Ich hoffe, meine Herren, daß dieser Antrag Zustimmung finden werde in allen Seiten
dieses Haufes. Die sache ist eine so einfache, sie gehört so zu sagen zum ABC
Sie mögen also diesen meinen Antrag übernehmen, wenn sie ihn für zweckmäßig
halten; wenn in Form oder Ausdruck etwas zu ändern ist, so mögen sie es thun, und uin
einer der nächsten Sitzungen die Sache zum Vortrage bringen. Ich glaube, dieses ist die
Grundbedingung eines jeden konstituzionellen Wirkens, daß wir damit anfangen, und das
allein entschuldigt uns, daß wir diesen Paragraph, der einen Tjheil der Verfassung
bildet, im Voraus nehmen und aus der Reihe herausreißen. Es gibt, wie schon gesagt, keine
Freiheit eines Landtages ohne Freiheit der einzelnen Abgeordneten und keine Würde eines
solchen ohne deren Unverletzlichkeit. Prof. Dr. Prinz. Ich bitte um´s Wort. Oberstlandmarschall: Nach der Geschäftsordnung kann ich jetzt keine Debatte zulassen.
Wenn ein Antrag gestellt worden ist, ist dem Antragssteller eine kurze Unterstützung des
Antrags gestattet, dann muß er in einer Art behandelt werden, daß, bevor er eröffnet
werde, er einer eigenen Kommission oder dem betreffenden Landesausschuße überwiesen
wird. Es kann jetzt die Debatte nur darüber stattfinden, ob dieser Antrag einer
Kommission aus so und so vielen Mitgliedern überwiesen werde. Uiber diesen Punkt ist
jetzt die Debatte eröffnet. Prof. Dr. Prinz: Anknüpfend an die Worte des Herrn Dr.
Fürst Karl Auersperg: Es steht unzweifelhaft fest, daß dieser Antrag des Herrn
Abgeordneten Rieger einer Kommission zu überweisen ist, was aber den Abtrag des Herrn
Abgeordneten Rieger betrifft, daß er der Wahlprüfungskommission überantwortet werde,
muß es vom Willen dieser Kommission selbst abhängen, es zu übernehme oder nicht. Es ist
dies ein heterogener Gegenstand und gehört nicht zur Wahlprüfung selbst. Ich zweifle
nicht, daß die Herren dieser Aufgabe vollkommen gewachsen sind. Man muß es aber Ihnen
überlassen, daß sie hier ihre Meinung äußern können, ob sie die Kommission
übvernehmen wollen oder nicht. Im ersteren Falle, daß sie sie übernehemn, wird der
Landtag vollkommen damit zufrieden sein, weisen sie aber die Aufgabe zurück, so müßte
jedenfalls eine neue Kommission ad hoc gewählt werden. Oberstlandmarschall: Wer von den Herren verlangt das Wort? Graf Clam-Martinitz: Ich schließe mich in dieser Beziehung vollkommen der Ansicht des
geehrten HerrnVorredners an. Aber in Bezug auf den vom Herrn Abgeordneten Prinz gestellten
Antrag, einen Verfassungsausschuß zusammenzusetzen und die sache diesem zu überweisen,
erlaube ich mir zu bemerken, daß ich im Begriffe war, und nur durch Zufall verhindert
wurde, vor Beginn dieser Sitzung einen bereits derartig formulirten Antrag auf den Tisch
des hauses niederzulegen. Ich glaube, daß die Zusamennsetzung dieses
Verfassungs-Ausschußes einer eigenen Berathung vorbehalten bleiben muß, und daß dieser
Antrag doch als abgesondert und mit Rücksicht aud das Ersuchen des Antragsstellers als
ein einem eigenen Ausschuße zuzuweisender zu betrachten wäre. In Bezug darauf, daß es
der Kommission nicht ohne ihre Zustimmung überwiesen werden kann, schließe ich mich, wie
gesagt, dem geehrten Herrn Vorredner Fürsten Auersperg vollkommen an; in Bezug auf den
Verfassungs-Ausschuß glaube ich, daß dieser Gegenstand ein abgesonderter und ganz
eigener Antrag ist, der nicht per parenthesin dem heutigen
Antrage angeschlossen werden kann. Ich glaube, dies ist ein eigener Antrag, auf welchen
