Støeda 10. dubna 1861

Oberstlandmarschall: Ich bitte die Stimmen zählen zu lassen.

(Aktuar Schmidt liest sie.)

Es ergibt sich, daß auf Franz Wokoun 258 Stimmen, auf Se. Excellenz den Herrn Statthalter 190 Stimmen, und 1 Stimme auf den Herrn Hubert gefallen ist.

Oberstlandmarschall: Hat Niemand etwas zu erinnern?

Dr. Görner: Ich habe blos den Antrag des Herrn Dr.

Graf Clam-Martinitz: Ich erlaube mir mit wenigen Worten zu bemerken, daß wir ein Komité zusammengesetzt haben, welchem wir die zweifelhaften Wahlakten beschlossen haben.

Ich glaube, nachdem über die Formgerechtigkeit und Richtigkeit dieser Wahl Zweifel entstanden sind, so ist es das Konformste, mit den früheren Beschlüssen, wenn wir diese dem Komité zur Berichterstattung vorlegen, es möge einen Antrag darüber stellen. Jedenfalls ist das Bedenken so bedeutend und gewichtig, daß wir nicht leichthin über dasselbe hinausgehen können, nachdem wir nicht die Uiberzeugung haben, daß die abgegebenen Stimmen wirklich von den stimmberechtigten Wählern abgegeben worden sind. Uiber die Wichtigkeit der wahl sind bedeutende Zweifel, bedeutende Anstände. Ich glaube, es wäre nun an das Komité zu übertragen.

Dr. Hauschild: Der Antrag auf Zuweisung dieser Wahl an die Kommission, ist namentlich auf den Umstand gesetzt worden, daß eine geringe Mehrheit sich herausgestellt aht.

Dieser Umstand hat sich im Gegenwärtigen in gegentheiliger Weise herausgestellt; es hat sich eine große Mehrheit herausgestellt. Ich glaube daher bei dem Umstande, wo nach den Wahlverhältnissen es bei sehr vielen Wahlen vorgekommen sein mag, daß der eine oder andere Wähler nicht bis unmittelbar zur Kommission vorbringen sollte, daß ferner mit der Berücksichtigung des weitern Umstandes, als der ursprüngliche Herr Petent keineswegs den Antrag zur Uiberweisung gestellt hat; es möge ein solcher Vorgang für die Zukunft hintangehalten, und betreff des Herrn Beamten diesfalls eine Weisung gegeben werden, und als der weitere nachgefolgte Antrag nur auf diese später berichtigten Umstände einer vermeintlich geringen Majorität gestützt wurde, - erlaube ich den Antrag stellen zu dürfen, es möge die Wahl für genehm gehalten werden.

Professor Dr. Prinz: Ich unterstütze den eben von Dr

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Es liegen drei Anträge vor. Ein Antrag, die Wahlakten an Seine Excellenz, den Herrn Statthalter zu leiten und ihn zu ersuchen, den ganzen Wahlvorgagng gründlich untersuchen zu lassen, und das Resultat darüber dem Landtage mitzutheilen. Es liegt ein zweiter Antrag vor, die Wahlakten an die Kommission, die zur Prüfung der Wahlen ernannt worden ist, zuzuweisen und ein dritter Antrag über diese gerügten Uibelstände hinweg zu sehen und die Wahl als giltig zu erklären. Ich werde diesen Antrag, wenn es den Herren genehm ist, zur Abstimmung bringen.

Dr. Herbst: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß über den dritten Antrag zuerst abgestimmt, weil er die beiden andern ausschließt, und weil nach der Geschäftsordnung über den weitesten zuerst abgestimmt werden soll.

Dr. Hauschild: Ich trete dem Antrage des Herrn Professor Skuherský bei, weil er mit dem meinen zusammenfällt, denn er hatte auch nicht den Zweck, die Wahl zu beanständen.

