Verhandlungs-Protokoll
der fünften Sitzung des böhmischen Landtages vom 11. April 1861, welche um
11 Uhr Vormittags eröffnet und um 31/2 Uhr Nachmittags geschlossen wurde.
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Oberstlandmarschall: Wir werden mit der Vorlesung der Protokolle der gestrigen und
vorgestrigen Sitzung beginnen.
(Aktuar Schmidt liest das Protokoll der dritten Sitzung deutsch vor.)
(Aktur Schmidt liest das Protokoll der dritten Sitzung böhmisch vor.)
Oberstlandmarschall: Hat Jemand etwas zu bemerken?
Se. Excellenz der Herr Statthalter: Es fehlt am Ende des Protokolls meine Bemerkung und die Bitte, die ich an den Landtag gestellt habe, sich streng an die Form halten zu wollen, weil ich sonst als Statthalter nicht in der Lage wäre, von einem nicht kontinuierten Landtage etwas anzunehmen. Es gehört dieses zum Verständnisse der Protokolle. Da ich glaube, daß es nur aus Vergeßlichkeit weggeblieben ist, so bitte ich, es in das Protokoll einbeziehen zu lassen.
Steffens: Es ist von der hohen Versammlung der allgemeine Wunsch ausgesprochen worden, die Protokolle so kurz und bündig wie nur immer möglich zu verfassen; es hat auch Se. Excellenz der Herr Oberstlandmarschall die Weisung dazu gegeben. Nun hat aber die Verlesung der Protokolle in beiden Landessprachen 25 Minuten Zeit weggenommen, und sie viel ausführlicher zu machen, ist also nicht mehr möglich, und sie kürzer zu machen auch nicht, wenn, wie ich doch absolut für nothwendig erachte, die Anträge in extenso darin aufgenommen werden sollen. Die Bemerkung aber, die Se. Excellenz der Herr Statthalter gemacht hat, daß ein Faktum übersehen wurde, erklärt sich daraus, weil wir es nicht für einen förmlich gestellten Antrag, sondern für eine Bemerkung zur Richtschnur der redner nahmen; wir werden aber jedenfalls dem Wunsche nachkommen, und dieselbe dem Protokolle einbeziehen.
Oberstlandmarschall: Se. Excellenz der Herr Statthalter wünscht die Berichtung des
Protokolls in der Richtung, daß die Schlußbemerkung, die Se. Excellenz gemacht hat, in
das Protokoll hineingerückt werde. Ich glaube, daß das kein Anstand ist, es gehört zur
Bevollständigung des Protokolles, und die Herren, die gestern Abends den Bericht der
Prager Zeitung gelesen, werden gesehen haben, daß es darin ganz gut und kurz aufgenommen
worden ist. Ich glaube, daß das der kürzeste Weg gewesen wäre, wenn es in derselben
Art, nachdem ich es Sr. Excellenz mitgetheilt habe, gleich jetzt pendente sessione
Dr. Ritter v. Eisenstein: Ich glaube, daß dieser Beisatz
um so nothwendiger sei, nachdem einmal der Landtag den Beschluß gefaßt hat, eine solche
Bitte einzureichen. Nun ist auch wieder der Fall vorhanden, um diese Bitte zu wiederholen.
Oberstlandmarschall: Also ich werde diese Bemerkung in der Art in das Protokoll
hineinnehmen lassen, und dann wird es nach der Geschäftsordnung nich einmal vorgelesen
werden und dann das Protokoll authentisirt. Ich bitte, es hineinzuschreiben, und
unterdessen mit der Vorlesung des Protokolles fortzufahren. (Aktuar Schmidt macht die
betreffende Bemerkung ins Protokoll.) Prof. Herbst: Ich bitte ums Wort. Ich muß mir noch eine Bemerkung erlauben. Euere
Excellenz! Ich glaube, daß der Antrag, den ich gestellt habe, nicht ganz vollständig
aufgenommen wurde, und der 4. Passus, worin ich den Antrag mir zu stellen erlaubte, daß
der hohe Landtag um die politische Rehabilitirung des J. U. C.
Dr. Rieger: Ich glaube, hier handelt es sich vorerst
darum, das Faktum festzustellen, daß Se. Excellenz das gesagt haben, und das ist
unzweifelhaft und ich glaube, nachdem kein Anstand darüber erhoben wurde, kann es
aufgenommen werden; ich glaube jedoch, daß das kein Präjudiz sein darf und ich kann
nicht zugeben, daß die bereits gefaßten Beschlüsse ungiltige Beschlüsse seien. Wir
haben mehrere Beschlüsse gefaßt, ehe die Wahlen vorgenommen und bestätigt wurden; wenn
alle unsere Wahlen ungiltig wären, irgendwo müßten wir doch anfangen. Ich glaube, daß
nicht Alles ungiltig ist, was wir bisher beschlossen haben, aber das ist nur als Bemerkung
und Verwahrung gesagt. v. Waidele: Vor der Konstituirung eines Körpers ist er offenbar als solcher noch nicht
da. So ist es auch mit dem Landtage; er ist noch nicht Landtag, bevor er noch nicht als
solcher eröffnet ist. In dieser seiner eigentlichen Entstehung vorausgehenden Periode kann die große
Korporazion nur damit beschäftigt sein, die Voreinleitungen und Vorbereitungen zu
treffen, welche erforderlich sind, und als Landtag erst in das Leben treten zu können. Es kann und muß daher eine solche Versammlung die Wahlen prüfen und alle zur
Landtags-Konstituirung führenden Beschlüsse vollgiltig lassen. Dagegen kann sie selbstverständlich noch nicht jene vollen Rechte ausüben, welche nur
dem wirklich eröffneten Landtage zustehehn. Dr. Rieger: Ich glaube, daß es nicht nöthig ist, die
Debatte darüber fortzuspinnen, ich habe das nur als Verwahrung gesagt. Oberstlandmarschall: Was den Antrag des Dr. Herbst
betrifft, so wäre das im Prinzipe wieder eine bedeutend ausgedehnte Verfassung der
Protokolle, wenn auch solche Anträge, die nicht zur Abstimmung gelangen, aufgenommen
werden müssen. Es ist der Antrag des Dr. Brauner auch nicht
genannt, weil im Protokolle nur die genannt sind, welche zur Abstimmung gelangt sind. Prof. Herbst: Ich will nicht darauf bestehen, ich erlaube mir zu bemerken, daß von dem
Antrage des Herrn Dr. Brauner Erwähnung gemacht und erklärt
wurde, er sei nicht zur Abstimmung gekommen, weil er durch den Antrag des Dr
Oberstlandmarschall: In den stenographischen Berichten kommen die Anträge ausführlich
vor, aber nach dem allgemeinen Wunsche ist das Geschäfts-Protokoll nur als
Geschäftsvorlage für den Landtag zu verfassen, und zwar so kurz wie möglich. Es dürfte
daher das Verfahren festgehalten werden, daß Anträge, die gar nicht zur Abstimmung
gelangen, nicht aufgenommen werden, weil wir sonst in manchen Fällen sehr viele Anträge
aufnehmen müßten, die endlich gar nicht zur Beschlußfassung gekommen sind. Ich bitte
also, daß das Protokoll vom gestrigen Tage vorgelesen werden möchte.