wieder die Vorschriften der Geschäftsordnung anzuwenden sind, daß er nämlich
einzureichen und dann auf die Tagesordsnung zu setzen ist. Dr. Prof. Hafner: Ich binMitglied der
Wahlprüfungskommission, und ich glaube, daß wir nicxht das Recht haben, sofern wir
wieder alss Verfassungskommission bestellt werden, es zurückzuweisen, indem ein jedes
Mitglied nur dann das recht aht, sich auszuschließen, wenn es bereits in 2 Kommissionen
beshcäftigt ist, und da wir nur in einer Kommission sind, müssen wir es annehmen, wenn
wir dazu bestimmt werden. Ich selbst für meinen Theil wäre nicht dafür, daß die wahlprüfungskommission ohne
weiters auch als Verfassungskommission bestellt würde, weil ich glaube, daß die
Gesichtspunkrte, die bei einer bloßen Wahlprüfung vorliegen, sehr verschieden sind von
denjenigen, die bei der Verfassungsfrage maßgebend sind. Dr. Rieger: Ich zweifle gar nicht, daß es duirchaus
nothwendig ist, eine besondere Verfassungskommission zu ernennen, und die Art und Weise,
wie siwe zusammenzusetzen ist, dürfte der Gegenstand einer besonderen Debatte bilden,
weil dabei viele Umstände und viele Interessen zu berücksichtigen kommen. Ich habe auch
eben motivirt, daß der Antrag, den ich stelle, obschon er einen Theil der Verfassung
bildet, ein Dringlichkeitsantrag ist, in so fern als es offenbar nothwendig ist, daß er
vor Allem zur Sprache und zur Erledigung gebracht werde. Denn selbst gerade bei der
Debatte über die Art und Weise des Verfassungsausschußes können Pronzipienfragen zur
Sprache kommne, und da wäre es wünschenswerth, daß das Gesetz, welches eben hier
vorgeschlagen werden will, schon bestehe. Ich glaube aber, es ist das ausnahmsweise zu
behandeln. Ich hätte recht gut einen andern spezialen Ausschuß ad hoc
Dr. Riitter v. Eisenstein: Ich glaube, daß dfüe diese
Frage eine andere Kommission ernannt werde, weil die Wahlkommission nur für die Prüfung
der Wahlen bestimmt ist. Die Herren Votanten haben also darauf Rücksicht genommen, ob man
dazu geeignet sei, die Wahlen zu prüfen, nicht aber andere Gegenstände, die in die
Verfassung greifen. Um also volle Sicherheit zu haben, wäre es besser, wenn zur
Erörterung der Frage eine besondere Kommission ernannt würde. Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort zu ergreifen? Dr. Uher: Ich muß mich gegen Herrn Vorredner erklären.
Und ich erinnerer diesfalls darauf, daß der Landtag in Oberösterreich nichts Eiligeres
zu thun hatte, als diesen Grundsatz zuerst auszusprechen, weil er von der Uiberzeugung
geleitet war, wie wir, daß es der erste Grundsatz unseres Daseins ist. Betrachten wir so
eigentlich den Zweck dieser Versammlung, er ist kein anderer, als daß wir die Regierung
über die Bedürfnisse und Wünsche des Volkes aufklären wollen, um dies zu können,
mußuns die Möglichkeit geboten werden; sie wird uns aber nicht geboten, wenn wir für
unsere Äußerungen nicht für unverantwortlich gehalten werden. Wenn die Versammlung den
Grundsatz der Unverantwortlichkeit für unsere Äußerungen ausspricht, so begreift sie
erst ihre hohe Aufgabe, die ihr obliegt, und nimmt die Wucht, der eigenen moralischen
Verantwortlichkeit gegenüber den Votanten auf sich, und da die sache dringend ist, so
sollte sie, wo möglich, nicht einem besonderen Ausschuße, sondern wie es auf die
schnellste Art geschehen kann, wie der Antrag des Herrn Abgeordneten für Semil und
Eisenbrod ist, formulirt werden.