Ètvrtek 11. dubna 1861

(Aktuar Schmidt liest das Protokoll der vierten Sitzung in böhmischr Sprache vor.)

(Aktuar Schmidt liest das deutsche Protokoll der vierten Sitzung vom 10. April vor.)

Graf Thun: Ich erlaube mir die Berichtigung eines Ausdrucks, der im Protokolle vorkommt, und von Seiner Excellenz dem Hrn. Statthalter gebraucht worden ist, aber wahrscheinlich in Folge einer Irrung. Es ist darin bemerkt, daß eine Eingabe in der vorigen Sitzung mit dem Wunsche, daß keine Diskussion darüber stattfindet, zu Protokoll gegeben worden ist, als von mehreren Groß-Grundbesitzern ausgehend bezeichnet. Dieses ist nicht richtig. Ich erlaube mir die Bitte, es dahin abzuändern, daß diese Eingabe von mehreren Abgeordneten ausgegangen ist; denn selbst wenn sie von den Groß-Grundbesitzern ausgegangen wäre, hätte ich sie als Abgeordneter nicht mit unterschreiben können, während ich mit dem Inhalt ganz einverstanden war.

Oberstlandmarschall: Es ist ja allerdings der unrichtige Ausdruck gebraucht "Abgeordneten des Groß-Grundbesitzes", nachdem darunter auch ein Abgeordneter war, der nicht Abgeordnetetr der Groß-Grundbesitzer ist, so ist es allerdings nicht gang richtig.

Es handelt sich nur darum, daß man vielleicht berichtige "vorzugsweise", nachdem unter der großen Zahl von Unterschriften e i n e war, die nicht zum Groß-Grundbesitze gehört. Wenn es so gesagr werde "vorzugsweise", so dürfte die Sache dem Sinne nach berichtigt sein. (Ja ja.) Also wird dieses Wort hingesetzt.

(Aktuar Schmidt korrigirt den betreffenden Passus).

Oberstlandmarschall: Nun, meine Herren, werden wir weiter schreiten, und zwar zur Mittheilung des Einlaufs, ich bitte den Einlauf mittzutheilen, und ich werde nach der Geschäftsordnung bei jedem Stücke, das mittlerweile eingelaufen ist, kurz bemerken, was darüber verfügt worden ist.

Schmidt liest den Einlauf: 1. Stück. Anzeige mehrerer Starkenbacher Wahlmänner, betreffend einige Gebrechen bei der Wahl des Herrn Kreishauptmanns Laufberger.

Oberstlandmarschall: Diese Anzeige habe ich brevi manu der Wahlprüfungskommission unter Beschluß der Wahlakten zur weiteren Berichterstattung zugewiesen.

Schmidt (liest): 2. Antrag des Abgeordneten v. Haafe auf Bildung einer Kommission zur Entwerfung eines Reorganisationsplanes des polytechnischen Institutes.

Oberstlandmarschall: Wird seiner Zeit auf die Tagesordnung gesetzt.

Schmidt (liest): 3. Antrag des Angeordnetetn Dr. Klaudi, daß die Annahme eines Staatsamtes oder die Verfetzung in eine höhere Kathegorie von Seite eines Abgeordneten, denselben zur Zurücklegung seines Mandates verpflichte.

Oberstlandmarschall: Wird seiner Zeit auf die Tagesordnung gesetzt.

Dr. Klaudi: In diesem Antrag fehlt ein Satz: "nicht nur, der in eine höhere Kathegorie eintritt, sondern auch in eine höhere Kathegorie außer der graduellen Vorrückung eintritt, oder nur eine Personal-Zulage erhält".

Oberstlandmarschall: Ich habe es nur auszugsweise mitgetheilt; wenn der Antrag zur Debatte kommt, so werde ich ihn vollständig vortragen.

Schmidt: 4. Antrag des Abgeordneten Tempsky auf Bestellung einer Kommission zur wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens.

Oberstlandmarschall: Ich werde es seiner Zeit an die Tagesordnung setzen.

Schmidt (liest): 5. Interpelazion des Angeordneten Scheiter bezüglich der Unverantwortlichkeit der Landtagsabgeordneten.

Oberstlandmarschall: Nach der Geschäftsordnung muß ich die Frage an Seine Excellenz den Herrn Statthalter stellen, ob er als Regierungskommissär diese Anfrage sogleich beantworten, oder dieselbe auf die nächste Sitzung bestimmen wollen.

Se. Excellenz der herr Statthalter: Wenn die Herren wünschen, so werde ich sogleich die Interpellazion des Herrn Josef Scheiter kurz beantworten. Bitte, die vorlesen zu lassen.

(Schmidt liest die schriftliche Interpellation des Herrn Jos. Scheiter vor.)

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Auf die auf mich gerichtete Interpellazion bezüglich der Unverantwortlichkeit der Landtagsabgeordneten , gebe ich die Erklärung dahin ab, daß ich dem erlassenen Gesetze (der Landesordnung vom 26. Februar d. J.) weder eine erweiternde, noch eine einschränkende Auslegung zu geben ermächtigt bin. In deisem Gesetze ist die Unverantwortlichkeit der Abgeordneten weder ausgesprochen noch ausgeschlossen. Wird eine gesetzliche Bestimmung hierüber gewünscht, so bezeichnet das Gesetz selbst den Weg, auf welchem die Aenderung oder Vervollständigung der Landesordnung erzielt werden kann, jenen Weg, welcher durch den Herrn Abgeordneten für Eifenbrod und Semil nach meiner Ansicht richtig betreten sit. Hiedurch glaube ich die Interpellazion zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Oberstlandmarschall: Stellt sich der Interpellant mit der Beantwortung zufrieden? (Ja, ja.)

Oberstlandmarschall: Also werden wir zur Tagesordnung schreiten. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist ein von Seiner Durchlaucht Fürsten Auersperg und 90 andern Landtagsabgeordneten eingebrachter Antrag auf Vorlegung einer Loyalitäts- und Dankadresse an seine Apostolische Majestät unsern Allergnädigsten Kaiser und König.

Dieser Antrag lautet folgender Maßen:

Der hohe Landtag möge beschließen:

1. Seiner k. k. Apostolischen Majestät unserm Allergnädigsten Kaiser und König den tiefgefühlten Dank des eben konstituirten Landtags des Königreiches Böhmen für die Allerhöchste Gnade, durch welche er seine Välker in seiner Rath berufen und ihnen das Recht verliehen hat, an der Gesetzgebung Theil zu nehmen, und an dem Ausbau der Reichs- und Landesverfassung mitzuwirken, im geeigneten Wege allerunterthändigst zur Kenntniß zu bringen.

2. Zur Verfassung des betreffenden Adreß-Entwurfes ein Komité von 7 Mitgliedern aus dem gesammten Landtage sogleich zu wählen.


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