Oberstlandmarschall: Herr Hofrath Taschek hat das Wort.
Hofrath Tashcek: Bei der lichtvollen Darstellung des ehrenwerten Mitgliedes für Semil und Eisenbrod, glaube ich, kann kein Zweifel sein über die Verpflichtung der Kommission, den Weisungen des hohen Landtags nachzukommen.
Von unserer Seite glaube ich, haben wir nicht einmal das Recht, eine Einwendung dagegen zu machen. (Bravo!)
Es handelt sich darum, ob der hohe Landtag uns das Vertrauen schenken will oder nicht.
Dr. Klaudi beantragt den Schluß der Debatte.
Oberstlandmarschall: Sind die Versammleten damit einverstanden? (Ja! Ja!)
Ich werde den Antrag zur Anstimmung bringen. Der Antrag des Dr
Ich muß jenes Amendement, welches am weitesten geht, zuersat zur Abstimmung bringen;
das ist das vom Professor Prinz, daß ein eigener Verfassungsausschuß gewählt, und
diesem die Frage zugewiesen werde. DiejenigenHerren, die admirt einverstanden sind, bitte
ich aufzustehen. (Große Minorität!) Oberstlandmarschall: Nun werde ich den zweiten Antrag zuesr Abstimmung bringen; der
ist, daß ein eigenes Spezial-Komité gewäöhlt werde; bitte diejenigen Herren, die
dafür sind, aufzustehen. (Der Antrag blieb in Minorität.) Der dritte Antrag des Herrn Dr. Rieger kommt zur
Abstimmung. Es ist der ursprüngliche Antrag, diesen Gegenstand dem für die Wahlprüfung
bereits bestehenden Wahlkomité mit dem Auftrage der möglichst beschleunigten Erledigung
zuzuweisen. Wer dafür ist, der stehe auf. (Bravo, Bravo.) (Majorität.) Nun habe ich den Herren bekannt zu machen, daß sich heute ein Abgeordneter gemeldet
hat, der noch nicht den Eid geleistet hat, nämlich Graf Karl Althan, weil er durch einen
traurigen Todesfall in seiner Familie an dem Tage, wo die Angelobung stattfand, gehindert
war, zu erscheinen. (Liest die Eidesformel vor. Die Angelobung findet Statt). Oberstlandmarschall: Nun.meine Herren, wir werden, wie es den Herren bekannt ist, für
morgen und übermorgen keine Sitzung haben, und wir werden uns am Monatge um 10 Uhr wieder
versammlen. Die tagesordnung wird sein: Der Vortrag der Regierungsvorlagen, und zwar in
Betreff des Landesauschußes und in Betreff der Wahl in den Reichsrath. Damit die Herren
in vorhinein in allgemeine Kenntniß dieser beiden Regierungsvorlagen kommen, werde ich
sie noch heute am Schluße der Sitzung vortragen lassen. (Schmidt liest die 1. Regierungsvorlage vor.) Regierungs-Vorlage. I. Die dringendste Aufgabe des Landtages ist es, zur Wahl der
nach dem Grundgesetze über die Reichsvertreteung in das Abgeordnetetnhaus des
Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder zu schreiten. In dieser Beziehung habe ich die Ehre, der hohen Versammlung in Gemäßheit des mir
zugekommenen Erlasses Sr.Excellenz des Herrn Staatsministers vom 2. April 1861, Z. 2007,
Folgendes zu eröffnen: Nach §. 17 des Allerhöchsten Patentes über die Reichsvertretung ist, wenn ein
Mitglied des Abgeordnetenhauses mit Tod abgeht, die persönliche Fähigkeit verliert oder
dauernd verhindert ist, eine neue Wahl vorzunehemn. Der Landtag kann für jeden solchen Fall nicht zur Wahl zusammen berufen werden, und
wenn bis zum nächsten Zusammentritte desselben zugewartet würde, so müßte einstweilen
die Zahl der auf das betreffende Land entfallenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses
unvollständig bleiben. Umsonach den einzelnen Kronländern jederzeit die thunlicht vollständige Vertretung im
Abgeordnetenhause des Reichsrathes zu sichern, geruhten Se. k. k. Apostolische Majestät
mit der Allerhöchsten Entschließung vom 31. v. Mts. die Landtage allergnädigst zu
ermächtigen, gleichzeitig mit der Wahl der in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes zu
entsendenden Mitglieder für die obbezeichneten Fälle Ersatzmänner zu wählen, welche,
sobald einer der obbezeichneten Fälle eintreten sollte, einzuberufen sind, und bis zur
Vornahme der regelmäßigen neuen Wahl zu fungiren haben. Rücksichtlich der Anzahl dieser Ersatzmänner, geruhten Se. k. k. Apostolische
Majestät allergnädigst zu genehmigen, daß aus jeder im Anhange zu der betreffenden
Landesordnung fetsgestellten Gruppe von Landtagsabgeordneten, aus welcher 1-5 Mitglieder
in das Abgeordnetenhauses des Reichsrathes zu entsenden sind, Ein Ersatzmann, und für die
vollste Zahl von je fünf weiteren Abgeordnetetn zum reichsratje, Ein weiterer Ersatzmann
gewählt werde.
