Instrukzionen sowohl als die gesammten Landtagsvorlagen prüft und den Bericht erstattet, so werde ich diesen Punkt zur Abstimmung bringen, und ist er angenommen, so werden wir zur Wahl übergehen, weil sich gegen dieselbe kein Bedenken erhoben hat. Also ich bitte, daß alle diejenigen Herren, welche mit dem Antrage Sr. Durchlaucht des Fürsten Auersperg und des Herrn Dr. Rieger, daß einer Kommission die Regierungsvorlagen übergeben werden, die dieselben zu prüfen und den Bericht zu erstatten haben. (Durch Unruhe unterbrochen.)

Dr. Brauner: Was der Antrag der Instrukzionen betrifft, so habe ich ihn zuerst gestellt.

Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Ich bitte um Vergebung. Ich bitte, daß alle diejenigen Herren aufstehen. (Mehrzahl steht auf.) Es ist also entschiedene Majorität dafür, daß eine Kommission gewählt werde.

Jetzt bitte ich, nachdem die Kommission einmal beschlossen ist, gehen wir vor allem andern zur Wahl des Landesausschußes über, und da wird gewählt, wie früher schon bemerkt worden ist, nach Kurien.

Dr. Rieger: Prosím, neustanovilo se ale, z koilka èlenù má býti ta komise?

Presidentùv námìstek Dr. V a ò k a: To potom, až pøijde k volbì.

Dr. Rieger: Já myslel, že hned.

Fürst Karl Auersperg: Ich glaube, daß wir noch überzugehen haben auf die Art und Weise, wie die Kommission zu ernennen sei, und was für Aufträge ihr zu geben seien.

Dr. Rieger: Also Durchlaucht glauben, daß wir über denselben Gegenstand zweimal verhandeln sollen?

Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Ja, jedenfalls.

Graf Clam-Martinitz: Das Unitätsprinzip ist zweckmäßiger; nämlich da wir bei der Sache sind, sich zu einigen blos über die Zahl, und wir wissen dan gleich, wenn die wahl des Ausschußes vorüber ist, wir haben so und soviel Mitglieder in die Kommission zu wählen, dann müssen wir die Debatte wieder beginnen über den Gegenstand, der jetzt en Punkt der Tagesordnung ist. Er ist so weit zu erledigen, daß wir sagen, die Kommission besteht aus so und soviel Mitgliedern. Ist das einmal beschlossen, dann müßten die Anträge getrennt werden.

Fürst Karl Auersperg: Mein Antrag war der, die Wahl vorhergehen zu lassen.

Dr. Rieger: Es kann doch bestimmt werden, aus wie viel Mitgliedern die Kommission zu bestehen habe; ich habe das gleichzeitig mit meinem Antrage vorgebracht, und es hätte eigentlich der Präsident das gleichzeitig -

Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Wie viele haben Sie bestimmt?

Dr. Rieger: Ich bitte ums Wort. Ich habe angetragen, daß eine Kommission aus 7 Mitgliedern zur Prüfung jener Regierungsvorlage ernannt werde.

Prof. Dr. Herbst: Der Herr Präsident hat uns eröffnet, daß zuerst abgestimmt werden wird, ob zur Verlassung einer Instrukzion eine Kommission niedergesetzt werden wird, und daß sohin zur Wahl der Ausschußmitglieder geschritten werden wird. An der Tagesordnung ist daher nach der Erklärung des Herrn Präsidenten, welchem die Betsimmung der Tagesordnung zusteht, nunmehr die Wahl der Ausschußmitglieder. Ich stelle daher jetzt den Antrag, es möge zur Tagesordnung übergangen werden. Was später kommt, wird eine andere Sache sein.

Dr. Rieger: Zur Aufklärung über die Sache. Ich habe den Antrag gestellt, daß zur Prüfung der Regierungsvorlage ein Ausschuß oder eine Kommission aus 7 Mitgliedern bestellt werde. Dieser Antrag ist zur Abstimmung gekommen. Die Kommission ist beschlossen worden, aber es ist nicht beschlossen worden, aus wie viel Mitgliedern sie zu bestehen habe. Ich kann den logischen Grund nicht begreifen, warum man die Kommission beschließt, aber nicht beschließt, aus wie viel Mitgliedern sie zu bestehen hat. Ich glaube, es ist Sache des Präsidenten gewesen, dieses gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen, und da sich keine Stimme über die Zahl erhoben hat, da Niemand Einwand gegen 7 Mitglieder gemacht hat, wäre das gleich mit zur Abstimmung zu bringen gewesen. Uibrigens ist gelichzeitig eine andere Sache hingeworfen worden, nämlich von Herrn Dr. Brauner, welcher einen Antrag auf eine Instrukzion für die Kommission, respective für den Landesausschuß gestellt hat. Das sind zwei heterogene Dinge. Eine Kommission, welche die Vorlage der Regierung zu prüfen, und eine Kommission, welche für den Landesausschuß eine Instruktion auszuarbeiten hat, sind zwei verschiedene Dinge. Ich glaube, wir haben über das Erste beschlossen und nicht über das Zweite. Es ist gar kein Einwand dagegen, die Wahl des Landesausschußes vorzunehmen. Ich habe selbst Nichts dagegen eingewendet, und Seine Durchlaucht der Herr Fürst Auersperg besteht darauf, daß nach der tagesorndung vorgegangen, und daß zur Wahl des Ausschußes geschritten werde. Ich habe Nichts dagegen eingewendet, ich habe nur bemerkt, daß es so zweckmäßiger wäre, daß ich aber darauf kein Gewicht lege. Das bemerke ich zur Aufklärung.

Präsidentenstellvertreter Dr. W a n k a: Aber es handelt sich vorerst um Erledigung der Regierunsvorlage. Die stand vorerst auf der Tagesordnung, und muß zuerst zur Erledigung gebracht werden; dann können wir zum zweiten Punkte der tagesordnung schreiten.

Fürst Karl Auersperg: Ich erlaube mir zu bemerken, die logische Consequenz, der logische Gang isr es allerdings gewesen, vorerst über das Prinzip abzustimmen, ob eine Kommission überhaupt hingestellt werden soll, weil es gewissemaßen zur Beruhigung derhenigen, die Landesausschußbesitzer werden sollen, gereiche, daß der Landtag bereits bestimmt habe, daß eine Uibergangskommission ernannt wird. In dieser Beziehung habe ich mich dem Antrage des Herrn Vorredners angeschlossen, daß ein Prinzip hingestellt werde; aber die weitere Begründung der sache und die weitere Debattirung kann erst vollständig nach der Wahl vollzogen werden, weil die Wahl jedenfalls das Wichtigere der Vorlage ist.

Wer das Vertrauen bekommt, und in welcher Art und Weise er das Vertrauensvotum zu übernehmen hat, das steht dann in zweiter Linie.


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