Středa 10. dubna 1861

(Aktuar Schmidt liest.)

Dr. Rieger: Žádám p. místodržitele, by nám ráčil říci, jestli ženské směly hlasovati skrze plnomocníky, nebo nesměly; ale stalo se to na mnoha místech. Právě jeden poslanec mně pravil, že Jeho Ex. P. místodržitel do jednoho místa telegrafoval, že ženské smějí hlasovati. Myslím, že se při volbě p. prof. Dr. Herbsta o tom mluvilo. Jeden pan poslanec vymlouval ten skutek, že vilily také ženské plnomocníky svými, že bylo telegrafování na p. místodržitele, - musí se to nacházeti v protokolu, - a

Dr. Rieger: Wir kommen hier auf eine sehr wichtige Prinzipienfrage: "Sind Frauen wahlberechtigt für den Landtag durch bevollmächtigte oder nicht". Die sache ist im Wahlgesetze nicht klar genug ausgesprochen. Es heißt im Wahlgesetze: "Jeder, der in einer Gemeinde des Landes ist, ist zur Landtagswahl berechitgt." In der Gemeinde sind Frauen wahlberechtigt, allerdings, es kommt nur darauf an, sind sie auch für den Landtag berechtigt? Mir ist diese Stelle nicht klar, aber ich erinnere mich genau, daß mir einer der Herrn Abgeordneten gesagt hat, daß in einem bestimmten Falle, ich weiß nicht wo, ich glaube, es war der Fall bei der Wahl des Herrn ProfessorsPrinz, die Anfrage an die hohe Statthalterei gestellt wurde, ob eine solche Wahl der Frauen durch Bevollmächtigte zulässig ist, und daß man daselbst die telegraphische Antwort erhielt, daß die Wahl zulässig sei.

Se. Excellenz der Herr Statthalter: Ich kann augenblicklich nicht bestimmt antworten; ich könnte vielleicht etwas sagen, was nicht gang richtig ist. Es kann wohl sein. Daß geantwortet wurde, ich entsinne mich aber dessen nicht, daß Frauen durch Bevollmächtigte ihre Stimme abgeben können. Daß Frauen beim Landtage persönlich abstimmen könnten, in dieser Richtung ist die Antwort gewiß nicht erschlossen. Aber bei dieser Wahl heißt es ausdrücklich, daß 49 Frauen abgestimmt haben.

Dr. Rieger: Das ist nicht gesagt worden. Aber ich glaube, daß ein Vorgang, der in eienm deutschen Orte zulässig ist, auch in einem böhmischen zulässig sein muß. Das gleich Recht muß für alle gelten. Ich möchte, da ich bemerke, daß viele Herren diese Wahl sehr skrupulös betrachten und wo viele nicht wünschen können, daß über eine Wahl ein Zweifel obwalte, den Antrag stellen, daß diese Wahl genau geprüft und der Kommission zugewiesen werde.

Dr. Ernest Mayer: Ich kann einen ähnliche Fall anführen. Im Piseker Kreis bei der Versammlung, welche der Herr Kreishauptmann mit dem Herrn Bezirksvorsteher veranstaltet hat, um auf die zweckmäßigste und kürzeste Art die Wahl einzuleiten, kann es in dieser Versammlung, so viel ich gehört habe, auch zur Sprache, ob die Frauen zulässig sein oder nicht. Man ist darüber übereingekommen, daß abgewartet werden solle, und der Herr Kreishauptmann werde sich die Freiheit nehmen, an Seine Excellenz den Herrn Statthalter zu telegraphieren, dann, wenn zu diesem Augenblicke (das war der Beschluß, wie ich gehört habe), keine neue Nachricht an die Herren Bezirksvorsteher im Kreise anlangt, so haben die Herren ausgemacht, seien die Frauen zulässig. Sollte aber eine neuerliche Erläuterung über diesen Gegenstand ankommen, zum Herrn Kreishauptmann nach Pisek, so würde er sie augenblicklich mittheilen, und diese Verordnung Depesche, und somit sind auch im Piseker Kreis und namentlich bei der Wahl der Städte Prachtitz, Wallern, Winterberg Frauen persönlich zur Wahl zugelassen worden.

Dr. Grünwald: Bylo navrženo, aby se předložila volba výboru, který určen jest zkoumati pravost neb nepravost voleb. Já myslím, že podlé jednacího řádu má býti dříve učiněna otázka, zdali ten návrh je podporován nebo ne. Já nemyslím, žeby se 30 osob pro tento návrh zdvihlo, poněvadž agitace byly při každé volbě, jen jestli byly dovolené. Za takovou agitaci by se mohlo také považovat, když Národní Listy někoho navrhují, neb když s

Fürst Auersperg: Ich schließe mich dem Asntrage des Hrn. von Waidele an und bitte um Schluß der Debatte.

Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Brauner hat früher um das Wort gebeten.

Dr. Brauner: Ich erlaube mir den Antrag des Angeordneten Hrn. Hauschild zu unterstützen, nämlich sofort abzustimmen über die Giltigkeit der Wahl. Ich sehe keinen Grund ein, daß wegen zweier Anstände diese Wahl auch über den Bericht der Kommission anders als giltig befunden werde. Was die Intervenzion des Kaplans betrifft, der den P. Rezác empfohlen hatte in einer Predigt, ist Sache der geistliche Disziplin und ist abgethan. Es kann dem P

Oberstlandmarschall: Ich muß den Schluß der Debatte verlangen. Ich bitte die Herren, die dafür sind, aufzustehen.

(Es wollte noch ein Redner sprechen, man hört jedoch von allen Seiten die Rufe: "Schluß"!) (Angenommen.)

Oberstlandmarschall: Ich werde zur Abstimmung schreiten. Es sind zwei Anträge: 1. Die Wahl an das Komité zu leiten, und 2. Überd ie Beanständigung der Wahl hinwegzugehen und die Wahl für giltig und den Gewählten als zugelassen zu erklären. Ich glaube, ich muß zuerst den Antrag auf Zulassung des Abgeordneten stellen. Es ist kein Amendement von Seite des Herrn Berichterstatters erfolgt.

Clam-Martinitz: Ich glaube, den Antrag auf die Verweisung zur Kommission früher vorzunehemn, weil der eigentliche Antrag des Referenten zur Annahme der Wahl war, und das ist ein Aenderungsantrag.

Dr. Brauner: Vorhin gerade wurde so abgestimmt über den Antrag des Herrn Professors Herbst.

Oberstlandmarschall: Ich stelle jetzt die Frage über den Antrag, ob diese Wahl der Wahlkommission zuzuweisen sei, oder nicht. Diejenigen Herren, die dafür sind, daß sie zuzuweisen sei, bitte ich aufzustehen. (75 Herren waren aufgestanden.)

Ich bitte nun, die Gegenprobe zu machen für die Nichtverweisung zur Kommission. Die Herren, die diesmal sitzen gebleiben sind, wollen aufstehen. (Majorität steht auf.)

Oberslandmarschall: Der Antrag, die Wahl der kommission zu überweisen, ist gefallen. Nun bringe ich den 2. Antrag zur Abstimmung, ob über die erhobenen Anstände wegzugehen ist und die Wahl als giltig zu erklären, und die Zulassung des Gewählten auszusprechen ist. Ich bitte die Herren, die dafür sind, sich von den Sitzen zu erheben. (Uiberwiegende Majorität.)

(Aktuar Schmidt liest die Wahlakten weiter.)

Dr. Klaudi: Prosím o slovo! Já jsme ve spisy této volby nahlédl jen pro tu příčinu, abych se přesvědčil, zdali universita Pražská také svého volebního práva užila nebo neužila. Ze spisů této volby Ze spisů této volby nebylo mi možná toto shledati. Já vím a každý z nás ví, že universita Pražská má na Smíchově zahradu botanickou; tedy bych myslel, žeby bylo záhodnou zkoušeti, zdali universitě právo volební přináleží na Smíchově, zdali ho užila nebo jakým způsobem ho užila. Pan rektor nevěděl sám, jestli jí toto právo přísluší nebo ne

Dr. Tuna, Rector magnificus: Ich erlaube mir, nur auf diese Bemerkung des herrn Vorrdeners zu erwiedern, daß mir die Darstellung des Verkehrs mit mir nicht ganz richtig zu sein scheint. Ich kann nur versichern, daß mir im amtlichen Wege nichts vorgekommen war, daß die Universität sich nicht bei der Wahl betheiligt hat; nur das kann allenfalls einen Einfluß haben auf die Giltigkeit oder Ungiltigkeit der Wahl. Die Universität hat sich in Smichow nicht betheiligt. Weiter braucht es nichts zur Berichtigung.

Dr. Klaudi: Jelikož p. rektor sám řekl, že universita Pražská neužila svého práva, tedy nečiním žádného dalšího návrhu.

Oberstlandmarschall: Wenn also nichts gegen die Wahl zu erinnern ist, so bitte ich die Hand aufzuheben.

Schmidt: Hier sind die Wahlresultate der Handels- und Gewerbekammern, und zwar zuerst für Prag. (Liest dieselben.)


Souvisejici odkazy