Prag, am ... April 1862s1. Der k. k. Statthalter: Anton Graf Forgách m. p. (Aktuar Schmidt liest die 2. Regierungsvorlage vor.) II. Eine weitere Aufgabe des Landtages ist es, die Beisitzer des zu konstituirenden
Landtagsausschußes zu wählen. Es liegt in der Absicht der Regierung, sich wegen der Uibergabe der nach den
Bestimmungen der Landesordnung in die verwaltung des landtages und beziehungsweise des
Landesausschußes übergehenden Fonde und Anstalten, so weit dieselben unter der
unmittelbaren Verwaltung der Regierung stehen, mit dem neu konstituirten Landesausschuße
in das Einvernehmen zu setzen, daher der landtag den Landesausschuß beauftragen wolle,
hierüber mit der Regierung in Verhandlung zu treten und das Ergebniß dem Landtage
vorzulegen. Ebenso wird der Landtag eingeladen, den Landesausschuß zu beauftragen, die im §. 29
L. O. bezeichneten Geschäfte des bisehrigen ständischen Landesausschußes zu
übernehmen, und das Resultat dem landtage gleichfalls vorzulegen. Was die Präliminarien für das Verwaltungs-Jahr 1862 betrifft, so müssen dieselben,
um Beirrungen des öffentlichen Dienstes zu begegnen, rechtzeitig festgestellt werden. Der Landtag wird jedoch in Folge der voraussichtlich länger dauernden Session des
Reichsrathes zu spät wieder zusammentreten, um die Feststellung vornehemn zu könnne. In dieser Rücksicht, und nachdem es sich blos um eine Vorkehrung für das
Uibergangs-Stadium handelt, wird es das Angemessenste sein, und ich erlaube mir es in
Antrag zu bringen, daß der hohe Landtag dem Landes- oder einem eigends zu bestellenden
Ausschuße gegen nachträgliche Vorlegung des Ergebnisses, die unbeschränkte Vollmacht im
Vorhineien ertheilt, diese Präliminarien zu rpüfen und richtig zu stellen. Dabei finde ich auf Grund der erhaltenen hohen Ermächtigung zu erklären, daß,
woferne sich mit Rücksicht auf die bestimmung des §. 22 L. O. die Nothwendigkeit ergeben
sollte, eine kaiserliche Sankzion zu erwirken, das k. k. Staatsministerium für diesen
Ausnahmsfall keinen Anstand nehmen würde, auch folche, von dem Landesausschuße
festgestellte Budgets-Anträge Sr. Majestät vorzulegen. Prag, am ... April 1861. Der k. k. Statthalter: Anton Graf Forgách m. p. Předložný návrh vládní. I. Nejpilnější úlohou sněmu budiž, přistoupiti
k volbě údův, kteří se podle základního zákona o zastoupení říšském
mají vyslati do sněmovny poslanců rady říšské. V tomto směru dovoluji sobě vysokému shromáždění ve známost uvésti obsah
vynášky, vydané od jeho Excellencí pana ministra státního dne 2. dubna 1861, č.