Oberstlandmarschall: Also ich wrde den Antrag zur Abstimmung bringen, über die gerügten Unzulänglichkeiten hinwegzusehen, die Wahl zugenehmigen, und die Zulassung des Abgeordneten Herrn Wokoun auszusprechen.

Jene Herren, welche dafür dsind, bitte ich durch Erhebung von ihren Sitzen, dies erkennen zu geben. (Hundert sind aufgestanden.) Ich bitte, die Gegensprobe vorzunehmen, und die anderen Herren aufzustehen. (Es sind mehr als Hundert.) Der Antrag ist verworfen. Nun kommen zwei andere Anträge an die Reihe, was mit den Wahlakten zu geschehen habe, und zwar werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen, die Wahlakten der betreffenden Wahlkommission zuzuweisen. Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, diesen Wahlakt der Wahlkommission zur Untersuchung, Beurtheilung und Berichterstattung zuweisen zu lassen, durch Aufstehen das erkennen zu geben. (Uiberwiegende Majorität.)

(Aktuar Schmidt liest jetzt die Namen der Wahlorte und der Gewählten vor.) Alles stimmt für die Giltigkeit der wahlen. Er shcließt mit:

Jungbunzlau-Nimburg (Aktuar Schmidt liest den Bericht der Statthalterei.)

Oberstlandmarschall: Was sind Bemerkungen über diese Wahl gemacht worden? Hat Jemand darüber einen Antrag zu stellen?

Erzbischof: Bezüglich des Kaplans, wie die Kanzel zu Wahl-Agitazionen mißbraucht haben soll, muß ich bitten im Namen des abwesenden Bischofs von Leitmeritz, mir die genaue Nachweisung dieses Mißgriffes mitzutheilen, damit er, möge er für wen immer agitirt haben, einen Verweis erhalte; denn die Kanzel ist nicht für die Wahl-Agitaizon bestimmt. (Bravo!)

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Als die klage mir bekannt wurde und ich mich überzeugt hatte, daß zu einem strafrechtlichen Verfahren in dieser Beziehung kein Anlaß vorliege, so habe ich von diesem Akte des Geistlichen den Herrn Bischof bereits vom Amtswegen in Kenntniß gesetzt. Meinerseits konnte ich nicht weiter gehen, weil, wie gesagt, zum strafrechtlichen Vorgehen keine Ursache vorhanden war, und mir auch nicht zukam, dem allenfälligen Beschluße des h. Landtages irgendwie vorzugreifen.

Landesgerichts-Präsident Waidele v. Willingen: Ich trage auf Verweisung an die gewählte Revisionskommission an.

Oberstlandmarschall: Hat sonst noch Jemand einen Antrag zu stellen?

Dr. Ernest Meier: Ich unterstütze den Antrag meines Herrn Vorredners.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort zu ergreifen hat, werde ich zur Abstimmung schreiten.

Dr. Hauschild: Ich werde die Bitte stellen, die Wahl genehm zu halten, weil dasjenige, was eine dritte Person unberufen gethan hat, den Rehcten des Herrn Gewählten nicht zuwider sein kann, zumal diese Vorgänge nicht bei der Wahlkommission Statt gefunden haben, übrigens die Mehrheit so eminent ist, daß sie über die gerügten Anstände wohl Beruhugung gewährt, ob die Wahl frei und sachgemäß sei.

Prof. Stanèk: Ich bitte, daß die Stimmenanzahl noch einmal genannt und die Stimmen derjenigen Personen, die eben zweifelhaft sind, ausgeschieden werden, und dann zu beurtheilen, ob die Majorität noch für den Kandidaten war.

Baron Riese-Stallburg: Ich würde mir erlauben, noch anzutragen, daß wr die Sache an die Kommission weisen. Das sind unsere Vertrauungsmänner und werden uns über diesen Fall näheren Bericht erstatten.

Oberstlandmarschall: Es wird nach dem Wunsche eines Herrn Abgeordneten das Abstimmungsverhältniß zur Kenntniß der Versammlung gebracht.


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