2007: Sejdeli některý úd sněmovny poslanecké smrtí, pozbudeli způsobilosti osobní,
anebo nemůželi pro nějakou překážku trvalou býti údem říšské rady,
v těchto případnostech má se podle §. 17 Nejvyššího patentu o zastoupení
říšském nové zvolení předsevzíti. Snšm pro každou takovou případnost k volbě
svolán býti nemůže a čekaloli by se až k nejprvé příštímu sejití jeho, musilby
zatím počet údův sněmovny poslanecké, na tu kterou zem vycházejících, zůstat
neúplný. Aby tedy každé jedné korunní zemi pokaždé pojištěno bylo, pokud možné úplné
zastoupení ve sněmovně poslanců rady říšské, proto Jeho c. k. apošt. Veličenstvo
Nejvyšším rozhodnutím ode dne 31. m. m. nejmilostivěji ráčil sněmům zemským
dáti moc, aby pro výše dotčené případnosti zároveň s volbou údův, kteří
se mají vyslati do sněmovny poslanců rady říšské,
také zvoliti náměstníky, kteří se hned - jak mile některá z týchže
případností se udá, mají svolati a úřadovati dotud, až se pravidelná nová volba
předse vezme. Týkajíc se toho, mnoholi má býti těch náměstníků, v té příčině
ráčil Jeho c. k. apošt. Veličenstvo nejmilostivěji schváliti, aby z každé,
v přídavku ke zřízení zemskému té které země ustanovené skupy
sněmovníků, z nížto 1-5 údů náleží vylsati do snšmovny poslanců rady
říšské, zvolen byl jeden náměstník, a na
každý úplný počet pěti dalších vyslanců do rady říšské, zase jeden
náměstník. V Praze, dne ... dubna 1861.
C. k. místodržící: Antonín hrabě Forgách m. p. II. Dále sněmu uloženo jest, aby zvolil přísedící výboru zemského, an se má
zříditi. Vláda má v úmyslu, starny odevzdání fondů a
ústavů, jichžto správa, pokud se od vlády přímo vykonává, podlé toho, co zemské
řízení ustanovuje, přenešena býti má na sněm zemský, potahmo na zemský výbor,
srozuměti se o tom s nově zřízeným výborem zemským, pr
Taktéž vyzývá se sněm, aby výboru zemskému nařídil, by na se vzal práce,
které podlé §. 29 řízení zemsk. Příslušely posavadnímu výboru stavovskému, a
východek rovnšž sněmu předložil. Co se týče předchozích rozpočtů na správní rok 1862, tak se v pravý čas
ustanoviti musejí, aby veřejná služba netrpěla. Jelikož pak, jak předvídati, rada říšská delší čas bude zasedati, a tudíž
sněm zemský příliš pozdě zase se sejde, aby mohl ty rozpočty ustanoviti, proto
tehdy, a uvážíc dále, že jde toliko o to, učiniti opatření pro dobu přechodní,
zdá se nejpřiměřenější býti, a dovoluji si tudíž navrhnouti, aby vysoký sněm,
vyhradiv sobě pozdější předložení východku, -
buď výboru zemskému anebo výboru zvláště k tomu ustanovenému již napřed
neobmezenou moc dal, by tyto předchozí rozpočty zkoušel a upravil. Při tom na základě obdrženého zmocnění vidí se mi vysloviti, že pokud by se,
hledíc k ustanovení §. 22 říz. Zemského udála potřeba, vyžádati
císařského schválení, c. kr. ministerium státní, v případu takové výjimky
nikterak nerozpakovaloby se, i takové od zemského výboru ustanovené návrhy budgetní
Jeho Veličenstvu předložiti. V Praze, dne ... dubna 1861.
C. k. místodržící: Antonín hrabě Forgách m. p. Oberstlandmarschall: Diese 2. Regierungsvorlage, welche enthält die Aufforderung zur
Wahl des Landesausschußes und Bestimmungen über dessen Instrukzionen , wird am Montag
den Gegenstand der Berathung bilden. Haase Edler von Wranau: Ich bitte auch um Vorlesung in deutscher Sprache. (Aktuar Schnidt liest deutsch die 2. Regierungsvorlage.) Oberstlandmarschall: Nahc der Landtagsordnung ist auch bei Gelegenheit die Feststellung
der Bezüge der Ausschußmitglieder und Systemisitung des Beamtenstatus durchzuführen,
weilche auch beide Gegenstand der nächsten Berathung sein werden. Dr. Brauner: Ich ahbe gestern Sr. Excellenz dem Herrn
Oberstlandmarschall eine schriftliche Anfrage übergeben, welche zusammenhängt mit dem
Gegenstand der bevorstehenden Wahlen des landesausschußes. Da ich glaube, daß jenes
Interesse, welches ich in dieser ganz kurzen Anfrage auszusprechen mir erlaubt habe,
getheilt werden wird von mehreren Mitgliedern dieses Hauses, und damit kein Zeitverlust
verbunden ist, so erlaube ich mir an Se. Excellenz den Hrn. Oberstlandmarschall die Bitte
zu stellen, er möge die Güte haben, diese meine kurze Anfrage heute vorzulesen, ohne
übrigens die Frage vorzugreifen, wenn es belieben wird, Sr. Excellenz dem Herrn
Oberstlandmarschall der Geschäftspordnung gemäß, diese meine Anfrage zu beantworten. Oberstlandmarschall: Ich habe die Anfrage eingesperrt in den Schreibtisch. Dr. Brauner: Ich habe sie hier im Konzepte. Oberstlandmarschall: Ich bitte sie vorzulesen und und ich werde dann dem Kollegium
mittheilen, was ich bereits darüber verfügt habe. Dr. Brauner list Folgendes vor: Anfrage des Abgeordneten Dr. Brauner an Se. Exc. den
Herrn Landtagsmarschall. Angesichts der bevorstehenden Wahl des Landtagsausschußes und der Vertagung des
Landtages ist es für den Landtagsabgeordneten von hohem Interesse und für ihre Motive
zur Wahl selbst maßgebend, über jene Fonds, welche das nach §. 4 A. der
landtagsordnung, dem Lande gehörige und nach §. 26 von dem Landesausschuße zu
verwaltende Landesvermögen bilden - noch vor der Vornahme der Wahl wenigstens insoweit
unterrichtet zu sein, welche diese Fonds sind und worin sie im Wesentlichen bestehen. Ich
bitte daher Se. Excellenz den Herrn Landmarschall, er wolle dem Landtage die diesfällige
Mittheilung machen, und die allenfalls vorhandenen amtlichen Ausweise hierüber auf den
Tisch des Haufes niederlege nlassen. Eventuell stelle ich diese Anfrage alsAntrag. Oberstlandmarschall: In Folge dieser Anfrage habe ich bereits eine Zuschrift an Se.
Excellenz den herrn Statthalter, und eine solche an den gegenwärtig bestehenden
Landesausschuß gerichtet, worin ich um diesen Ausweis in möglichst beschleunigter Weise
in summarischer Form ersuchte, und sobald sie mir eigenhändig sein wird, werde ich nicht
säumen, sie dem hohen Landtage mitzutheilen. Se. Excellenz der herr Statthalter: Hoher Landtag! Ich habe zwar diese Zuschroft des
herrn Oberstlandmarschalls noch nicht erhalten, bin aber bereit, in der nächsten Sitzung
den geschlossenen Ausweis über all jene Fonde vorzulegen, die in Zukunft in die
Verwaltung des landes überzugehen haben. Ich habe Ihnen imVorhinein das erfreuliche
Resultat mitzutheilen, daß sehr viel baares Geld zugleich übergehen werden wird. Wenn
auch die Steuer etwas erhöht war, so kommt doch eine so hohe Summe zur Verfügung des
landes, daß ohne weitere Steuerauschreibung allen Bedürfnissen vollkommen entsprochen
werden kann. Oberstlandmarschall: Die nächste Sitzung beginnt Montag um 10 Uhr. (Schluß der Sitzung um 1/22 Uhr.) Die Korrektoren: Peter Steffens, Josef Karl Ritter v. Peche, Alois Matoušovský. ____________________________________ Aus der Statthalterei-Druckerei in Prag.